Schwere Unruhen: Regierung von Kasachstan meldet 164 Tote

Bei den schweren Unruhen in Kasachstan sind Regierungsangaben zufolge in den vergangenen Tagen mindestens 164 Menschen getötet worden. Mehr als 2.000 Personen seien verletzt worden, berichteten Staatsmedien am Sonntag. Vor allem die Millionenstadt Almaty ist demnach betroffen.

Mehr als 5.000 Menschen sollen Medienberichten zufolge im Zusammenhang mit den Protesten festgenommen worden sein. Unabhängige Informationen zur Lage in dem zentralasiatischen Land gibt es weiterhin kaum. Die heftigen Unruhen der vergangenen Woche waren ursprünglich durch eine Erhöhung der Gaspreise ausgelöst worden.

Nach Ansicht von Experten hat sich in Kasachstan aber schon seit Jahren eine enorme Unzufriedenheit mit dem autoritär regierenden Regime aufgestaut. Das Land ist reich an Bodenschätzen, in breiten Teilen der Bevölkerung kommt davon aber nichts an.

red / dts

Waldschäden in Deutschland sind deutlich größer als in Europa und Nordamerika

Die Waldschäden durch den Klimawandel sind in Deutschland bereits deutlich stärker ausgeprägt als in den meisten anderen Ländern Europas und Nordamerikas. Das geht aus der noch unveröffentlichten Antwort des Bundeslandwirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Unionsfraktion hervor, über die die “Rheinische Post” (Samstagausgabe) berichtet. Der Antwort zufolge waren 2020 in Deutschland bereits 35 Prozent der Waldbäume geschädigt, im internationalen Durchschnitt dagegen erst 28,2 Prozent.

Die Regierung beruft sich auf Daten des internationalen Kooperationsprogramms Wälder (ICP-Forests), dem überwiegend europäische Länder, aber auch Russland, die Ukraine, die Türkei, die USA und Kanada angehören. Neue Daten über den Waldzustand 2021 will die Regierung in Kürze veröffentlichen. Die Erderwärmung macht seit Jahren vor allem heimischen Baumarten zu schaffen.

Der Anteil der Bäume mit deutlicher Kronenverlichtung – also kahlen Zweigen in der Baumkrone – betrug 2010 noch rund 23 Prozent. Zehn Jahre später waren es bereits 35 Prozent. Besonders betroffen waren 2020 Fichten (40 Prozent aller Bäume) und Buchen (48 Prozent aller Bäume), wie aus der Antwort hervorgeht.

Auch bei der Kiefer erhöhte sich der Schadensanteil gegenüber 2019 um zwei Prozentpunkte auf 27 Prozent. Nur bei der Eiche konnte eine geringfügige Verbesserung festgestellt werden: Der Anteil der geschädigten Eichen ging 2020 gegenüber 2019 um vier Prozentpunkte auf 45 Prozent zurück. Als geschädigt gelten Bäume ab einer mittelstarken Kronenverlichtung sowie mit einer starken Verlichtung und abgestorbenem Holz.

Die Bundesregierung fördert Wiederaufforstungen mit unterschiedlichen Programmen. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) wurden zwischen 2011 und 2020 insgesamt 547 Millionen Euro an Waldbesitzer ausgezahlt. Zusätzlich hat die Bundesregierung über das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket insgesamt 700 Millionen Euro für Maßnahmen zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder über die Bundeswaldprämie und weitere Programme bereitgestellt.

Bis Ende 2021 seien Bundeswaldprämien von knapp 400 Millionen Euro an insgesamt fast 110.000 Antragsteller ausgezahlt worden, heißt es in der Antwort. Die Unionsfraktion kritisiert die Waldpolitik der Ampel-Koalition scharf, weil diese im Koalitionsvertrag festgelegt hatte, vor allem Aufforstungen mit heimischen Baumarten zu fördern. “Es zeigt sich, dass die heimischen Baumarten zunehmend nicht geeignet sind, um Dürre, Hitze und Temperaturschwankungen Widerstand zu leisten. Ein gesunder Mix der Baumarten, zu denen daher auch zwingend neue nicht-heimische Baumarten gehören, muss im Mittelpunkt des Waldumbaus der Zukunft stehen”, sagte der agrarpolitische Sprecher der Union, Albert Stegemann. Die Ampel verneine dies im Koalitionsvertrages.

red / dts

Bundesregierung will “Schwarzfahren” entkriminalisieren

Die “Ampel” will bisherige Bagatelldelikte wie Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit herabstufen. Das berichtet der “Spiegel”. Der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die Justiz entlasten.

“Für diese Legislaturperiode ist mir vor allem die weitere Digitalisierung der Justiz wichtig”, so Buschmann. Denkbar sei “ein bürgerfreundliches, rein digitales Verfahren zur Durchsetzung kleiner Forderungen”. Zudem will die Ampelkoalition das Strafrecht entschlacken.

“Gerade das Strafrecht ist keine Allzweckwaffe, sondern als schärfstes Schwert des Rechtsstaats nur letztes Mittel”, so Buschmann. Man werde das “Strafrecht systematisch überprüfen und mit einer Modernisierung für eine Entlastung der Justiz sorgen.” Die Justiz gilt seit Jahren als überlastet.

Sven Rebehn, Geschäftsführer des Deutschen Richterbunds, kritisiert, man komme mit der Arbeit kaum noch hinterher: “Es fehlt dem Rechtsstaat nicht in erster Linie an Regelungen, Verboten und Strafvorschriften, sondern an technisch wie personell gut genug ausgestatteten Gerichten und Behörden, um die bestehenden Gesetze stringent durchsetzen zu können”.

red / dts

Unruhen in Kasachstan fordern dutzende Tote

Bei den anhaltenden Unruhen in Kasachstan sind in der Nacht zum Donnerstag offenbar Dutzende Demonstranten getötet worden. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend unter Berufung auf Polizeiangaben. Sie sollen demnach bei dem Versuch, öffentliche Gebäude in der Wirtschaftsmetropole Almaty zu stürmen, “eliminiert” worden sein.

Eine genaue Zahl wurde zunächst nicht genannt. In den Reihen der Sicherheitskräfte sollen unterdessen offiziellen Angaben zufolge mindestens acht Personen getötet worden sein. Die Proteste hatten am Wochenende im Westen des zentralasiatischen Binnenstaats begonnen und sich am Anschluss auf weitere Landesteile ausgeweitet.

Auslöser waren deutliche Gaspreiserhöhungen. Trotz der Verhängung des Ausnahmezustands gingen die Proteste auch am Donnerstag weiter. Als Reaktion auf die Unruhen hatte der kasachische Präsident Qassym-Schomart Toqajew zuletzt das von Russland geführte internationale Militärbündnis OKVS um Hilfe gebeten.

Nach offiziellen Angaben wurden bereits “Friedenstruppen” entsendet. Das autoritär regierte Kasachstan galt bisher als politisch stabil. Das Land ist deshalb auch für ausländische Investoren von Interesse.

red / dts

Die meisten Lotto-Millionäre kommen aus Baden-Württemberg

Die Baden-Württemberger haben 2021 wieder die bundesweit meisten Millionengewinne im Lotto, Eurojackpot und den übrigen Spielarten erzielt. Den Tipperinnen und Tippern glückten insgesamt 39 millionenschwere Volltreffer – neun mehr als im Vorjahr und so viele wie nie seit Einführung des Euro. Das teilte Lotto Baden-Württemberg am Mittwoch mit. Deutschlandweit durften sich 181 Glückspilze im vergangenen Jahr über einen Lotto-Millionen-Gewinn freuen. Den höchsten Gewinn räumte im vergangenen Jahr ein Tipper aus dem Ortenaukreis ab, der bei der europäischen Lotterie Eurojackpot als 100. Jackpotgewinner sagenhafte 63.605.426,90 Euro gewann.

Laut Lotto Baden-Württemberg lag zum zweiten Mal in Folge die Spieleinsätze in Baden-Württemberg über der Milliardenmarke. Gegenüber dem außergewöhnlich erfolgreichen Vorjahr mit vielen großen Jackpots bedeutet das Ergebnis von 1,073 Mrd. Euro einen leichten Rückgang von 7,9 Mio. Euro oder 0,7 Prozent. Deutlich im Plus notierten dagegen die Internet-Einsätze: Über die offizielle Lotto-BW-App und die Homepage lotto-bw.de spielten die Kundinnen und Kunden für 147,2 Mio. Euro, ein Zuwachs von 5,7 Prozent gegenüber 2020. Mit etwa 78 Prozent Anteil werden die meisten Einsätze weiterhin in den 3.200 Lotto-Annahmestellen getätigt.

Die Erträge der staatlichen Lotteriegesellschaft kommen über das Land Baden-Württemberg und die direkten Mittelempfänger dem Gemeinwohl zugute. Gerade in wirtschaftlich schwieriger Zeit zeigen sich die Vorteile dieses seit vielen Jahrzehnten etablierten Prinzips. Lotto BW erwirtschaftete 2021 rund 181,6 Mio. Euro Lotteriesteuer und 230,8 Mio. Euro Zweckerträge. 132,4 Mio. Euro der Zweckerträge setzt das Land über den Wettmittelfonds für Sport, Kunst und Kultur, Denkmalpflege und soziale Projekte ein. Aus den Überschüssen der Lotterien Glücksspirale und Sieger-Chance gingen weitere 9,5 Mio. Euro an Empfänger wie den Landessportverband oder die Denkmalstiftung Baden-Württemberg – alles in allem also 421,9 Mio. Euro.

red

Was Uli Hoeneß im Gefängnis alles erlebt hat und wie er zum Thema Impfung steht

Uli Hoeneß, ehemaliger Präsident des FC Bayern München, hat im Gefängnis unerwartete Erfahrungen gemacht. “Mich hat verwirrt, dass im Gefängnis meine Menschenkenntnis nicht mehr richtig funktionierte”, sagt Hoeneß der Wochenzeitung “Die Zeit”. “Draußen” habe er diesbezüglich eine “98-prozentige Sicherheit” gehabt, so der frühere Bayern-Manager, aber im Gefängnis sei er bedroht und hintergangen worden.

Ein Mithäftling, mit dem er regelmäßig Schafkopf spielte, habe ihn heimlich beim Duschen fotografiert, um die Fotos später zu verkaufen. Hoeneß war 2014 zu einer Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Zu Beginn seiner Haft habe er noch große Angst gehabt.

“Zuerst kursierten ja diese Märchen, `für den kommt abends immer der Feinkost Käfer` und so”, dann hätten die Mithäftlinge gemerkt, dass das alles Blödsinn sei. “Die große Überraschung für alle war, dass ich total normal war.” Später hätte jeden Sonntag eine Reihe von Stühlen vor seiner Zelle gestanden, “wie im Wartezimmer, weil sich andere Häftlinge von mir beraten lassen wollten, was sie später machen könnten”.

Auch zum Thema Corona hat Hoeneß für manche Mitmenschen Tipps parat: “Ich kann ziemlich militant werden, wenn jemand sich nicht impfen lässt”, sagt er. Erst vor Kurzem habe er eine private Schafkopfrunde abgebrochen, weil sich rausgestellt habe, dass ein Mitspieler ungeimpft sei. “Ich glaube, man muss diese Leute konsequent ausgrenzen, weil es ziemlich rücksichtslos ist, sich nicht impfen zu lassen”, sagte er.

Auch mit dem ungeimpften Bayern-Profi Joshua Kimmich habe er über das Thema viele Gespräche geführt. “Das war schwer, weil er in einer bestimmten Richtung beeinflusst wurde.” Ähnlich sei das bei anderen zunächst ungeimpften Spielern gewesen. Mit der Pandemiepolitik der alten Bundesregierung zeigt sich Hoeneß unzufrieden, am liebsten hätte er den Impfstoff selber besorgt.

“Den Impfstoff und die Masken für unser Land einzukaufen, das hätte mich als Aufgabe gereizt”, sagte Hoeneß der “Zeit”. “Da wär` ich einfach mit dem nächsten Flieger nach China geflogen und hätte sofort mit allen möglichen Firmen verhandelt.” Von Spahn, aber auch vom ehemaligen CDU-Kanzlerkandidaten Laschet, sei er enttäuscht gewesen: “Die CDU hat ja mehr miteinander gestritten, als einen vernünftigen Wahlkampf zu machen”, so der bekennende CSU-Wähler.

red / dts

Fast die Hälfte der Deutschen fühlen sich in der Pandemie überwacht

Viele Deutsche fühlen sich durch die Corona-Maßnahmen zunehmend überwacht. Das legen die Befunde einer Befragung nahe, die die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung zusammen mit dem Meinungsforschungsinstitut Yougov zum Jahreswechsel durchgeführt hat und über welche das “Handelsblatt” (Mittwochsausgabe) berichtet. Demnach gaben 42 Prozent der Befragten an, sich durch die Corona-Maßnahmen und ihre Umsetzung stärker überwacht zu fühlen als normalerweise im öffentlichen Raum, zum Beispiel auch von ihren Mitmenschen.

Konkret sehen 48 Prozent eine Überwachung, wenn sie bei einer Veranstaltung oder in einem Geschäft mit einer App einchecken müssen, die Kontakte nachverfolgt oder Ortsdaten speichert. 45 Prozent fühlen sich überwacht, wenn sie beim Shoppen, beim Restaurantbesuch oder bei anderen Gelegenheiten ihre Kontaktdaten angeben müssen.

red / dts

Deutsche Umwelthilfe fordert dauerhaftes Böllerverbot

Nachdem der Verkauf von Böllern wegen Corona nun schon zum zweiten Silvester in Folge untersagt worden ist, fordert die Deutsche Umwelthilfe ein dauerhaftes Verbot. “Raketen und Böller vergiften gleich auf mehrfache Weise unsere Atemluft”, sagte Matthias Walter, Sprecher der Deutschen Umwelthilfe, dem Nachrichtenportal Watson. So würden durch die Verbrennung von Feuerwerkskörpern mit Inhaltsstoffen wie Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid für die Atemwege giftige und reizende Stoffe entstehen.

“Noch gravierender ist aber der massive Ausstoß des Schadstoffes Feinstaub”, sagte Walter. Das Böllerverbot habe sich schon im vergangenen Jahr positiv auf die Luft ausgewirkt. “Zwar haben Pyro-Fanatiker mit Böllern und Raketen aus dem Ausland und illegalen privaten Lagerungen trotzdem vereinzelt gezündet, aber insgesamt verlief der Jahreswechsel sehr viel ruhiger und damit exorbitant gesünder”, erläuterte Walter.

Das können auch Ärzte und Pfleger in der Notaufnahme des UKE in Hamburg bestätigen. Zum vergangenen Jahreswechsel haben sich in der Zentralen Notaufnahme so wenige Patienten wie noch nie in einer Silvesternacht vorgestellt, sagte Saskia Lemm, Sprecherin des Klinikums, dem Magazin Watson. Zudem sei das Gros der Patienten mit auch unter der Woche üblichen Krankheitsbildern in die Notaufnahme gekommen.

Einzelne Patienten hatten Verletzungen durch Feierlichkeiten wie Alkoholmissbrauch oder Körperverletzungen. “Böllerverletzungen traten nur sehr vereinzelt auf.” Auch die Straßenreinigung wurde entlastet.

“Die enormen Mengen an Müll in der Nacht zu entfernen ist natürlich eine Herausforderung”, sagte ein Sprecher des Baureferats München, dem die Straßenreinigung unterstellt ist, gegenüber Watson. Das Problem: “Da die Feuerwerkskörper meist auf den Boden geworfen werden, können diese nicht gesondert entsorgt werden, sondern sie werden wie der restliche Müll mit den Kehrmaschinen.” Aber nicht nur die Stadtreinigung erlebt durch den Ausfall der Feuerwerke eine Erleichterung.

Insbesondere Tiere leiden unter der Knallerei. “Wir begrüßen das Böllerverbot an Silvester sehr, da es für die Tiere wirklich einen wahren Albtraum bedeutet”, sagte Hester Pommerening, Pressereferentin vom Deutschen Tierschutzbund. Kleintiere, aber auch Haustiere wie Hunde und Katzen würden die Lautstärke der Feuerwerke sehr viel lauter wahrnehmen als Menschen.

“Denn sie wissen nicht, was in dem Moment passiert. Das Feuerwerk kommt für uns Menschen vielleicht mit einem positiven Gefühl einher, da wir uns darauf freuen. Aber die Tiere erleben es plötzlich und unvorbereitet mit einer ganz anderen Intensität”, so Pommerening.

red / dts

44 Plastiktüten werden jährlich in Deutschland durchschnittlich verbraucht

Anders als vom Statistischen Bundesamt am Dienstagmorgen gemeldet wurde, ist der Verbrauch von dünnen Plastiktüten zum Abwiegen in Deutschland zuletzt leicht gesunken. Er ging zwischen 2018 und 2019 von 3,75 Milliarden auf 3,65 Milliarden Stück zurück, teilte die Behörde mit. Damit verbrauchte 2019 jede Person im Schnitt 44 solcher Tüten, in denen beispielsweise Obst und Gemüse abgewogen wird.

2018 waren es noch 45 gewesen. Am Morgen hatte das Bundesamt noch mitgeteilt, dass der Verbrauch zwischen 2018 und 2019 von 688 Millionen auf 3,65 Milliarden Stück gestiegen sei. Zudem war für das Jahr 2018 ein Pro-Kopf-Verbrauch von acht Stück dieser Tragetaschen angegeben worden.

Grund für die Korrektur seien “fehlerhafte Werte in der Eurostat-Datenbank” für das Jahr 2018, hieß es zur Begründung für die Korrektur. Die Werte für 2019 sollen demnach korrekt sein. Ein Vergleich von 16 EU-Staaten zeigt, dass die sehr dünnen Plastiktüten in Deutschland bereits vergleichsweise sparsam verwendet werden.

So lag der Pro-Kopf-Verbrauch in Litauen 2019 bei 280 Plastiktüten, in Tschechien bei 235 und in Lettland bei 213. Belgien und Ungarn sind beim Plastiktütensparen schon deutlich weiter: Dort lag der Pro-Kopf-Verbrauch 2019 nur noch bei sieben beziehungsweise 20 Plastiktüten. Leichte Kunststofftüten mit einer Wandstärke von 15 bis 49 Mikrometern dürfen Händler in Deutschland seit Anfang 2021 nicht mehr verwenden: 2019 wurden hierzulande noch 878 Millionen dieser Tragebeutel verbraucht. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein deutliches Minus von elf Prozent (2018: 991 Millionen).

Umgerechnet auf den Verbrauch pro Person war der Rückgang weniger eindrücklich: 2018 lag der Pro-Kopf-Verbrauch in Deutschland bei durchschnittlich zwölf Tüten, 2019 immer noch bei rund elf. Auch diese Tüten wurden in Deutschland bereits vergleichsweise sparsam verwendet, wie der EU-Vergleich zeigt: So lag der Pro-Kopf-Verbrauch in Schweden 2019 bei 74, in Lettland bei 71 und in Ungarn bei 66. In Irland und Österreich wurden pro Person mit fünf beziehungsweise acht Plastiktüten deutlich weniger verbraucht.

red / dts

Das ändert sich in 2022

Der Jahreswechsel ist vollzogen und seit Mitternacht sind damit bereits einige wichtige Bestimmungen und Gesetze in Kraft getreten. Andere werden im Laufe des Jahres wirksam. Wir fassen die wichtigsten Veränderungen in Kürze zusammen:

Mindestlohn:

Der Mindestlohn steigt im Laufe des Jahres von 9,60 Euro auf mindestens 9,82 Euro brutto pro Arbeitsstunde, ab 1. Juli dann auf 10,45 Euro. Die neue Bundesregierung hat jedoch bereits angekündigt, ihn noch im Laufe dieses Jahres weiter anzuheben. Ziel: zwölf Euro pro Stunde.

CO₂-Preis steigt:

Ab dem 1. Januar 2022 steigt der CO₂-Preis stufenweise wie angekündigt. Klimaschädliche fossile Brennstoffe werden dann mit einem Preis von 30 Euro pro Tonne CO₂ belegt. Diese Kosten geben die Unternehmen üblicherweise an die Verbraucher:innen weiter, so dass Erdgas oder Benzin teurer werden. Der CO₂-Anteil am Gesamtpreis von Heizöl und Diesel beträgt dann 9,5 Cent pro Liter und wird damit um 1,6 Cent pro Liter im Vergleich zum Jahr 2021 teurer. Bei Benzin liegt der CO₂-Anteil ab Januar bei 8,5 Cent pro Liter. Das ist ein Anstieg von knapp 1,5 Cent pro Liter im Vergleich zu 2021. Der CO₂-Preis für Erdgas steigt um 1 Cent pro 10 Kilowattstunden (kWh) auf dann 6,5 Cent pro 10 kWh.

Anfang 2021 hatte die Bundesregierung einen CO₂-Preis für fossile Brennstoffe im Bereich Wärme und Verkehr eingeführt. Darüber sollten Sie als Verbraucher:innen zum Energiesparen angeregt werden, z.B. indem Sie Wärmepumpen zum Heizen umrüsten oder Ihr Wohngebäude dämmen. Oder im Straßenverkehr klimafreundliche Alternative nutzen, wie z.B. Elektroautos.

Einfachere Bezahlung an Ladestromsäulen:

Die bundesweite Ladesäulenverordnung, die das Laden von Elektrofahrzeugen regelt, wird zum 1. Januar 2022 angepasst. Sie können damit, neben der Bargeldzahlung, Ihre Rechnung mit Debit- und Kreditkarten an der Ladesäule zahlen. Bis Mitte 2023 haben Anbieter Zeit, entsprechende Bezahlsysteme zu entwickeln und zuzulassen. Betreiber von Ladestromsäulen müssen sicherstellen, dass sich am Ladepunkt oder in unmittelbarer Nähe der bargeldlose Zahlungsvorgang abwickeln lässt. Auch kontaktloses Bezahlen mit einer Debit- und Kreditkarte muss dann möglich sein. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden.

Porto kostet mehr:

Die Deutsche Post plant zum 1. Januar 2022 höhere Preise für verschiedene Produkte, darunter auch das Briefporto. Der Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief kosten dann jeweils fünf Cent mehr. Die Postkarte kostet 70 statt 60 Cent. Der Standardbrief 85 statt 80 Cent.

Verbesserungen bei Pfändungsschutz und P-Konto:

Der Pfändungsschutz wird ab dem 1. Januar 2022 verbessert. Bei der Sachpfändung durch Gerichtsvollzieher:innen wird dann auch der Bedarf anderer Personen berücksichtigt, die mit Schuldner:innen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Vorher wurde dafür ausschließlich der Bedarf der Schuldner:innen und deren Familien berücksichtigt.

Außerdem wurde die Liste der unpfändbaren Gegenstände erweitert und modernisiert:

  • Generell unpfändbar sind ab 2022 Haustiere.
  • Beim Weihnachtsgeld sind zukünftig zunächst 630 Euro geschützt. Dieser Betrag passt sich jährlich der jeweils gültigen Pfändungstabelle an.
  • Beim P-Konto gibt es schon zum 1. Dezember Änderungen, wie z.B. erweiterte Ansparmöglichkeiten.
  • Außerdem können Sie ein bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln– selbst, wenn dieses im Minus ist.
  • Guthaben auf Gemeinschaftskontenlassen sich innerhalb eines Monats ab Pfändung schützen.

Bezuschussung von Betriebsrenten:

Der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge wird auch für Altverträge Pflicht, die vor 2019 abgeschlossen wurden. Haben Sie eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung, haben Sie ab 2022 ein gesetzliches Anrecht auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber in Höhe von 15 Prozent, wenn er Sozialbeiträge einspart. Bisher galt die Zuschusspflicht nur für ab 2019 abgeschlossene Neuverträge.

Updatepflicht für Waren mit digitalen Elementen:

Händler werden im Rahmen der Gewährleistung zukünftig verpflichtet, Updates für Waren mit digitalen Elementen bereitzustellen, die für die volle Nutzbarkeit erforderlich sind. Ansonsten gelten diese als mangelhaft. Sie können dann Ihre Gewährleistungsrechte geltend machen. Zusätzlich müssen Anbieter Sie über die Bereitstellung der Updates informieren – installieren müssen Sie diese jedoch selbst. Waren mit digitalen Elementen sind zum Beispiel Smart TVs, Smart Watches oder “intelligente” Haushaltsgeräte, die nur mit einem digitalen Element funktionieren.

Kündigungen werden einfacher:

Bisher stand in vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen. Danach würden sie sich um ein Jahr verlängern. Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dies nicht mehr. Diese Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Verpassen Sie die Kündigungsfrist, so verlängern sich die Verträge künftig nur noch auf unbestimmte Zeit. Das heißt, Sie können Verträge dann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, kündigen.

Wenn Sie künftig einen Laufzeitvertrag über eine Homepage abschließen, dann muss Ihr Vertragspartner ab dem 1. Juli 2022 einen Kündigungsbutton auf der Homepage platzieren. Dadurch sollen Sie einen Vertrag schneller und leichter wieder beenden können. Bislang müssen Sie oft langwierig suchen, bis Sie die Möglichkeit zur Kündigung gefunden haben.

Onlinemarktplätze – neue Infopflichten:

Betreiber von Online-Marktplätzen (z.B. Amazon oder eBay) müssen ab dem 28. Mai 2022 klarer und deutlicher informieren. So müssen sie zum Beispiel angeben, woraus sich das Ranking der Angebote ergibt. Bei Angebotsvergleichen können Sie so besser erkennen, welche Anbieter bei der Erstellung des Vergleichs berücksichtigt wurden.

Telefonwerbung:

Ab dem 28. Mai 2022 müssen Anbieter, die telefonisch werben, Ihre ausdrückliche Einwilligung dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder. So sollen Sie vor unerwünschten Werbeanrufen besser geschützt werden.

Mehr Transparenz bei Kaffeefahrten:

Anbieter von Kaffeefahrten müssen ab dem 28. Mai 2022 bereits in der Werbung für die Veranstaltung darüber informieren,

  • wo die Veranstaltung stattfindet,
  • wie Sie den Veranstalter kontaktieren können und
  • welche Waren angeboten werden. Verboten sind künftig Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und Finanzprodukte (z.B. Versicherungen oder Bausparverträge).

Endgültiges Aus für die Plastiktüte:

Die Einweg-Plastiktüte für den Einkauf ist ab Januar 2022 verboten. Der Handel darf die typischen Kunststofftüten mit Wandstärken von 15 bis 50 Mikrometern dann nicht mehr in Umlauf bringen. Weiterhin angeboten werden dürfen jedoch die sogenannten Hemdchenbeutel (Stärke weniger als 15 Mikrometer) an Obst-, Gemüse- und Frischetheken. Erlaubt sind auch Mehrwegtaschen aus dickerem Kunststoff und Einkaufstüten aus Papier. Beide Varianten haben sich im Handel bereits etabliert.

Pfand auf alle Getränkedosen und Einwegflaschen:

Ab 1. Januar 2022 werden alle Getränkedosen und alle Einwegflaschen aus Kunststoff mit 25 Cent Pfand belegt. Einzige Ausnahme bilden reine Molkereiprodukte. Der Handel darf Restbestände von Dosen und Flaschen ohne Pfand bis zum 1. Juni abverkaufen.

Männliche Küken dürfen nicht mehr getötet werden:

Bisher wurden in Deutschland jedes Jahr rund 45 Millionen männliche Küken der Legehennenrassen getötet, weil sie keine Eier legen und sich nicht für die Fleischproduktion eignen. Ab dem 1. Januar 2022 ist das verboten. Das deutsche Tierschutzgesetz enthält nun den Satz: “Es ist verboten, Küken von Haushühnern der Art Gallus gallus zu töten.” Nun wird entweder das Geschlecht bereits im Brutei bestimmt und Bruteier mit männlichen Embryonen aussortiert, oder die geschlüpften männlichen Küken werden alternativ als “Bruderhähne” gemästet. Deutschland ist das erste Land mit solch einem Verbot. Das bedeutet jedoch auch, dass aus dem Ausland importierte Eier dieser Regelung nicht unterliegen und weiterhin in Deutschland verkauft werden dürfen oder auch in Nudeln oder Kuchen verarbeitet werden können.

E-Rezept wird Pflicht für verschreibungspflichtige Arzneimittel:

Ab 1. Januar 2022 sollten gesetzlich Versicherte in der Arztpraxis nur noch elektronische Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel bekommen. Die verpflichtende Einführung des E-Rezepts ist aber kurz vor Jahresende verschoben und die Testphase verlängert worden. Noch nicht alle Arztpraxen erfüllen die technischen Voraussetzungen für die Bereitstellung des E-Rezepts. Diese dürfen ausnahmsweise zunächst weiterhin noch Papierrezepte ausstellen.

Um das E-Rezept in der Apotheke einzulösen zu können, brauchen Sie die offizielle E-Rezept-App, die elektronische Gesundheitskarte und eine PIN-Nummer von der Krankenkasse. Den Rezeptcode können Sie in der Apotheke dann per App öffnen oder das Rezept vorab an eine Apotheke senden. Das E-Rezept wird stufenweise weiter ausgebaut, unter anderem für Heil- und Hilfsmittel. Patient:innen ohne Smartphone können sich das E-Rezept alternativ in der Arztpraxis mit Rezeptcode ausdrucken lassen.

eAU direkt an den Arbeitgeber:

Ab 1. Juli 2022 geht die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) von Ärzten und Kassen direkt an die Arbeitgeber. Schon seit Oktober 2021 bekommen gesetzlich Versicherte bei Krankschreibung keinen “gelben Zettel” mehr. Stattdessen geht die eAU digital direkt von der Arztpraxis an die Krankenkasse. Wie beim E-Rezept kann es aber sein, dass die Umsetzung nicht flächendeckend in allen Praxen pünktlich startet.

Solardachpflicht in Baden-Württemberg:

Die Solar-Offensive in Baden-Württemberg nimmt im kommenden Jahr 2022 nochmals ordentlich Fahrt auf. Schon zum 1. Januar müssen auf allen neuen Nicht-Wohngebäuden wie Firmendächern oder Hallen Photovoltaik-Anlagen installiert werden, ebenso wie über Parkplätzen ab einer Größe von 35 Stellplätzen. Ab 1. Mai 2022 sind auch die privaten Häuslebauer gefordert.

red

Benutzte Quelle: Verbraucherzentrale