Brisante Corona-Studie: 1,8 Millionen Infizierte in Deutschland ?

Laut der Grundlage einer Modellrechnung könnten sich in Deutschland, nach Ergebnissen der sogenannten Heinsberg-Studie, inzwischen möglicherweise 1,8 Millionen Menschen mit dem Coronavirus infiziert haben. Die Universität Bonn teilte die Ergebnisse der Studie am Montag mit.

Der Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen gilt als Brennpunkt für das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2. Nach einer Karnevalssitzung kam es dort zu einer in Deutschland frühen und massenhaften Ausbreitung des Erregers. Im Rahmen der Studie hatte ein Forschungsteam um Prof. Dr. Hendrik Streeck und Prof. Dr. Gunther Hartmann von der Universität Bonn in der Ortschaft Gangelt eine große Zahl von Einwohnern befragt, Proben genommen und diese analysiert. Nun wurden die Ergebnisse veröffentlicht.

Die Studie bestätigte das bereits veröffentlichte Zwischenergebnis, wonach rund 15 Prozent der Bewohner von Gangelt eine Infektion durchgemacht haben. Daraus ermittelten die Forscher die Sterblichkeitsrate, die in Gangelt bei 0,37 Prozent liegt. Mit der Sterblichkeitsquote lässt sich den laut den Forschern anhand der Zahl der Verstorbenen auch für andere Orte in Deutschland mit anderen Infektionsraten abschätzen, wie viele Menschen dort insgesamt Corona-infiziert sind. Der Abgleich dieser Zahl mit den offiziell gemeldeten Infizierten führt zur sogenannten Dunkelziffer. Für ganz Deutschland ergibt sich demnach eine, die besagt, dass rund 1,8 Millionen Menschen infiziert sind bzw. waren.

“Welche Schlüsse aus den Studienergebnissen gezogen werden, hängt von vielen Faktoren ab, die über eine rein wissenschaftliche Betrachtung hinausgehen”, sagte Streeck. “Die Bewertung der Erkenntnisse und die Schlussfolgerungen für konkrete Entscheidungen obliegen der Gesellschaft und der Politik.” Die Situation ist nur bedingt vergleichbar mit anderen Regionen Deutschlands. Darauf weisen die Forscher in ihrer Studie auch hin. Die wissenschaftliche Arbeit war im Auftrag der NRW-Landesregierung entstanden.

red

90 Millionen Euro: Eurojackpot ist geknackt

Der Tanz in den Mai fiel aus – aber gejubelt wurde anschließend dennoch: Mit der Eurojackpot-Ziehung am Freitagabend (1. Mai) hat ein Spielteilnehmer (oder eine Tippgemeinschaft) aus Bayern ein Erlebnis der besonderen Art: 90-millionenfache Glücksgefühle, wie Westlotto am Freitagabend mitteilte.

Mit den Gewinnzahlen 6-11-12-21-41 sowie den beiden Eurozahlen 1 und 2 knackte ein Spielteilnehmer aus Bayern bei der Eurojackpot-Ziehung am 1. Mai die Gewinnklasse 1 – damit gehören nun 90 Millionen Euro ihm.

Damit setzt sich die deutsche Siegesserie bei den Jackpotgewinnern der Lotterie Eurojackpot fort. Die jüngsten drei Jackpots wurden alle von deutschen Spielteilnehmern gewonnen. Am 13. Dezember 2019 gingen 10,5 Millionen Euro nach Nordrhein-Westfalen. Acht Wochen später, am 7. Februar 2020, war es ebenfalls eine Person aus Nordrhein-Westfalen, die einen 90-Millionen-Jackpot abräumen konnte.

Der Eurojackpot im obersten Gewinnrang war jetzt zwölf Wochen in Folge nicht getroffen worden. Bei den jüngsten fünf Ziehungen stand die Gewinnklasse 1 bei der maximal möglichen Summe von 90 Millionen Euro. Durch den Überlauf in den darunter liegenden zweiten Rang, konnten sich in den letzten Wochen dort ebenfalls Jackpots bilden. Davon profitieren bei der heutigen Ziehung jeweils zwei Spielteilnehmer aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, die mit 6.104.297,30 Euro ebenfalls neue Mehrfach-Millionäre werden.

red

Überstunden in der Krise: Das ist erlaubt

Stück für Stück werden die Coronavirus-Maßnahmen gelockert, der Einzelhandel kehrt langsam in die Normalität zurück. Auch andere Betriebe sind bald wieder für ihre Kunden da. Möglicherweise müssen Arbeitnehmer deshalb länger arbeiten – wenn sie im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung zu Überstunden verpflichtet sind.

Grundsätzlich gilt laut dem Rechtsportal anwaltauskunft.de: Das Arbeitszeitgesetz verhindert unbegrenzte Mehrarbeit. Arbeitnehmer dürfen von Montag bis Samstag je acht Stunden arbeiten. Das sind maximal 48 Stunden pro Woche. Selbst wenn Überstunden vertraglich geregelt, also erlaubt sind, muss der Betriebsrat zustimmen – sollte das Unternehmen einen haben.

Das Arbeitszeitgesetz lässt zwar auch zehn Stunden Arbeit pro Tag zu. “Diese zusätzlichen Stunden müssen dann aber innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen werden, und zwar durch Freizeit; lediglich in einem Tarifvertrag können andere Ausgleichszeiträume festgelegt werden”, sagt Rechtsanwältin Dr. Barbara Reinhard von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Verpflichtet der Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung die Beschäftigten nicht zu Überstunden, dürfen sie sich weigern, nach Feierabend länger zu bleiben. Nur in Notfällen wie einem Serverausfall oder einem Brand sind sie dazu verpflichtet. Wie Überstunden vergütet werden, ist gesetzlich nicht näher geregelt. Es ist eine Frage für den Arbeits- oder Tarifvertrag.

Doch was sagt das Arbeitsrecht, wenn die Beschäftigten gar nicht mehr arbeiten sollen, sondern nur zu einer anderen Zeit? “Wenn die Arbeitszeiten nicht fest im Arbeitsvertrag vereinbart sind, legt sie der Arbeitgeber fest”, sagt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.

Andreas Reiners

Diese Corona-Lockerungen wurden beschlossen

Mit den Ministerpräsidenten der Länder hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am Donnerstag über die Herausforderungen der Corona-Pandemie beraten. Bund und Länder verständigten sich auf weitere Lockerungen. Spielplätze, Museen und Zoos sollen geöffnet werden. Über Schulen, Kitas und Sport soll erst am 6. Mai entschieden werden. Wann über den Bereich Gastronomie entschieden wird, ist hingegen noch offen.

Deutschland sei ein föderales Land, es werde immer regionale Unterschiede geben, betonte die Kanzlerin am Donnerstag nach der Schaltkonferenz mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Aber es liege im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, dass es für ganz Deutschland eine Strategie gebe und eine Zielsetzung: Da es weder ein Medikament noch einen Impfstoff gegen das Virus gebe, gehe es immer wieder darum, die Ausbreitung soweit zu verlangsamen, dass Gesundheitssystem und Krankenhäuser die Erkrankungen bewältigen und jedem Patienten die bestmögliche medizinische Versorgung bieten könnten, betonte die Kanzlerin.

Wenn diese Konzepte ausgearbeitet seien, bleibe es die Verantwortung der Politik zu entscheiden, wann es wieder losgehen könne. “Und das sind schwierige Entscheidungen, schwierige Abwägungen”, betonte Merkel. Man müsse jedes Mal vorsichtig auf die Gesamtlage blicken und alles dafür tun, damit es keinen Rückfall in eine schwierigere Phase gebe, sondern man Schritt für Schritt vorankomme.

Einige Lockerungen beschlossen

Die Beratungen am Donnerstag seien ein Zwischenschritt gewesen, so Merkel. Man werde am 6. Mai über weitere Lockerungen beraten, wenn Klarheit darüber herrsche, wie sich zum Beispiel die Öffnung der Geschäfte auf das Infektionsgeschehen ausgewirkt habe. “Und deshalb haben wir heute einzelne Beschlüsse gefasst, aber wir werden vor allen Dingen in der nächsten Woche noch mal ein weitergehendes Paket verabschieden“, kündigte die Kanzlerin an.

Am Donnerstag habe man noch einmal gemeinsam bekräftigt, so Merkel, dass Großveranstaltungen bis zum 31. August nicht zugelassen werden können. Dies gelte für größere Sportveranstaltungen, Volksfeste mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Schützenfeste und Kirmesveranstaltungen.

Was wurde neu beschlossen?

  • Nach den Regeln, die Kirchen- und Religionsgemeinschaften gemeinsam ausgearbeitet haben, sollen wieder Gottesdienste und Gebetsversammlungen möglich sein.
  • Unter Auflagen sollen auch Spielplätze wieder öffnen können. 
  • Ebenfalls unter Auflagen sollen auch Kultureinrichtungen, Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten oder zoologische und botanische Gärten öffnen können.
  • Ein etwas größerer Teil der Krankenhauskapazitäten soll wieder für planbare Operationen freigegeben werden. Diese waren in den vergangenen Wochen größtenteils verschoben worden. Aktuell werden etwa 40 Prozent der Intensivbetten – bei finanziellem Ausgleich – freigehalten. Die aktuelle Entwicklung der Infektionszahlen und die präzise Übersicht durch das Intensivregister lasse diesen Schritt zu, heißt es in dem Beschluss

Für die Umsetzung der Lockerungen und Anpassungen sind die einzelnen Bundesländer zuständig.

Bundesweit bleiben die geltenden Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Leben vorerst weitgehend bestehen. Dafür wurde bereits ein Zeitraum bis mindestens zum 10. Mai genannt.

red

Verkehrsverbünde trifft die Krise hart

Die Ausgangssperre wegen der Covid-19-Pandemie macht für viele Menschen den täglichen Weg zur Arbeit überflüssig, private Reisen sind weitestgehend untersagt. Das trifft auch die örtlichen Verkehrsverbünde hart. Der Vertragsmanager Volders hat analysiert, wie stark die Zahl der Kündigungen seit dem Ausbruch der Pandemie bei den einzelnen Mobilitätsanbietern gestiegen ist.

Demnach hat der Hamburger Verkehrsbund (HVV) mit einem mehr als doppelt so hohen Anstieg zu kämpfen wie die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Die Kündigungsrate stieg um 784 Prozent, das ist der höchste Wert der Untersuchung. Das Rheingebiet mit der Rheinbahn folgt mit 509 Prozent. Auch die Ruhrbahn muss eine hohe Kündigungsrate von 343 Prozent verkraften. Auf Platz vier landet die Bundeshauptstadt: Der Berliner Verkehrsbund (BVG) verzeichnet einen Anstieg der Kündigungen von 292 Prozent.

Laut Volders bietet der HVV wegen der aktuellen Situation eine Abo-Pause an. Auch die Rheinbahn ist für die Aussetzung bestimmter Abos oder Tickets offen und verweist auf eine individuelle Klärung. Die Ruhrbahn sowie die BVG haben laut der Vertragsmanager bisher noch keine konkreten Aktionen veröffentlicht.

Durch ihre Mindestlaufzeit von einem Jahr scheint die Deutsche Bahn zumindest bei der Bahncard von den Folgen der Ausgangssperre eher wenig betroffen zu sein. Die Kündigungsrate stieg um moderate 16 Prozent. Die DB verweist auf eine individuelle Klärung für Abo-Kunden bei den Servicecentern und veranlasste eine flexible Gültigkeit anderer Fahrkarten.

Rudolf Huber

Das muss ein Brotbackautomat können

Wegen der Ausgangsbeschränkungen in der Corona-Krise verbringen mehr Menschen Zeit zu Hause und entdecken beispielsweise das Brotbacken für sich. Eine echte Hilfe dabei ist ein Brotbackautomat. Doch worauf muss man beim Kauf achten?

Ungemein praktisch: Das Gerät übernimmt das Kneten des Teigs und das Backen des Brots in einem. Die Backzeit liegt zwischen zwei und fünf Stunden und hängt von Brotsorte und Teigmenge ab. Auch Hefeteige lassen sich im Brotbackautomaten herstellen, ein Plus dabei ist die einstellbare Temperatur zum Gehen des Teigs.

“Wer den nötigen Platz in der Küche hat, gerne bäckt und regelmäßig viel Brot isst, für den ist die Anschaffung eines Brotbackautomaten durchaus sinnvoll”, erklärt TÜV Süd-Produktexpertin Andrea Mertl. “Für die Küchenhygiene ist wichtig, dass alle beweglichen Teile leicht herausnehmbar und spülmaschinentauglich sind.” Ideal ist, wenn die Auswahl zwischen verschiedenen Gewichtsklassen möglich ist – so kann je nach Bedarf ein größeres oder kleineres Brot hergestellt werden.

Der größte Unterschied liegt im Knetwerk. “Bei vielen Modellen bleiben die Knethaken beim Backen im Brot und verursachen so unschöne Löcher. Die Knethaken müssen nach dem Backen per Hand entfernt werden”, so Mertl. “Bei versenk- oder umklappbaren Elementen passiert dies nicht. Das Ergebnis ist ein unversehrtes Brot.” Idealerweise besitzt das Gerät zwei Rührhaken, die sowohl rechts-, als auch linksherum drehen. So werden auch schwere Teige für festes Brot gut durchgeknetet. Die Haken sollten sich leicht einsetzen, wechseln und entnehmen lassen. “Damit sich der Teig gut vermischt, sollte der Abstand zwischen Backform und Knethaken nicht zu groß sein”, heißt es bei der Expertin.

Käufer sollten den auf der Packung angegebenen Energieverbrauch und die Effizienzklasse beachten, um den Stromverbrauch im Rahmen zu halten. Das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit und das blaue TÜV Süd-Signet weisen aus, dass das Gerät auf Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit überprüft wurde.

Rudolf Huber

Hygiene: So gefährlich ist Bargeld wirklich

Viele Menschen haben in der Corona-Krise Berührungsängste bei Bargeld. Wie hoch die Gefahr einer Ansteckung bei Münzen und Scheinen ist, darüber streiten die Gelehrten. Trotzdem empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation WHO den Verzicht auf Bargeld.

Ladenbesitzer bitten ihre Kunden um kontaktloses Bezahlen. Einige Händler nehmen überhaupt keine Scheine und Münzen mehr an. Zuletzt verdoppelte die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) das Limit für die Kartenzahlung ohne PIN-Eingabe von 25 auf 50 Euro pro Nutzung, um die “hygienischen Zahlungsmethoden” zu unterstützen.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Kunden müssen lediglich ihre Kreditkarte oder Girocard an das Terminal des Händlers halten. Das dauert nur wenige Sekunden und der Kontakt mit Beschäftigten an den Kassen sowie potenzielle Übertragungen können vermieden werden.

Bisher hingen Menschen in Deutschland wie in kaum einem anderen Land am Bargeld. Doch in Corona-Zeiten sind Kartenzahlungen und mobiles Zahlen via Smartphone zu einem Trend geworden – der auch nach der Krise anhalten könnte. Der Anteil von Barzahlungen nach Umsatz dürfte bis 2025 auf 32 Prozent sinken, schreiben Zahlungsexperten der Beratungsfirma Oliver Wyman in einer aktuellen Studie.

Zum Vergleich: Für 2019 schätzen sie den Bargeld-Anteil auf 47 Prozent. 2017 lag er laut Bundesbank noch bei 52 Prozent. Berücksichtigt wurden Käufe in Geschäften sowie im Online-Handel, die dort mit Karte oder etwa PayPal bezahlt wurden.

Überall berichten Händler von steigenden Zahlungen mit Karte. Wirklich kontaktloses Zahlen funktioniert aber nur ohne Eingabe der Geheimzahl auf dem Kartenlesegerät. Etwa die Hälfte aller Kartenzahlungen laufen nach Angaben der DK momentan auf diese Weise – im Dezember 2019 waren es noch 36 Prozent.

Die meisten neueren Karten und Smartphones haben einen passenden Chip eingebaut. Dieser kann Daten auf kurze Strecken mittels elektromagnetischer Induktion übertragen. Beim Bezahlen mit dem eigenen Smartphone schaltet der Kunde die Bezahlung mit der gewohnten Entsperrfunktion – zum Beispiel dem Fingerabdruck – frei.

Allerdings benötigen sie dafür eine App. Die bekanntesten sind Apple Pay und Google Pay für Android-Nutzer.

Ralf Loweg

Teure Hochschulen

Bildung ist die Zukunft, doch sie ist nicht billig: 2018 haben die Hochschulen in Deutschland 57,3 Milliarden Euro für Lehre, Forschung und Krankenbehandlung ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die Ausgaben damit gegenüber 2017 (54,1 Milliarden Euro) um rund 6,0 Prozent.

Mit 33,0 Milliarden Euro (2017: 31,3 Milliarden Euro) waren die Personalausgaben der größte Ausgabeposten der Hochschulen. Sie machten 2018 wie im Vorjahr 58 Prozent der gesamten Hochschulausgaben aus. Der laufende Sachaufwand betrug 19,5 Milliarden Euro (2017: 18,3 Milliarden Euro). Für Investitionen wurden 4,8 Milliarden Euro aufgewendet (2017: 4,5 Milliarden Euro).

Auf die Universitäten ohne medizinische Einrichtungen und Gesundheitswissenschaften entfiel 2018 ein Ausgabevolumen von 22,1 Milliarden Euro. Das sind 4,0 Prozent mehr als 2017. In medizinischen Einrichtungen (einschließlich Gesundheitswissenschaften) wendeten die Universitäten für Lehre, Forschung und Krankenbehandlung 26,9 Milliarden Euro (+8,0 Prozent ) auf. Die Ausgaben der Fachhochschulen (einschließlich Verwaltungsfachhochschulen) stiegen um 6,0 Prozent auf 7,4 Milliarden Euro.

Ralf Loweg

Welche Corona-Regeln für Friseurbesuche gelten

Ab dem 04. Mai dürfen Friseurgeschäfte in Baden-Württemberg wieder Haare schneiden. Jedoch nur unter bestimmten Auflagen. Doch Obacht – nicht alle Dienstleistungen sind dann erlaubt.

Für viele wird es höchste Zeit sich nach mehreren Wochen wieder die Haare schneiden zu lassen. Nach den neuesten Corona-Verordnungen der Landesregierung von Baden-Württemberg, dürfen Friseursalons unter bestimmten Bedingungen ab dem 04.Mai ihre Türen öffnen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Friseure und Kunden zählt unter anderem dabei zu den verpflichtenden Maßnahmen, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Arbeitsschutzstandard der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

Es gelten zwei Grundsätze, die aufgrund des direkten Kontakts und somit erhöhtem Infektionsrisikozwischen Friseurin oder Friseur und den Kunden und Kundinnen nötig sind:

  • Für Tätigkeiten, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann, müssen Beschäftigten Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt werden. Kunden und Kundinnen müssen ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Personen – Beschäftigte und Kundschaft – mit Symptomen einer Infektion der Atemwege (sofern nicht etwa vom Arzt abgeklärte Erkältung) oder Fieber sollen sich generell nicht im Friseursalon aufhalten. Der Betrieb hat ein Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen (etwa bei Fieber; siehe RKI-Empfehlungen) festzulegen, zum Beispiel im Rahmen von Infektions-Notfallplänen.

Der Branchenstandard ist für alle Friseurbetriebe verbindlich. Darüber hinaus sind länderspezifische Vorgaben ebenso wie weitere ergänzende Empfehlungen des Robert Koch Instituts umzusetzen.

Einschränkungen 

Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben Rasieren, oder Bartpflege sind demnach vorerst nicht erlaubt. Weiterhin muss in den Betrieben ein ausreichender Abstand zwischen den Menschen sichergestellt werden.

red

Telefonwerbung ein ständiges Ärgernis

Telefonwerbung macht niemals Pause. Und das zum Ärgernis vieler Verbraucher. Durch die Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind mehr Menschen zu Hause und telefonieren daher auch wieder häufiger. Worauf Verbraucher achten sollten, wenn ein findiger Anbieter am anderen Ende der Leitung ist, und was sie gegen unerwünschte Anrufe unternehmen können, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).

Das neueste unschlagbare Angebot auf dem Mobilfunkmarkt oder ein supergünstiger Stromtarif – Verbraucher erhalten solche und ähnliche Werbeanrufe, ohne dass sie diese überhaupt wollen. “Ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist Werbung am Telefon nicht erlaubt”, sagt Rechtsexpertin Michèle Scherer von der VZB. “Wir erhalten regelmäßig Beschwerden von Verbrauchern, die sich belästigt fühlen.”

“Obwohl Telefonwerbung ohne Einwilligung nicht zulässig ist, können am Telefon geschlossenen Verträge wirksam sein”, warnt Scherer. Die einzige Ausnahme davon sind Verträge zur Anmeldung oder Registrierung für Gewinnspiele. Solche Verträge bedürfen der Textform. “Die Verbraucher müssen den Vertrag im Nachgang zum Telefonat beispielsweise per E-Mail nochmal bestätigen, damit er wirksam wird. Alle anderen Verträge, zum Beispiel Mobilfunk- oder Energieverträge, sind auch per Telefon gültig”, erklärt Scherer. Die Verbraucherzentrale fordert schon seit Langem, dass auch solche Verträge schriftlich bestätigt werden müssen.

Trotzdem gibt es eine Möglichkeit, am Telefon geschlossene ungewünschte Verträge wieder los zu werden: “In aller Regel können Verbraucher telefonisch geschlossene Verträge mindestens 14 Tage lang widerrufen”, so Scherer. Dazu gibt es verschiedene Musterbriefe als Hilfestellung, um die am Telefon (angeblich) geschlossenen Verträge dann wieder loszuwerden.

Ralf Loweg