Drohbriefe im Fall “NSU 2.0”: Staatsanwaltschaft klagt gegen 53-jährigen Berliner

Frankfurt/Main (dts) – Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat im Fall “NSU 2.0” gegen den verdächtigten 53-Jährigen Anklage erhoben. Der zuletzt in Berlin wohnhafte Mann hatte seit August 2018 bundesweit unter anderem an zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens Drohschreiben verschickt. Mit der am Landgericht Frankfurt eingereichten 120 Seiten umfassenden Anklageschrift werden dem Angeschuldigten neben 67 Fällen der Beleidigung aber auch noch zahlreiche weitere Delikte vorgeworfen.

Neben versuchter Nötigung, Bedrohung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Der Mann soll vom 2. August 2018 bis 21. März 2021 insgesamt 116 selbst verfasste Drohschreiben per E-Mail oder unter Nutzung kostenloser SMS- und Faxdienste unter Verwendung eines TOR-Browsers online verschickt und dabei regelmäßig die Grußformel “Heil Hitler” verwendet sowie sich selbst meist “SS-Obersturmbannführer” genannt haben. Bei den Adressaten handelte es sich um Privatpersonen, Personen des öffentlichen Lebens sowie Behörden und Institutionen.

Die Schreiben enthielten Beleidigungen wie “Türkensau”, “Scheißtürken”, “Volksschädling”, “Kümmelhändler”, “hirntoter Scheißdöner” sowie “Abfallprodukte”, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Gedroht wurde unter anderem mit “verpiss dich lieber, solange du hier noch lebend rauskommst” oder damit, dass Familienangehörige “mit barbarischer sadistischer Härte abgeschlachtet” würden. Aufgebaut waren die Drohbriefe häufig in Form eines offiziellen bzw. behördlichen Schreibens mit Anrede, Anschreiben und Grußformel oder in Form eines Gerichtsurteils.

In einer Vielzahl von Fällen soll der Angeschuldigte zur Verstärkung der Drohwirkung personenbezogene und zum Teil nicht frei zugängliche Daten der ausschließlich weiblichen Adressatinnen genannt haben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er diese unter Einsatz einer Legende erlangt hat, indem er vorgab, Bediensteter einer Behörde zu sein. Der anfängliche Verdacht, Polizeibeamte könnten in strafrechtlich relevanter Weise an der Datenabfrage beteiligt gewesen sein, hat sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht bestätigt.

Bei sämtlichen Taten soll es dem Angeschuldigte darum gegangen sein, neben der Bedrohungswirkung auf die unmittelbaren Adressaten der Schreiben eine öffentlichkeitswirksame Medienberichterstattung zu erreichen. Er wurde am 3. Mai 2021 in seiner Berliner Wohnung festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Festnahme gingen nach Angaben der Ermittler aufwändige und sehr zeitintensive Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Hessischen Landekriminalamtes in Form von Internetrecherchen, sprachwissenschaftlichen Begutachtungen und Rechtshilfeersuchen ins Ausland voraus, die letztlich im April 2021 zur Identifizierung des Angeschuldigten führten. Bei der im Anschluss an die Festnahme durchgeführten Wohnungsdurchsuchung konnten neben einer Vielzahl von elektronischen und schriftlichen Unterlagen mehrere Datenträger mit kinder- und jugendpornographischem Bild- und Videomaterial sowie zwei dem Waffengesetz unterliegende Würgehölzer sichergestellt werden. Der Angeschuldigte bestreitet die Tatvorwürfe. Das Landgericht wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

 

Nach tödlichen Schüssen am Filmset Ermittlungen auf Hochtouren

Santa Fe (dts) – Nach den tödlichen Schüssen an einem Filmset im US-Bundesstaat New Mexico laufen die Ermittlungen auf Hochtouren – und bringen neue Details hervor. Das Promi-Portal TMZ berichtet unter Berufung auf den Schauspieler Ian Hudson, am Filmset habe es einige Merkwürdigkeiten gegeben. So sei die Kamera in den Waffenszenen durch eine spezielle Barriere, bei der es nur für die Linse eine Art Guckloch gibt, geschützt gewesen – nicht aber die Menschen hinter und vor der Kamera.

Er habe bei seinem letzten Dreh einige Tage vor dem tödlichen Unglück, in dem er filmisch erschossen wird, reale Angst verspürt, weil er wusste, dass echte Waffen auf ihn gerichtet waren. Beim Abfeuern habe er den Luftstoß verspürt. Die erfahrenen Schauspieler am Set hätten ihre Waffen zwei- oder dreimal geprüft, und das nachdem sie sie von der Waffenmeisterin bekommen hätten.

Niemand am Set habe mit den Waffen herumgespielt, wenn die Kameras nicht liefen, so Hudson. Die Waffenmeisterin und ein Regieassistent stehen nun im Fokus der Ermittlungen, weil sie für die geladene Waffe verantwortlich waren, mit der Hauptdarsteller Alec Baldwin bei den Proben für eine Filmszene die Kamerafrau versehentlich erschoss und den Regisseur verletzte. Laut neuen Ermittlungsdokumenten, aus denen die “Los Angeles Times” zitiert, übte Baldwin gerade, die Pistole aus der Halterung zu ziehen und auf die Kamera zu zielen, als sich der Schuss löste.

Die getötete Kamerafrau und der verletzte Regisseur standen direkt hinter der Kamera. Der Regieassistent soll Baldwin nach Angaben von Zeugen ausdrücklich gesagt haben, dass es sich um eine “kalte Waffe” handele. Mittlerweile ist auch bekannt, dass sechs Mitglieder der Filmcrew erst kurz vor dem Unglück das Set verlassen hatten, nachdem sie sich bei der Produktionsfirma über schlechte Bezahlung und die Unterkunft beschwert hatten.

Dass überhaupt am Filmset echte, wenn auch in der Regel ungeladene Waffen benutzt werden, löst bei vielen Kommentatoren Unverständnis aus – vor allem im Ausland. In den USA werden immer wieder echte Pistolen benutzt, wenn beispielsweise Nahaufnahmen das Nachladen zeigen. Weil viele US-Bürger ganz legal Schusswaffen besitzen, sind in den Staaten die Ansprüche an die Authentizität entsprechender Szenen höher als anderswo.

 

Putschversuch im Sudan

Khartum (dts) – Im Sudan hat es am Montag offenbar erneut einen Putschversuch gegeben. Der sudanesische Premierminister Abdalla Hamdok sei durch eine militärische Einheit unter Hausarrest gestellt worden, berichten mehrere Medien übereinstimmend. Weitere Regierungsmitglieder wurden demnach festgenommen.

In der sudanesischen Hauptstadt Khartum sollen das Internet und alle Telefonverbindungen ausgefallen sein. Hamdok ist seit August 2019 Premierminister des Sudan. Er hatte das Amt nach einem Militärputsch und monatelangen Machtkampf zwischen Zivilisten und Militärs übernommen.

Das Land kommt seit dem Sturz des langjährigen Machthabers Umar al-Baschi im April 2019 nicht zur Ruhe. Bereits im September war ein Putschversuch gescheitert. Im März 2020 hatte Hamdok einen Sprengstoffanschlag auf seinen Fahrzeugkonvoi überlebt.

 

US-Schauspieler Alec Baldwin erschießt versehentlich Kamerafrau bei Filmdreh

Santa Fe (dts) – US-Schauspieler Alec Baldwin hat an einem Filmset im Bundesstaat New Mexico versehentlich eine Kamerafrau erschossen und einen Regisseur verletzt. Das bestätigte der Sheriff von Santa Fe am Donnerstagabend (Ortszeit). Die 42-jährige Kamerafrau wurde noch schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht, wo sie für tot erklärt wurde.

Der 48-jährige Regisseur Joel Souza bleibt vorerst in einem anderen Krankenhaus, sein Zustand ist unbekannt. Baldwin wurde von Ermittlern verhört und anschließend freigelassen, sagte ein Beamter des Santa-Fe-Sheriffs-Departments am Abend. Der Schauspieler soll eine Requisitenfeuerwaffe benutzt haben, die aber offensichtlich ohne Wissen des Schauspielers geladen war.

An dem Filmset sollte ein Western gedreht werden. Baldwin gewann schon mehrere Emmys als Hauptdarsteller für die Serie “30 Rock” und für seine Auftritte in “Saturday Night Live”. Dort imitierte er zuletzt den damaligen US-Präsidenten Donald Trump.

Studie: Afrika besonders von Folgen des Klimawandels betroffen

Genf (dts) – Der afrikanische Kontinent ist besonders von den Folgen des Klimawandels betroffen. Das teilte die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) in einem von ihr koordinierten Bericht mehrerer Organisationen mit. Afrika sei unverhältnismäßig stark anfällig für veränderte Niederschlagsmuster, steigende Temperaturen und extremere Wetterverhältnisse.

Dies habe im Jahr 2020 zu wachsender Ernährungsunsicherheit, Armut und Vertreibung beigetragen und verschärfe die durch die Covid-19-Pandemie ausgelöste sozioökonomische und gesundheitliche Krise, heißt es in dem Bericht. Der potenzielle Nutzen von Investitionen in Klimaanpassung, Wetter- und Klimadienste und Frühwarnsysteme übersteige die Kosten bei Weitem. “Im Jahr 2020 waren die Klimaindikatoren in Afrika durch eine anhaltende Erwärmung der Temperaturen, einen beschleunigten Anstieg des Meeresspiegels, extreme Wetter- und Klimaereignisse wie Überschwemmungen, Erdrutsche und Dürren und die damit verbundenen verheerenden Auswirkungen gekennzeichnet”, schreibt WMO-Generalsekretär Petteri Taalas in dem Bericht.

“Das rasche Schrumpfen der letzten verbliebenen Gletscher in Ostafrika, die in naher Zukunft voraussichtlich vollständig abschmelzen werden, signalisiert die Gefahr eines unmittelbar bevorstehenden und unumkehrbaren Wandels des Erdsystems.”

 

Diese Regeln gelten für Hunde

Hunde dürfen viel, wenn Herrchen oder Frauchen es gestatten. Doch gibt es rechtliche Grenzen und Verpflichtungen. Experten sagen, worauf es dabei ankommt.

Ist Hundegebell Ruhestörung? Hundegebell beurteilen die Gerichte unterschiedlich, aber an folgenden Regeln kann man sich orientieren: “Schwierig kann Hundegebell werden, das länger als 30 Minuten täglich und länger als zehn Minuten am Stück andauert”, sagt Tobias Klingelhöfer, Rechtsexperte beim Versicherungsunternehmen ARAG. Und während der nächtlichen Ruhezeiten und in der Mittagszeit müssen Hunde im Freien überhaupt das Bellen möglichst einstellen. Notfalls müssen sie ins Haus.

Muss ich meinen Hund im Auto anschnallen? Eine Anschnallpflicht für Hunde besteht nicht. Allerdings gelten Tiere laut Straßenverkehrsordnung (StVO) als Ladung. Und die ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Ein Hund, der nur 20 Kilogramm wiegt, wird bei einer Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde zu einem Geschoss mit einer Durchschlagskraft von 600 Kilogramm. Daher sollten Hunde im Kofferraum in einer fest verankerten Transportbox oder mit einem festen Metallgitter zwischen Laderaum und Rücksitzbank transportiert werden.

Teures Gassigehen – Bußgelder für Hundehaufen: Angesichts von täglich knapp einer Million Kilogramm Hundekot, die in Deutschland schätzungsweise anfällt, ist es nicht verwunderlich, dass es dieses Thema in immer mehr kommunale Satzungen geschafft hat. Bis zu 1.000 Euro müssen Hundebesitzer berappen, wenn sie die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner liegenlassen

Lars Wallerang / glp

Neu ab Oktober 2021: Schnelltests, Stalking, Inkassogebühren und mehr

Für Ungeimpfte fällt der Lohnausgleich bei Quarantäne weg, Corona-Schnelltests werden in der Regel kostenpflichtig und das Elektronische-Arzneimittel-Rezept kommt: Das sind die Änderungen, die im Oktober 2021 in Kraft treten.

Corona / Quarantäne und Schnelltests:
Ungeimpfte werden für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten Corona-Quarantäne im Normalfall nicht mehr entschädigt. Einen bundesweit einheitlichen Starttermin gibt es nicht, aber die Bundesländer wollen diese Regelung im Laufe des Oktobers umsetzen.  Baden-Württemberg hat die Zahlungen bereits Mitte September eingestellt.

Die sogenannten Bürgertests waren bislang kostenlos. Jede Bürgerin und jeder Bürger konnte sich mindestens einmal pro Woche kostenlos testen lassen. Das ändert sich: Bereits ab dem 11. Oktober müssen Schnelltests, die etwa beim Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen benötigt werden, von Nicht-Geimpften in der Regel selbst bezahlt werden.

Energiekostenvergleich:
Die Spritpreise in Deutschlang steigen immer weiter, und die Menschen fragen sich, wo noch günstig getankt werden kann.

Das ändert sich: Größere Tankstellen sind vom 1. Oktober an verpflichtet, einen Kostenvergleich verschiedener Energieträger wie Benzin, Diesel, Strom, Erdgas oder Wasserstoff in Euro je 100 Kilometer an Zapfsäulen oder im Verkaufsraum auszuhängen. Die neuen Regeln sollen helfen, Verbraucher für alternative Antriebe zu sensibilisieren.

Stalking:
Wer andere Personen immer wieder belästigt oder bedrängt oder ihm nachstellt, macht sich strafbar. Ab Oktober gilt nun ein verschärftes Strafmaß für dieses Vergehen. Zuletzt musste den Tätern „beharrliches“ Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das das Leben des Opfers „schwerwiegend“ beeinträchtigt.

Das ändert sich: Ab Oktober reicht es schon aus, jemanden „wiederholt“ zu belästigen und dessen Leben damit „nicht unerheblich“ zu beeinträchtigen. Verschärft wird außerdem das Strafmaß: Konnten bisher wegen Stalkings maximal drei Jahre Gefängnis verhängt werden, sind nun auch fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich. Darüber hinaus steht ab Oktober auch das digitale „Cyberstalking“ ausdrücklich unter Strafe – etwa wenn jemand auf die Social-Media-Konten oder die Bewegungsdaten seines Opfers zugreift.

Inkassogebühren:
Das ändert sich: Erleichterung für Schuldner kleiner Beträge: Inkassodienstleister müssen Betroffene schon beim ersten Kontakt in der Regel informieren, in wessen Auftrag sie handeln, um welchen Vertrag es geht und welche Kosten bei Verzug entstehen könnten. Bei kleinen Forderungen bis 50 Euro sollen die Inkassokosten, die Schuldner zusätzlich zahlen müssen, nicht höher ausfallen als die Forderung selbst. Wichtige Teile des Gesetzes treten am 1. Oktober in Kraft.

Social-Media:
Das ändert sich: Beim „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, das Hass und Hetze im Netz bekämpfen soll, wird ein „Gegenvorstellungsverfahren“ eingeführt. Soziale Netzwerken wie Facebook müssen ihren Nutzern damit die Möglichkeit geben, sich außergerichtlich gegen die Sperrung vermeintlich illegaler Inhalte zu wehren. So können die Betroffenen etwa eine individuelle Begründung für die Löschung ihrer Beiträge verlangen.

Elektronische-Arzneimittel-Rezept kommt:
Das ändert sich: Ab 1. Oktober ist das elektronische Arzneimittelrezept (E-Rezept) zugelassen. Hausärzte bspw. können nun bundesweit freiwillig elektronische Rezepte für Patientinnen und Patienten ausstellen. Diese E-Rezepte lassen sich dann per Smartphone verwalten. Spätestens ab Januar 2022 ist das E-Rezept für alle verschreibungsfähigen Medikamente verpflichtend.

red

Fast 2,5 Millionen weniger Krankenhausbehandlungen in 2020

Die Corona-Pandemie hatte im Jahr 2020 deutliche Auswirkungen auf die Zahl der stationären Behandlungsfälle und Operationen in den deutschen Krankenhäusern: Insgesamt wurden 16,4 Millionen Patientinnen und Patienten in den allgemeinen Krankenhäusern stationär behandelt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 13 % beziehungsweise fast 2,5 Millionen Fälle weniger als im Vorjahr. Besonders stark war der Rückgang in der ersten Corona-Welle im April 2020 mit über einem Drittel (-35 %) weniger stationärer Behandlungsfälle als im Vorjahresmonat. Die Zahl der Operationen ging im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 9,7 % auf 6,4 Millionen zurück. Mit oder wegen einer Corona-Infektion wurden 176 100 Menschen behandelt. Ein Drittel (33 %) davon waren über 80-Jährige, ein weiteres gutes Drittel (36 %) war 60 bis 80 Jahre alt.

Viele Behandlungen ausgesetzt, nur wenige Fachgebiete mit steigenden Fallzahlen

Die Zahl stationärer Krankenhausbehandlungen war im Jahr 2020 in fast allen Bereichen rückläufig. Besonders deutlich sanken die Zahlen in medizinischen Fachgebieten, in denen nicht dringend erforderliche Behandlungen ausgesetzt werden konnten, um Klinikkapazitäten freizuhalten. Am stärksten waren die Rückgänge in der Rheumatologie (-21,5 %), der Hals-, Nasen-Ohren-Heilkunde (-21,2 %) und der Pädiatrie (-20,5 %). Steigende Fallzahlen wiesen lediglich die Fachabteilungen Kardiologie (+3,0 %), Gastroenterologie (+2,6 %) und Geburtshilfe (+0,7 %) auf.

Menschen ab 60 Jahren besonders häufig mit oder wegen COVID-19 im Krankenhaus – 176 100 Menschen mit oder wegen einer Corona-Infektion stationär behandelt 

Mit oder wegen einer COVID-19-Infektion wurden insgesamt 176 100 Patientinnen und Patienten behandelt. Jüngere Menschen waren davon deutlich weniger betroffen als ältere: 33 % der Menschen, die aufgrund einer COVID-19- Diagnose im Krankenhaus behandelt wurden, waren über 80 Jahre alt. 60 bis 80-Jährige machten 36 % dieser Patientinnen und Patienten aus, 31 % waren jünger. In den Monaten November (54 282 Fälle), Dezember (49 990 Fälle) und Oktober (23 919 Fälle) wurden die meisten Behandlungen mit oder wegen einer COVID-19-Infektion durchgeführt, in den Monaten Januar (61 Fälle), Februar (312 Fälle) und Juli (1 949 Fälle) die wenigsten. Die tatsächliche Zahl der COVID-19-Behandlungsfälle im November und Dezember ist dabei höher als die angegebenen Zahlen, da in die Statistik für das Jahr 2020 nur diejenigen Fälle eingehen, die bis zum Jahresende entlassen wurden. Patientinnen und Patienten, die über den Jahreswechsel im Krankenhaus waren, fließen in die Statistik für das Jahr 2021 ein.

Patientinnen und Patienten ab 60 Jahren am häufigsten am Darm operiert

6,4 Millionen der 16,4 Millionen stationär in allgemeinen Krankenhäusern in Deutschland behandelten Personen im Jahr 2020 wurden operiert. Das waren 39,4 % der stationär behandelten Patientinnen und Patienten. Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl der Operationen um 9,7 % oder 690 000 Fälle zurück. Mehr als die Hälfte (53 %) der Personen, die sich 2020 während ihres Krankenhausaufenthaltes einer Operation unterziehen mussten, waren 60 Jahre und älter. Dabei wird eine Person mehrfach gezählt, wenn sie mehrmals operiert wurde.

Zu den häufigsten Operationen in der Altersgruppe der ab 60-Jährigen zählten mit 262 250 Maßnahmen sogenannte „andere Operationen am Darm“, bei denen zum Beispiel Verwachsungen gelöst oder Darmabschnitte aufgedehnt werden (-8,0 % zum Vorjahr). Danach folgten endoskopische Operationen an den Gallengängen (216 502, +0,2 %) und das Einsetzen von Hüftgelenk-Prothesen (191 956, -6,3 %).

red

Bildung stärkt die Demokratie

Anlässlich des Tages der Demokratie hat das Institut der deutsche Wirtschaft (IW) Köln eine Studie vorgelegt. Unter anderem geht aus Umfragen hervor, dass Bildung einen großen Einfluss hat auf die Akzeptanz demokratischer Prozesse. Für ein durch die Brost-Stiftung gefördertes Projekt hat das IW über 1.000 Menschen zu ihrer Einstellung befragt.

So sind beispielsweise 78 Prozent der AfD-Anhänger der Ansicht, die Regierung könnte parlamentarische Prozesse übergehen, um die Zuwanderung in den Griff zu bekommen.

65 Prozent der Grünen-Sympathisanten sind der Ansicht, Klimawandel-Maßnahmen könnten auch ohne das übliche Prozedere beschlossen werden. Andersherum gilt das nicht: So würden beim Thema Klimawandel gerade einmal 29 Prozent der AfD-Sympathisanten auf die üblichen parlamentarischen Prozesse verzichten, 27 Prozent der Grünen-Anhänger wären bei Zuwanderungsfragen dazu bereit.

Vor allem drei Faktoren begünstigen die stellenweise Demokratiemüdigkeit laut der Studie. So akzeptieren Menschen mit geringem Bildungsniveau es eher, wenn parlamentarische Prozesse übergangen werden. Gleiches gilt für Menschen mit autoritären Einstellungen, die beispielsweise der Ansicht sind, gesellschaftliche Regeln sollten ohne Mitleid durchgesetzt werden.

Der dritte Risikofaktor ist ein pessimistisches Weltbild: Wer etwa der Ansicht ist, sein Handlungsfeld würde sich kontinuierlich verschlechtern, zeigt besonders oft Verfahrensmüdigkeit. “Grundsätzlich genießt die Demokratie in Deutschland ein hohes Ansehen”, sagt Studienautor Matthias Diermeier. “Schwierig wird es, wenn einzelne Bevölkerungsgruppen in spezifischen Themengebieten keinen Widerspruch mehr zulassen.” Dann drohe eine Zerfaserung, die demokratische Prozesse und letztlich die Demokratie selbst beschädigen können.

Lars Wallerang / glp

So lernen Kinder den richtigen Umgang mit Geld

Kinderwünsche können schnell mal ins Unermessliche gehen. “Dass Geld nicht unbegrenzt zur Verfügung steht, müssen Kinder erst lernen”, sagt Birgit Satke, Leiterin der Beratungsstelle “Rat auf Draht” der SOS-Kinderdörfer in Österreich. Je früher Kinder die Bedeutung und den Mechanismus von Geld begreifen, desto leichter fällt es ihnen später, reflektiert mit Geld umzugehen. Die Experten geben Tipps, wie das funktionieren kann.

Erwachsene sind Vorbilder: Lange bevor Kinder den Wert einzelner Münzen und Scheine einschätzen können, bekommen sie mit, wie die Eltern damit umgehen. Lassen Sie Ihr Kind teilhaben und zum Beispiel wissen, dass auch Sie Wünsche haben, für die Sie sparen müssen. Auf die Erfüllung von Wünschen warten zu können ist wichtig, um sich später in unserer Konsumwelt gut zurecht zu finden.

Geld wächst nicht im Bauch des Bankomaten: Sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber, was Geld bedeutet und woher es kommt. Denn Plastikkarten und Bankomat spiegeln eine falsche Realität vor. Kinder verstehen den Geldfluss nur, wenn man ihnen erklärt, dass Geld mit Arbeit verbunden und beschränkt ist.

Erstes Taschengeld: Um einen maßvollen Umgang zu lernen, brauchen Kinder eigenes Geld, über dessen Verwendung sie selbst entscheiden dürfen. Regelmäßiges Taschengeld ist ab dem Schuleintritt sinnvoll, wenn Kinder schon kleinere Beträge nachrechnen und den Dingen einen Wert zuordnen können. Zahlen Sie das Taschengeld regelmäßig, unaufgefordert und in fester Höhe aus. Die Auszahlung sollte zunächst wöchentlich erfolgen, da unter 10-Jährige noch nicht so lange planen können, dann monatlich. Wenn der Nachwuchs vor der nächsten Rate schon pleite ist, besprechen Sie, wie es dazu kam und wie man es das nächste Mal besser machen kann.

Taschengeld ist kein Druckmittel: Knüpfen Sie an das Taschengeld keine Bedingungen. Zahlen Sie es nicht fürs Bravsein aus und bestrafen Sie die Kinder nicht mit dem Entzug von Taschengeld, zum Beispiel bei schlechten Noten.

Verwendung des Taschengelds: Das Taschengeld sollte nicht für notwendige Anschaffungen wie Schulsachen oder das Mittagessen verwendet werden müssen. Es ist für Dinge da, die Ihr Kind gerne zusätzlich hätte. Bewerten Sie die Ausgaben nicht mit Kommentaren wie “sinnvoll” oder “überflüssig”.

Geld macht nicht glücklich: Zeigen Sie Ihrem Kind, welche kostenfreien Möglichkeiten es gibt, Spaß zu haben. Nicht jeder Ausflug muss Geld kosten und nicht jede Minute Freizeit mit Konsum gefüllt sein. Gehen Sie zum Beispiel gemeinsam Kastanien sammeln oder besuchen Sie Second-Hand-Läden. Gebrauchte Spielsachen machen genauso viel Spaß, schonen Geldbeutel und Umwelt, und Kinder lernen, dass diese Gegenstände noch immer einen Wert haben.

Rudolf Huber / glp