“Widerlich”: Gewerkschaft der Polizei reagiert scharf auf Höckes Aussage zur AfD-Einstufung

Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem reagiert Thüringens AfD-Chef Björn Höcke mit Drohungen gegen den Verfassungsschutz – und löst empörte Reaktionen aus. Die Gewerkschaft der Polizei warnt vor gezielter Einschüchterung staatlicher Institutionen und stellt sich demonstrativ hinter die Arbeit der Behörde. 

Berlin (red) – Nach den Äußerungen führender AfD-Politiker und den Drohungen des thüringischen AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke gegen den Verfassungsschutz stellt sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) demonstrativ vor die Mitarbeiter der Behörde. GDP-Chef Jochen Kopelke sagte der “Rheinischen Post” (Montag): “Wir verurteilen die versuchte Einschüchterung und Mobilisierung gegen die Institution aufs Schärfste.”

Kopelke sagte weiter, die Arbeit des Verfassungsschutzes sei “unerlässlich für die Sicherheit und Stabilität unseres Landes”. Vor allem die Äußerungen Höckes seien aus Sicht der Gewerkschaft “widerlich”. Der Thüringer hatte gesagt, die Verfassungsschützer sollten sich eine neue Arbeit suchen. “Am Ende wird es wie immer in der Geschichte heißen: mitgehangen – mitgefangen”, so Höcke.

Die Bewertung von Extremismus sei keine willkürliche Erfindung des Verfassungsschutzes, so Kopelke weiter. Auch erfolge die Arbeit der Behörde nicht nach politischer Einflussnahme, sondern sei an Recht und Gesetz gebunden. “Das ist der AfD bewusst, verlangt sie doch ein stärkeres Einschreiten gegen Linksextremismus und islamistischen Terrorismus”, sagte Kopelke.

AfD geht juristisch gegen Verfassungsschutz vor

Nach der Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ greift die AfD zu rechtlichen Mitteln: Mit einer scharfen Abmahnung fordert sie den Verfassungsschutz zum Rückzug – sonst droht Klage. Die Behörde hatte ihre Bewertung mit verfassungsfeindlicher Ideologie innerhalb der Partei begründet.

Berlin (red) – Nach ihrer Einstufung als gesichert rechtsextremistisch hat die AfD eine Abmahnung an den Verfassungsschutz geschickt. Das teilte die Partei am Sonntag mit.

Darin wird der Verfassungsschutz vom Parteivorstand aufgefordert, sich zu verpflichten, “es zu unterlassen, die AfD als `gesichert rechtsextremistische Bestrebung` einzustufen und/oder einzuordnen und/oder zu beobachten und/oder zu behandeln und/oder zu prüfen und/oder zu führen und/oder dies öffentlich bekanntzumachen und/oder dies durch Dritte geschehen zu lassen”. Sollte die Erklärung nicht bis Montag um 8 Uhr unterzeichnet werden, werde man Klage gegen das Bundesamt einreichen, so der AfD-Bundesvorstand.

Der Verfassungsschutz hatte am Freitag die Einstufung mit “der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei” begründet. “Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen”, hieß es weiter.

Konkret betrachte die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige eines durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes. “Dieses ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden”, so der Verfassungsschutz.

Verfassungsschutz stuft AfD als gesichert rechtsextrem ein

Der Verfassungsschutz hat die AfD erstmals als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – ein Schritt mit weitreichenden Konsequenzen. Nach jahrelanger Beobachtung sieht das Amt zentrale demokratische Prinzipien verletzt. Das Urteil markiert einen Wendepunkt in der Debatte um die Partei und ihre Rolle im politischen System.

Köln (red) – Der Verfassungsschutz stuft die AfD nun als “gesichert rechtsextremistische Bestrebung” ein. Das teilte das Bundesamt am Freitag mit.

Bislang galt die Partei als “rechtsextremistischer Verdachtsfall”. Die Heraufstufung begründete der Verfassungsschutz mit “der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei”. Anhaltspunkte zu von der AfD ausgehenden Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung hätten sich in der Prüfung “zur Gewissheit verdichtet”.

“Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen”, hieß es weiter.

Konkret betrachte die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige eines durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes. “Dieses ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden”, so der Verfassungsschutz.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach von einer “klaren und eindeutigen” Bewertung. “Ihre völkische Haltung zeigt sich in rassistischen Äußerungen vor allem gegen Zugewanderte und Muslime”, sagte die Ministerin. “Das widerspricht klar der Menschenwürdegarantie des Artikels 1 des Grundgesetzes.” Die Ministerin stellte klar: “Die neue Einstufung ist das Ergebnis einer umfassenden und neutralen Prüfung, die in einem 1100-seitigen Gutachten festgehalten ist. Es hat keinerlei politischen Einfluss auf das neue Gutachten gegeben.”

Pressefreiheit unter Druck – Deutschland rutscht aus den Top Ten

Die Pressefreiheit in Deutschland steht unter Druck – von wirtschaftlicher Not, politischem Misstrauen und zunehmender Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten. Im neuen Ranking von Reporter ohne Grenzen fällt die Bundesrepublik aus den Top Ten. Eine Entwicklung, die nicht nur Medienschaffende betrifft, sondern das Fundament einer offenen Gesellschaft.

Paris (red) – Deutschland rangiert in der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit nicht mehr in der Top 10. Weltweit befindet sie sich auf einem historischen Tiefstand.

Wie die Menschenrechtsorganisation “Reporter ohne Grenzen” (RSF) am Freitag mitteilte, liegt Deutschland mittlerweile nur noch auf dem elften Platz. Zur Begründung hieß es, das Arbeitsumfeld für deutsche Medienschaffende sei “zunehmend feindlich”.

Journalisten – gerade wenn sie sich mit rechtsextremen Milieus und Parteien wie der AfD beschäftigten – würden immer häufiger bedroht und beleidigt. Außerdem gebe es in zahlreichen Fällen unverhältnismäßig hohe Hürden bei der Berichterstattung zum Nahostkonflikt.

Weitere alarmierende Entwicklungen betreffen laut RSF die wirtschaftliche Situation für Medienhäuser. Diese habe sich in den vergangenen Jahren spürbar verschlechtert: Der Rückgang klassischer Einnahmequellen, insbesondere im Printbereich, treffe vor allem Lokal- und Regionalzeitungen. Deren Zahl nehme seit der Wiedervereinigung stetig ab. Inzwischen gälten fast die Hälfte aller Landkreise als Einzeitungskreise.

Gleichzeitig dominierten große US-Plattformen wie Google, Facebook und Instagram den digitalen Werbemarkt. Sie bänden einen Großteil der Einnahmen und der Aufmerksamkeit, vor allem in jüngeren Zielgruppen, die Informationen zunehmend kostenfrei über Soziale Medien konsumierten. Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk gerate unter politischen und finanziellen Druck: Die geplante Beitragserhöhung wurde bis 2027 ausgesetzt, ein Sparkurs drohe besonders Kultur- und Regionalprogramme zu treffen.

Um der negativen Entwicklung entgegenzuwirken, fordert RSF eine steuerliche Förderung für gemeinnützigen Journalismus, eine plattformunabhängige Unterstützung für Medien sowie eine Reform des Medienkonzentrationsrechts. Zudem müssten Journalisten und Reporter besser vor Übergriffen geschützt werden, insbesondere am Rande von Kundgebungen oder bei investigativen Recherchen.

Auch brauche es einen wirksameren Schutz vor Einschüchterungsklagen (sogenannten SLAPPs). “Bei der Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie brauchen Betroffene nicht nur verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen, sondern auch einfachen Zugang zu Beratung und Unterstützung”, so “Reporter ohne Grenzen”.

Historisches Abkommen steht: USA sichern sich Zugriff auf ukrainische Rohstoffe

Wirtschaftliche Interessen treffen politische Symbolik: Die USA und die Ukraine haben ein weitreichendes Rohstoffabkommen unterzeichnet, das Kiew Zugang zu amerikanischem Kapital und Washington Zugriff auf Seltene Erden verschafft. Der Deal gilt als außenpolitisches Signal der Trump-Regierung – und als strategische Absicherung für die Zeit nach dem Krieg. Der Streit um Sicherheitsgarantien zwischen Donald Trump und Wolodymyr Selenskyj hatte das Abkommen monatelang blockiert – nun steht es.

Washington (red) – Die Vereinigten Staaten und die Ukraine haben das seit Monaten geplante Rohstoffabkommen unterzeichnet, das den USA Zugang zu den sogenannten Seltenen Erden des im Krieg mit Russland befindlichen Landes geben soll. Im Gegenzug wird ein Investitionsfonds in der Ukraine gründet.

Wie das US-Finanzministerium am Mittwoch (Ortszeit) bekannt gab, seien die Vereinigten Staaten entschlossen, damit das Ende “dieses grausamen und sinnlosen Krieges zu unterstützen”. “Dieses Abkommen signalisiert Russland deutlich, dass sich die Trump-Administration für einen Friedensprozess einsetzt, der langfristig auf eine freie, souveräne und prosperierende Ukraine ausgerichtet ist”, sagte US-Finanzminister Scott Bessent. Und weiter: “Und um es klar zu sagen: Kein Staat und keine Person, die die russische Kriegsmaschinerie finanziert oder beliefert hat, darf vom Wiederaufbau der Ukraine profitieren.”

Unterschrieben wurde das Abkommen für die Ukraine von deren Wirtschaftsministerin und stellvertretenden Ministerpräsidentin Julija Swyrydenko, die dafür nach Washington gereist war. Zu den Bedingungen des Abkommens gehöre, dass “vollständiges Eigentum und Kontrolle” bei der Ukraine verbleiben, schrieb sie am Mittwoch auf Twitter/X. “Alle Ressourcen auf unserem Territorium und in unseren Hoheitsgewässern gehören der Ukraine”, sagte sie und fügte hinzu: “Der ukrainische Staat bestimmt, was und wo gefördert wird. Der Boden bleibt in ukrainischem Besitz – das ist im Abkommen klar festgelegt.”

Eigentlich war schon im Februar damit gerechnet worden, dass der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj das Abkommen während seines Washington-Besuchs unterschreibt. Das Treffen im Oval Office endete aber in einem Desaster, Selenskyj, Trump und dessen Stellvertreter Vance lieferten sich vor laufenden Kameras ein handfestes Streitgespräch. Streitpunkt waren unter anderem die von der Ukraine geforderten Sicherheitsgarantien, die Trump ablehnte. Nachdem die beiden im Streit auseinander gegangen waren, wurden die Töne im Nachgang versöhnlicher. Trump und Selenskyj trafen bei der Papst-Beerdigung letztes Wochenende in Rom erneut aufeinander, diesmal konnten sie offensichtlich vertraulich miteinander sprechen.

Bundesland will Flüchtlingen Kosten für Asylantrag in Rechnung stellen

Im Bundesland Hessen wird über eine Gebühr für Asylanträge diskutiert – nach dem Prinzip: Wer hier Schutz sucht und später Arbeit findet, soll sich an den Verfahrenskosten beteiligen. Kritiker sprechen von Bürokratisierung auf dem Rücken Schutzsuchender.

Wiesbaden (red) – Die hessische Landesregierung spricht sich dafür aus, Flüchtlingen einen Teil der Kosten für die Bearbeitung von Asylanträgen in Rechnung zu stellen. In Deutschland würden die Bürger für “gefühlt jeden Vorgang vom Staat zur Kasse gebeten”, sagte Hessens Europaminister Manfred Pentz (CDU) der “Bild” (Donnerstagausgabe). “Neuer Ausweis – Gebühren. Hochzeit – Gebühren. Grundbucheintragung – Gebühren. Es ist deshalb legitim, auch über Gebühren für Asylverfahren nachzudenken.”

Als Grund für eine Gebühr führt Pentz die hohen Kosten der Asylverfahren an. “Unsere Asylverfahren kosten den Steuerzahler Milliarden. Es ist keinem zu erklären, warum Menschen mit einer Flüchtlingsgeschichte nicht an den Kosten des Verfahrens zu beteiligen sind.”

Niemand wolle dabei “Menschen in Not als erstes eine Rechnung in die Hand drücken”, beteuerte Pentz. Aber “viele Flüchtlinge integrieren sich schnell, finden Jobs oder machen sich selbstständig. In solchen Fällen kann man verlangen, dass sie an den Kosten des Asylverfahrens beteiligt werden.”

Auch der CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer (CSU) hält es für richtig, Asylbewerber an den Kosten für die Verfahren zu beteiligen. “Auf diesem Weg könnten am Ende eines Asylverfahrens alle erfolgreichen Bewerber, die nicht unerheblichen Kosten ihres Asylverfahrens über eine Gebühr wieder zurückerstatten”, sagte Mayer.

Mitglieder stimmen ab: SPD macht Weg frei für Merz-Regierung

Die SPD-Basis hat gesprochen – und macht den Weg frei für eine schwarz-rote Bundesregierung. Mit 84,6 Prozent Zustimmung haben die Mitglieder dem Koalitionsvertrag mit der Union zugestimmt. Damit ist klar: Die Sozialdemokraten tragen den Wechsel an der Regierungsspitze mit. Noch bleibt offen, wer für die SPD ins Kabinett einzieht – doch schon am Dienstag soll Friedrich Merz im Bundestag zum neuen Kanzler gewählt werden.

Berlin (red) – Die SPD-Mitglieder haben den Koalitionsvertrag mit der Union mit großer Mehrheit gebilligt. Wie der Parteivorstand am Mittwoch mitteilte, lag die Zustimmungsrate bei 84,6 Prozent.

Es gab demnach 15,4 Prozent Nein-Stimmen, die Beteiligung lag bei rund 56 Prozent. Über 358.000 Mitglieder waren gefragt worden und konnten online zwei Wochen lang abstimmen.

SPD-Generalsekretär Matthias Miersch will das Ergebnis am Vormittag vorstellen. Unklar ist, wann die SPD die Vergabe ihrer Ministerposten bekanntgibt. Bereits am kommenden Dienstag soll der neue Bundeskanzler gewählt und das Kabinett ernannt werden.

Union kündigt Kurswechsel in der Asylpolitik an – schärfere Grenzkontrollen ab 6. Mai

Der designierte Kanzleramtschef Thorsten Frei will die deutsche Asylpolitik deutlich verschärfen. Ab dem 6. Mai sollen Grenzkontrollen ausgeweitet und illegale Einreisen konsequenter gestoppt werden. Asylanträge sollen nur noch am EU-Ersteintrittspunkt gestellt werden.

Berlin (red) – Der künftige Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) hat schärfere Regeln für Asylbewerber ab dem 6. Mai angekündigt.

“Jeder, der illegal nach Deutschland einzureisen versucht, muss vom 6. Mai an damit rechnen, dass an der deutschen Grenze Schluss ist”, sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben). Niemand könne im Land seines Wunsches Asyl beantragen, der Asylantrag müsse nach europäischem Recht dort gestellt werden, wo jemand die Europäische Union erstmals betritt. “Das ist so gut wie nie Deutschland”, erklärte Frei.

Die neue Regierung werde “vom ersten Tag an die Personenkontrollen an den deutschen Grenzen ausweiten und intensivieren”, kündigte Frei an. Es sollten “sehr schnell” die Voraussetzungen geschaffen werden, um “illegale Migration effektiv zu begrenzen”. Dazu gehörten auch Zurückweisungen an der Grenze. Die Abstimmung mit den europäischen Nachbarn laufe. Der geplante deutsche Kurswechsel bekomme “sehr viel Zustimmung”, sagte Frei.

Zapfenstreich für Scholz am 05. Mai – Merkel, Gauck und Wulff kommen nicht

Der Große Zapfenstreich für Olaf Scholz findet am 5. Mai statt – doch mehrere prominente Ex-Politiker haben ihre Teilnahme abgesagt. Angela Merkel, Joachim Gauck und Christian Wulff bleiben der Zeremonie fern. Gründe wurden nicht genannt.

Berlin (red) – Altbundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die früheren Bundespräsidenten Joachim Gauck und Christian Wulff werden am Großen Zapfenstreich für den scheidenden Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 5. Mai nicht teilnehmen.

“Bundeskanzlerin a. D. Dr. Merkel wird nicht am Zapfenstreich zu Ehren von Bundeskanzler Scholz teilnehmen”, teilte eine Sprecherin Merkels dem “Tagesspiegel” auf Anfrage mit. Merkel war von 2005 bis 2021 Kanzlerin und die Vorgängerin von Scholz im Amt.

Gauck und Wulff werden ebenso wenig an dem Großen Zapfenstreich teilnehmen, teilten die beiden Büros der Altbundespräsidenten dem “Tagesspiegel” auf Anfrage mit.

Richter urteilen: Autofahren mit Gesichtsschleier bleibt verboten

Gericht bestätigt Verschleierungsverbot beim Autofahren: Religionsfreiheit hat Grenzen, sagt das Gericht – im Straßenverkehr müsse die Identifizierbarkeit von Fahrerinnen und Fahrern gewährleistet sein.

Berlin (red) – Frauen muslimischen Glaubens haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am Dienstag eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.

Die Klägerin hatte ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung damit begründet, dass sie sich gemäß ihrem Glauben außerhalb ihrer Wohnung nur vollverschleiert zeigen dürfe. Da sie im Auto den Blicken fremder Menschen ausgesetzt sei, müsse es ihr erlaubt werden, beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihren gesamten Körper einschließlich des Gesichts unter Aussparung der Augenpartie zu verschleiern. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage abgewiesen.

Der 1. Senat des OVG hat den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Mit ihren Einwendungen habe die Klägerin es nicht vermocht, ernstliche Richtigkeitszweifel an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu wecken oder Verfahrensfehler aufzuzeigen. Die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass das Tragen einer Gesichtsverschleierung während des Autofahrens für die Religionsausübung typischerweise keine wesentliche Einschränkung bedeute und angesichts der zeitlich und örtlich eingeschränkten Wirkung des Verbots hinzunehmen sei, habe sie nicht durchgreifend infrage stellen könne.

Dasselbe gelte für die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass das der zuständigen Behörde bei der Frage der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zustehende Ermessen rechtmäßig ausgeübt wurde, weil der Eingriff zur Sicherstellung der effektiven automatisierten Verkehrsüberwachung gerechtfertigt sei, so das Oberverwaltungsgericht.

Die Entscheidung des OVG ist unanfechtbar (Beschluss vom 25. April 2025 – OVG 1 N 17/25)