Trump darf nicht an Präsidentschaftsvorwahlen 2024 in Colorado antreten

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump darf laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Colorado nicht bei den Präsidentschaftsvorwahlen in dem Bundesstaat im Jahr 2024 teilnehmen. Trump komme aufgrund der sogenannten Aufstandsklausel der Verfassung nicht für das Amt des Präsidenten infrage, heißt es in der Urteilsbegründung. Hintergrund ist demnach Trumps Rolle bei der Kapitol-Erstürmung am 6. Januar 2021. In der Aufstandsklausel der US-Verfassung heißt es, dass niemand für ein öffentliches Amt kandidieren darf, der sich an einem “Aufstand oder einer Rebellion” gegen die Verfassung beteiligt hat, nachdem er einen Eid auf die Verteidigung dieser abgelegt hat.

Das Urteil gilt nicht außerhalb von Colorado und ist zudem noch nicht rechtskräftig. Ein Sprecher des Wahlkampfteams von Trump kündigte bereits an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Trump ist derzeit der klare Favorit, die Vorwahlen seiner Partei zu gewinnen und damit erneut bei den Präsidentschaftswahlen für die Republikaner anzutreten.

red

Ukraine denkt über Mobilisierung von bis zu 500.000 Soldaten nach

 Die ukrainischen Streitkräfte prüfen nach den Worten ihres Präsidenten Wolodymyr Selenskyj die zusätzliche Mobilisierung von bis zu 500.000 Soldaten. Die Militärführung habe vorgeschlagen, “450.000 bis 500.000” Kräfte zu mobilisieren, sagte Selenskyj bei seiner üblichen Pressekonferenz zu Jahresende am Dienstag in Kiew. Regierungsvertreter und Militärs würden dies nun erörtern, eine Entscheidung diesbezüglich sei noch nicht gefallen.

So sei die Frage der Finanzierung einer solch großen Zahl von zusätzlichen Personen im Staatsdienst noch nicht geklärt. Selenskyj kündigte zudem an, die Produktion von Drohnen in der Ukraine weiter ausbauen zu wollen: “Wir werden eine Million Drohnen im nächsten Jahr produzieren.” Viele Soldaten der Ukraine befinden sich seit Kriegsausbruch nahezu ununterbrochen im Einsatz.

Zuletzt hatten Familienangehörige für eine größere Rotation der Streitkräfte im Kampfeinsatz demonstriert.

red

Urteil: Kreuze in bayerischen Behörden dürfen bleiben – Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab

Der Freistaat Bayern muss die im Zusammenhang mit dem sogenannten Kreuzerlass angebrachten Kreuze in seinen Dienstgebäuden nicht entfernen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Dienstag eine entsprechende Klage des religionskritischen Bunds für Geistesfreiheit (BFG) als unzulässig zurück. Die Vorschrift sei eine bloße Verwaltungsvorschrift ohne rechtliche Außenwirkung und verletze deshalb keine Rechte der Kläger, hieß es zur Begründung.

Die angebrachten Kreuze stellten zwar für den objektiven Betrachter ein zentrales Symbol des christlichen Glaubens dar, sie verletzen die Kläger jedoch in keiner eigenen Freiheitsgewährleistung. Insbesondere genießen die Kläger als kollektive Grundrechtsträger keinen Konfrontationsschutz gegenüber im Eingangsbereich von Behörden angebrachten Kreuzen. Auch das grundrechtliche Diskriminierungsverbot wegen des Glaubens in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates werde nicht verletzt.

Demnach dürfe der Staat zwar nicht bestimmte Glaubensgemeinschaften privilegieren, eine Bevorzugung christlicher Glaubensgemeinschaften habe der zuständige Verwaltungsgerichtshof aber für das Revisionsgericht bindend in tatsächlicher Hinsicht gerade nicht festgestellt, sondern einen Werbeeffekt für diese durch die Anbringung der Kreuze verneint, so die Leipziger Richter. Aus dem Grundsatz religiös-weltanschaulicher Neutralität ergebe sich nichts Weiteres zugunsten der Kläger: Er verlange vom Staat keinen vollständigen Verzicht auf religiöse Bezüge im Sinne einer strengen Laizität, sondern verpflichte ihn zur Offenheit gegenüber der Vielfalt weltanschaulich-religiöser Überzeugungen und verbiete ihm die Identifikation mit einem bestimmten Glauben. Nach dem Kontext und Zweck der Verwendung des Kreuzsymbols identifiziere sich der Freistaat Bayern durch die Aufhängung von Kreuzen nicht mit christlichen Glaubenssätzen, so das Gericht.

Schon nach dem Wortlaut der im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichten Regelung solle das Kreuz vielmehr “Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung” Bayerns sein. Seine Anbringung im Eingangsbereich von Behörden stehe der Offenheit des Staates gegenüber anderen Bekenntnissen und Weltanschauungen nicht im Weg (BVerwG 10 C 3.22 und 10 C 5.22). Nach dem im Jahr 2018 in Kraft getretenen Kreuzerlass ist im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.

red

Pannen bei Bundestagswahl: Berlin muss in 455 Bezirken erneut wählen

Die Bundestagswahl in Berlin muss wegen schwerer Pannen in 455 Wahlbezirken wiederholt werden. Laut eines am Dienstag verkündeten Urteils des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ist ein entsprechender Beschluss des Bundestages vom 10. November 2022 im Ergebnis “überwiegend rechtmäßig”. Der Bundestag habe das Wahlgeschehen aber “unzureichend aufgeklärt”, da er auf die gebotene Beiziehung und Auswertung der Niederschriften der einzelnen Wahlbezirke verzichtet habe.

Dies habe das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner Amtsaufklärungspflicht nachgeholt, so die Karlsruher Richter. Daraus ergebe sich, dass einerseits die Bundestagswahl in weiteren 25 Wahlbezirken des Landes Berlin einschließlich der zugehörigen Briefwahlbezirke für ungültig zu erklären und andererseits die Ungültigerklärung der Wahl in sieben Wahlbezirken und deren Briefwahlbezirken im Beschluss des Deutschen Bundestages aufzuheben sei. Daneben führten erst nach der mündlichen Verhandlung bekannt gewordene Besonderheiten der Auszählung von Briefwahlstimmen zur Ungültigerklärung der Bundestagswahl in weiteren sechs Briefwahlbezirken und den sechs mit diesen verbundenen Urnenwahlbezirken.

Die Wiederholungswahl muss als Zweistimmenwahl, also mit Erst- und Zweitstimme, durchgeführt werden. Hintergrund des Urteils ist eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag. Diese hatte sich gegen einen Beschluss der Ampel-Koalition gewandt, die Wahl nur in 431 von insgesamt 2.256 Wahlbezirken zu wiederholen.

Wegen zahlreicher Probleme waren gegen die Bundestagswahl im Land Berlin beim Bundestag insgesamt 1.713 Wahleinsprüche erhoben, darunter auch ein Einspruch des Bundeswahlleiters. Die Wahl hatte damals parallel zur Abgeordnetenhauswahl sowie zum Berlin-Marathon stattgefunden – es kam zu langen Schlangen und Wartezeiten, auch wegen der Ausgabe falscher Stimmzettel. Das Bundesverfassungsgericht stellte jetzt Wahlfehler fest – sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung.

So sei Ausstattung der Wahlräume mit Wahlkabinen und Stimmzetteln nicht in einem Umfang veranlasst worden, der einen möglichst reibungslosen Wahlablauf ohne überlange Wartezeiten ermöglicht hätte. Zudem wurden Wahlberechtigten teilweise Stimmzettel anderer Wahlkreise ausgehändigt. Die zeitweilige völlige Schließung von Wahllokalen stelle ebenfalls einen Wahlfehler dar.

Die Wahlfehler seien weitgehend mandatsrelevant, so das Verfassungsgericht. Die Abgeordnetenhauswahl wurde bereits im Februar 2023 wiederholt. In Berlin laufen schon länger die Vorbereitungen für eine Teilwiederholung der Bundestagswahl, die jetzt voraussichtlich am 11. Februar 2024 stattfinden wird.

Es gilt allerdings als unwahrscheinlich, dass die Teilwiederholung deutliche Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments haben wird. Vor allem die Linkspartei sowie die Wagenknecht-Gruppe können wohl aufatmen, da die zwei Berliner Direktmandate der Linken Experten zufolge wohl nicht in Gefahr sind, da die Wahl nur in einem begrenzten Rahmen wiederholt werden muss. Sollte die Linke eines ihrer Direktmandate verlieren, würden alle über die Liste in den Bundestag eingezogenen Abgeordneten aus dem Parlament ausscheiden.

red

Dreistellige Opferzahl nach verheerendem Erdbeben in China

Bei einem Erdbeben in China ist mindestens eine dreistellige Anzahl an Menschen ums Leben gekommen. Es gebe 111 Tote, teilte die staatliche chinesische Nachrichtenagentur Xinhua am frühen Dienstagmorgen mit. Ein weiteres Ansteigen der Opferzahl gilt als wahrscheinlich.

Das Beben in der nordwestchinesischen Provinz Gansu hatte eine Stärke von 6,7, was in westlichen Ländern mit Erdbebenerfahrung bei entsprechend moderner Bauweise meist kaum noch Schäden anrichtet, wohl aber bei einfach errichteten Gebäuden. Nach Angaben von Xinhua forderte Chinas Präsident Xi Jinping umfassende Such- und Rettungsbemühungen sowie angemessene Vorkehrungen für die betroffenen Menschen, “um die Sicherheit von Leben und Eigentum der Menschen zu gewährleisten”, wie es hieß.

red

Neue Phase: Israel kündigt Strategiewechsel im Gazastreifen an

Israel hat angekündigt, schrittweise in eine neue Phase des Einsatzes im Gazastreifen übergehen zu wollen. Man werde bald in der Lage sein, zwischen verschiedenen Abschnitten im Gazastreifen zu unterscheiden, sagte der israelische Verteidigungsminister Joaw Gallant am Montag vor Journalisten. Damit könne auch verbunden sein, dass die Bevölkerung in bestimmte Gebiete zurückkehren könne.

Geschehen könne dies möglicherweise zunächst im Norden. Zudem warnte Gallant die Hisbollah im Libanon vor einer weiteren Eskalation im gemeinsamen Grenzgebiet. Israels Verteidigungsminister bedankte sich bei US-Verteidigungsminister LLoyd Austin für seinen Besuch: “Die Ankunft des Verteidigungsministers zusammen mit dem Vorsitzenden des Generalstabs, General Charles Brown, ist eine Botschaft der eindeutigen Partnerschaft gegen unsere Feinde aus dem Norden und Süden, angeführt vom Iran.”

Gallant warnte zudem vor den wachsenden Ambitionen der vom Iran unterstützen Huthi-Rebellen im Jemen. Deren Aktionen könnten die gesamte Region in den Krieg stürzen, so Gallant. “Hamas, die Hisbollah und die Huthis werden durch eine Quelle des Bösen ausgebildet und finanziert: Iran.”

US-Verteidigungsminister Austin versicherte Israel anhaltende Unterstützung durch die USA: “Ich bin hier mit einer klaren Botschaft: Amerikas Unterstützung für Israel ist unerschütterlich.” Austin nutzte die Gelegenheit und verurteilte auch die Gewalt von israelischen Siedlern im Westjordanland: “Die Angriffe von radikalen Siedlern auf Palästinenser müssen aufhören. Diejenigen, die Gewalt ausüben, müssen zur Rechenschaft gezogen werden.”

Unterdessen hat die Hamas ein Video veröffentlicht, welches drei ältere israelische, männliche Geiseln im Gazastreifen zeigt. Eine der Geiseln ruft darin die israelische Regierung auf, alles Notwendige zu tun, um ihre Freilassung zu erreichen.

red

Historische Entscheidung der katholischen Kirche: Homosexuelle Paare dürfen gesegnet werden

Homosexuelle Paare dürfen unter bestimmten Umständen ab sofort auch in der katholischen Kirche gesegnet werden. Das geht aus einer vom Papst gebilligten Erklärung mit dem Titel “Fiducia supplicans” hervor, die am Montag veröffentlicht wurde. Demnach dürfen katholische Geistliche der Bitte von zwei Personen nach einer Segnung nachkommen, auch wenn es sich aus Sicht der Kirche um “irreguläre” – also unverheiratete oder homosexuelle – Paare handelt.

Diese Segnung dürfe aber nicht einem Hochzeitsritus ähneln, heißt es in der Erklärung. Der Segen dürfe auch nicht im Rahmen eines Gottesdienstes erteilt werden. Die Entscheidung stellt eine deutliche Abkehr von der bisherigen Praxis der katholischen Kirche dar – im Jahr 2021 hatte der Vatikan die Möglichkeit, gleichgeschlechtlichen Paaren einen Segen zu erteilen, noch klar abgelehnt.

red

Deutlicher Anstieg: Über 480.000 Personen beziehen Asylbewerberleistungen in Deutschland

Rund 482.300 Personen in Deutschland haben am Jahresende 2022 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mitteilte, stieg die Zahl der Leistungsbezieher damit gegenüber dem Jahresende 2021 um 21 Prozent oder rund 84.000 Personen. Darunter waren etwa 40.000 Personen aus der Ukraine.

Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach Paragraf 1 des AsylbLG erfüllen: Dabei wird unterschieden zwischen Regelleistungen und besonderen Leistungen. Zu den Regelleistungen zählen Grundleistungen zur Deckung des (persönlichen) notwendigen Bedarfs und Leistungen in besonderen Fällen. Letztere erhalten Personen, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, etwa durch Vernichtung des Passes oder Angabe einer falschen Identität.

Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine mit Aufenthaltserlaubnis oder mit entsprechender Fiktionsbescheinigung wechselten spätestens am 31. August 2022 vom AsylbLG in das Sozialgesetzbuch. Dennoch erhalten neu ankommende Personen aus der Ukraine bis zur Erteilung der erforderlichen Aufenthaltserlaubnis und Klärung der Einordnung zum SGB II oder SGB XII zunächst Leistungen nach dem AsylbLG. 63 Prozent der Regelleistungsempfänger am Jahresende 2022 waren männlich und 37 Prozent weiblich. 31 Prozent waren minderjährig, 67 Prozent zwischen 18 und 64 Jahren alt und 2 Prozent waren 65 Jahre und älter.

Die meisten Leistungsberechtigten stammten aus Asien (52 Prozent), 29 Prozent stammten aus Europa und 16 Prozent aus Afrika. Die häufigsten Herkunftsländer waren Syrien mit 13 Prozent aller Leistungsberechtigten, Afghanistan (zwölf Prozent) und der Irak (elf Prozent). Acht Prozent aller Leistungsberechtigten zum Jahresende 2022 stammten aus der Ukraine.

red

AfD-Kandidat gewinnt erstmals Oberbürgermeisterwahl in Deutschland

Pirna – Ein AfD-Kandidat ist erstmals zum Oberbürgermeister gewählt worden. Im sächsischen Pirna setzte sich Tim Lochner im zweiten Wahlgang gegen die Mitbewerber von CDU und Freien Wählern mit der benötigten einfachen Mehrheit durch. Lochner ist allerdings selbst kein Parteimitglied, trat aber für die AfD an.

Er erhielt dem vorläufigen Endergebnis zufolge 38,5 Prozent der Stimmen. Auf die CDU-Kandidatin Kathrin Dollinger-Knuth entfielen demnach 31,4 Prozent, während Ralf Thiele 30,1 Prozent der Stimmen erhielt. Die Wahlbeteiligung lag bei 53,8 Prozent.

Im ersten Wahlgang am 26. November hatte keiner der fünf Bewerber die erforderliche Mehrheit erreicht. Zuletzt waren im nordthüringischen Nordhausen und in Bitterfeld-Wolfen in Sachsen-Anhalt AfD-Kandidaten bei Oberbürgermeister-Wahlen knapp gescheitert.

red

Bilanz nach einem Jahr: 47.531 Geduldete profitieren vom Chancen-Aufenthaltsrecht

Gut ein Jahr nach Inkrafttreten des sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts haben Zehntausende bislang nur geduldete Ausländer eine temporäre Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erhalten. Das berichtet die “Neuen Osnabrücker Zeitung” unter Berufung auf Zahlen des Bundesinnenministeriums und der Bundesländer. Demnach wurden bis zum 31. Oktober bundesweit 47.531 Anträge auf eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis genehmigt.

Die meisten Antragsteller stammten aus dem Irak (9.434), dahinter folgen Russland (3.906) und Nigeria (3.333). Das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht trat am 31. Dezember 2022 in Kraft, wer sich bis zum Stichtag 1. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre als Geduldeter in Deutschland aufgehalten hat, bekam damit die Chance, für sich und seine Angehörigen eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe für 18 Monate zu erhalten. Nach Ablauf der anderthalb Jahre kann ein dauerhaftes Bleiberecht beantragt werden, wenn man unter anderem ausreichend Deutsch spricht und für seinen eigenen Lebensunterhalt aufkommen kann.

Wie die NOZ weiter berichtet, ist ein großer Teil der Anträge bislang positiv beschieden worden. In Niedersachsen beispielsweise wurden nach Angaben des dortigen Innenministeriums bis zum 15. Dezember 8.626 Anträge gestellt. Davon genehmigten die Behörden 6.758, 666 lehnten sie ab. Über die restlichen 1.202 Anträge muss noch entschieden werden.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden zum Stichtag 31. Oktober 1.254 Anträge gestellt und davon 810 positiv beschieden. Bayerische Behörden erteilten im selben Zeitraum 6.167 Aufenthaltserlaubnisse. Wie viele Anträge abgelehnt wurden, konnte das Innenministerium in München zunächst nicht mitteilen.

Nach Angaben der Bundesregierung sind 136.868 in Deutschland lebende Ausländer von dem Gesetz betroffen.

red