Hausärzte mit Corona-Maßnahmen unzufrieden – Diskussion chaotisch

Die Hausärzte haben das Beratungsergebnis von Bund und Ländern zur Corona-Bekämpfung scharf kritisiert. “Die gesamte Diskussion der letzten Tage zwischen Bund und Ländern war chaotisch”, sagte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, der “Rheinischen Post” (Freitagausgabe). Auch nach dieser MPK bleibe weiterhin vollkommen unklar, nach welchen Kriterien die Politik die aktuelle Corona-Lage bewertet.

“Das ist Pandemie-Bekämpfung nach tagesaktuellem Bauchgefühl”, so Weigeldt. Beim Hin und Her der letzten Tage seien Maßnahmen diskutiert worden, ohne zu sagen, welche Parameter dabei maßgeblich seien, kritisierte der Mediziner. “Am Anfang war einmal die Entlastung der Intensivstationen das zentrale Ziel. Hier droht aktuell offensichtlich keine akute Gefahr. Dann war es die Situation auf der Normalstation. Jetzt, auf einmal, scheint die Inzidenz wieder eine entscheidende Größe zu sein. Das ist nicht nachvollziehbar”, sagte er. “Maßnahmen zu diskutieren und zu beschließen, ohne dass klar ist, was damit konkret erreicht werden soll, ergibt wenig Sinn. Man kann nicht nach Lust und Laune mal die eine Zahl und dann wieder die andere zur zentralen Bezugsgröße machen.”

Deutschland befinde sich nach wie vor im “Daten-Blindflug”, kritisierte der Hausarzt. “Wir haben weder einen realistischen Überblick, wie viele Menschen sich infizieren, noch wissen wir, wie viele Menschen in den Krankenhäusern wegen einer Corona-Infektion hospitalisiert wurden und bei wie vielen es sich um einen Nebenbefund handelt. Das muss in Zukunft bei der Meldung aus den Krankenhäusern unbedingt klar unterschieden werden.”

Ansonsten sei diese Zahl nicht zu gebrauchen. Die größte Gefahr in den Praxen sei derzeit, dass sehr viele Mitarbeitende aufgrund einer Infektion kurzfristig ausfielen, sagte Weigeldt. “Hier würde eine Entlastung der Praxen, insbesondere durch massiven Bürokratieabbau, am meisten helfen.”

red / dts

Verwaltungsgericht Stuttgart: Verkürzung von Genesenenstatus auf 3 Monate war rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die bundesrechtliche Verkürzung der Geltungsdauer des Corona-Genesenenstatus von 6 auf 3 Monate durch das Robert-Koch-Institut (RKI) für rechtswidrig erklärt. Das geht aus einem Beschluss, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Über die Geltungsdauer des Genesenenstatus habe nach den Verordnungsermächtigungen im Infektionsschutzgesetz die Bundesregierung selbst zu entscheiden, hieß es zur Begründung. In der Praxis können sich zunächst lediglich die Antragssteller damit auf den alten Genesenenstatus von sechs Monaten berufen. Gegen die Entscheidung im Eilverfahren ist Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg möglich.

Nachfolgend die Pressemitteilung im genauen Wortlaut: 

Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat durch Beschlüsse mehreren Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Verkürzung des sog. Corona-Genesenenstatus von 180 Tage auf 90 Tage stattgegeben und vorläufig festgestellt, dass die Antragsteller bis zum Ablauf des jeweiligen digitalen COVID-Zertifikats der EU als genesen gelten.

Die Kammer stützt ihre Entscheidungen im Wesentlichen darauf, dass § 2 Nr. 4 und 5 der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (SchAusnahmV), als Rechtsgrundlage für die Verkürzung des Genesenenstatus, gegen höherrangiges Recht verstoße. Die Entscheidungen beziehen sich ausschließlich auf die Fassung der SchAusnahmV vom 14. Januar 2022. Inwieweit sich die in Kürze zu erwartende Änderung der Rechtslage (voraussichtlich ab 19. März 2022) auf die Rechtmäßigkeit des Genesenenstatus auswirkt, ist offen.

Zur Begründung führt die Kammer aus, die weitere Delegation (vom Verordnungsgeber) durch die geänderte Fassung des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV auf das Robert Koch-Institut erscheine problematisch, da mit der Subdelegation, abgesehen von der pauschalen Anforderung, dass der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft zu berücksichtigen sei, keine näheren inhaltlichen Vorgaben für den Genesenen-Nachweis getroffen würden, sondern diese Entscheidung allein dem Robert Koch-Institut überlassen werde. Mit dieser Regelungstechnik habe der Verordnungsgeber die ihm unter dem Vorbehalt der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat (nur) übertragene und für die Verwirklichung von Grundrechten essentielle Entscheidung, wer als genesen gilt, aus der Hand gegeben. Die Regelung führe dazu, dass allein die wissenschaftlich-fachliche Einschätzung des Robert Koch-Instituts mit sofortiger Außenwirkung rechtlich verbindlich werde. Damit hätten sich Gesetzgeber bzw. Verordnungsgeber auch der Möglichkeit begeben, Grundrechtseingriffe durch die Festlegung von Übergangsfristen abzumildern, die es den Betroffenen ermöglichen würden, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, indem sie sich etwa beizeiten um einen Impftermin bemühten. Es sei nicht Aufgabe des Robert Koch-Instituts, sondern des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über gegebenenfalls erforderliche Übergangsfristen zu befinden.

Die in § 2 Nr. 5 SchAusnahmV angewandte Regelungstechnik der dynamischen Verweisung, mittels derer der Verordnungsgeber im Wege der Subdelegation dem Robert Koch-Institut die Konkretisierung der an einen Impf- und Genesenen-Nachweis zu stellenden Anforderungen überlasse, sei außerdem nicht mit dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip vereinbar. Zudem verstoße die aktuelle Fassung des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abzuleitenden Gebote der Normenklarheit und der Bestimmtheit.

Die Unwirksamkeit der aktuellen Fassung des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV habe zur Folge, dass für die jeweiligen Antragsteller die vorhergehende und für sie günstigere Fassung der Vorschrift vom 08.05.2021 weiterhin gelte.

Die Kammer nimmt ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zwischen dem jeweiligen Antragsteller und dem Rechtsträger des zuständigen Gesundheitsamtes an. Hieraus ergibt sich die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Stuttgart für Verfahren gegen die in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Rechtsträger der zuständigen Gesundheitsämter.

Die Beschlüsse, die unmittelbar nur zugunsten der jeweiligen Antragsteller gelten, sind bislang noch nicht rechtskräftig. Gegen die Beschlüsse ist das Rechtsmittel der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegeben, die innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung einzulegen ist.

red

Bundestag debattiert über Impfpflicht – keine Mehrheit in Sicht

Der Bundestag hat sich am Donnerstag erstmals mit mehreren parlamentarischen Initiativen zu einer allgemeinen Corona-Impfpflicht befasst. Klare Mehrheitsverhältnisse kristallisierten sich in der Debatte aber zunächst nicht heraus. So warb Heike Baehrens (SPD) für einen interfraktionellen Gesetzentwurf “zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SarsCoV-2”.

Dieser sieht vor, dass in einem ersten Schritt die Impfkampagne ein weiteres Mal erweitert werden soll. Dazu sollen insbesondere erstmals alle erwachsenen Personen persönlich kontaktiert und von ihren Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Darauf aufbauend werde in einem zweiten Schritt eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahre eingeführt, heißt es in dem Gesetzentwurf, der unter anderem auch von Janosch Dahmen (Grüne) und Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) eingebracht worden war.

Baehrens sagte, dass man eine hohe Impfquote brauche, um im Herbst “vor die Welle zu kommen”. Auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) unterstützt diesen Plan. Die Freiheitsabwägung der Wenigen dürfe nicht zur permanenten Freiheitseinschränkung der anderen Bürger führen, sagte er.

“Bringen wir die Pandemie endlich hinter uns.” Ein weiterer Gesetzentwurf sieht die Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren “unter Vorbehalt” vor. Auch hier würde die Impfkampagne in einem ersten Schritt mit einem Beratungsmodell erweitert werden.

In einem zweiten Schritt würden laut Gesetzentwurf dann die Voraussetzungen geschaffen, damit “rechtzeitig vor einer für den Herbst und Winter 2022/2023 zu erwartenden weiteren Infektionswelle” eine Impfpflicht für Personen ab 50 Jahre durch gesonderten Beschluss des Bundestages eingeführt werden kann. Voraussetzung sei aber, dass die Infektionslage und der Stand der Impfkampagne nach den zum betreffenden Zeitpunkt vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen eine Impfpflicht erfordern. Unter anderem warb Andrew Ullmann (FDP) in der Debatte für diesen Entwurf.

Eine Impfpflicht komme erst, wenn eine “verpflichtende Beratung” nicht helfe, sagte er. Die Parlamentarier debattierten am Donnerstag auch über insgesamt drei Anträge zur Corona-Impfpflicht. Ein interfraktioneller Antrag mit dem Titel “Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 erhöhen”, den unter anderem Wolfgang Kubicki (FDP), Tabea Rößner (Grüne) und Gregor Gysi (Linke) eingebrachten hatten, sieht einen Verzicht auf eine allgemeine Impfpflicht vor.

Dies fordert auch die AfD in einem eigenen Antrag. Die CDU/CSU-Fraktion legte zudem einen Antrag für ein “Impfvorsorgegesetz” vor. Dieses sieht einen gestaffelten Impfmechanismus vor, der unter bestimmten Voraussetzungen vom Bundestag aktiviert werden soll.

Unter anderem fordert die Union dafür die Einrichtung eines Impfregisters. Für die jeweiligen Gesetzentwürfe und Anträge gibt es keine klare Mehrheit, da ohne die sonst üblichen Fraktionsvorgaben darüber entschieden werden soll. Aus der regierenden Ampel-Koalition hatte sich vor allem Vertreter der FDP zuletzt immer deutlicher gegen eine Corona-Impfpflicht ausgesprochen.

Eine mögliche Entscheidung ist aktuell für April geplant.

red / dts

RKI meldet fast 295.000 Corona-Neuinfektionen – neuer Höchstwert

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Donnerstagmorgen vorläufig 294.931 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 12,2 Prozent oder 32.179 Fälle mehr als am Donnerstagmorgen vor einer Woche und mehr als jemals zuvor seit Beginn der Pandemie. Der bisherige Höchstwert lag bei 262.752 neuen Fällen binnen eines Tages.

Die Inzidenz stieg laut RKI-Angaben von gestern 1607,1 auf heute 1651,4 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage. Das ist wie schon in den letzten Tagen wieder ein Allzeithoch. Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 3.721.200 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 305.200 mehr als vor einer Woche.

Außerdem meldete das RKI nun 278 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus. Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 1.397 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 200 Todesfällen pro Tag (Vortag: 197). Damit erhöhte sich die Zahl der Todesfälle binnen 24 Stunden auf 126.420. Insgesamt wurden bislang 17,99 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet.

Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.

red / dts

Gesundheitsminister Lauterbach verteidigt Lockerungs-Kompromiss

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat den Kompromiss mit der FDP zur Lockerung des Infektionsschutzgesetzes verteidigt. Als Mediziner und Wissenschaftler müsse er mahnen, aber “auf der anderen Seite muss ich auch Politik machen, mit zwei Koalitionspartnern arbeiten”, sagte er “RTL Direkt”. Darin bestehe seine Aufgabe.

“Ich muss Kompromisse finden, die funktionieren, darf das aber nicht machen zu Lasten der Gesundheit der Bevölkerung oder der eigenen Glaubwürdigkeit.” Er habe Verständnis für die Bedingung der FDP, das alle Maßnahmen künftig mit einer möglichen Überlastung des Gesundheitssystems in einer Region begründet sein müssten. Hätte er sich mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nicht darauf verständigt, dann hätte es ab Montag gar keine Regeln mehr gegeben: “Dann hätte es den Freedom Day gegeben, dann hätten wir ab Montag nichts mehr gehabt.”

Die Länder müssten ihre Möglichkeit jetzt aber auch nutzen, so Lauterbach: “Wir brauchen von Ländern keine Forderung nach mehr Regeln, sondern die Regeln, jetzt die kommen, sind umfänglich, damit kann man viel machen, Maskenpflicht einführen, Testpflicht, 2G, 3G, Abstände vorgeben, sogar Schließungen sind möglich. Das muss genutzt werden, wo die Fallzahlen so hoch sind.”

red / dts

Brisante Umfrage: Jede vierte Pflegekraft sucht aktiv nach einem anderen Job

Kliniken und Pflegeeinrichtungen droht akut eine Verschärfung ihrer bereits großen Personalengpässe. Das berichtet die “Westdeutsche Allgemeine Zeitung” unter Berufung auf eine Umfrage des Instituts Yougov für ein Jobportal. Vor allem wegen der hohen Arbeitsbelastung sucht demnach aktuell mehr als jede vierte Pflegekraft aktiv nach einem anderen Job.

Der Umfrage zufolge denken zwei von drei befragten Pflegekräften (69 Prozent) übers Aufhören nach, die Hälfte von ihnen oft, die andere gelegentlich. Noch größer ist die Unzufriedenheit unter den Intensivpflegekräften, die in der Corona-Pandemie besonders oft an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gekommen sind: Acht von zehn der examinierten Kräfte mit Zusatzqualifikation stellen die weitere Ausübung ihres Berufs infrage, 42 Prozent tun dies oft. Und beim Nachdenken bleibt es nicht mehr: 28 Prozent der befragten Pflegekräfte suchen aktuell bereits einen neuen Job, zwölf Prozent wollen in eine andere Tätigkeit im Gesundheitswesen wechseln, 16 Prozent ganz raus aus der Branche.

Besonders oft planen jüngere Beschäftigte zwischen 18 bis 34 Jahren den Absprung, von ihnen sucht jeder dritte (34 Prozent) eine andere Tätigkeit. Die ab Mittwoch geltende Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen spielt dabei keine Hauptrolle. Die Hälfte (49 Prozent) der Befragten gab die hohe Arbeitsbelastung als Grund an, 39 Prozent das Gehalt.

Jede vierte Pflegekraft will wegen der Arbeitszeiten den Beruf wechseln, jedem fünften fehlt die Anerkennung. Die wenigsten stören sich an den direkten Pandemie-Folgen, zu denen auch die Impfpflicht gehört, nur fünf Prozent gaben das als möglichen Kündigungsgrund an. Allerdings wollen von den wenigen Ungeimpften in den Einrichtungen sechs von zehn die Branche verlassen.

red / dts

Inzidenz im Landkreis sinkt deutlich

Das Landratsamt Ludwigsburg hat am Dienstagnachmittag vorläufig 935 neue Corona-Fälle gemeldet. Am Vortag waren es 642 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Die Inzidenz sinkt laut dem Gesundheitsamt in Ludwigsburg und liegt aktuell bei 1.195,5 Am Vortag lag der Wert bei 1322,3. Die Zahl der Corona-Toten im Kreis Ludwigsburg liegt bei mindestens 687 (Vortag: 686) (Stand: 15.03..22 – 17Uhr)

Grafik: Landratsamt LB

Bestätigte Fälle nach Gemeinde | (Differenz zum Vortag) Stand: 15.03.2022

Affalterbach ( 860 | 18 )
Asperg ( 3.004 | 33 )
Benningen am Neckar ( 1.278 | 15 )
Besigheim ( 2.745 | 5 )
Bietigheim-Bissingen ( 9.798 | 114 )
Bönnigheim ( 1.810 | 25 )
Ditzingen ( 5.160 | 75 )
Eberdingen ( 1.205 | 3 )
Erdmannhausen ( 980 | 8 )
Erligheim ( 527 | 14 )
Freiberg am Neckar ( 2.968 | 88 )
Freudental ( 585 | 6 )
Gemmrigheim ( 1.044 | 1 )
Gerlingen ( 3.541 | 56 )
Großbottwar ( 1.901 | 3 )
Hemmingen ( 1.605 | 11 )
Hessigheim ( 482 | 11 )
Ingersheim ( 1.201 | 16 )
Kirchheim am Neckar ( 1.620 | 5 )
Korntal-Münchingen ( 4.262 | 47 )
Kornwestheim ( 7.764 | 39 )
Löchgau ( 1.103 | 6 )
Ludwigsburg ( 20.349 | 167 )
Marbach am Neckar ( 3.115 | 111 )
Markgröningen ( 3.080 | 26 )
Möglingen ( 2.385 | 14 )
Mundelsheim ( 639 | 11 )
Murr ( 1.384 | 11 )
Oberriexingen ( 487 | 1 )
Oberstenfeld ( 1.573 | 3 )
Pleidelsheim ( 1.280 | 12 )
Remseck am Neckar ( 5.450 | 121 )
Sachsenheim ( 4.174 | 6 )
Schwieberdingen ( 2.458 | 19 )
Sersheim ( 1.133 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 2.274 | 36 )
Tamm ( 2.299 | 45 )
Vaihingen an der Enz ( 5.629 | 52 )
Walheim ( 635 | 5 )

red

 

CDU-Gesundheitssprecher Sorge: “Eine allgemeine Impfpflicht wird es mit uns nicht geben”

Kurz vor der ersten Lesung der Gesetzentwürfe im Bundestag schließt die Union eine Zustimmung zu einer allgemeinen Impfpflicht aus. Der “Bild” (Mittwochausgabe) sagte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Tino Sorge: “Eine allgemeine Impfpflicht wird es mit uns nicht geben. Sie hat keine Mehrheit im Parlament, vor allem wäre sie wissenschaftlich und verfassungsrechtlich fragwürdig.”

Für die 197 Abgeordneten der Union gebe es “keinen Grund, von unserem Antrag eines Impfvorsorgegesetzes abzuweichen”, sagte Sorge weiter. Die Gruppenanträge einer Impfpflicht ab 18 und einer Informations-Pflicht mit möglicherweise nachgeschalteter Impfpflicht ab 50 lägen, so weit auseinander, “dass ein schneller Kompromiss unwahrscheinlich ist”, sagte Sorge der “Bild”. Am Donnerstag sollen die Entwürfe erstmals im Bundestag beraten werden.

red / dts

RKI: Mehr als 262.000 Neuinfektionen – Inzidenz steigt auf über 1600

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Mittwochmorgen vorläufig 262.593 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 22 Prozent oder 46.739 Fälle mehr als am Mittwochmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz stieg laut RKI-Angaben von gestern 1585,4 auf heute 1607,1 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage und damit so hoch wie nie.

Das ist wie schon in den letzten Tagen wieder ein Allzeithoch. Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 3.637.200 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 273.600 mehr als vor einer Woche. Außerdem meldete das RKI nun 269 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus.

Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 1.378 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 197 Todesfällen pro Tag (Vortag: 203). Damit erhöhte sich die Zahl der Todesfälle binnen 24 Stunden auf 126.142. Insgesamt wurden bislang 17,7 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet. Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.

red / dts

Corona-Zahlen im Landkreis Ludwigsburg auf hohem Niveau

Das Landratsamt Ludwigsburg hat am Montagnachmittag vorläufig 642 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Vor genau einer Woche waren es 541 FälleDie Inzidenz sinkt laut dem Gesundheitsamt in Ludwigsburg und liegt aktuell bei 1322,3. Im Vergleich zur Vorwoche lag dieser bei 905. Die Zahl der Corona-Toten im Kreis Ludwigsburg liegt bei mindestens 686 (Vortag: 686) (Stand: 14.03..22 – 17Uhr)

Grafik: Landratsamt LB

Bestätigte Fälle nach Gemeinde | (Differenz zum Vortag) Stand: 14.03.2022

Affalterbach ( 842 | 2 )
Asperg ( 2.971 | 21 )
Benningen am Neckar ( 1.263 | 9 )
Besigheim ( 2.740 | 8 )
Bietigheim-Bissingen ( 9.684 | 35 )
Bönnigheim ( 1.785 | 4 )
Ditzingen ( 5.085 | 35 )
Eberdingen ( 1.202 | 2 )
Erdmannhausen ( 972 | 2 )
Erligheim ( 513 | 2 )
Freiberg am Neckar ( 2.880 | 13 )
Freudental ( 579 | 1 )
Gemmrigheim ( 1.043 | 2 )
Gerlingen ( 3.485 | 40 )
Großbottwar ( 1.898 | 3 )
Hemmingen ( 1.594 | 11 )
Hessigheim ( 471 | 3 )
Ingersheim ( 1.185 | 1 )
Kirchheim am Neckar ( 1.615 | 3 )
Korntal-Münchingen ( 4.215 | 27 )
Kornwestheim ( 7.725 | 60 )
Löchgau ( 1.097 | 4 )
Ludwigsburg ( 20.182 | 128 )
Marbach am Neckar ( 3.004 | 5 )
Markgröningen ( 3.054 | 20 )
Möglingen ( 2.371 | 8 )
Mundelsheim ( 628 | 3 )
Murr ( 1.373 | 8 )
Oberriexingen ( 486 | 1 )
Oberstenfeld ( 1.570 | 2 )
Pleidelsheim ( 1.268 | 7 )
Remseck am Neckar ( 5.329 | 62 )
Sachsenheim ( 4.168 | 14 )
Schwieberdingen ( 2.439 | 17 )
Sersheim ( 1.133 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 2.238 | 11 )
Tamm ( 2.254 | 17 )
Vaihingen an der Enz ( 5.577 | 21 )
Walheim ( 630 | 1 )

red