Wärmster Juni aller Zeiten: Copernicus meldet Rekordtemperaturen weltweit

Der Juni 2023 war der weltweit wärmste Juni seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Das teilte der Klimawandeldienst des europäischen Erdbeobachtungsprogramms Copernicus am Donnerstag mit. Der Monat lag 0,5 Grad Celsius über dem für den Zeitraum 1991-2020 gemessenen Durchschnittswert und übertraf damit den bisherigen Rekord vom Juni 2019 deutlich.

Weltweit waren insbesondere die Temperaturen der Meeresoberflächen höher als in jedem anderen Juni seit Beginn der Aufzeichnungen. Außergewöhnlich hohe Temperaturanomalien in Bezug auf die Meeresoberflächen wurden im nördlichen Atlantik gemessen. Um Irland und das Vereinigte Königreich herum, sowie im Baltischen Meer konnten extreme Meereshitzewellen beobachtet werden.

Zudem verstärkte sich über dem tropischen Ostpazifik verstärkte das Wetterphänomen El Niño. Die im Juni beobachteten Hitzewellen im Meer waren laut Copernicus wahrscheinlich das Ergebnis einer Kombination aus kurzfristigen anomalen atmosphärischen Zirkulationen und längerfristigen Veränderungen, darunter die Erhitzung der Ozeane aufgrund des menschgemachten Klimawandels. Weltweit ist die mittlere Meeresoberflächentemperatur seit der vorindustriellen Zeit gestiegen, wobei 90 Prozent der mit der globalen Erwärmung verbundenen zusätzlichen Hitze von den Ozeanen aufgenommen worden ist.

Auch der Großteil des Nordwesten Europas verzeichnete in diesem Juni Rekordtemperaturen. Teile Kanadas, der Vereinigten Staaten, Mexico, Asien sowie der Osten Australiens waren deutlich wärmer als gewöhnlich. Geringere Temperaturen als sonst üblich konnten im Westen Australiens, dem Westen der Vereinigten Staaten sowie im Westen Russlands gemessen werden.

red

Großer Andrang für Kulturpass: 270.000 Registrierungen seit Start

Für den Kulturpass im Wert von 200 Euro haben sich seit dem Start am 14. Juni 270.000 Menschen registriert, die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden. Das berichtet das “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgabe) unter Berufung auf eine Sprecherin von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne). Rund 750.000 Personen sind laut Statistischem Bundesamt berechtigt, den Pass zu nutzen, nämlich alle, die dieses Jahr ihren achtzehnten Geburtstag feiern.

77.000 Personen schalteten bereits ihr Budget für den Pass frei. Nutzer reservierten sich rund 52.000 mal den Zugang zu Kulturveranstaltungen und Ähnlichem in der App, wie die Sprecherin erklärte. Eine Reservierung ist notwendig, um über den Pass Zugang zu Kulturveranstaltungen oder zu kulturellen Produkten wie Bücher zu bekommen.

Der Staat erstattet den Anbietern im Nachhinein die Kosten. Bisher wurden eine Million Euro Umsatz über den Pass generiert. Bei der Kulturstaatsministerin sieht man das als Erfolg an.

“Das ist ein sehr guter Start und wir freuen uns, dass die Zahlen stündlich und täglich steigen”, so die Sprecherin. Ziel des Projektes ist es, nach der Pandemie Live-Kultur zu fördern. Die Nachfrage soll gestärkt werden und die Einrichtungen sollen die Möglichkeit haben, neues Publikum für sich zu gewinnen.

red

Ampelkoalition reagiert auf Urteil: Keine Sondersitzung wegen Heizungsgesetz

Berlin – Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Beschluss des Heizungsgesetzes in dieser Woche verhindert hat, verzichtet die Ampelkoalition auf die Einberufung einer Sondersitzung des Bundestags in der Sommerpause. Man werde für die nächste reguläre Sitzungswoche Anfang September beantragen, die zweite und dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf die Tagesordnung zu setzen, teilten die Fraktionschefs von SPD, Grünen und FDP am Donnerstag mit. Die Koalitionsfraktionen hätten gemeinsam vereinbart, dass man dem Bericht und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie in der in dieser Woche beschlossenen Form zustimmen werde.

Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Bundestag am Mittwoch in einer Eilentscheidung untersagt, die zweite und abschließende dritte Lesung des GEG am Freitag durchzuführen. Geklagt hatte zuvor der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann, der sich durch das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren für das Heizungsgesetz in seinen Rechten als Mitglied des Bundestages verletzt sah.

red

EuGH-Urteil: Flüchtlingsstatus darf nur in Ausnahmefällen aufgehoben werden

Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat hohe Hürden für die Aberkennung und Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft gesetzt. Voraussetzungen für eine solche Maßnahme gegenüber einem Drittstaatsangehörigen seien, dass dieser “eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr” darstelle, die ein Grundinteresse der Allgemeinheit berühre, teilten die Luxemburger Richter am Donnerstag mit. Zudem müsse die Entscheidung den “Grundsatz der Verhältnismäßigkeit” wahren.

Der Gerichtshof entschied, dass das Bestehen einer Gefahr für die Allgemeinheit des Mitgliedstaats, in dem sich der betreffende Drittstaatsangehörige aufhält, nicht schon allein deshalb als erwiesen angesehen werden könne, weil dieser wegen einer besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurde. Denn eine zur Aberkennung getroffene Maßnahme hänge davon ab, dass zwei unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt seien, nämlich zum einen, dass der betreffende Drittstaatsangehörige wegen einer besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurde, und zum anderen, dass festgestellt wurde, dass er eine Gefahr für die Allgemeinheit des Mitgliedstaats darstellt, in dem er sich aufhält. Sind die beiden im Unionsrecht vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt, könne ein Mitgliedstaat die Flüchtlingseigenschaft aberkennen, ohne jedoch verpflichtet zu sein, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, so der EuGH. Ferner wies der Gerichtshof darauf hin, dass eine Maßnahme der Aberkennung bzw. Ablehnung nur auf einen Drittstaatsangehörigen angewandt werden könne, der wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurde, die aufgrund ihrer spezifischen Merkmale insofern als Straftat, die eine außerordentliche Schwere aufweist, angesehen werden kann, als sie zu den Straftaten gehört, die die Rechtsordnung der betreffenden Gesellschaft am stärksten beeinträchtigen.

Dieser Schweregrad könne überdies nicht durch eine Kumulierung verschiedener Straftaten erreicht werden, von denen keine als solche eine besonders schwere Straftat darstellt. Die Beurteilung des Schweregrads beinhalte eine Würdigung sämtlicher besonderer Umstände des fraglichen Falls, wie etwa insbesondere Art und Maß der angedrohten und erst recht der verhängten Strafe, die Art der begangenen Straftat, etwaige mildernde oder erschwerende Umstände, die Frage, ob diese Straftat vorsätzlich begangen wurde, Art und Ausmaß der durch die Straftat verursachten Schäden sowie die Art des Strafverfahrens zur Ahndung der Straftat.

red

Wo ist Prigoschin? Wagner-Chef verschwunden – Spuren führen nach Russland

Minsk – Der nach Weißrussland verbannte Chef der Söldnertruppe Wagner, Jewgeni Prigoschin, ist offenbar zurück in Russland. “Was Jewgeni Prigoschin betrifft, so ist er im Moment in St. Petersburg”, sagte der weißrussische Machthaber Alexander Lukaschenko am Donnerstag vor Journalisten in Minsk. “Er befindet sich nicht auf dem Territorium von Belarus.”

Mit Blick auf die Wagner-Kämpfer sagte Lukaschenko, dass diese sich im Moment in ihren “permanenten Lagern” befänden. Sein Angebot, einige von ihnen in Weißrussland aufzunehmen, stehe weiterhin. Über den Aufenthaltsort Prigoschins wird seit dem Aufstand der Wagner-Söldner in Russland vor knapp zwei Wochen spekuliert.

Ende Juni hatte Lukaschenko mitgeteilt, dass Prigoschin in Weißrussland angekommen sei – ein Umstand, der mittlerweile offenbar nicht mehr zutrifft. Lukaschenko hatte bei dem Abbruch der Wagner-Revolte nach eigenen Angaben eine wichtige Rolle gespielt. Demnach hat er zwischen Putin und Prigoschin vermittelt und dabei Sicherheitsgarantien für die Wagner-Truppen erhalten.

Prigoschin sollte dem Deal zufolge eigentlich ins Exil nach Weißrussland gehen.

red

Bundesverfassungsgericht stoppt Abstimmung über Gebäudeenergiegesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Deutschen Bundestag angeordnet, die zweite und abschließende dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes zu verschieben. Die Entscheidung ist mit fünf zu zwei Stimmen ergangen, wie das Gericht am Mittwochabend mitteilte. Geklagt hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann, der sich durch das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren für das “Heizungsgesetz” in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt sieht.

Das Gericht gab seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung recht. Der Antrag erscheine “jedenfalls mit Blick auf das Recht des Antragstellers auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung” weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so die Richter. In der Begründung heißt es, das Interesse an der “Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte des Antragstellers” überwiege in diesem Einzelfall gegenüber dem Eingriff in die Verfahrensautonomie des Deutschen Bundestages, der die Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens lediglich verzögere.

red

Elterngeld, Datenschutz und Entwicklungshilfe: Bundestagsabgeordnete diskutieren vor Sommerpause

Neben dem besonders heiß umstrittenen Heizungsgesetz beschäftigen sich die Bundestagsabgeordneten vor der Sommerpause auch noch mit einer Reihe anderer Themen, darunter Entwicklungshilfe und Datenschutz. Die CDU-Abgeordnete Franziska Hoppermann aus Hamburg begrüßt den von der EU auf den Weg gebrachten “Data Act”: Dieser erleichtere es zukünftig “nicht nur den Herstellern, sondern auch Verbrauchern und Unternehmen auf, die stetig wachsende Vielzahl an im Alltag produzierten (nicht personenbezogenen) Daten zuzugreifen”, sagte sie. Der FDP-Bundestagsabgeordnete und Berichterstatter für den Sahel, Christoph Hoffmann, drängt nach dem Beschluss des UN-Sicherheitsrats zum Ende der Minusma-Mission in Mali auf eine Reduktion der Entwicklungszusammenarbeit: “Anstatt in der Entwicklungszusammenarbeit einfach weiterzumachen, müssen wir uns auf die Stärkung der umliegenden Staaten konzentrieren”, sagte er, “sie sind es, die die absehbaren Flüchtlingsströme aufnehmen werden.”

Der Linken-Politiker Lorenz Gösta Beutin aus Schleswig-Holstein kritisiert das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition, die klimapolitisch gescheitert sei: “Vor dem Hintergrund einer massiven Schmutzkampagne gegen die Wärmewende, die ausgerechnet vom Koalitionspartner FDP gestartet wurde, ist aus einem unzureichenden Gesetz ein schlechtes Gesetz geworden”, sagt er noch bevor das Bundesverfassungsgericht den Zeitplan für die Verabschiedung am Mittwochabend verworfen hat. Ingrid Nestle (Grüne) aus Schleswig-Holstein zeigt sich erfreut über die Zustimmung des Energieausschusses zum Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes, das Effizienzgesetz sei ein Meilenstein für den Klimaschutz: “Erstmals haben wir gesetzlich vereinbarte Effizienzziele und verbindliche Maßnahmen, um diese tatsächlich zu erreichen”, sagt sie. Ingo Gädechens (CDU), Berichterstatter der Unionsfraktion für den Verteidigungsetat im Haushaltsausschuss, kritisiert mit Blick auf das Zwei-Prozent-Ziel der Nato die Haushaltspläne der Ampelkoalition: “Mit der Veröffentlichung des Haushaltsentwurfs wird die Regierung die große Freudenbotschaft verkünden, dass Deutschland im nächsten Jahr endlich genügend Geld für Verteidigung ausgibt”, sagte er; “in Wahrheit ist es aber leider ein `Zwei-Prozent-Märchen`, weil nur durch viele Tricks und Umbuchungen das Ziel erreicht wird.”

Gottfried Curio (AfD) aus Berlin kritisiert die Forderung der Wirtschaftsweisen Monika Schnitzer, dass Deutschland pro Jahr 1,5 Millionen Einwanderer benötige, um den Fachkräftemangel zu beheben: “Soweit diese Zahl damit begründet wird, nur so ließe sich eine Nettozuwanderung von 400.000 Ausländern aus Drittstaaten erreichen, wird völlig ausgeblendet, dass man sich naheliegenderweise erst einmal bemühen könnte, die in die Hunderttausende gehende jährliche Abwanderung von hochqualifizierten Deutschen zu verhindern”, sagt er. Roger Beckamp (AfD) aus Nordrhein-Westfalen zeigt sich bestürzt über den Fall eines Minderjährigen, der auf dem Schulhof “krankenhausreif geprügelt” worden ist, es gelte nun, den Vorfall penibel aufzuarbeiten und “und endlich wirksame Maßnahmen zum Schutz unserer Kinder und Lehrer zu ergreifen”, sagte er. Kathrin Henneberger (Grüne) aus Mönchengladbach begrüßt die Präsentation des Gutachtens zur Bergrechtsreform durch die Deutsche Umwelthilfe: “Mit einer starken Reform wollen wir das Bergrecht in ein modernes Fachplanungsrecht zu überführen, das höchste Klima- und Naturschutzstandards implementiert sowie die Rechte der Anwohnenden schützt”, sagt sie.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Peggy Schierenbeck wirbt für einen vom Bund mit zwölf Millionen Euro geförderten Modellregionen-Wettbewerb für gesunde Ernährungskonzepte in Kantinen und Mensen: “Gemeinschaftsverpflegung ist im Grunde Ländersache, doch ich verstehe es auch als gesellschaftlichen Auftrag, dass wir als Regierungspartei im Sinne der Gerechtigkeit gesundes Essen in Kindergärten und Schulen unterstützen”, sagte sie. Mit dem südpfälzischen Thomas Hitschler (SPD), Heike Brehmer (CDU) aus dem Harz, dem württembergischen Fabian Gramling (CDU), Stefan Rouenhoff (CDU) aus Kleve und Christoph Schmid (SPD) aus Bayern rufen gleich mehrere Abgeordnete Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren dazu auf, sich für den Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag vom 16. bis 20. Oktober zu bewerben: “Ich unterhalte mich gerne mit Jugendlichen, da ihre Sichtweise oft unvoreingenommen und von langfristigem Denken geprägt ist”, sagte Schmid. Martin Diedenhofen (SPD) aus Neuwied besuchte kürzlich erneut Bad Neuenahr-Ahrweiler, um sich ein Bild vom Wiederaufbau vor Ort zu machen: “Mir ist es wichtig, dass Bund und Land hierbei weiterhin bestmöglich unterstützen – beispielsweise mit der Verlängerung der Antragsfristen für die Wiederaufbauhilfen”, sagte er.

red

24.700 von 52.000 sind Studienabbrecher: Lehramtsstudium vor großen Problemen

Jedes Jahr starten mehr als 52.000 junge Menschen ein Lehramtsstudium, aber nur etwa 28.300 von ihnen schaffen es wirklich in den Beruf. Das zeigt eine Studie des Stifterverbandes, über die das “Handelsblatt” (Donnerstagausgabe) berichtet. Die vorhandenen Hürden müssten dringend abgebaut werden, sonst drohe ein “Bildungsnotstand mit schwerwiegenden Folgen für unsere Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit und unseren gesellschaftlichen Wohlstand”, fordert Autorin Bettina Jorzik.

Viele Lehramtsstudenten wechselten im Laufe des Studiums den Fachbereich. Das gäbe es in ähnlichem Ausmaß auch in anderen Studiengängen. Doch anders als dort werde der Schwund beim Lehramt kaum durch Wechsler aus anderen Bereichen ausgeglichen.

Grund sei die Regel, wonach Pädagogen zwei Fächer studieren müssen. “Ein Ein-Fach-Lehramtsstudium könnte hier Abhilfe schaffen”, rät Jorzik. Eine zweite Hürde für angehende Lehrkräfte ist der Zugang zu einem Referendariat: Jährlich beginnen nur 29.400 Personen nach einem Lehramtsstudium den Vorbereitungsdienst – viel zu wenige, um den Bedarf zu decken.

Dazu kommen lediglich 1.200 Hochschulabsolventen, die das Referendariat nach einem anderen Fachstudium beginnen, also Quereinsteiger. Diesen müsse der Zugang deutlich erleichtert werden, fordert der Stifterverband.

red

Mehr Geld für Sicherheit: Bundesinnenministerin plant 1.000 neue Bundespolizisten

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erhält für ihr Ressort 2024 mehr Gelder als ursprünglich vorgesehen und will diese unter anderem für 1.000 neue Bundespolizisten ausgeben. “Der Schutz der inneren Sicherheit hat für uns höchste Priorität”, sagte Faeser am Mittwoch. Mit den zusätzlichen Bundespolizisten stelle man sicher, “dass die Bundespolizei ihre hochprofessionelle Arbeit im Kampf gegen Kriminalität und für den Schutz unserer Demokratie angesichts neuer Herausforderungen gut leisten kann”. 

Zudem will man sich stärker gegen Krisen und Klimafolgen wappnen, so die SPD-Politikerin. Man werde “weiter in den Bevölkerungsschutz investieren – etwa mit dem Sirenenförderprogramm und den mobilen Betreuungsmodulen, mit denen wir in Notlagen bis zu 5.000 Menschen unterbringen und versorgen können”.

red

Sommerferienbeginn in einigen Bundesländern: Reisewelle sorgt für volle Autobahnen

In Nordrhein-Westfalen bewegt sich eine zweite, größere Reisewelle den Urlaubszielen entgegen und in fünf Bundesländern beginnen die Sommerferien. Der Auto Club Europa (ACE) warnt vor vollen Straßen am kommenden Wochenende, zumal dann auch in den Nachbarländern Frankreich, Niederlande und Österreich die Ferienzeit beginnt.

Voll wird es an diesem Wochenende wieder auf den klassischen Urlaubsrouten Richtung Mittelmeerziele, an die Küsten von Nord- und Ostsee. Auch die quer führenden Fernstraßen sind stärker belastet. Die am stärksten frequentierten Autobahnen mit hoher Staugefahr sind die Nord-Süd-Verbindungen A1, A3, A5, A7 und A9 sowie die quer verlaufenden Ost-West-Verbindungen A2, A4, A6 und A8.

Für den Freitag sagt der ACE sehr hohes Verkehrsaufkommen ab den frühen Mittagsstunden rund um Ballungsräume und auf den Fernstraßen voraus. Bis in die Abendstunden muss mit teils längeren Staus gerechnet werden. Am Samstag steigt bereits ab den frühen Vormittagsstunden die Staugefahr steil an. Sehr viele Urlaubsreisende sorgen für volle Straßen auf den klassischen Urlaubsstrecken in Richtung Süden, an die Küsten von Nord und Ostsee und die Urlaubsziele in den Niederlanden, Belgien und Frankreich. Entspannung dürfte erst ab dem späteren Nachmittag eintreten.

In den Vormittagsstunden des Sonntags herrscht noch relativ moderates Reiseverkehrsaufkommen, im Vergleich zum Samstag also die bessere Reisealternative. Auf der Heimreise kann es insbesondere am Nachmittag zu Verzögerungen kommen. Lebhafter Ausflugsverkehr belastet zudem auch das untergeordnete Straßennetz.

Das Verkehrsaufkommen wird sich in den kommenden Wochen kaum verringern. Etwas erleichternd wirkt sich das in der Zeit von 1. Juli bis 31. August geltende erweiterte Lkw-Fahrverbot (für Lkw ab 7,5 Tonnen) an Wochenenden aus. Das Fahrverbot tritt an allen Samstagen im Juli und August ab sieben Uhr auf vielen stark belasteten Autobahnabschnitten und einigen Bundesstraßen in Kraft. Es gilt jeweils bis 20 Uhr.

Auch in den meisten europäischen Nachbarländern gibt es vergleichbare Fahrverbote für schwere Lkw an Wochenenden – so zum Beispiel in Österreich, Frankreich und Italien jeweils zu leicht unterschiedlichen Uhrzeiten. Generell dürfen Lkw im Güterverkehr über 7,5 Tonnen sonntags und an bundeseinheitlichen Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr Autobahnen und Bundesstraßen nicht befahren.

Wer flexibel reisen kann, ist trotzdem besser beraten, auf Wochentage auszuweichen. Dienstag und Mittwoch eignen sich erfahrungsgemäß für Urlaubsreisende am besten. Der Sonntag ist immerhin ein besserer Reisetag als der klassische Samstag. Wer an Wochenenden fahren muss oder will, sollte möglichst am sehr frühen Morgen losfahren.

Darüber hinaus empfiehlt der ACE: Vor Antritt und während der Fahrt Mobilitäts-Apps zu nutzen, die unter anderem ein frühzeitiges Ausweichen bei langen Staus anzeigen. Auch sieht man auf einen Blick, ab wann sich bei Störungen des Verkehrsflusses eine Ausweichstrecke überhaupt lohnt.

mid/asg