Aktivisten vor Gericht: “Letzte Generation” wegen Aktionen im Juni 2023 angeklagt

Zehn Mitglieder der “Letzten Generation” müssen sich vor Gericht verantworten, wie der Direktor des Amtsgerichts Niebüll dem “Spiegel” bestätigte. Vier Frauen und sechs Männer im Alter zwischen 21 und 64 Jahren sehen sich insgesamt zwei Anklagen der Staatsanwaltschaft Flensburg gegenüber.

Die erste Anklage wirft fünf Aktivisten Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vor, so der Direktor des Amtsgerichts. In der zweiten Anklage, die sich gegen sechs Personen richtet, geht es zudem um die Störung öffentlicher Betriebe – ein Delikt, das mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann. Bemerkenswert: Eine Frau ist in beiden Anklagen involviert.

Die deutschlandweit für Aufsehen sorgenden Aktionen im Juni 2023 beinhalteten unter anderem das Besprühen der Bar eines Sylter Hotels mit orangefarbener Farbe. Ebenso drangen die Aktivisten auf das Gelände eines Flughafens ein und besprühten einen Privatflieger.

red

Bundesinnenministerin Faeser verteidigt Rückführungsgesetz

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sieht die geplanten Neuregelungen für schnellere Rückführungen als notwendigen Schritt für den Erhalt der gesellschaftlichen Akzeptanz für den Schutz von Flüchtlingen. “Mit unserem Gesetzespaket sorgen wir dafür, dass Menschen ohne Bleiberecht schneller unser Land verlassen müssen”, sagte Faeser der “Rheinischen Post”.

Die Zahl der Rückführungen sei im Jahr 2023 schon um 27 Prozent höher gewesen als im Jahr 2022, dennoch gebe es “erheblichen Änderungsbedarf”. Mit einer Reihe von Neuerungen werde verhindert, dass Personen untertauchen, bevor sie abgeschoben werden könnten. Man erleichtere die Identitätsfeststellung, die bisher oft ein Hindernis sei, so die SPD-Politikerin.

“Diese restriktiven Maßnahmen sind notwendig, damit wir weiterhin unserer humanitären Verantwortung für die Menschen gerecht werden können, die wir vor Krieg und Terror schützen müssen – wie die 1,1 Millionen Geflüchteten aus der Ukraine.” Und diese restriktiven Maßnahmen seien notwendig, damit man die gesellschaftliche Akzeptanz für den Schutz von Geflüchteten erhalte und die Integration gelinge, so Faeser.

Man löse im Bereich der Migration die Probleme “im klaren Bewusstsein unserer humanitären Verantwortung und unserer Verfassung”, sagte sie, auch in Abgrenzung zu rechtsradikalen Ideen der zwangsweisen Ausweisung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Faeser fügte an: “Die Vorstellungen von AfD-Vertretern und anderen, die unter dem Begriff der `Remigration` ihre rechtsextremistischen Vertreibungsphantasien von Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft verfolgen, stehen dagegen fundamental im Widerspruch zu unserer Verfassung.”

Der Bundestag berät am Donnerstag abschließend über das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums fanden im Jahr 2023 insgesamt 16.430 Abschiebungen aus Deutschland statt, für deren Umsetzung die Bundesländer zuständig sind. Das sind 3.485 Abschiebungen mehr als 2022, was einer Zunahme von 27 Prozent entspricht.

red

Deutscher Wetterdienst: Ungemütliches Wetter setzt sich fort

Die Wetterbedingungen in verschiedenen Regionen Deutschlands bleiben weiterhin angespannt. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat in der Nacht zu Donnerstag erneut vor Glatteis im Südwesten Deutschlands gewarnt. Hiervon sind Teile des Saarlandes, Rheinland-Pfalz und Südhessen betroffen.

Es komme zu erheblichen Auswirkungen auf die Infrastruktur, so der DWD. Ein “massiver” Eisansatz an Gegenständen, auf Straßen und in der Vegetation sei möglich, zudem bestehe Eisbruchgefahr. Auf zahlreichen Straßen ist mit Staus zu rechnen, zuletzt wurden zudem unter anderem am Frankfurter Flughafen mehrere Flüge annulliert.

Im aktuellen Warnlagebericht des Wetterdiensts heißt es, dass es am Donnerstag zunächst vom Saarland über den Odenwald bis nach Nordostbayern noch teils unwetterartigen Glatteisregen geben werde. Zudem komme es zunächst in der Mitte, im Tagesverlauf auch im Süden zu “teils markanten Schneefällen”.

Hintergrund ist eine scharfe Luftmassengrenze, die die Mitte des Landes erreicht hat. Sie trennt kalte Luft im Norden von sehr milder Meeresluft im Süden und verlagert sich am Donnerstag als Kaltfront südwärts.

red

Britisches Parlament beschließt umstrittenes Gesetz zur Deportation von Flüchtlingen nach Ruanda

Das britische Parlament hat am Mittwoch erneut ein Gesetz beschlossen, nach dem Flüchtlinge ohne Prüfung eines Asylantrags nach Ruanda deportiert werden sollen. Dort soll ein Anspruch auf Asyl in dem ostafrikanischen Land geprüft werden.

Für das Gesetz stimmten 320 Abgeordnete des Unterhauses. 276 Abgeordnete stimmten dagegen.

Im November hatte das oberste Gericht des Vereinigten Königreichs über eine frühere Version des Ruanda-Plans geurteilt, dass er rechtswidrig ist. Flüchtlinge, die nach Ruanda geschickt würden, liefen Gefahr, in ihre Heimatländer zurückgeschickt zu werden, wo ihr Leben oder ihre Freiheit gefährdet wären. Zudem verwies das Gericht auf Menschenrechtsverletzungen Ruandas in der Vergangenheit, wie beispielsweise 2018, als die Polizei des Landes auf protestierende Flüchtlinge schoss.

In der Neuauflage des Gesetzes werden einige Abschnitte des britischen Menschenrechtsgesetzes in Bezug auf den Ruanda-Plan außer Kraft gesetzt. Gerichte sollen damit gezwungen werden, der Ansicht des Parlaments zu folgen, dass Ruanda sicher sei. Ob einstweiligen Anordnungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stattgegeben wird, sollen künftig Minister selbst entscheiden können.

Das Gesetz galt im Vorfeld als Stimmungstest für Rishi Sunaks Regierung, denn zahlreichen Hardlinern ging der eingebrachte Gesetzesentwurf nicht weit genug. In der Debatte stellte beispielsweise Robert Jenrick, ehemaliger Einwanderungsminister die Mitgliedschaft Großbritanniens in der Europäischen Menschenrechtskonvention in Frage. Bislang sind nur Russland und Weißrussland aus der Konvention ausgetreten.

Großbritannien hat Ruanda 240 Millionen Pfund für die Aufnahme von Migranten gezahlt, ohne dass das ostafrikanische Land bislang einen einzigen Flüchtling aufnehmen musste. Ruandas Präsident Paul Kagame erklärte derweil, dass sich die Bemühungen um ein Asylabkommen nicht ewig hinziehen könnten. Er würde es begrüßen, wenn die Regelung aufgehoben würde.

red

Gesetzliches Schlupfloch: Asyl-Paket könnte Rettung von Minderjährigen unter Strafe stellen

Vor der heute anstehenden Abstimmung über das Asyl-Paket der Ampel-Koalition im Bundestag warnen Juristen vor einer womöglich ungewollten Kriminalisierung der Rettung von alleinreisenden Minderjährigen aus dem Mittelmeer. Das geht aus zwei neuen Rechtsgutachten hervor, über die der “Tagesspiegel” (Donnerstagausgabe) berichtet.

Die Kriminalisierung könnte durch die im Asyl-Paket geplante Verschärfung des Schleuserparagrafen geschehen. Zwar wollte die Ampel-Koalition klarstellen, dass sich geplante Straf-Verschärfungen im Gesetz nur auf den Landweg und damit nicht womöglich auch auf die Rettung Schiffbrüchiger beziehen. Allerdings wurde laut den Juristen eine Lücke nicht beachtet.

“Es wurde offenbar übersehen, dass durch einen Verweis auf einen anderen Absatz des Gesetzes der spezielle Fall der Einreise unbegleiteter minderjähriger Ausländer auf dem Seeweg weiterhin von der Ausweitung der Strafbarkeit erfasst wäre”, sagte Aziz Epik, Juniorprofessor für Internationales Strafrecht an der Universität Hamburg, dem “Tagesspiegel” dazu. Ähnliches schreibt der Rechtsanwalt David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte in seinem Gutachten. “Diesen Qualifikationstatbestand erfüllt nach dem Änderungsantrag auch, wer (uneigennützig) wiederholt oder zugunsten von mehreren unbegleiteten Minderjährigen handelt”, so der Jurist.

Die Sprecherin der Grünen Jugend, Katharina Stolla, forderte Konsequenzen. “Das Gesetz darf weder am Donnerstag noch sonst irgendwann beschlossen werden”, sagte sie der Zeitung. Das Gesetzesvorhaben sei von Anfang an “unmenschlich” gewesen. “Das muss man sich mal vorstellen. Menschen, die Kinder vor dem Ertrinken retten, unter Strafe zu stellen, ist skandalös und unverschämt”, so Stolla.

red

Einbürgerungsskandal: Über 300 Fälle nicht ordnungsgemäß geprüft

Osnabrück – Ein handfester Skandal erschüttert die Stadt Osnabrück: Eine nachträgliche Untersuchung von mehr als 300 Einbürgerungsfällen enthüllt, dass die Kriterien für die deutsche Staatsangehörigkeit in den meisten Fällen nicht erfüllt wurden. Lediglich “in 70 Fällen hätte die Einbürgerung vorgenommen werden können”, so die Aussage eines Sprechers des Landkreises Osnabrück gegenüber der “Welt” (Donnerstagausgabe). Der Hintergrund des Skandals liegt dabei in der unzureichenden Überprüfung der Einbürgerungsbewerber durch eine mittlerweile entlassene Sachbearbeiterin.

Der “Spiegel” hatte zuerst über die mehr als 300 “grob fehlerhaften”, weil nicht ausreichend geprüften Einbürgerungen seit Januar 2022 in Osnabrück berichtet. Demnach prüfte die Sachbearbeiterin in 189 Fällen nicht, ob die von ihr eingebürgerten Personen von ihren eigenen Einkünften leben können. “In 60 Fällen können die eingebürgerten Personen ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sicherstellen”, sagte ein Sprecher des Landkreises der “Welt”. Hauptsächlich handelt es sich bei den rund 300 Eingebürgerten um Syrer, “mehr als 250” kommen aus dem Bürgerkriegsland. Auch 14 Iraker seien darunter, hieß es.

Obwohl nur bei 70 der rund 300 Fälle in Osnabrück nachträglich festgestellt wurde, dass sie im Falle einer ordnungsgemäßen Überprüfung hätten eingebürgert werden dürfen, behalten auch die übrigen ausnahmslos die deutsche Staatsbürgerschaft. Laut einem Sprecher des Landkreises Osnabrück gibt es wegen der “Besitzstandswahrung” im Einbürgerungsrecht “hohe Hürden”, um sie rückgängig zu machen. Eine Aberkennung sei zwar wegen terroristischer Betätigung möglich und ein Widerruf, falls hohe Bestechungsgelder nachgewiesen werden könnten – dies sei bei der nachträglichen Prüfung der fälschlicherweise erteilten Einbürgerungen aber nicht der Fall gewesen.

Stattdessen steht der Vorwurf im Raum, dass die Frau Gebühren für die Einbürgerung selbst eingesteckt hat. Unter dem Vorwand, dass das EC-Lesegerät defekt sei, soll die Frau Einbürgerungswillige aufgefordert haben, die Gebühren zum Termin in der Behörde in bar mitzubringen. Vom Rechnungsprüfungsamt wurde bislang ein Fehlbetrag von mehr als 41.000 Euro festgestellt.

Alexander Throm (CDU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, forderte, dass die Staatsbürgerschaft auch wieder entzogen werden müsse. Fehler und vorschnelle Einbürgerungen seien allein schon wegen der Staatsangehörigkeitsreform der Ampel “vorprogrammiert”, sagte Throm der “Welt”.

red

Ab 2025: FDP verspricht fast 100 Euro Klimageld

Die FDP-Bundestagsfraktion will das Klimageld offenbar doch bereits im Jahr 2025 einführen. Man könne “den Menschen in Deutschland bereits ab 2025 ein Klimageld von fast 100 Euro auszahlen”, sagte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Lukas Köhler der “Bild” (Donnerstagsausgabe). “Und in den folgenden Jahren würde sich die Summe noch mal deutlich erhöhen.”

Köhler verwies zugleich auf konkrete Vorschläge seiner Fraktion, wie die dafür benötigten 7,31 Milliarden Euro zusammenkommen könnten. So sollen unter anderem Subventionen für die Förderung der Chip-Produktion, der E-Mobilität und Dekarbonisierung für die Industrie gestrichen werden.

Der FDP-Politiker zeigte sich zugleich “offen für andere Finanzierungsvorschläge aus Klima- und Transformationsfonds”. Auf keinen Fall würden aber Entlastungen für die Bürger beim Strompreis oder die Förderungen beim Heizungstausch wegfallen.

red

Habeck warnt vor Attentaten auf Politiker

Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) hat vor möglichen Attentaten gegen Politiker gewarnt. “Es gab immer wieder Attentäter und es wurden in letzter Zeit ja Pläne aufgedeckt – und bisher zum Glück vereitelt”, sagte Habeck dem “Stern”.

Als Beispiele nannte er etwa den Angriff auf Oskar Lafonaine und das Attentat auf Wolfgang Schäuble. Dieser “litt einen großen Teil seines Lebens an den Folgen des fürchterlichen Attentats”, so der Vizekanzler.

Gefragt, ob er persönlich Angst vor einem Attentat habe, antwortete der Vizekanzler: “Ich habe einen professionellen Apparat um mich herum, der es mir ermöglichen soll, nicht darüber nachzudenken.” Als Vizekanzler habe er Personenschutz. “Viele andere haben diesen Schutz nicht”, so Habeck. “Wir, als Gesellschaft, müssen uns gegen ein Klima der Bedrohung stemmen.”

Symbolische Galgen, wie sie im Zuge der Bauernproteste vermehrt zu sehen sind, hält Habeck für ein Warnsignal. “Ich finde das wirklich verstörend. Wenn Worte Vorstufen von Handlungen sind, was sind dann solche Symbole?”, sagte der Grünen-Politiker. Das gesellschaftliche Klima bezeichnete Habeck als “verroht”.

red

Hilfsgelder für Hochwasseropfer fließen nur langsam

Zweieinhalb Jahre nach der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal und Teilen der Eifel sind bis Ende 2023 erst 3,3 Milliarden Euro aus dem 30 Milliarden Euro schweren Aufbaufonds von Bund und Ländern abgeflossen. Das Bundesfinanzministerium bestätigte entsprechende Recherchen des Wirtschaftsmagazins Capital. Demnach wurden 530 Millionen Euro für Infrastrukturmaßnahmen des Bundes ausgegeben, die restlichen 2,8 Milliarden Euro investierten Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.

Das Hochwasser hatte im Juli 2021 enorme Schäden verursacht, die auf über 40 Milliarden Euro geschätzt wurden. Häuser, Betriebe, Straßen und Brücken wurden zerstört oder schwer beschädigt, 185 Menschen starben.

Die schleppende Verwendung der Hilfsgelder untergräbt allerdings Forderungen vor allem aus der SPD, für das aktuelle Hochwasser in Norddeutschland einen weiteren milliardenschweren Hilfsfonds aufzulegen. SPD-Haushaltspolitiker fordern, für die Regulierung von Flutschäden in Niedersachsen erneut die Schuldenbremse im Grundgesetz auszusetzen.

In Rheinland-Pfalz und NRW ist aber fraglich, in welchem Umfang die Förderung noch abgerufen wird. Hilfen über drei Milliarden Euro sind bewilligt und werden erst mit den Baufortschritten ausgezahlt. Kaum Gutachter, komplizierte Planungs- und Antragsverfahren sowie der Handwerkermangel bremsten den Abfluss der Fördergelder, sagte Cornelia Weigand, Landrätin des Kreises Ahrweiler. “Viele Anträge werden erst noch gestellt”, so Weigand.

Ein Wiederaufbau, der neuen Klimaanforderungen gerecht werde, verlangsame die Genehmigungsprozesse mit dem Land, das die Mehrkosten nicht tragen will. Um den Kommunen den Zeitdruck zu nehmen, hat der Bund die Aufbauhilfe um drei Jahre bis 2026 verlängert – ohne klare Finanzierung.

red

Ehemalige Verfassungsrichterin skeptisch: AfD-Verbotschancen “schlecht”

Die frühere Richterin am Bundesverfassungsgericht Gertrude Lübbe-Wolff, hält wenig von einem AfD-Verbotsantrag. Die Chancen eines Verbots der Partei als Ganzes schätze sie als “schlecht” ein, sagte die Juristin der “Rheinischen Post” (Mittwochausgabe).

“Man braucht jedenfalls mehr als Äußerungen oder Handlungen von einzelnen Personen, seien die auch noch so abstoßend. Es kommt auf die Partei als Ganzes an, und da braucht man eine gründliche Materialsammlung”, sagte Lübbe Wolff, die an der Universität Bielefeld Staatsrecht lehrt.

Selbst wenn die Voraussetzungen vorlägen, rät die Jura-Professorin von einem Verbotsantrag ab. “Dass man die gemäßigten Anhänger mit einem Parteiverbot zurückgewinnt, halte ich für zweifelhaft”, sagte Lübbe Wolff. Womöglich zerstöre man gerade damit ihr Vertrauen in Rechtsstaat und Demokratie.

Ein Scheitern des Antrags könnte die AfD nach Meinung der Verfassungsrechtlerin sogar als Erfolg für sich verbuchen. “Falls eine Ablehnung damit begründet würde, dass die Ziele der Partei und das Verhalten ihrer Anhänger nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, dass also entsprechend verfassungsfeindliche Äußerungen einzelner Akteure nicht der Partei als Ganzer zugerechnet werden können, wäre das für die Partei natürlich ein Triumph”, sagte Lübbe Wolff.

red