Die Sparzwänge innerhalb der Bundesregierung gefährden offenbar das zentrale Projekt des Koalitionsvertrages, die Dienstleistungen des Staates zu digitalisieren und den Bürgern online bereitzustellen. Nach dem derzeitigen Stand der Haushaltsplanung wird das für diesen Bereich zuständige Bundesinnenministerium nur noch einen Bruchteil der finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, die es jetzt ausgibt, wie die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” (Mittwochsausgabe) berichtet. Für die Digitalisierung der Verwaltung und Verwaltungsdienstleistungen sind demnach für das kommende Jahr 3,3 Millionen Euro verbucht – verglichen mit 377 Millionen Euro in diesem Jahr.
Die Kürzungen betreffen vor allem Verwaltungsdienstleistungen, die nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) schon Ende 2022 hätten digitalisiert werden sollen. Gespart wird außerdem an dem Projekt “Digitale Identitäten”, welches darauf zielt, wie sich Bürger im Netz rechtssicher ausweisen können. Es gilt als Schlüssel für viele Dienstleistungen nicht nur des Staates, sondern auch der Wirtschaft, etwa von Banken oder Telekommunikationsanbietern.
Innerhalb der Digitalstrategie des Bundes gilt es als Leuchtturm und Hebelprojekt, was bis 2025 verwirklicht werden soll. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums versicherte auf Anfrage: “Wir werden im kommenden Haushalt kein Finanzproblem bei der Digitalisierung haben. Für die zentralen Hebelprojekte der Digitalstrategie ist die Finanzierung gesichert.”
Das Bundesfinanzministerium verwies darauf, dass die einzelnen Ressorts grundsätzlich frei darin seien, innerhalb ihrer Ausgabenplafonds “fachpolitische Prioritäten zu setzen”. Durch das knappe Budget werden auch die Länder kein Geld mehr vom Bund für die Umsetzung ihrer OZG-Projekte sowie den flächendeckenden Roll-out bekommen. Schleswig-Holstein hat schon Konsequenzen daraus gezogen: Es hat die Vereinbarungen mit dem Bund über die Erstellung mehrerer OZG-Projekte zum Beispiel zum Wohngeld gekündigt.
“Durch die unmissverständliche Absage des Bundes, sich weiterhin finanziell an der Umsetzung des OZG zu beteiligen, hat der Bund der Vereinbarung eine wesentliche Geschäftsgrundlage entzogen”, sagte Dirk Schrödter, Chef der Kieler Staatskanzlei, der FAZ. Deshalb bestehe für Schleswig-Holstein keine Notwendigkeit, die eigenen Verpflichtungen aufrechtzuerhalten. Das Bundesinnenministerium hat sich bislang nicht zu den Einsparungen geäußert.
red