7-Tage-Inzidenz im Landkreis sinkt deutlich

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat am vergangenen Dienstag die 2G-Regel für Einzelhandelsgeschäfte vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das „Einfrieren der Alarmstufe II“ sei  voraussichtlich rechtswidrig, teilte der VGH als Begründung mit. Damit gilt aktuell wieder die Alarmstufe I im Land. Das Landesregierung von Baden-Württemberg hat daraufhin die Corona-Verordnung angepasst, die ab Freitag (28.01.22) in Kraft tritt.

Und sehen die Corona-Zahlen im Landkreis am Freitag aus:

Das Landratsamt Ludwigsburg hat am Freitagabend vorläufig 840 (Vortag: 1043) Fälle gemeldet. Die Inzidenz sinkt laut dem Gesundheitsamt in Ludwigsburg deutlich auf 782,1 (- 80,5) neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage. Die Zahl der Corona-Toten im Kreis Ludwigsburg liegt bei mindestens 646 (Vortag: 646) Stand: 28.01.22 – 18Uhr)

Bestätigte Fälle nach Gemeinde | (Differenz zum Vortag) Stand: 28.01.2022

Affalterbach ( 473 | 11 )
Asperg ( 1.609 | 16 )
Benningen am Neckar ( 678 | 2 )
Besigheim ( 1.586 | 5 )
Bietigheim-Bissingen ( 5.858 | 142 )
Bönnigheim ( 1.010 | 3 )
Ditzingen ( 2.840 | 17 )
Eberdingen ( 682 | 3 )
Erdmannhausen ( 415 | 5 )
Erligheim ( 280 | 2 )
Freiberg am Neckar ( 1.526 | 20 )
Freudental ( 307 | 1 )
Gemmrigheim ( 574 | 0 )
Gerlingen ( 1.848 | 34 )
Großbottwar ( 843 | 5 )
Hemmingen ( 880 | 14 )
Hessigheim ( 244 | 15 )
Ingersheim ( 661 | 9 )
Kirchheim am Neckar ( 926 | 37 )
Korntal-Münchingen ( 2.392 | 63 )
Kornwestheim ( 4.727 | 59 )
Löchgau ( 597 | 29 )
Ludwigsburg ( 11.700 | 82 )
Marbach am Neckar ( 1.672 | 32 )
Markgröningen ( 1.657 | 9 )
Möglingen ( 1.432 | 47 )
Mundelsheim ( 287 | 0 )
Murr ( 711 | 22 )
Oberriexingen ( 226 | 1 )
Oberstenfeld ( 697 | 4 )
Pleidelsheim ( 689 | 1 )
Remseck am Neckar ( 3.001 | 34 )
Sachsenheim ( 2.315 | 45 )
Schwieberdingen ( 1.389 | 5 )
Sersheim ( 568 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 1.020 | 1 )
Tamm ( 1.177 | 33 )
Vaihingen an der Enz ( 3.338 | 4 )
Walheim ( 346 | 22 )

Corona-Zahlen für Deutschland:

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Freitagmorgen vorläufig 190.148 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 36 Prozent oder 49.988 Fälle mehr als am Freitagmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz stieg laut RKI-Angaben von gestern 1017,4 auf heute 1073 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage. (Stand: 28.01.21 – 05.45Uhr)

Grafik: dts

red

 

Wegen hoher GKV-Mehrausgaben: Bundesrechnungshof rügt Ex-Minister Spahn

Der Bundesrechnungshof (BRH) wirft Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in einem Bericht für den Bundestags-Haushaltsausschuss vor, bei wichtigen Gesetzen nicht auf eine nachhaltige Finanzierung und Generationengerechtigkeit geachtet zu haben. Das berichtet die “Rheinische Post” (Freitagausgabe) unter Berufung auf das Dokument. Mit anderen Worten: Spahn habe allzu leichtfertig und ohne Rücksicht auf jüngere Generationen milliardenschwere Mehrausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgelöst, schreibt der BRH. Konkret geht es in dem Bericht um zwei Gesetze Spahns aus den Jahren 2018 und 2019. Im Versichertenentlastungsgesetz von 2018 ging es vor allem um eine Abschmelzung der Reserven der GKV. Mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz von 2019 wiederum sollten betriebliche Kleinrentner entlastet werden.

Die beiden Gesetze haben jährliche Mindereinnahmen der Krankenkassen von drei bis 3,5 Milliarden Euro zur Folge. Zudem entstehen den öffentlichen Arbeitgebern und Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung jährliche Mehrbelastungen von rund zwei Milliarden Euro. Insgesamt hätten beide Gesetze negative finanzielle Auswirkungen von bis zu 5,6 Milliarden Euro im Jahr, so der BRH. “Bei den untersuchten Gesetzesvorhaben hat das BMG das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung nur unzureichend berücksichtigt. Trotz der hohen gesellschaftlichen und finanzpolitischen Bedeutung der gesetzlichen Krankenkassen sind die Vorgaben der Nachhaltigkeitsstrategie nicht Ziel und Maßstab der GKV-Gesetzesvorhaben gewesen. Das BMG hat die Nachhaltigkeit seiner Vorhaben nicht hinreichend geprüft und sich in seinen Gesetzesfolgenabschätzungen nur auf das Aufzeigen oberflächlicher Bezüge beschränkt”, resümieren die Prüfer.

red / dts

Inzidenz steigt auf 1073

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Freitagmorgen vorläufig 190.148 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 36 Prozent oder 49.988 Fälle mehr als am Freitagmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz stieg laut RKI-Angaben von gestern 1017,4 auf heute 1073 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Das ist wie schon in den letzten Tagen wieder ein Allzeithoch. Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 1.817.400 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 651.300 mehr als vor einer Woche und mehr als jemals zuvor. Außerdem meldete das RKI nun 170 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus.

Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 999 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 143 Todesfällen pro Tag (Vortag: 143). Damit erhöhte sich die Zahl der Todesfälle binnen 24 Stunden auf 117.484. Insgesamt wurden bislang 9,43 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet. Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.

red / dts

Gesundheitsminister Lauterbach übt scharfe Kritik an impfkritische Pflegekräfte

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat Pflegekräfte kritisiert, die sich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht widersetzen wollen. “Dass medizinisches Personal wissenschaftliche Erkenntnisse leugnet und sogar bereit ist, Patienten zu gefährden, kann nicht sein”, sagte er der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (Freitagsausgabe). Man müsse in Kauf nehmen, dass einzelne Fachkräfte ihre Einrichtungen verlassen, wenn die Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen vom 15. März an greift.

“Dann stellt sich aber ohnehin die Frage, ob die Person für den Beruf überhaupt geeignet war.” Minister sagte, er glaube nicht, dass viele Pfleger der Corona-Impfung kritisch gegenüberstehen. Am Termin der Umsetzung will der Sozialdemokrat festhalten.

Zur Forderung einzelner Bundesländer, die Einführung zu verschieben, sagte er: “Das kommt für uns nicht in Frage.” Es gehe dabei um den Schutz derer, die besonders gefährdet sind. “Vor einem Jahr hatten wir das Problem, dass ohne Not viele Menschen in den Pflegeheimen gestorben sind, weil nicht entschlossen genug reagiert wurde. Das darf sich auf keinen Fall wiederholen.” Lauterbach sagte, sein Ministerium sei im Austausch mit den Ländern, um eine einheitliche Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu ermöglichen. Dieses Thema werde mit den Bundesländern gerade “intensiv” besprochen.

red / dts

Nach Gerichtsurteil: Das ist jetzt erlaubt – neue Corona-Verordnung ab Freitag für Baden-Württemberg

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hatte am Dienstag die 2G-Regel für Einzelhandelsgeschäfte vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit habe man einem Eilantrag der Inhaberin eines Schreibwarengeschäft im Ortenaukreis stattgegeben, teilte das Gericht am Dienstag mit. Das „Einfrieren der Alarmstufe II“ sei  voraussichtlich rechtswidrig, teilte der VGH als Begründung mit. Jetzt hat die Landesregierung wie angekündigt die Corona-Verordnung angepasst und kehrt zum alten Stufenplan zurück. Damit gilt aktuell wieder die Alarmstufe I im Land. Einige Maßnahmen wurden jedoch angepasst. Diese gilt ab Freitag, 28. Januar 2022.

Das ist neu in der Alarmstufe I

  • In der Alarmstufe I sind Messen und Ausstellungen nicht erlaubt.
  • In der Alarmstufe I bleiben Clubs, Diskotheken und clubähnliche Lokale geschlossen.
  • Für Veranstaltungen wie Theater-, Opern– und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins– sowie Sportveranstaltungen und Kongresse gilt in Alarmstufe I:
    • In geschlossenen Räumen: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 1.500 Zuschauerinnen und Zuschauer oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauer.
    • Im Freien: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber maximal 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 6.000 Zuschauerinnen und Zuschauern.
    • Bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.
  • Für Stadt– und Volksfeste gilt die FFP2-Maskenpflicht auch im Freien sowie in der Alarmstufe I zusätzlich eine Besucherobergrenze von 50 Prozent aber nicht mehr als:
    • maximal 3.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G.
    • maximal 6.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G+.
  • Fastnachtsumzüge sind in den Alarmstufen nicht erlaubt.
  • In Bereichen für die für 3G bisher ein negativer PCR-Test erforderlich war, reicht nun ein negativer Schnelltest.
  • Für Veranstaltungen, die der Religionsausübung dienen, wird ab 14. Februar 2022 in den Alarmstufen eine 3G Regelung eingeführt.
  • In der Gastronomie gilt im Innen- und Außenbereich in der Alarmstufe I 2G.

Neu in der Alarmstufe II

  • Nur in der Alarmstufe II gelten Ausgangsbeschränkungen in Stadt- und Landkreisen und zwar dann, wenn dort an zwei aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohnern von mindestens 1.500 festgestellt wird. Mit der Erhöhung des Schwellenwerts, der zuvor bei 500 lag, wird der neuen Lage durch die Omikron-Variante Rechnung getragen.

red

Hoher Personalkrankenstand: Hausärzte rechnen mit Praxisschließungen

Die Hausärzte rechnen bei weiter steigenden Infektionszahlen mit Praxisschließungen wegen erkrankten Personals. “Je stärker die Inzidenzen steigen, desto mehr Praxen werden auch vorübergehend krankheitsbedingt schließen müssen”, sagte der Chef des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). Die aktuelle Infektionswelle mache “auch vor den Hausärztinnen und Hausärzten und ihren Praxisteams nicht Halt”.

Selbst bei gut organisierten Vertretungsdiensten sei klar, “dass die Kapazitäten irgendwann begrenzt sind”, warnte der Verbandschef. Schon jetzt arbeiteten die Mediziner und ihr Praxispersonal “am Limit”. Sollten die Inzidenzen wie erwartet weiter steigen, werde sich die Situation zuspitzen.

Dies betreffe nicht nur die Hausärzte selbst, sondern insbesondere auch die medizinischen Fachangestellten. Denn neben der Corona-Pandemie laufe auch der ganz reguläre Praxisbetrieb weiter. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) befürchtet, dass es demnächst zu spürbaren Personalengpässen in der medizinischen Versorgung kommt.

“Die Quarantäne wird zum Problem werden in den kommenden Wochen”, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende, Andreas Gassen, den Funke-Zeitungen. Gassen sagte, wenn im Krankenhaus die halbe Belegschaft zuhause bleiben müsse, weil sie in Quarantäne sei, sei auch ein normales Aufkommen schon schwer zu bewältigen. “Dasselbe gilt für die Praxen – auch Ärzte und medizinische Fachangestellte können sich infizieren und in Quarantäne müssen, auch da wird das Personal knapp werden”, warnte Gassen mit Blick auf die kommenden Wochen.

red / dts

 

Immer mehr Corona-Patienten aus anderem Grund im Krankenhaus

Im Zuge der Omikron-Welle liegen immer häufiger Bürger in Krankenhäusern, die aufgrund einer positiven Testung zwar offiziell als Covid-Patienten gemeldet sind, aber eigentlich wegen einer anderen Krankheit medizinisch behandelt werden. Das berichtet die “Bild” (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf eigene Informationen. Demnach war etwa im Saarland in den vergangenen zwei Wochen nur jeder vierte offiziell gemeldete Corona-Patient tatsächlich wegen Corona im Krankenhaus.

Im Dezember war es noch jeder zweite. In Bremen hatten vergangene Woche nur 40 Prozent der Corona-Patienten den Einweisungsgrund Corona, bei 60 Prozent wurde Corona nebenbei festgestellt. Auch hier waren die prozentualen Anteile vor der Omikron-Welle höher: Im Dezember waren 68 Prozent wegen Corona im Krankenhaus, 32 Prozent aus anderen Gründen.

In Rheinland-Pfalz lagen in den vergangenen zwei Wochen 44 Prozent der offiziell gemeldeten Corona-Patienten wegen des Virus dort, 56 Prozent aus anderem Grund. Alle Fälle fließen aber ungeachtet des eigentlichen Hospitalisierungsgrundes, in die 7-Tage-Inzidenz des Robert-Koch-Instituts ein. Der Grünen-Politiker Dieter Janecek kritisierte die ungenaue Datenerfassung.

“Es macht natürlich einen großen Unterschied, ob Menschen aufgrund oder bereits mit einer Infektion ins Krankenhaus kommen. Der Vorgang zeigt einmal mehr, dass wir in der Pandemie große Schwächen haben, Daten richtig zu erheben und richtig einzuordnen”, sagte er der Zeitung. Auch der CDU-Politiker Erwin Rüddel forderte, es sei an der Zeit, “zu einem realistischen Bild der Pandemie zu kommen”.

red / dts

Erstmals mehr als 200.000 Neuinfektionen – Inzidenz steigt über 1000

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Donnerstagmorgen vorläufig 203.136 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 52 Prozent oder 69.600 Fälle mehr als am Donnerstagmorgen vor einer Woche und mehr als jemals zuvor seit Beginn der Pandemie. Der bisherige Höchstwert lag bei 164.000 neuen Fällen binnen eines Tages.

Die Inzidenz stieg laut RKI-Angaben von gestern 940,6 auf heute 1017,4 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage. Das ist wie schon in den letzten Tagen wieder ein Allzeithoch. Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 1.678.300 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 614.000 mehr als vor einer Woche und mehr als jemals zuvor.

Außerdem meldete das RKI nun 188 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus. Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 999 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 143 Todesfällen pro Tag (Vortag: 149). Damit erhöhte sich die Zahl der Todesfälle binnen 24 Stunden auf 117.314. Insgesamt wurden bislang 9,24 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet.

Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.

red / dts

Aus für Luca-App: Land will Vertrag nicht verlängern

Auch Baden-Württemberg will nach eigenen Angaben die Luca-App bei der Nachverfolgung von Kontakten in der Corona-Pandemie nicht weiter nutzen. 

Baden-Württemberg wird den Kooperationsvertrag zur Nutzung der luca-App bei der Nachverfolgung von Kontakten in der Corona-Pandemie nicht verlängern. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am 26. Januar 2022 in Stuttgart mit. Die finale Entscheidung fiel nach einem öffentlichen Experten-Hearing, das das Gesundheitsministerium Anfang dieser Woche veranstaltet hatte.

App kann bis Ende März weiter genutzt werden

„Wir werden nun in einem geordneten Verfahren aus der Nutzung der luca-App aussteigen. Der Vertrag mit dem Anbieter culture4life läuft Ende März aus und wird nicht verlängert werden“, so Lucha. Bis dahin könne die luca-App zunächst weiterverwendet werden. Eine Übergangsphase soll den Nutzern und Anwendern nun die Möglichkeit bieten, sich auf die neue Situation einzustellen.

„Die Entscheidung vor einem Jahr, die luca-App für die Kontaktpersonennachverfolgung zu nutzen und damit den Menschen mehr Freiraum beispielsweise in Form von Gastro- oder Theaterbesuchen zu ermöglichen, war absolut richtig. Inzwischen hat sich die Pandemielage verändert. Mehr als 70 Prozent der Menschen in Baden-Württemberg sind geimpft, gleichzeitig sind die Inzidenzen durch die Omikron-Variante exponentiell gestiegen, und die Kontaktpersonennachverfolgung der Gesundheitsämter konzentriert sich nunmehr auf gefährdete Gruppen und große Ausbrüche. Dadurch werden die luca-Daten praktisch nicht oder nur in seltenen Ausnahmefällen durch die Gesundheitsämter abgefragt und für deren Ermittlungstätigkeiten herangezogen“, so Lucha weiter.

Kontaktpersonennachverfolgung ist dem derzeitigen Pandemiegeschehen angepasst

In der derzeitigen Phase der Pandemie scheine eine individuelle Kontaktpersonennachverfolgung nicht zwingend erforderlich und faktisch auch nicht leistbar zu sein. Vielmehr sei eine bevölkerungsbezogene Kontaktpersonennachverfolgung zum jetzigen Zeitpunkt die richtige Strategie. „Diese Strategie kann auch mit Hilfe der kostenfreien Corona Warn-App des Bundes, die anonyme Warnungen ausspielt und auf eigenverantwortliches, umsichtiges Handeln der Nutzenden abzielt, unterstützt werden. Wir mussten eine Kosten-Nutzen-Rechnung auf stellen und haben unsere Entscheidung genau abgewogen. Letztlich sind wir zu dem Schluss gekommen, die luca-App nicht weiter zu nutzen“, so Lucha abschließend.

Die Landesregierung wird nun darüber beraten, ob und in welcher Form die individuelle Kontaktpersonennachverfolgung dem jeweiligen Pandemiegeschehen angepasst werden kann und welche Hilfsmittel dafür in Frage kommen. Bis zu einer Änderung der weiterhin gültigen Regelungen zur Datenerfassung, beispielsweise in der Gastronomie, wird Luca allerdings weiter genutzt werden können.

red

Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg

Lauterbach will Drei-Monats-Dauer für Genesenenstatus nicht ändern

Das Gesundheitsministerium von Karl Lauterbach (SPD) sieht keinen Änderungsbedarf an der vor Kurzem verkürzten Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus auf drei Monate. Es werde keine erneute Änderung geben, zitiert das Portal “Business Insider” aus dem Ministerium. EU-Bürger werden drei Monate nach ihrer Infektion wie Ungeimpfte behandelt, sofern keine zusätzliche Impfung stattgefunden hat.

In anderen europäischen Ländern werden sie dagegen bis zu sechs Monate mit Geimpften gleichgestellt. Ein Sprecher des Ministeriums begründete die Haltung damit, dass die EU sich in ihrer Empfehlung nicht auf eine sechsmonatige Gültigkeit des Genesenenstatus geeinigte hatte, sondern auf sechs Monate als Obergrenze. In der Verordnung heißt es, “dass Genesenenzertifikate frühestens elf Tage nach positivem PCR-Test und höchstens 180 Tage gelten”.

Die deutsche Regelung bewege sich in diesem Rahmen, so der Sprecher weiter. Aus Sicht des BMG wäre es zwar wünschenswert, wenn in Europa einheitliche Regeln gelten, doch es herrschten in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Pandemie-Dynamiken. Während die Omikron-Welle in manchen Ländern bereits abflacht, befindet sich Deutschland laut dem BMG mitten in der Welle.

Damit sei der verkürzte Genesenenstatus hierzulande zu rechtfertigen. Es sei nicht auszuschließen, dass andere europäische Länder ebenfalls von der Empfehlung abweichen. Genau dies war bereits am Dienstag befürchtet worden.

Ein Sprecher der EU-Kommission sagte: “Das Mindeste, was wir alle erwarten können, ist, dass die Mitgliedstaaten diese Empfehlung auch umsetzen.” Der deutsche EU-Parlamentarier Jan-Christoph Oetjen (FDP) forderte ebenfalls: “Alleingänge darf es jetzt nicht mehr geben. Die Einigung auf 180 Tage Gültigkeit für ein Genesungszertifikat muss auch von den Staaten gewährleistet werden, welche in den letzten Wochen für eine verkürzte Gültigkeitsdauer geworben haben, das gilt auch für Deutschland.”

Auch CSU-Chef Markus Söder sprach sich dafür aus, dass der Genesenenstatus in Deutschland wieder sechs Monate gelten soll.

red / dts