Fernunterricht ab der 8. Klasse in Corona-Hotspots mit einer Inzidenz über 300

Das Land Baden-Württemberg hat am Donnerstag beschlossen, dass bei Corona-Hotspots mit Inzidenzen von über 300 Schüler ab Klasse 8 verpflichtend in den Fernunterricht wechseln müssen. Ab Montag, 14. Dezember gilt die neue Maßnahme.

Vor dem Hintergrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens verständigte sich die Landesregierung aktuell auf eine erweiterte „Hotspot-Strategie“ mit Beschränkungen für Stadt- oder Landkreise, in denen die 7-Tages-Inzidenz auf über 300 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner steigt. Über die entsprechenden Maßnahmen für die Schulen in diesen Regionen hat das Kultusministerium bereits gestern alle Schulen im Land informiert. Ein entsprechender Erlass des Kultusministeriums regelt für den Fall einer 7-Tages-Inzidenz von über 300 – aktuell ist davon der Stadtkreis Pforzheim betroffen, so die Landesregierung.

Alle allgemein bildenden und beruflichen Schulen gehen ab der Klassenstufe 8 vollständig in den Fernunterricht über. Diese Regelung gilt für die betroffenen Stadt- oder Landkreise spätestens ab dem kommenden Montag, den 14. Dezember 2020.

Ausgenommen von dieser Regelung sind folgende Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Klassen:

  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 2020/2021 die Abschlussprüfung ablegen,
  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 202012021 die Abschlussprüfung ablegen,
  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 in zieldifferenten inklusiven Bildungsangeboten, die sich auf ein nahtlos anschließendes Bildungsangebot vorbereiten,
  • Schülerinnen und Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren,
  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 des allgemein bildenden Gymnasiums, des beruflichen Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule,
  • Schülerinnen und Schüler der berufsvorbereitenden Bildungsgänge.
  • Abschluss- und Prüfungsklassen der beruflichen Schulen (Ausnahmen hiervon sind unter anderem einjährige Berufsfachschulen oder Berufskollegs).

Für den Zeitraum des Fernunterrichts müssen in den betroffenen Klassenstufen bereits geplante Klassenarbeiten abgesagt werden. Sofern diese für die Notenbildung zwingend erforderlich sind, sollen diese, sobald wieder Präsenzunterricht an der Schule möglich ist, nachgeholt werden. Sobald die 7-Tage-Inzidenz wieder unter die 300-Inzidenz fällt, gelten für die Rückkehr zum Präsenzunterricht erneut die Regelungen von Paragraf 6b der Corona-Verordnung Schule.

red

RKI meldet am Donnerstag mehr als 23.000 Neuinfizierte

Die Corona-Lage in Deutschland am 10.12.

Neuer trauriger Höchstwert an Corona-Neuinfektionen: Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut +23.679 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Donnerstag vor einer Woche blieb die Zahl der Neuinfektionen fast unverändert. Damals waren 23.591 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern waren es 20.815 Fälle. (Stand: 10.12.)

Die bisher höchste Zahl an Neuansteckungen wurde am 20.11. gemeldet. 23.648 Corona-Fälle wurde zu der Zeit registriert.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.242.203 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 20.372. Das sind 440 mehr als am Vortag. Rund 922.100 (+20.000) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 10.12.)

Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden.  

red

Wein ist fein: Aber es kommt auf die Menge an

Der Verkauf von alkoholischen Getränken hat in der Corona-Krise deutlich zugelegt. Gegen ein Glas Wein ist auch nichts einzuwenden. Aber wo sind die Grenzen? Ab wann ist es zu viel?

Ein Test verrät, wann man ein ernstes Alkoholproblem entwickelt hat und dann besser eine Beratung aufsuchen sollte. Allerdings muss man Wein oder Bier nicht generell verteufeln. “Das Trinkmotiv ist ganz wesentlich”, sagt Dr. Dieter Geyer, Neurologe und Psychiater an der Fachklinik für Suchterkrankungen in Bad Fredeburg, im “Senioren Ratgeber”.

Es sei nichts dagegen einzuwenden, Alkohol – in Maßen – zu trinken, weil er einem schmeckt, so der Experte: “Damit das eigene Befinden verändern zu wollen, birgt dagegen immer ein Risiko.”

Bier und Wein zu konsumieren, ist in Ordnung, solange drei Voraussetzungen erfüllt sind. Erstens: Es bleibt bei einem Gläschen. Zweitens: Es kommt höchstens drei- bis viermal die Woche vor. Drittens: Es liegt keine Erkrankung vor, bei der es besser wäre, keinen Alkohol zu trinken. Studien zufolge sollten gesunde erwachsene Männer nicht mehr als 24 Gramm reinen Alkohol am Tag trinken, was einem halben Liter Bier oder 0,2 Liter Wein entspricht. Für Frauen ist es jeweils die Hälfte.

Wer regelmäßig mehr trinkt, riskiert Gesundheitsschäden wie zum Beispiel Diabetes, Bluthochdruck, Herzerkrankungen oder Leberschäden, egal, ob man abhängig ist oder nicht.

Experten empfehlen mindestens zwei “trinkfreie” Tage pro Woche. Wer ein Suchtproblem erkennt und Hilfe sucht, sollte seinen Hausarzt ansprechen oder die Sucht & Drogen-Hotline unter 0 18 06 / 31 30 31 anrufen.

Die “Einrichtungssuche” der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (www.dhs.de) liefert alle wichtigen Infos zu den bundesweit mehr als 1.400 ambulanten Suchtberatungsstellen und 800 stationären Suchthilfeeinrichtungen.

Ralf Loweg / glp

Den Stress besser verdauen

Die Corona-Krise setzt den Menschen zu. Ängste und Sorgen schlagen sich auch auf die Gesundheit nieder. Denn Stress und Druck führen bei Betroffenen zu Verdauungsbeschwerden wie Magenkrämpfen, Übelkeit, Sodbrennen, Durchfall oder Verstopfung.

Doppelt bitter: Eine chronische Belastung von Geist und Bauch schwächt zudem das Immunsystem. Denn im Verdauungstrakt sitzen 75 Prozent aller Immunzellen des Körpers. Es macht also Sinn, ein aus dem Takt geratenes Verdauungssystem zu behandeln, gerade jetzt.

In den meisten Fällen kommen die Magen-Darm-Beschwerden aber nicht von Krankheiten. Auslöser ist viel häufiger eine akute funktionelle Störung der sensiblen Verdauungsfunktionen. Eine ärztliche Abklärung ist dennoch angeraten, denn natürlich können sich hinter Magen- und Darmbeschwerden ein Infekt oder auch ernste Erkrankungen wie etwa eine akute Lebensmittelvergiftung, eine Blinddarmentzündung oder ein Magengeschwür verbergen.

Findet sich bei wiederkehrenden Magen- und Darmbeschwerden keine organische Ursache, ist es sinnvoll, sich einmal mit der individuellen Stressbelastung auseinanderzusetzen. In einer Statista-Umfrage gab knapp die Hälfte der Befragten an, dass sie Stress als Ursache ihrer Magen-Darmprobleme vermuteten.

Dauerhafter Stress bringt das hormonelle und physiologische Gleichgewicht im Körper durcheinander. Und unter Stress leiden aktuell besonders viele Menschen: Die Belastungen durch Home-Schooling oder Home-Office, Zukunftsangst sowie Einsamkeit und Isolation können den Organismus in einen Dauer-Alarmzustand versetzen.

Ralf Loweg / glp

Covid-19-Ansteckungsrisiko selbst berechnen

Auch wenn sich die Fachwelt noch nicht ganz einig ist, gehen viele Experten davon aus, dass Aerosolpartikel bei der Übertragung von Sars-CoV-2-Viren eine wichtige Rolle spielen. Aerosole entstehen beim Atmen, Husten oder Niesen, aber auch beim Reden und Singen. Anders als Tröpfchen fallen sie nicht schnell zu Boden, sondern können längere Zeit in der Luft bleiben und sich im ganzen Raum verteilen. In Innenräumen, in denen viele Menschen längere Zeit zusammen sind, ist die Gefahr also besonders groß, sich auch über Aerosole mit dem Coronavirus anzustecken.

Doch wie hoch ist das Infektionsrisiko wirklich? Und wie stark lässt es sich durch Maske Tragen, Lüften und Abstandhalten reduzieren? Wie hoch das Risiko ist, sich in einem geschlossenen Raum über winzige Schwebteilchen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 anzustecken? Das Max-Planck-Institut für Chemie ist dieser Frage nachgegangen und hat einen Corona-Algorithmus erstellt mit dem jede Person sein individuelles Ansteckungsrisiko errechnen kann.

Forscher des Max-Planck-Instituts für Chemie und des Cyprus Instituts, Zypern, haben nun eine Studie veröffentlicht, in der sie einen einfachen Rechenalgorithmus vorstellen, um die Wahrscheinlichkeit von Coronavirusinfektionen durch Aerosole in Innenräumen abzuschätzen. Der Algorithmus beruht unter anderem auf Messdaten zur Virenlast in Aerosolen, zur Menge der Schwebteilchen, die Menschen bei verschiedenen Aktivitäten abgeben, und zum Verhalten der Partikel in Räumen. Eine große Unsicherheit ist dabei die Anzahl an Viren, die Aerosole enthalten, da sie sich zwischen verschiedenen Trägern stark unterscheiden kann. Das Modell ermittelt zudem gezielt das Ansteckungsrisiko über die Tröpfchen und Partikel, die so klein sind, dass sie lange in der Luft bleiben und sich in Räumen verteilen. Zur Gefahr, sich über größere, schnell zu Boden fallende Tröpfchen zu infizieren, wenn man mit Trägern des Virus über kurze Distanz spricht, lacht oder singt, erlaubt es keine Aussagen.

Verschiedene Szenarien wählbar: Klassenraum, Büro, Feier oder Chorprobe

Die Berechnung des Ansteckungsrisikos über Aerosole ist über eine Eingabemaske auf der Webseite des Max-Planck-Instituts für Chemie möglich. Darin kann man verschiedene Parameter wie Raumgröße, Personenzahl und Dauer des Aufenthaltes eintragen. Mit der Annahme, dass eine Person in dem Raum hochinfektiös ist, errechnet der Algorithmus automatisch die Übertragungswahrscheinlichkeit für die vom Nutzer eingestellten Szenarien. Und zwar sowohl die individuelle Ansteckungsgefahr, als auch diejenige für irgendeine Person im Raum. Zudem kann man zwischen verschiedenen Szenarien wählen: einem Klassenraum, einem Büro, einer Feier und einer Chorprobe. Für Experten stehen zudem Felder zur Verfügung, in denen man Angaben wie die Infektionsdosis, die Viruskonzentration des Infizierten und Überlebenszeit des Virus in der Luft variieren kann. Auch die Filtereffizienz von Gesichtsmasken oder die Luftwechselrate sind flexibel einzustellen.

„Wir möchten einen Beitrag leisten, damit zum Beispiel eine Schule oder ein Geschäft selbst ausrechnen kann, wie hoch das Infektionsrisiko in den Räumen ist und wie effektiv welche Sicherheitsmaßnahme ist,“ sagt Jos Lelieveld, Direktor am Max-Planck-Institut für Chemie und Erstautor der in der Fachzeitschrift International Journal of Environmental Research and Public Health veröffentlichten Studie. Darin stellen die Mainzer Wissenschaftler die Berechnungsgrundlage und die Annahmen vor, die der Rechnung zugrunde liegen. So atmet ein Erwachsener durchschnittlich etwa 10 Liter Luft pro Minute ein und wieder aus. Zudem nehmen sie an, dass die infektiöse Dosis, sich mit Sars-CoV-2 zu infizieren, größenordnungsmäßig bei etwa 300 Viren bzw. RNA-Kopien pro Person liegt. Verdeutlicht wird die Berechnung anhand einer Schulklasse, in der keine Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden: Ein 60 Quadratmeter großer und drei Meter hoher Klassenraum mit 25 Schülern älter als zehn Jahre und sechs Stunden Unterricht, in dem ein Schüler zwei Tage lang hoch-infektiös ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine bestimmte Person unter diesen Umständen infiziert, liegt laut Rechnung bei knapp 10 Prozent, die, dass sich eine beliebige Person ansteckt, jedoch bei über 90 Prozent. Eine Ansteckung ist also nahezu unvermeidbar. Hoch-infektiös ist eine infizierte Person in der Regel nur wenige Tage. Von den Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, sind immer etwa 20 Prozent hoch-infektiös. Sie sind nicht zu verwechseln mit den sogenannten Superspreadern, von denen bisher nicht bekannt ist, wie häufig sie auftreten.

Variablen machen das Modell individuell nutzbar

„Unsere Berechnungen zeigen, dass man das Infektionsrisiko durch regelmäßiges Stoßlüften etwa um die Hälfte, durch zusätzliches Maskentragen sogar um einen Faktor fünf bis zehn senken kann“, ergänzt Atmosphärenforscher Lelieveld. Am Beispiel der Schulklasse heißt das: Lüftet die Klasse aus dem Beispiel oben einmal Mal pro Stunde, reduziert sich die Wahrscheinlichkeit auf 60 Prozent. Tragen zudem alle Schüler Masken, sinkt das Infektionsrisiko auf etwa 24 Prozent. Gibt man nun noch in die Eingabemaske ein, dass nur die Hälfte der Schüler am Unterricht teilnimmt, sinkt die Übertragungswahrscheinlichkeit auf 12 Prozent. Das individuelle Risiko, sinkt im gleichen Fall von zehn Prozent auf ein Prozent. Dabei ermittelt das Modell ausschließlich das Ansteckungsrisiko über die Aerosolpartikel, die so klein sind, dass sie lange in der Luft bleiben und sich in Räumen verteilen. Zur Gefahr, sich über größere, schnell zu Boden fallende Tröpfchen zu infizieren, wenn man mit Trägern des Virus über kurze Distanz spricht, lacht oder singt, erlaubt es keine Aussagen.

In ihrer Publikation gehen die Forscher auch darauf ein, welche Unsicherheiten es in den Berechnungen gibt. Diese liegen zum Beispiel in Annahmen wie der Überlebensdauer der SARS-CoV-2 Viren in der Luft oder der Virusmenge, die ein Infizierter abgibt. „Unseren Annahmen liegt der derzeitige Stand der Wissenschaft zugrunde,“ sagt Frank Helleis, Physiker am Max-Planck-Institut für Chemie. „In der Rechnung stecken mehrere Variablen und Annahmen. So machte es einen Unterschied, ob und wie viel Menschen in einem Raum sprechen und singen, wie hoch die Viruskonzentration im Speichel ist und wie die Raumluftwechselrate ist, aber jeder Faktor geht über einen einfachen Dreisatz in die Kalkulation ein“, so Helleis, der die Rechenbasis erstellt hat.

Helleis und seine Kollegen sind überzeugt, dass ihr Algorithmus vielen helfen kann, das Risiko von Infektionen in Innenräumen besser zu verstehen und durch geeignete Maßnahmen zu verringern.

red

Der Algorithmus ist unter nachfolgenden Link verfügbar:
https://www.mpic.de/4747361/risk-calculator

RKI meldet am Mittwoch neuen Höchststand an Toten

Nach Angaben des RKI ist die Zahl der Corona-Toten binnen 24 Stunden sprunghaft angestiegen und hat einen neuen traurigen Höchstwert erreicht. Insgesamt 590 neue Todesfälle teilte das RKI am Mittwoch mit. Das sind über 100 Tote mehr als beim bisherigen Höchstwert von 487 vom vergangenen Mittwoch.

Binnen 24 Stunden meldeten am Mittwoch die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut +20.815 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Dienstag vor einer Woche stieg die Zahl der Neuinfektionen um mehr als 3.500. Damals waren 17.270 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern waren es 14.054 Fälle. (Stand: 09.12.)

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.218.524 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 19.932. Das sind 590 mehr als am Vortag. Rund 902.100 (+20.200) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 09.12.)

Am Freitag (20.11.) wurde mit 23.648 Neuinfizierten, der höchste Wert seit Ausbruch der Pandemie gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden.  

red

Neue Studie: Fasten senkt den Blutdruck

Über das Fasten gehen die Meinungen auseinander. Einige halten es für Unfug, andere schwören darauf und sind von der positiven Wirkung überzeugt.

Eine heilende Kraft bescheinigt jetzt jedoch eine aktuelle Studie der Klinik Buchinger Wilhelmi in Überlingen dem freiwilligen Verzicht auf opulente Mahlzeiten. Demnach konnte erhöhter Blutdruck nach durchschnittlich zehn Fastentagen effektiv gesenkt werden.

Insgesamt 690 Personen dieser Gruppe wiesen vor dem Fasten erhöhte Blutdruckwerte auf. Darunter nahmen 377 Personen blutdrucksenkende Mittel, deren Gabe in den meisten Fällen entweder gestoppt oder reduziert werden konnte. Dennoch blieb der Blutdruck im Bereich der Norm und konnte sogar gesenkt werden. Da blutdrucksenkende Mittel häufig erhebliche Nebenwirkungen haben, könnte das Langzeitfasten bei Bluthochdruck als komplementäre Therapie eingesetzt werden. Bei 920 Personen mit normalem Blutdruck reduzierte sich dieser innerhalb des Normbereichs, und niedrige Blutdruckwerte zeigten eine Tendenz zur Erhöhung.

Bluthochdruck ist ein wichtiger und weitverbreiteter Risikofaktor für lebensbedrohliche Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall und wird vorwiegend durch einen ungesunden Lebensstil ausgelöst. Zu den Risikofaktoren zählen Übergewicht, Fehlernährung, Bewegungsmangel, Stress, übermäßiger Salz-, Zucker- und Alkoholkonsum sowie Rauchen.

Die positiven Effekte des Fastens auf den Blutdruck lassen sich auch durch die fastenbedingte Gewichtsreduktion, eine Verringerung des Bauchumfangs sowie die Unterbrechung der Salz-, Alkohol- und Kohlenhydratzufuhr und gegebenenfalls des Rauchens erklären, heißt es in der Studie.

Ralf Loweg / glp

In Baden-Württemberg tritt ab Dienstag neue Corona-Verordnung für Schulen in Kraft

Ab Dienstag, 08. Dezember tritt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Schule in Kraft. Neu sind darin die Regelungen für Schulen in Stadt- und Landkreisen mit besonders hohen Inzidenzwerten. Ziel der Neuregelung ist es laut der Landesregierung, im Einzelfall einen Wechselbetrieb zwischen Präsenzunterricht und Fernunterricht zu ermöglichen.

An den Schulen in baden-württembergischen Stadt- und Landkreisen mit besonders hohen Corona-Infektionszahlen kann es von diesem Dienstag an auch Wechsel- und Fernunterricht geben. Das geht aus einer Verordnung des Kultusministeriums hervor. Voraussetzung dafür ist, dass es in dem Kreis mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gab.

Hier die Regelungen im Überblick:

  • Der Übergang in einen Wechselbetrieb ist nur dann möglich, wenn sowohl in dem Stadt- oder Landkreis die Inzidenz über 200 je 100.000 Einwohner liegt als auch das örtlich zuständige Gesundheitsamt für die Gemeinde, in der die Schule liegt, ein besonderes Infektionsgeschehen feststellt. Maßgebliche Grundlage ist in jedem Fall die ausdrückliche Feststellung durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
  • Damit ist jedoch kein Automatismus verbunden: Die konkrete Entscheidung, ob und in welcher Weise auf einen Wechselbetrieb umgestellt wird, trifft die Schulleitung. Erforderlich ist darüber hinaus sowohl das Einvernehmen mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde (das Staatlichen Schulamt oder das Regierungspräsidium) als auch des zuständigen Gesundheitsamtes. Mit beiden Stellen muss vor einem Übergang in den Wechselunterricht Kontakt aufgenommen und deren Einverständnis eingeholt werden.
  • Wechselunterricht ist möglich für die Klassenstufen 8 und höher.
  • Ausdrücklich ausgenommen vom Wechselunterricht sind die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 und 10, die im laufenden Schuljahr ihre Abschlussprüfung ablegen werden, ebenso wie die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen der gymnasialen Oberstufe, die Abschluss- und Prüfungsklassen der beruflichen Schulen sowie die Schülerinnen und Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
  • Im Wechselbetrieb sollen mindestens 50 Prozent des Unterrichtsumfangs nach Stundentafel im Präsenzunterricht erbracht werden. Bei der Organisation des Wechselunterrichts ist sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler jeweils längstens eine Woche im Fernunterricht sind und danach wieder im Präsenzunterricht.

Im Rahmen der so genannten „Hotspot-Strategie“ des Landes werden darüber hinaus die Gesundheitsämter ab einer 7-Tages-Inzidenz von 200 je 100.000 Einwohnern pro Woche und gleichzeitig diffusem Infektionsgeschehen für die Stadt- und Landkreise per Allgemeinverfügung regeln, dass die öffentlichen und privaten Sportstätten und Schwimmbäder auch für den Schulsport zu schließen sind.

Darüber hinaus wurden in der neuen Corona Verordnung Schule die Regelungen zum Zutritts- und Teilnahmeverbot angepasst. Aufgrund der landesweit neuen Quarantänebestimmungen verringert sich auch in Schulen die Dauer des Zutritts- und Teilnahmeverbots nach Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person von 14 auf 10 Tage.

Gesundheitsbestätigungen in Schulen und Kitas nicht mehr erforderlich

Neu ist außerdem, dass eine Erklärung der Erziehungsberechtigten zum Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler an Schulen sowie in Kitas nicht mehr verlangt wird. Diese Selbsterklärung, die zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich gebracht hatte, ist zwischenzeitlich aufgrund der bestehenden Regelungen für Ein- und Rückreisende entbehrlich und muss somit nach den Weihnachtsferien nicht mehr erneut vorgelegt werden. Die Corona-Verordnung Schule sowie die Corona Verordnung Kita wurden entsprechend angepasst.

red

RKI meldet am Dienstag 14.054 Corona-Neuinfizierte

Binnen 24 Stunden meldeten am Dienstag die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut +14.054 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Dienstag vor einer Woche stieg die Zahl der Neuinfektionen um mehr als 400. Damals waren 13.604 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern waren es 12.332 Fälle. Erfahrungsgemäß fallen jedoch die Zahlen am Wochenende niedriger aus, da nicht alle Gesundheitsämter am Wochenende ihre Daten rechtzeitig übermitteln und auch weniger Menschen sich testen lassen. (Stand: 08.12.)

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.197.709 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 19.342. Das sind 423 mehr als am Vortag. Rund 881.800 (+18.600) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 08.12.)

Am Freitag (20.11.) wurde mit 23.648 Neuinfizierten, der höchste Wert seit Ausbruch der Pandemie gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden.  

red

Gute Noten für die Apotheken

Den Apotheken kommt in der Corona-Krise eine große Bedeutung zu. Und sie machen offenbar einen hervorragenden Job, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. Denn 87 Prozent der Befragten bewerteten Apotheken mit der Schulnote 1 oder 2, also mit sehr gut oder gut.

“Wir waren und sind auch in Krisensituationen für unsere Patienten da. Wir freuen uns über die Anerkennung unserer Leistungen”, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Im Auftrag der ABDA befragte Forsa im August 2020 repräsentativ Bundesbürger ab 18 Jahren.

Die Kunden gaben verschiedene Gründe für den Apothekenbesuch an. Bei möglicher Mehrfachnennung nannten 82 Prozent das Einlösen eines Rezepts und 68 Prozent den Kauf eines rezeptfreien Arzneimittels.

Zudem gab es Corona-typische Gründe: 22 Prozent kauften in der Apotheke ein Desinfektionsmittel, 22 Prozent eine Atemschutzmaske. Sechs Prozent suchten eine Apotheke auf, weil sie gezielt Informationen zur Corona-Infektion benötigten.

Auch der Botendienst wurde häufig genutzt: 14 Prozent aller Apothekenkunden ließen sich Arzneimittel bis an die Haustür bringen. In der Altersgruppe 60 Plus waren sogar jeder Fünfte (21 Prozent). Arnold: “Der Botendienst ist ein wichtiger Beitrag für die Verringerung von Neuinfektionen. Denn so können Apotheken zum Beispiel Menschen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden, mit großer Sicherheit versorgen – in der Regel noch am gleichen Tag.”

Ralf Lowef / glp