Unbekannter Radfahrer besprüht 63-Jährigen und seinen Hund mit Pfefferspray und was sonst noch los war am Wochenende

Ludwigsburg: Mit Pfefferspray gesprüht

Wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt die Polizei in Ludwigsburg gegen einen noch unbekannten Radfahrer. Am Sonntagabend gegen 22:30 Uhr war ein 63-jähriger Mann mit seinem Hund auf dem Gehweg der Marbacher Straße im Bereich der dortigen Tankstelle unterwegs. Ihm entgegen kam ein Radfahrer, der vom Rad- und den Gehweg wechselte. Als ihn der 63-Jährige darum bat, wieder den Radweg zu benutzen, wurden er und sein Hund von dem Unbekannten mit Pfefferspray besprüht. Die dadurch entstandenen Verletzungen mussten vom Rettungsdienst behandelt werden. Der Radfahrer war mit einem silberfarbenen Mountainbike unterwegs. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141 18-5353, entgegen.

 

Ludwigsburg-Eglosheim: Schlägerei vor Pizzaservice

Eine vierköpfige Gruppe junger Männer ist am Sonntag gegen 01:30 Uhr mit Anwohnern der Hirschbergstraße und Mitarbeitern eines dortigen Pizzaservice in Streit geraten, der in eine tätliche Auseinandersetzung mündete. Bei Eintreffen der alarmierten Polizei flüchteten die jungen Männer sofort. Im Rahmen der Fahndung machten Polizeibeamte zwei von ihnen im Alter von 16 und 18 Jahren ausfindig. Die Ermittlungen zu den übrigen Beteiligten dauern noch an.

 

Verkehrsunfall mit schwer verletztem Zweiradfahrer in Marbach

Heute gegen 00:15 Uhr, befuhr der 18-jährige Fahrer eines Leichtkraftrades Yamaha die Landesstraße L1100 in Marbach in Fahrtrichtung Ludwigsburg. Die 37-jährige Fahrerin eines Pkw Smart bog vom Parkplatz des Bootshauses nach links auf die Landesstraße ein. Trotz eingeleiteter Notbremsung und einer Ausweichbewegung nach rechts, prallte der Leichtkraftradfahrer gegen die hintere linke Seite des Smart. Der Zweiradfahrer wurde von seinem Fahrzeug geschleudert, schlitterte mehrere Meter über den Asphalt und prallte schließlich noch gegen den Pfosten eines Verkehrszeichens. Bei dem Verkehrsunfall zog sich der 18-jährige Zweiradfahrer schwere Verletzungen zu. Er musste mit einem Krankenwagen in ein Krankenhaus gebracht werden. Die 37-jährige Smart-Fahrerin blieb unverletzt. Es entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von ca. 15.000.-Euro. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt.

 

Ludwigsburg: Alkoholisierte gehen aufeinander los

Vor einer Kneipe in der Karlstraße haben Polizeibeamte am frühen Sonntagmorgen gegen 04:30 Uhr zwei 24 und 324 Jahre alte Männer entdeckt, die gerade mit lautem Geschrei aufeinander losgingen. Nachdem die beiden Raufenden getrennt waren, stellte sich heraus, dass sie bereits in der Gaststätte Streit hatten, nachdem der 24-Jährige seinen Kontrahenten beleidigt hatte. Nachdem sie sich vor Ort nicht beruhigen ließen und den Streit immer wieder anfachten, erhielten sie Platzverweise. Während der 34-Jährige dem nachkam, ignorierte der 24-Jährige die polizeiliche Aufforderung und verhielt sich weiter aggressiv. Er wurde daraufhin in Gewahrsam genommen.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Vorfall am Bahnhof: Täter tritt 25-Jährigen grundlos von hinten zwischen die Beine und weitere Meldungen aus der Region

Ludwigsburg: Grundlos zwischen die Beine getreten

Ein 44-jähriger Mann hat am Sonntagmittag gegen 13:00 Uhr am Haupteingang des Bahnhofs einen 25-Jährigen grundlos von hinten angegriffen und zwischen die Beine getreten. Anschließend flüchtete er. Als Polizeibeamte vor Ort die Anzeige aufnahmen, entdeckten sie den Tatverdächtigen am Busbahnhof. Ihnen gegenüber erklärte der Wohnsitzlose, dass er den 25-Jährigen verwechselt hatte. Er wird wegen Körperverletzung angezeigt.

 

Korntal-Münchingen: “Spritztour” mit LKW führt zu rund 20.000 Euro Sachschaden

Vermutlich in der Nacht zum Sonntag machte ein noch Unbekannter auf einem Gelände in der Raiffeisenstraße in Münchingen eine “Spritztour” mit einem LKW. Den Zündschlüssel fand der Täter mutmaßlich vor Ort auf. Während seiner Fahrt über das mit Bauzäunen abgesperrte Gelände, auf dem ehemals ein Einkaufsmarkt stand und das derzeit von einer Firma als Parkplatz für Baufahrzeuge und -maschinen genutzt wird, prallte er gegen zwei Bäume. Der LKW war hierauf nicht mehr fahrbereit. Der Täter machte sich aus dem Staub. Ob er verletzt wurde, steht derzeit nicht fest. Der Sachschaden dürfte sich auf rund 20.000 Euro belaufen. Zeugen, die Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 0711 839902-0 beim Polizeiposten Korntal-Münchingen zu melden.

 

Gerlingen: Unfall zwischen Pedelec-Fahrer und PKW-Lenkerin

Im Kreisverkehr der Füllerstraße sowie der Neue Ramtelstraße im Bereich Gerlingen bzw. Leonberg ereignete sich am Sonntag gegen 12.30 Uhr ein Unfall, bei dem ein 57 Jahre alter Pedelec-Fahrer leicht verletzt wurde. Der Mann fuhr von der Füllerstraße kommend in den Kreisverkehr ein. Eine 81 Jahre alte Toyota-Lenkerin wollte von der Neue Ramtelstraße kommend ebenfalls in den Kreisverkehr einfahren, übersah hierbei jedoch vermutlich den 57-Jährigen und nahm diesem in der Folge die Vorfahrt. Der Pedelec-Fahrer und kollidierte mit dem PKW und stürzte. Er erlitt leichte Verletzungen und musste vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden. Es entstand ein Gesamtsachschaden von etwa 1.000 Euro.

 

Schwieberdingen: Unfall im Auenweg mit 10.000 Euro Sachschaden

Ein Sachschaden von etwa 10.000 Euro ist die Bilanz eines Unfalls, in den ein 23 Jahre alter Mann am Samstag gegen 19.00 Uhr im Auenweg in Schwieberdingen verwickelt war. Der VW-Lenker verlor vermutlich aufgrund überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über den PKW und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Am Fahrbahnrand stand ein BMW mit dem der 23-Jährige zusammenprallte. Der VW war anschließend nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Während der Unfallaufnahme bemerkten die eingesetzten Beamten Atemalkoholgeruch beim Fahrer. Ein Atemalkoholtest erbrachte einen Wert von mehr als zwei Promille. Darüber hinaus ist der 23-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Die Ermittlungen dauern an.

 

Ludwigsburg: Pizza im Ofen löst Feuerwehreinsatz aus

Am frühen Sonntagmorgen gegen 05:55 Uhr hatte eine 45-jährige Frau eine Pizza in den Ofen geschoben und war anschließend eingeschlafen. Ein aktivierter Rauchmelder in dem Mehrfamilienhaus in der Mainzer Allee löste daraufhin einen Feuerwehreinsatz aus. Bis zu deren Eintreffen war die Frau bereits wieder wach und hatte die Entstehung offener Flammen verhindert. Weder sie noch andere Personen kamen zu Schaden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Neue Corona-Regeln ab Montag im Landkreis: Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf 16,7

Landkreis Ludwigsburg. Die Zahl der registrierten Neuinfektionen und der 7-Tage-Inzidenz steigt kontinuierlich weiter an: Das Landratsamt Ludwigsburg meldete am Sonntagnachmittag eine Inzidenz von 16,7. Somit liegt der Wert im Landkreis Ludwigsburg bereits den fünften Tag aufeinander über 10. Nach dem Stufenplan der Landesregierung gilt somit ab Montag, 02. August die Inzidenzstufe 2 für den Landkreis. Das gab das Landratsamt am Sonntagabend bekannt.

In der Inzidenzstufe 2 dürfen im privaten Bereich 15 Personen aus maximal vier Haushalten zusammen kommen (Kinder dieser Haushalte und bis zu 5 weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen dabei nicht mit). Private Feiern können im Freien mit maximal 200 Personen (zuvor 300) stattfinden, in geschlossenen Räumen mit der gleichen Personenzahl, allerdings unter Beachtung der 3 Gs (Geimpft, Genesen oder Getestet). Bei öffentlichen Veranstaltungen und Wettkampfveranstaltungen im Sport reduziert sich die erlaubte Personenzahl im Freien von 1.500 auf jetzt maximal 750 Personen; wenn es über 200 sind, gilt Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen sind maximal 250 Personen erlaubt. In der Gastronomie ändert sich nichts: Es gibt keine Beschränkung der Personenzahl und auch keine Pflicht der 3 Gs. Lediglich in geschlossenen Räumen gilt generell ein Rauchverbot (und natürlich Hygienekonzept und Datenverarbeitung z.B. mit Luca).

Leider sei im Landkreis Ludwigsburg – wie im gesamten Bundesgebiet – zu beobachten, dass die Impfbereitschaft nachlasse, so Landrat Dietmar Allgaier. „Die Impfung gegen SARS-CoV-2 ist aber dringend nötig, um eine von den Wissenschaftlern vorhergesagte vierte Infektionswelle im Herbst zu verhindern oder zumindest zu erreichen, dass diese flacher verläuft. Wenn wir mit dem Impfen nachlassen, wird die Delta-Variante leichtes Spiel haben, sich auszubreiten“, sagt Landrat Allgaier. Daher macht er auf das Impfangebot im Landkreis aufmerksam: „In den Kreisimpfzentren (KIZ) Ludwigsburg kann man sich mit und ohne Termin mit unterschiedlichen Impfstoffen impfen lassen – es ist inzwischen genügend vorhanden. Lassen Sie sich also bitte zu Ihrem und zum Nutzen Ihrer Mitmenschen impfen!“, appelliert der Chef der Kreisbehörde an die Bürgerinnen und Bürger. Der Landrat macht zudem deutlich, dass es nicht nachvollziehbar sei, wenn manche Menschen die Impfangebote nicht nutzen: „Für den Fall, dass wir in eine vierte Welle kommen sollten, befürworte ich Einschränkungen für Ungeimpfte – zumindest für Berufsgruppen, die viel Kontakt haben mit ungeimpften und gefährdeten Personengruppen, sollte es eine Impfpflicht geben, die der Bund erlassen müsste. Auch das Land sollte die Chance nutzen, mit der neuen Corona-Verordnung ein Zeichen für die Attraktivität der Impfung setzen.“

red

 

Rote Ampel übersehen? Drei Verletzte bei Verkehrsunfall im Kreis Ludwigsburg

In Schwieberdingen ereignete sich am Sonntag gegen 13:25 Uhr ein Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen bei dem drei Personen verletzt wurden.

Der 43-jährige Fahrer eines Pkw VW fuhr auf der L1141, von der B10 aus Richtung Münchingen kommend, an die Kreuzung heran und hielt zunächst an der Lichtzeichenanlage an. Laut Zeugen fuhr er dann trotz Rotlicht los und kollidierte mit dem von rechts aus Richtung Möglingen kommenden Pkw Fiat eines 55-Jährigen. Durch den Aufprall wurde der 43-jährige Unfallverursacher leicht verletzt. Die beiden 55- und 53-jährigen Insassen des Pkw Fiat erlitten ebenfalls leichte Verletzungen und konnten nach kurzer ärztlicher Behandlung wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden.

Der Rettungsdienst war mit einem Notarzt und drei Rettungswagen im Einsatz. Aufgrund auslaufender Betriebsstoffe war die Feuerwehr Schwieberdingen mit einem Fahrzeug und zehn Einsatzkräften vor Ort. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Gesamtschaden liegt bei etwa 20.000 Euro.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Das ändert sich ab heute für Einreisende nach Deutschland

Ab heute, Sonntag, 01. August, müssen alle Personen ab 12 Jahren bei Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen aktuellen Testnachweis vorlegen, es sei denn, sie sind geimpft oder genesen. Die Pflicht, einen Nachweis für eins der 3G (geimpft, genesen oder getestet) vorzulegen, ist Teil der neuen Einreiseverordnung, die vom Kabinett am vergangenen Freitag beschlossen worden ist.

Bislang galt die Testpflicht schon für die Einreise mit dem Flugzeug aus jedem anderen Land. Ab Sonntag gilt sie auch für Reisen mit der Bahn, im Bus, auf dem Schiff und im Individualverkehr.

Zugleich werden die Einreiseregeln vereinfacht, indem die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete entfällt. Es gelten künftig nur noch zwei Kategorien: Die bisherigen Hochinzidenzgebiete werden zu Hochrisikogebieten. Als Virusvariantengebiete gelten weiterhin Länder und Regionen, in denen besonders gefährliche Virusvarianten nachgewiesen sind. Das sind insbesondere solche Varianten, gegen die in Deutschland  eingesetzte Impfstoffe keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz bieten.

Warum wird die Einreise-Verordnung noch einmal geändert?

Am 21. Juli hatte das Bundeskabinett bereits beschlossen, dass die Quarantänepflicht weiter angewendet wird. Diese wäre sonst ausgelaufen. Um das Risiko, dass zusätzliche Infektionen durch Reisende nach Deutschland eingetragen werden, zu verringern, werden die Regeln jetzt noch mal verschärft. Für Geimpfte ist Reisen leichter. Alle Einreisende ab 12 Jahren müssen nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Was ist neu?

  • Neben der bisherigen Nachweispflicht für Personen mit Voraufenthalt in einem Risikogebiet, mussten bislang nur diejenigen einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen. Das gilt künftig für Einreisen aller Art.
  • Außerdem wird die Einteilung der Risikogebiete vereinfacht. Die Kategorie des einfachen Risikogebietes fällt weg. Es wird nur noch Hochrisikogebiete (mit 10 Tage Quarantäne für Nicht-Geimpfte/Nicht-Genesene, nach 5 Tagen Freitesten möglich) und Virusvariantengebiete (in der Regel keine Verkürzung der Quarantäne möglich) geben.

Werden jetzt alle Risikogebiete automatisch zu Hochrisikogebieten?

Nein. Für Hochrisikogebiete gelten im Wesentlichen dieselben Kriterien wie bislang für Hochinzidenzgebiete. Für Gebiete, die jetzt als Risikogebiete ausgewiesen sind, gilt aber die geänderte Pflicht, bei Einreise einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorweisen zu können.

Was ändert sich für Einreisen aus Virusvariantengebieten?

Die Regelungen für Virusvariantengebiete bleiben unverändert. Allerdings wird ein Virusvariantengebiet nur dann als solches ausgewiesen, wenn es besonders gefährliche Virusvarianten in diesem Gebiet gibt. Das sind insbesondere solche Virusvarianten, gegen die bestimmte in der Europäischen Union zugelassene Impfstoffe oder eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz bieten oder die andere ähnlich schwerwiegende Eigenschaften aufweisen, weil sie z. B. schwerere Krankheitsverläufe oder eine erhöhte Mortalität verursachen.

Für diese Gebiete bleiben die strengen Regeln bestehen. Es gilt das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten. Personen, die nach Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiete einreisen (z. B. Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, die vom Beförderungsverbot ausgenommen sind), müssen über einen Testnachweis verfügen, sich über die digitale Einreiseanmeldung registrieren und sich in der Regel für 14 Tage absondern.

Reicht für die Testpflicht bei Einreise ein Schnelltest?

Ja. Alle Einreisenden müssen entweder einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft oder genesen sind. Oder sie müssen ein negatives Testergebnis vorweisen können. Bei Antigentests darf es maximal 48 Stunden alt sein, bei PCR-Tests 72 Stunden. Bei Einreise aus einem Virusvariantengebieten muss ein Testnachweis vorgelegt werden (72h PCR-Test, Antigentest hier nur 24h).

Wer trägt die Kosten für die Einreisetests?

Der Test muss vor Einreise erfolgen. Wenn es im Reiseland keine kostenlosen Tests gibt, müssen Einreisende die Kosten also selbst tragen – so wie bei der aktuell geltenden Nachweispflicht auch.

Gibt es Ausnahmen für Grenzpendler, Familienbesuche etc.?

Ausnahmen von der Nachweispflicht sind z. B. für Grenzpendler und Grenzgänger sowie Tagespendler vorgesehen. Diese müssen nur bei Einreisen aus einem Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet oder auf dem Luftweg über einen Nachweis verfügen. Personen, die keinen Impfnachweis oder Genesenennachweis haben, benötigen einen Testnachweis lediglich zweimal pro Woche.

Ab wann gilt die neue Regelung?

Die Regelungen gelten ab Sonntag, den 1. August.

Was gilt für Kinder?

Kinder unter 12 Jahren benötigen bei der Einreise keinen Nachweis – die Nachweispflicht gilt erst für Personen ab 12 Jahre.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

So sehen die Corona-Zahlen am Samstag aus

Die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen steigt weiter: Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Samstag bei 16,3 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 15. Vor genau einer Woche bei 10,1. Das geht aus Zahlen von Samstagnachmittag hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand: 31.07.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 12 Neuinfektionen registriert. (Vorwoche: 5). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 517. Rund 26.485 (+13) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 31.07.)

Affalterbach ( 173 | 0 )
Asperg ( 750 | 0 )
Benningen am Neckar ( 255 | 0 )
Besigheim ( 666 | 1 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.507 | 2 )
Bönnigheim ( 546 | 0 )
Ditzingen ( 1.226 | 0 )
Eberdingen ( 307 | 0 )
Erdmannhausen ( 190 | 0 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 616 | 0 )
Freudental ( 163 | 0 )
Gemmrigheim ( 261 | 0 )
Gerlingen ( 722 | 0 )
Großbottwar ( 354 | 0 )
Hemmingen ( 322 | 0 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 276 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 369 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 870 | 1 )
Kornwestheim ( 2.044 | 1 )
Löchgau ( 295 | 0 )
Ludwigsburg ( 4.959 | 0 )
Marbach am Neckar ( 725 | 0 )
Markgröningen ( 775 | 0 )
Möglingen ( 695 | 0 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 262 | 0 )
Oberriexingen ( 125 | 0 )
Oberstenfeld ( 384 | 2 )
Pleidelsheim ( 309 | 0 )
Remseck am Neckar ( 1.252 | 1 )
Sachsenheim ( 1.026 | 2 )
Schwieberdingen ( 466 | 0 )
Sersheim ( 316 | 1 )
Steinheim an der Murr ( 487 | 1 )
Tamm ( 434 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 1.497 | 0 )
Walheim ( 143 | 0 )

red

Kleinkraftrad landet im Fluss: Fahrerin (19) und Sozia (18) schwer verletzt

Mit schweren Verletzungen mussten zwei 19 und 18 Jahre alte Heranwachsende ins Krankenhaus eingeliefert werden, nachdem sie zusammen mit ihrem Kleinkraftrad Piaggio am Freitagabend in einen Fluss gestürzt waren.

Die 19-jährige Kleinkraftrad Fahrerin und ihre 18-jährige Sozia waren auf der Kreisstraße 1635 von Bietigheim-Bissingen in Richtung Metterzimmern unterwegs und wollten nach links auf einen Feldweg zur Mettermühle abbiegen. Hierbei verloren sie die Kontrolle über das Kleinkraftrad und kamen im weiteren Verlauf nach rechts von der Fahrbahn ab, wo sie in die vorbeifließende “Metter” samt Kleinkraftrad stürzten. Der Rettungsdienst war mit zwei Fahrzeugen vor Ort und lieferte die Verletzten in umliegende Krankenhäuser ein.

Die Feuerwehr hatte vier Fahrzeuge und 15 Einsatzkräfte zur Sicherung und Bergung des Kleinkraftrades aus der “Metter” im Einsatz. Zur Verkehrsunfallaufnahme waren vom Polizeipräsidium Ludwigsburg drei Streifenwagenbesatzungen ausgerückt. Der entstandene Sachschaden am Zweirad beträgt ungefähr 1.500 Euro.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Fallzahlrückgänge in Krankenhäusern bei dritter Pandemiewelle

Auch in der dritten Pandemiewelle gab es in den deutschen Krankenhäusern bei vielen Behandlungen wieder Fallzahlrückgänge, allerdings auf niedrigerem Niveau als in den ersten beiden Wellen der Pandemie. Danach lag die Gesamt-Fallzahl in diesem Frühjahr (März bis Mai 2021) 16 Prozent niedriger als im Vergleichszeitraum 2019.

Im Juni 2021 liegen die Fallzahlen nur noch fünf Prozent unter dem Niveau von Juni 2019. In der zweiten Welle (Oktober 2020 bis Februar 2021) betrug der Rückgang noch minus 20 Prozent, in der ersten Welle im Frühjahr 2020 (März bis Mai) sogar minus 27 Prozent.

Auffällig ist die Entwicklung bei den sogenannten ambulant-sensitiven Krankheitsbildern: “Bei Krankenhausbehandlungen zu Indikationen wie Diabetes, Herzinsuffizienz oder der chronischen Lungenerkrankung COPD, die auch von entsprechend qualifizierten niedergelassenen Ärzten behandelt werden können, sehen wir weiterhin sehr starke Einbrüche von bis zu 50 Prozent”, berichtet WIdO-Geschäftsführer Jürgen Klauber. Die aktuelle Auswertung macht zudem sichtbar, dass Patienten mit Covid-19, die zu Beginn der dritten Welle in den deutschen Kliniken behandelt wurden, im Schnitt jünger waren als Patienten in den vorangegangenen Pandemiewellen.

Die Analyse zeigt je nach Indikation unterschiedlich starke Veränderungen der Fallzahlen. So ist bei den Brustkrebs-Operationen in der dritten Welle von März bis Mai 2021 eine weitgehende Rückkehr zu den Fallzahlen vor der Pandemie festzustellen. Bei den Darmkrebs-Operationen beobachtet das WIdO dagegen erneut einen Rückgang: Hier lagen die Fallzahlen in diesem Zeitraum immer noch 13 Prozent niedriger als im Vergleichszeitraum 2019.

In der ersten Pandemiewelle von März bis Mai 2020 war bei den Darmkrebs Operationen ein Minus von 17 Prozent gegenüber 2019 zu verzeichnen gewesen, in der zweiten Welle waren es minus 18 Prozent. “Wir vermuten, dass der Rückgang der Darmkrebs- Operationen mit reduzierter vorgelagerter Diagnostik im ambulanten Bereich zusammenhängt. Koloskopien zur Erkennung von Darmkrebs wurden in der ersten Pandemiewelle deutlich seltener durchgeführt. “Für die Folgewellen liegen die Zahlen aus der ambulanten Versorgung allerdings noch nicht vor”, so Klauber.

Auch die Fallzahlen für die Behandlung von Notfällen wie Schlaganfällen und Herzinfarkten liegen in der dritten Pandemiewelle weiterhin unter dem Niveau der Vorpandemie Zeit (minus 11 Prozent bei Herzinfarkten, minus 8 Prozent bei Schlaganfällen). “Hier stellt sich weiter die Frage, ob damit ein Versorgungsproblem verbunden ist. Auf jeden Fall gilt der Appell an die Patientinnen und Patienten, im Notfall ohne Zögern den Notruf zu alarmieren”, sagt Klauber.

Bei den planbaren Operationen gab es in der dritten Welle deutlich geringere Rückgänge als in den beiden ersten Wellen. Wegen der politisch verordneten Verschiebung von weniger dringlichen Eingriffen waren die Fallzahlen hier zu Beginn der Pandemie sehr stark eingebrochen. “Bei den Hüftimplantationen beispielsweise sehen wir zuletzt nur noch einen Rückgang von 13 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum im Frühjahr 2019.” I

Unterdessen ist die Verweildauer und Dauer der Beatmung bei Covid-19-Patientinnen und -Patienten gesunken: Eine aktuelle Auswertung der Abrechnungsdaten zur stationären Behandlung der AOK-Versicherten mit einer Covid-19-Erkankung zeigt die Entwicklung in der zweiten Pandemiewelle (Oktober 2020 bis Februar 2021) und erste Trends für den Beginn der dritten Welle im März 2021.

Im Verlauf der Pandemie weisen die Daten geringfügige Verschiebungen auf: So sank der Anteil der beatmeten Covid-19-Patientinnen und Patienten im Krankenhaus von 17 Prozent in der ersten Welle (Februar bis Mai 2020) leicht auf 14 Prozent in der zweiten Welle. Zuletzt lag er im März 2021 wieder bei 17 Prozent. Auffällig sei die sinkende Verweildauer der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus: Diese lag zu Beginn der Pandemie bei durchschnittlich 17,1 Tagen, in der zweiten Welle dann nur noch bei 15,0 Tagen. Auch die Dauer der Beatmung sei von 17,2 Tagen zu Beginn der Pandemie auf 12,7 Tage in der zweiten Welle gesunken. Zuletzt habe sie im März 2021 bei 12,7 Tagen gelegen.

Das Durchschnittsalter der Patientinnen und Patienten war in der zweiten Welle mit 69,6 Jahren etwas höher als in der ersten (68,0 Jahre) und sank mit Beginn der dritten Welle im März 2021 auf 63,6 Jahre. “Das hat damit zu tun, dass in der dritten Welle verstärkt Menschen mittleren Alters intensivmedizinisch behandelt werden mussten, die zu diesem Zeitpunkt noch keine Impfung erhalten hatten”, erläutert Klauber.

Die Verschiebung der Altersstruktur wird auch deutlich, wenn man sich den Anteil der über 80-jährigen Covid-19-Patienten in den Kliniken anschaut: Im Dezember 2020 und Januar 2021 waren noch über 40 Prozent der stationär behandelten Patientinnen und Patienten über 80 Jahre alt, im Februar 2021 dann noch 37 Prozent und im März 2021 nur noch 24 Prozent.

Jutta Bernhard / glp

Wachstum durch neue Schulden

Staatsschulden haben einen schlechten Ruf. Doch Makroökonomen rechnen differenziert nach und zeigen: Ohne Kredite klappt es nicht mit der Konjunktur. Die Maßnahmen gegen die Coronakrise haben den Staat viel Geld gekostet. Und nun: “Es bleibt kaum Spielraum für notwendige Investitionen, wenn die Schuldenbremse im Grundgesetz wie bisher kreditfinanzierte Ausgaben einschränkt”, warnt das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) Düsseldorf.

“Damit der Rückstand in Bereichen wie Digitalisierung, Schule, Gesundheit oder Infrastruktur nicht noch größer wird, müssen Wege gefunden werden, öffentliche Investitionen zu ermöglichen.” Entsprechende Konzepte kämen sowohl aus der Wissenschaft als auch aus der Politik. Welche finanziellen Freiräume welcher Vorschlag eröffnet, hat das IMK der Hans-Böckler-Stiftung in einer neuen Studie untersucht.

Kernergebnisse: Kurzfristig würde es am meisten bringen, bis zum Wiedereinsetzen der Schuldenbremse – wie schon nach 2009 – erneut eine Übergangsfrist einzuführen, wie von Kanzleramtsminister Dr. Helge Braun (CDU) vorgeschlagen. Längerfristig, bis Ende des Jahrzehnts, könnten Investitionsgesellschaften außerhalb des Bundeshaushalts den größten Spielraum bringen, sofern es gelingt, auch die Europäischen Schuldenregeln entsprechend zu reformieren.

Schon vor der Krise war der Investitionsbedarf in der Bundesrepublik groß. Die zusätzlichen Ausgaben, die dringend nötig sind, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern, haben das IMK und das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) 2019 auf rund 460 Milliarden Euro in den kommenden zehn Jahren beziffert. Der wissenschaftliche Beirat des Wirtschaftsministeriums hält diese Zahlen in einem aktuellen Gutachten für “nicht unplausibel”.

Noch nicht eingerechnet seien dabei die Erfordernisse, die durch die Coronakrise entstanden oder offenbart worden sind, sagt das IMK. Im Zuge der Krise habe sich gezeigt, wie gering die Kapazitäten in vielen öffentlichen Bereichen sind – es existiert nur wenig Puffer, bevor die Daseinsvorsorge eingeschränkt werden muss.

Um in dieser Situation zusätzliche Freiheiten für öffentliche Investitionen zu schaffen, sind verschiedene Optionen denkbar, die Prof. Dr. Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor des IMK, und IMK-Fiskalexpertin Dr. Katja Rietzler in ihrer Studie durchrechnen: Zum Beispiel eine Übergangsfrist von fünf Jahren, bevor die Schuldenbremse wieder voll greift.

Hinzu kommen sollte ein Aussetzen der Tilgung von Corona-Schulden, sobald das Vorkrisenniveau bei der Schuldenquote wieder erreicht ist, eine konjunkturfreundliche Anpassung der Tilgungsregelungen oder die Einrichtung von Investitionsgesellschaften, die allein für die Modernisierung der deutschen Infrastruktur zuständig sind.

Lars Wallerang / glp

Keine Zeit zu sterben: Aston Martin DBS Superleggera

Als ultimativen GT-Sportler bezeichnet der britische Nobelhersteller Aston Martin den DBS Superleggera. Der Motor-Informations-Dienst (mid) hat sich hinter das Volant des betörend schönen Coupes gesetzt. Schafft der V12 den Spagat zwischen Tradition und Moderne?

Es war und ist wohl einer der größten und nachhaltigsten Marketingcoups der Geschichte. Der erste Film-Auftritt eines Aston Martin in James Bond “Goldfinger” (1964) machte den DB5 weltberühmt und die kleine britische Sportwagenmarke aus Gaydon in der englischen Grafschaft Warwickshire zumindest gefühlt genauso “unsterblich” wie den berühmtesten Geheimagenten der Welt.

Und das, obwohl Ian Fleming in seiner 1959 erschienen Buchvorlage eigentlich einen Aston Martin DB Mark III (1957-59) beschrieb. Der Rest ist gleichermaßen Geschichte und Zukunft. Seither spielte das 1963 präsentierte und bis 1965 nur etwa 900mal gebaute, damalige Topmodell der Marke bislang in sechs weiteren James Bond-Filmen mit: 1965 in “Thunderball” (Sean Connery), 1995 in “Golden Eye”, 1997 in “Tomorrow Never Dies” (Pierce Brosnan), 2006 in “Casino Royale” sowie in “Skyfall” 2012 und “Spectre” 2015 (Daniel Craig).

Der 25. Bond-Film “Keine Zeit zu sterben”, der im September in die Kinos kommt, schreibt diese Tradition fort und schlägt gleichzeitig eine Brücke in die Gegenwart und Zukunft. Wir erleben nicht nur, wie Daniel Craig als 007 in den aktiven Dienst zurückkehrt, um seine letzte Mission zu erfüllen. Auch vier Aston Martin-Modelle spielen eine tragende Rolle. Darunter selbstverständlich der DB5, der unter anderem für diesen Zweck unter der Bezeichnung “Goldfinger Continuation” seit 2019 in einer weitgehend originalen Neuauflage des ursprünglichen Filmautos von 25 Einheiten (Stückpreis: 3,1 Millionen Euro) von Hand (nach)gebaut wurde.

Auch ein V8 Saloon (1972-1989) und der Valhalla, das erste, bislang nur angekündigte Hybridmodell der Marke, kommen zum Einsatz. Die neue MI6-Agentin Nomi schließlich – und damit schließt sich der Kreis zu diesem Fahrbericht – fährt das aktuelle Flaggschiff des Aston Martin Portfolios, den DBS Superleggera.

Seine Rolle im aktuellen Markenangebot ist – künftige James Bond-Prominenz hin oder her – keine ganz einfache. Denn während sich die automobile Welt rapide in Richtung Elektromobilität wandelt, muss der DBS ganz ohne E-Unterstützung auskommen. An Ausstrahlung, Leistung und fahrerischem Talent mangelt es dem 322.082 Euro teuren Testwagen (Basispreis ohne Sonderausstattung 281.102 Euro) aber wahrlich nicht.

Der Superleggera ist eben kein simples Fahrzeug, er streichelt die Sinne. Die ellenlange Motorhaube mit den zwei Luftauslässen und vier Sicken vereint Eleganz und Kraft. Der Kühlerschlund, der sich tief in die Frontschürze frisst, lässt den maximal 340 km/h schnellen Aston erscheinen, als könne er langsamere Linksfahrer einfach inhalieren. Dabei pressen ihn laut Hersteller bis zu 180 Kilogramm auf die Straße.

Der Pilot sitzt tief, das Cockpit passt wie ein Maßanzug. Das harmoniert perfekt mit dem muskulösen Hüftschwung und dem gestählten Heck. Die serienmäßigen Adaptivdämpfer bügeln selbst im GT-Modus die meisten Unebenheiten unerwartet souverän weg.

Der 5,2-Liter-V12-Biturbomotor leistet üppige 725 PS und bietet bereits bei 1.800 U/min ein maximales Drehmoment von 900 Newtonmetern – beides auch im E-Zeitalter beeindruckende Werte. Per Startknopf zum Leben erweckt, entfährt der Vierstrom-Klappenauspuffanlage jenes sonore, voluminöse V12-Grollen, das bei Verbrenner-Fans eine wohlige Gänsehaut auslöst. Dann der Tritt aufs Gaspedal: Der DBS beschleunigt brachial, presst den Piloten in die mit feinem, herb duftendem Leder bezogenen Sitze. Der V12 dreht äußerst willig, mühelos, liefert seine beeindruckende Power fast ein wenig zu gleichförmig, untermalt vom jederzeit präsenten, aber nie unangenehmen Trompetenchor der vier Titan-Endrohre. Gas wegnehmen quittiert der V12 dazu noch mit rotzigen Zwischengastuschs.

Das Achtstufen-Automatik-Getriebe sortiert die Gänge meist souverän, die serienmäßigen Carbon-Keramik-Bremsen verzögern ebenso vehement, wie der V12 nach vorne drängt. Endgültig auf den Geschmack kommt der DBS-Pilot auf kurvigen Landstraßen – trotz der ausladenden Breite, die der Gran Turismo mitbringt. Der Aston weiß mit dem gewaltigen Drehmomentschwall, der per Carbon-Antriebswelle ausschließlich auf die Hinterräder niederprasselt, gekonnt umzugehen. Wer es darauf anlegt, kann die Traktion bis in die vierte Fahrstufe abreißen lassen, mit etwas Gefühl im Gasfuß lässt sich die Hinterachse aber selbst dann gut kontrollieren.

Kurven jeder Art legt sich der Superleggera per Doppelquerlenker-Vorderachse und über die Lenkung sauber zurecht. Sie meldet die Position der Vorderräder präzise und mit Gespür für die Fahrbahnbeschaffenheit, kombiniert Komfort mit Kontrolle. Wie der Superleggera durch Kurven tänzelt, sie geradezu aufsaugt, das macht mächtig Laune.

Dabei ist selbst der “Superleichte” sogar mit Heckspoiler, Dach und Heckschürze aus Kohlefaser mit fast 1,9 Tonnen Leergewicht in Wahrheit doch ein ganz schön schwerer Brocken. Die Aston-Techniker kitzeln dennoch mit konventionellen Mitteln – ohne die heute übliche Armada von Assistenzsystemen, ohne Hinterachslenkung, ohne Wankstabilisierung – beeindruckendes aus dem Konzept heraus. Auf Landstraßen wirkt es manchmal fast so, als wären DBS und Fahrbahn verklebt.

Fazit: Der DBS ist ein echter Gran Turismo alter Schule. Der V12-Biturbo strotzt vor Kraft, die der Superleggera dank hoher Karosseriesteifigkeit, ausgewogener Gewichtsverteilung sowie feinfühliger Lenkung souverän und mit hohem Spaßfaktor auf die Straße bringt. Der erstaunlich hohe Fahrkomfort prädestiniert ihn auch für lange, schnelle Autobahn-Etappen. Sein Design verströmt pure Eleganz, der Innenraum das – in manchen Details etwas angestaubte – Flair britischer Noblesse. Noch, so scheint es, ist also keine Zeit zu sterben – doch auch dieser Aston Martin wird sich wie James Bond – auf Dauer nicht nur wegen des hohen Verbrauchs wandeln müssen.

Christoph Reifenrath / mid

Technische Daten Aston Martin DBS Superleggera Coupe:

– Grundpreis / Testwagenpreis: 281.102 Euro / 322.082 Euro

– Maße: 4.715 x 1.970 x 1.285 mm

– Kofferraumvolumen: 270 Liter

– Hubraum / Motor: 5204 ccm / V-12-Biturbo

– Leistung: 533 kW / 725 PS bei 6.500 U/min

– Max. Drehmoment: 900 Nm bei 1.800 U/min

– Höchstgeschwindigkeit: 340 km/h – 0-100 km/h: 3,4 s

– Normverbrauch: 12,4 l/100 km

– Praxisverbrauch: 14,7 l/100 km