Ex-Bundeskanzler Schröder gibt Rosneft-Aufsichtsratsposten auf

Der wegen seiner Russland-Beziehungen stark in der Kritik stehende Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder will seinen Posten im Aufsichtsrat des russischen Ölkonzerns Rosneft aufgeben. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge habe Schröder dem Unternehmen mitgeteilt, dass es ihm unmöglich sei, sein Mandat länger fortzuführen. Am Donnerstag hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages entschieden, dem SPD-Altkanzler das aus der Staatskasse finanzierte Büro in Berlin und die dazugehörigen Mitarbeiter zu streichen.

Schröder, der auch im Aufsichtsrat des russischen Erdgas-Konzerns Gazprom sitzt, habe laut eines Spiegel-Berichts daraufhin juristische Schritte geprüft. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner begrüßte den angekündigten Rückzug Schröders bei Rosneft. “Auch wenn es spät passiert, begrüße ich diesen Schritt”, sagte Stegner der “Welt”.

Der langjährige Landeschef der SPD in Schleswig-Holstein forderte weitere Schritte vom Altkanzler: “Allerdings hat Gerhard Schröder weitere Posten bei russischen Konzernen inne, auch die muss er aufgeben”, sagte er.

red / dts

2.400 Hinweise auf Reservisten mit rechtsextremen Bezügen seit 2019

Dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) sind seit Anfang 2019 rund 2.400 Sachverhalte bekannt, die Hinweise auf Reservisten mit “mutmaßlich Rechtsextremen Bezügen” gegeben haben. Das geht aus der Antwort des Bundesverteidigungsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Martina Renner hervor, über die die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” in ihren Freitagausgaben berichten. Der MAD sei jedoch nur in einem kleinen Teil der Fälle für die Bearbeitung von Extremismusverdachtsfällen bei Reservisten zuständig, erklärt das Ministerium – wenn diese zu einer Dienstleistung im Sinne des Soldatengesetzes herangezogen würden, oder ein Reservistendienstverhältnis im Sinne des Paragrafen 4 des Gesetzes über die Rechtstellung der Reservisten bestehe.

In den allermeisten Fälle sei dagegen das Bundesamt für Verfassungsschutz zuständig. “Die hohe Zahl rechtsextremer Verdachtsmeldungen im Reservistenverband ist auch Ergebnis jahrelang fehlender Konsequenzen seitens des Verbandes”, sagte die Linken-Abgeordnete Martina Renner dem RND. “Selbst Mitglieder, die im Zuge der Nordkreuz-Ermittlungen eine Rolle spielten wurden nicht ausgeschlossen”, beklagte sie. Renner forderte: “Die Möglichkeit über den Reservistenverband waffenrechtliche Erlaubnisse zu erhalten muss ausgeschlossen, Schießtrainings für Nichtmitglieder müssen unterbunden werden.”

red / dts

Ruhezeiten für Beschäftigte immer seltener eingehalten

Jeder zehnte abhängig Beschäftigte in Deutschland arbeitet auch an Sonn- und Feiertagen, jeder Siebte auch abends und fast jeder Zwanzigste leistet Nachtarbeit. Doch die gesetzlichen Ruhezeiten und Ruhepausen werden immer seltener eingehalten. Das geht aus zwei Antworten des Bundesarbeitsministeriums auf schriftliche Fragen von Linken-Fraktionsvize Susanne Ferschl hervor, über die die “Rheinische Post” in ihrer Donnerstagausgabe berichtet.

Demnach können knapp ein Fünftel oder 18 Prozent aller abhängig Beschäftigten aufgrund hohen Arbeitsdrucks die gesetzlichen Ruhezeiten zwischen ihren Einsätzen oft nicht einhalten. Das Ministerium beruft sich auf Daten des Mikrozensus sowie die regelmäßige Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA). In vielen Branchen macht sich der Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel zunehmend bemerkbar.

Das führt immer häufiger zu Kapazitätsengpässen und verschlechterten Arbeitsbedingungen. Vor allem in Gesundheits- und Sozialberufen, in der Gastronomie, im Verkehr oder im Einzelhandel können gesetzliche Ruhezeiten oft nicht eingehalten werden. Vorgeschrieben ist etwa zwischen zwei Arbeitseinsätzen eine gesetzliche Ruhepause von mindestens elf Stunden, die immer häufiger verkürzt werden muss.

Im Gesundheits- und Sozialwesen ist der Pausenausfall auch während des Arbeitstages mit 43 Prozent am höchsten, wie aus den Daten hervorgeht. “Viele Arbeitnehmer sind zu Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit verpflichtet. Diese Arbeitszeiten schaden nachweislich der Gesundheit und Zufriedenheit der Beschäftigten und müssen deswegen eingedämmt, reguliert und kontrolliert werden”, sagte Linken-Politikerin Ferschl.

“Allerdings wird geltendes Recht in Bezug auf Ruhepausen und Ruhezeiten regelmäßig von den Unternehmen nicht eingehalten.” Helfen würde eine für alle Arbeitgeber verpflichtende Arbeitszeiterfassung.

red / dts

Fahrgastverband hält Scheitern von 9-Euro-Ticket für möglich

Der Fahrgastverband “Pro Bahn” hält ein Scheitern des 9-Euro-Tickets am Freitag im Bundesrat für möglich und fordert zugleich mehr Geld für das Projekt vom Bund. “Platzt das 9-Euro-Ticket, dann wäre das eine Blamage der Politik hoch 3 und schlimmer als die abgesagte Corona-Osterruhe”, sagte Pro-Bahn-Ehrenpräsident Karl-Peter Naumann der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ). Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) forderte Naumann auf, “noch eine Schippe draufzulegen”.

Konkret müsse der Bund die Länder auch bei den absehbaren Mehrkosten für zusätzliche Züge und Personal unterstützen, den Corona-Ausgleich vollständig übernehmen und Hilfen für die gestiegenen Dieselpreise für ÖPNV-Busse gewähren. “Es geht nicht um Milliarden, aber um Millionen”, sagte Naumann der “NOZ”. Mit den bislang vom Bund zugesagten 2,5 Milliarden Euro kämen die Länder nur hin, wenn keine zusätzlichen Züge fahren würden, dann aber drohe eine heillose Überlastung.

“Die Verkehrsbetriebe müssen wirklich alles, was fahren kann, in den drei Monaten auch auf die Schiene bringen.” Um die benötigte zusätzliche Bundeshilfe festzulegen, könne eine Kommission eingesetzt werden, schlug der Pro-Bahn-Ehrenpräsident vor. “Es braucht eine neutrale Instanz, die das differenziert betrachtet.”

Komme das 9-Euro-Ticket, werde das Projekt teilweise zu einem echten Erfolg, so Naumann. Viele Berufspendler werde man “mit Sicherheit” dazu bringen, vom Auto auf Busse oder Bahnen umzusteigen, “wenn diese nicht überfüllt sind”. Auch für Shoppingtouren oder Ausflüge und Reisen werde das Ticket genutzt.

Aber gerade bei beliebten Zielen, etwa Sylt, den Alpen oder der Ostsee, drohten “katastrophale Zustände” und “ein Hauen und Stechen”. “Wenn zum Beispiel eine Familie mit zwei Kindern und Kinderwagen aus Ueckermünde beim Umsteigen nach Berlin in Jatznik nicht in den überfüllten Zug für die Heimfahrt kommt, wird sie das nie wieder machen”, sagte Naumann. Oder wenn für einen Rollstuhlfahrer zwei Reisende mit Fahrrädern aus dem Zug steigen müssten.

“Werden sie einfach akzeptieren, auf dem Bahnhof zu stranden? Hier wird es zu enormen Frust-Situationen kommen, die auch für das Bahnpersonal sehr unschön werden können”, so Naumanns Befürchtungen, die wohl jeder passionierte Bahnfahrer nachvollziehen kann. Die Warnungen der Gewerkschaften vor verstopften Bahnhöfen oder sogar Attacken auf Schaffner seien ernst zu nehmen. An die Fahrgäste appellierte Naumann, wo immer möglich auf Verbindungen außerhalb der Stoßzeiten auszuweichen.

red / dts

Türkei blockiert NATO-Beitritt von Schweden und Finnland

Die Türkei blockiert laut Medienberichten den NATO-Beitritt von Schweden und Finnland. Am Mittwoch hatten sich die Vertreter der Mitgliedsländer getroffen, um schnelle Beitrittsgespräche zu beschließen. Die Türkei habe jegliche Abstimmung darüber aber verhindert, berichtete unter anderem die “Financial Times” unter Berufung auf informierte Kreise.

Eine Aufnahme neuer Länder kann nur einstimmig beschlossen werden. Angeblich soll der türkische Präsident Erdogan die Auslieferung von 30 mutmaßlichen “Terroristen” aus den skandinavischen Ländern fordern. Damit dürften Personen gemeint sein, die Verbindungen zur kurdischen Arbeiterpartei PKK oder zum Prediger Fethullah Gülen haben, in dem Erdogan den Verantwortlichen für den 2016 gescheiterten Militärputsch sieht.

red / dts

Finnland und Schweden reichen Anträge auf NATO-Mitgliedschaft ein

Schweden und Finnland haben offiziell eine Mitgliedschaft in der NATO beantragt. Botschafter beider Länder überreichten NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg am Mittwochmorgen in Brüssel die entsprechenden Dokumente. Nach dem Willen der meisten NATO-Mitglieder soll eine Aufnahme der skandinavischen Staaten in das Verteidigungsbündnis möglichst schnell erfolgen.

So hatte zum Beispiel die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) am Wochenende vor einer Hängepartie gewarnt. Ein NATO-Beitritt ist grundsätzlich nur auf Einladung möglich, außerdem müssen alle bisherigen Mitgliedsstaaten einstimmig zustimmen. Die Türkei hatte sich zuletzt noch zurückhaltend geäußert.

red / dts

Wahlrechtsreform: Ampel will Bundestag auf unter 600 Mitglieder begrenzen

Die Ampelkoalition schlägt eine einschneidende Wahlrechtsreform vor, die die Größe des Bundestages erheblich beschränken würde. Geplant ist der Wegfall aller Überhangmandate. Das berichtet die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” unter Berufung auf einen entsprechenden Vorschlag von SPD, Grünen und FDP.

Nicht jeder Kandidat, der in seinem Wahlkreis siegt, könnte demnach sicher sein, tatsächlich in den Bundestag einzuziehen. Mit den Überhangmandaten würden auch die Ausgleichsmandate entfallen. Es soll zwar beim personalisierten Verhältniswahlrecht mit Erst- und Zweitstimme bleiben, über die Größe des Bundestages soll jedoch nur noch die Zweitstimme entscheiden.

Damit soll der Bundestag auf die gesetzlich vorgesehene Größe von 598 Abgeordneten begrenzt werden. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate ist er bei der Wahl im vorigen September auf 736 Sitze gewachsen. Nachdem es bisher trotz vielfacher, jahrelanger Bemühungen keine grundsätzliche Reform zur Begrenzung der Größe des Bundestages gab, legen die drei Obleute in der Wahlrechtskommission von SPD (Sebastian Hartmann), Grünen (Till Steffen) und FDP (Konstantin Kuhle) nun einen Vorschlag vor, der Überhangmandate nicht mehr vorsieht.

Diese entstehen, wenn eine Partei in einem Land mehr Direktmandate gewinnt, als ihr durch das Listenergebnis zustehen. Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 werden die Überhangmandate seit der Bundestagswahl 2013 für die anderen Parteien ausgeglichen, was zu der enormen Vergrößerung des Parlaments geführt hat. Der Ampel-Vorschlag sieht vor, dass eine Partei in einem Land nur so viele Wahlkreismandate zugeteilt bekommt, wie ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen.

Sind es mehr, so bekommt sie diejenigen nicht, in denen sie im Vergleich zu ihren anderen Wahlkreisen das schwächste Wahlergebnis hat. Diese Wahlkreise werden dann unter Einbeziehung sogenannter Ersatzstimmen einer anderen Partei zugeteilt. Jeder Wähler soll zusätzlich zur Erststimme eine Ersatzstimme bekommen.

Mit dieser kann der Kandidat gewählt werden, den ein Wähler am zweitliebsten als Wahlkreisvertreter sähe. Die Ersatzstimmen werden zu den Erstpräferenzen der anderen Wähler hinzugezählt. Die Ampel kann ihren Vorschlag im Bundestag mit einfacher Mehrheit durchsetzen.

Nachdem sich der Bundestag so stark ausgedehnt hat, schreiben Hartmann, Steffen und Kuhle: “Eine Wahlrechtsreform ist deswegen eine Frage der Selbstachtung des politischen Betriebs.”

red / dts

Altkanzler Schröder sollen Mitarbeiterstellen gestrichen werden

Die Haushaltspolitiker der Ampel-Koalition wollen dem ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) die bisherige Ausstattung mit Mitarbeitern und Büros im Bundestag streichen. Das berichtet “Bild” (Mittwochausgabe) unter Berufung auf Koalitionskreise. Danach sollen Schröder künftig keine Mitarbeiter und Büroräume im Bundestag auf Steuerzahlerkosten mehr gestellt werden.

Einen entsprechenden Beschluss wollen die Haushaltspolitiker von SPD, Grünen und FDP in der so genannten Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am Donnerstag verabschieden. Die Streichung soll demnach damit begründet werden, dass Schröder die ihm bisher zustehenden bis zu sechs Büroräume und bis zu sieben Mitarbeiterstellen aktuell nicht mehr nutzt. Sein Ruhegehalt und auch seinen BKA-Schutz soll Schröder dagegen weiter behalten.

red / dts

Luxemburgs Außenminister unterstellt Erdogan “Basar-Mentalität”

Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn wirft dem türkischen Präsidenten Erdogan mit Blick auf eine mögliche Blockade der NATO-Beitritte Schwedens und Finnlands eine “Basar-Mentalität” vor. Diese sei in der Türkei “allzeit präsent”, sagte er am Dienstag im Deutschlandfunk.

Er glaube, Erdogan treibe jetzt den Preis hoch. Unter anderem gehe es um den Erwerb von Kampfflugzeugen aus den USA. Ein Scheitern der Beitritte an der Türkei erwartet der Außenminister aber nicht. “Die Türkei kann nicht die Verantwortung übernehmen, wenn die Schweden und die Finnen nicht Mitglied werden können in der NATO”, so Asselborn.

Es werde aber einige Zeit dauern. “Ich hoffe, nicht zu lange, wirklich nicht zu lange, denn das könnte Probleme mit sich bringen, was wir ja schon in anderen Ländern gesehen haben”, sagte der dienstälteste Außenminister in der EU. “Das ist eine Grauzone, wo jetzt die zwei Länder sind, und die muss sehr schnell aufgehoben werden.”

red / dts

Bundesverfassungsgericht: Übernachtungsteuern mit dem Grundgesetz vereinbar

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen örtliche Übernachtungsteuern zurückgewiesen. Die Vorschriften seien mit dem Grundgesetz vereinbar, teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit. Die betroffenen Länder hätten die der Besteuerung zugrunde liegenden Gesetze kompetenzgemäß erlassen.

Bei der Übernachtungsteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG, die bundesgesetzlich geregelten Steuern nicht gleichartig ist.

Die Gesetzgebungsbefugnis der Länder sei insbesondere nicht durch eine gleichartige Bundessteuer gesperrt, so das Bundesverfassungsgericht. Die Übernachtungsteuerregelungen seien auch materiell mit dem Grundgesetz vereinbar. Sie belasteten die betroffenen Beherbergungsbetriebe nicht übermäßig.

Der Gesetzgeber könne zudem beruflich veranlasste Übernachtungen von der Aufwandbesteuerung ausnehmen, müsse dies aber nicht. Konkret betrafen die vier Verfassungsbeschwerden die Städte Hamburg, Bremen sowie Freiburg im Breisgau. Bei sämtlichen Beschwerdeführern handelte es sich um Beherbergungsbetriebe.

Ihre Beschwerden richteten sich gegen die Erhebung von Übernachtungsteuern (Beschluss vom 22. März 2022, 1 BvR 2868/15, 1 BvR 354/16, 1 BvR 2887/15, 1 BvR 2886/15).

red / dts