Personal aus Übersee: Klinikum Ludwigsburg holt Pflegekräfte aus Brasilien

Nach einer langen Anreise und einer zweiwöchigen Quarantänezeit starten 13 Pflegefachkräfte aus Brasilien im RKH Klinikum Ludwigsburg in eine neue berufliche Zukunft. Das teilte das Klinikum am Dienstag mit.

Durch ihr Studium der Pflegewissenschaft, das in Brasilien zur Berufsausübung notwendig ist, und ihre langjährige Berufserfahrung in der Pflege bringen sie ein hohes pflegerisches Niveau mit, heißt es in der Mitteilung. Sie müssen aber dennoch neben einem Sprachkurs eine Anerkennungsprüfung ablegen, damit sie in Deutschland als examinierte Pflegekraft arbeiten dürfen. „Wir freuen uns auf die neuen Kolleginnen und Kollegen aus Brasilien, die in etwa sieben bis zehn Monaten ihre Anerkennung erhalten werden“, sagt Steffen Barth, Leiter des Ressorts Personal bei der Direktion für Pflege- und Prozessmanagement. Die brasilianischen Pflegekräfte, die in den Bereichen Intensiv, Kardiologie, Onkologie, Neurologie, Neurochirurgie und Urologie eingesetzt werden, wurden nach ihrer Ankunft in Ludwigsburg herzlich empfangen und in ihren zukünftigen Bereichen vorgestellt. Ihnen stehen Paten zur Seite, die bei der Einarbeitung in der Klinik und Integration im fernen Deutschland helfen.

Obwohl die tarifliche Vergütung von Pflegekräften in den letzten Jahren besser geworden ist, der Beruf viele Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten bietet und man von den Patienten eine hohe Wertschätzung erfährt, wird es zunehmend schwerer, erfahrene Fachkräfte oder Nachwuchs zu gewinnen, so das Klinikum. Nach wie vor ist in deutschen Kliniken der Mangel an Fachkräften in der Pflege deutlich zu spüren. Und dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren verstärken. Zum einen werden in den nächsten fünf Jahren viele Beschäftigte aus der geburtenstarken Baby-Boomer-Generation in den Ruhestand gehen, zum anderen werden einige Beschäftigte – insbesondere im Bereich der Intensivpflege – durch die belastenden Auswirkungen der Corona- Pandemie ihren Beschäftigungsumfang reduzieren oder ihren Pflegeberuf sogar ganz aufgeben. Deshalb setzen die RKH Kliniken nach eigenen Angaben neben attraktiven Arbeitgeberangeboten, Gewinnung von Nachwuchs durch vielfältige Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten und flexible Pflegepersonal-Einsatzpools auf den Einsatz ausländischer Pflegefachkräfte. „Es ist unser Ziel, alle derzeit offenen Stellen im Pflegedienst der RKH Kliniken zu besetzen und darüber hinaus sogar zusätzliche Pflegekräfte einzustellen. Gleichzeitig hoffen wir, dass die Tarifparteien an einer weiteren Verbesserung der Bezahlung der Pflegekräfte arbeiten. Dann werden wir in wenigen Jahren eine deutliche Entlastung in der Pflege spüren und den Beruf durch die besseren Arbeitsbedingungen wieder attraktiver machen“, so Barth, der optimistisch in die Zukunft blickt.

red

Unternehmen ächzen unter Energiepreisen

Energie- und Rohstoffpreise steigen und steigen. Darunter leiden nicht nur die Verbraucher. Auch viele Unternehmen geraten unter Druck, warnt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln vor dem Hintergrund einer Umfrage unter 2.000 Unternehmen.

Besonders belastet seien Baubranche und Industrie, teilt das IW mit. 80 Prozent der deutschen Unternehmen erwarten demnach mehr oder weniger stark steigende Preise, weil Rohstoffe sich verteuert haben und Vorleistungen knapp sind. 70 Prozent der Unternehmen berichten von mittelstark oder stark steigenden Energiepreisen.

Etwa jedes zweite Unternehmen gibt an, die höheren Preise in hohem oder mittlerem Ausmaß weitergeben zu können. Das treibt vorübergehend die Verbraucherpreise: Im Vergleich zum Vorjahr stiegen sie im ersten Halbjahr 2021 um 1,8 Prozent. “Das liegt zwar noch unter der Zwei-Prozent-Marke der Europäischen Zentralbank, ist aber deutlich zu spüren”, so die Wirtschaftsforscher.

Für die gestiegenen Energiepreise seien vor allem anziehende Rohölpreise und höhere Energiesteuern verantwortlich. Im zweiten Quartal 2021 hätten sie ein Drittel der Preissteigerung ausgemacht. Einen besonderen Effekt auf die Preise hatten laut IW-Studie auch Lieferengpässe: So fehlt es demnach nicht nur an Halbleitern, sondern auch an Frachtschiffen und einigen Industrierohstoffen.

Starke Preistreiber seien darüber hinaus Transportgebühren auf Vorleistungen. Im April 2021 kostete der Umschlag eines Seecontainers auf einer Standardroute 3.000 Euro – Anfang 2020 waren es noch 500 Euro.

Eine Teuerung von durchschnittlich 25 Prozent verzeichneten die Holzpreise und belasten damit besonders die Baubranche. Verantwortlich für die Knappheit sind Waldbrände in Kalifornien sowie geringere Holzexporte aus Russland. Bei einem Teil der Preissteigerungen dürfte es sich um Nachklänge der Pandemie handeln. Viele Branchen waren von der schnellen Erholung der Weltwirtschaft überrascht und konnten Kapazitäten nicht ausreichend erhöhen.

“Fraglich ist, ob es sich hierbei um Echoeffekte der Pandemie handelt oder um einen längerfristigen Trend”, sagen die Studienautoren. Für die IW-Ökonomen handelt es sich bei den Problemen der Angebotsseite vorwiegend um Folgen der Pandemie. Mit dem Ende von Lieferengpässen und der Verknappung des Angebots bis Ende des Jahres dürfte die derzeit hohe Nachfrage nach Gütern gedeckt werden.

Bis dahin halten die IW-Wissenschaftler anhaltende Preissteigerungen jedoch für möglich. “Mittelfristig rücken für Unternehmen neben den Preissprüngen bei Vorleistungen, Rohstoffen und der Energie auch die Arbeitskosten wieder in den Blick”, sagt IW-Ökonom Matthias Diermeier. Trotzdem gehe man perspektivisch wieder von einer Normalisierung aus – sobald die vielen Sondereffekte verarbeitet seien.

Lars Wallerang / glp

Selbstständige beim Krankengeld benachteiligt

Auch hauptberuflich Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung können sich einen Anspruch auf Krankengeld sichern – der Anspruch gilt dann ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Doch wenn erkrankte Selbstständige versuchen, ihre Arbeit wieder aufzunehmen und das ihrer Krankenkasse melden, unterbrechen sie damit den Krankengeldbezug. Das kann für Betroffene mitunter schwerwiegende Konsequenzen haben, warnt die Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Müssen sie ihre Arbeit wegen weiter andauernder Krankheit kurze Zeit später erneut unterbrechen, werden sie für sechs Wochen vom Krankengeldbezug ausgeschlossen. Trotz langer Erkrankung bekommen sie vielfach so kaum Unterstützung.

“Die gesetzlichen Krankenkassen stellen Selbstständige schlechter als Angestellte und ignorieren die geltende Rechtsprechung”, sagt Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der UPD. “Der ehrliche Selbstständige, der die vorübergehende Wiederaufnahme seiner Arbeit ordnungsgemäß bei der Krankenkasse meldet, wird durch die Regelung bestraft.”

Anders als bei Angestellten werden bei hauptberuflich selbstständigen Versicherten Krankheitszeiten in der Regel nicht zusammengezählt. Somit ist für sie ein Bezug von Krankengeld erst wieder nach weiteren sechs Wochen ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit möglich.

“Wenn Betroffene versuchen ihre Arbeit wieder aufzunehmen und dann diesen Versuch abbrechen müssen, droht ihnen – oft gänzlich unerwartet – eine Wartezeit von eineinhalb Monaten ohne jedes Einkommen”, sagt Thorben Krumwiede, und erläutert: “Denn das Formular der Wahlerklärung, das sie zur Sicherung des Krankengeldanspruchs abgegeben haben, enthält dazu keinerlei Hinweise. Die überraschten Betroffenen geraten dadurch oft in eine schwierige Situation und melden sich daraufhin in unserer Beratung.”

Diese Praxis der Krankenkassen ignoriere die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vom März 2019: Die Gleichbehandlung von Selbstständigen und Arbeitnehmern habe in der Urteilsbegründung eine zentrale Rolle gespielt. Für beide Gruppen soll das Krankengeld ab der siebten Woche beginnen, die für den Anspruch relevanten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit sollen nicht zusammenhängend verlaufen müssen.

“Wir empfehlen Betroffenen daher, vorsorglich Widerspruch gegen Entscheidungen einzulegen, die den Bezug von Krankengeld von einer unterbrechungsfreien Arbeitsunfähigkeit abhängig machen”, sagt Thorben Krumwiede.

Gleichbehandlung sei dringend erforderlich.

Heike Morris, juristische Leiterin der UPD, ergänzt: “Das BSG hat seine Entscheidung maßgeblich damit begründet, dass Selbstständige und Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung gleichbehandelt werden sollten. Für Angestellte gilt auch derzeit schon, dass eine temporäre Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit für den Anspruch auf Krankengeld keine Rolle spielt. Warum sollte das nicht auch für Selbstständige gelten?”

Rechtlicher Hintergrund: Anspruch auf Krankengeld für hauptberuflich Selbstständige in der Gesetzlichen Krankenversicherung durch Abgabe einer Wahlerklärung (Paragraph 46 Satz 4 SGB V) und BSG-Urteil vom 28. März 2019, Aktenzeichen B 3 KR 15/17 R.

Lars Wallerang / glp

Bund-Länder-Beschluss: Ab 11. Oktober Corona-Schnelltests für Ungeimpfte kostenpflichtig

Bei ihrem Treffen am Dienstag haben sich Bund und Länder auf eine neue Testpflicht für ungeimpfte verständigt. Ab dem 11. Oktober werden außerdem Corona-Tests für ungeimpfte kostenpflichtig.

Die Infektionszahlen mit dem Coronavirus steigen in den vergangenen Wochen wieder an. Wie sie sich weiter entwickeln, hängt maßgeblich davon ab, wie hoch die Impfquote in Deutschland ist. „Jetzt haben wir genug Impfstoff und wir müssen dafür werben, dass geimpft wird“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Dienstag nach Beratungen von Bund und Ländern.

Bund und Länder vereinbarten unter anderem:

  • Spätestens ab dem 23. August gilt die 3G-Regel. Das heißt: Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen mit einem Antigenschnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt) als Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen und Festen in Innenräumen, bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, bei Sport im Innenbereich, bei Beherbergung. Dies gilt für alle ab sechs Jahre.
Screenshot: Bundesregierung.de
  • Dabei können die Länder vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.
  • Der Bund wird das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beenden. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.

red

36 Corona-Neuinfektionen binnen 24 Stunden

Die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen ist am Dienstag gestiegen und kratzt nun an der 20er-Marke. Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Dienstag bei 19,3 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 17,1. Vor genau einer Woche bei 16. Das geht aus Zahlen von Dienstagnachmittag hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand:10.08..)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 36 Neuinfektionen registriert. (Vorwoche: 17). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 518. Rund 26.595 (+23) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 10.08.)

Affalterbach ( 174 | 0 )
Asperg ( 753 | 1 )
Benningen am Neckar ( 258 | 0 )
Besigheim ( 670 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.528 | 6 )
Bönnigheim ( 550 | 0 )
Ditzingen ( 1.230 | 3 )
Eberdingen ( 307 | 0 )
Erdmannhausen ( 192 | 1 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 618 | 0 )
Freudental ( 164 | 0 )
Gemmrigheim ( 261 | 0 )
Gerlingen ( 729 | 0 )
Großbottwar ( 357 | 0 )
Hemmingen ( 323 | 0 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 276 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 372 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 876 | 3 )
Kornwestheim ( 2.048 | 1 )
Löchgau ( 295 | 0 )
Ludwigsburg ( 4.976 | 6 )
Marbach am Neckar ( 729 | 1 )
Markgröningen ( 780 | 1 )
Möglingen ( 700 | 3 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 262 | 0 )
Oberriexingen ( 125 | 0 )
Oberstenfeld ( 388 | 0 )
Pleidelsheim ( 312 | 1 )
Remseck am Neckar ( 1.258 | 3 )
Sachsenheim ( 1.039 | 3 )
Schwieberdingen ( 471 | 2 )
Sersheim ( 323 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 484 | 0 )
Tamm ( 435 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 1.504 | 0 )
Walheim ( 143 | 0 )

red

Schlägerei zwischen Radfahrer und Fußgänger in der Innenstadt und weitere Meldungen aus der Region

Ludwigsburg: Auseinandersetzung zwischen Radfahrer und Fußgänger

Zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern kam es am Montag gegen 13.00 Uhr in der Seestraße in der Ludwigsburger Stadtmitte. Gemäß den derzeitigen Ermittlungen befuhr ein 58 Jahre alter Radfahrer die Mathildenstraße und stieg im Bereich der Kreuzung mit der Seestraße vom Fahrrad ab. Im weiteren Verlauf stieß er mit einem 47 Jahre alten Fußgänger zusammen. Dieser trug seine Einkäufe im Arm. Eine Salatgurke fiel durch den Zusammenstoß auf den Boden und zerbrach. Die beiden Männer gerieten vermutlich aufgrund dessen in einen Streit, der schließlich eskalierte. Sie sollen sich gegenseitig beleidigt, geschlagen und getreten haben. Beide erlitten leichte Verletzungen. Das Polizeirevier Ludwigsburg ermittelt.

 

BAB 81 Gemarkung Korntal-Münchingen: Verkehrsunfall fordert vier Leichtverletzte und hohen Sachschaden

Am Dienstagmorgen gegen 07:30 Uhr ereignete sich auf der A 81 zwischen den Anschlussstellen Feuerbach und Zuffenhausen ein Verkehrsunfall, in dessen Folge vier Personen leicht verletzt wurden und ein Sachschaden von etwa 30.000 Euro entstand. Der 22-jährige Fahrer eines Audi Q3 war in Richtung Heilbronn auf einem der linken Fahrstreifen und kam vermutlich aufgrund eines Sekundenschlafs nach rechts ab. Hierbei kollidierte er mit dem auf dem rechten Fahrstreifen fahrenden Klein-Lkw eines 59-Jährigen. Durch den Aufprall wurde der Lkw nach links abgewiesen und prallte gegen die Betonschutzwand. Der 22-Jährige, seine 18 und 34 Jahre alten Beifahrer und der Lkw-Fahrer wurden durch den Verkehrsunfall leicht verletzt und vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht.

 

Sachsenheim – Häfnerhaslach: Vergessener Topf auf Herdplatte führt zu Feuerwehreinsatz

Ein vergessener Topf auf einer Herdplatte führte am Montagvormittag zu einem Feuerwehreinsatz in der Braunäckerstraße in Häfnerhaslach. Die 55-jährige Bewohnerin kam jedoch mit dem Schrecken davon, da es lediglich zu einer starken Rauchentwicklung und keinerlei Sachschaden gekommen war. Die Feuerwehr Sachsenheim war mit 35 und der Rettungsdienst mit zwei Einsatzkräften vor Ort.

 

Besigheim: Sanierungsarbeiten lösen Schwelbrand in Gymnasium aus

Am Montag gegen 11:15 Uhr kam es in Besigheim im Gymnasium zu einem Schwelbrand. Bei der Durchführung von Sanierungsarbeiten im Keller des Gebäudes war Dämmungsmaterial vermutlich durch Funkenflug in Brand geraten. Durch die starke Rauchentwicklung war der gesamte Kellerbereich nicht mehr zugänglich, ein offenes Feuer war jedoch nicht entstanden. Die Feuerwehr Besigheim war mit 20 Einsatzkräften vor Ort und löschte den Schwelbrand. Verletzt wurde niemand. Der entstandene Sachschaden konnte noch nicht beziffert werden.

 

Ludwigsburg: Balkonbrand

Die Feuerwehr Ludwigsburg rückte am Montag gegen 13.40 Uhr mit fünf Fahrzeugen und 30 Einsatzkräften in die Straße “Am Sonnenberg” in den Ludwigsburger Osten aus, nachdem es auf einem Balkon zu einem Brand gekommen war. Mutmaßlich war auf dem Balkon ein brennendes Teelicht vergessen worden, das letztlich Sitzkissen in Brand gesetzt hat. Ein aufmerksamer Nachbar entdeckte die Flammen, nahm einen Pulverfeuerlöscher zur Hand und erstickte das Feuer. Die eingetroffene Feuerwehr führte noch Nachlöscharbeiten durch. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 500 Euro.

 

Korntal: Einbruch in Wohnhaus

Zwischen Samstag, 19:43 Uhr und Montag, 18:50 Uhr, hebelten unbekannte Täter ein Fenster im Erdgeschoss eines Hauses in der Ulrich-von-Hutten-Straße in Korntal auf und durchsuchend anschließend mehrere Räume. Zu etwaigem Diebesgut kann derzeit noch nichts gesagt werden. Zeugen, die Verdächtiges wahrgenommen haben, werden gebeten sich mit der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg unter der Tel. 0800 1100225 in Verbindung zu setzen.

 

Ludwigsburg: verkohlter Toast löst Feuerwehreinsatz aus

Insgesamt 31 Einsatzkräfte der Feuerwehr Ludwigsburg waren am Montag gegen 22.00 Uhr mit sechs Fahrzeugen in der Wilhelm-Bleyle-Straße in Ludwigsburg im Einsatz. Ein verkohlter Toast hatte zu einer Rauchentwicklung und diese wiederum zum Auslösen des Rauchmelders in einem Mehrfamilienhaus geführt. Es entstand weder Sach- noch Personenschaden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Tödlicher Verkehrsunfall auf A81: 80-Jähriger wird nach Geisterfahrt von Pkw erfasst

Ein 80-Jähriger wurde am frühen Dienstagmorgen auf der A81 bei Ilsfeld in Richtung Ludwigsburg von einem PKW erfasst und starb.

Der Mann fuhr gegen 4 Uhr mit seinem Kleintransporter mit Pferdeanhänger auf der Autobahn in Richtung Stuttgart, als er ersten Erkenntnissen nach auf Höhe von Ilsfeld sein Gespann unvermittelt wendete. Ein nachfolgender LKW-Fahrer bemerkte den Wendevorgang, wich dem Kleintransporter mit Anhänger aus und prallte dabei gegen die rechte Leitplanke. Daraufhin hielt der 80-Jährige sein inzwischen gewendetes Fahrzeug auf der linken Spur an und stieg, wohl ohne auf den Verkehr zu achten, aus. Dabei wurde der Senior von einem Audi erfasst und tödlich verletzt. Der Fahrer des Audis und seine Beifahrerin wurden mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht.

Am Audi und dem LKW entstanden Schäden in Höhe von rund 30.000 Euro. Zur Klärung des Unfallhergangs kam ein Gutachter an die Unfallstelle. Die Fahrbahn in Richtung Stuttgart blieb bis etwa 9 Uhr gesperrt.

Quelle: Polizeipräsidium Heilbronn

Verletzte bei Brand in Mehrfamilienhaus in Marbach

Mehrere Personen meldeten in der Nacht zum Dienstag gegen 02:00 Uhr ein brennendes Wohnhaus im Jenaweg in Marbach am Neckar. Bei dem Objekt handelt es sich um ein Reihenmittelhaus mit mehreren Wohneinheiten.

Beim Eintreffen der Einsatzkräfte stand ein Balkon in Vollbrand. Durch unverzüglich eingeleitete Löscharbeiten konnte ein Übergreifen des Feuers auf die sich daneben befindlichen Wohnhäuser verhindert und der Brand gegen 02:45 Uhr gelöscht werden. Die Brandursache sowie der entstandene Sachschaden sind derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen. Durch den Brand wurden zwei Personen leicht verletzt. Die 70-jährige Bewohnerin, deren Wohnung durch den Brand unbewohnbar ist, kam vorsorglich ins Krankenhaus. Zwei weitere Wohnungen des Hauses wurden ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen und sind zumindest vorübergehend nicht bewohnbar.

Neben der Feuerwehr Marbach mit acht Fahrzeugen und 40 Wehrleuten war der Rettungsdienst mit sechs Fahrzeugen und 12 Einsatzkräfte sowie fünf Streifenwagenbesatzungen des Polizeipräsidiums Ludwigsburg am Brandort.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Das ist beim Grillen erlaubt

Zeigen sich die ersten Sonnenstrahlen, holen die Deutschen traditionell ihren Grill heraus. Im Sommer herrscht in den Gärten und auf den Terrassen deshalb reges Treiben. Für alle Grillmeister servieren die ARAG-Experten als Beilage die Antworten auf Fragen wie diese: Wo, wie oft und wie lange?

Wo darf man grillen? Wer in der Stadt wohnt und keinen zum Grillen geeigneten Balkon besitzt, ist auf öffentliche Plätze wie Parks, Wiesen und Grünanlagen angewiesen. Diese unterstehen in der Regel der Obhut der Kommunen. Auch wenn Grünflächen zum Grillen freigegeben sind, ist offenes Feuer auf dem Rasen in den allermeisten Fällen tabu. Ein handelsüblicher Grill, der Abstand zur Gras- oder Rasenfläche herstellt, ist demnach unverzichtbar. Einmalgrills, die auf dem Boden stehen, sind deshalb oft auch verboten. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert Bußgelder, die laut Experten schnell ein paar hundert Euro betragen können.

Wie oft darf man grillen? Wie oft das Grillvergnügen im eigenen Heim erlaubt ist, kommt hauptsächlich darauf an, wo man wohnt. Im eigenen Garten und wenn kein Nachbar belästigt wird, kann man natürlich tun und lassen, was man will. Anders sieht es auf einer Terrasse oder einem Balkon im Mehrfamilienhaus aus. Die Experten zeigen einige Urteile dazu auf: Das Landgericht Stuttgart begrenzt die Grilldauer auf Balkon oder Terrasse pro Jahr auf dreimal zwei Stunden (Az.: 10 T 359/96). Die Richter in Bonn erlauben das Grillvergnügen immerhin einmal monatlich mit vorheriger Ankündigung (Arbeitsgericht Bonn, Az.: 6 C 545/96). Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 13 U 53/02) darf grundsätzlich nur bis 22.00 Uhr gegrillt werden. Es sei aber “sozialadäquat”, wenn man bis zu viermal im Jahr bis 24.00 Uhr grillt. 2001 entschied das Landgericht München, dass das sommerliche Grillen im Garten erlaubt ist, wenn die Nachbarn dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden (Az.: 15 S 22735/01).

Striktes Grillverbot im Mietvertrag: Ist das zulässig? Das Grillen auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses kann durch eine Regelung im Mietvertrag oder in der Hausordnung verboten werden. Halten sich die Mieter trotz Abmahnung nicht an das Verbot, so darf ihnen fristlos gekündigt werden (Landgericht Essen, Az.: 10 S 438/01). Eine andere gültige juristische Entscheidung besagt, dass im Rahmen einer Eigentumswohnanlage durch schlichten Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung ein grundsätzliches Grillverbot auf offener Flamme ausgesprochen werden kann – auch wenn bestimmte Arten des Grillens auf offener Flamme unter Umständen die übrigen Eigentümer nur unerheblich beeinträchtigen (LG München I, Az.: 36 S 8058/12 WEG). Gibt es keine Regelung der Eigentümergemeinschaft, kommt es laut Oberlandesgericht Frankfurt auf die Gegebenheiten des Einzelfalles an, ob das Grillen verboten, zeitlich oder örtlich begrenzt erlaubt oder ohne Einschränkung gestattet werden kann. Maßgebend seien insbesondere Lage und Größe des Gartens bzw. der sonstigen Örtlichkeiten, die Häufigkeit des Grillens und das verwendete Grillgerät (Az.: 20 W 119/06). Um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden, raten die Experten deshalb von vornherein zu gegenseitiger Rücksichtnahme.

Unerlässlich ist es, die Asche sicher zu entsorgen, denn Grillkohle oder -briketts sind bis zu drei Tage lang buchstäblich brandgefährlich und können sich wieder entzünden. Daher sollte man die Asche nicht direkt nach dem Grillen in der Mülltonne entsorgen, sondern in einem feuerfesten Behälter mit Deckel. So können auch keine Funken herauswehen und womöglich andere Gegenstände in Brand setzen.

Andreas Reiners / glp

Einbruch: Schneller ans Geld mit Belegen und Fotos

Nach einem Einbruch ist der materielle Schaden oft groß. Um schneller an das Geld zu kommen, ist es wichtig, Kassenzettel und Fotos der gestohlenen Wertgegenstände vorlegen zu können. Das erläutert das Infocenter der R+V Versicherung.

Grundsätzlich gilt: Wer eine Hausratversicherung hat, bekommt nach einem Wohnungseinbruch in aller Regel eine finanzielle Entschädigung. Die Bestohlenen müssen jedoch beweisen, dass sie die entwendeten Wertsachen tatsächlich besessen haben. “Wenn sie beispielsweise einen Kassenbon vorlegen, ersetzt die Versicherung meist den Wiederbeschaffungswert”, sagt Nicole Günter, Expertin für Sachschäden bei der R+V Versicherung. Sie rät zudem, Wertsachen als zusätzlichen Nachweis zu fotografieren.

Fotos, Quittungen und Kassenbons sollten an einem sicheren Ort und getrennt von den Wertsachen liegen – natürlich ohne Hinweis darauf, wo die Gegenstände zu finden sind. “Wenn Geschädigte die Wertgegenstände nicht ausreichend dokumentiert haben, können sie im schlimmsten Fall trotz Hausratversicherung leer ausgehen”, warnt R+V-Expertin Günter.

Bei besonders teuren Gegenständen springt die Versicherung oftmals nur ein, wenn diese in einem Tresor aufbewahrt wurden. Wer keinen Tresor hat, kann wertvolle Gegenstände auch in einem Bankschließfach deponieren. Vorsicht bei Bargeld: Die Hausratversicherung deckt zwar auch den Diebstahl von Bargeld ab, das nicht im Tresor liegt – allerdings nur bis etwa 1.500 Euro. Der genaue Betrag hängt vom Versicherungsvertrag ab.

Auch bei Erbstücken oder Flohmarkt-Schnäppchen sind die Versicherten in der Beweispflicht. “Wer für solche Dinge keine Belege hat, sollte Zertifikate von unabhängigen und zertifizierten Gutachtern anfertigen lassen”, so Günter. Bei Münzen oder Schmuck kann das beispielsweise ein Juwelier übernehmen. Den Wert alter Möbel, Bilder oder Porzellan können Antiquitätenhändler oder Kunstexperten schätzen.

Andreas Reiners / glp