Alkoholisierter E-Scooter Fahrer verletzt sich bei Sturz und weitere Meldungen aus der Region

Ludwigsburg: Betrunkener E-Scooter Fahrer verletzt sich bei Sturz

Trotz einem Atemalkoholwert von mehr als 1,6 Promille fuhr ein 30-Jähriger mit seinem E-Scooter am Samstag gegen 15.00 Uhr auf der Bietigheimer Straße und kam alleine beteiligt zum Sturz. Hierbei zog sich dieser leichte Verletzungen am linken Bein zu und wurde zur Behandlung vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus eingeliefert, wo ihm auch eine Blutprobe entnommen wurde. Der 30-Jährige muss nun mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr rechnen.

 

Ludwigsburg: Eine leicht verletzte Person und hoher Sachschaden nach Rotlichtmissachtung

Am Samstag gegen 15.00 Uhr befuhr eine 18-jährige Opel Corsa Fahrerin im Tammerfeld die Porschestraße in Richtung der Landesstraße 1133 und wollte nach links in Richtung Tamm abbiegen. Hierbei missachtete sie das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und fuhr in den Kreuzungsbereich ein. In der Folge kam es zur Kollision mit einem von links aus Richtung Tamm kommenden 25-jährigen Ford Fiesta Fahrer. Beim Zusammenstoß wurde die 18-Jährige leicht verletzt und wurde vom Rettungsdienst zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert. Da beide Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit waren, mussten diese abgeschleppt werden. Der Gesamtsachschaden beläuft sich auf rund 23.000 Euro.

 

Gemmrigheim: Zeugen gesucht – Unfallverursacher flüchtet von der Unfallstelle

Am Freitagnachmittag gegen 15:00 Uhr ereignete sich in der Forststraße, vor der dortigen Gaststätte, ein Verkehrsunfall, bei welchem der Verursacher flüchtig ging. Der geparkte Audi wurde durch den unbekannten Fahrzeuglenker auf der rechten Fahrzeugseite beschädigt. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 4000 Euro. Bei dem Verursacherfahrzeug soll es sich um einen silber- oder graufarbenen Audi handeln. Personen, welche sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten sich bei dem Polizeirevier Bietigheim-Bissingen unter der Telefonnummer 07142/4050 zu melden.

 

Ingersheim-Großingersheim: Unfallflucht auf einem Feldweg

Das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen ermittelt wegen einer Unfallflucht, die sich am Donnerstag gegen 16.30 Uhr auf einem Feldweg parallel des Neckars im Bereich Großingerhseim ereignete. Zwei Kinder befuhren den abschüssig verlaufenden Feldweg, der schließlich in die Talstraße übergeht, in Fahrtrichtung Großingersheim. Den beiden Jungen kam ein noch unbekannter PKW-Lenker entgegen, der das Vorderrad des Elfjährigen touchierte, worauf dieser auf seinen vorausfahrenden Freund auffuhr. Der Elfjährige kam von der Fahrbahn ab und stürzte in den rechtsseitig verlaufenden Grünstreifen. Der unbekannte PKW-Lenker, der in einem weißen Ford saß und eine Glatze haben soll, setzte seine Fahrt indes unbeirrt fort. Das Kind erlitt leichte Verletzungen. Zum PKW ist weiterhin bekannt, dass sich im Fahrzeug ein Hund befand und am Fahrzeug Berliner Kennzeichen (B-) angebracht sind. Weitere Hinweise nimmt die Polizei unter Tel. 07142 405-0 entgegen.

 

Remseck-Pattonville: Unfallflucht mit 2.500 Euro Schaden

Am Donnerstag ereignete sich zwischen 10:00 und 17:00 Uhr im Bostonring in Remseck-Pattonville eine Unfallflucht. Ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker beschädigte vermutlich beim Vorbeifahren einen geparkten VW Golf und verursachte dadurch einen Sachschaden in Höhe von etwa 2.500 Euro. Zeugen, die Angaben zum Unfallhergang oder dem Unfallverursacher machen können, werden gebeten, sich unter Tel. 07154 1313-0 beim Polizeirevier Kornwestheim zu melden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Heikle Notlandung auf Feldweg: Schlechtes Wetter zwingt Piloten zu Meisterleistung

Am Sonntag gegen 17.00 Uhr musste eine einmotorige Cessna auf dem Flug von Nürnberg in die Schweiz auf Gemarkung Ludwigsburg-Neckarweihingen, im Gewann Lange Äcker, eine Notlandung durchführen. Die beiden Schweizer Staatsangehörigen, der 64-jährige Pilot und sein 32-jähriger Sohn, blieben dabei unverletzt. Die Cessna kam auf dem Flug in ein Unwetter mit starkem Hagelschauer was den Ausfall des Triebwerkes zur Folge hatte. Der Pilot konnte die Maschine vom Typ Silver Eagle ohne ausgefahrenes Fahrwerk auf freiem Feld, unter Hochspannungsleitungen durch, sicher landen. Durch den Hagelschaden und die Notlandung entstand an der Cessna Totalschaden in Höhe von rund 110.000 Euro. Der Flurschaden dabei ist nur gering. Die Bergungsmaßnahmen sind aktuell noch im Gange. Die Feuerwehr Ludwigsburg ist mit sechs Fahrzeugen und 22 Einsatzkräften noch vor Ort. Vom Polizeipräsidium Ludwigsburg waren fünf Streifenwagenbesatzungen im Einsatz sowie der Polizeihubschrauber des Polizeipräsidiums Einsatz. Die Sachbearbeitung hat die Verkehrspolizeiinspektion Ludwigsburg übernommen.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Diese neuen Corona-Regeln gelten ab Montag in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wird ab Montag die Sieben-Tage-Inzidenz keine Rolle mehr spielen. Stattdessen gelten bspw. auf Veranstaltungen schärfere Testregeln für Ungeimpfte.

Ab Montag, 16. August, sollen alle Menschen, unabhängig vom Inzidenzwert, wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen. Damit setzt das Land die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August um.

Erhalten bleibt für alle jedoch weiter die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann gilt weiterhin die Maskenpflicht. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit. Auch die die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen. Pflicht bleibt auch die Erfassung der Kontaktdaten, so das Gesundheitsministerium.

Die Landesregierung behält sich vor, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, wenn das Ausbruchsgeschehen sich verstärkt und eine Überlastung des Gesundheitswesen droht. Dazu wird sie  die Auslastung der Intensivbetten, die Sieben-Tage-Inzidenz, die Impfquote und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe fortlaufend beobachten.

Zum Schulstart gilt inzidenzunabhängig für zunächst zwei Wochen wieder generell die Maskenpflicht im Unterricht. Auch werden die Schulen weiter ein kostenloses engmaschiges Testangebot für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte und das Personal anbieten.

Testpflicht für nicht geimpfte oder genesene Personen

Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss künftig in mehr Bereichen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. In bestimmten Bereichen sind ist ein negativer PCR-Test erforderlich – dieser darf höchstens 48 Stunden alt sein. Dies gilt für ganz Baden-Württemberg einheitlich – unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Damit vereinfacht Baden-Württemberg die Regelungen, da diese nun wieder landesweit einheitlich gelten.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderausweis oder Schülerausweis. Ausgenommen sind auch sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.

Die Testpflicht für ungeimpfte Personen gilt in folgenden Bereichen:

  • Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Mehr Informationen zu den aktuellen Regelungen in diesem Bereich finden Sie in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
  • Galerien, Museen, Gedenkstätten sowie Archive, Bibliotheken und Büchereien – Personen die lediglich Medien abholen oder zurückgeben brauchen keinen 3G-Nachweis.
  • Gastronomische Angebote in Innenräumen – das Abholen von Speisen ist ohne 3G-Nachweis erlaubt.
  • Für externe Gäste in Betriebskantinen sowie Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz.
  • Vergnügungsstätten in Innenräumen wie Spielhallen, Wettstuben und Casinos.
  • Generell bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien, bei mehr als 5.000 Besucherinnen und Besuchern und/oder der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dazu zählen unter anderem:
    • Konzerte
    • Theater- oder Opernaufführungen
    • Stadtführungen
    • Betriebs- und Vereinsfeiern
    • Filmvorführungen
    • Stadt- und Volksfeste
    • Sportveranstaltungen
  • Messen Ausstellungen und Kongresse.
  • Bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Kosmetische Fußpflege, Massagestudios, Tattoo- und Piercingstudios, Laser- und IPL-Studios für kosmetische Behandlungen, Friseurbetriebe, Barbershops und Massagestudios.
  • Bei Sport im Innenbereich, etwa in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen.
  • Saunen und ähnlichen Einrichtungen wie Solarien, Dampfbäder oder Hamame.
  • Touristische Fahrtangebote wie Fluss- und Seeschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehre, Zeppelinrundflügen und Museumsflügen.
  • Zutritt zu geschlossenen Räumen in Freizeitparks und anderen Freizeiteinrichtungen wie zoologischen und botanischen Gärten sowie Hochseilgärten, Indoor-Spielplätze und Minigolf-Anlagen.
  • Angebote der Erwachsenenbildung wie Volkshochschulkursen in geschlossenen Räumen.
  • Bei Angeboten von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen.
  • In Beherbergungsbetrieben wie Hotels aller Art, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser , Ferienparks, Sharing-Unterkünfte wie etwa airbnb-Angebote, (Dauer-)Campingplätze und kostenpflichtige Wohnmobil-Stellplätze  ist ein Test bei Anreise und dann alle drei Tage während des Aufenthalts erforderlich.
  • Clubs und Diskotheken. Nicht geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen PCR-Test vorweisen.
  • Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen.

Die Testpflicht gilt nicht für Freizeit- und Amateursport in Sportstätten im Freien, Badeseen mit kontrolliertem Zugang und Freibädern sowie für Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb und Spitzen- oder Profisport.
Ausgenommen von der Testpflicht sind religiöse Veranstaltungen.

Bei Veranstaltungen/Aktivitäten in geschlossenen Räumen müssen alle Besucherinnen und Besucher müssen einen Geimpftennachweis, einen Genesenennachweis oder ein negativen Corona Antigen-Schnelltest vorweisen.

Anbieterinnen/Anbieter, Veranstalterinnen/Veranstalter, Betreiberinnen/Betreiber und Dienstleisterinnen/Dienstleister sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet.

Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen und privaten Feiern

Anbieterinnen/Anbieter, Veranstalterinnen/Veranstalter, Betreiberinnen/Betreiber und Dienstleisterinnen/Dienstleister sind generell verpflichtet ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher bzw. Kundinnen und Kunden zu erfassen. Er hat die Gesamtverantwortung für die Organisation zu übernehmen. Im Einzelhandel müssen die Kontaktdaten nicht erhoben werden.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucherinnen und Besucher muss der Veranstalter dem örtlichen Gesundheitsamt im Vorhinein das Hygienekonzept vorlegen.

Die Kontaktbeschränkungen und Regelungen für private Feiern werden aufgehoben.

Tests bleiben bis 11. Oktober kostenlos

Die Tests können weiter wie bisher vor Ort in der Einrichtung unter Aufsicht des Betreibers stattfinden, in einer Corona-Teststation oder am Arbeitsplatz, wenn dort entsprechend qualifiziertes Personal zur Bestätigung des Testergebnisses vorhanden ist.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass Antigen-Schnelltests  bis 11. Oktober 2021 weiter durch die öffentliche Hand finanziert werden und für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos bleiben. Danach müssen Personen, die sich nicht impfen lassen möchten die Antigen-Schnelltest selbst bezahlen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre. Kostenlose Tests gibt es weiterhin für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt – insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen  gibt es zudem weiter ein engmaschiges kostenloses Testangebot in den Schulen.

Der Bund wird die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anpassen und verlängern. Dies gilt insbesondere für die Pflicht betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und aktualisieren sowie die Testangebotsverpflichtung für die Mitarbeitenden. Hierrüber wird das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales zeitnah informieren.

red

Riesen-Glück in Benningen: Pkw kommt einen Meter vor feiernder Gruppe zum Stehen

Diese Nacht wird einem 41-Jährigen noch lange im Gedächtnis bleiben. Mit einem Atemalkoholwert von über zwei Promille setzte er sich hinters Lenkrad seines Ford Focus und fuhr am Sonntag gegen 01.00 Uhr von Benningen auf der Landesstraße 1138 Richtung Marbach. Im Verlauf einer Rechtskurve kam der 41-Jährige nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte hier mit drei abseits der Straße abgestellten Fahrzeugen. Ein Pkw Ford Focus wurde dabei gegen den Zaun eines dahinter befindlichen Gartengrundstücks geschoben und kam etwa ein Meter vor einer dort feiernden Gruppe von acht Personen zum Stehen. Verletzt wurde zum Glück niemand.

An den vier beschädigten Fahrzeugen, darunter noch ein Opel Corsa sowie ein Hyundai, entstand ein Sachschaden von insgesamt rund 52.500 Euro und drei der Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Beim 41-Jährigen wurde eine Blutentnahme veranlasst und sein Führerschein einbehalten. Im Verlauf der Unfallaufnahme ergaben sich Anhaltspunkte, dass der 41-Jährige zuvor in Benningen in der Paulystraße einen geparkten Ford Fiesta am Außenspiegel beschädigte und sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle entfernte. Der Sachschaden hier beträgt etwa 250 Euro.

Die Ermittlungen hierzu sind noch im Gange. Zeugen werden gebeten sich beim Polizeirevier Marbach am Neckar, Tel.: 07144 9000, zu melden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Inzidenz im Landkreis kratzt an der 30er-Marke

Die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen ist am Samstag weiter gestiegen und kratzt an der 30er-Marke. Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Samstag bei 29,9 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 28,8. Vor genau einer Woche bei 18,3. Das geht aus Zahlen von Samstagnachmittag hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand:14.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 23 Neuinfektionen registriert. (Vortag: 22; Vorwoche: 26). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 519. Rund 26.631 (+10) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 14.08.)

Affalterbach ( 174 | 0 )
Asperg ( 755 | 2 )
Benningen am Neckar ( 258 | 0 )
Besigheim ( 671 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.537 | 1 )
Bönnigheim ( 550 | 0 )
Ditzingen ( 1.234 | 1 )
Eberdingen ( 309 | 0 )
Erdmannhausen ( 194 | 0 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 623 | 0 )
Freudental ( 168 | 0 )
Gemmrigheim ( 266 | 3 )
Gerlingen ( 733 | 1 )
Großbottwar ( 357 | 0 )
Hemmingen ( 324 | 0 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 276 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 373 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 878 | 1 )
Kornwestheim ( 2.053 | 1 )
Löchgau ( 296 | 0 )
Ludwigsburg ( 4.997 | 1 )
Marbach am Neckar ( 730 | 1 )
Markgröningen ( 781 | 0 )
Möglingen ( 708 | 2 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 265 | 0 )
Oberriexingen ( 125 | 0 )
Oberstenfeld ( 391 | 1 )
Pleidelsheim ( 316 | 1 )
Remseck am Neckar ( 1.264 | 2 )
Sachsenheim ( 1.049 | 2 )
Schwieberdingen ( 473 | 0 )
Sersheim ( 324 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 486 | 0 )
Tamm ( 438 | 2 )
Vaihingen an der Enz ( 1.505 | 0 )
Walheim ( 145 | 0 )

red

Ungesundes Dosenfutter

Stark verarbeitete Lebensmittel tun dem Körper nicht gerade gut. Mit den Ravioli fing es vor vielen Jahren an: Die Pasta aus der Dose gilt als das erste echte Fertiggericht auf dem deutschen Markt. Heute sind zwischen 80 und 90 Prozent aller Lebensmittel industriell verarbeitet.

Besonders hochverarbeitete Produkte sind in den Augen von Ernährungsmedizinern riskant für die Gesundheit. “Hochverarbeitete Lebensmittel enthalten häufig extrem viel Zucker und ungesunde Fette”, sagt der bekannte Ernährungsmediziner Dr. Matthias Riedl im Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau”.

Gesundheitlich ebenfalls problematisch seien zugesetzte Vitamine, Geschmacksverstärker, Aromastoffe und Zusatzstoffe. 320 verschiedene Zusatzstoffe sind derzeit in Europa zugelassen – ohne dass bislang beispielsweise ihre Wirkung auf die Darmflora untersucht wurde.

Ein Beispiel: Carragen, das unter dem Kürzel E 407 in vielen industriellen Lebensmitteln wie Joghurts, Sprühsahne und Wurst enthalten ist. “Einige Studien zeigen, dass der Emulgator den Oberflächenschutz der Darmschleimhaut stören kann und auf diese Weise etwa zur Entstehung von Diabetes oder bestimmten Krebsarten beitragen könnte”, sagt Matthias Riedl.

Zur Orientierung der Verbraucher gibt es zwar den Nutri-Score, doch der ist immer noch eine rein freiwillige Angelegenheit. Viele Expertinnen und Experten halten diese Kennzeichnung ohnehin für unzureichend. Denn der Nutri-Score beurteilt zwar die Nährstoffzusammensetzung von Lebensmitteln, aber nicht den Grad der Verarbeitung. Olivenöl zum Beispiel, das sehr viele wertvolle ungesättigte Fettsäuren enthält, kann da schlechter bewertet sein als so manche Tiefkühlpizza.

Lars Wallerang / glp

Schwacher Mobilfunk hält Festnetz am Leben

Das gute alte Telefon daheim hat noch nicht ausgedient. Zu den Ursachen gehört auch die Schwäche des Mobilfunk-Netzes. 40 Prozent der Millennials haben sich in Deutschland bereits vom klassischen Telefonanschluss verabschiedet. Ein besseres Mobilfunknetz würde diese Quote weiter erhöhen: Denn jeder fünfte junge Mensch behält sein stationäres Telefon, weil das Handynetz zu Hause zu schlecht ist.

Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox. 20 Prozent der Smartphone-Nutzer zwischen 18 und 29 Jahren behalten das stationäre Festnetz, weil sie das Handynetz in den eigenen vier Wänden im Stich lässt. Über alle Altersgruppen hinweg geben 14 Prozent eine schlechte Netzabdeckung als Grund für die Festnetznutzung an.

“Das deutsche Mobilfunknetz hat auch heute noch Lücken, besonders in ländlichen Regionen”, erklärt Jens-Uwe Theumer, Vice President Telecommunications bei Verivox. “Wer dort zuverlässig telefonieren möchte, ist oft noch auf das Festnetz angewiesen – oder muss auf internetbasierte Anwendungen wie Videotelefonie oder WLAN-Calls ausweichen.”

Ein Viertel aller Befragten gibt als Grund für die Nutzung des Festnetzes an, darüber günstiger zu telefonieren als mit dem Smartphone. “Ob Festnetz oder Mobilfunk günstiger ist, hängt vom Handytarif ab”, sagt Theumer. “Eine Handy-Flatrate deckt sowohl Gespräche ins deutsche Festnetz als auch ins Mobilfunknetz ab.” Solche Pauschalen gebe es schon ab fünf Euro im Monat. Wer allerdings einen minutenbasierten Handytarif hat, komme übers Festnetz meist günstiger weg. Gleiches gelte für Gespräche ins Ausland.

Lars Wallerang / glp

19-Jähriger verliert Kontrolle über Pkw und landet in Baugrube

Unter Alkoholeinfluss verursachte am frühen Samstagmorgen gegen 03:15 Uhr ein 19 Jahre alter Fahrer eines Hyundai Coupé einen Verkehrsunfall, bei welchem dieser leicht verletzt wurde.

Ersten polizeilichen Ermittlungen zufolge ist der 19-Jährige mit seinem Fahrzeug von der L1113 aus Richtung Ingersheim in den Kreisverkehr zwischen Bietigheim-Bissingen und Freiberg eingefahren und hat hierbei die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. Im weiteren Verlauf durchbrach er einen aufgestellten Bauzaun und kam letztendlich in der dortigen Baugrube zum Stehen. Während der Unfallaufnahme konnte bei dem Unfallverursacher eine Alkoholisierung festgestellt werden, weshalb dieser sich einer Blutentnahme unterziehen musste. Der Führerschein des 19-Jährigen wurde einbehalten. In der Nähe der Unfallstelle konnten drei Personen, teils leicht verletzt, festgestellt werden. Ob diese im Zusammenhang mit dem Unfall stehen, ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen.

Neben 40 Wehrleuten der Feuerwehr Freiberg, einem Rettungswagen und zwei Abschleppfahrzeugen waren drei Streifenwagenbesatzungen des Polizeipräsidiums Ludwigsburg an der Unfallörtlichkeit eingesetzt.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

BMW iX3 aufgefrischt

Bei Design und Technik des BMW iX3 haben die Bayern etwas nachgeschärft. Die modellgepflegte Version des Elektro-SUV soll im Herbst 2021 anrollen. Bestellbar sind die Fahrzeuge schon jetzt zu Preisen ab 67.300 Euro. Der jüngste iX3 ist zudem das erstes Modell mit BMW eDrive Technologie der fünften Generation. Europapremiere für den neuen BMW iX3 ist auf der IAA Mobility ab dem 7. September 2021 in München.

Der am chinesischen Standort Shenyang gefertigte Stromer verfügt gemäß WLTP-Testzyklus über eine Reichweite pro Vollladung von 460 Kilometern. Höchstleistung: 210 kW/286 PS, maximales Drehmoment: 400 Nm. Kraftübertragung auf die Hinterräder, die Beschleunigung von null auf 100 km/h dauert 6,8 Sekunden.

Die Fahrzeugfront besitzt eine gesteigerte Präsenz durch die größere BMW-Niere, um rund zehn Millimeter flachere Scheinwerfer und eine neumodellierte Schürze. Das Fahrzeug wirkt muskulös durch eine kraftvolle Flächengestaltung am Heck und markante, dreidimensional modellierte LED-Heckleuchten.

Der volldigitale Anzeigenverbund verfügt jetzt über eine 12,3 Zoll große Instrumentenkombi und ein auf das gleiche Format vergrößertes Control Display. Zudem gibt es unter anderem ein neugestaltetes Bedienfeld auf der Mittelkonsole für Gangwahlschalter, BMW Controller, Start-/Stop-Knopf sowie Fahrerlebnisschalter- und Parkbremse-Tasten.

Lars Wallerang / glp

Weiterer Anstieg der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis

Die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen ist am Freitag weiter gestiegen. Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Freitag bei 28,8 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 26,6. Vor genau einer Woche bei 15,8. Das geht aus Zahlen von Freitagnachmittag hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand:13.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 22 Neuinfektionen registriert. (Vortag: 31; Vorwoche: 11). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 519. Rund 26.621 (7) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 13.08.)

Affalterbach ( 174 | 0 )
Asperg ( 753 | 0 )
Benningen am Neckar ( 258 | 0 )
Besigheim ( 671 | 1 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.536 | 2 )
Bönnigheim ( 550 | 0 )
Ditzingen ( 1.233 | 1 )
Eberdingen ( 309 | 0 )
Erdmannhausen ( 194 | 0 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 623 | 2 )
Freudental ( 168 | 1 )
Gemmrigheim ( 263 | 0 )
Gerlingen ( 732 | 1 )
Großbottwar ( 357 | 0 )
Hemmingen ( 324 | 0 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 276 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 373 | 1 )
Korntal-Münchingen ( 877 | 0 )
Kornwestheim ( 2.052 | 2 )
Löchgau ( 296 | 0 )
Ludwigsburg ( 4.996 | 4 )
Marbach am Neckar ( 729 | 0 )
Markgröningen ( 781 | 0 )
Möglingen ( 706 | 0 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 265 | 0 )
Oberriexingen ( 125 | 0 )
Oberstenfeld ( 390 | 1 )
Pleidelsheim ( 315 | 1 )
Remseck am Neckar ( 1.262 | 1 )
Sachsenheim ( 1.047 | 3 )
Schwieberdingen ( 473 | 1 )
Sersheim ( 324 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 486 | 0 )
Tamm ( 436 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 1.505 | 0 )
Walheim ( 145 | 0 )

red