Das Bundesjustizministerium plant, den Zugang der Bürger zu Strafverfahren durch die Digitalisierung erheblich zu vereinfachen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der in den Donnerstagausgaben der Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” erwähnt wird. Der Entwurf wurde am Dienstag zur Abstimmung an die anderen Bundesministerien sowie das Kanzleramt weitergeleitet. Nach einer Zustimmung des Kabinetts soll er dem Bundestag zur Beratung und Verabschiedung vorgelegt werden.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Digitalisierung des Justizsystems umfassen die Möglichkeit, zukünftig auch gescannte Kopien von bisher schriftlich einzureichenden Anträgen und Erklärungen elektronisch zu übermitteln, anstatt sie physisch im Original oder per Post einreichen zu müssen. Darüber hinaus sollen schriftliche Erklärungen von Bürgern nicht mehr zwingend eine Unterschrift erfordern. In der Praxis bedeutet dies, dass Bürger keine physischen Briefe mehr an die zuständige Polizeidienststelle senden oder persönlich dort erscheinen müssen, um eine Anzeige zu erstatten oder einen Strafantrag zu stellen.
Stattdessen könnten sie diese Dokumente digital einreichen, ergänzt durch eingescannte Nachweise bei Bedarf. Dies wird den Bürgern und der Verwaltung die Abwicklung von Strafverfahren erleichtern. Obwohl der Gesetzentwurf feststellt, dass die Digitalisierung der Justiz bereits “weit fortgeschritten” ist, soll sie dennoch “in allen Verfahrensordnungen weiter vorangetrieben werden
red