Schutzmasken und Antikörpertests heiß begehrt

In Corona-Zeiten sind Antikörper gefragt. Denn sie geben Aufschluss darüber, wer bereits mit dem Virus infiziert war und wer nicht. Deshalb werden händeringend zuverlässige Antikörpertests gesucht. Gleiches gilt für Schutzmasken. Zwei erfolgversprechende Projekte sind jetzt von Instituten der Innovationsallianz Baden-Württemberg (innBW) gestartet.

Die Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung Denkendorf (DITF) beginnen derzeit die Produktion von Vliesstoffen für 200.000 FFP2-Schutzmasken, die die Anforderungen für medizinisches Personal und Einsatzkräfte erfüllen sollen. Das Naturwissenschaftliche und Medizinische Institut an der Universität Tübingen (NMI) entwickelt aktuell einen Antikörpertest speziell für das Covid-19-Virus.

“Der Schutz vor dem Virus und Antikörpertests sind wichtige Strategien, den Covid-19-Errreger in Schach zu halten, bis es einen Impfstoff gibt”, sagt Prof. Dr. Alfons Dehe, Sprecher der innBW. “Auch weitere innBW-Institute arbeiten konkret daran, die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen.”

Bei der Eindämmung der Covid-19-Pandemie steht Deutschland vor großen Herausforderungen. Ein Problem sind medizinische Schutzmasken auf FFP2- und FFP3-Niveau: Die Versorgung mit ihnen ist derzeit nicht gesichert. So manche Großbestellung aus dem Ausland, die den Mangel beheben soll, erweist sich als nicht funktionstüchtig. Andere Lieferketten sind unterbrochen. Und in Deutschland fehlt es an ausreichenden eigenen Produktionskapazitäten und Ressourcen.

Forschungsanlagen sind grundsätzlich nicht für die Fertigung großer Mengen ausgelegt. In der aktuellen Situation sei jedoch jeder Beitrag nützlich, um den aktuellen Engpass bei medizinischen Masken zu beheben, sagt Prof. Dr. Michael R. Buchmeiser, Vorstandsvorsitzender der DITF. Die Masken sollen an das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg geliefert werden. Das Ministerium koordiniert im Südwesten die Versorgung mit Schutzausrüstungen für Ärzte und Pfleger sowie Einsatzkräfte der Feuerwehr und Polizei.

Ralf Loweg

Corona-Übersicht (Stand: 06. Mai)

Das Coronavirus Sars-CoV-2 breitet sich weltweit weiterhin aus. Eine Übersicht über die aktuelle Lage und die Zahlen der Infektionen und Todesopfer haben wir hier zusammengestellt. (Stand: 06.Mai 20. / 22.30 Uhr – Zahlen können abweichen). 

Land / Bundesland / Landkreis Infizierte (Diff. Vortag.) Todesfälle Genesene
Deutschland 167.575 (+977) 7.190 (+197) 137.400 (+2.300)
Baden-Württemberg  32.730 (+185) 1.497 (+15) 26.242 (+614) 
Landkreis Ludwigsburg 1.674 (+9)  64 (+1) 1.438 (+2)
Weltweit 3.724.688 (+83.853) 260.938 (+5.842) 1.226.790 (+40.060)
Quellen: Johns-Hopkins-University /
Sozialministerium Baden-Württemberg / Landratsamt Ludwigsburg

red

Corona: So sehen die neuen Zahlen für den Landkreis Ludwigsburg aus

Landkreis Ludwigsburg:

Neun Neuinfektionen seit gestern wurden dem Landratsamt am Mittwoch gemeldet. Im Landkreis Ludwigsburg ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit dem Coronavirus somit weiterhin auf niedrigem Niveau. Am Mittwoch vor einer Woche wurden im Vergleich zehn Neuinfektionen gemeldet. Die Zahl der Gesamtinfizierten wird jetzt mit mindestens 1.674 (Stand: 06. Mai 20, 17.00Uhr) angegeben. Die Zahl der Menschen, die an COVID-19 verstorben sind, wird vom Landratsamt mit 64 angegeben. Das ist einer mehr als gestern. Die Zahl der Genesenen wird von den Behörden mit 1.438 angegeben.

Baden-Württemberg:

Am Mittwoch (06. Mai.) ist die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg im Vergleich zum Vortag um weitere 185 auf mindestens 32.730 angestiegen. Am Mittwoch vor einer Woche waren es 188 Neuinfizierte. Ungefähr 26.242 Personen sind bereits wieder genesen. Die Zahl der Todesfälle, die im Zusammenhang mit Covid-19 stehen, stieg im Land um weitere 15 auf insgesamt 1.497 an. Das gab das Sozialministerium von Baden Württemberg am Mittwochabend bekannt.

Die Reproduktionszahl für Baden-Württemberg fällt auf R 0,65

Darüber hinaus wurden dem Landesgesundheitsamt heute aus den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Breisgau-Hochschwarzwald, Esslingen, Heilbronn, Hohenlohekreis, Lörrach, Ortenaukreis, Reutlingen, Rottweil, Schwäbisch Hall und Zollernalbkreis sowie aus der Stadt Stuttgart insgesamt 15 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Covid-19-Todesfälle in Baden-Württemberg auf insgesamt 1.497 an. Unter den Verstorbenen waren 861 Männer und 636 Frauen. Das Alter lag zwischen 34 und 106 Jahren. 65 Prozent der Todesfälle waren 80 Jahre oder älter.

Die Verdopplungszeit beträgt momentan 137 Tage

Wichtiger Hinweis:

Basis für die mit dieser Pressemitteilung übermittelten Daten sind die Zahlen, die die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise dem Landesgesundheitsamt auf dem offiziellen Meldeweg mitgeteilt haben. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der elektronischen Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Verzögerungen bei der standardisierten Falldatenübermittelung an das LGA können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter vor Ort als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten sowie die Kontaktpersonen recherchieren, um Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrechen zu können.

red

Weitere Corona-Lockerungen beschlossen: Das ist jetzt erlaubt

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am Mittwoch nach einer Telefonkonferenz auf weitere Lockerungen der Corona-Verordnungen geeinigt. Die Kontaktbeschränkungen sollen jedoch bis einschliesslich 05. Juni bestehen bleiben.

Lesen Sie hier im genauen Wortlaut den Beschluss von Bund und Länder zur Eindämmung der Pandemie:

Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie:

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Die exponentielle Anstieg der Infektionszahlen Anfang März in Deutschland hat deutlich gemacht, was für ein hohes Ansteckungspotenzial das SARS-Cov2-Virus hat. Trotzdem ist es Deutschland in der Folge gelungen, durch einschneidende Beschränkungen die Zahl der täglichen Neuinfektionen wieder deutlich zu reduzieren. Auch nachdem seit dem 20. April schrittweise erste Öffnungsmaßnahmen durchgeführt wurden, ist die Zahl der Neuinfektionen niedrig geblieben. Stand heute ist keine erneut einsetzende Infektionsdynamik erkennbar. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Bürgerinnen und Bürger mit einem Höchstmaß an Eigenverantwortung das Kontaktverbot sowie die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten haben.

Deshalb gehen Bund und Länder heute einen erheblichen weiteren Öffnungsschritt, insbesondere um die Bildungschancen von jungen Menschen zu wahren, um den wirtschaftlichen Schaden, den das Eindämmen des Virus verursacht, weiter zu begrenzen und die freiheitseinschränkenden Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger auf das unbedingt Notwendige zu begrenzen.

Damit haben Bund und Länder den Pfad zur schrittweisen Öffnung gemeinsam definiert. Wenn angesichts auch dieses zweiten großen Öffnungsschritts die Neuinfiziertenzahlen weiter niedrig bleiben, sollen die Länder in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund landesspezifischer Besonderheiten und des jeweiligen Infektionsgeschehens die verbliebenen Schritte auf der Grundlage von Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen gehen.

Mit jedem zusätzlichen Grad der Öffnung wird es umso wichtiger, dass Abstands- und Hygieneregeln weiter konsequent eingehalten werden, weil durch die zunehmende Zahl an Kontakten die Gefahr des Entstehens neuer Infektionsketten steigt. Diese müssen schnell erkannt und unterbrochen werden. Dazu leistet der öffentliche Gesundheitsdienst einen zentralen Beitrag, für den Bund und Länder allen Mitarbeitern in den Gesundheitsdiensten und den vielen Helfern in der Kontaktnachverfolgung herzlich danken.

Neben der Kontaktnachverfolgung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst kommt im Falle des Entstehens einer regionalen hohen Infektionsdynamik der rechtzeitigen Einführung örtlicher Beschränkungen eine große Rolle zu, um ein Übergreifen der Infektionsdynamik auf ganz Deutschland und damit die Wiedereinführung deutschlandweiter Beschränkungen zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

  1. Die gemeinsamen Beschlüsse sowie die begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die Entscheidungen des Corona-Kabinetts bleiben gültig, soweit im Folgenden nicht abweichende Festlegungen getroffen werden.
  2. Die wichtigste Maßnahme gerade angesichts der Öffnungen bleibt noch für lange Zeit, Abstand zu halten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Diese Maßnahme wird ergänzt durch eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen. Die Kontaktbeschränkungen sollen grundsätzlich bis zum 5. Juni weiter gelten. Angesichts der niedrigen Infektionszahlen soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum jedoch nicht nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet werden. Bereits getroffene Entscheidungen bleiben unberührt.
  3. Gerade wenn weitreichende Öffnungen erfolgt sind, steigt die Gefahr einer dynamischen Entwicklung. Diese ist bereits zu Beginn der Pandemie häufig von lokalen Ereignissen befördert und dann weiterverbreitet worden. Deshalb bauen Bund und Länder weiter schnell abrufbare Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Gebiete auf und stimmen sich dabei zwischen den Krisenstäben von Bund und Ländern weiter eng ab.Ab einer gewissen Relevanz muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden. Deshalb werden die Länder sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden umgesetzt wird. Die Landesgesundheitsbehörden informieren darüber das Robert- Koch-Institut.Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, kann dieses Beschränkungskonzept nur diese Einrichtung umfassen. Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssen allgemeine Beschränkungen regional wieder konsequent eingeführt werden. Diese Maßnahmen müssen aufrechterhalten werden, bis dieser Wert mindestens 7 Tage unterschritten wird.

    Darüber hinaus sind auch Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus spätestens dann geboten, wenn die Zahl weiter steigt und es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits umfassend unterbrochen werden konnten.

  1. Zur Unterstützung der schnellen und möglichst vollständigen Nachverfolgung von Kontakten ist der Einsatz von digitalem „contact tracing“ eine wichtige Maßnahme. Der Bund hat für die Entwicklung der entsprechenden App inzwischen entschieden, einen dezentralen Ansatz zu verfolgen und den Einsatz dieser App durch die Bürgerinnen und Bürger nach dem Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ zu ermöglichen. Das bedeutet, dass die europäischen und deutschen Datenschutzregeln strikt eingehalten werden und lediglich epidemiologisch relevante Kontakte der letzten drei Wochen anonymisiert ausschließlich auf dem Handy des Benutzers ohne die Erfassung des Bewegungsprofils gespeichert werden. Darüber hinaus soll nicht nur der Einsatz der App auf Freiwilligkeit basieren, sondern auch eine mögliche Datenweitergabe an das RKI zur Optimierung der App und für die epidemiologische Forschung soll nur freiwillig erfolgen. Gibt ein Bürger diese Daten nicht frei, hat das keinen negativen Einfluss auf seine Nutzungsmöglichkeiten der App. Die App wird transparent „open source“ bereitgestellt. Sobald eine breit einsetzbare Anwendungssoftware (App) vorliegt, wird es darauf ankommen, dass breite Teile der Bevölkerung diese Möglichkeit nutzen, um zügig zu erfahren, wenn sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten, damit sie schnell darauf reagieren können. Bund und Länder werden dazu aufrufen.
  2. Die Schulen sollen schrittweise eine Beschulung aller Schüler unter Durchführung entsprechender Hygienemaßnahmen bzw. Einhaltung von Abstandsregeln ermöglichen. Diese betreffen sowohl den Unterricht, als auch das Pausengeschehen und die Schülerbeförderung.Die Wiederaufnahme des Unterrichts in Form von teilweisem Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler hat begonnen und soll in weiteren Schritten gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz in der Zuständigkeit der Länder fortgesetzt werden. Ziel ist, dass in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bis zu den Sommerferien jede Schülerin und jeder Schüler einmal die Schule besuchen kann. Parallel dazu sollen digitale Unterrichtskonzepte und -angebote weiterentwickelt werden.
  3. Gemäß des Beschlusses der Jugendministerkonferenz vom 27.4.2020 wird die Kinderbetreuung durch eine flexible und stufenweise Erweiterung der Notbetreuung spätestens ab dem 11. Mai in allen Bundesländern eingeführt. Dabei wird sichergestellt, dass bis zu den Sommerferien jedes Kind am Übergang zur Schule vor dem Ende seiner Kita-Zeit noch einmal die Kita besuchen kann. Die Einzelheiten regeln die Länder.
  4. Für Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen haben Bund und Länder bereits vereinbart, dass nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen unter Hinzuziehung von externem Sachverstand ergriffen werden. Dabei wurde betont, dass auch zu berücksichtigen ist, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Vor diesem Hintergrund der niedrigen Infektionszahlen wird nunmehr beschlossen, dass in all Konzepte bzw. die erlassenen Allgemeinverfügungen zu den Kontaktbeschränkungen bezüglich dieser Einrichtungen eine Regelung aufgenommen werden soll, die jedem Patienten/Bewohner einer solchen Einrichtung die Möglichkeit des wiederkehrenden Besuchs durch eine definierte Person ermöglicht wird, sofern es aktuell kein aktives SARS-Cov-2- Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt.
  1. Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb haben Bund und Länder bereits beschlossen, dass jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen muss. Dies bleibt aktuell. Wir leben weiter in der Pandemie, deshalb müssen nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden vermieden werden, allgemeine Hygienemaßnahmen umgesetzt und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen minimiert werden. Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dazu mit den Sozialpartnern, Ländern und DGUV ein Konzept mit den wesentlichen Regeln vorgelegt.
  2. Alle Geschäfte können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen. Dabei ist wichtig, dass eine maximale Personenzahl (Kunden und Personal) bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben wird, die einerseits der Reduzierung der Ansteckungsgefahr in den Geschäften durch Sicherstellung von Abständen dient, aber auch darauf abzielt, den Publikumsverkehr im öffentlichen Raum und im ÖPNV insgesamt zu begrenzen.
  3. Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird unter den Bedingungen, die im Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister der Länder zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb vorgesehen sind, wieder erlaubt.
  4. Die Sonderstellung von Berufssportlerinnen und Berufssportlern erfordert– auch rechtlich – eine gesonderte Beurteilung. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder halten die Fortsetzung des Spielbetriebes in der 1. und 2. Fußballbundesliga für die dort startberechtigten 36 Vereine auf deren Kosten ab der zweiten Maihälfte für vertretbar. Die DFL legt die konkreten Spieldaten fest. Dabei sind die Ausführungen von BMAS, BMG und BMI zum erarbeiteten Schutzkonzept der DFL sowie die Maßgaben des Beschlusses der Sportministerinnen und Sportminister der Länder von 28.4.2020 zu berücksichtigen. Dem Beginn des Spielbetriebs muss, wie in dem geprüften Konzept vorgesehen, eine Quarantänemaßnahme, gegebenenfalls in Form eines Trainingslagers, vorweggehen. Im Falle eventuell notwendiger Testungen für den Spielbetrieb ist sicherzustellen, dass aus dem Gesundheitswesen angemeldete Testbedarfe jederzeit mit Priorität behandelt werden. Der DFB wird gebeten, für die anderen Ligen tragfähige Zukunftskonzepte zu entwickeln.
  5. Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der Gastronomie und des Beherbergungsgewerbes für touristische Nutzung (insbes. Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen) mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der Wirtschaftsministerkonferenz entscheiden.
  6. Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der Kulturministerkonferenz entscheiden.
  7. Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der folgenden verbliebenen Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen entscheiden:
  • Vorlesungsbetrieb an Hochschulen
  • Übergang der Kinderbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb gemäßBeschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz
  • Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
  • Bars, Clubs und Diskotheken
  • Messen
  • Fahrschulen
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe
  • Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie dieWiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport
  • Kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter
  • Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen.

15. Wie Bund und Länder bereits beschlossen haben, sind Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes- Veranstaltungen derzeit untersagt. Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird.

Studie: Der Osten hat ein Fettproblem

Fettleibigkeit ist eine ernste Krankheit. Verbraucherschützer fordern deshalb drastische Maßnahmen. Ein freiwilliges Umdenken der Hersteller sei zu wenig. Das belegt eine neue Datenanalyse der KKH Kaufmännischen Krankenkasse. Demnach ist der Anteil der Versicherten, bei denen eine Fettleibigkeit (Adipositas) ärztlich diagnostiziert wurde, von 2008 auf 2018 deutschlandweit um mehr als 36 Prozent gestiegen. Gründe dafür sind unter anderem schlechte Ernährung und zu wenig Bewegung.

Im Osten der Republik ist die Zahl der Fettleibigen am höchsten, allen voran in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Dort lebt rund jeder Siebte mit einer entsprechenden Diagnose. Es folgen Brandenburg, Sachsen, Berlin und Thüringen. In Hamburg hingegen gibt es die wenigsten Adipositas-Patienten (8,6 Prozent). Die KKH-Auswertung zeigt auch, dass im Durchschnitt rund 40 Prozent mehr Frauen betroffen sind als Männer.

Ralf Loweg / mid

Was Sie über Hautkrebs wissen sollten

Warme Sonnenstrahlen wecken die Vorfreude auf den Sommer. Doch unsere Haut trägt die Erinnerungen an frühere Sonnenbäder noch immer in sich – und weiß ganz genau, an welchen Stellen sie Schäden hinterlassen haben. Daher sollten wir unserer Schutzhülle gerade jetzt mehr Aufmerksamkeit schenken.

Die Gefährlichkeit des Schwarzen Hautkrebses ist allgemein bekannt. Oft wird aber der helle Hautkrebs vergessen. Eine häufige Vorstufe dieser Krebsart sind aktinische Keratosen. Sie werden von den Betroffenen in vielen Fällen erst spät erkannt, denn die Symptome ähneln denen einer harmlosen Hautveränderung.

Dazu gehören raue, schuppige Hautstellen, die sich ähnlich wie Sandpapier anfühlen. Die Farbe variiert von hautfarben über gelblich bis hin zu rötlich. Betroffen sind meist Partien, die häufig mit UV-Strahlen in Kontakt kommen – wie Stirn, Ohren, Wangen und Nasenrücken.

Die Haut vergisst nicht, so heißt es im Volksmund – und tatsächlich ist dieser Umstand insbesondere beim hellen Hautkrebs von Bedeutung. Denn bei der Entstehung von aktinischen Keratosen spielt die Lebenszeitdosis an UV-Strahlung eine wichtige Rolle. Daher zählen meist Menschen ab 50 Jahren zu den Betroffenen.

Besonders gefährdet sind Personen, die viele Jahre in Job oder Freizeit ungeschützt starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt waren. Ein erhöhtes Risiko haben Menschen mit heller Haut, die häufiger Sonnenbrand bekommen.

Aktinische Keratosen sind nicht bösartig, können jedoch entarten. Werden sie früh erkannt, lassen sie sich gut behandeln. Dazu ist nur selten eine operative Entfernung nötig. So können die Stellen beispielsweise vereist oder mit einem Laser abgetragen werden. Ebenso möglich ist die Behandlung mit speziellen wirkstoffhaltigen Salben. Eine minimalinvasive Behandlung, die auch für großflächige Hautareale infrage kommt, ist die Photodynamische Therapie (PDT).

Bei dieser wird zunächst ein Medikament auf die Haut aufgetragen, durch das die geschädigten Zellen lichtempfindlich werden. Unter der Einwirkung von Tageslicht oder einer künstlichen Lichtquelle bilden sich daraufhin spezielle Sauerstoffmoleküle, die die kranken Zellen zerstören. Die abgestorbenen Zellen werden daraufhin vom Körper abgebaut und die Haut regeneriert sich innerhalb kurzer Zeit.

Um aktinische Keratosen frühzeitig zu entdecken, lohnt es sich, die Haut – auch in Monaten, in denen die Sonne seltener scheint – regelmäßig selbst nach auffälligen Veränderungen abzusuchen. Stellen Betroffene solche Auffälligkeiten fest, sollten sie ihren Hautarzt um Rat fragen. Darüber hinaus empfehlen Experten, regelmäßig Untersuchungen zur Hautkrebs-Früherkennung wahrzunehmen. Bereits ab einem Alter von 35 Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle zwei Jahre die Kosten, manche schon früher.

Doch auch der regelmäßige Besuch beim Experten kann natürlich einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Sonne nicht ersetzen. Auch im Frühling können ihre Strahlen bereits sehr intensiv sein. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört der Gebrauch von Sonnenschutzcreme. Bei einem längeren Aufenthalt im Freien sollte die vom Winter UV-entwöhnte Haut daher auch bereits in diesen Wochen mit einer Lotion mit mittlerem Lichtschutzfaktor geschützt werden, insbesondere in der Mittagszeit.

Neben der Creme schützen auch Kleidung, Sonnenbrillen und Sonnenschirme vor einem Teil der Strahlen. Grundsätzlich sollten Kopf, Gesicht und Augen besonders sorgfältig geschützt werden.

Auch die Ernährung leistet einen Beitrag zum Sonnenschutz. Beispielsweise können bestimmte pflanzliche Lebensmittel die Lichtempfindlichkeit der Haut senken. Verantwortlich dafür sind die enthaltenen Pflanzenstoffe (Polyphenole und Carotinoide). Sie kommen deshalb auch im Rahmen der Mikronährstoffmedizin zum Einsatz, um den Sonnenschutz natürlicherweise zu unterstützen. Darüber hinaus schützen bestimmte Mikronährstoffe die Hautzellen vor oxidativem Stress, der durch das UV-Licht entsteht. Denn unter UV-Strahlung entstehen freie Radikale, die die Haut vielfältig schädigen und unter anderem eine vorzeitige Hautalterung zur Folge haben können. Besonders bewährt haben sich Vitamin E und C. Diese decken den Mehrbedarf an Antioxidantien und beugen Hautschäden vor.

Ralf Loweg / mid

Corona-Übersicht: So sehen die aktuellen Zahlen aus

Das Coronavirus Sars-CoV-2 breitet sich weltweit weiterhin aus. Eine Übersicht über die aktuelle Lage und die Zahlen der Infektionen und Todesopfer haben wir hier zusammengestellt. (Stand: 05.Mai 20. / 22.30 Uhr – Zahlen können abweichen). 

Land / Bundesland / Landkreis Infizierte (Diff. Vortag.) Todesfälle Genesene
Deutschland 166.598 (+812) 6.993 6.893 (+100) 135.100 (+2.400)
Baden-Württemberg  32.545 (+88) 1.482 (+29) 25.628 (+390) 
Landkreis Ludwigsburg 1.665 (+1)  63 (+0) 1.436 (+13)
Weltweit 3.640.835 (+77.916) 255.096 (+5.384) 1.186.730 (+42.276)
Quellen: Johns-Hopkins-University /
Sozialministerium Baden-Württemberg / Landratsamt Ludwigsburg

red

Corona: Zahl der Neuinfektionen im Landkreis ebbt ab

Landkreis Ludwigsburg:

Eine einzige Neuinfektion seit gestern, wurde dem Landratsamt am Dienstag gemeldet. Im Landkreis Ludwigsburg ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit dem Coronavirus somit weiterhin auf sehr niedrigem Niveau. Gestern wurden null Neuinfektionen gemeldet. Die Zahl der Gesamtinfizierten wird jetzt mit mindestens 1.665 (Stand: 05. Mai 20, 17.00Uhr) angegeben. Die Zahl der Menschen, die an COVID-19 verstorben sind, wird von Landratsamt mit 63 angegeben. Hier gab es seit gestern keine Veränderung. Die Zahl der Genesenen wird von den Behörden mit 1.436 angegeben.

Baden-Württemberg:

Am Dienstag (05. Mai.) ist die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg im Vergleich zum Vortag um weitere 88 auf mindestens 32.545 angestiegen. Gestern wurden 68 Neuinfizierte gemeldet. Ungefähr 25.628 Personen sind bereits wieder genesen. Die Zahl der Todesfälle, die im Zusammenhang mit Covid-19 stehen, stieg im Land um weitere 29 auf insgesamt 1.482 an. Das gab das Sozialministerium von Baden Württemberg am Dienstagabend bekannt.

Die Reproduktionszahl Baden-Württemberg steigt auf “R 0,74”

Darüber hinaus wurden dem Landesgesundheitsamt heute aus den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Esslingen, Freudenstadt, Heidenheim, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Neckar-Odenwald-Kreis, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Tübingen und Tuttlingen sowie aus den Städten Freiburg und Heidelberg insgesamt 29 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Covid-19-Todesfälle in Baden-Württemberg auf insgesamt 1.482 an. Unter den Verstorbenen waren 856 Männer und 626 Frauen. Das Alter lag zwischen 34 und 106 Jahren. 65 Prozent der Todesfälle waren 80 Jahre oder älter.

Wichtiger Hinweis:

Basis für die mit dieser Pressemitteilung übermittelten Daten sind die Zahlen, die die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise dem Landesgesundheitsamt auf dem offiziellen Meldeweg mitgeteilt haben. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der elektronischen Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Verzögerungen bei der standardisierten Falldatenübermittelung an das LGA können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter vor Ort als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten sowie die Kontaktpersonen recherchieren, um Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrechen zu können.

red

Wenn Sonnencreme alt aussieht

Sonnencreme verbinden viele Menschen mit Urlaub am Strand. Doch unsere empfindliche Haut sollte nicht nur in den heißen Sommermonaten besonders geschützt werden. Denn die UV-Strahlung stellt schon im Frühling eine enorme Gefährdung für die Haut dar. Da fragen sich viele, ob sie die schon angebrochene Tube vom vergangenen Sommer noch verwenden können.

Da wir in den Wintermonaten weniger Sonne abbekommen, ist es ratsam, sich im Frühjahr nicht gleich stundenlang und schon gar nicht ungeschützt in die Sonne zu begeben. Die Haut benötigt Zeit, um den Eigenschutz wiederaufzubauen und sich an die intensivere UV-Strahlung zu gewöhnen. Vorsicht gilt auch bei einem Platz im Schatten: Dieser schützt zwar vor direkter Sonneneinstrahlung, ermöglicht es aber nicht, sich vollkommen der UV-Strahlung zu entziehen.

Außerdem raten Experten, in den ersten Frühlingswochen eine Creme mit möglichst hohem Lichtschutzfaktor (LSF) zu wählen. Der Lichtschutzfaktor verrät, um wie viel sich die Eigenschutzzeit der Haut mit der Creme verlängern lässt. Sehr helle Hauttypen kommen meist auch in den Folgemonaten nicht um eine Sonnencreme mit LSF 50 herum.

Gerade im Frühling fragen sich viele, ob sie die schon angebrochene Tube aus dem letzten Jahr noch verwenden können. Aufschluss gibt das Haltbarkeitsdatum. Konventionelle Sonnencreme mit chemischen Filtern oder einem Gemisch aus chemischen und mineralischen Filtern hat meist eine Haltbarkeit von 12 bis 24 Monaten.

Wichtig zu wissen: Lag das Sonnenschutzmittel stundenlang in der prallen Sonne am Strand, sollte die Tube bereits nach wenigen Wochen nicht mehr verwendet werden. Einen möglichst zuverlässigen Schutz bieten nur neu für die Saison gekaufte Produkte. Bei einem überschrittenen Mindesthaltbarkeitsdatum kann dieser dagegen nicht mehr zugesichert werden.

Grundsätzlich gilt: Es ist gut, mal wieder Sonne und damit ausreichend Vitamin-D zu tanken – solange wir es nicht übertreiben und die Mittagssonne meiden.

Ralf Loweg

Hebammen dringend gesucht

Der Job der Geburtshelferin ist offenbar nicht mehr gefragt. Die Gründe dafür sind vielfältig: Geringer Verdienst, extreme Arbeitsbedingungen und teure Haftpflichtprämien schrecken viele vom einstigen Traumjob ab. Gleichzeitig haben Schwangere von Beginn an ein Recht auf eine Hebamme. Doch bei diesem Ungleichgewicht wird die Suche nach einem Geburtsprofi zu einer echten Herausforderung. Das Hebammenreformgesetz sollte dies ändern. Seit 1. Januar 2020 ist es in Kraft. Ob es schon Wirkung gezeigt hat, wissen die ARAG-Experten.

Während die Zahl der Geburten in Deutschland laut Statistischem Bundesamt von 2015 bis 2017 um etwa 50.000 Geburten angestiegen ist, stagniert die Zahl der Hebammen und Entbindungshelfer bei 24.000. Dadurch sinkt nicht nur die Zahl der Krankenhäuser, die Entbindungen durchführen, drastisch.

Um den Beruf Hebamme wieder zum Traumberuf zu machen, wurde die Ausbildung im Rahmen des Hebammenreformgesetzes neugestaltet. Mit dieser Ausbildungsreform ist Deutschland als eines der letzten europäischen Länder einer Richtlinie der Europäischen Union nachgekommen. Seit Anfang Januar 2020 werden in diesem Rahmen angehende Hebammen in einem dualen Studium mit hohem Praxisanteil ausgebildet. Praktische Erfahrungen können die Studenten im Krankenhaus, bei einer freiberuflichen Hebamme oder in einem Geburtshaus sammeln.

Wer Hebamme oder Entbindungshelfer werden will, muss eine zwölfjährige Schulausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf nachweisen. Das duale Studium dauert mindestens sechs und höchstens acht Semester. Es ersetzt die Ausbildung an Hebammenschulen, die bis 2022 noch möglich bleibt. Abschluss des Studiums ist ein Bachelor und eine staatliche Prüfung. Erst nach erfolgreichem Abschluss darf die Berufsbezeichnung “Hebamme” geführt werden. Während des gesamten Studiums erhalten Hebammen eine Vergütung.

Ralf Loweg