Krankes Kind mit zur Arbeit nehmen: Geht das wirklich?

Wer seine kranken Kinder mit zur Arbeit nimmt, verstößt damit oft gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Eine fristlose Kündigung rechtfertigt es allerdings nicht. Auch nicht in der Probezeit. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg (AZ: 3 Ca 642/19), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) jetzt berichtet.

Folgender Fall hatte sich abgespielt: Die Frau arbeitete als Altenpflegefachkraft in der Probezeit. Als ihre Kinder erkrankten und betreut werden mussten, nahm sie sie zeitweise mit zur Arbeit. Einige Tage später erkrankte die Mutter selbst an Grippe. Ihr Arzt schrieb sie krank.

Der Frau daraufhin wurde fristlos gekündigt. Der Arbeitgeber begründete das damit, dass sie ihre Kinder mit zur Arbeit genommen habe. Dies sei ihr verboten gewesen. Gegen die fristlose Kündigung klagte die Frau. Sie verlangt die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist.

Mit Erfolg. Der Arbeitgeber durfte ihr nicht fristlos kündigen. Dafür habe es keinen Grund gegeben, so das Arbeitsgericht. Aus versicherungsrechtlichen Gründen sei die Mitnahme der Kinder zur Arbeit problematisch; auch wegen der Ansteckungsgefahr für die älteren Patienten. Daher liege eine Pflichtverletzung vor. Dies sei jedoch kein Grund für eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich reiche in einem solchen Fall eine Abmahnung.

Ralf Loweg

Die Deutsche Bank wird 150

 In stürmischen Zeiten feiert die Deutsche Bank einen runden Geburtstag. Das Geldhaus, das seit Jahren immer tiefer in die Krise rutscht, wird 150 Jahre alt.

In der Gründerzeit sah das alles ein bisschen anders aus. Die damals aufstrebende Industrie brauchte einen zahlungskräftigen Partner und konzentrierte sich auf das am 10. März 1870 gegründete Geldhaus. Ob Kohle-, Stahl- oder Textilhersteller, alle großen Konzerne des Landes eröffneten ein Konto bei der so aufstrebenden Bank, die im Zentrum von Berlin in gemieteten Räumen ihre Geschäfte aufgenommen hatte.

Gegründet wurde das Bankhaus zum Zweck, den Betrieb von Bankgeschäften aller Art, ins Besondere Förderung und Erleichterung der Handelsbeziehungen zwischen Deutschland, den übrigen Europäischen Ländern und überseeischen Märkten” zu ermöglichen.

Initiatoren waren der Privatbankier Adelbert Delbrück und der Finanzpolitiker und frühere Bankier Ludwig Bamberger. Die Aktien des neuen Bankhauses stießen auf riesiges Interesse und wurden fast 150-mal überzeichnet.

Aus heutiger Sicht ein Traum, haben sich doch die meisten Aktionäre der Deutschen Bank in den vergangenen Jahren von ihren Papieren verabschiedet. Der Kurs ist in den letzten fünf Jahren von knapp 30 auf zuletzt 5,61 Euro gefallen. Dabei gehörte die Bank vor wenigen Jahren zu den größten Finanzkonzernen der Welt.

Ein radikaler Umbau soll die Deutsche Bank wieder auf Erfolgskurs bringen. Ob das gelingt, erscheint unter den vielen negativen Vorzeichen allerdings mehr als fraglich. Es bleibt stürmisch in der Deutschen Bank.

Ralf Loweg

Etwas zu schnell unterwegs: 1360 Euro Bußgeld

Selbst erfahren Verkehrspolizisten haben selten so etwas erlebt. Mit fast 130 Stundenkilometern ist der Fahrer eines Pkws durch eine Geschwindigkeitskontrolle der Verkehrspolizei in einem Ulmer Tunnel gerast – Erlaubt war Tempo 50. Laut der örtlichen Polizei drohen jetzt dem 32-Jährigen nun ein Bußgeld in Höhe von 1360 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie drei Monate Fahrverbot. 

Gegen Mitternacht führte die Ulmer Polizei Geschwindigkeitskontrollen durch. Sie überwachte den Verkehr im Westringtunnel in Fahrtrichtung Neu-Ulm. Dabei ist ihnen ein dicker Fisch ins Netz gegangen. Bei einem 32-Jährigen maß die Polizei 129 km/h. Abzüglich der Toleranz betrug die Geschwindigkeitsüberschreitung immer noch 75 km/h. Der Mann darf sich jetzt auf ein Bußgeld in Höhe von 1360 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot freuen.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass zu schnelles Fahren eine der Hauptunfallursachen ist. Unfälle mit überhöhter Geschwindigkeit haben oft schwerwiegende Folgen. Damit alle sicher ankommen rät die Polizei: Runter vom Gas! Überschätzen Sie nicht die eigenen Fähigkeiten und rechnen Sie auch mit Fehlern von anderen! Ein Unfall mit schweren Folgen belastet Opfer und Täter oft ein Leben lang!

red

Heizölkunden profitieren von milden Winter

 Der extrem milde Februar 2020 hat für gesunkene Heizkosten gesorgt. Heizölkunden haben davon stärker profitiert als Verbraucher mit Gasheizung, berichtet das Vergleichsportal Check24. Eine Musterfamilie, die ihr Reihenhaus mit Öl heizte, zahlte demnach im Februar 2020 insgesamt 141 Euro. Das sind rund 18 Prozent weniger als im Vorjahresmonat (171 Euro).

“Der milde Februar und die vergleichsweise niedrigen Heizölpreise haben dafür gesorgt, dass vor allem Verbraucher mit Ölheizung entlastet werden”, so Lasse Schmid, Geschäftsführer Energie bei Check24.

Auch für Gaskunden verringerten sich die Kosten. Eine Musterfamilie mit Gasheizung zahlte im Februar 2020 für das Heizen ihres Reihenhauses 148 Euro. Das sind elf Euro weniger als im Februar 2019 (minus sieben Prozent). Unterm Strich war das Heizen mit Öl (141 Euro) im Februar 2020 rund fünf Prozent günstiger als Heizen mit Gas (148 Euro).

Ralf Loweg

Christoph fliegt 54.000 Mal

Rund 150 Notfälle täglich in Deutschland, bei denen der Rettungshubschrauber gefragt war: Diese beeindruckende Bilanz legt jetzt die gemeinnützige ADAC Luftrettung vor. Unterm Strich bedeutet das exakt 53.967 Helikopter-Einsätze im Jahr 2019.

“So eine hohe Einsatzdichte in einem hochkomplexen und risikobehafteten Umfeld ist nur durch die hohe Professionalität und das große Engagement der Crews möglich”, betont Luftrettungs-Geschäftsführer Frédéric Bruder. Und verweist auf ein rundes Jubiläum der Organisation in Form des neuen Hubschraubers namens “50 Jahre Christoph”.

58 Prozent der geflogenen Patienten waren Männer, neun Prozent Kinder und Jugendliche. “Einsatzgrund Nummer eins waren bei den oft lebensrettenden Einsätzen mit 32 Prozent Verletzungen nach Unfällen”, so die Helfer. Dazu gehören Freizeit-, Sport-, Schul- und Verkehrsunfälle. Dahinter folgen mit 29 Prozent Notfälle des Herz-Kreislauf-Systems wie Herzinfarkte und Herzrhythmusstörungen.

Insgesamt legten die Rettungshubschrauber vom Typ H145 und H135 von Airbus Helicopters 2019 rund 3,45 Millionen Kilometer zurück, das sind rund 150.000 Kilometer mehr als ein Jahr zuvor.

Rudolf Huber

Landwirtschaft mit längsten Arbeitszeiten

Von wegen 36-Stunden-Woche: Im Jahr 2018 hatten vollzeitbeschäftigte Männer in der Land- und Forstwirtschaft und in der Fischerei mit 49,9 Wochenstunden die längsten und die im verarbeitenden Gewerbe mit 40,4 Wochenstunden die kürzesten Arbeitszeiten.

Wie das Statistischen Bundesamt (Destatis) mitteilt, gilt für vollzeitbeschäftigte Frauen dasselbe, allerdings mit niedrigeren Wochenarbeitszeiten von 45,3 beziehungsweise 39,6 Stunden. Teilzeitbeschäftigte arbeiten demnach je nach Branche zwischen 15,4 und 22,7 Stunden pro Woche.

Auffallend: Trotz der langen Wochenarbeitszeit wünschten sich Vollzeitbeschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft am seltensten andere Arbeitszeiten: Nur 4,5 Prozent von ihnen wollten etwas an ihrer Arbeitszeit verändern. Bei den Vollzeitbeschäftigten im verarbeitenden Gewerbe wünschten sich dagegen 8,2 Prozent eine Veränderung der Wochenarbeitszeit.

Andreas Reiners

Nach Anschlägen: Landesbeirat fordert Maßnahmen gegen Extremismus

Der Landesbeirat für Integration Baden-Württemberg, hat  nach den rassistisch motivierten Anschlägen von Hanau und Halle an Politik und Verwaltung appelliert, sich noch stärker für Maßnahmen zur Prävention gegen Extremismus und für eine vielfältige Gesellschaft einzusetzen.

Die Mitglieder des Landesbeirats für Integration Baden-Württemberg unter Vorsitz von Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha  haben in einer Sitzung am Donnerstag (5. März) ein klares Zeichen für Vielfalt und gegen Rassismus gesetzt.

Die Mitglieder des Beirats verurteilten die Attentate von Hanau und Halle aufs Schärfste:

„Rassistische und antisemitisch motivierte Taten gehen uns alle an. Die Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wirtschaft – Jede und Jeder ist gefragt. Wir dürfen uns nicht auseinanderdividieren lassen. Damit würden die Attentäter von Hanau und Halle, damit würden rechtsextreme Akteure erreichen, was sie wollen. Wir müssen gerade jetzt zusammenstehen, uns füreinander einsetzen und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Niemand soll in unserem Land Angst haben müssen“, so das Abschlussstatement der Mitglieder des Landesbeirats nach der heutigen Sitzung. Integration werde in Baden-Württemberg gelebt und schaffe Zusammenhalt.

Der Landesbeirat appellierte an Politik und Verwaltung, sich verstärkt für Maßnahmen zur Extremismusprävention und für eine vielfältige Gesellschaft einzusetzen. Wichtig sei eine nachhaltige und dauerhafte Verankerung von entsprechenden Maßnahmen sowie die Unterstützung der Zivilgesellschaft.

Beiratsmitglieder:

  • Claudemir Jerônimo Barreto / Cacau (Sportler)
  • Hilda Beck (Ehrenamtlich Engagierte und Vereinsvorsitzende)
  • Isaac Gonzales (Lehrer)
  • Anna Koktsidou (Journalistin)
  • Dejan Perc (Vorsitzender des Landesverbands der kommunalen Migrantenvertretungen)
  • Gökay Sofuoğlu (Sozialpädagoge)
  • Renato Gigliotti (Polizist)
  • Roswitha Keicher (Integrationsbeauftragte der Stadt Heilbronn)
  • Susanne Jakubowski (Religionswissenschaftlerin)
  • Eduardo Garcia (Unternehmer)
  • Prof. Dr. Havva Engin (PH Heidelberg )
  • Dr. Pia Gerber (Freudenberg Stiftung )
  • Jürgen Blechinger (Jurist, Diakonie)

Dienstreise mit Ehepartner steuerlich absetzen

Wer eine berufliche Reise nutzt, um mit seinem Ehepartner Urlaub zu machen, muss die Kosten in der Regel aus eigener Tasche zahlen. Die ARAG-Experten weisen allerdings darauf hin, dass es möglich ist, die Kosten für den Ehepartner steuerlich geltend zu machen.

Dazu kann man sich auf eine Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) berufen. Die legte ein Steuerberater ein, der seine Frau auf verschiedene Dienstreisen mitgenommen hatte. Die beiden waren immer einige Tage länger an den jeweiligen Veranstaltungsorten geblieben. Die gesamten Reisekosten reichte er als Betriebsausgaben bei der Steuer ein. Sein Argument: Seine Frau habe ihn bei der Kontaktpflege unterstützt.

Nachdem die Finanzrichter in Münster diesem Argument nicht folgen wollten (Az.: 2 K 2355/18 E), legte der Mann Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) ein. Solange die Beschwerde läuft, können Steuerzahler die Kosten für mitreisende Partner bei der Steuer angeben.

Doch die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass man dabei glaubhaft darlegen muss, dass der Ehepartner tatsächlich nicht nur Shoppen und Sonnenbaden war, sondern auch an offiziellen Programmpunkten der Veranstaltung teilgenommen hat (BFH, Az.: VIII B 127/19).

Ralf Loweg

Das sollten Sie über die Grundrente wissen

Die Grundrente kommt – und mit ihr viele Fragen. Denn wer hat eigentlich Anspruch darauf? Und wie wird der geprüft?

Rund 1,3 Millionen Menschen sollen davon profitieren – vor allem Menschen mit Minirenten, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit aufweisen. Der Zuschlag soll zunächst gestaffelt werden – bei 35 Beitragsjahren soll er die volle Höhe erreichen. Grundrente bekommen sollen zudem nur jene mit einem Einkommen unter bestimmten Grenzen.

Den vollen Aufschlag erhalten diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1.250 Euro (Alleinstehende) und 1.950 Euro (Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. Bei 1.300 Euro Einkommen eines Alleinstehenden würden also 50 Euro zu 60 Prozent angerechnet – die Grundrente fiele 30 Euro niedriger aus. Liegt das Einkommen bei mehr als 1.600 Euro beziehungsweise 2300 Euro, soll es zu vollen 100 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden. Hat ein Ehepaar also zum Beispiel 2.400 Euro Einkommen, vermindert sich die Grundrente um 100 Euro.

Menschen, die ein Auskommen aus anderen Quellen haben, sollen keine Grundrente erhalten, berichtet “tagesschau.de”. So wird das zu versteuernde Einkommen etwa durch Mieteinkünfte, eine Pension oder Beträge betrieblicher oder privater Vorsorge geprüft. Dazu kommt der steuerfreie Teil von Renten und Kapitalerträge, die nicht bereits im zu versteuernden Einkommen enthalten sind. Werbungskosten und Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung werden abgezogen.

Ralf Loweg

Regierungsbeschluss: Grundrente kommt

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen beschlossen. Die Grundrente ist laut dem Bundesarbeitsministerium eine wichtige sozialpolitische Reform. Sie soll planmäßig zum 1. Januar 2021 eingeführt werden.

Das Gesetz sieht die Einführung einer Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Zudem werden Freibeträge im Wohngeld, in der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung eingeführt.

Die Grundrente ist als Rentenzuschlag konzipiert und soll von einer nachzuweisenden Bedürftigkeit wie in den Fürsorgesystemen unabhängig sein. Grundrente erhält, wer mindestens 33 Jahre “Grundrentenzeiten” erworben hat. Das sind vor allem Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet wurden. Die eigene Rente soll dann in Abhängigkeit von den individuell erworbenen Entgeltpunkten um einen “Zuschlag” bis zur maximalen Grenze von 0,8 Entgeltpunkten (80 % des Durchschnittsverdienstes) erhöht werden. Bei 33 bis 35 Jahren Grundrentenzeiten soll der Grundrentenzuschlag dabei in einer Staffelung ansteigend berechnet werden, damit auch Versicherte mit weniger als 35 Jahren Grundrentenzeiten einen Zuschlag erhalten können.

Die Grundrente richtet sich nach der Höhe der erworbenen Entgeltpunkte. Sie ist nicht bedingungslos, sondern setzt auf der Vorleistung in Form einer langen Beitragszahlung der Versicherten auf. Dadurch wird sichergestellt, dass sich eine langjährige Beitragszahlung zur Rentenversicherung auch bei unterdurchschnittlichem Einkommen lohnt.

Der Zugang zur Grundrente erfolgt ohne Antragstellung und über die Feststellung des Grundrentenbedarfes. Dazu findet eine Einkommensprüfung statt. Dabei gilt zunächst ein Einkommensfreibetrag in Höhe von monatlich 1.250 Euro für Alleinstehende (15.000 Euro im Jahr) und 1.950 Euro für Eheleute oder Lebenspartner (23.400 Euro im Jahr). Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird die Grundrente um 60 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens gemindert. Übersteigt das Einkommen von Alleinstehenden auch den Betrag von 1.600 Euro (19.200 Euro im Jahr) bzw. bei Eheleuten oder Lebenspartnern von 2.300 Euro (27.600 Euro im Jahr), ist das über diesen Betrag liegende Einkommen vollständig auf die Grundrente anzurechnen.

Die für die Grundrente vorgesehene Einkommensprüfung soll weitgehend automatisiert durchgeführt werden. Ziel ist, dass die Rentnerinnen und Rentner mit möglichst wenig Verwaltungsaufwand konfrontiert werden.