DHL-Frachtflugzeug stürzt in Litauen auf Wohngebäude

In der Nähe des Flughafens der litauischen Hauptstadt Vilnius ist am Montagmorgen offenbar ein DHL-Frachtflugzeug abgestürzt. Man sei gegen 5:30 Uhr Ortszeit (4:30 Uhr deutscher Zeit) über den Vorfall informiert worden, teilte der Flughafenbetreiber mit.

Demnach soll es sich um ein in Leipzig gestartetes Flugzeug handeln. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge soll es auf ein Wohngebäude gestürzt sein. Die städtischen Rettungsdienste sowie die Feuerwehr des Flughafens Vilnius seien vor Ort und leiteten die Rettungsmaßnahmen, hieß es vom Flughafenbetreiber. Mehrere Abflüge in Vilnius wurden wegen des Unglücks verschoben.

Die genaue Unglücksursache war zunächst unklar. Auch zur Zahl der Opfer wurden noch keine Angaben gemacht.

red

Kampf gegen Plastikmüll: Greenpeace kritisiert Blockade durch Lobbyisten

Die Umweltorganisation Greenpeace befürchtet ein Scheitern der finalen Verhandlungsrunde des UN-Plastikabkommens. Die am Montag startende letzte Verhandlungsrunde des UN-Plastikabkommens im koreanischen Busan könne zum internationalen Durchbruch gegen Plastikmüll werden, drohe aber zu scheitern, warnen die Umweltschützer am Sonntag in einer Mitteilung.

“Die Verhandlungen bieten die Chance, die Plastikkrise weltweit zu stoppen”, sagte Moritz Jäger-Roschko, Experte für Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz von Greenpeace, der an den UN-Verhandlungen teilnimmt. Doch Lobbyisten und Öl-Staaten “wollen das Abkommen verwässern”, so Jäger-Roschko. “Aber wir können uns kein weiteres Taktieren und Verzögern leisten: Jeden Tag ohne ein starkes Plastikabkommen versinkt die Welt tiefer im Müll”, warnte der Umweltschützer.

In Deutschland fielen laut Umweltbundesamt jährlich mehr als sechs Millionen Tonnen Plastikmüll an. Weltweit würden den Vereinten Nationen zufolge 2024 fast 400 Millionen Tonnen Plastikmüll produziert.

Jäger-Roschko und appellierte an Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne), sich weiterhin für eine drastische Reduktion der Kunststoffproduktion einzusetzen: “Nur sieben Tage wird verhandelt, doch bei den Kernproblemen Plastikproduktion, bedenkliche Chemikalien und Finanzierung gehen die Positionen noch auseinander. Die Plastikproduktion befeuert die Klimakrise”, so der Experte.

“Ein wirkungsvolles Plastikabkommen setzt verbindliche Vorgaben zur drastischen Verringerung der weltweiten Plastikproduktion. Dazu gehören ein globaler Maßnahmenplan zur Verringerung, Mehrweg-Quoten für Verpackungen und Verbote für vermeidbares Einwegplastik”, sagte Jäger-Roschko.

Die Gefahr eines schwachen, unverbindlichen Abkommens sei groß. “Deutschland muss diese historische Gelegenheit nutzen und sich in Busan aktiv für ein starkes Abkommen einsetzen. Nur wenn wir das Problem an der Quelle stoppen und in Zukunft weltweit weniger Plastik produziert wird, können die globalen Klimaziele noch erreicht werden”, hob der Experte für Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz hervor.

red

„Verwaiste“ Wahlkreise: Warum viele CDU-Direktkandidaten trotz Sieg leer ausgehen könnten – auch in Baden-Württemberg

Wahlforscher warnen vor massiven Auswirkungen des neuen Wahlrechts auf CDU-Direktmandate, vor allem in Westdeutschland.

Friedrichshafen – Der Friedrichshafener Wahlforscher Joachim Behnke rechnet damit, dass sich das neue Wahlrecht vor allem auf siegreiche CDU-Direktkandidaten auswirken wird. Nach der Wahl werden sie womöglich nicht mehr in den Bundestag einziehen, selbst wenn sie in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen gewinnen.

“Es wird definitiv die CDU sein, die von den Kappungen betroffen sein wird”, sagte der Politikwissenschaftler von der Zeppelin Universität Friedrichshafen der “Welt am Sonntag”. Er rechne auf Basis der aktuellen Umfragen mit 20 bis 35 Direktmandaten, die nicht von den Zweitstimmen gedeckt sind. “Betroffen dürften Wahlkreise in Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sein. Sie drohen verwaist zu werden.”

In Ostdeutschland werde vermutlich die AfD einige ungedeckte Direktmandate bekommen, allerdings seien die Prognosen hier sehr unsicher. SPD und CSU seien auf Basis der aktuellen Umfragen weniger betroffen.

Auch die CDU selbst rechnet im Westen mit deutlichen Auswirkungen, etwa in Baden-Württemberg. “Das neue Wahlrecht der Ampel trifft Baden-Württemberg besonders hart”, sagte der erste parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU). Viele Bürger würden am Wahlabend nicht wissen, ob der von ihnen mit Mehrheit gewählte Kandidat tatsächlich in den Bundestag einziehe.

Bei der vorgezogenen Neuwahl wird erstmals nach dem neuen Wahlrecht gewählt, das die Ampel-Koalition 2023 beschloss. Um den zuletzt deutlich gewachsenen Bundestag zu verkleinern, gilt künftig eine Obergrenze: Nur noch 630 statt aktuell 733 Abgeordnete dürfen im Parlament sitzen. Wie bisher sollen die Parteien gemäß ihrem Zweitstimmenanteil vertreten sein. Die mit der Erststimme gewählten Wahlkreissieger können allerdings nicht mehr automatisch in den Bundestag einziehen. Sondern nur dann, wenn ihre Partei auch bei den Zweitstimmen ausreichend gut abschneidet. Traditionell sind die Unionsparteien bei den Erststimmen stark.

Angesichts der Änderungen kündigen CDU und CSU an, im Wahlkampf noch stärker auf die Zweitstimmen zu setzen. “Die CDU Baden-Württemberg wird in allen Wahlkreisen Direktkandidaten aufstellen”, sagte Frei. “Wir werden den Menschen sagen: Wenn ihr einen direkten Draht in den Deutschen Bundestag möchtet, müsst ihr auch mit der Zweitstimme CDU wählen. Die Zweitstimme ist Wahlkreisstimme.”

Alexander Hoffmann, parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, sagte der Sonntagszeitung: “Wir müssen den Leuten jetzt erklären, dass die Zweitstimme noch wichtiger geworden ist, als sie es ohnehin schon war. Wir werden im Wahlkampf die Botschaft transportieren: `Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Direktkandidat in den Bundestag einzieht, dann müssen Sie uns auch die Zweitstimme geben.`”

Leihstimmen an die FDP werde es nicht geben, so Hoffmann: “Die FDP tut jetzt so, als hätte sie mit der `Ampel` nichts zu tun gehabt und als wären wir der geborene Koalitionspartner. Wir haben aber überhaupt kein Interesse, sie auf unsere Kosten über die Fünf-Prozent-Hürde zu hieven.”

Der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm sagte: “Klar ist, dass sich die FDP mit der Wahlrechtsreform ein Ei ins Nest gelegt hat. Wir werden in der Union noch intensiver um Zweitstimmen kämpfen, als es früher schon der Fall war.”

red

Sonntagstrend: SPD sinkt in Umfrage auf 14 Prozent ab; FDP überspringt Hürde – Union bleibt stärkste Kraft

Die SPD büßt bei den Wählern stark an Zustimmung ein. Im jüngsten Insa-Sonntagstrend für die “Bild am Sonntag” kommt die Partei von Bundeskanzler Olaf Scholz nur noch auf 14 Prozent der Stimmen. Das sind zwei Prozentpunkte weniger als in der Woche zuvor.

Die FDP hingegen kann sich um einen Prozentpunkt auf fünf Prozent verbessern und würde damit aktuell den Wiedereinzug in den Bundestag schaffen. Auch die Grünen können einen Punkt zulegen und liegen nun bei elf Prozent. Die Union ist mit 32 Prozent unverändert stärkste Kraft, gefolgt von der AfD mit 19 Prozent. Das BSW landet bei sieben Prozent (minus ein Prozentpunkt). Die Linken liegen nach wie vor bei vier Prozent. Für eine der sonstigen Parteien würden acht Prozent stimmen (plus eins).

Insa erfragte für die “Bild am Sonntag” außerdem, wen die Bürger wählen würden, wenn sie direkt für einen Kanzler stimmen könnten. Im Ergebnis unterliegt Olaf Scholz (15 Prozent, minus ein Prozentpunkt zur Vorwoche) klar CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz (31 Prozent, minus ein Prozentpunkt) und Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck (18 Prozent, plus 2 Prozentpunkte).

Wesentlich besser würde die SPD mit Boris Pistorius abschneiden. Der Verteidigungsminister würde sich gegen Friedrich Merz mit 33 Prozent (plus sechs Prozentpunkte) zu 24 Prozent (minus sechs Prozentpunkte) durchsetzen. Robert Habeck käme auf 14 Prozent (plus ein Prozentpunkt). Für den Sonntagstrend befragte Insa insgesamt 1.203 Personen vom 18. bis 21. November 2024. Bei der Kanzlerfrage wurden 1.001 Menschen im Zeitraum 21. bis 22. November 2024 befragt.

red

CDU-Abgeordneter gibt Rückzug bekannt: Bundestagspräsidentin besorgt über Ausmaß von Bedrohungen

Nach der Ankündigung des CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz, wegen der Bedrohung von rechts nicht mehr für den Bundestag zu kandidieren, zeigt sich Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) sehr besorgt. Die Zahl der Anfeindungen, Bedrohungen und Angriffe auf Politiker “nimmt in einem erschreckenden Ausmaß zu, gerade auch in Wahlkampfzeiten”, sagte Bas der “Wochentaz” (Samstagausgabe).

“Es ist ein sehr ernstzunehmendes Warnsignal, wenn sich Abgeordnete deshalb von der politischen Arbeit zurückziehen.” Das führe auch dazu, dass sich auf kommunaler Ebene immer weniger Menschen ehrenamtlich engagieren, so Bas weiter. “Wenn eine vom gegenseitigen Respekt getragene politische Auseinandersetzung nicht mehr möglich ist, dann fügt das unserer Demokratie schweren Schaden zu.”

Demokraten müssten sich dieser Entwicklung entschieden entgegenstellen und vor allem Vorbild sein. “Bei allem Streit und unterschiedlichen Meinungen: Wir müssen wieder mehr zuhören und auf den anderen zugehen, denn nur so lassen sich Kompromisse finden”, sagte Bas der “Wochentaz”.

Wanderwitz, der aus dem sächsischen Erzgebirge kommt, hat angekündigt, sich aus der Politik zurückzuziehen, um sich und seine Familie zu schützen. Der Christdemokrat hatte sich früh und offensiv gegen die AfD positioniert und war damit auch in der eigenen Partei angeeckt. Wanderwitz ist Initiator der fraktionsübergreifenden Initiative für ein AfD-Verbotsverfahren im Bundestag. Er wird seit Jahren bedroht.

Auch seine Partnerin, Yvonne Magwas, die ebenfalls für die CDU im Bundestag sitzt, kandidiert nicht wieder. Sie hatte diesen Schritt bereits im Sommer angekündigt und ebenfalls die feindliche Stimmung insbesondere in Sachsen als Grund angeführt. Magwas ist derzeit Bundestagsvizepräsidentin und damit eine der Stellvertreterinnen von Bärbel Bas.

Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) äußerte sich bestürzt über den Rückzug von Wanderwitz. “Wenn Politiker aussteigen müssen, weil Radikale sie und ihre Familien bedrohen, ist das immer eine Niederlage für die Demokratie”, sagte Lauterbach der “Wochentaz”. Dabei spiele Parteizugehörigkeit oder politische Fallhöhe keine Rolle. “Der Rückzug von Herrn Wanderwitz ist verständlich, aber bedauerlich. Seine Stimme wird fehlen im notwendigen demokratischen Diskurs.”

red

Habeck verteidigt Strafanzeigen gegen Hass im Netz

Bundeswirtschaftsminister und Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck hat sein rechtliches Vorgehen gegen Beleidigungen im Internet verteidigt. “Klar muss ich als Politiker Kritik und Zorn aushalten. Aber die immer stärkere Entgrenzung will ich nicht akzeptieren”, sagte Habeck dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Samstagausgaben).

Er sehe sich im Netz mit Begriffen wie “Dreckspack”, “Missgeburt,” “an die Wand stellen”, Adolf-Hitler-Vergleichen und Drohungen an seine Familie konfrontiert, beklagte der Grünen-Politiker.

Habeck, der einen Strafantrag gegen einen Mann aus Bayern gestellt hatte, der ihn als “Schwachkopf” bezeichnet hatte, räumte ein, dass es Worte gebe, über die man streiten könne. “Aber wir dürfen die Debatten auch nicht verkehren. Beleidigungen und Drohungen sind keine Normalität, und ich will sie auch nicht als Normalität hinnehmen”, sagte er.

Der Vizekanzler verwies darauf, dass nicht nur Politiker, sondern auch Ehrenamtliche Beleidigungen, Drohungen und Hass im Netz ausgesetzt seien. “Das ist schlecht für unsere Demokratie”, so der Grünen-Politiker.

Zum Vorgehen der Staatsanwaltschaft Augsburg, die wegen der “Schwachkopf”-Äußerung bei dem Hater eine Hausdurchsuchung vorgenommen hatte, sagte Habeck: “Wir leben in einem Rechtstaat, in dem Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte in eigener Verantwortung entscheiden. Sie entscheiden, ob sie zum Beispiel eine Hausdurchsuchung für verhältnismäßig halten oder nicht.”

red

Rekord bei Großspenden: Parteien erhalten 2023 über 13 Millionen Euro

Noch nie zuvor haben Parteien so viele Großspenden erhalten wie in diesem Jahr. Das berichtet die “Welt am Sonntag” unter Berufung auf eigene Berechnungen auf Basis öffentlich zugänglicher Daten des Bundestages.

Demnach wurden bis zum 20. November Spenden mit einem Volumen von 13,26 Millionen Euro an die Bundestagsverwaltung gemeldet. Der bisherige Rekordwert stammt aus dem Jahr 2021. Damals addierte sich die Summe der Großspenden von Unternehmen und Privatpersonen im Gesamtjahr auf 13,10 Millionen Euro.

Der Rekordwert geht vor allem auf das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zurück. Die Neugründung sammelte im bisherigen Jahresverlauf 6,4 Millionen Euro an Großspenden ein. Das ist fast doppelt so viel wie alle übrigen Parteien zusammen. Die CDU kommt bislang auf 3,1 Millionen Euro, Volt auf 1,4 Millionen Euro. Dahinter folgen FDP (810.000 Euro), Grüne (490.000 Euro) und SPD (320.000 Euro).

Auch bei den größten Einzelspenden liegt das seit Januar als Partei eingetragene Bündnis der Ex-Linken-Politikerin Wagenknecht auf den ersten Plätzen. Der Privatmann Thomas Stanger aus Mecklenburg-Vorpommern überwies im März 4,1 Millionen Euro, nachdem er schon im Januar 990.000 Euro überwiesen hatte.

Im September kamen zudem 1,2 Millionen Euro vom parteinahen Verein “BSW – Für Vernunft und Gerechtigkeit”. Die dritte Millionenspende überwies am 15. November Thadaeus Friedemann Otto, ein Musiker aus Goslar, an Volt.

Allein seit dem Ampel-Aus am 6. November weist die Bundestagsverwaltung zwölf Spenden mit einem Volumen von 2,29 Millionen Euro aus. Im Gesamtjahr stehen auf der Liste 75 Spenden. Das sind weniger als im bisherigen Rekordjahr 2021, als 82 Großspenden bei den Parteien eingingen, obwohl seit März dieses Jahres bereits Spenden ab 35.000 Euro angezeigt werden müssen. Zuvor lag die Grenze bei 50.000 Euro.

red

Boris Pistorius verzichtet auf Kanzlerkandidatur für die SPD– Unterstützung für Scholz

Verteidigungsminister Pistorius schließt eine Kandidatur aus und stärkt Bundeskanzler Scholz den Rücken. „Kämpfen wir gemeinsam für eine zweite Amtszeit.“

Berlin – Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) verzichtet auf eine Kanzlerkandidatur für die SPD bei der Bundestagswahl. “Soeben habe ich unserer Partei- und Fraktionsspitze mitgeteilt, dass ich nicht zur Verfügung stehe für die Kandidatur um das Amt des Bundeskanzlers”, sagte Pistorius am Donnerstagabend in einer Videobotschaft für die Social-Media-Kanäle seiner Partei. “Das ist meine persönliche und ganz eigene Entscheidung.”

Pistorius stellte seine Unterstützung für den Wahlkampf von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in Aussicht. “Wir haben gemeinsam vieles angestoßen als SPD in dieser Regierung, aber vieles haben wir noch vor, um das Leben der Menschen in unserem Land zu verbessern. Deswegen meine Bitte: Kämpfen wir gemeinsam und geschlossen für eine zweite Amtszeit unseres sozialdemokratischen Bundeskanzlers Olaf Scholz.”

Mit Scholz habe man einen “hervorragenden Bundeskanzler”, so Pistorius. “Er hat eine schon für normale Zeiten schwierig zu führende Koalition aus drei Parteien durch die vielleicht größte Krise der letzten Jahrzehnte geführt. In einer Zeit, in der die Welt zunehmend durch Krisen, Spannungen und Krieg bestimmt wird, in einer Zeit, in der wieder Krieg in Europa herrscht, hat er dafür gesorgt, dass die Ukraine mit Deutschland den größten Unterstützer in Europa hat.” Zudem habe Scholz dafür gesorgt, dass Deutschland wieder ein verlässlicherer und stärkerer Nato-Bündnispartner sei. “Olaf Scholz steht für Vernunft und Besonnenheit und das ist gerade in Zeiten wie diesen, in Zeiten globaler Umbrüche und populistischer gefährliche Angriffe auf die Demokratie weltweit von besonderer Bedeutung”, so der Verteidigungsminister.

Pistorius, der zuletzt auf Nachfrage immer wieder offenließ, ob er für eine Kandidatur zur Verfügung stehe, beteuerte, die Debatte nicht angestoßen zu haben. “Ich habe sie nicht gewollt und ich habe mich für nichts ins Gespräch gebracht”, sagte er. Die Diskussionen habe für zunehmende Verunsicherung in der SPD und auch Irritationen bei den Wählern gesorgt. “Das schadet meiner Partei, der ich jetzt seit 48 Jahren angehöre.”

red

Internationale Strafgerichtshof erlässt Haftbefehle gegen Netanjahu und Galant

Der Internationale Strafgerichtshof wirft Israels Premierminister und Ex-Verteidigungsminister Kriegsverbrechen vor. Auch gegen Hamas-Anführer wurden Haftbefehle erlassen.

Den Haag – Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und Ex-Verteidigungsminister Joaw Galant erlassen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Demnach wurden zwei Einsprüche des Staates Israel von der zuständigen Vorverfahrenskammer des IStGH einstimmig zurückgewiesen. Der erste Antrag richtete sich gegen die Zuständigkeit des Gerichtshofs für die Situation in den Palästinensergebieten, im zweiten Einspruch wurde gefordert, dass die Kammer alle Verfahren vor dem Gerichtshof in der betreffenden Situation aussetzt.

In Bezug auf den ersten Einspruch stellte die Kammer fest, dass die Anerkennung der Zuständigkeit des Gerichts durch Israel nicht erforderlich sei, da das Gericht seine Zuständigkeit auf der Grundlage der territorialen Zuständigkeit Palästinas ausüben könne. Darüber hinaus sahen die Richter keinen Grund, die Prüfung der Anträge auf Haftbefehle auszusetzen.

Netanjahu und Galant werden “Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen” vorgeworfen. Konkret geht es demnach um “das Kriegsverbrechen des Aushungerns als Methode der Kriegsführung” sowie “Mord, Verfolgung und andere inhumane Handlungen”. Man habe auch “hinreichende Gründe” für die Annahme gefunden, dass beide als zivile Vorgesetzte für “das Kriegsverbrechen der vorsätzlichen Leitung eines Angriffs gegen die Zivilbevölkerung” strafrechtlich verantwortlich seien, hieß es weiter.

Darüber hinaus erließ der Gerichtshof auch einen Haftbefehl gegen den Hamas-Anführer Mohammed Deif, der aber bereits im Juli bei einem israelischen Luftangriff getötet wurde. Da die Anklagebehörde “weiterhin Informationen über seinen gemeldeten Tod sammeln” wolle, sei der Antrag auf einen Haftbefehl nicht zurückgezogen worden, hieß es. Die Anträge auf Haftbefehle für die beiden ebenfalls getöteten Hamas-Anführer Ismail Haniyya und Yahya Sinwar wurden dagegen zurückgenommen.

red

Heckspoiler in Waschanlage beschädigt: BGH entscheidet – Betreiber muss zahlen

Im Rechtsstreit zwischen einem Autofahrer und dem Betreiber einer Autowaschanlage um Schadensersatz für einen während des Reinigungsvorgangs abgerissenen Heckspoiler hat der Bundesgerichtshof (BGH) für den Kläger entschieden.

Dem Autofahrer stehe wegen der Beschädigung seines Fahrzeugs ein vertraglicher Schadensersatzanspruch zu, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Der Vertrag über die Reinigung eines Fahrzeugs umfasse als Nebenpflicht die Schutzpflicht des Waschanlagenbetreibers, das Fahrzeug des Kunden vor Beschädigungen beim Waschvorgang zu bewahren. Geschuldet seien dabei diejenigen Maßnahmen, die ein “umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Anlagenbetreiber” für notwendig und ausreichend halten dürfe, um andere vor Schäden zu bewahren.

In dem konkreten Fall hatte der Betreiber ein Hinweisschild mit “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” angebracht, wonach etwa eine Haftung wegen Schäden “durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile oder durch nicht zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehörende Fahrzeugteile” entfalle. Unter diesem Hinweisschild befand sich ein Zettel mit der Aufschrift: “Achtung Keine Haftung für Anbauteile und Heckspoiler.”

Dieses Schild reicht laut BGH schon deshalb nicht aus, weil es ausdrücklich nur “nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile oder (…) nicht zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehörende Fahrzeugteile (z.B. Spoiler…)” erwähne. Der abgerissene Spoiler gehörte in dem Fall aber zur Serienausstattung. Auch der Zettel reiche nicht, so die Karlsruher Richter: “Angesichts des darüber befindlichen Schildes mit der ausdrücklichen Beschränkung auf nicht zur Serienausstattung gehörende Teile wird für den Waschanlagennutzer schon nicht hinreichend klar, dass – gegebenenfalls – von diesem Hinweis auch die Nutzung der Waschanlage durch Fahrzeuge mit serienmäßigem Heckspoiler erfasst sein soll.”

In den Vorinstanzen war es noch zu unterschiedlichen Urteilen gekommen. So hatte das zuständige Amtsgericht den Betreiber antragsgemäß verurteilt, auf die Berufung der Beklagten hatte das Landgericht die Klage aber abgewiesen. Die Revision beim BGH führte nun wieder zur Wiederherstellung des amtsgerichtlichen Urteils (Urteil vom 21. November 2024 – VII ZR 39/24).

red