Stammzellenforscher: Geklonte Menschen sind in absehbarer Zukunft unwahrscheinlich

Münster – Der Stammzellforscher Hans Schöler glaubt nicht, dass es in absehbarer Zukunft geklonte Menschen geben wird. “Ich bin der festen Überzeugung: Bevor nicht eine Maus auf diese Weise auf die Welt kommt, müssen wir keine Angst vor dem Menschen aus dem Labor haben”, sagte er der “Zeit”. “Meines Erachtens wird es den geklonten Menschen nicht geben.”

Die Hürden seien einfach zu hoch, so Schöler. Amerikanischen und israelischen Forschern war es zuletzt gelungen, aus menschlichen Körperzellen im Labor frühe Embryonen heranzuziehen. Die Forscher sprechen bei ihren Erfolgen von einem menschlichen Embryonenmodell, das sie im Labor geschaffen haben.

Sie wollen an diesem Modell die frühe Embryonalentwicklung studieren, individuelle Zelltherapien für Patienten entwickeln oder Fehlgeburten vermeiden helfen.

red

Bundesweite Razzien wegen gefälschter Corona-Atteste

Dresden – Am Dienstag hat die Polizei bundesweit etliche Einrichtungen wegen des Verdachts auf gefälschte Corona-Atteste durchsucht. In insgesamt 142 Objekten in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Berlin, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden 174 unrichtige Atteste sichergestellt, wie die Staatsanwaltschaft Dresden am Mittwoch mitteilte. Hintergrund der Ermittlungen ist der Fall einer in Sachsen ansässigen Ärztin, der vorgeworfen wird, seit Beginn der Corona-Pandemie gewerbsmäßig sogenannte Gefälligkeitsatteste ausgestellt zu haben, in denen dem jeweiligen Patienten pauschal und zu Unrecht bescheinigt werde, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kontraindiziert sei, ein unbegrenztes Impfverbot jeglicher Art bestehe oder aus medizinischen Gründen Covid-19-Testungen nur über den Speichel möglich seien.

Die Ausstellung der Atteste soll hierbei im Vorfeld ausschließlich ohne eigene Wahrnehmungen vom körperlichen Zustand des Attestempfängers, ohne Anamneseerhebung, ohne Untersuchung sowie ohne Abklärung der tatsächlichen medizinischen Befunde erfolgt sein. In den vergangenen Monaten hatte im Zusammenhang mit den Ermittlungen es bereits Durchsuchungen gegeben.

red

Nutzung von Gesundheitsdaten soll zukünftig auch ohne Einwilligung erlaubt sein

Die Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten sollen künftig ohne deren ausdrückliche Einwilligung für verschiedene Forschungszwecke und von den Krankenkassen zur Früherkennung zum Beispiel von Krebserkrankungen genutzt werden. Das geht aus dem Referentenentwurf aus dem Haus von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für ein “Gesundheitsdatennutzungsgesetz” hervor, über den die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” (Mittwochausgaben) berichten. Mit der Gesetzesänderung würden bürokratische und organisatorische Hürden bei der Datennutzung abgebaut, heißt es in dem Entwurf, der nun mit den anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt werden muss.

Konkret können danach sämtliche in der elektronischen Patientenakte gespeicherten Daten wie Befunde oder Laborwerte zum Beispiel von Pharmakonzernen für die Forschung verwendet werden – solange der einzelne Versicherte nicht aktiv widerspricht. Die Nutzung dieser Gesundheitsdaten, die pseudonymisiert vorliegen, muss bei einer neu zu schaffenden “Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten” beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt und genehmigt werden. Eine elektronische Patientenakte soll allen Versicherten ab Anfang 2025 automatisch zur Verfügung stehen.

Neu ist zudem, dass die Krankenkassen künftig die Gesundheitsdaten ihrer Versicherten für die Steuerung der Versorgung nutzen dürfen. Auch hier gilt eine “Opt-out-Regelung” – die Versicherten müssen also aktiv widersprechen, wenn sie das nicht wollen. Die Datennutzung war bisher ausgeschlossen, um zu verhindern, dass die gesetzlichen Kassen besonders kranke und damit kostenintensive Versicherte vergraulen.

Die von den Kassen erhobenen Daten dürfen zum Beispiel verwendet werden, um seltene Krankheiten oder Krebsrisiken früh zu erkennen oder gefährliche Wechselwirkungen beziehungsweise falsche Dosierungen bei Arzneimitteln zu entdecken. Im Entwurfstext ist allerdings von einer Begrenzung auf “schwerwiegende gesundheitliche Risiken” die Rede. Sofern eine konkrete Gefahr entdeckt wird, sind die Kassen verpflichtet, die Versicherten darüber umgehend zu informieren.

“Diese Empfehlung ist als unverbindliche Empfehlung auszugestalten, medizinische Unterstützung eines Leistungserbringers in Anspruch zu nehmen”, heißt es in dem Entwurf.

red

Telefonische Krankschreibung soll unbefristet möglich werden

Die in der Pandemie erprobte telefonische Krankschreibung soll jetzt unbefristet eingeführt werden. Ärzte sollen bei Patienten, die keine schweren Krankheitssymptome haben, die Arbeitsunfähigkeit nach einer telefonischen Beratung feststellen können, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben) berichten. Das Angebot soll sich jedoch ausschließlich auf in der jeweiligen ärztlichen Praxis “bekannte” Patienten beschränken, heißt es im neuen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Telefonische Krankschreibung erspare Patienten den Weg zum Arzt und erleichtere den Praxen die Arbeit, sagte der SPD-Politiker den Funke-Zeitungen. “Das macht Sinn bei Fällen ohne schwere Symptomatik.” Wer wolle, könne in solchen Fällen auch weiter zum Arzt gehen.

Ziel sei es aber, die überfüllten Praxen zu entlasten. Die zwischenzeitlich ausgelaufene Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese, die im Rahmen der Corona-Pandemie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gestattet wurde, habe sich in der Praxis als sinnvolle Entlastung erwiesen, heißt es im Gesetzentwurf.

red

Patientenschützer warnen vor Kliniksterben “in ungeahntem Ausmaß”

Zum bundesweiten Krankenhaus-Aktionstag am Dienstag haben Patientenschützer eine Strukturreform zur Abwendung von “Insolvenzen in ungeahntem Ausmaß” angemahnt. “Dazu muss vor allem im ländlichen Raum sowohl die stationäre Grund- als auch die Schwerpunktversorgung gestärkt werden”, sagte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Dienstagsausgabe). “Ohne Milliardeninvestitionen der Länder wird es aber in einem strukturarmen Gebiet nicht möglich sein, aus zwei maroden alten Häusern ein modernes Klinikum zu errichten. Aber nur so ergibt es Sinn, mit den geplanten Vorhaltekosten den Betrieb für die Zukunft abzusichern.” Angesichts massiver Finanzprobleme zahlreicher Kliniken hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) für Dienstag zu einem bundesweiten Aktionstag aufgerufen. Dabei wird es auch um die umstrittene Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gehen.

Eine Strukturreform zum Wohle der Patienten sei überfällig, sagte Brysch der “NOZ”. Patienten seien auch nicht grundsätzlich gegen Schließungen, die Menschen wollten aber wissen, was sie in Zukunft bekommen. “Ebenso braucht es für die Laien brauchbare Instrumente, um die Qualität von Kliniken transparent und vergleichbar zu machen”, forderte Brysch.

“Wer wie die deutschen Krankenhäuser auf Steuermittel angewiesen bleibt, muss für seine Leistung Rechenschaft ablegen.”

red

Deutsche Krankenhausgesellschaft lehnt geplante ‘Qualitätsampel’ für Kliniken ab

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lehnt die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante “Qualitätsampel” für Kliniken strikt ab. DKG-Chef Gerald Gaß sagte dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Montagausgaben): “Wir halten von solchen Ampelsystemen überhaupt nichts.” Lauterbach tue so, als könne man an ein paar Werten ablesen, ob ein Krankenhaus gut oder schlecht sei.

“Das ist Augenwischerei”, betonte Gaß. “Die Zahl der möglichen Parameter ist so hoch, dass man das nicht in ein einfaches Ampelsystem gießen kann”, argumentierte er. Krankenhäuser seien schon heute über ihre Qualitätsberichte so transparent wie kein anderer Bereich im Gesundheitswesen, sagte Gaß und betonte: “Suchen Sie einmal im Internet nach der Qualität einzelner Arztpraxen.”

Er ergänzte, auch der Zugang zur Versorgung sei ein Qualitätskriterium, das international gemessen werde. “Und da halte ich es für sehr fragwürdig, wenn Lauterbach neuerdings auf lange Wartezeiten setzt, damit die Menschen am Ende auf eine Hüft- oder Knieoperation verzichten, weil ja angeblich in Deutschland zu viel operiert werde”, betonte Gaß. “Das ist eine Aussage, die eines Gesundheitsministers unwürdig ist. Wenn er so etwas behauptet, muss er schon konkret belegen, welche Patienten da nicht notwendigerweise operiert werden”, mahnte der DKG-Chef.

red

Zuzahlungs-Meister: Gesetzlich Krankenversicherte zahlen jährlich durchschnittlich 1.500 Euro

Nicht alle ärztlichen Behandlungen werden in Deutschland von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Auch nach einer möglichen Erstattung durch die GKV bezahlen Versicherte häufig dazu. Das geht aus dem großen Zuzahlungsreport hervor, den die Generali Deutschland Krankenversicherung erstmals veröffentlicht hat. Dafür wurden die Leistungsfälle der Kunden hinsichtlich der Kosten untersucht, die nach Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung von den Versicherten selbst zu zahlen sind.

Die meisten und auch die teuersten Zuzahlungsleistungen decken dabei wichtige und medizinisch sinnvolle Behandlungsfelder ab. Das macht gesetzlich Krankenversicherte zu Zuzahlungs-Meistern: Im Durchschnitt kosteten die zusätzlichen Behandlungen pro Person im Jahr 2021 knapp 1.500 Euro. Betroffen war davon im Schnitt fast jeder fünfte Versicherte (Zuzahlungsquote von 17,6 Versicherten mit Leistungen pro 100 Einwohner).

Den deutlich überwiegenden Anteil aller Extrakosten für Gesundheitsleistungen (mehr als 60 Prozent) stemmen Menschen, die 50 Jahre oder älter sind. Dabei steigen die Kosten pro Person mit zunehmendem Alter: Krankenversicherte ab 50 Jahren zahlen im Schnitt 2.100 Euro pro Jahr dazu. Ab 70 Jahren liegt dieser Betrag bereits bei 3.500 Euro und ab 80 Jahren sogar bei 4.800 Euro pro Jahr.

Allerdings zeigt sich insbesondere bei den Kosten für stationäre Behandlungen und für Zahnbehandlungen schon in jüngeren Jahren eine erhebliche Zuzahlungsleistung: Bei den unter 50-Jährigen beträgt sie bis zu 1.100 Euro bzw. 1.035 Euro durchschnittlich pro Jahr.

“Zusatzleistungen sind für viele Menschen medizinisch notwendig und zudem eine echte finanzielle Herausforderung”, sagt Uli Rothaufe, Chief Insurance Officer Life and Health der Generali Deutschland. Diese nicht kalkulierbaren Kosten würden einen Privathaushalt empfindlich belasten. Das beträfe vor allem die über 50-Jährigen, insbesondere Rentner, die solch hohe Ausgaben aufgrund fehlender Einnahmen nicht kompensieren könnten.

Mit 50 Prozent entfallen die meisten Versicherten mit Zusatzleistungen auf den Bereich der Zahnzusatzversicherung. Häufigster Kostenfaktor für rund die Hälfte aller Versicherten: Zahnbehandlung. Direkt danach folgen die Versicherten, die für Zahnersatz zugezahlt haben.

Mit einem Anteil von 40 Prozent an allen erfassten Versicherten mit Leistungen wird im ambulanten Bereich am zweihäufigsten privat zugezahlt. Vor allem Zahlungen für Hilfsmittel, wie zum Beispiel Sehhilfen, Hörgeräte, Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen (48 Prozent), fallen häufig an. Stationäre Leistungen wie die privatärztliche Behandlung oder Zuschläge für Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer machen rund neun Prozent aller Zusatzzahlenden aus.

mp/asg

FDP-Ministerin unterstützt Lockerung der Regeln für gentechnisch veränderte Lebensmittel

Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hat die Pläne der EU-Kommission für eine Lockerung der bisher strengen Vorschriften für gentechnisch veränderte Lebensmittel begrüßt. “Der Entwurf der EU-Kommission ist ein großer Wurf”, sagte Stark-Watzinger dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Samstagausgabe). “Die derzeit in der der EU geltende Rechtslage ist völlig aus der Zeit gefallen und entspricht längst nicht mehr dem aktuellen Stand der Wissenschaft”, fügte die FDP-Politikerin hinzu.

Das hemme die Erforschung und Anwendung neuer Züchtungstechnologien. Die zuvor bekannt gewordenen Pläne der Kommission führen unter anderem dazu, dass künftig zahlreiche gentechnisch veränderte Lebensmittel ungekennzeichnet auf den Tellern von Bürgern landen können. Die Behörde will laut einem Verordnungsentwurf vorschlagen, dass zum Beispiel Verfahren wie die Crispr/Cas-Genschere keinen EU-Gentechnikregeln mehr unterliegen, wenn die dadurch entstandene Sorten auch durch Verfahren wie Kreuzung oder Auslese hätten entstehen können.

Stark-Watzinger sagte, sie sehe in Übereinstimmung mit großen Wissenschaftsorganisationen im Bereich der neuen Züchtungstechniken eine riesige Chance, Pflanzen effizient, zielgerichtet und sicher zu züchten. “So können wir damit den Hunger in der Welt bekämpfen, Nutzpflanzen klimarobuster machen und Deutschland einen Spitzenplatz in der grünen Biotechnologie sichern”, sagte die Forschungsministerin. Der Rechtsrahmen müsse deshalb dringend aktualisiert werden, wie es die EU-Kommission nun vorhabe, so die FDP-Politikerin.

red

Gesetzliche Krankenkassen prangern unnötige Untersuchungen an

Angesichts steigender Krankenkassenbeiträge prangert der GKV-Spitzenverband unnötige medizinische Leistungen an. “Doppeluntersuchungen, unnötige Wiederholungstermine und Röntgenaufnahmen, die an anderer Stelle bereits vorliegen – die Liste unnötiger Dinge ist leider lang”, sagte der Sprecher des “Spitzenverband Bund der Krankenkassen”, Florian Lanz, der “Bild” (Freitagausgabe). “Könnte hier eingespart werden, würde es die Patienten praktisch entlasten, freie Kapazitäten in Arztpraxen und Kliniken schaffen und Geld könnte so auch noch gespart werden.”

Verbindliche Qualitätsvorgaben seien ein Schlüssel, so Lanz. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verwies in der Debatte auf die geplante Krankenhausreform. Deren Ziel sei es, “die Qualität der Behandlungen zu verbessern”.

Das heiße auch, unnötige und schlecht gemachte Operationen und Krankenhausbehandlungen zu verhindern. Vor der parlamentarischen Sommerpause wolle er dazu Eckpunkte vorlegen.

red

Steigende Hautkrebsfälle: Deutsche Krebshilfe fordert Maßnahmen zur Risikominimierung

Vor dem Hintergrund steigender Hautkrebsfälle in Deutschland fordert die Deutsche Krebshilfe mehr Prävention und strengere Regeln zur Risikominimierung. Die Bundesregierung müsse bei “notwendigen Klimaanpassungsmaßnahmen den Schutz vor UV-Strahlung ebenso in den Blick nehmen wie den vor Hitze”, sagte Vorstandsvorsitzender Gerd Nettekoven dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. “Zudem fordert die Deutsche Krebshilfe gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention zum Schutz vor Hautkrebs ein Solariennutzungsverbot zu rein kosmetischen Zwecken”, sagte er weiter.

Nettekoven wies auch auf die Verantwortung der Kultusministerien hin. Demnach müsse “die Aufklärung über richtiges Verhalten in der Sonne ein fester Bestandteil des Lehrplans und somit des Unterrichts” sein, fordert er. Ziel sei es dabei, dass gesunde Verhaltensweisen selbstverständlich und alltäglich würden.

“Dies bedeutet beispielsweise für die Hautkrebsprävention, dass UV-Schutz verständlich und altersgerecht vermittelt wird und auch Spaß macht.”

red