Klima-Alarm: Das Eis wird heiß

Der Klimawandel schreitet immer schneller voran. Aktuelle Zahlen von Spitzbergen lassen die Alarmglocken noch lauter läuten. Meteorologen haben im hohen Norden fast 22 Grad Celsius gemessen, so warm war es noch nie zuvor auf Spitzbergen. Der neue Rekord zeigt aus Sicht der Wissenschaftler, dass sich die Arktis schneller erwärmt als der Rest der Welt.

Der Spitzenwert von 21,7 Grad Celsius wurde nach Angaben des norwegischen Instituts für Meteorologie in Oslo im Ort Longyearbyen erreicht. Damit sei ein 41 Jahre alter Rekord gebrochen worden. Am 16. Juli 1979 hatten Meteorologen auf der Hauptsiedlung der Insel 21,3 Grad Celsius gemessen. Longyearbyen liegt etwa 1.300 Kilometer vom Nordpol entfernt.

Im Juli, dem heißesten Monat des Jahres, ist es dort normalerweise gerade einmal fünf bis acht Grad warm. Nach Ansicht von Wissenschaftlern schreitet die Klimaerwärmung in der Arktis doppelt so schnell voran wie im Rest der Welt.

Im russischen Teil der Arktis etwa liegen die Durchschnittstemperaturen bereits seit Januar durchschnittlich fünf Grad über Normal-Level, berichtet “tagesschau.de”. Anfang Juli war in Sibirien mit 38 Grad Celsius eine neue Rekordtemperatur jenseits des Polarkreises gemessen worden.

Ralf Loweg

Studie: Weltbevölkerung soll schrumpfen

Die Weltbevölkerung soll laut einer groß angelegten Studie bis 2100 deutlich weniger wachsen als bislang von den Vereinten Nationen vorhergesagt. Ein internationales Forscherteam kam zu dem Ergebnis, dass bis zum Ende des Jahrhunderts voraussichtlich 8,8 Milliarden Menschen auf der Erde leben werden – das sind immerhin zwei Milliarden weniger als es aktuelle UN-Prognosen vorhersagen. Die Studie wurde im renommierten Medizin-Fachblatt “The Lancet” veröffentlicht.

Laut der Prognose soll der höchste Wert im Jahr 2064 erreicht werden – dann soll es rund 9,7 Milliarden Menschen auf der Welt geben. Danach erwarten die Forscher eine rückläufige Geburtenrate: In 183 von 195 Ländern werde sie so weit sinken, dass die Bevölkerungszahl ohne Einwanderung nicht mehr aufrecht erhalten werden könne, berichtet “tagesschau.de”.

Mehr als 20 Länder, darunter Japan, Spanien, Italien und Polen, werden der Studie zufolge bis 2100 die Hälfte ihrer Bevölkerung verlieren. Auch das bevölkerungsreichste Land China werde von aktuell 1,4 Milliarden auf rund 730 Millionen Einwohner zum Jahrhundertende schrumpfen. Wachsen werden der Prognose zufolge hingegen Länder in Afrika südlich der Sahara. Nigeria könnte demnach in 80 Jahren mit 800 Millionen Menschen nach Indien das bevölkerungsreichste Land der Erde werden.

Ralf Loweg

Hacker-Angriff auf Promi-Twitter-Konten

Unbekannte Hacker haben sich Zugriff auf Twitter-Konten von amerikanischen Prominenten, wie beispielsweise Ex US-Präsident Barack Obama, verschafft, um dubiose Bitcoin-Deals anzubieten. Über die Accounts der Betroffenen wurden gefälschte Tweets abgesetzt, die umgerechnet fast 2.000 Euro versprachen, die an eine bestimmte Bitcoin-Adresse geschickt würden.

Der Kurznachrichtendienst erklärte, man untersuche den Vorfall. Der Gründer und Chef des Unternehmens, Jack Dorsey, versprach Aufklärung. Sobald die Firma “ein besseres Verständnis” von dem habe, was passiert sei, werde man die Öffentlichkeit so ausführlich wie möglich darüber informieren, erklärte Dorsey über Twitter. “Wir alle bedauern, dass dies passiert ist”, schrieb er. “Ein harter Tag für uns bei Twitter.”

Die Bundespolizei FBI gab an, über die Sicherheitslücke bei Twitter informiert zu sein, lehnte einen weiteren Kommentar jedoch ab. Es gibt keine Belege, dass die Inhaber dieser Konten selbst ins Visier geraten sind. Vielmehr sollten deren Follower dazu verleitet werden, Geld an die anonyme Bitcoin-Adresse zu schicken, berichtet “tagesschau.de”.

Ralf Loweg

Umfrage: Markus Söder ist Gewinner der Corona-Krise

Laut einer Umfrage der Mannheimer Forschungsgruppe im Auftrag vom Politbarometer, beherrscht das Thema Corona weiterhin die politische Agenda: Demnach ist Corona für 64 Prozent aller Befragten zurzeit das wichtigste politische Problem in Deutschland. Danach kommt mit weitem Abstand die ökonomische Lage im Land (17 Prozent). Trotz immer wieder aufflackernder Hotspots halten nur 40 Prozent ihre Gesundheit aktuell durch das Coronavirus für gefährdet, 60 Prozent sehen diese Bedrohung nicht (Rest zu 100 Prozent hier und im Folgenden jeweils “weiß nicht”).

Maskenpflicht beim Einkaufen

Trotz dieser eher schwachen Gefährdungswahrnehmung finden es 87 Prozent aller Befragten – darunter Mehrheiten in allen Parteianhängerschaften – richtig, dass es weiterhin eine Maskenpflicht beim Einkaufen gibt. Nur 12 Prozent finden das nicht richtig. Generell sind 73 Prozent der Meinung, dass die vorgeschriebenen Mund-Nase-Bedeckungen sehr viel oder viel helfen, wenn es darum geht, die Verbreitung von Coronaviren zu verringern. 26 Prozent erwarten davon nicht so viel oder überhaupt nichts.

Risiko Urlaubsreisen

Die eher vorsichtige Bewertung der Lockerungsmaßnahmen wird auch beim Thema Urlaubsreisen sichtbar. So befürchten 69 Prozent, dass die Reisen jetzt im Sommer wieder zu deutlich höheren Infektionszahlen bei uns führen werden, 28 Prozent glauben das nicht.

Wer kann Kanzler/-in?

Die Corona-Pandemie hat auch das Urteil über das Kanzlerpotenzial verschiedener Politiker deutlich verändert. Profitiert hat davon vor allem der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Markus Söder. Waren im März nur 30 Prozent aller Befragten der Meinung, dass sich Söder für das Amt des Bundeskanzlers eignet (51 Prozent sahen das nicht so), so führt er inzwischen das Kanzler-Ranking ganz klar an: Jetzt sagen 64 Prozent aller Befragten und 78 Prozent der Unions-Anhänger, dass Markus Söder das Zeug zum Bundeskanzler hat, während 27 Prozent (Unions-Anhänger: 17 Prozent) die Auffassung vertreten, dass er sich dafür nicht eignet. Nach Söder wird mit 48 Prozent am ehesten noch Olaf Scholz attestiert, für das Kanzleramt geeignet zu sein, 42 Prozent sehen das nicht so.

Allen anderen abgefragten Politikern wird mit klarer Mehrheit eine Eignung für das Kanzleramt abgesprochen: Friedrich Merz (ja: 31 Prozent; nein: 55 Prozent), Robert Habeck (ja: 29 Prozent; nein: 54 Prozent), Armin Laschet (ja: 19 Prozent; nein: 64 Prozent), Annalena Baerbock (ja: 17 Prozent; nein: 65 Prozent) und Norbert Röttgen (ja: 14 Prozent; nein: 59 Prozent).

Top Ten: Wenig Veränderungen

Wenn es um die Beurteilung nach Sympathie und Leistung der zehn wichtigsten Politikerinnen und Politiker geht (“Was halten Sie von?”), liegt Angela Merkel weiter auf Platz eins. Auf der Skala von +5 bis -5 erhält sie einen Durchschnittswert von 2,7 (Juni II: 2,6). Es folgen Markus Söder mit 2,0 (Juni II: 1,9), Olaf Scholz mit ebenfalls 2,0 (Juni II: 1,8), Jens Spahn mit 1,5 (Juni II: 1,3), Hubertus Heil mit 1,4 (Juni II:1,4), Peter Altmaier mit 1,3 (Juni II: 1,2), Robert Habeck mit 1,2 (Juni II: 1,0), Horst Seehofer mit 0,8 (Juni II: 0,8) und Armin Laschet mit 0,5 (Juni II: 0,5). Schlusslicht bleibt Christian Lindner mit minus 0,2 (Juni II: minus 0,4).

Projektion Bundestagswahl

Wenn am nächsten Sonntag wirklich Bundestagswahl wäre, gäbe es im Vergleich zu Ende Juni nur geringfügige Veränderungen: Die Union käme auf 39 Prozent (minus 1), die SPD auf 15 Prozent, die AfD auf 9 Prozent, die FDP auf 5 Prozent, die Linke auf 7 Prozent (alle unverändert) und die Grünen auf 20 Prozent (plus 1). Die anderen Parteien zusammen lägen bei 5 Prozent (unverändert). Damit hätte eine Koalition aus CDU/CSU und Grünen ebenso eine Mehrheit wie eine aus CDU/CSU und SPD.

Bundeswehr, Rechtsextremismus und die Wehrpflicht

Dass Rechtsextremismus in der Bundeswehr sehr weit verbreitet ist, meinen 11 Prozent, “weit verbreitet” sagen 35 Prozent, “nicht so weit” 40 Prozent und 2 Prozent sehen überhaupt keine solchen Tendenzen. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund sind 50 Prozent der Meinung, dass die 2011 ausgesetzte Wehrpflicht wieder eingeführt werden soll (dagegen: 47 Prozent). Für eine allgemeine einjährige Dienstpflicht für junge Männer und Frauen sprechen sich sogar 77 Prozent aus (dagegen: 22 Prozent).

Verschärfung des Bußgeldkatalogs

Der neue, vorerst wegen Formfehlern außer Vollzug gesetzte Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr sieht vor, dass bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 21 km/h und außerorts um 26 km/h ein einmonatiges Fahrverbot erfolgt. Diese Verschärfung wird von 48 Prozent unterstützt und von 51 Prozent abgelehnt.

red

Quelle: ZDF / Politbarometer

Der Feldhamster stirbt aus

Kleine Kinder sind beim Anblick eines Feldhamsters sofort verliebt und bekommen leuchtende Augen. Doch diese Liebe wird auf eine harte Probe gestellt. Denn der putzige Kerl, der die Kinderherzen im Sturm erobert, ist vom Aussterben bedroht. Das jedenfalls geht aus der neuen Roten Liste der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten hervor, die die Weltnaturschutzunion (IUCN) jetzt präsentiert hat.

Das verringerte Vorkommen in West- und Mitteleuropa war bereits bekannt. In der EU ist der Feldhamster streng geschützt. Allerdings hatten Naturschützer bislang angenommen, dass es noch viele Feldhamster in Osteuropa und Russland gibt. Das war offenbar ein Trugschluss. “Wenn sich nichts ändert, wird der Feldhamster in den nächsten 30 Jahren aussterben”, berichtete die IUCN.

Die Ursachen für das Verschwinden des Feldhamsters sind noch nicht geklärt. Als mögliche Verursacher gelten aber unter anderem die Ausweitung von Monokulturen in der Landwirtschaft, die globale Erderwärmung und Lichtverschmutzung, berichtet “tagesschau.de”.

Insgesamt sind in der seit 1964 geführten Roten Liste nun mindestens 120.000 Tier- und Pflanzenarten erfasst, vorher waren es rund 116.000. Vom Aussterben bedroht sind mehr als 32.000 Arten. Das sind Arten, die nach Meinung der IUCN ohne Schutzmaßnahmen nicht überleben werden.

Unterteilt sind sie in drei Stufen: “gefährdet”, “stark gefährdet” und “vom Aussterben bedroht”. In dieser höchsten Kategorie sind einschließlich Feldhamster jetzt 6.811 Arten, zuvor waren 6.523.

Ralf Loweg

Wer nach einem Unfall Tote fotografiert oder filmt macht sich strafbar

Das Fotografieren von Unfalltoten ist künftig eine Straftat. Der Bundestag hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der auf einen baden-württembergischen Antrag im Bundesrat zurückgeht.

Neben der Strafbarkeit des so genannten “Upskirtings”, dem Fertigen von Bildaufnahmen des Intimbereichs, hat der Bundestag in der Nacht von Donnerstag, 2. Juli 2020, auf Freitag noch eine weitere Forderung aus Baden-Württemberg als Gesetz beschlossen: Künftig wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft, wer Unfalltote fotografiert oder filmt. Aufgrund einer Strafbarkeitslücke waren bislang so genannte Gaffer-Fotos bei Unfällen und Unglücksfällen von Toten straflos. Der Bundesrat hatte sich im Mai 2019 auf einen von Justizminister Guido Wolf ausgearbeiteten Antrag Baden-Württembergs dafür ausgesprochen, das Fotografieren und Filmen von Toten unter Strafe zu stellen.

Missachtung des Persönlichkeitsrechts des Toten darf nicht geduldet werden

Justizminister Guido Wolf sagte: „Wer nach einem Unfall Tote fotografiert oder filmt und das dann womöglich noch auf sozialen Netzwerken teilt, der gehört bestraft! Ein solches Verhalten dürfen wir nicht durchgehen lassen. Denn das ist eine tiefe Missachtung des Persönlichkeitsrechts des Toten. Und es ist auch ein Schlag ins Gesicht der trauernden Angehörigen. Es ist allerhöchste Zeit, dass diese Strafbarkeitslücke nun geschlossen wird. Wir mussten leider immer wieder feststellen, dass Tote, dass verunglückte Menschen, von Gaffern fotografiert werden. Rettungskräfte haben häufig davon berichtet. Dieser zunehmende Voyeurismus hat sicher auch damit zu tun, dass praktisch jeder ein Handy bei sich trägt und Aufnahmen schnell gemacht sind. Hinzu kommt wohl auch teilweise eine makabre Jagd nach dem schrecklichsten Bild, bei der manche alle Regeln des Anstands vergessen! Was aber auch immer die Ursachen für dieses Verhalten sein mögen: Der Staat darf ein solches Verhalten nicht tolerieren.“

Info:

Bislang waren im Straftatbestand Paragraph 201a Strafgesetzbuch (StGB)– Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen – nur Bildaufnahmen bei Unfällen oder Unglücksfällen von lebenden Personen, die deren Hilflosigkeit zur Schau stellen und dadurch ihren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen, strafbar. Verstorbene Personen gehören hingegen bislang nicht zum geschützten Personenkreis des Paragraphen 201a StGB. Durch Einfügung einer neuen Nummer drei in diesen Paragraphen werden das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, vom Straftatbestand erfasst.

red

Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg

Mehr Schmerzensgeld für Friseur-Panne

Diesen Friseurbesuch wird eine Frau bestimmt nicht mehr vergessen: 2016 wollte sie sich blonde Haarsträhnen färben lassen. Das Ergebnis ist bleibend, denn in einem handtellergroßen Bereich am Hinterkopf fanden sich nach der Blondierungs-Maßnahme Verbrennungen und Verätzungen ersten bis zweiten Grades. Deshalb wurden der Frau vom Oberlandesgerichts Köln insgesamt 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Die Frau machte nach der Blondierung eine regelrechte Tortur durch. Es folgte eine monatelange Schmerz- und Infektionsbehandlung mit verschiedenen Medikamenten. Bleibende Folge: Auf einer rechteckigen Fläche von rund drei mal fünf Zentimetern im Bereich des Hinterkopfes wächst jetzt kein Haar mehr. Auch mit einem grundsätzlich möglichen,aber ziemlich aufwändigen dermatologisch-operativen Eingriff ist eine vollständige Beseitigung der haarlosen Stelle nicht sicher.

Unglaublich: Zur Entschädigung hatte der Friseur seiner – inzwischen ehemaligen – Kundin zunächst einen Gutschein angeboten. Vor dem Landgericht Köln forderte die Klägerin daraufhin unter anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro sowie die Feststellung, dass der Beklagte zum Ersatz etwaiger weiterer Schäden verpflichtet sei. Das Landgericht hatte das Schmerzensgeld auf 4.000 Euro festgesetzt und den Haarkünstler verpflichtet, mögliche Folgeschäden zu ersetzen. Das Oberlandesgericht hob das Schmerzensgeld um 1.000 Euro an.

Andreas Reiners

Rentenerhöhung: Was davon übrig bleibt

Ab 1. Juli 2020 haben Rentner mehr Geld in der Tasche. Zumindest theoretisch. Denn die Altersbezüge steigen zwar erneut an. Im Westen um fast dreieinhalb Prozent, im Osten sogar um gut vier Prozent. Davon sollen laut Bundesfinanzministerium rund 21 Millionen Rentner profitieren. Doch nicht bei allen wird das Geld komplett im Portemonnaie landen.

Der Grund: Mit der Erhöhung werden viele Senioren erstmals steuerpflichtig. Doch wie viel sie von der Rente an den Fiskus abgeben müssen, hängt vom Rentenbeginn, dem Grundfreibetrag und der Krankenversicherung ab. Schließlich zahlen auch Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Je früher der Renteneintritt, desto geringer die Steuer. Wer bis 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Bruttorente versteuern. Wer in 2020 seinen Ruhestand beginnt, muss bereits 80 Prozent versteuern und bekommt nur noch 20 Prozent der Bruttorente als steuerfreien Teil ausgezahlt. Ab 2040 müssen alle Neu-Rentner ihr gesamtes Einkommen voll versteuern, abzüglich der dann geltenden Freibeträge.

Die zweite Kehrseite der Medaille: Mit steigender Rente steigen auch die prozentualen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Grundsätzlich gilt, dass Ruheständler genauso wie im bisherigen Berufsleben versichert sind. Wer also gesetzlich versichert war, bleibt es in der Regel auch als Rentner. Wer Privatpatient war, ist es auch im Alter. Doch während sich Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an das Einkommen anpassen, hängt die Höhe des Beitrages zur privaten Krankenversicherung allein vom Tarif ab, für den man sich entscheidet.

Die einzige finanzielle Unterstützung, die privat versicherte Rentner beantragen können, ist ein Zuschuss des Rentenversicherungsträgers, sofern sie eine gesetzliche Rente beziehen. Der Zuschuss liegt aktuell bei 7,85 Prozent der gesetzlichen Bruttorente, beträgt aber höchstens die Hälfte des Krankenversicherungs-Beitrages. Nach Auskunft von ARAG Experten ist der Zuschuss steuerfrei, muss allerdings bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.

Rudolf Huber

Älteste Atomkraftwerk wird stillgelegt

Nach jahrelangen Diskussionen wird das älteste Atomkernkraftwerk Frankreichs im elsässischen Fessenheim stillgelegt. „Eine ganze Region kann aufatmen“, sagt Umweltminister Untersteller. 

In der Nacht vom 29. auf den 30. Juni soll der zweite Block des Kernkraftwerks im französischen Fessenheim endgültig abgeschaltet werden. Damit wird die Kernenergieerzeugung am Standort endgültig eingestellt. „Das ist ein guter Tag für die Menschen in Südbaden und Baden-Württemberg. Es ist aber auch ein guter Tag für die Menschen im französischen Grenzgebiet. Die ganze Region wird sicherer“, sagte Umweltminister Franz Untersteller heute in einer Pressemitteilung dazu.

Baden-Württemberg setzt sich auf vielen Ebenen seit Jahren schon dafür ein, dass Fessenheim vom Netz genommen wird. Neben politischen Initiativen auf Ebene der Landesregierung war das Regierungspräsidium in Freiburg eine treibende Kraft in der lokalen Überwachungskommission zum Kernkraftwerk Fessenheim (Commission Locale d’Information et de Surveillance CLIS).

„Die vielen Störfälle in den letzten Jahren haben immer wieder deutlich gemacht, dass das Kraftwerk nicht den höchsten Sicherheitsanforderungen genügt und ein großes Risiko darstellt. Das haben wir auch mit unabhängigen Gutachten untermauert. Jetzt geht es darum, für die Menschen und den Standort Fessenheim eine neue wirtschaftliche Perspektive zu schaffen“, so Umweltminister Untersteller.

Baden-Württemberg arbeite mit der französischen Seite diesbezüglich eng zusammen, die Gespräche seien auf einem sehr guten Weg, sagte Untersteller weiter. In der Planung sei ein deutsch-französischer Gewerbepark. Er hoffe, dass der Park auch einen Beitrag leisten werde für eine nachhaltige Energieversorgung auf der Basis erneuerbarer Energien.

red

Quelle: www.Baden-Württemberg.de

Kinder aus Migranten-Familien deutlich häufiger von Armut bedroht

Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund sind deutlich häufiger von Armut betroffen als Jungen und Mädchen ohne Migrationshintergrund. Dies geht aus dem aktuellen GesellschaftsReport BW hervor. Als Folge hat das Ministerium für Soziales und Integration drei Förderprogramme aufgelegt, um dieser Entwicklung entgegen zu wirken.

Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund sind deutlich häufiger von Armut betroffen als Jungen und Mädchen ohne Migrationshintergrund. So das Ergebnis des zweiten GesellschaftsReports BW in diesem Jahr, den Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Freitag (26. Juni) in Stuttgart vorgestellt hat.

Ausgangspunkt für den Report war die Erkenntnis, dass Kinder und Jugendliche, die einen Migrationshintergrund haben, mit einer Quote von 29,3 Prozent ungleich häufiger von Armut bedroht sind als Kinder ohne Migrationshintergrund (10,5 Prozent). Insgesamt sind in Baden-Württemberg rund 19 Prozent der Kinder und Jugendlichen armutsgefährdet. Als arm gelten Haushalte, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des Durchschnitts in ihrem Bundesland beträgt. Als Folge aus dem Report hat das Ministerium für Soziales und Integration zwei Förderprogramme aufgelegt, um dieser Entwicklung entgegen zu wirken. Zusätzlich gibt es ein Soforthilfeprogramm für alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig von deren Herkunft. Die daraus resultierenden Angebote sollen ihnen helfen, gestärkt aus der Corona-Krise hervorzugehen.

Gleiche Chancen für alle Kinder

„Armut im Kindesalter soll nicht der kindlichen Entwicklung, den Bildungs- und Zukunftschancen der Kinder und der Aussicht auf ein selbstbestimmtes Leben im Wege stehen. Unsere Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass alle Kinder und Jugendlichen ihre Talente und Fähigkeiten bestmöglich entwickeln und einbringen können“, so Minister Lucha weiter.

Der GesellschaftsReport mit dem Titel „Arm ist nicht gleich arm: Armut bei Kindern mit Migrationshintergrund“ zeige deutlich, dass gängige Armutsrisikofaktoren wie niedrige Bildung und Erwerbslosigkeit der Eltern oder auch Kinderreichtum die erhöhte Armutsgefährdung bei Kindern mit Migrationshintergrund nur etwa zur Hälfte erklären können. So seien vor allem mangelhafte deutsche Sprachkenntnisse in einigen Migrantenfamilien und die insgesamt schwierigere Arbeitsmarktintegration von Menschen aus Drittstaaten ausschlaggebend für die höhere Armutsgefährdung.

Drei Förderaufrufe für Projekte zugunsten von armutsgefährdeten Kindern und Familien

„Allen Menschen müssen unabhängig von Herkunft und Staatsangehörigkeit die gleichen Chancen offenstehen, die gleichen Chancen auf ein Leben mit gesichertem Einkommen und auf gesellschaftlichen Aufstieg. Wir müssen der besonderen Armutsgefährdung von Kindern mit Migrationshintergrund möglichst zu einem frühen Zeitpunkt entgegenwirken“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha anlässlich der Bekanntgabe der drei neuen Ausschreibungen des Landes zur Bekämpfung von Kinderarmut mit einem Gesamtfinanzvolumen von 770.000 Euro.

Mit dem Förderaufruf „Wir gehören dazu – Strategien zur Verbesserung der Chancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund“ sollen zivilgesellschaftliche Organisationen zum Aufbau neuer Projekte ermutigt werden, die der Armutsgefährdung von Kindern mit Migrationshintergrund entgegenwirken und zur Verbesserung von Teilhabechancen trotz Armutsgefährdung beitragen. Neue Ideen sollen ausgetestet und neue Wege und Methoden vor Ort erprobt werden. Dafür werden Fördermittel in Höhe von bis zu 300.000 Euro bereitgestellt.

Durch den Förderaufruf „Elternmentorenprogramme“ sollen nachhaltige Beteiligungsformen für Eltern mit Migrationshintergrund am Bildungsweg ihrer Kinder sowie an den Regelstrukturen der Kommunen und des Bildungswesens entwickelt und gestärkt werden. Die Elternbeteiligung in den Kommunen soll quantitativ ausgebaut sowie überregional oder landesweit qualitativ weiterentwickelt werden. Gefördert werden können u.a. Maßnahmen zur Gewinnung und Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen, zur Förderung der Elternbeteiligung, zur Vernetzung, zur überregionalen und landesweiten Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlich Tätigen sowie Veranstaltungen zu Erfahrungsaustausch, Wissenstransfer, Qualitätsentwicklung und Vernetzung. Dafür stehen Mittel von bis zu 320.000 Euro zur Verfügung.

Das Ministerium für Soziales und Integration veröffentlicht zudem ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 150.000 Euro für Kinder und Jugendliche. Im Alltag müssen viele Kinder aufgrund der Corona-Pandemie nach wie vor auf die üblichen Sozialkontakte verzichten. Gerade in armutsgefährdeten Haushalten laufen sie Gefahr, stärker in ihrer Entwicklung eingeschränkt zu werden. Gesucht werden kreative Lösungen, die Kinder und Jugendliche ansprechen und sie wieder stärker miteinander in Kontakt bringen.

Vereine, Verbände und rechtsfähige Initiativen, die sich bereits bei der Prävention von Kinderarmut engagieren, sowie Städte und Gemeinden, Stadt- und Landkreise können dafür eine Förderung in Höhe von bis zu 2.500 Euro beantragen, wenn sie damit ein geeignetes pädagogisches Konzept verbinden.

red