Welche Geschäfte geöffnet bleiben dürfen und welche schließen müssen

Ab Mittwoch (18. März) gilt die von der Landesregierung Baden-Württemberg nach dem Infektionsschutzgesetz angepasste Rechtsverordnung um die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Es wurde also konkret definiert, welche Einrichtungen und Geschäfte geschlossen werden müssen und welche geöffnet bleiben dürfen.

Und so sehen die Regelungen konkret aus:

Was darf offen bleiben?

  • Einzelhandel für Lebensmittel,
  • Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,
  • Getränkemärkte,
  • Apotheken,
  • Sanitätshäuser,
  • Drogerien,
  • Tankstellen,
  • Banken und Sparkassen,
  • Poststellen,
  • Frisöre, Reinigungen, Waschsalons,
  • der Zeitungsverkauf,
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel
  • Hofläden und Raiffeisenmärkte

Diese Verkaufsstellen können jetzt auch am Sonntag und Feiertag geöffnet werden. Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, werden geschlossen.

Was muss schließen?

Gaststätten

  • Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt.
  • Vom Verbot ausgenommen sind allerdings Gaststätten, die Speisen und Getränke anbieten sowie Mensen, wenn sichergestellt ist, dass
    • die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
    • Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist.
  • Die Gaststätten dürfen frühestens ab sechs Uhr geöffnet und müssen spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden.

Der Betrieb folgender Einrichtungen wird untersagt:

  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
  • Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen,
  • Kinos,
  • Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen,
  • alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, und ähnliche Einrichtungen,
  • Volkshochschulen und Jugendhäuser,
  • öffentliche Bibliotheken,
  • Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
  • Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte
  • Öffentliche Spiel- und Bolzplätze.

Veranstaltungen

Untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen.

Untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften. Auch alle sonstigen Veranstaltungen sind untersagt.

 

Jetzt 1.641 Infizierte im Land – Im Ortenaukreis stirbt eine 80-Jährige an den Folgen von Corona

Die Zahl der Infizierten im Land steigt auf 1.641. Das wurde vom Sozialministerium am Dienstagabend (17. März) gemeldet. Damit stieg die Zahl der Neu-Infizierten seit gestern um 536 Fälle. Inzwischen wurde ein weiterer – sechster Todesfall – gemeldet.

Das Landesgesundheitsamt und das Gesundheitsamt des Ortenaukreises meldeten am Dienstagabend (17. März) einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Baden-Württemberg. Es handelt sich um eine über 80-Jährige stationär behandelte Patientin aus dem Ortenaukreis, die bereits gestern verstorben ist. Damit steigt die Zahl der Todesfälle in Baden-Württemberg auf sechs (Landkreise Rems-Murr, Esslingen, Göppingen, Heilbronn, Rottweil und Ortenaukreis).

Von den 1.641 mitgeteilten Fällen in Baden-Württemberg waren 916 männlich (56 Prozent). Das Durchschnittsalter beträgt 46 Jahre bei einer Spannweite von 0 bis 94 Jahren.

Wichtiger Hinweis: Es handelt sich bei diesen Zahlen um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter auch deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Dafür bitten wir um Verständnis.

Zahl der Erkrankten im Kreis Ludwigsburg um 9 Personen gestiegen

Laut dem Landratsamt Ludwigsburg ist die Zahl der Erkrankten seit dem gestrigen Tag (16. März) erneut gestiegen. Das Kreisgesundheitsamt zählt am Dienstagabend insgesamt 98 bestätige Corona-Erkrankungen im Kreis Ludwigsburg. Davon 9 neue Fälle seit gestern. Die Altersspanne liegt laut der Behörde zwischen 4 und 93 Jahren, wovon zur Zeit fünf Personen stationär behandelt werden.

Der dringende Appell der Behörden lautet daher weiterhin, die Gefahr ernst zu nehmen und Sozialkontakte auf ein Minimum zu beschränken.

red

Zweiter Corona-Toter innerhalb eines Tages

Es ist heute bereits die zweite Meldung, dass ein Mensch an den Folgen des Corona-Virus gestorben ist. Das Landesgesundheitsamt und das Gesundheitsamt des Landkreises Rottweil haben das Gesundheitsministerium am heutigen Dienstagmittag (17. März) über einen Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Baden-Württemberg informiert. 

Es handelt sich um einen über 80-jährigen Mann aus dem Landkreis Rottweil, der zuvor an einer chronischen Erkrankung litt und bereits gestern verstarb. Damit steigt die Zahl der Todesfälle in Baden-Württemberg auf fünf (Landkreise Rems-Murr, Esslingen, Göppingen, Heilbronn, Rottweil).

Bereits heute Mittag hat das Landratsamt in Heilbronn mitgeteilt, dass eine 80-Jährige aus dem Landkreis Heilbronn an den Folgen der Krankheit gestorben ist.

Corona: Vierter Todesfall in Baden-Württemberg

Das Landesgesundheitsamt und das Landratsamt Heilbronn haben das Gesundheitsministerium am heutigen Dienstag (17. März) über einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Baden-Württemberg informiert. 

Es handelt sich um eine über 80-jährige Bewohnerin eines Pflegeheimes im Landkreis Heilbronn, die zuvor an schweren Grunderkrankungen litt. Damit steigt die Zahl der Todesfälle in Baden-Württemberg auf vier (Landkreise Rems-Murr, Esslingen, Göppingen, Heilbronn).

“Trimmy” feiert Geburtstag

Die Smartphone-Generation kann mit dem Begriff “Trimmy” vermutlich nichts anfangen. Dabei hat das Kerlchen mit dem lustigen Namen Millionen Menschen im wahrsten Sinne des Wortes bewegt. Denn “Trimmy” ist die Symbolfigur der Trimm-Dich-Kampagne. Am 16. März 2020 feiert die Bewegungskampagne ihr 50. Jubiläum.

In den 1960er Jahren konzentrierten sich Sportaktivitäten in der Regel auf wettkampforientierten Sport und waren meist auf männliche Sportler ausgelegt. Es zählten Erfolg und Leistung. Mit Gesundheit und Spaß an Bewegung hatte sportliche Aktivität wenig zu tun. Gleichzeitig wurden die Deutschen immer übergewichtiger – denn mit dem Wirtschaftswunder hielt eine einseitige und ungesunde Ernährung Einzug. Damit stieg die Zahl der Herz- und Kreislauferkrankungen und der Infarkte. Es war also Zeit für etwas mehr Bewegung.

Mit dieser groß angelegten Werbeaktion startete der Deutsche Sportbund am 6. März 1970 in Berlin eine zunächst auf vier Jahre angelegte Kampagne, die bundesweit für mehr Bewegung sorgen sollte. Ein kleines Männchen mit Mondgesicht, fröhlichem Lächeln und hochgerecktem Daumen wurde zum Maskottchen der Kampagne, dessen Bekanntheitsgrad vergleichbar mit dem von Bundeskanzler Willy Brandt war. Unterstützt wurde die Trimm-Dich-Bewegung von Politik, Wirtschaft und Krankenkassen.

Laut Emnid-Umfrage von 1974 gaben 19 Prozent der Bevölkerung an, durch die Trimm-Aktion sportlich aktiv geworden zu sein. Darunter mehr Frauen als Männer. Durchschnittlich zwei Stunden trimmten sich die Befragten pro Woche. Wenn man bedenkt, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) aktuell in der Gruppe der 18- bis 64-Jährigen mindestens 150 Minuten Sport pro Woche in moderater Intensität empfiehlt, konnten sich die Ergebnisse der Trimm-Dich-Kampagne sehen lassen. Wir gratulieren zum runden Geburtstag.

Ralf Loweg

So pumpen Sie die Muskeln auf

Nicht nur Ausdauer ist für einen gesunden Körper wichtig. Auch die Muskeln müssen aufgebaut werden. Und da ist ein gezieltes Krafttraining genau die richtige Aufbau-Kur.

“Der Mensch profitiert ein Leben lang von kräftigen Muskeln”, sagt Sportbiologie-Professor Henning Wackerhage von der Technischen Universität München im Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau”. Starke Muskeln helfen bei Rückenschmerzen, beugen Osteoporose und Diabetes vor und können bei älteren Menschen schwere Stürze verhindern. Zudem sind Muskeln der natürliche Feind von Fettpolstern, denn sie verbrauchen eine ganze Menge Energie.

Schon ab dem 30. Geburtstag geht jedes Jahr fast ein Prozent der Muskelmasse verloren, ab 60 beschleunigt sich dieser Abbau – sofern man nichts dagegen unternimmt.

Billy Sperlich, Professor für Trainingswissenschaften an der Uni Würzburg, rät, mit einem einfachen Ziel zu starten: “Zwei- bis dreimal Training die Woche sind gut, wenn man erst mal langsam einsteigen möchte.” Wer über 35 Jahre ist, länger nicht trainiert hat oder chronisch krank ist, sollte allerdings vorab einen Arzt aufsuchen. Eine Einheit pro Woche dient dabei eher der Ausdauer, etwa Laufen, Radfahren oder Schwimmen. Zwei Einheiten pro Woche sollte man für das Krafttraining reservieren.

Eine gute Möglichkeit für Wieder- oder Neueinsteiger ist das gerätegestützte Training an Kraftmaschinen, wie es beispielsweise Fitness-Studios anbieten. Eine andere Möglichkeit bietet ein altersangepasstes Krafttraining zu Hause – Gesundheitskurse und Trainingsangebote der Krankenkassen können den Einstieg erleichtern.

In jedem Fall gilt: “Regelmäßigkeit ist der Schlüssel zum Erfolg”, sagt Sperlich. Voraussetzung ist zudem, sich aus der eigenen Komfortzone zu bewegen: Nur bei ausreichend starkem Reiz kommen die Wachstumsprozesse im Muskel in Gang. Dass sich dann mit Krafttraining bis ins hohe Alter etwas bewegen lässt, gilt mittlerweile als bewiesen.

Ralf Loweg

Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Land steigt auf 1.105

Dem baden-württembergischen Sozialministerium wurden am Montagnachmittag (16. März – 14.30Uhr) vom Landesgesundheitsamt (LGA) 128 weitere Fälle von bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Ein Tag zuvor wurden 150 bestätigte Fälle gemeldet. Die Zahl der Infizierten im Land steigt damit weiter an auf insgesamt 1.105 Fälle. 

Von den 1.105 Fällen waren 613 männlich (55 Prozent). Das Durchschnittsalter beträgt 47 Jahre bei einer Spannweite von 1 bis 94 Jahren. Überwiegend handelt es sich bei den in Baden-Württemberg bislang aufgetretenen Fällen um solche mit nachvollziehbaren Infektionsketten. Dem LGA liegen aktuell Informationen über acht intensivmedizinisch betreute Patienten vor.

In der Landeshauptstadt Stuttgart sind aktuell 284 Menschen registriert (Stand Montag, 16. März, 18 Uhr), die an dem neuartigen Coronavirus erkrankt sind. Das gab die Pressestelle der Stadt Stuttgart heute bekannt

Wichtiger Hinweis vom Landessozialamt: Es handelt sich bei diesen Zahlen um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter auch deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben.

red

Landesregierung beschließt strengere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Nicht nur im Raum Ludwigsburg haben sich die Erkrankungen an Covid-19 verdoppelt. Im ganzen Land Baden-Württemberg spitzt sich die Lage zu. Aufgrund der rasanten Entwicklung der Infizierungen hat die Landesregierung heute eine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen beschlossen, die mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt. Um die Ausbreitung des Virus noch stärker zu verlangsamen, werden die Menschen im Land für das öffentliche Leben und das soziale Miteinander harte Einschnitte hinnehmen müssen.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärt die Maßnahmen, beruhigt die Bevölkerung und appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: „Die Zahl der infizierten Menschen im Land steigt weiter stark. Gleichzeitig gelingt es uns aktuell sehr gut, alle erkrankten Menschen medizinisch bestmöglich zu versorgen. Um dies auch in den kommenden Wochen sicherzustellen, müssen wir die Ausbreitung des Virus noch stärker verlangsamen.  Die Verlangsamung ist unser oberstes Ziel – und deshalb haben wir heute weitere entschiedene Maßnahmen beschlossen. Ich bin mir bewusst, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern damit einiges abverlangen. Aber nur so können wir die Krise mit geeinter Kraft bewältigen.“

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Wir müssen jetzt weitere Vorkehrungen für den Schutz besonders gefährdeter Gruppen treffen und die medizinische Versorgung ausbauen, damit bei einem zu erwartenden weiteren Anstieg der Fallzahlen die medizinische Versorgung der schwer Erkrankten gewährleistet werden kann.“

Alle nicht unbedingt notwendigen Sozialkontakte einstellen

Kretschmann und Lucha appellierten noch einmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger des Landes, sich an die Verordnung zu halten und von sich aus alle nicht unbedingt notwendigen Sozialkontakte einzustellen. „Bleiben Sie wenn möglich zu Hause, meiden Sie größere Menschenmengen, ziehen Sie sich zurück, achten Sie auf räumliche Distanz.“ Nur so werde es gelingen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Hierfür trage jede und jeder Einzelne Verantwortung.

Die Verordnung regelt neben der bereits kommunizierten Schließung mit wenigen Ausnahmen von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Hochschulen auch das Betriebsverbot folgender Einrichtungen:

  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
  • Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen
  • Kinos,
  • Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen,
  • Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen,
  • Volkshochschulen und Jugendhäuser,
  • öffentliche Bibliotheken,
  • Vergnügungsstätten sowie
  • Prostitutionsstätten.

Alle Besuche in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Dialyse-Einrichtungen und Tageskliniken sind ab sofort bis auf Weiteres verboten. Ausnahmen sind nur bei erkrankten Kindern, in Teilen der Psychiatrie und zur Sterbebegleitung unter Auflagen erlaubt. In Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind Besuche nur mit Erlaubnis der Einrichtungsleitung und unter Schutzvorkehrungen möglich.

Personen mit Anzeichen von Atemwegserkrankungen sowie Kontaktpersonen von Corona-Erkrankten ist der Zutritt zu all diesen Einrichtungen komplett untersagt.

Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt. Von diesem Verbot ausgenommen sind Speisegaststätten, wenn sichergestellt ist, dass

  • die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
  • Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Me-tern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
  • in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmern sind verboten. Darüber hinaus gilt grundsätzlich die dringende Empfehlung alle Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen – auch Familienfeiern mit weniger als 100 Gästen etc.

Bei öffentlichen Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmern entscheiden die zuständigen Behörden vor Ort auf Basis einer Risikoabwägung anhand der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens über ein Verbot. Für weitere Informationen zu einzelnen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Kommunen bzw. zuständigen Ortspolizeibehörden.

red

Zahl der bestätigten Corona-Infizierten in Baden-Württemberg steigt um 150

Dem baden-württembergischen Sozialministerium wurden am Sonntag (15. März) vom Landesgesundheitsamt (LGA) 150 weitere Fälle von bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet (siehe Tabelle unten). Einen Tag zuvor waren es noch 258 bestätigte Fälle. Die Zahl der Infizierten im Land steigt damit weiter an auf insgesamt 977. 

Laut dem Sozialamt wurden COVID-19 Fälle mittlerweile aus allen 44 Stadt- und Landkreisen berichtet. Von den 977 Fällen waren 531 männlich (54 Prozent). Das Durchschnittsalter beträgt 48 Jahre bei einer Spannweite von 1 bis 94 Jahren. Überwiegend handelt es sich bei den in Baden-Württemberg bislang aufgetretenen Fällen um solche mit nachvollziehbaren Infektionsketten. Dem LGA liegen derzeit Informationen über acht intensivmedizinisch betreute Patienten vor. Aktuell sind drei Todesfälle im Land (Landkreise Esslingen und Göppingen sowie Rems-Murr-Kreis) bekannt.

Wichtiger Hinweis vom Landessozialamt: Es handelt sich bei diesen Zahlen um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter auch deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben.

Coronavirus in Baden-Württemberg
Anzahl der Fälle in Stadt-/Landkreisen
Stand: 15.03.2020, 15:00 Uhr
Stadt-/Landkreis Fälle
Alb-Donau-Kreis 12
Baden-Baden (Stadtkreis) 5
Biberach 5
Böblingen 9
Bodenseekreis 13
Breisgau-Hochschwarzwald 42
Calw 34
Emmendingen 35
Enzkreis 3
Esslingen 111
Freiburg im Breisgau (Stadtkreis) 43
Freudenstadt 7
Göppingen 16
Heidelberg (Stadtkreis) 3
Heidenheim 21
Heilbronn 47
Heilbronn (Stadtkreis) 4
Hohenlohekreis 29
Karlsruhe 29
Karlsruhe (Stadtkreis) 14
Konstanz 20
Lörrach 10
Ludwigsburg 38
Main-Tauber-Kreis 31
Mannheim (Stadtkreis) 27
Neckar-Odenwald-Kreis 10
Ortenaukreis 25
Ostalbkreis 31
Pforzheim (Stadtkreis) 4
Rastatt 26
Ravensburg 8
Rems-Murr-Kreis 23
Reutlingen 19
Rhein-Neckar-Kreis 38
Rottweil 3
Schwäbisch Hall 21
Schwarzwald-Baar-Kreis 6
Sigmaringen 12
Stuttgart 60
Tübingen 41
Tuttlingen 5
Ulm (Stadtkreis) 12
Waldshut 4
Zollernalbkreis 21
Summe 977

red