Baden-Württemberg wird ab dem 1. März 2023 die Corona-Verordnung und damit auch alle noch durch diese Verordnung bestehenden Schutzmaßnahmen aufheben. Das bedeutet, dass ab diesem Datum keine speziellen Corona-Regeln mehr gelten werden. Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand zum 7. April 2023 abschaffen.
Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha sagte am Donnerstag in Stuttgart, dass Baden-Württemberg nun in der Endemie angekommen sei und dass das Coronavirus uns erhalten bleiben werde. Deshalb sei es wichtig, dass jeder sich eigenverantwortlich vor Infektionskrankheiten schütze. Wer krank ist, sollte zuhause bleiben und den Impfschutz auf dem neuesten Stand halten. Auch empfiehlt er vulnerablen Gruppen, sich eigenverantwortlich entsprechend der AHA+L-Regeln zu schützen.
Neben der Corona-Verordnung werden auch die noch bestehenden Ressortverordnungen, wie die Corona-Erstaufnahme-Schutz Verordnung, die Corona-Verordnung Schule und die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen aufgehoben. Die Landesregierung hatte seit dem 16. März 2020 insgesamt 70 Corona-Verordnungen erlassen, zählt man alle Fachverordnungen der Ministerien dazu, waren es weit über 300..
Minister Manne Lucha bedankte sich bei allen Ärzten, Pflegekräften, Rettungsdienstmitarbeitern, Apothekern, Ehrenamtlichen und allen Menschen im Land für ihren verantwortungsvollen Umgang mit der Pandemie und betonte, dass nur gemeinsam die Krise gemeistert werden konnte.
red