Corona-Entwicklung im Landkreis Ludwigsburg: Aktuelle Zahlen

Landkreis Ludwigsburg:

12 Neuinfektionen seit gestern wurden dem Landratsamt am Donnerstag gemeldet. Im Landkreis Ludwigsburg ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit dem Coronavirus somit weiter rückläufig. Am Donnerstag vor einer Woche wurden im Vergleich 21 Neuinfektionen gemeldet. Die Zahl der Gesamtinfizierten wird jetzt mit mindestens 1.686 (Stand: 07. Mai 20, 17.00Uhr) angegeben. Die Zahl der Menschen, die an COVID-19 verstorben sind, wird vom Landratsamt unverändert zu gestern mit 64 angegeben. Die Zahl der Genesenen wird von den Behörden mit ungefähr 1.448 angegeben.

Baden-Württemberg:

Am Donnerstag (07. Mai.) ist die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg im Vergleich zum Vortag um weitere 138 auf mindestens 32.868 angestiegen. Gestern wurden 185 Neuinfektionen gemeldet und am Donnerstag vor einer Woche waren es 312 Neuinfizierte. Ungefähr 26.766 Personen sind bereits wieder genesen. Die Zahl der Todesfälle, die im Zusammenhang mit Covid-19 stehen, stieg im Land um weitere 20 auf insgesamt 1.517 an. Das gab das Sozialministerium von Baden Württemberg am Donnerstagabend bekannt.

Die Reproduktionszahl für Baden-Württemberg fällt auf R 0,52

Darüber hinaus wurden dem Landesgesundheitsamt heute aus den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Calw, Emmendingen, Esslingen, Freudenstadt, Göppingen, Heidenheim, Heilbronn, Ludwigsburg, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen und Rottweil sowie aus der Stadt Stuttgart insgesamt 20 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Covid-19-Todesfälle in Baden-Württemberg auf insgesamt 1.517 an. Unter den Verstorbenen waren 869 Männer und 648 Frauen. Das Alter lag zwischen 34 und 106 Jahren. 65 Prozent der Todesfälle waren 80 Jahre oder älter.

Wichtiger Hinweis:

Basis für die mit dieser Pressemitteilung übermittelten Daten sind die Zahlen, die die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise dem Landesgesundheitsamt auf dem offiziellen Meldeweg mitgeteilt haben. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der elektronischen Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Verzögerungen bei der standardisierten Falldatenübermittelung an das LGA können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter vor Ort als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten sowie die Kontaktpersonen recherchieren, um Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrechen zu können.

red

Corona-Lockerung: So sieht der Fahrplan für Gastronomie und Hotels aus

Ab dem 18. Mai dürfen in Baden-Württemberg die Gastronomie im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze wieder schrittweise öffnen. In einem weiteren Schritt folgen ab 29. Mai sonstige Beherbergungsbetriebe wie Hotels sowie Freizeitparks. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat das am Donnerstag bekannt gegeben.

Stufenweise Öffnung unter strengen Auflagen

„Der Landesregierung ist es weiterhin wichtig, in Stufen vorzugehen, um bei einer erneuten Zunahme der Infektionszahlen bestmöglich zuordnen zu können. Zunächst erhalten die Gastronomie im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze in Baden-Württemberg ab dem 18. Mai 2020 die Möglichkeit, wieder schrittweise öffnen zu können“, sagte Ministerpräsident Kretschmann. Campingplätze dürfen für touristische Übernachtungen im Caravan, im Reisemobil oder in festen Mietunterkünften sowie für das Dauercamping geöffnet werden, sofern sie eine autarke Versorgung sicherstellen. Die Sanitärbereiche der entsprechenden Anlagen bleiben zunächst geschlossen. Gleiches gilt für Wohnmobilstellplätze.

Ab 29. Mai werden in einem weiteren Schritt die sonstigen Beherbergungsbetriebe wie insbesondere Hotels sowie Freizeitparks ihren Betrieb wiederaufnehmen können.

Für die Gaststätten gelten strenge Auflagen, die insbesondere die Einschränkung von Öffnungszeiten, Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe, Begrenzung von Gästezahlen, Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht) umfassen.

Konkreter Termin wichtig für die Betriebe

„Für die Betriebe ist von hoher Bedeutung, dass sie sich auf einen konkreten Termin einstellen können. Denn vor Öffnungen braucht es Vorlauf für Einkauf und Planung. Diese Perspektive gibt es jetzt für den 18. Mai für die gesamte Gastronomie. Am 29. Mai ist dann in einem zweiten Schritt der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels und weiteren Beherbergungsbetrieben sowie Freizeitparks für den Tourismus gekommen“, sagte Tourismusminister Guido Wolf.

Für die Öffnung von Beherbergungsbetrieben gelten ebenso strenge Auflagen, die zunächst insbesondere keine Öffnung von Angeboten mit gemeinschaftlicher Nutzung innerhalb von Hotels und Campingplätzen – insbesondere Wellness, Schwimmbad – vorschreiben sowie ein verpflichtendes Hygieneschutzkonzept wie in der Gastronomie und eine Verpflegung nur mit Abstand und begrenztem Einlass.

Vorbehalt der Entwicklung der Infektionszahlen

Das Tourismusministerium werde zusammen mit dem Wirtschaftsministerium ein Konzept für die weiteren Schritte in Bezug auf die Gastronomie, die Hotellerie und den Tourismus erarbeiten, erklärte Kretschmann. „Sämtliche Schritte stehen selbstverständlich unter dem Vorbehalt der möglichen und zu beobachtenden Entwicklung der Infektionszahlen. Das ist mir sehr wichtig. Und ich möchte auch unterstreichen, dass die weiteren Öffnungsschritte nur funktionieren und Bestand haben können, wenn wir uns alle weiterhin genauso verantwortungsvoll, umsichtig und vorsichtig verhalten wie in den letzten Wochen.“

Baden-Württemberg registriert bereits zehn FSME-Fälle

Seit Jahresbeginn wurden zehn Fälle der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) in Baden-Württemberg gemeldet. Auch in der aktuellen Coronalage ist es wichtig, den Impfstatus im Blick zu haben und notwendige Impfungen vornehmen zu lassen. Darauf weist das Land Baden-Württemberg am Mittwoch in einer Pressemitteilung hin.

Die Saison der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) hat begonnen. Seit Jahresbeginn 2020 wurden laut dem Land bislang zehn FSME-Erkrankungen an das Landesgesundheitsamt (LGA) übermittelt, hiervon acht Fälle seit Anfang April. In Baden-Württemberg sind unverändert alle Stadt- und Landkreise, außer dem Stadtkreis Heilbronn, FSME-Risikogebiete. Dies zeigt die vom Robert Koch-Institut zuletzt Mitte Januar 2020 aktualisierte Karte zu den aktuellen FSME-Risikogebieten in Deutschland.

„Gegen FSME-Erkrankungen ist die mehrfache Schutzimpfung ein wirksamer Schutz. Die Impfung wird allen Personen empfohlen, die sich in den Risikogebieten in der Natur aufhalten und somit ein Risiko für Zeckenstiche haben. Kinder und Erwachsene sollten bei ihrem Hausarzt den Impfpass kontrollieren und den Impfschutz aktualisieren lassen“, sagte der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha. „Auch in der aktuellen Corona-Krise ist es wichtig, den Impfstatus im Blick zu haben und notwendige Impfungen vornehmen zu lassen. In der Regel sind bei FSME drei Impfungen notwendig, um den vollen Impfschutz zu erreichen“, sagte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer, in dessen Behörde das LGA angesiedelt ist.

Häufig erfolgt die Infektion im eigenen Garten oder bei Spaziergängen in der Natur. Die Zecke klettert beispielsweise auf einen Grashalm oder ein Gebüsch. Kommt ein Tier oder ein Mensch vorbei, wird sie bei Kontakt abgestreift und hält sich fest. Zecken fallen nicht von Bäumen und können nicht springen. „Zecken übertragen nicht nur FSME, sie können auch Erkrankungen wie Borreliose und Tularämie übertragen. Wichtig sind daher praktische und leicht umzusetzende Schutzmaßnahmen. So sollte man in der Natur möglichst lange Kleidung und festes Schuhwerk tragen. Auf heller Kleidung lassen sich Zecken leichter entdecken und entfernen. Daheim sollte man seinen Körper gründlich nach Zecken absuchen. Wichtig ist dies vor allem in Hautfalten, da Zecken das feuchtwarme Milieu mögen“, erklärte die Präsidentin des Landesgesundheitsamtes, Dr. Karlin Stark.

Zecken schnell entfernen

Es sei wichtig die Zecke schnell zu entfernen, um das Infektionsrisiko zu verringern. „Es sollten möglichst alle Teile der Zecke entfernt werden, um einer Entzündung vorzubeugen. Am besten greift man die Zecke mit einer Pinzette oder einem speziellen Zeckenentfernungsinstrument nahe der Hautoberfläche an ihren Mundwerkzeugen und zieht sie langsam und gerade aus der Haut. Die Zecke sollte nicht am vollgesogenen Körper gepackt und beim Entfernen nicht gedreht werden“, erläuterte Dr. Stark. Vor dem Entfernen sollte die Zecke keinesfalls mit Öl oder Klebstoff beträufelt werden. Dies könnte das Tier reizen und zur Folge haben, dass die Zecke den Speichel und somit mögliche Infektionserreger abgebe. Nach Entfernung der Zecke sollte die Wunde sorgfältig desinfiziert werden, so Dr. Stark.

Schutzmasken und Antikörpertests heiß begehrt

In Corona-Zeiten sind Antikörper gefragt. Denn sie geben Aufschluss darüber, wer bereits mit dem Virus infiziert war und wer nicht. Deshalb werden händeringend zuverlässige Antikörpertests gesucht. Gleiches gilt für Schutzmasken. Zwei erfolgversprechende Projekte sind jetzt von Instituten der Innovationsallianz Baden-Württemberg (innBW) gestartet.

Die Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung Denkendorf (DITF) beginnen derzeit die Produktion von Vliesstoffen für 200.000 FFP2-Schutzmasken, die die Anforderungen für medizinisches Personal und Einsatzkräfte erfüllen sollen. Das Naturwissenschaftliche und Medizinische Institut an der Universität Tübingen (NMI) entwickelt aktuell einen Antikörpertest speziell für das Covid-19-Virus.

“Der Schutz vor dem Virus und Antikörpertests sind wichtige Strategien, den Covid-19-Errreger in Schach zu halten, bis es einen Impfstoff gibt”, sagt Prof. Dr. Alfons Dehe, Sprecher der innBW. “Auch weitere innBW-Institute arbeiten konkret daran, die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen.”

Bei der Eindämmung der Covid-19-Pandemie steht Deutschland vor großen Herausforderungen. Ein Problem sind medizinische Schutzmasken auf FFP2- und FFP3-Niveau: Die Versorgung mit ihnen ist derzeit nicht gesichert. So manche Großbestellung aus dem Ausland, die den Mangel beheben soll, erweist sich als nicht funktionstüchtig. Andere Lieferketten sind unterbrochen. Und in Deutschland fehlt es an ausreichenden eigenen Produktionskapazitäten und Ressourcen.

Forschungsanlagen sind grundsätzlich nicht für die Fertigung großer Mengen ausgelegt. In der aktuellen Situation sei jedoch jeder Beitrag nützlich, um den aktuellen Engpass bei medizinischen Masken zu beheben, sagt Prof. Dr. Michael R. Buchmeiser, Vorstandsvorsitzender der DITF. Die Masken sollen an das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg geliefert werden. Das Ministerium koordiniert im Südwesten die Versorgung mit Schutzausrüstungen für Ärzte und Pfleger sowie Einsatzkräfte der Feuerwehr und Polizei.

Ralf Loweg

Corona-Übersicht (Stand: 06. Mai)

Das Coronavirus Sars-CoV-2 breitet sich weltweit weiterhin aus. Eine Übersicht über die aktuelle Lage und die Zahlen der Infektionen und Todesopfer haben wir hier zusammengestellt. (Stand: 06.Mai 20. / 22.30 Uhr – Zahlen können abweichen). 

Land / Bundesland / Landkreis Infizierte (Diff. Vortag.) Todesfälle Genesene
Deutschland 167.575 (+977) 7.190 (+197) 137.400 (+2.300)
Baden-Württemberg  32.730 (+185) 1.497 (+15) 26.242 (+614) 
Landkreis Ludwigsburg 1.674 (+9)  64 (+1) 1.438 (+2)
Weltweit 3.724.688 (+83.853) 260.938 (+5.842) 1.226.790 (+40.060)
Quellen: Johns-Hopkins-University /
Sozialministerium Baden-Württemberg / Landratsamt Ludwigsburg

red

Corona: So sehen die neuen Zahlen für den Landkreis Ludwigsburg aus

Landkreis Ludwigsburg:

Neun Neuinfektionen seit gestern wurden dem Landratsamt am Mittwoch gemeldet. Im Landkreis Ludwigsburg ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit dem Coronavirus somit weiterhin auf niedrigem Niveau. Am Mittwoch vor einer Woche wurden im Vergleich zehn Neuinfektionen gemeldet. Die Zahl der Gesamtinfizierten wird jetzt mit mindestens 1.674 (Stand: 06. Mai 20, 17.00Uhr) angegeben. Die Zahl der Menschen, die an COVID-19 verstorben sind, wird vom Landratsamt mit 64 angegeben. Das ist einer mehr als gestern. Die Zahl der Genesenen wird von den Behörden mit 1.438 angegeben.

Baden-Württemberg:

Am Mittwoch (06. Mai.) ist die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg im Vergleich zum Vortag um weitere 185 auf mindestens 32.730 angestiegen. Am Mittwoch vor einer Woche waren es 188 Neuinfizierte. Ungefähr 26.242 Personen sind bereits wieder genesen. Die Zahl der Todesfälle, die im Zusammenhang mit Covid-19 stehen, stieg im Land um weitere 15 auf insgesamt 1.497 an. Das gab das Sozialministerium von Baden Württemberg am Mittwochabend bekannt.

Die Reproduktionszahl für Baden-Württemberg fällt auf R 0,65

Darüber hinaus wurden dem Landesgesundheitsamt heute aus den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Breisgau-Hochschwarzwald, Esslingen, Heilbronn, Hohenlohekreis, Lörrach, Ortenaukreis, Reutlingen, Rottweil, Schwäbisch Hall und Zollernalbkreis sowie aus der Stadt Stuttgart insgesamt 15 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Covid-19-Todesfälle in Baden-Württemberg auf insgesamt 1.497 an. Unter den Verstorbenen waren 861 Männer und 636 Frauen. Das Alter lag zwischen 34 und 106 Jahren. 65 Prozent der Todesfälle waren 80 Jahre oder älter.

Die Verdopplungszeit beträgt momentan 137 Tage

Wichtiger Hinweis:

Basis für die mit dieser Pressemitteilung übermittelten Daten sind die Zahlen, die die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise dem Landesgesundheitsamt auf dem offiziellen Meldeweg mitgeteilt haben. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der elektronischen Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Verzögerungen bei der standardisierten Falldatenübermittelung an das LGA können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter vor Ort als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten sowie die Kontaktpersonen recherchieren, um Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrechen zu können.

red

Weitere Corona-Lockerungen beschlossen: Das ist jetzt erlaubt

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am Mittwoch nach einer Telefonkonferenz auf weitere Lockerungen der Corona-Verordnungen geeinigt. Die Kontaktbeschränkungen sollen jedoch bis einschliesslich 05. Juni bestehen bleiben.

Lesen Sie hier im genauen Wortlaut den Beschluss von Bund und Länder zur Eindämmung der Pandemie:

Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie:

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Die exponentielle Anstieg der Infektionszahlen Anfang März in Deutschland hat deutlich gemacht, was für ein hohes Ansteckungspotenzial das SARS-Cov2-Virus hat. Trotzdem ist es Deutschland in der Folge gelungen, durch einschneidende Beschränkungen die Zahl der täglichen Neuinfektionen wieder deutlich zu reduzieren. Auch nachdem seit dem 20. April schrittweise erste Öffnungsmaßnahmen durchgeführt wurden, ist die Zahl der Neuinfektionen niedrig geblieben. Stand heute ist keine erneut einsetzende Infektionsdynamik erkennbar. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Bürgerinnen und Bürger mit einem Höchstmaß an Eigenverantwortung das Kontaktverbot sowie die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten haben.

Deshalb gehen Bund und Länder heute einen erheblichen weiteren Öffnungsschritt, insbesondere um die Bildungschancen von jungen Menschen zu wahren, um den wirtschaftlichen Schaden, den das Eindämmen des Virus verursacht, weiter zu begrenzen und die freiheitseinschränkenden Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger auf das unbedingt Notwendige zu begrenzen.

Damit haben Bund und Länder den Pfad zur schrittweisen Öffnung gemeinsam definiert. Wenn angesichts auch dieses zweiten großen Öffnungsschritts die Neuinfiziertenzahlen weiter niedrig bleiben, sollen die Länder in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund landesspezifischer Besonderheiten und des jeweiligen Infektionsgeschehens die verbliebenen Schritte auf der Grundlage von Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen gehen.

Mit jedem zusätzlichen Grad der Öffnung wird es umso wichtiger, dass Abstands- und Hygieneregeln weiter konsequent eingehalten werden, weil durch die zunehmende Zahl an Kontakten die Gefahr des Entstehens neuer Infektionsketten steigt. Diese müssen schnell erkannt und unterbrochen werden. Dazu leistet der öffentliche Gesundheitsdienst einen zentralen Beitrag, für den Bund und Länder allen Mitarbeitern in den Gesundheitsdiensten und den vielen Helfern in der Kontaktnachverfolgung herzlich danken.

Neben der Kontaktnachverfolgung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst kommt im Falle des Entstehens einer regionalen hohen Infektionsdynamik der rechtzeitigen Einführung örtlicher Beschränkungen eine große Rolle zu, um ein Übergreifen der Infektionsdynamik auf ganz Deutschland und damit die Wiedereinführung deutschlandweiter Beschränkungen zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

  1. Die gemeinsamen Beschlüsse sowie die begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die Entscheidungen des Corona-Kabinetts bleiben gültig, soweit im Folgenden nicht abweichende Festlegungen getroffen werden.
  2. Die wichtigste Maßnahme gerade angesichts der Öffnungen bleibt noch für lange Zeit, Abstand zu halten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Diese Maßnahme wird ergänzt durch eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen. Die Kontaktbeschränkungen sollen grundsätzlich bis zum 5. Juni weiter gelten. Angesichts der niedrigen Infektionszahlen soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum jedoch nicht nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet werden. Bereits getroffene Entscheidungen bleiben unberührt.
  3. Gerade wenn weitreichende Öffnungen erfolgt sind, steigt die Gefahr einer dynamischen Entwicklung. Diese ist bereits zu Beginn der Pandemie häufig von lokalen Ereignissen befördert und dann weiterverbreitet worden. Deshalb bauen Bund und Länder weiter schnell abrufbare Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Gebiete auf und stimmen sich dabei zwischen den Krisenstäben von Bund und Ländern weiter eng ab.Ab einer gewissen Relevanz muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden. Deshalb werden die Länder sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden umgesetzt wird. Die Landesgesundheitsbehörden informieren darüber das Robert- Koch-Institut.Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, kann dieses Beschränkungskonzept nur diese Einrichtung umfassen. Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssen allgemeine Beschränkungen regional wieder konsequent eingeführt werden. Diese Maßnahmen müssen aufrechterhalten werden, bis dieser Wert mindestens 7 Tage unterschritten wird.

    Darüber hinaus sind auch Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus spätestens dann geboten, wenn die Zahl weiter steigt und es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits umfassend unterbrochen werden konnten.

  1. Zur Unterstützung der schnellen und möglichst vollständigen Nachverfolgung von Kontakten ist der Einsatz von digitalem „contact tracing“ eine wichtige Maßnahme. Der Bund hat für die Entwicklung der entsprechenden App inzwischen entschieden, einen dezentralen Ansatz zu verfolgen und den Einsatz dieser App durch die Bürgerinnen und Bürger nach dem Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ zu ermöglichen. Das bedeutet, dass die europäischen und deutschen Datenschutzregeln strikt eingehalten werden und lediglich epidemiologisch relevante Kontakte der letzten drei Wochen anonymisiert ausschließlich auf dem Handy des Benutzers ohne die Erfassung des Bewegungsprofils gespeichert werden. Darüber hinaus soll nicht nur der Einsatz der App auf Freiwilligkeit basieren, sondern auch eine mögliche Datenweitergabe an das RKI zur Optimierung der App und für die epidemiologische Forschung soll nur freiwillig erfolgen. Gibt ein Bürger diese Daten nicht frei, hat das keinen negativen Einfluss auf seine Nutzungsmöglichkeiten der App. Die App wird transparent „open source“ bereitgestellt. Sobald eine breit einsetzbare Anwendungssoftware (App) vorliegt, wird es darauf ankommen, dass breite Teile der Bevölkerung diese Möglichkeit nutzen, um zügig zu erfahren, wenn sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten, damit sie schnell darauf reagieren können. Bund und Länder werden dazu aufrufen.
  2. Die Schulen sollen schrittweise eine Beschulung aller Schüler unter Durchführung entsprechender Hygienemaßnahmen bzw. Einhaltung von Abstandsregeln ermöglichen. Diese betreffen sowohl den Unterricht, als auch das Pausengeschehen und die Schülerbeförderung.Die Wiederaufnahme des Unterrichts in Form von teilweisem Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler hat begonnen und soll in weiteren Schritten gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz in der Zuständigkeit der Länder fortgesetzt werden. Ziel ist, dass in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bis zu den Sommerferien jede Schülerin und jeder Schüler einmal die Schule besuchen kann. Parallel dazu sollen digitale Unterrichtskonzepte und -angebote weiterentwickelt werden.
  3. Gemäß des Beschlusses der Jugendministerkonferenz vom 27.4.2020 wird die Kinderbetreuung durch eine flexible und stufenweise Erweiterung der Notbetreuung spätestens ab dem 11. Mai in allen Bundesländern eingeführt. Dabei wird sichergestellt, dass bis zu den Sommerferien jedes Kind am Übergang zur Schule vor dem Ende seiner Kita-Zeit noch einmal die Kita besuchen kann. Die Einzelheiten regeln die Länder.
  4. Für Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen haben Bund und Länder bereits vereinbart, dass nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen unter Hinzuziehung von externem Sachverstand ergriffen werden. Dabei wurde betont, dass auch zu berücksichtigen ist, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Vor diesem Hintergrund der niedrigen Infektionszahlen wird nunmehr beschlossen, dass in all Konzepte bzw. die erlassenen Allgemeinverfügungen zu den Kontaktbeschränkungen bezüglich dieser Einrichtungen eine Regelung aufgenommen werden soll, die jedem Patienten/Bewohner einer solchen Einrichtung die Möglichkeit des wiederkehrenden Besuchs durch eine definierte Person ermöglicht wird, sofern es aktuell kein aktives SARS-Cov-2- Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt.
  1. Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb haben Bund und Länder bereits beschlossen, dass jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen muss. Dies bleibt aktuell. Wir leben weiter in der Pandemie, deshalb müssen nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden vermieden werden, allgemeine Hygienemaßnahmen umgesetzt und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen minimiert werden. Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dazu mit den Sozialpartnern, Ländern und DGUV ein Konzept mit den wesentlichen Regeln vorgelegt.
  2. Alle Geschäfte können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen. Dabei ist wichtig, dass eine maximale Personenzahl (Kunden und Personal) bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben wird, die einerseits der Reduzierung der Ansteckungsgefahr in den Geschäften durch Sicherstellung von Abständen dient, aber auch darauf abzielt, den Publikumsverkehr im öffentlichen Raum und im ÖPNV insgesamt zu begrenzen.
  3. Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird unter den Bedingungen, die im Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister der Länder zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb vorgesehen sind, wieder erlaubt.
  4. Die Sonderstellung von Berufssportlerinnen und Berufssportlern erfordert– auch rechtlich – eine gesonderte Beurteilung. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder halten die Fortsetzung des Spielbetriebes in der 1. und 2. Fußballbundesliga für die dort startberechtigten 36 Vereine auf deren Kosten ab der zweiten Maihälfte für vertretbar. Die DFL legt die konkreten Spieldaten fest. Dabei sind die Ausführungen von BMAS, BMG und BMI zum erarbeiteten Schutzkonzept der DFL sowie die Maßgaben des Beschlusses der Sportministerinnen und Sportminister der Länder von 28.4.2020 zu berücksichtigen. Dem Beginn des Spielbetriebs muss, wie in dem geprüften Konzept vorgesehen, eine Quarantänemaßnahme, gegebenenfalls in Form eines Trainingslagers, vorweggehen. Im Falle eventuell notwendiger Testungen für den Spielbetrieb ist sicherzustellen, dass aus dem Gesundheitswesen angemeldete Testbedarfe jederzeit mit Priorität behandelt werden. Der DFB wird gebeten, für die anderen Ligen tragfähige Zukunftskonzepte zu entwickeln.
  5. Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der Gastronomie und des Beherbergungsgewerbes für touristische Nutzung (insbes. Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen) mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der Wirtschaftsministerkonferenz entscheiden.
  6. Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der Kulturministerkonferenz entscheiden.
  7. Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der folgenden verbliebenen Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen entscheiden:
  • Vorlesungsbetrieb an Hochschulen
  • Übergang der Kinderbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb gemäßBeschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz
  • Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
  • Bars, Clubs und Diskotheken
  • Messen
  • Fahrschulen
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe
  • Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie dieWiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport
  • Kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter
  • Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen.

15. Wie Bund und Länder bereits beschlossen haben, sind Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes- Veranstaltungen derzeit untersagt. Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird.

Studie: Der Osten hat ein Fettproblem

Fettleibigkeit ist eine ernste Krankheit. Verbraucherschützer fordern deshalb drastische Maßnahmen. Ein freiwilliges Umdenken der Hersteller sei zu wenig. Das belegt eine neue Datenanalyse der KKH Kaufmännischen Krankenkasse. Demnach ist der Anteil der Versicherten, bei denen eine Fettleibigkeit (Adipositas) ärztlich diagnostiziert wurde, von 2008 auf 2018 deutschlandweit um mehr als 36 Prozent gestiegen. Gründe dafür sind unter anderem schlechte Ernährung und zu wenig Bewegung.

Im Osten der Republik ist die Zahl der Fettleibigen am höchsten, allen voran in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Dort lebt rund jeder Siebte mit einer entsprechenden Diagnose. Es folgen Brandenburg, Sachsen, Berlin und Thüringen. In Hamburg hingegen gibt es die wenigsten Adipositas-Patienten (8,6 Prozent). Die KKH-Auswertung zeigt auch, dass im Durchschnitt rund 40 Prozent mehr Frauen betroffen sind als Männer.

Ralf Loweg / mid

Was Sie über Hautkrebs wissen sollten

Warme Sonnenstrahlen wecken die Vorfreude auf den Sommer. Doch unsere Haut trägt die Erinnerungen an frühere Sonnenbäder noch immer in sich – und weiß ganz genau, an welchen Stellen sie Schäden hinterlassen haben. Daher sollten wir unserer Schutzhülle gerade jetzt mehr Aufmerksamkeit schenken.

Die Gefährlichkeit des Schwarzen Hautkrebses ist allgemein bekannt. Oft wird aber der helle Hautkrebs vergessen. Eine häufige Vorstufe dieser Krebsart sind aktinische Keratosen. Sie werden von den Betroffenen in vielen Fällen erst spät erkannt, denn die Symptome ähneln denen einer harmlosen Hautveränderung.

Dazu gehören raue, schuppige Hautstellen, die sich ähnlich wie Sandpapier anfühlen. Die Farbe variiert von hautfarben über gelblich bis hin zu rötlich. Betroffen sind meist Partien, die häufig mit UV-Strahlen in Kontakt kommen – wie Stirn, Ohren, Wangen und Nasenrücken.

Die Haut vergisst nicht, so heißt es im Volksmund – und tatsächlich ist dieser Umstand insbesondere beim hellen Hautkrebs von Bedeutung. Denn bei der Entstehung von aktinischen Keratosen spielt die Lebenszeitdosis an UV-Strahlung eine wichtige Rolle. Daher zählen meist Menschen ab 50 Jahren zu den Betroffenen.

Besonders gefährdet sind Personen, die viele Jahre in Job oder Freizeit ungeschützt starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt waren. Ein erhöhtes Risiko haben Menschen mit heller Haut, die häufiger Sonnenbrand bekommen.

Aktinische Keratosen sind nicht bösartig, können jedoch entarten. Werden sie früh erkannt, lassen sie sich gut behandeln. Dazu ist nur selten eine operative Entfernung nötig. So können die Stellen beispielsweise vereist oder mit einem Laser abgetragen werden. Ebenso möglich ist die Behandlung mit speziellen wirkstoffhaltigen Salben. Eine minimalinvasive Behandlung, die auch für großflächige Hautareale infrage kommt, ist die Photodynamische Therapie (PDT).

Bei dieser wird zunächst ein Medikament auf die Haut aufgetragen, durch das die geschädigten Zellen lichtempfindlich werden. Unter der Einwirkung von Tageslicht oder einer künstlichen Lichtquelle bilden sich daraufhin spezielle Sauerstoffmoleküle, die die kranken Zellen zerstören. Die abgestorbenen Zellen werden daraufhin vom Körper abgebaut und die Haut regeneriert sich innerhalb kurzer Zeit.

Um aktinische Keratosen frühzeitig zu entdecken, lohnt es sich, die Haut – auch in Monaten, in denen die Sonne seltener scheint – regelmäßig selbst nach auffälligen Veränderungen abzusuchen. Stellen Betroffene solche Auffälligkeiten fest, sollten sie ihren Hautarzt um Rat fragen. Darüber hinaus empfehlen Experten, regelmäßig Untersuchungen zur Hautkrebs-Früherkennung wahrzunehmen. Bereits ab einem Alter von 35 Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle zwei Jahre die Kosten, manche schon früher.

Doch auch der regelmäßige Besuch beim Experten kann natürlich einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Sonne nicht ersetzen. Auch im Frühling können ihre Strahlen bereits sehr intensiv sein. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört der Gebrauch von Sonnenschutzcreme. Bei einem längeren Aufenthalt im Freien sollte die vom Winter UV-entwöhnte Haut daher auch bereits in diesen Wochen mit einer Lotion mit mittlerem Lichtschutzfaktor geschützt werden, insbesondere in der Mittagszeit.

Neben der Creme schützen auch Kleidung, Sonnenbrillen und Sonnenschirme vor einem Teil der Strahlen. Grundsätzlich sollten Kopf, Gesicht und Augen besonders sorgfältig geschützt werden.

Auch die Ernährung leistet einen Beitrag zum Sonnenschutz. Beispielsweise können bestimmte pflanzliche Lebensmittel die Lichtempfindlichkeit der Haut senken. Verantwortlich dafür sind die enthaltenen Pflanzenstoffe (Polyphenole und Carotinoide). Sie kommen deshalb auch im Rahmen der Mikronährstoffmedizin zum Einsatz, um den Sonnenschutz natürlicherweise zu unterstützen. Darüber hinaus schützen bestimmte Mikronährstoffe die Hautzellen vor oxidativem Stress, der durch das UV-Licht entsteht. Denn unter UV-Strahlung entstehen freie Radikale, die die Haut vielfältig schädigen und unter anderem eine vorzeitige Hautalterung zur Folge haben können. Besonders bewährt haben sich Vitamin E und C. Diese decken den Mehrbedarf an Antioxidantien und beugen Hautschäden vor.

Ralf Loweg / mid

Corona-Übersicht: So sehen die aktuellen Zahlen aus

Das Coronavirus Sars-CoV-2 breitet sich weltweit weiterhin aus. Eine Übersicht über die aktuelle Lage und die Zahlen der Infektionen und Todesopfer haben wir hier zusammengestellt. (Stand: 05.Mai 20. / 22.30 Uhr – Zahlen können abweichen). 

Land / Bundesland / Landkreis Infizierte (Diff. Vortag.) Todesfälle Genesene
Deutschland 166.598 (+812) 6.993 6.893 (+100) 135.100 (+2.400)
Baden-Württemberg  32.545 (+88) 1.482 (+29) 25.628 (+390) 
Landkreis Ludwigsburg 1.665 (+1)  63 (+0) 1.436 (+13)
Weltweit 3.640.835 (+77.916) 255.096 (+5.384) 1.186.730 (+42.276)
Quellen: Johns-Hopkins-University /
Sozialministerium Baden-Württemberg / Landratsamt Ludwigsburg

red