Deutsche spenden immer mehr

 In Deutschland ist die Spendenbereitschaft gewachsen. Wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin ermittelte, ist das Spendenvolumen zwischen 2009 und 2017 deutlich gestiegen. Fast jeder zweite Erwachsene spendet – am meisten geben Menschen mit hohem Einkommen.

Fast zehn Milliarden Euro haben die Menschen in Deutschland im Jahr 2017 gespendet. Damit hat sich die Gesamtsumme der Spenden seit dem Jahr 2009 nominal um mehr als rund 70 Prozent erhöht. Mehr als ein Drittel des gesamten Spendenvolumens stammte von den am besten verdienenden zehn Prozent der Einkommensbezieher.

Besonders groß war in den vergangenen Jahren das Engagement für Geflüchtete: 2015 und 2016 hat sie rund ein Drittel der Erwachsenen mit Geld- und Sachspenden unterstützt. Das sind zentrale Ergebnisse einer aktuellen DIW-Studie, die unter anderem auf Basis der Daten der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) erstellt wurde.

Demnach hat in Deutschland im Jahr 2017 fast jeder zweite Erwachsene Geld gespendet. Der Anteil der Spender ist zwischen 2009 und 2017 um rund sieben Prozentpunkte gestiegen. Im gleichen Zeitraum hat sich auch die durchschnittlich gespendete Geldsumme von 206 auf 301 Euro erhöht. Etwa jeder dritte Erwachsene hat in allen drei in der Studie untersuchten Jahren (2009, 2014, 2017) gespendet; etwa 40 Prozent nur gelegentlich und 30 Prozent gar nicht.

Lars Wallerang

Strom wird noch teurer

Die Richtung ist eindeutig: Der Strompreis steigt. So kosten 5.000 kWh Strom im Februar durchschnittlich 1.502 Euro. In der Grundversorgung sind laut Check24 sogar 1.602 Euro fällig. Die Gaspreise liegen dagegen leicht unter dem Vorjahresniveau.

Drei Viertel der 834 Stromgrundversorger haben 2020 bislang ihre Preise angehoben oder Erhöhungen angekündigt. Betroffen sind rund 7,9 Millionen Haushalte. Ab 2021 soll es Entlastungen durch das Klimapaket der Bundesregierung geben: Um rund 63 Euro im Jahr pro Musterhaushalt.”Für alle Privathaushalte in Deutschland summiert sich die Entlastung auf rund 1,9 Milliarde Euro”, heißt es bei Check24.

Rudolf Huber

Viele Mini-Jobs trotz Mindestlohn

Mini-Jobs und Mindestlohn schienen anfangs miteinander zu kollidieren. Mit der Einführung des Mindestlohnes im Jahre 2015 nahm die Anzahl der Mini-Jobs in Deutschland zunächst rapide ab. Doch die Zahl steigt wieder. Heute ist sie ungefähr so hoch wie vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns.

Ein Mini-Job ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Das monatliche Arbeitsentgelt darf nicht mehr als 450 Euro betragen. Eine solche Teilzeitbeschäftigung ist weitgehend sozialversicherungsfrei.

Dafür gibt es allerdings strenge Regeln: “Unter Umständen muss der Hauptarbeitgeber von dem Vorhaben, eine Nebentätigkeit aufzunehmen, informiert werden”, sagt Rechtsanwalt Tobias Klingelhöfer, Rechtsexperte beim Versicherer ARAG. “Und zwar immer dann, wenn das im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart ist oder wenn der Nebenjob Auswirkungen auf den Hauptjob hat.” Habe der Chef in diesem Fall triftige Gründe, könne er den Nebenjob untersagen.

Freilich gilt der Mindestlohn auch für Mini-Jobs. Derzeit liegt dieser bei 9,35 Euro pro Stunde. “Die Anzahl der Stunden, die Arbeitnehmer im Monat maximal arbeiten dürfen, hängt somit neben den Grenzen des Arbeitszeitgesetzes auch vom Stundenlohn ab, denn die 450 Euro im Monat dürfen für den Mini-Job ja nicht überschritten werden”, erklärt der Experte.

Derweil zahlen die Arbeitgeber auch Abgaben, Pauschalbeiträge zum Beispiel für die gesetzliche Rentenversicherung und Krankenversicherung. “Die Pauschalabgaben für die Krankenversicherung fließen in den allgemeinen Gesundheitsfonds”, sagt Klingelhöfer. “Daraus können die gesetzlich vorgesehenen Entgeltfortzahlungen zum Beispiel bei Krankheit oder Schwangerschaft finanziert werden.” Der Mini-Jobber könne aber durch einen Antrag auf die Rentenversicherungspflicht verzichten.

Mini-Jobber haben zudem noch ein paar Ansprüche. Klingelhöfer: “Auch geringfügig Beschäftigte – wie Mini-Jobber im Behördendeutsch heißen – haben einen Anspruch auf Sozialleistungen.” Dazu gehöre neben der erwähnten Entgeltfortzahlung bei Krankheit und dem Mutterschutz auch das Feiertagsentgelt.

Und es gibt Anspruch auf Urlaub: Wer also zum Beispiel an fünf Tagen pro Woche arbeitet, hat einen Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr. Wird nur an zwei Tagen pro Woche gearbeitet, können acht Tage Urlaub pro Jahr genommen werden.

Lars Wallerang

Pflegebedürftige: Das müssen Angehörige wissen

Heimplätze für Pflegebedürftige sind mal wieder teurer geworden. Der Eigenanteil an den Kosten stieg im Bundesschnitt auf derzeit knapp 1.930 Euro. Das sind gut 110 Euro mehr als 2018. Es gibt allerdings steuerliche Möglichkeiten, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht übermäßig zu belasten. Wie das funktioniert, erklären ARAG-Experten.

Grundsätzlich gilt: Das Sozialamt springt ein, wenn Rente und Pflegeversicherung für den Heimplatz nicht ausreichen. Die Behörde holt sich einen Teil der Kosten von den Kindern der pflegebedürftigen Person zurück. Aber: Seit 2020 betrifft das nicht mehr so viele Unterhaltspflichtige, weil nach den neuen Regelungen Angehörige künftig erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je unterhaltsverpflichteter Person vom Sozialamt in Anspruch genommen werden können.

Ob im Heim oder zu Hause: Alle regelmäßig anfallenden Kosten, die durch eine Behinderung entstehen und nicht bereits von der Pflegekasse oder anderen Trägern übernommen werden, können pauschal von der Steuer abgesetzt werden. Damit sind beispielsweise Kosten für Medikamente, Physiotherapie, Hilfsmittel oder auch behinderungsbedingte Ein- und Umbauten in der Wohnung abgegolten. Diese Pauschale ist abhängig vom Grad der Behinderung und liegt zwischen 310 und 3.700 Euro.

Und was ist, wenn die tatsächlichen Pflegekosten den Pauschbetrag übersteigen? Die Experten raten, die Kosten als so genannte außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung anzugeben. Die Voraussetzungen: Die Pflegebedürftigkeit muss nachgewiesen werden und es müssen Belege für jede einzelne Kostenposition eingereicht werden. Allerdings kürzt das Finanzamt die Gesamtkosten um einen Eigenanteil, der vom Pflegebedürftigen getragen werden muss. Wie hoch die Abzüge sind, richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Pflegeperson, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Ein Tipp der ARAG-Experten: Dieser Eigenanteil kann wiederum als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.

Wichtig zu wissen: Haushaltsnahe Dienstleistungen wie etwa die Einkaufshilfe oder die ambulante Pflegekraft können bis maximal 4.000 Euro jährlich angerechnet werden. Auch Ausgaben für eine Haushaltshilfe, die sich auf 450-Euro-Basis engagiert, bringen einen Steuerbonus von 510 Euro im Jahr. Arbeiten von Handwerkern können ebenfalls mit bis zu 1.200 Euro jährlich abgesetzt werden. Wichtig hierbei ist, dass der Lohn in der Rechnung extra ausgewiesen ist und die Rechnung nicht bar bezahlt wurde. Der Steuerbonus kommt demjenigen zugute, der die Kosten trägt.

Wer seinen Angehörigen oder eine nahestehende Person – wie etwa den Schwiegervater – selbst pflegt, kann jährlich eine Pauschale von 924 Euro von der Steuer absetzen. Die ARAG-Experten weisen jedoch auf bestimmte Voraussetzungen hin, die erfüllt sein müssen: So muss ein Patient hilflos sein, also Pflegegrad 4 oder 5 haben, und in der eigenen Wohnung oder der Wohnung des Pflegebedürftigen betreut werden. Die Pflegeperson muss zudem unentgeltlich pflegen. Dabei wird auch das Pflegegeld aus einer Pflegeversicherung als Einnahme verstanden, die der Patient also nicht an die Pflegeperson weitergeben darf. Teilen sich Angehörige die Pflege, wird auch die Pauschale aufgeteilt. Werden mehrere Personen gepflegt, weil zum Beispiel beide Elternteile pflegebedürftig sind, darf der Pflege-Pauschbetrag auch mehrfach beansprucht werden.

Andreas Reiners

 

Deutsche Wirtschaft stagniert

Die deutsche Wirtschaft ist Ende 2019 nicht so richtig vom Fleck gekommen. Das Bruttoinlandsprodukt stagnierte von Oktober bis Dezember 2019 im Vergleich zum Vorquartal: Das teilte das Statistische Bundesamt in einer ersten Schätzung mit.

Im Gesamtjahr legte das Bruttoinlandsprodukt – wie schon vor einem Monat angenommen – um 0,6 Prozent zu. Das war jedoch deutlich weniger als in den beiden Vorjahren. Ähnlich schwach wie 2019 war das Wachstum zuletzt 2013.

Gedämpft wurde die Entwicklung zum Jahresende vor allem vom Außenhandel. Deutschland führte weniger Waren aus als im dritten Quartal. Die privaten und die staatlichen Konsumausgaben verloren nach einem sehr starken dritten Quartal zum Jahresende den Angaben zufolge an Dynamik.

Europas größte Volkswirtschaft war nach starken Jahren in eine Schwächephase geraten. Verantwortlich dafür waren internationale Handelskonflikte und Unsicherheiten bei Firmen. Das bekam vor allem die exportorientierte deutsche Industrie zu spüren. Hinzu kam der Strukturwandel in der Autoindustrie.

Ralf Loweg

Auch Airbus im Sinkflug

Boeing ist in der Krise der großen Airlines nicht länger allein. Auch Rivale Airbus ist in Turbulenzen geraten. Der europäische Luftfahrt- und Rüstungskonzern ist kräftig ins Minus gerutscht. Wie der Konzern bekanntgab, fiel im Geschäftsjahr 2019 ein Fehlbetrag von knapp 1,4 Milliarden Euro an. 2018 lag der Nettogewinn noch bei mindestens drei Milliarden Euro.

Grund für den wirtschaftlichen Sinkflug sind vor allem Milliarden-Strafzahlungen, die der Konzern leistete, um eine Verurteilung wegen Korruptionsvorwürfen zu verhindern. Airbus hatte erst Ende Januar 2020 nach den Untersuchungen zu Bestechungs- und Korruptionsvorwürfen in Frankreich, Großbritannien und den USA einem Vergleich eingewilligt – und 3,6 Milliarden Euro gezahlt.

Ralf Loweg

 

Lohnschere schließt sich – sehr langsam

Die Ungleichheit bei den Einkommen ist groß in Deutschland. Doch seit ein paar Jahren schließt sich die Lohnschere – wenn auch nicht gerade im Eiltempo. Zu diesem Ergebnis kommt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin. Nach einer langen Phase des Rückgangs oder der Stagnation seien die Bruttostundenlöhne in Deutschland zwischen 2013 und 2018 im Schnitt um mehr als acht Prozent real gestiegen.

Gerade die zehn Prozent der Beschäftigten mit den geringsten Stundenlöhnen hätten mit der Einführung des Mindestlohns 2015 einen überdurchschnittlichen Anstieg verzeichnet, was die Lohnungleichheit habe zurückgehen lassen. Zudem gebe es erste Anzeichen dafür, dass der Niedriglohnsektor langsam schrumpft.

Das zeigt die neue DIW-Studie, für die die DIW-ÖkonomInnen Alexandra Fedorets, Markus M. Grabka, Carsten Schröder und Johannes Seebauer Daten des Sozio-Oekonomischen Panels (SOEP) für die Jahre 1995 bis 2018 ausgewertet haben. Zugrunde liegt jeweils der vereinbarte Bruttostundenlohn in einer Haupttätigkeit – also das Bruttomonatsgehalt dividiert durch die vereinbarte Arbeitszeit.

“Die steigenden Bruttostundenlöhne gerade bei den Geringverdienenden haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Lohnungleichheit in Deutschland abgenommen hat”, sagt Studienautor Markus M. Grabka. “Der starke Anstieg der Lohnungleichheit Ende der neunziger Jahre bis 2006 wurde insbesondere durch die sinkenden Stundenlöhne in den beiden unteren Lohndezilen getrieben.” Danach stagnierte die Ungleichheit bis zum Jahr 2013 auf hohem Niveau. Seitdem sei sie rückläufig und liege inzwischen wieder auf dem Niveau von Beginn der 2000er Jahre.

Lars Wallerang

Mindestlohn: Deutschland im Vergleich auf niedrigem Niveau

Anfang des Jahres wurden in vielen Ländern der Europäischen Union die Mindestlöhne wieder erhöht. Damit setzt sich der Trend hin zu einer dynamischeren Mindestlohnentwicklung weiter fort. Getragen wird diese Entwicklung von hohen Zuwachsraten in Osteuropa sowie Bestrebungen in Ländern wie Spanien, das Mindestlohnniveau strukturell anzuheben. Hinzu kommt die Debatte zur Rolle von Mindestlöhnen für ein soziales Europa. Schließlich hat die Bundesregierung bereits angekündigt, die Entwicklung einer europäischen Mindestlohnpolitik zu einem Schwerpunkt ihrer EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 zu machen.

In der Bundesrepublik ist der gesetzliche Mindestlohn zum Jahresbeginn um 16 Cent auf  9,35 Euro pro Stunde gestiegen. Damit liegt die Lohnuntergrenze in Deutschland immer noch auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Im Vergleichs-Ranking mit sieben europäischen Ländern, liegt das wirtschaftsstarke Deutschland auf dem letzten Platz (Stand Feb. 2020). Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) hat in einer jetzt veröffentlichten Studie die Ergebnisse präsentiert.

Stand Februar 2020 nimmt den Spitzenplatz mit 12,38 € das Großherzogtum Luxemburg ein. An zweiter Stelle liegt Frankreich  mit 10,15 €. Dahinter kommen die Niederlande (10,14 €), Irland (10,10 €), die seit dem 1. Januar 2020 erstmals die Zehn-Euro-Marke überschritten haben und Belgien (9,66 €) mit einer Lohnuntergrenze, die sich ebenfalls deutlich auf die Zehn-Euro-Marke zubewegen. Deutschland zeigt mit einem Mindestlohn von 9,35 € bereits einen bemerkenswerten Abstand zu den übrigen Ländern. Auch Großbritannien weist mit 9,40 € einen höheren Mindestlohn wie die Bundesrepublik vor. Allerdings wird der in Euro ausgedrückte Wert des britischen Mindestlohns stark vom Wechselkurs des britischen Pfundes beeinflusst und variiert dementsprechend. Schlusslicht ist Bulgarien mit 1,87 €.

red

 

Die reicheren 50 Prozent sind Nettozahler

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln hat eine Studie zum Thema Steuern vorgestellt. Daraus geht hervor, dass die ärmeren 50 Prozent Netto-Empfänger sind. Wirtschaftsforscher bewerten die Zahlen allerdings sehr unterschiedlich.

Das IW hat all diese Zahlungsströme aufaddiert und zeigt in seiner Studie: Die einkommensärmeren 50 Prozent der Haushalte, also die ersten fünf Dezile, sind Nettoempfänger. Sie erhalten mehr staatliche Transfers, als sie an Abgaben und Steuern zahlen müssen. Bei den reicheren 50 Prozent ist der Saldo aus Abgaben und Transfers dann positiv.

So zahlten die reichsten zehn Prozent im Jahr 2019 durchschnittlich pro Haushalt und Jahr rund 47.600 Euro mehr Steuern und Abgaben, als sie an staatlichen Leistungen erhielten. Beim obersten Prozent der Haushalte waren es sogar über 118.000 Euro. Das erste, sprich ärmste Dezil dagegen erhielt im Saldo über 4.400 Euro mehr Transfers, als es an den Staat abführen musste.

Dennoch macht sich beim ärmsten Zehntel der Haushalte bemerkbar, dass beispielsweise die Mehrwert- und Tabaksteuer oder auch die EEG-Umlage auf Strom nicht vom Einkommen abhängen und – prozentual betrachtet – ärmere Haushalte stärker belasten.

Tatsächlich ist es laut IW-Studie dann auch nicht das ärmste Zehntel, sondern das zweitärmste, das mit über 6.400 Euro vom Staat unterm Strich am meisten bekommt. Verantwortlich dafür sind unter anderem die Rentenzahlungen, von denen besonders viele ins zweite und dritte Dezil gehen.

Das Leistungsfähigkeitssystem in Deutschland funktioniert insgesamt sehr treffsicher”, sagt Studienautor Martin Beznoska. Eine Stellschraube zur Optimierung sieht der Ökonom allerdings noch: “Jene, die wenig Lohn bekommen, nehmen nicht immer ihre Leistungsansprüche wahr – beispielsweise das Wohngeld. Würde sich das ändern, würde das die einkommensärmeren Haushalte weiter entlasten.”

Die deutschen Forschungsinstitute, Ökonomen, Gewerkschaften und Sozialverbände bewerten solche Zahlen allerdings sehr unterschiedlich. Über die Tatsache, dass die reichsten Deutschen mit Abstand die höchsten Steuern zahlen, besteht zwar Einigkeit, doch divergieren die Schlussfolgerungen, die damit verbunden sind. So sehen Sozialkritiker in solchen Ergebnissen vor allem ein Zeichen starker sozialer Ungleichheit, die durch eine Steuerreform – unter anderem mit einer Vermögenssteuer – reduziert werden müsse.

Tipp: In einem interaktiven Tool des IW Köln, das parallel zur Studie erschienen ist, kann jeder Nutzer herausfinden, wo er im Verteilungsranking steht: Nach Angaben zum Haushaltseinkommen und der Familienkonstellation zeigt das Tool, wie viel Prozent der deutschen Haushalte mehr und wie viele weniger verdienen, wie viele Abgaben an dieser Einkommensposition 2019 durchschnittlich gezahlt und wie viele Transfers empfangen wurden – wahlweise in Euro oder in Prozent des Einkommens.

Lars Wallerang

Mehrheit für Solaranlagen-Pflicht

 Wie kann die Zukunft der Energieerzeugung aussehen? Die Meinung der Bevölkerung dazu ist eindeutig: Für 46 Prozent der Deutschen sollte der Schwerpunkt auf Solar-Anlagen auf Dächern liegen, direkt gefolgt von Windkraftanlagen auf See (37 Prozent). Nur drei Prozent sprachen sich bei einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstitut YouGov im Auftrag des Ökostromanbieters LichtBlick weiter für Kohlekraftwerke aus.

“Das Solar-Potential ist riesig und die Bürger sind bereit für die Solarwende. Hamburg hat bereits eine Solarpflicht für Neubauten beschlossen, Baden-Württemberg und Berlin denken darüber nach.” sagt Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft bei LichtBlick SE. “Diese Marschrichtung sollte bundesweit eingeschlagen werden, damit die Energiewende gelingen kann”. Man müsse die Energiewende auch in die Großstädte bringen, am besten mit Solarstrom vom Dach.

Geht es konkret um die Nutzung von Dachflächen auf Neubauten, haben die Befragten ebenfalls eine sehr klare Haltung: 82 Prozent befürworten den Vorschlag, dass in Deutschland auf allen geeigneten Gewerbe-Neubauten Solaranlagen zur Energieerzeugung installiert werden, 80 Prozent unterstützen die Nutzung von Dachflächen auf Wohnungsneubauten.

Rudolf Huber