Aktuelle Meldungen aus dem Kreis

Remseck am Neckar:

Am Montagnachmittag kam es gegen 17 Uhr in der Martinstraße in Neckargröningen zu einer starken Rauchentwicklung in einer Wohnung im ersten Obergeschoß. Nachdem die Rettungskräfte am Einsatzort eingetroffen waren, stellte sich heraus, dass zuvor eine 29-jährige Frau mit ihrem Kleinkind die Wohnung verlassen hatte, obwohl der Küchenherd mit Topf darauf noch in Betrieb war. Das Gebäude konnte rechtzeitig geräumt werden, weshalb es zu keinen Personenschäden gekommen ist. Nachdem die Wohnung belüftet wurde, konnten alle Personen wieder ins Gebäudeinnere. Ein Sachschaden ist nicht entstanden. Neben zwei Streifenfahrzeugen waren noch neun Einsatzfahrzeuge mit 49 Wehrleuten der Feuerwehr Remseck und ein Rettungswagen im Einsatz.

Remseck am Neckar-Pattonville: Einbruch in Realschule

Nach einem Einbruch, der zwischen Samstag 14.00 Uhr und Montag 06.30 Uhr in der John-F.-Kennedy-Allee in Remseck-Pattonville verübt wurde, sucht die Polizei nach Zeugen. Bislang unbekannte Täter verschafften sich möglicherweise über ein Tor Zugang zu einem umzäunten Schulgelände. Dort nutzten sie eine Treppe, um auf die Dächer der Schule zu gelangen. Von dort aus warfen sie mutmaßlich mit einem Stein im ersten Obergeschoss zwei Fenster ein und durchsuchten anschließend zwei Räume. Auf der Suche nach Wertvollem fiel ihnen zwei Kaffeekassen in die Hände. Sie entnahmen aus den Kassen das darin befindliche Bargeld in noch unbekannter Höhe und machten sich anschließend mit der Beute aus dem Staub. Die Höhe des angerichteten Sachschadens konnte noch nicht beziffert werden. Sachdienliche Hinweise nimmt der Polizeiposten Remseck, Tel. 07146 28082-0, entgegen.

Besigheim-Ottmarsheim: Metallgitterboxen gestohlen

Vom Hofgelände einer Firma in der Johannes-Kepler-Straße in Ottmarsheim entwendeten bislang unbekannte Täter zwischen Freitag 15.00 Uhr und Montag 06.00 Uhr insgesamt 28 graue Metallgitterboxen. Zum Abtransport benutzten sie vermutlich einen Lkw. Der Wert des Diebesguts dürfte sich auf über 2.000 Euro belaufen. Zeugen, die Verdächtiges beobachtet haben, melden sich bitte beim Polizeiposten Besigheim, Tel. 07143 40508-0

Sachsenheim-Kleinsachsenheim: zwei PKW beschädigt

Zwischen Samstag 20.00 Uhr und Sonntag 12.30 Uhr suchte ein noch unbekannter Täter die Alte Großsachsenheimer Straße in Kleinsachsenheim heim und beschädigte zwei geparkte Fahrzeuge. Er bewarf die PKW mit jeweils einem Stein und zertrümmerte die Heckscheibe eines VW sowie die Seitenscheibe eines Mitsubishi. Der entstandene Sachschaden dürfte sich jeweils auf mehrere hundert Euro belaufen. Das Polizeirevier Vaihingen an der Enz, Tel. 07042/941-0, bittet Zeugen, die Hinweise geben können, sich zu melden.

Daimler will Milliarde sparen

Anlässlich des Kapitalmarkttages präsentiert Daimler eine neue, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Geschäftsstrategie. Mit einem Bekenntnis zu CO2-neutraler Mobilität will das Unternehmen Weichen stellen. Dazu Daimler-Chef Ola Källenius: “Mit einer klaren Zukunftsstrategie stellen wir das Unternehmen für die Transformation auf.” Die Kostenbelastungen zur Erreichung der CO2-Ziele würden umfassende Maßnahmen zur Effizienzsteigerung in allen Bereichen des Unternehmens erfordern.

Hierzu gehöre auch die Verschlankung von Prozessen und Strukturen. “Dies wird unsere Ergebnisse in den Jahren 2020 und 2021 belasten”, sagt Källenius. Um auch in Zukunft erfolgreich zu sein, müsse man daher jetzt handeln und die Finanzkraft signifikant steigern.

Daimler geht davon aus, dass der Premiummarkt für Pkw auch künftig nachhaltig und schneller wächst als der Volumenmarkt. Mercedes-Benz sei gut positioniert, um die weltweit führende Premiummarke zu bleiben. Die weltweiten regulatorischen CO2-Vorgaben würden weiterhin hohe Investitionen erfordern.

Das wachsende Angebot an Plug-in-Hybriden und reinen Elektrofahrzeugen führen nun zu Kostensteigerungen, die die Umsatzrendite von Mercedes-Benz Cars belasten werden. Zur Erreichung der CO2-Flottenziele in der Europäischen Union wurde ein Produktplan auf den Weg gebracht.

Mercedes-Benz Cars hat Gegenmaßnahmen initiiert, um die Kostenstruktur zu verbessern und die erwartete Margenerosion zu kompensieren. In erster Linie sollen Materialkostensenkungen diese Kompensation unterstützen. Ohne Einschnitte bei den Beschäftigten kommt das Unternehmen allerdings auch nicht aus: Bis Ende 2022 will Mercedes-Benz Cars mehr als eine Milliarde Euro Personalkosten sparen. Dazu sollen sowohl im Management als auch in den indirekten Bereichen Stellen abgebaut werden.

Mercedes-Benz Vans ist ein Wachstumsfeld, auch unterstützt von zunehmender Urbanisierung und Digitalisierung des Handelsgeschäfts. Um die Wettbewerbsfähigkeit von Mercedes-Benz Vans zu steigern, sollen die Materialkosten gesenkt und die Personalkosten um 100 Millionen Euro verringert werden.

Daimler Trucks erwartet kurz- bis mittelfristig einen Nachfragerückgang der Kernmärkte in Europa und den USA. Dies habe bereits begonnen und werde bis 2021 anhalten. Daimler Buses wiederum rechnet mit einer steigenden Nachfrage. Im Geschäftsfeld Daimler Trucks & Buses wird der Investitions- und Kostendruck in den kommenden Jahren anhalten. Notwendig seien Investitionen in neue Technologien, unter anderem in eine CO2-neutrale Flotte durch elektrische Antriebe sowie in die Automatisierung und Vernetzung der Lkw und Busse, teilt der Konzern mit.

Mercedes-Benz Trucks Europe hat nun damit begonnen, die variablen Kosten um 250 Millionen Euro zu reduzieren und die Personalkosten bis Ende 2022 um 300 Millionen Euro zu senken.

Lars Wallerang

Wahl in Ludwigsburg: Wer wird der neue Landrat?

Heute ab 14.30Uhr wird im Ludwigsburger Kreisparlament der Nachfolger von Landrat Dr. Rainer Haas gewählt. Ludwigsburg24 hat im Vorfeld mit den vier Bewerbern gesprochen.

Wer sind die Kandidaten? 

Für die CDU geht der Erste Bürgermeister der Stadt Kornwestheim, Dietmar Allgaier, ins Rennen. Die Freien Wähler haben sich für den Oberbürgermeister der Stadt Vaihingen an der Enz, Gerd Maisch, entschieden. Dritter Bewerber aus dem Verkehrsministerium ist Christopf Erdmenger von den Grünen. Als einziger Parteiloser hat Heiner Pfrommer, Sozialdezernent im Landratsamt, seinen Hut in den Ring geworfen.

Das sind die vier Kandidaten:

Dietmar Allgaier“Landrat, das passt zu mir” – Ludwigsburg24 im Interview mit Dietmar Allgaier

Gerd Maisch“Meine Chancen stehen 50:50” – Ludwigsburg24 im Gespräch mit Gerd Maisch

Christoph Erdmenger“Es gibt ein ganz starkes Verlangen, dass endlich etwas passiert”: Ludwigsburg24 im Interview mit Christoph Erdmenger

Heiner Pfrommer“Einen Plan B oder alternative Überlegungen habe ich nicht”: Heiner Pfrommer im Interview mit Ludwigsburg24

 

Gutscheine auf dem Gabentisch

In den Supermärkten und Bäckereien werden bereits Lebkuchen, Spekulatius und Christstollen präsentiert. Und Weihnachtgeschenke stehen schon auf manchem Einkaufszettel. Laut einer Trendstudie stehen Gutscheine hoch im Kurs. Fast jede zweite befragte Person (42 Prozent), die schon einmal eine Gutscheinkarte gekauft hat, plant in diesem Jahr zum großen Fest mindestens eine oder gar mehrere Gutscheinkarten zu verschenken.

Zu diesem Ergebnis kommt die Trendstudie “Gutscheine im digitalen Zeitalter” von epay, einem führenden Anbieter von Gutschein- und Prepaidprodukten in Europa, und Plentyco, einem führenden Dienstleister für Feld-Marketing- und Point-of-Sale-Services.

Über die Hälfte (51 Prozent), die entweder einen Gutscheinkauf planen oder in Erwägung ziehen, plant die Gutscheinkarte als Hauptgeschenk. Rund 18 Prozent wollen mit einem thematisch passenden Gutschein das Hauptgeschenk ergänzen und 31 Prozent planen es als Zusatzgeschenk ohne Bezug zum Hauptgeschenk. Geschenkgutscheine zu Weihnachten sind ein attraktives Geschenk, denn sie versprechen Flexibilität für den Beschenkten und den Schenkenden.

Hauptabsatzkanal für Geschenkgutscheine bleibt der stationäre Handel: Mehr als drei Viertel der Befragten (76 Prozent), die planen oder überlegen, einen Gutschein zu verschenken, würden diesen eher in einem Geschäft als online kaufen. Online- und Mobilkanäle werden für die Kunden dennoch immer relevanter. Gutscheinkarten sind vielerorts – vom Lebensmittelhandel, über Drogerien, Postfilialen und Tankstellen – und in großer Auswahl als schneller Mitnahmeartikel beim regulären Einkauf oder auch kurzfristig vor dem Fest als Last-Minute-Geschenk erhältlich.

Lars Wallerang

Väter haben Angst vor Cyber-Mobbing

Ein Indianer kennt keinen Schmerz. Solche Sätze hörte man früher von manchen Vätern. Heute sind die Papas sensibler – vor allem wenn es um Cyber-Mobbing geht. Männer gelten – im Gegensatz zu Frauen – landläufig als weniger ängstlich. Wie die aktuelle Kaspersky-Studie “Cyber-Mobbing unter Jugendlichen – was Eltern denken” zeigt, ist dies beim Thema Cyber-Mobbing jedoch anders.

So ergab die zugrundeliegende Umfrage, dass die Sorge, das eigene Kind könnte Opfer oder auch Täter in Sachen Cybermobbing sein, bei Vätern in Deutschland mit 44,8 Prozent merklich stärker ausgeprägt ist als bei Müttern (35,3 Prozent).

Die Sorgen sind nicht unbegründet: Cyber-Mobbing kann aus einer zunächst harmlosen Situation heraus seinen Anfang nehmen. Es beginnt oft mit kleinen Sticheleien oder einer Meinungsverschiedenheit, die von anderen aufgegriffen werden und eine eigene Dynamik entwickeln. Plötzlich macht dieser sich aufschaukelnde Prozess auch nicht mehr vor der Schule halt und bahnt sich schleichend seinen Weg in die digitale Welt.

Lars Wallerang

Vorbeugen gegen Antibiotika-Resistenz

Das Wort “Antibiotika-Resistenz” verbreitet Schrecken. Doch man kann eigenständig gegensteuern. Mehr als die Hälfte der Bundesbürger (55 Prozent) glaubt irrtümlicherweise, dass sie Antibiotikaresistenzen selbst nicht verhindern können. Und das, obwohl fast neun von zehn Bundesbürgern (86 Prozent) schon mal ein Antibiotikum verwendet und nahezu die gleiche Anzahl an Befragten (87 Prozent) bereits von Resistenzbildungen gehört haben.

Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Deutschen Gesundheitsmonitors des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH) im Jahr 2019. “Daran sehen wir, wie wichtig es ist, die Bevölkerung über Antibiotikaresistenzen besser aufzuklären”, sagt Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft beim BAH. Vielen sei nicht bewusst, dass sie selber der Resistenzentstehung entgegensteuern können.

Mehr als ein Drittel der Bundesbürger (36 Prozent) glaubt fälschlicherweise, dass sich Antibiotika auch gegen virale Infektionen eignen. “Diese Unkenntnis kann dazu führen, dass Antibiotika in einigen Fällen falsch angewendet werden”, so Kroth. “Wir müssen mehr Informationen anbieten, um den allgemeinen Kenntnisstand zu verbessern.” Dabei sei man auch auf die Ärzte angewiesen.

Jeder Vierte denkt zudem, dass ein vorzeitiges Absetzen von Antibiotika in Ordnung sei, sobald es einem wieder besser gehe. “Genau darin liegt der Fehler. Die Antibiotika sollen strikt nach Anweisung des Arztes und den Vorgaben der Packungsbeilage eingenommen werden. Andernfalls droht die Gefahr, dass sich Resistenzen ausbreiten”, warnt der Experte.

Falls nach Abschluss der Behandlung noch Arzneimittel in der Packung verbleiben, sollten diese entsorgt werden. Auch hier scheint Aufklärungsbedarf zu bestehen: “Angebrochene Antibiotikapackungen gehören definitiv in den Hausmüll und dürfen nicht für eine weitere Verwendung im Arzneimittelschrank gelagert werden”, sagt Kroth.

Besondere Brisanz bekommt das Thema durch multiresistente Keime, also solche Erreger, die gleich gegen mehrere Antibiotikaklassen unempfindlich geworden sind. Damit sich Resistenzen weniger ausbreiten, ist eine Vielfalt an verschiedenen Antibiotika notwendig.

Neben der Entwicklung neuer Wirkstoffe ist der gezielte Einsatz der vorhandenen Antibiotika essentiell. Breitspektrum-Antibiotika sind gegen mehrere Bakterienarten wirksam. Im Grunde sollte man sie nur dann einsetzen, wenn die Therapie unverzüglich eingeleitet werden muss. Im anderen Fall sollte vorab ein Test auf den tatsächlichen Erreger durchgeführt und ein speziell für diesen Erreger geeignetes Schmalspektrum-Antibiotikum eingesetzt werden.

Lars Wallerang

 

Stadt löst wieder Feinstaubalarm aus

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Dienstag, 12. November, zum dritten Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst.

Beginn:
ab Donnerstag, 14. November, 0 Uhr für den Autoverkehr
ab Mittwoch, 13. November, 18 Uhr für Komfort-Kamine

Ende:
Das Ende des Feinstaubalarms ist offen

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) für Donnerstag und Freitag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Konzentration von Feinstaub in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.

Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2020.

Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Die Fakten zum Weihnachtsgeld

Wohl denen, die es bekommen: Das Weihnachtsgeld ist für Hundertausende Arbeitnehmer ein überaus willkommener Zuschlag zum monatlichen Gehalt, oft sehnlichst erwartet und längst fest in den Haushalts-Etat eingerechnet. Doch wer kriegt es eigentlich – und was sollte man noch über das Extra-Geld zum Jahresende wissen?

Rein rechtlich gesehen ist das Weihnachtsgeld schlicht ein zusätzliches Entgelt, das der Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer auszahlt, meist im November mit dem monatlichen Gehalt. Ursprünglich war es vor allem dafür gedacht, Geschenke für Weihnachten zu kaufen.

“Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Weihnachtsgeld oft mit dem 13. Monatsgehalt verwechselt”, heißt es bei den Experten des Versicherers ARAG. Doch aus rechtlicher Sicht gibt es Unterschiede: Das Weihnachtsgeld ist oft eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Das 13. Monatsgehalt dagegen ist ein vertraglich vereinbartes Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung.

Eigentlich schade: Ein allgemeines Recht auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Die Sonderzahlung erfolgt nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag verankert ist. Der Arbeitgeber darf aber bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern vom Weihnachtsgeld ausschließen, wenn er dafür einen sachlichen Grund hat. Für Beamte gelten gesetzliche Regelungen, nach denen sie Weihnachtsgeld erhalten.

Über die Höhe des Weihnachtsgeldes entscheiden der Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien. Üblich ist ein Brutto-Monatsgehalt zusätzlich zum Gehalt im November. Es wird auf den Bruttomonatsverdienst aufgeschlagen und ganz regulär versteuert.

Rudolf Huber

Grundsatz-Urteil: Private Blitzer sind unzulässig

Dieses aktuelle Urteil dürfte viele Blitz-Sünder elektrisieren: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat jetzt die gängige Praxis von Kommunen für unzulässig erklärt, private Dienstleister als Tempowächter einzusetzen. O-Ton OLG: “Die im hoheitlichen Auftrag von einer privaten Person durchgeführte Geschwindigkeitsmessung hat keine Rechtsgrundlage.”

Der Knackpunkt: Laut des Gerichts handelt es sich bei der Übertragung der Tempoüberwachung um eine rechtswidrige Arbeitnehmerüberlassung. Diese Tatsache entziehe dem Verfahren die Rechtsgrundlage für den Erlass des Bußgeldbescheides. (Aktenzeichen 2 Ss-OWi 942/19, OLG Frankfurt am Main, 6.11.2019)

Auslöser des Richterspruchs war ein Bußgeldverfahren beim Amtsgericht Gelnhausen, bei dem sich ein Geblitzter gegen den in dem Bescheid angegebenen Zeugen, den Mitarbeiter einer privaten GmbH, gewehrt hatte.

“Im Urteil weist das Gericht darauf hin, dass die Verkehrsüberwachung nur durch eigene Bedienstete der Ortspolizeibehörde mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden darf”, so die Berliner Coduka GmbH, die das Portal geblitzt.de betreibt. Damit habe die zunehmende Praxis, private Firmen zur Erbringung staatlicher Aufgaben wie der Verkehrsüberwachung einzusetzen, einen Dämpfer erhalten, meint Coduka-Chef Jan Ginhold. Weil diese Auslagerung außer in Hessen auch in Bayern, Brandenburg, Sachsen, dem Saarland und NRW anzutreffen sei, habe die Einzelfallentscheidung “bundesweiten Signalcharakter”.

Bereits rechtskräftige Bescheide dürften allerdings trotz der jetzt fehlenden Rechtsgrundlage Bestand haben. Zukünftige oder noch laufende Verfahren im Zusammenhang mit Privat-Blitzern sind aber anfechtbar. Weil das aber von außen nicht erkennbar ist, muss die Überprüfung zwingend ein Anwalt auf Basis der Ermittlungsakte vornehmen.

Rudolf Huber

Sicher vor Fake-Shops

 Es gibt Läden, die gibt es gar nicht. Was in der City sofort auffallen würde, kann im Internet verborgen bleiben: ein Fake-Shop. Experten wissen, wie man sie enttarnt. Das Prinzip: Hinter einigen günstigen Online-Angeboten verbergen sich Kriminelle, die mit gefälschten Internet-Verkaufsplattformen Einkäufer betrügen wollen. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben im Rahmen der Präventionskampagne “Genug Betrug” Tipps und Hinweise, wie man sich vor dieser Abzocke beim Onlineshopping schützen kann.

Fake-Shops sind auf den ersten Blick schwer von seriösen Online-Verkaufsplattformen zu unterscheiden. Real existierende Webseiten werden von den Betrügern einfach kopiert. Der Internetauftritt wirkt dadurch auf den ersten Blick oft seriös. Mit passenden Produktbildern und Informationen aus dem Internet sowie einem professionellen Erscheinungsbild gewinnen Fake-Shops das Vertrauen der Online-Käufer und verleiten sie zum Kauf. Dazu werden gerne Produkte angeboten, die in anderen Online-Shops vergriffen sind, oder die Waren werden zu einem günstigeren Preis als anderswo angeboten.

Manchmal kann ein außergewöhnlich günstiger Preis ein Warnsignal sein. Eins haben jedoch alle Fake-Shops gemeinsam: Die Bezahlung erfolgt über die riskante Vorauskasse. Diese ist für Verbraucher gefährlich, weil sie das Geld überweisen müssen, noch bevor sie die Ware erhalten und bei betrügerischen Händlern das Geld im Nachhinein auch meist nicht zurückbekommen. Zwar wird auf manchen Seiten auch eine andere, sicherere Bezahlmethode angeboten. Will man diese jedoch auswählen, erscheint der Hinweis, dass diese Methode aus technischen Gründen gerade nicht möglich sei. Auf diese Weise werden Verbraucher dann doch zur Zahlung per Überweisung verleitet.

Nach der Bezahlung wird entweder nichts oder Ware mit minderwertiger Qualität geliefert. Oft täuschen die Händler sogar Lieferschwierigkeiten vor und vertrösten Betroffene wochenlang, um sie daran zu hindern, weitere Schritte einzuleiten. In anderen Fällen berichten Verbraucher, dass der Anbieter überhaupt nicht mehr erreichbar ist und auf E-Mails nicht mehr reagiert.

Die wichtigsten Tipps:

– Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite ein Impressum vorzuhalten und darin unter anderem den Firmennamen, die geographische Adresse und eine E-Mail-Adresse anzugeben. Unstimmigkeiten im Impressum oder fehlende Kontaktdaten können ein Hinweis darauf sein, dass es sich um einen Fake-Shop handelt. Gibt es auf der Internetseite überhaupt kein Impressum, sollte auf gar keinen Fall dort bestellt werden.

– Vor dem ersten Kauf gilt es, sich über den Ruf des Unternehmens zu informieren. Kundenbewertungen können gefälscht sein. Hier gilt es misstrauisch zu bleiben. Informieren Sie sich bei unterschiedlichen Bewertungsportalen und sozialen Medien, ob Verbraucher bereits negative Erfahrungen mit diesem Shop machen mussten.

– Verwendet der Shop ein Gütesiegel, kann durch einen Mausklick auf das Siegelemblem überprüft werden, ob es rechtmäßig verwendet wird. Bei frei erfundenen, nichtssagenden Labels ist Vorsicht geboten. Unter http://internet-guetesiegel.de/ sind vertrauenswürdige Siegel zusammengestellt.

– Sichere Zahlungsmethoden bieten einen guten Schutz. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder das Erteilen einer Einzugsermächtigung, also die Zahlung per Lastschriftverfahren. Teilweise ist es auch möglich über Zahlungsdienstleister die Zahlung erst nach 14 Tagen zu veranlassen. Zahlen Sie nicht mit riskanten Zahlungsmethoden wie der Vorauskasse, wenn Sie den Onlineshop nicht kennen.

Einen unterhaltsamen Erklärfilm bietet die Verbraucherzentrale unter: www.youtube.com/watch?v=NeiGX9kNRFw

Lars Wallerang