Messerverbote und verschärfte Abschiebungen: Bundestag verabschiedet umstrittenes Sicherheitspaket

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag das sogenannte “Sicherheitspakets” der Ampelkoalition verabschiedet.

Das Gesetzespaket der Ampelfraktionen sieht den Einsatz von sogenannten “Tasern” und von Gesichtserkennungs- sowie Polizeisoftware mit “Künstlicher Intelligenz” vor. Das Waffenrecht soll verschärft und durch “verdachtsunabhängige” Kontrollen durchgesetzt werden. Flüchtlingen, die nicht aus der Ukraine stammen, soll nach den Plänen der Bundesregierung bei einem Besuch von Angehörigen im Ursprungsland unter Umständen der Schutzstatus entzogen werden. Wenn Flüchtlinge bereits in einem anderen EU-Staat Leistungen erhalten können, soll in Deutschland der Bezug gestoppt werden.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sieht in dem Paket “die richtige Antwort auf die aktuellen Bedrohungen durch islamistischen Terrorismus, durch Antisemitismus, durch Rechts- und Linksextremismus”, wie sie in ihrer Rede vor der Abstimmung erläuterte. “Es ist die richtige Antwort auf Gewaltkriminalität in Zügen, auf Plätzen auf Festen, um Kriminalität wirksam zu bekämpfen.”

Deshalb stärke man die Präventionsarbeit, so Faeser. “Wo es für Prävention aber zu spät ist, sind die Maßnahmen in unserem Sicherheitspaket die richtige Antwort.” Man werde etwa alles tun, um zu verhindern, dass Messer in die falschen Hände zu hoch gefährlichen Tatwaffen werden. “Wir verbieten Messer auf öffentlichen Veranstaltungen und ermöglichen den Ländern weitergehende Messerverbote zu erlassen”, sagte die Innenministerin “Das kann auch anlasslos kontrolliert werden, denn darum geht es vor allen Dingen: mehr und bessere polizeiliche Kontrolle und damit mehr Sicherheit dort überall, wo sich viele Menschen aufhalten.”

Auch konsequentere und schnellere Abschiebungen ausländischer Gewalttäter seien ein “zentraler Baustein” dieses Paketes. Wer in Deutschland Gewalttaten begehe, verwirke aus ihrer Sicht sein Recht auf Schutz, so Faeser. Die Menschen erwarteten zu Recht, das ausländische Gefährder und schwere Straftäter schneller abgeschoben werden, behauptete sie.

Der Union geht das Paket nicht weit genug. “Wir müssen nicht nur Steuern, sondern wir müssen die irreguläre Migration nachhaltig begrenzen und reduzieren, denn wir haben ein massives Sicherheitsproblem mit der massenhaften illegalen Einwanderung”, sagte Andrea Lindholz (CSU). Leider befinde sich im Sicherheitspaket “keine Aussetzung des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigten, keine Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsländer, kein Ausreisearrest für Ausreisepflichtige, Straftäter und Gefährder”. Stattdessen hätten die Ampelfraktionen “ausgerechnet diese wenigen Änderungen im Bereich Migration, die da überhaupt drin gesteckt haben, im parlamentarischen Verfahren auch noch so weit abgeschwächt, dass es quasi wirkungslos ist, und das ist beileibe einfach nur noch grotesk”, so Lindholz.

Konstantin von Notz (Grüne) verteidigte die Änderungen, mit denen die Koalition auf Kritik von Sachverständigen und aus den Reihen von SPD und Grünen eingegangen ist. Man habe in allen Bereichen relevante und entscheidende Verbesserungen vorgenommen. “Dieses Paket wird wirksamer, aber es wird vor allem deutlich europa- und verfassungskonformer”, sagte er. “Im Waffenrecht ermöglichen wir der Polizei einfacher anlassbezogen und verhältnismäßig Personen bezüglich des Mitführens von Messern bei großen Menschenansammlungen zu kontrollieren.” Im Vorfeld dieser Zonen, die sichtbar ausgewiesen sein müssten, habe man Kontrollen, erläuterte von Notz. “Damit ist eine Uferlosigkeit der Regelung ausgeschlossen und das ist gut so.”

Auch beim Einsatz von KI-gestützter Polizeisoftware habe man Maßnahmen getroffen, um Missbrauch auszuschließen. “Bevor es dem BMI nicht gelingt, sauber, bestimmt und schlüssig aufzuschreiben, wie genau man Technik, diese neuen Befugnisse grundrechtsschonend umsetzen will, dürfen diese Werkzeuge auch nicht zum Einsatz kommen”, erläuterte der Grünen-Politiker.

Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger zitierte in ihrer Rede aus einem offenen Brief von über 6.000 SPD-Mitgliedern, in dem die Maßnahmen als “ineffektive Scheinlösungen” kritisiert werden, die rechtspopulistische und rechtsextreme Narrative legitimieren würden. “Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine ganze Gruppe Geflüchteter für die Tat eines Einzelnen pauschal unter Terrorismusverdacht gestellt und in ihren Rechten substanziell eingeschränkt”, heißt es darin.

Bünger erklärte, diesem Appell für eine humane Asylpolitik könne sich ihre Partei nur anschließen. “Insbesondere hält die Ampel an den Plan zur Aushungerung unerwünschter Geflüchteter durch Entzug sämtlicher Sozialleistung fest”, so Bünger. “Dieser Plan ist nicht nur unmenschlich und eines sozialen Rechtsstaats unwürdig. Er ist auch ein klarer Verstoß gegen verbindliches EU-Recht und klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.”

Bei einer namentlichen Abstimmung zu einem Änderungsantrag war es zu einem Zwischenfall gekommen, sodass Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) den Urnengang wiederholen ließ. Später teilte Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) mit, dass eine Urne im Vorfeld nicht ordnungsgemäß überprüft wurde. Darin hätten sich noch Stimmkarten einer ehemaligen Abgeordneten befunden. “Dort wo Menschen unterwegs sind, können auch Fehler geschehen”, sagte Pau.

red

EU-Regierungen fordern neue Gesetze für schnellere Rückführungen von Migranten

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich bei ihrem Gipfel in Brüssel darauf verständigt, dass Rückführungen von Migranten beschleunigt werden müssen – konkretere Beschlüsse gab es dazu aber nicht.

Man fordere die Europäische Kommission auf, neue Gesetze zur verstärkten und schnelleren Rückführung von Migranten vorzulegen, und zwar “unverzüglich”, heißt es in einem Beschluss des Gipfels von Donnerstag. Ziel müsse es sein, die Rückführung von Migranten aus der Europäischen Union “zu erleichtern, zu verstärken und zu beschleunigen”. Dazu seien neue Rechtsvorschriften nötig.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zeigte sich insgesamt zufrieden mit dem Gipfel. Die Diskussion zum Thema Migration sei “sehr konstruktiv” verlaufen, sagte er am Donnerstagabend in Brüssel. Es sei gelungen, eine Beschlussfassung zustande zu bringen, “die die Dinge auch beinhaltet, die mir und die Deutschland wichtig sind”. Klar sei, dass die irreguläre Migration zurückgehen müsse.

Mit Blick auf das Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) müsse aber auch noch mehr passieren, so Scholz. “Für mich ist es wichtig, dass diese Geas-Reform nun zügig umgesetzt wird.” In Deutschland seien die nötigen Gesetze “unmittelbar in Vorbereitung”.

red

US-Präsident Biden in besucht Deutschland

Berlin – US-Präsident Joe Biden ist zu seinem voraussichtlichen Abschiedsbesuch in Berlin eingetroffen. Die Air Force One landete am Donnerstagabend kurz vor 22 Uhr am militärischen Teil des Flughafens Berlin-Brandenburg.

Biden holt damit seinen ursprünglich für die vergangene Woche geplanten Besuch nach – allerdings in stark verkürzter Form. Eigentlich wollte er mehrere Tage in Deutschland verbringen, nun sind es weniger als 24 Stunden. Auf dem Programm stehen am Freitag unter anderem Treffen mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

Von Steinmeier soll er die Sonderstufe des Großkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland – die höchste deutsche Ehrung – erhalten. Mit Scholz ist ein Gespräch unter vier Augen geplant. Danach kommt es noch zu einem Vierertreffen mit dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron und dem britischen Premierminister Keir Starmer, bevor Biden am Freitagnachmittag wieder abreist.

Das Weiße Haus hatte den für die vergangene Woche geplanten Besuch kurzfristig wegen Hurrikan “Milton” abgesagt. Ursprünglich war die Visite als “Staatsbesuch” vorgesehen, jetzt gilt sie nur noch als “offizieller Besuch”. Da Biden nur noch wenige Monate im Amt sein wird, dürfte es die letzte Deutschland-Reise in der Amtszeit des US-Präsidenten sein.

red

Israel erklärt Hamas-Führer Sinwar für tot – Netanjahu: Das Ende des Kriegs hat begonnen

Nachdem Israel den Führer der Hamas im Gazastreifen, Yahya Sinwar, für tot erklärt hat, sieht Regierungschef Benjamin Netanjahu den Krieg weiterhin nicht für beendet an. “Das Böse hat einen schweren Schlag erlitten, aber die vor uns liegende Aufgabe ist noch nicht abgeschlossen”, sagte er in Videobotschaften auf X. Während dies nicht das Ende des Krieges in Gaza sei, sei es immerhin der Anfang des Kriegsendes.

Jetzt sei jedem in Israel und der Welt klar, warum man darauf bestanden habe, den Krieg nicht zu beenden und trotz allen Drucks in Rafah einzudringen, so Netanjahu. “Ich sage den Bewohnern von Gaza, dass Sinwar ihr Leben ruiniert hat.” Dies sei eine Gelegenheit für die Bewohner von Gaza, endlich von der Tyrannei der Hamas-Terroristen befreit zu werden. Israel werde die Sicherheit von all denen garantieren, die Geiseln zurückbringen.

Die “Achse des Terrors”, die der Iran aufgebaut habe, kollabiere, erklärte der Regierungschef. “Alle, die eine Zukunft in Prosperität und Frieden im Mittleren Osten suchen, sollten sich vereinigen, um eine bessere Zukunft aufzubauen. Zusammen können wir die Mächte der Dunkelheit zurückdrängen”, so Netanjahu.

Das israelische Militär hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass bei einem Angriff durch israelische Truppen “drei Terroristen ausgeschaltet” worden seien und man die Möglichkeit prüfe, ob es sich bei einer der Personen um Sinwar handele. Offenbar sind die Prüfungen mittlerweile abgeschlossen.

Eine offizielle Bestätigung für Sinwars Tod gab es vonseiten der Hamas zunächst nicht. Medienberichten zufolge soll es aber auch laut Hamas-Quellen heißen, dass Hinweise aus dem Gazastreifen darauf hindeuteten, dass Sinwar bei der israelischen Operation getötet worden sei.

Sinwar war seit 2017 einer der Führer der Hamas im Gazastreifen und stieg nach dem Tod von Ismail Hanija im August 2024 in die Position des Führers der Organisation auf.

red

Mietpreisbremse soll bis 2028 verlängert werden: Justizminister Buschmann legt Gesetzentwurf vor

In dem zwischen SPD und FDP schon lang geführten Streit über die Mietpreisbremse ist nun doch endlich eine Gesetzesänderung in Sicht.

Wie die FAZ in ihrer Donnerstagsausgabe unter Berufung auf Regierungskreise schreibt, hat das FDP-geführte Bundesjustizministerium am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Das ist die erste Station, die ein Gesetzesvorhaben durchläuft.

Der Gesetzentwurf sieht eine Verlängerung der Mietpreisbremse nur bis Ende 2028 vor, ein Jahr kürzer als in der Koalition vereinbart. Damit würde die Regelung noch während der nächsten Legislatur auslaufen, sofern sie nicht verlängert wird. Außerdem will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) den Ländern ausführlichere Begründungspflichten auferlegen. In Wiederholungsfällen sollen sie genauer erläutern, warum die Mietpreisbremse noch nötig ist. Die Länder sollen darlegen, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die Wohnungsnot zu entschärfen.

“Die neuen Anforderungen sollen sicherstellen, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhält”, heißt es aus dem Justizministerium. Der Eingriff in das Eigentum sei umso tiefer, je länger die Preisbremse gelte. Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt und mehrmals verlängert. Momentan gilt sie bis Ende 2025. Im Koalitionsvertrag verständigten sich FDP, SPD und Grüne noch auf eine Verlängerung bis zum Jahr 2029. Dann kam es unter den Liberalen zu neuem Widerstand, der eine Einigung abermals nötig machte. Im April verständigten sich FDP und SPD noch einmal in Grundzügen auf eine Verlängerung bis 2029.

Keine Einigung gibt es zwischen SPD, FDP und Grünen über die im Koalitionsvertrag vereinbarte Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen. In angespannten Wohnungsmärkten sind aktuell 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erlaubt, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Geplant war eine Senkung auf elf Prozent.

In die Ressortabstimmung ging am Mittwoch auch ein anderes Vorhaben: Wie die FAZ ebenfalls unter Berufung auf Regierungskreise schreibt, wurde auch der Gesetzentwurf zum Quick-Freeze-Verfahren auf den Weg gebracht. Dabei handelt es sich um ein Ermittlungsinstrument, das bei schweren Straftaten infrage kommen soll. Kommunikationsunternehmen sollen beauftragt werden können, bestimmte Verkehrsdaten “einzufrieren”, damit sie für spätere Ermittlungen zur Verfügung stehen. Die SPD hatte stets für eine Vorratsdatenspeicherung plädiert, kommt der FDP hier nun aber offenbar entgegen.

red

Gefahr durch Elterntaxis: Deutsche Verkehrswacht rät von Autofahrten zur Schule ab

Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) rät Eltern davon ab, ihre Kinder mit dem Auto zur Schule zu bringen. “Diese Form des Schulwegs wird gewählt, weil sie bequem ist, aber sogenannte Elterntaxis sind vor allem eine Gefährdung und führen zu mehr Unfällen”, sagte Verbandspräsident Kurt Bodewig der “Neuen Osnabrücker Zeitung”. Vor Schulen sollte deshalb ein absolutes Halteverbot gelten.

Laut Bodewig sind Kinder nach einem intensiven Schulwegtraining in den meisten Fällen bereits ab der ersten Klasse so weit, alleine zur Schule zu gehen. Die Verkehrswacht stellt jedoch fest, dass sich Kinder seit der Corona-Pandemie immer weniger und schlechter bewegen können. “Kinder zeigen immer öfter motorische Defizite. Das stellen wir bereits in den Kitas fest.” Sie würden sich zu viel zu Hause aufhalten, kaum bewegen und nicht mehr in der alten Form spielen. “Schon einfache Bewegungen wie Rückwärtsgehen können dann Schwierigkeiten bereiten”, so Bodewig.

Laut dem ADAC wird mittlerweile jedes vierte Grundschulkind von den Eltern zur Schule gebracht – für die Verkehrswacht ein nicht hinnehmbarer Zustand. “Je mehr Eltern ihre Kinder zur Schule bringen, desto gefährlicher ist die Situation”, sagte Bodewig.

red

Verbotsantrag gegen AfD: Entscheidung im Bundestag frühestens im November

Die Befürworter eines AfD-Verbotsverfahrens im Bundestag wollen den vorliegenden Gruppenantrag noch nicht in der laufenden Sitzungswoche einbringen.

“Wir werden mindestens noch die nächste Sitzungswoche weitere Unterstützer-Unterschriften sammeln und dann einbringen”, sagte Initiator Marco Wanderwitz (CDU) dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. Das wäre frühestens Mitte November. “Wir werden aber im Bundestag keinen Antrag zur Abstimmung stellen, der keine Chance auf eine parlamentarische Mehrheit hat”, stellte Wanderwitz klar.

Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hatte am Montag angekündigt, noch in diesem Jahr ein neues Gutachten über verfassungsfeindliche Bestrebungen in der AfD vorzulegen und über eine neue Einstufung zu entscheiden.

Das könnte die Unterstützung für einen Verbotsantrag auch bei der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion deutlich vergrößern, erwartet Wanderwitz. “Es gilt, die Dynamik zu nutzen, die durch eine mögliche Neueinstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz entstehen würde”, sagte er dem RND.

red

Weidel will Wohnsitz auch als AfD-Kanzlerkandidatin nicht nach Deutschland verlagern

Die designierte Kanzlerkandidatin der AfD, Alice Weidel, plant nicht, ihren Wohnsitz vorwiegend nach Deutschland zu verlagern. “Man sollte deutlich entspannter mit Menschen umgehen, auch mit Politikern, die mehrere Wohnsitze haben”, sagte sie dem “Berlin Playbook Podcast” des Nachrichtenmagazins Politico.

Ihre Ehe mit einer Schweizerin beeinflusse ihr Privatleben: “Ich bin mit einer Schweizerin verheiratet und dementsprechend ist das auch mein Privatleben geknüpft. Es ist kein heller Aufreger.” Auf die Frage nach ihrem Wohnsitz sagte sie: “Ich bin eine Patriotin und mache Politik für Deutschland.”

Weidel äußerte sich auch zu den Schwierigkeiten bei der Bürofindung für die AfD: “Wir haben Probleme mit Vermietern, die keine Gebäudeschäden eingehen wollen.” Zur Frage, ob sie sich in ihrem Wahlkreis am Bodensee in Überlingen ein Büro suchen wollte, sagte Weidel: “Das Problem ist, dass wir leider kein Büro finden. Wir haben Probleme mit Vermietern. Die gesamte Aufmunitionierung gegen die AfD trägt dazu bei, dass wir Schwierigkeiten haben, überhaupt Büros zu finden.”

red

Gewalt gegen Polizisten auf historischem Höchststand

Die registrierten Gewalttaten gegen Polizisten haben mit 46.218 Fällen im Jahr 2023 einen neuen Höchststand erreicht. Mit einem Anstieg um 8,0 Prozent gegenüber 2022 handelt es sich um die stärkste Zunahme seit dem Jahr 2017, wie das Bundesinnenministerium und das Bundeskriminalamt (BKA) am Montag mitteilten.

Insgesamt wurden 105.708 Polizisten Opfer einer gegen sie gerichteten Gewalttat. Dies sind 9.500 betroffene Beamte mehr als im Jahr zuvor, was einem Anstieg um 9,9 Prozent entspricht. Bei Gewalttaten gegen Rettungs- und Feuerwehrkräfte wurden ebenfalls neue Höchststände verzeichnet.

Wenn Polizisten in Deutschland Gewalt erfahren, handelt es sich in den meisten Fällen um Widerstandshandlungen und tätliche Angriffe. Sie machen mit 84,5 Prozent den größten Anteil der Gewalttaten gegen Polizeikräfte aus. Im Vergleich zum Vorjahr sind die entsprechenden Fälle um 8,5 Prozent auf 39.046 Fälle gestiegen (2022: 35.983). Häufig werden Polizeikräfte darüber hinaus bedroht. Hier wurden 3.851 Fälle registriert, was einem Anstieg von 5,9 Prozent gegenüber dem Jahr zuvor entspricht.

Gesunken ist die Zahl der Fälle, bei denen Polizisten Opfer von gefährlicher und schwerer Körperverletzung wurden. Die Zahl der registrierten Delikte sank um 13 Prozent auf 1.260 Fälle (2022: 1.449). Insgesamt wurden 40 versuchte Tötungsdelikte erfasst, drei mehr als im Jahr zuvor. Vollendete Tötungsdelikte gab es 2023 nicht – im Gegensatz zum Jahr zuvor, als eine Polizistin und ein Polizist im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz ermordet wurden.

Die Zahl der Tatverdächtigen hat um 5,9 Prozent zugenommen, sodass im Jahr 2023 insgesamt 38.630 Tatverdächtige erfasst wurden (2022: 36.495). Während der Anteil der deutschen Tatverdächtigen von 69,9 auf 66,4 Prozent sank, stieg der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen von 30,1 auf 33,6 Prozent. Die Tatverdächtigen waren meistens männlich (83,6 Prozent) und über 25 Jahre alt (73,0 Prozent). Sie waren in der Regel allein handelnd (95,1 Prozent), oft polizeilich bekannt (75,3 Prozent) und mehr als jeder Zweite stand unter Alkoholeinfluss (50,2 Prozent).

Das Bundeslagebild enthält zudem Daten zu Rettungsdienst- und Feuerwehrkräften, die im Einsatz von Gewalttaten betroffen waren. Mit 687 Fällen (+5,7 Prozent) und 1.069 Opfern (+13,7 Prozent) bei der Feuerwehr sowie 2.050 Fällen (+6,8 Prozent) und 2.902 Opfern (+8,4 Prozent) bei sonstigen Rettungsdiensten wurden im Jahr 2023 ebenfalls Höchststände verzeichnet.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte zu den Zahlen: “Im vergangenen Jahr sind jeden Tag durchschnittlich 290 Polizistinnen und Polizisten Opfer von Gewalt geworden. Auch die Attacken auf Feuerwehrleute und Rettungskräfte sind weiter gestiegen.” Es sei “erschreckend, mit welchem Hass und mit welcher Gewalt Einsatzkräfte umgehen müssen. Diese Straftaten sind durch nichts zu rechtfertigen und müssen harte strafrechtliche Konsequenzen haben.”

“Deshalb haben wir gerade erst Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, damit die Bundespolizei Taser rechtssicher einsetzen kann, um gefährliche Täter zu stoppen und die Einsatzkräfte selbst zu schützen. Außerdem verschärfen wir das Strafrecht, um Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten zu schützen, die in gefährliche Hinterhalte gelockt werden”, so die Ministerin.

red

Studie zeigt: Zahl der Beamtenstellen in Bundesministerien seit 2013 um fast 50 Prozent gewachsen

Binnen eines Jahrzehnts hat sich die Zahl der Beamtenstellen in den Bundesministerien um 47 Prozent erhöht.

Der Stellenaufwuchs steht in einem engen Zusammenhang zu der rasanten Zunahme von Vorschriften und Gesetzen und dem daraus resultierenden Bürokratiekostenanstieg, berichtet die “Welt” unter Berufung auf eine Studie mit dem Titel “Stellenmehrung und Stellenbremse in der Bundesverwaltung”, die der Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen von der Universität Freiburg im Auftrag der Bayerischen Wirtschaftsvereinigung (VBW) erstellt hat.

Demnach hatte bis zum Jahr 2013 die Zahl der Planstellen für Beamte in den Ministerien inklusive des Bundeskanzleramtes über viele Jahre nahezu konstant bei rund 15.000 gelegen. “Ab 2013 bis zum Jahr 2024 stieg sie dann auf über 22.000 an”, heißt es in der Studie. Das Plus von rund 7.000 Stellen entspreche einer Zunahme von 47 Prozent. Der Löwenanteil der zusätzlichen Stellen sei in den oberen Besoldungsgruppen geschaffen worden, stellte Raffelhüschen fest.

Den größten Personalzuwachs gab es mit 898 Stellen im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, gefolgt vom Bundeskanzleramt mit 860 zusätzlichen Stellen und dem Auswärtigen Amt, wo das Plus 745 Stellen beträgt. Auch das Gesundheitsministerium verzeichnet mit einer Steigerung um 89 Prozent einen besonders starken Personalaufbau. Das liegt vor allem an den in der Corona-Pandemie geschaffenen neuen Stellen, die nicht befristet wurden. Insgesamt haben sich die Personalkosten der Bundesministerien seit 2023 verdoppelt.

Für das kommende Jahr zeichnet sich wieder ein Personalaufbau ab. Laut Studie plant die Regierung mit einem Saldo an 157 zusätzlichen Beamtenstellen. Von einer Konsolidierung könne deshalb keine Rede sein, so Raffelhüschen. Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bernhard Brossardt, sagte der “Welt”, beim Stellenaufbau in den Bundesministerien und im Kanzleramt sei “einiges aus dem Ruder gelaufen”. Nötig sei deshalb “eine sofortige Stellenbremse im Bund”.

red