Kliniksterben: Krankenhausgesellschaft wollen 50-Milliarden-Sondervermögen

Angesichts des Kliniksterbens und der alternden Bevölkerung fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vom Bund, ein Sondervermögen zu schaffen. “Die Bundesregierung muss gemeinsam mit der Union die Voraussetzungen schaffen, um den Umbau des Gesundheitswesens durch ein zweckgebundenes Sondervermögen über die kommenden zehn Jahre zu ermöglichen”, sagte Gerald Gaß, Chef der DKG, der “Rheinischen Post” (Donnerstagausgabe). “Für diese Transformation werden wir in den kommenden zehn Jahren mindestens 50 Milliarden Euro benötigen.”

Er forderte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Gesundheitsminister der Länder auf, “sich mit diesem Anliegen in die politische Debatte zur Finanzierung der Transformation der Wirtschaft einzubringen”, sagte Gaß. Das Statistische Bundesamt rechne mit einem Anstieg der pflegebedürftigen Menschen um 37 Prozent in den nächsten zwei Jahrzehnten, gleichzeitig sinke das Erwerbspersonenpotenzial um 20 Prozent, warnt der DKG-Chef. “Wenn es uns nicht gelingt, unser Gesundheitswesen darauf einzustellen, werden wir schon in wenigen Jahren erhebliche Lücken in der Patientenversorgung akzeptieren müssen.”

Bislang haben in diesem Jahr bundesweit 33 Klinikstandorte Insolvenz angemeldet. Die DKG fürchtet, dass im nächsten Jahr 60 bis 80 Häuser in die Insolvenz gehen, so Gaß. Für die Wirtschaft bestehe die Herausforderung darin, auf CO2-neutrale Produktion umzuschalten, das Gesundheitswesen müsse sich für den demografischen Wandel neu aufstellen.

red

Hohe Zahl von Kranken: Hausärzteverband schlägt Alarm wegen drohendem Praxis-Notstand

Angesichts der hohen Zahl von Atemwegserkrankungen und steigender Corona-Infektionen hat der Hausärzteverband vor einem Notstand in den Praxen gewarnt. “Wir erleben aktuell genau das, wovor wir bereits im Sommer gewarnt haben: Die Hausarztpraxen laufen einmal mehr auf dem Zahnfleisch – und das, obwohl die Grippesaison noch gar nicht angefangen hat”, sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Beier, dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Mittwochausgaben). “Die Wartezeiten werden immer länger, vielerorts kriegt man überhaupt keine Termine mehr”, fügte er hinzu.

Für den einzelnen Patienten bleibe kaum noch Zeit. Das seien die konkreten Folgen der politischen Fehlentscheidungen in den vergangenen Jahren, so der Verbandschef. Beier forderte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erneut auf, einen Krisengipfel zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung einzuberufen.

Dabei müsse es unter anderem um die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen gehen und um den Abbau von Bürokratie. “Ansonsten werden immer mehr Menschen schlichtweg ohne Hausarztpraxis dastehen”, warnte der Hausärzte-Chef. Zum Aufruf des Ärzteverbandes Virchow-Bund, die Praxen aus Protest zum Jahreswechsel geschlossen zu halten, äußerte sich Beier allerdings zurückhaltend.

“Grundsätzlich ist es für die Hausarztpraxen häufig besonders schwierig die Praxen komplett zu schließen, denn sie gewährleisten die Akutversorgung, die in der Regel keinen Aufschub duldet”, sagte er.

red

Jeder dritte Widerspruch gegen Pflegegrad-Einstufung erfolgreich

Seit 2020 sind jährlich rund 30 Prozent der eingelegten Widersprüche gegen die Einstufung des Pflegegrads in Erstgutachten, die vom Medizinischen Dienst (MD) durchgeführt werden, erfolgreich. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf schriftliche Anfragen des Bundestagsabgeordneten Ates Gürpinar (Linke), hervor, über die die “Mediengruppe Bayern” (Samstagausgaben) berichtet. Die Antwort basiert auf bundesweit erhobenen Daten des MD, die bis 2011 zurückreichen.

So hatten 2020, 2021 und 2022 je 29,6 Prozent der Widersprüche gegen die Erstgutachten Erfolg. Im 1. bis 3. Quartal 2023 waren es bisher 28,3 Prozent. In früheren Jahren lagen die Quoten teils deutlich darunter.

2016 waren es nur 17,5 Prozent. Die Gutachter haben es dabei generell mit stark steigenden Zahlen an Erstgutachten und Widersprüchen zu tun. Während 2011 noch 700.000 Erstgutachten vom MD durchgeführt wurden, waren es 2022 rund 1,15 Millionen.

Proportional dazu stieg laut der Daten auch die Anzahl der Widerspruchsgutachten an. “Es ist nicht hinnehmbar, dass ausgerechnet diejenigen, die unsere Gesellschaft schützen sollte, kämpfen müssen, um ihre Ansprüche durchzusetzen”, sagte Ates Gürpinar den Zeitungen der “Mediengruppe Bayern”. Die Pflegesätze und das Pflegegeld seien ohnehin zu gering bemessen.

“Wenn Pflegebedürftige dann auch noch falsch eingestuft werden, führen die finanziellen Einbußen unweigerlich zu schlechter Pflege – vor allem bei Personen, die es nicht privat ausgleichen können.” Regional liegen die Erfolgsquoten noch höher. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) führt einige der Widerspruchsverfahren für Pflegebedürftige durch und berichtet von einer 60-prozentigen Erfolgsquote in Niedersachsen.

Laut einer Sprecherin sei auch in anderen Bundesländern von ähnlich hohen Erfolgsquoten auszugehen. Ein großes Problem sei, dass die Gutachter höchstens eine Stunde Zeit hätten, um die Begutachtung durchzuführen, so der SoVD. Zudem dürften zwischen Antragstellung und Erteilung des Bescheids nur 25 Tage vergehen, da die Pflegekasse sonst eine Strafe zahlen müsse. “Aufgrund des Zeitdrucks können sehr schnell Fehler entstehen”, sagte die Sprecherin.

red

Elektronische Patientenakte: Bundestag gibt grünes Licht für Digitalgesetz

Der Bundestag hat mehrere Gesetzespläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gebilligt, mit denen die Digitalisierung des Gesundheitswesens beschleunigt werden soll. Sie wurden am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition beschlossen. Die AfD stimmte dagegen, während die Union sich enthielt.

Das Digitalgesetz sieht unter anderem vor, dass die elektronische Patientenakte (ePA) Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet wird. Zugleich soll dann auf das Widerspruchsverfahren gesetzt werden – wer die Akte nicht nutzen will, muss also widersprechen. Unterdessen soll das elektronische Rezept (E-Rezept) schon ab dem 1. Januar 2024 als verbindlicher Standard etabliert werden.

Beschlossen wurde am Donnerstag auch ein Gesetzentwurf “zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten”, mit dem Gesundheitsdaten für “gemeinwohlorientierte Zwecke” leichter und schneller nutzbar gemacht werden sollen. Dazu soll unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgebaut werden.

red

Telefonische Krankschreibung auch für Eltern von erkrankten Kindern gefordert

Telefonische Krankschreibungen sind für Erkrankte mittlerweile wieder erlaubt, jetzt will der Bundesgesundheitsminister das auch für Eltern ermöglichen, deren kranke Kinder zu Hause betreut werden müssen. Darauf hat Karl Lauterbach (SPD) in einem Brief gedrungen, über den die “Rheinische Post” in ihrer Donnerstagsausgabe berichtet. In dem Schreiben an die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) heißt es: “Ich bitte Sie, wie schon in der Vergangenheit zeitnah eine Vereinbarung über die Übertragung der Regelungen der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit auch auf die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld zu treffen.”

Damit solle die telefonische Krankschreibung nicht nur in den Fällen Patienten sowie die Arztpraxen entlasten, in denen Versicherte selbst erkrankt und arbeitsunfähig seien, sondern auch dann, wenn Kinder erkrankt sind und Eltern zur Inanspruchnahme des Kinderkrankengeldes ein ärztliches Zeugnis benötigten. Damit will der Minister dazu beitragen, dass Praxen entlastet und Ansteckungsrisiken reduziert werden. “Die Übertragung der Regelungen der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit auch auf die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Infektionen in Wartezimmern von Arztpraxen”, schreibt Lauterbach.

Anfang Dezember hatte der Gemeinsame Bundesausschuss des Gesundheitswesens beschlossen, dass Patienten ab sofort bei leichteren Erkrankungen nicht mehr zwingend zur Arztpraxis gehen müssen, um eine Krankschreibung zu erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das nun dauerhaft möglich und geht auf eine frühere Corona-Sonderregelung zurück. Ob und wann die von Lauterbach angeregte Möglichkeit auch für Eltern beim Kinderkrankengeld kommen wird, ist noch offen.

red

Krankenhausgesellschaft warnt vor Grippewelle: Appell zur Impfung

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, hat vor der bevorstehenden Grippewelle gewarnt und zu Schutzimpfungen aufgerufen. “Die Krankenhäuser sind heute weit davon entfernt, aufgrund von Corona-Patienten wieder Belastungsszenarien wie 2020 und 2021 zu erleben”, sagte Gaß der “Rheinischen Post” (Dienstagsausgaben). Durch Infektionen und Impfungen habe die Bevölkerung eine gute Grundimmunität erreicht, die dafür sorge, dass Erkrankte im Regelfall ihre Symptome gut zu Hause auskurieren könnten.

“Sorgen machen wir uns allerdings um die bevorstehende Grippewelle, die üblicherweise nach den Feiertagen beginnt, und über Nachrichten, wonach die Impfbereitschaft sehr niedrig ist”, sagte Gaß. “2018 hat die Grippe 25.000 Todesopfer in Deutschland gefordert. Die Grippe ist keine harmlose Erkältung, sondern eine ernste Viruserkrankung. Mit einer Impfung schützt man sich am besten vor Erkrankungen – und die Krankenhäuser vor Überlastung”, so der DKG-Chef. Er erteilte einer pauschal verordneten Maskenpflicht eine Absage. Zugleich wies Gaß auf einen hohen Krankenstand beim Krankenhauspersonal hin.

“Die Krankenhäuser bemerken die vermehrten Atemwegserkrankungen besonders in Form von Personalausfällen. In der Vergangenheit haben die Kliniken oftmals auf Zeitarbeitskräfte zurückgegriffen, um Spitzen abzudecken”, sagte er. “Durch die extrem angespannte Wirtschaftslage in den Krankenhäusern ist dies aber immer häufiger nicht möglich, da Zeitarbeit sehr teuer ist und nicht vollständig erstattet wird”, sagte Gaß.

“Einige Krankenhäuser melden daher bereits Kapazitäten ab, das heißt, Betten werden nicht belegt oder elektive Leistungen verschoben”, sagte Gaß.

red

Kampf gegen Einsamkeit: Bundesregierung will mit Forschung und Modellprojekten gegen soziale Isolation vorgehen

Die Bundesregierung will auf zunehmende Einsamkeit in der Gesellschaft mit mehr Forschung, Modellprojekten in Kommunen und kürzeren Wartezeiten auf Therapieplätze reagieren. Das geht aus der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit hervor, über die der “Spiegel” berichtet und an diesem Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden soll. “Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie haben zu einem signifikanten Anstieg von Einsamkeit in der Gesellschaft und insbesondere unter jungen Menschen geführt”, heißt in dem Papier aus dem Bundesfamilienministerium.

Millionen Menschen in Deutschland fühlten sich einsam. Einsamkeit könne vielfältige negative Auswirkungen nicht nur auf die psychische und physische Gesundheit von Menschen haben, sondern auch auf das gesellschaftliche Miteinander. Es gehe um “eines der drängendsten Themen unserer Zeit”.

Die Regierung zielt auf mehr Forschung und eine verbesserte Datenlage. Man wolle “in Zusammenarbeit und Absprache mit den Ländern wird eine Förderung von universitären Lehrstühlen zum Thema Einsamkeit” prüfen, heißt es in dem Papier. Auf der Liste mit möglichen Vorhaben steht auch ein “Einsamkeitsbarometer”.

Damit sollen Ausmaß und Verbreitung von Einsamkeit in unterschiedlichen sozialen Gruppen regelmäßig untersucht werden, ebenso wie “besondere Risikofaktoren und vulnerable Gruppen”. Auch will die Regierung “eine bundesweite Koalition gegen Einsamkeit” schaffen. Dabei sein sollen interessierte Akteure – etwa Unternehmen, Gewerkschaften, Verbänden, Initiativen, Stiftungen, Vereinen oder Religionsgemeinschaften.

Geplant sind auch Modellprojekte gegen Einsamkeit in der Altersgruppe der 28- bis 59-Jährigen. In der Strategie kommt das Familienressort auch auf die Ankündigung des Koalitionsvertrags zurück, Wartezeiten auf psychotherapeutische Behandlungsplätze zu verkürzen.

red

Hoffnung für Hochrisikopatienten: Kombinationstherapie zeigt Erfolg

Experten des Zentrums für Integrierte Onkologie (CIO), Aachen/Bonn/Köln/Düsseldorf (ABCD) haben neue Erkenntnisse zu einer wirksamen Kombinationstherapie bei Hochrisikopatientinnen und -patienten erlangt. Die Publikation ist heute in der Fachzeitschrift “Infection” erschienen.

Bei immungeschwächten Patienten werden nach wie vor schwere Verläufe von Covid-19 beobachtet. Außerdem werden sie häufig lange positiv auf Sars-Cov-2 getestet und gelten solange als infektiös. Eine frühzeitige Monotherapie mit antiviralen Medikamenten oder monoklonalen Antikörpern wird in den internationalen Leitlinien empfohlen, hat sich bei diesenPatienten aber nicht immer als ausreichend effektiv gezeigt.

Kombinationstherapien wurden bereits als individuelle Heilversuche eingesetzt. Die Datengrundlage war bisher jedoch auf In-vitro-Daten und kleinere Fallserien beschränkt. Diese Lücke haben Forscher des CIO ABCD nun geschlossen. Das CIO ABCD besteht seit 2018. Als gemeinsames Tumorzentrum arbeiten die vier Universitätskliniken im Bereich Forschung, Diagnostik und Behandlung zusammen.

In einer multizentrischen Studie erhielten 144 hauptsächlich immungeschwächte Patienten eine Covid-19-Kombinationstherapie. Die Verläufe blieben infolgedessen leichter und ein verlängerter Virusnachweis wurde in 86 Prozent der Fälle verhindert. Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) will die Daten in ihre Empfehlungen aufnehmen.

Prof. Annkristin Heine und Prof. Jürgen Rockstroh, die als Experten vom Universitätsklinikum Bonn (UKB) an der Auswertung beteiligt waren, fassen zusammen: “Insgesamt haben vor allem Patienten mit hämato-onkologischen Erkrankungen von einer frühen dualen Anti-Sars-Cov-2-Behandlung profitiert.” Aber auch anderen immunsupprimierten Patienten sollte diese Therapieoption nicht vorenthalten werden. Aus infektiologisch-epidemiologischer Sicht seien die Ergebnisse ebenfalls relevant, denn ein langer Virusnachweis bei Patienten berge auch das Risiko, dass sich neue Virusvarianten entwickeln.

Dr. Malte Monin, Principle Investigator der Studie und ehemaliger Arzt am UKB, ergänzt: “Die Publikation zur Kombinationstherapie ist für uns etwas ganz Besonderes.” Nicht nur trügen die Ergebnisse positiv zur Behandlung der Patienten bei – es sei auch eine bedeutende gemeinsame Veröffentlichung des CIO ABCD und damit ein tolles Zeichen für die exzellente Zusammenarbeit nach innen und auch für die Öffentlichkeit.

mp/wal

Besinnlich und sicher: Zum Weihnachtsmarkt besser ohne Auto

In der Adventszeit locken Weihnachtsmärkte mit vielen Köstlichkeiten und alkoholhaltigen Heißgetränken. Was nach einer tollen Kombination für kalte Dezembertage klingt, kann am Steuer richtig teuer werden.

Ob Glühwein, Punsch oder Feuerzangenbowle, oft wird unterschätzt, dass die alkoholhaltigen Getränke aufgrund der Süße und Wärme schneller ins Blut übergehen und betrunken machen. Wie sehr der Alkohol auf einzelne Personen wirkt, hängt von individuellen Faktoren wie Gewicht, Geschlecht oder Tagesform ab. Die Einschätzung der eigenen Fahrtüchtigkeit kann dabei schnell täuschen. Auch der Verzehr herzhafter Köstlichkeiten auf den Märkten schützt davor kaum.

“Entgegen der weitläufigen Meinung schafft eine üppige Mahlzeit keine Grundlage für den Alkoholgenuss. Sie kann ihn bestenfalls verzögern. Auf der sicheren Seite ist, wer Alkohol am Steuer vermeidet,” sagt Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen. Bei steigendem Alkoholgehalt im Blut wird die Konzentrationsfähigkeit stark eingeschränkt. Bereits kurze Gespräche, Radioansagen oder blinkende Weihnachtsdekoration neben der Fahrbahn können den Fahrer stark ablenken.

Autofahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr müssen mit einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten in Flensburg rechnen. Zusätzlich kommt ein Bußgeld von 500 Euro hinzu. Als absolut fahruntüchtig gelten Autofahrer, die mit 1,1 Promille oder mehr aus dem Verkehr gezogen werden. Selbst ohne alkoholtypisches Fehlverhalten im Straßenverkehr liegt hier nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor.

Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Für Führerscheinneulinge in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt übrigens analog zum Autofahren auf dem E-Scooter die 0 Promille-Grenze. mid/jub

red

Umfrage unter Kassenärzten: Über 60 Prozent erwägen vorzeitigen Jobausstieg

Über 60 Prozent der Teilnehmer an einer Umfrage unter Kassenärzten erwägen, früher als geplant aus ihrem Job auszusteigen. Das geht aus einer Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) hervor, über die das “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben) berichtet. Danach stimmten 60,5 Prozent der Teilnehmer der Aussage zu, aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen “vorzeitig aus der Patientenversorgung auszuscheiden”.

Kassenärzte-Chef Andreas Gassen sagte dem RND, das Ergebnis sei “mehr als ein Alarmsignal”. Er forderte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zum Handeln auf, etwa durch die Aufhebung der Budgetierung. “Wenn die Politik jetzt nicht reagiert, werden wir bereits ab dem kommenden Jahr zunehmende Versorgungslücken haben, nicht nur auf dem Land, sondern auch in den Städten”, warnte der Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

In der Umfrage, die zwischen Oktober und Anfang Dezember durchgeführt wurde und an der 32.000 der angeschriebenen 126.000 Ärzte und Therapeuten teilnahmen, gaben knapp 91 Prozent der Teilnehmer an, sich durch eine Vielzahl administrativer und bürokratischer Aufgaben überlastet zu fühlen. 62 Prozent sagten, sie seien ausgebrannt. Fast 88 Prozent stimmten der Aussagen zu, die derzeitigen Digitalisierungsmaßnahmen beeinträchtigten den Praxisablauf.

Nur 13 Prozent der Befragten meinten, für ihre Arbeit angemessen honoriert zu werden. 85 Prozent verneinten das. In Deutschland gibt es derzeit rund 180.000 Ärzte sowie Psychotherapeuten, die für die gesetzliche Krankenversicherung tätig sind.

Rund ein Drittel davon ist älter als 60 Jahre alt, fast zwölf Prozent sind über 65 Jahre.

red