Heiraten oder nicht – eine Frage des Alters

Sollten Partner, die auf Dauer zusammen leben, heiraten? Diese Frage ist für viele nicht einfach zu beantworten – und es kommt auch sehr darauf an, wie alt die Befragten sind. Etwa 40 Prozent der unter 30-Jährigen würden dieser Aussage zustimmen, heißt es in einer neuen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

Die Einstellung dieser Altersgruppe hat sich seit der Jahrtausendwende kaum verändert. Ganz im Gegensatz zur Meinung der Älteren: Im Jahr 2000 waren noch fast 53 Prozent der 40- bis 49-Jährigen der Ansicht, dass Partner auf Dauer heiraten sollten, 2018 waren es nur noch 33 Prozent. Damit hat die Ehe für diese Altersgruppe die geringste Bedeutung.

Trotz ihrer gesunkenen Bedeutung schien die Ehe kurz vor der Corona-Pandemie wieder im Trend zu liegen. Im Jahr 2018 wurde etwa 450.000 Mal geheiratet, so viel wie seit 1992 nicht mehr. Das lag einmal an der Einführung der Ehe für alle. Rechnet man diese Eheschließungen heraus, lag die Zahl der Hochzeiten allerdings immer noch um rund zehn Prozent höher als noch zehn Jahre zuvor.

Während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 heirateten wieder deutlich weniger Menschen, gerade einmal rund 373.000, ein Rückgang von etwa zehn Prozent zum Jahr 2019. Schließlich waren ja auch größere Hochzeitsfeiern über Monate hinweg unmöglich.

Rudolf Huber / glp

Reifen aus recycelten PET-Flaschen

Reifenherstellung aus recycelten PET-Flaschen? Ernsthaft? Ja, tatsächlich! Continental setzt ab 2022 in seiner Reifenproduktion wiederaufbereitetes Polyester ein, das aus recycelten Kunststoffflaschen gewonnen wird, teilt der Hersteller mit.

Das neue, nachhaltige Polyestergarn wird über einen mechanischen Prozess aus PET-Flaschen gewonnen und soll im Aufbau der Reifenkarkasse zum Einsatz kommen. Dadurch kann herkömmliches Polyester vollständig ersetzt werden. Gemeinsam mit seinem Kooperationspartner und Lieferanten OTIZ, einem Faserspezialisten und Textilhersteller, hat der Reifenhersteller eine spezielle Technologie entwickelt, um PET-Flaschen ohne bisher notwendige, chemische Zwischenschritte wiederaufzubereiten und das Polyestergarn für die hohen mechanischen Anforderungen des Reifens funktionsfähig zu machen. Im Rahmen des sogenannten Upcyclings wird so aus einer PET-Kunststoffflasche ein PET-Hochleistungswerkstoff.

Im Rahmen des Recycling-Prozesses werden die Flaschen zunächst sortiert, Verschlusskappen entfernt und schließlich maschinell gereinigt. Nach einer mechanischen Zerkleinerung werden sie eingeschmolzen und granuliert; es folgen die Festkörper-Polymerisation und ein modifizierter Spinnprozess. “Unser modifizierter Herstellungsprozess ermöglicht es uns, Polyestergarn für den Reifenbau aus PET-Flaschen ohne Polymerisationsprozess aus Monomeren zu gewinnen”, erläutert Dr. Derren Huang, Leiter Forschung und Entwicklung bei OTIZ.

Bisherige Labor- und Reifentests von Continental zeigen, dass Fasern aus Sekundärrohstoffen ebenso leistungsfähig sind wie die bisher verwendeten Fasern. Sie haben die gleiche Qualität wie PET-Neuware, sind ebenso stabil und aufgrund ihrer Bruchfestigkeit, Zähigkeit sowie thermischen Stabilität besonders gut für Reifen geeignet.

Herkömmliches PET wird seit langem als Werkstoff im Pkw-Reifenbau eingesetzt, da es auch unter hoher Belastung und Temperatur formstabil bleibt und somit bei allen Fahrgeschwindigkeiten für Sicherheit sorgt. Durch den Einsatz von recyceltem PET werden wertvolle Ressourcen im Reifenbau geschont: Ein herkömmlicher Pkw-Reifen besteht heutzutage aus rund 400 Gramm Polyestergarn. Umgerechnet können so zukünftig für einen vollständigen Fahrzeugreifensatz mehr als 60 recycelte PET-Flaschen verwendet werden.

Andreas Reiners / glp

Gut geschützt in die Sonne

Mittelmeer oder Baggersee, aktiv beim Outdoor-Sport oder ganz relaxt im Straßencafe – der passende Sonnenschutz ist überall unverzichtbar. Die Verbraucher Initiative hat zehn Tipps für einen gesundheitsbewussten Umgang mit der Sonne und die Auswahl von passenden Sonnenschutzprodukten zusammengestellt:

– Setzen Sie auf die Basics wie ein hauttypgerechtes Sonnenschutzmittel, luftige Kleidung, Sonnenhut und -brille.

– Meiden Sie trotz Sonnenschutz die intensive Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr. Wechseln Sie auch außerhalb dieser Zeitspanne öfter in den Schatten, um der Haut eine Sonnenpause zu gönnen.

– Wolken, Sonnenschirme und Bäume halten nur einen Teil der UV-Strahlung zurück. Ein Sonnenschutz ist daher auch in diesen Fällen wichtig.

– Wird die Haut rot und spannt, ziehen Sie sofort in den Schatten um. Schützen Sie die Haut stets durch Kleidung, bis der Sonnenbrand abgeklungen ist.

– Wählen Sie Sonnenschutzprodukte mit ausreichend hohem Lichtschutzfaktor, die zu Ihrem Hauttyp passen.

– Verwenden Sie Sonnencreme immer reichlich und bedenken Sie “Sonnenterrassen” wie Ohren, Nasenrücken, Schultern, Wangen, Nacken, Hand- und Fußrücken mit einer Extra-Portion.

– Durch Schwitzen und Baden geht ein Teil der Sonnencreme verloren. Cremen Sie daher öfter nach. Für unterwegs passen kleine Sonnencreme-Tuben in Handtasche oder Rucksack.

– Nach dem Sonnenbaden versorgen Lotionen, Cremes und After-Sun-Produkte die Haut mit Feuchtigkeit, pflegen und beruhigen sie.

– Wer beim Sonnenschutz Naturkosmetik bevorzugt, kann sich bei der Auswahl an Siegeln wie BDIH/Cosmos, Natrue oder Ecocert orientieren.

– Ein Blick in die Liste der Inhaltsstoffe verrät, ob in den Produkten Nanomaterialien wie der UV-Filter Titandioxid (nano) enthalten sind.

Rudolf Huber / glp

Testpflicht für Deutschland-Rückkehrer: Das sollten Urlauber jetzt unbedingt beachten

Sie planen einen Urlaub im europäischen Ausland? Oder möchten mal schnell für eine Geschäftsreise ins Nachbarland? Seit dem 01. August müssen alle Reisende ab zwölf Jahren, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, einen negativen Test, einen Impf- oder einen Genesenennachweis vorlegen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hat die Regeln und Kosten für Corona-Tests sowie die wichtigsten Fragen zusammengetragen.

Welche Corona-Tests werden in Europa durchgeführt?

Es gibt verschiedene Arten von COVID-19-Tests. Üblicherweise werden im europäischen Ausland die folgenden Tests angeboten:

  • PCR-Tests: Mit einem Abstrichaus dem Mund-, Nasen- oder Rachenraum wird festgestellt, ob eine Person zum Zeitpunkt des Tests Träger des Virus ist. Das Verfahren gilt als sicherste Methode, um eine Infektion nachzuweisen. Die Auswertung erfolgt in einem Labor. Die Ergebnisse liegen häufig erst nach 24 Stunden vor.
  • Antigen-Tests (Schnelltests): Ein Abstrich im Nasen- oder Rachenraum ermöglicht es, die vom Virus produzierten Proteine (die Antigene) zu identifizieren.
    Der Test wird von geschultem Personal durchgeführt. Ergebnisse sind üblicherweise in weniger als 30 Minuten bekannt. Antigen-Tests sind weniger genau als PCR-Tests.
  • Selbsttests: Die Tests können selbst durchgeführt werden, etwa mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel.
    Die Ergebnisse liegen in etwa zwanzig Minuten vor. Genau wie Antigen-Tests weisen Selbsttests eine höhere Fehlerrate als PCR-Tests auf.
  • Serologische Tests: Durch eine Blutentnahme wird festgestellt, ob eine Person bereits mit dem Coronavirus infiziert war oder Antikörper entwickelt hat. Serologische Tests zeigen nicht, ob aktuell eine Infektion vorliegt.

 

Überblick über die verschiedenen Test- und Nachweispflichten. Quelle: Bundesregierung.de

Kann ein im Ausland durchgeführter PCR-Test in Deutschland erstattet werden?

Wenn Sie im europäischen Ausland einen Corona-Test (PCR- oder Antigentest) machen lassen, werden die Kosten von Ihrer deutschen Krankenkasse nur dann erstattet, wenn die Kosten auch in Ihrem Reiseland für die dort Versicherten übernommen werden.

Handelt es sich nicht um eine sogenannte „Leistung bei Krankheit“ der Krankenkassen in dem jeweiligen EU-Land, haben Sie auch hierzulande keinen Anspruch auf Erstattung.

Denken Sie daran, im Zweifel immer Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzuzeigen.

In vielen Arztpraxen und Krankenhäusern im EU-Ausland wird die EHIC allerdings nicht anerkannt, sodass Sie in Vorleistung treten zu müssen.

Die Rechnung für den Test können Sie im Anschluss an Ihre Reise bei Ihrer Krankenversicherung einreichen, sofern der Corona-Test wie oben geschildert erstattungsfähig ist.

Sofern Sie daneben auch noch eine private Auslandsreisekrankenversicherung haben, können Sie sich bereits im Vorfeld informieren, ob diese die Kosten für Corona-Tests eventuell übernimmt.

Wie viel kosten Corona-Tests in den jeweiligen Mitgliedstaaten?

Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen rund um Corona-Tests in 27 europäischen Ländern. Nur in drei Ländern sind Corona-Tests für Touristen aktuell noch kostenlos (Dänemark, Niederlande und Österreich). In allen anderen Ländern müssen Sie zahlen.

Hier gibt es Informationen über alle Länder

Das Europäische Verbraucherschutzzentrum gibt einen Überblick

red

So sehen die Corona-Zahlen am Mittwoch aus

Seit Montag gilt im Landkreis Ludwigsburg die Inzidenzstufe 2: Die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen ist am Mittwoch gestiegen. Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Mittwoch bei 17,1 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 16. Vor genau einer Woche bei 10,3. Das geht aus Zahlen von Mittwochnachmittag hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand: 04.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 25 Neuinfektionen registriert. (Vorwoche:16). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 517. Rund 26.518 (+8) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 04.08.)

Affalterbach ( 174 | 1 )
Asperg ( 751 | 0 )
Benningen am Neckar ( 257 | 0 )
Besigheim ( 669 | 3 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.513 | 4 )
Bönnigheim ( 549 | 0 )
Ditzingen ( 1.227 | 1 )
Eberdingen ( 307 | 0 )
Erdmannhausen ( 191 | 1 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 617 | 0 )
Freudental ( 164 | 0 )
Gemmrigheim ( 261 | 0 )
Gerlingen ( 723 | -1 )
Großbottwar ( 355 | 0 )
Hemmingen ( 323 | 0 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 276 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 370 | 1 )
Korntal-Münchingen ( 872 | 1 )
Kornwestheim ( 2.045 | -1 )
Löchgau ( 295 | 0 )
Ludwigsburg ( 4.964 | 3 )
Marbach am Neckar ( 726 | 1 )
Markgröningen ( 777 | 0 )
Möglingen ( 696 | 1 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 262 | 0 )
Oberriexingen ( 125 | 0 )
Oberstenfeld ( 386 | 2 )
Pleidelsheim ( 310 | 1 )
Remseck am Neckar ( 1.255 | 1 )
Sachsenheim ( 1.028 | 2 )
Schwieberdingen ( 466 | 0 )
Sersheim ( 320 | 4 )
Steinheim an der Murr ( 484 | -4 )
Tamm ( 434 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 1.501 | 0 )
Walheim ( 143 | 0 )

red

Waldschäden: Insektenbefall ist Hauptursache für den Einschlag von Schadholz

WIESBADEN – Die Hitze und Trockenheit der vergangenen Sommer machen den heimischen Wäldern immer mehr zu schaffen. Schädlinge wie der Borkenkäfer breiten sich in den geschwächten Bäumen besonders schnell aus – mit gravierenden Folgen für den Waldbestand. So gingen im vergangenen Jahr von den insgesamt rund 60,1 Millionen Kubikmeter Schadholzeinschlag knapp 43,3 Millionen Kubikmeter Schadholz auf Insektenschäden zurück. Das war fast 13 Mal so viel wie im Jahr 2015, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Damals waren es noch 3,3 Millionen Kubikmeter. Die eingeschlagene Schadholzmenge insgesamt war im Jahr 2020 fast 5 Mal so hoch wie 2015 (12,9 Millionen Kubikmeter).

Der Insektenbefall ist inzwischen die Hauptursache für den Einschlag von Schadholz: Fast drei Viertel (72 %) der insgesamt eingeschlagenen Schadholzmenge von 60,1 Millionen Kubikmetern ließ sich im Jahr 2020 darauf zurückführen. 2015 hatte der Anteil noch bei einem Viertel (26 %) gelegen. Damals waren Wind und Sturm – darunter insbesondere Orkan Niklas im März 2015 – die Hauptursache für den Einschlag des Schadholzes; 2020 gingen nur noch 17 % auf diese Ursache zurück. Unter dem Borkenkäferbefall leiden insbesondere Nadelbäume, allen voran die Fichten: 99 % des durch Insektenbefall verursachten Schadholzeinschlags entfiel auf Nadelbäume wie Fichten, Tannen oder Kiefern. Diese Entwicklung wird durch die anhaltende Trockenheit der letzten Jahre begünstigt.

Anteil von Schadholz am Gesamteinschlag auf Rekordhoch

Die fortschreitende Schädigung des Waldbestands zeigt sich auch im wachsenden Anteil des Schadholzeinschlags am Holzeinschlag insgesamt: Im vergangenen Jahr stammten drei Viertel (75 %) des eingeschlagenen Holzes (80,4 Millionen Kubikmeter) von geschädigten Bäumen. Zum Vergleich: Im Jahr 2015 lag der Anteil des Schadholzes am Gesamtholzeinschlag von 55,6 Millionen Kubikmetern lediglich bei 23 %.

37 % der Bäume wiesen 2020 deutliche Kronenverlichtungen auf

Insektenbefall und längere Trockenperioden können bei Bäumen zu Nadel- und Blattverlusten führen. Verlichtete Kronen sind daher ein nach außen sichtbares Zeichen für Waldschäden. Der Anteil an Bäumen mit deutlichen Kronenverlichtungen stieg laut der Waldzustandserhebung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft auf 37 % im Jahr 2020 (2015: 24 %) – das ist der höchste Wert seit Beginn der Erhebungen im Jahr 1984. Nur gut ein Fünftel der Bäume (21 %) wies demnach im Jahr 2020 gar keine lichteren Kronen auf. Verschlechtert hat sich besonders der Zustand von Fichten und Buchen: Bei ersteren stieg der Anteil der Bäume mit deutlichen Kronenverlichtungen von 28 % im Jahr 2015 auf 44 % im vergangenen Jahr. Bei Buchen nahm er binnen fünf Jahren von 33 % auf 55 % zu.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Hausärzte-Chef: Impfung aller Kinder “Science-Fiction”

Der Chef des Deutschen Hausärzteverbands sieht die Entscheidungen der Gesundheitsministerkonferenz zu Booster-Impfungen und zum Impfangebot für Jugendliche ab zwölf Jahren skeptisch. “Auf mich wirkt das eher wie Aktionismus der Politik”, sagte Ulrich Weigeldt der “WirtschaftsWoche”.

Er plädiere dafür, die Studien jeweils noch abzuwarten und den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) zu folgen. “Aber die Politik glaubt offenbar, dass sie es besser weiß als die Ständige Impfkommission”, wettert der Hausärzte-Chef. “Die Idee, dass wir selbst nach einer Stiko-Empfehlung alle Jugendlichen durchimpfen, ist genauso Science-Fiction wie die Vorstellung über eine Impfquote von 90 Prozent.”

Aber das sei auch nicht notwendig, da gesunde Kinder und Jugendliche bisher kaum schwere Verläufe hätten. Worunter die meisten Kinder leiden würden, sei sicherlich weniger Long-Covid als vielmehr Long-Lockdown. Das dürfe nicht noch einmal passieren.

Wichtig sei deshalb, dass sich Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer impfen ließen. “Eine Impflicht für solche Berufsgruppen sollte jedenfalls kein Tabu sein, denn diese Berufsgruppen haben eine besondere Verantwortung”, betont Weigeldt. Die Politik habe aber eine Impfpflicht ausgeschlossen. Sie werde diese nun kaum durch die Hintertür einführen können.

Lars Wallerang / glp

Ohne Maske keine Arbeit

Harte Zeiten für Masken-Verweigerer: Legt ein Mitarbeiter ein Attest vor, dass er keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, darf ihn sein Arbeitgeber nach Hause schicken. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall arbeitsunfähig und hat keinen Anspruch auf Home-Office, so die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zu einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln.

Geklagt hatte ein Verwaltungsmitarbeiter in einem Rathaus. Die Kommune ordnete das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Besucher und Beschäftigte an. Der DAV: “Daraufhin legte der Kläger zwei Atteste vor, die ihn von der Maskenpflicht und ebenfalls von der Pflicht zum Tragen von Gesichtsvisieren jeglicher Art befreiten.”

Die Gemeinde wollte den Mann aber nicht ohne Gesichtsbedeckung im Rathaus beschäftigen. Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung versuchte der Kläger im Eilverfahren seine Beschäftigung im Rathaus ohne Gesichtsbedeckung durchzusetzen, alternativ wollte er im Home-Office beschäftigt werden.

Allerdings ohne Erfolg. Die Verwaltung war nicht verpflichtet, den Mitarbeiter ohne Maske zu beschäftigen, so die Richter. Aufgrund diverser Vorschriften ergebe sich die Verpflichtung des Arbeitgebers, zum größtmöglichen Schutz der Beschäftigten die Maskenpflicht anzuordnen. Außerdem sei diese Anordnung vom Direktionsrecht gedeckt. Das Tragen einer FFP-2-Maske diene dem Infektionsschutz sowohl der Mitarbeiter und Besucher des Rathauses als auch des Klägers selbst. Sei jemand ärztlich attestiert nicht zum Tragen der Maske in der Lage, sei er arbeitsunfähig und deshalb nicht zu beschäftigen.

Im speziellen Fall lehnte das Landesarbeitsgericht auch einen Anspruch auf eine Beschäftigung im Home-Office ab. Denn zumindest Teile der Arbeit müssten im Rathaus erledigt werden (AZ: 2 SaGa 1/21).

Rudolf Huber / glp

Was in Ludwigsburg und im Landkreis los war

Kornwestheim: Räuberische Erpressung nach Schwarzfahren

In einem Abteil der S-Bahn von Bietigheim nach Stuttgart wurden am Montagabend gegen 20:20 Uhr zwei 17-Jährige vom Kontrollpersonal überprüft. Beide konnten keinen Fahrausweis vorzeigen. Als der Zug in den Bahnhof Kornwestheim einfuhr, konnte einer der beiden flüchten. Der andere wurde gegenüber dem Kontrollpersonal handgreiflich und versuchte ebenfalls, sich der Kontrolle zu entziehen. Erst mit vereinten Kräften gelang es den insgesamt vier Kontrolleuren den 17-Jährigen auf das Bahngleis zu verbringen und dort bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Gegen beide wird nun wegen Erschleichen von Leistungen und einer räuberischen Erpressung ermittelt.

 

Kornwestheim: Reisetasche aus offenstehendem Kofferraum entwendet

Ein bislang unbekannter Täter entwendete am Montag im Zeitraum von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr eine schwarze Reisetasche aus einem in der Stuttgarter Straße in Kornwestheim geparkten Mercedes. Der Unbekannte machte sich den Umstand zu Nutze, dass der Kofferraum versehentlich und unbemerkt vom Besitzer geöffnet worden war. Das Polizeirevier Kornwestheim, Tel. 07154 1313-0, sucht Zeugen, die den Vorgang beobachtet oder Verdächtiges wahrgenommen haben.

 

Ludwigsburg: Verkehrsunfallflucht – Polizei sucht Zeugen

Am Montag kam es in der Hermann-Hesse-Straße in Ludwigsburg zu einer Verkehrsunfallflucht. Im Zeitraum von 16:45 Uhr bis 17:30 Uhr wurde ein am Straßenrand geparkter Mercedes durch einen bislang unbekannten Fahrzeuglenker beschädigt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 2.000 Euro. Das Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141 18-5353, sucht Zeugen, die Hinweise zum Unfallhergang oder dem Fahrzeuglenker geben können.

 

Gerlingen: Polizei sucht Unfallzeugen

Zeugen sucht die Polizei zu einem Verkehrsunfall, der sich am Dienstag gegen 09:30 Uhr auf der Ditzinger Straße, kurz nach dem Kreisverkehr Hofwiesenstraße, ereignet hat. Der 24-jährige Fahrer eines Lkw und ein 48-Jähriger Autofahrer mit seinem Ford waren hintereinander auf der Ditzinger Straße unterwegs und verließen den Kreisverkehrs in Richtung Ditzingen. Der Lkw-Fahrer musste seinen Angaben zufolge kurz nach dem Kreisverkehr aufgrund eines stehenden Fahrzeugs bis zum Stillstand und der nachfolgende Autofahrer fuhr auf. Mögliche Zeugen, insbesondere derjenige, der vor dem Lkw angehalten hatte, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Ditzingen, Tel. 07156 4352-0, zu melden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Mehrheit für schärfere Alkohol-Regeln

Wer mit einer Alkoholkonzentration von über 0,5 Promille im Blut am Steuer erwischt wird, muss mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar mit Führerscheinentzug rechnen. Wer tatsächlich seinen Führerschein verliert, musste bisher ab einer Promillegrenze von 1,6 zusätzlich eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) absolvieren. Laut Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig kann diese Begutachtung aber auch schon ab einer Promillegrenze von 1,1 angeordnet werden. Eine gute Entscheidung? Das wollte AutoScout24 von den Autofahrenden wissen.

Laut der aktuellen Umfrage sind 36 Prozent der Befragten mit einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung für alkoholisiert Fahrende ab 1,1 Promille einverstanden. Jeder Zehnte ist dagegen der Meinung, die bisherige Regelung habe sich bewährt und man solle bei der 1,6-Promille-Grenze bleiben. Fünf Prozent geht allerdings schon die bisherige Maßnahme zu weit. Sie sagen, dass eine MPU “erst ab einem höheren Promillewert als 1,6 verpflichtend sein” sollte – wenn überhaupt.

Auf der anderen Seite stehen diejenigen, die sich wünschen, dass die neue Promillegrenze für eine MPU noch enger gefasst wird. Insgesamt 39 Prozent sind dieser Meinung. Dabei blicken Männer und Frauen aus leicht unterschiedlichen Blickwinkeln auf das Thema. So empfinden sieben Prozent der Männer, aber nur zwei Prozent der Frauen eine MPU schon ab 1,6 Promille als Anmaßung.

Insgesamt 39 Prozent der Frauen finden die durch das Gereicht erwirkte Neuregelung gut, Männer stimmen zu 34 Prozent zu. Auch in der Zero-Tolerance-Fraktion in Sachen Alkohol am Steuer sind mehr Frauen vertreten: Elf Prozent der Fahrerinnen fordern eine MPU schon ab 0,1 Promille, aber nur neun Prozent der Fahrer.

Rudolf Huber / glp