Weiterer Corona-Infizierter: 32-Jähriger kommt aus Rottweil

Baden-Württemberg hat einen neuen Corona-Fall. Nach den zwei positiven Corona-Testergebnissen am heutigen Mittwoch (26. Februar) in Tübingen hat das Landesgesundheitsamt am Mittwochabend einen weiteren Fall in Rottweil bestätigt. Damit steigt die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg auf vier.

Bei den beiden Infizierten in Tübingen handelt es sich um die Reisebegleiterin des Göppinger Corona-Patienten sowie deren Vater. Bei dem neuesten Fall handelt es sich um einen 32-jährigen Mann aus dem Landkreis Rottweil, der am 23. Februar mit seiner Familie aus dem Risikogebiet in Italien (Provinz Lodi, Codogno) eingereist ist. Er hatte sich aufgrund der typischen grippeähnlichen Symptome beim örtlichen Gesundheitsamt gemeldet. Am frühen Mittwochabend hat sich der Verdacht schließlich bestätigt. Der Patient wird nun in einem Krankenhaus betreut und isoliert von den anderen Patientinnen und Patienten behandelt. Seine mitgereiste Ehefrau und sein Kind sind negativ getestet worden und bleiben in häuslicher Absonderung.

So steht es um die Sterbehilfe

Die Zustimmung der Deutschen zur Sterbehilfe durch Ärzte ist hoch: Immerhin 67 Prozent lehnen den geltenden Strafrechtsparagrafen 217 ab. Dieser sieht unter anderem Strafen von bis zu drei Jahren Haft vor, wenn Ärzte Patienten wiederholt bei der Selbsttötung helfen.

Über diesen Paragrafen 217 StGB entscheidet jetzt das Bundesverfassungsgericht. Das 2015 vom Bundestag beschlossene und schon damals umstrittene Gesetz verbietet die sogenannte geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung. Vor allem Ärzten ist es danach untersagt, wiederholt schwerstkranken Patienten tödlich wirkende Medikamente zur Verfügung zu stellen.

Gegen den Strafrechtsparagrafen haben unter anderem Patienten, Ärzte und Sterbehilfeorganisationen geklagt. Er verletze das verfassungsmäßig garantierte Selbstbestimmungsrecht von Menschen, so das Kernargument der Kläger, heißt es.

Die Umfrage von Report Mainz ergab außerdem: 81 Prozent der Bevölkerung befürworten ausdrücklich, dass es Ärzten erlaubt sein sollte, Schwerstkranke beim Suizid zu unterstützen. Das ist eine Zunahme gegenüber einer früheren Befragung: 2012 hatten diese Frage nur 76 Prozent bejaht.

Ralf Loweg

Es fehlen 120.000 Pflegekräfte

Pflegekräfte werden in Deutschland dringend gesucht. Denn erstmals haben Wissenschaftler jetzt im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums errechnet, wie viel Personal nötig wäre, damit Pflegebedürftige in Altenheimen angemessen betreut werden können. Die Forscher der Universität Bremen kommen in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass die Zahl der Pflegekräfte um 36 Prozent erhöht werden müsste. Und das bedeutet: Es wären rund 120.000 zusätzliche Pflegekräfte nötig. Demnach müsste die Zahl der Pflegekräfte von derzeit etwa 320.000 auf 440.000 erhöht werden, wie auch das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet.

Die Wissenschaftler der Universität Bremen wollen ihr Gutachten auf einer Tagung in Berlin vorstellen, zu der auch Gesundheitsminister Jens Spahn kommen soll. Die Kosten für das zusätzliche Personal belaufen sich demnach auf jährlich rund vier Milliarden Euro. Die Experten haben auf wissenschaftlicher Basis einen neuen Personalschlüssel errechnet, der nötig ist, um die hohe Arbeitsbelastung zu senken und so eine angemessene Betreuung in den Altenheimen zu ermöglichen. Sie schlagen vor, dass eine Pflegekraft künftig rechnerisch im Schnitt 1,8 Pflegebedürftige betreuen soll. Bisher beträgt die Quote 2,5.

In dem Gutachten wird demnach konstatiert, dass die Überbelastung der Mehrheit des Pflegepersonals nicht nur zu einem erhöhten Krankenstand unter den Pflegern führe, sondern auch zu mehr Teilzeitarbeit und einem frühen Ausstieg aus dem Beruf. Die Arbeitsbedingungen sorgten zudem für eine schlechtere Pflegequalität.

Um angesichts der steigenden Zahl von Pflegebedürftigen den wachsenden Fachkräftebedarf zu decken, müssten die Arbeitsbedingungen deutlich verbessert werden, zitiert das Redaktionsnetzwerk aus dem Gutachten.

 

Der richtige Umgang mit unserem Essen

Ressourcen stehen nicht endlos zur Verfügung. Wir müssen sie schonen. Vor allem der Umgang mit Essen muss neu definiert werden. Galt beispielsweise das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) für viele Verbraucher gleichzeitig als Verfallsdatum, ist es inzwischen für fast jeden Dritten legitim, den eigenen Kindern abgelaufene Lebensmittel zu essen zu geben. Das ist das Ergebnis einer aktuellen forsa-Umfrage.

33 Prozent der Bundesbürger kaufen ganz bewusst vergünstigte Lebensmittel, deren MHD demnächst abläuft. Die zwei häufigsten Gründe dafür sind, das Portemonnaie zu schonen und kostbare Nahrungsmittel vor dem Wegwerfen zu bewahren. Lediglich für sechs Prozent ist es keine Option, Produkte zu erwerben, deren garantierte Haltbarkeit nur noch von kurzer Dauer ist.

Dass der nachhaltige Umgang mit Lebensmitteln bei den Deutschen Thema ist, zeigt sich auch in ihrer Einstellung zum MHD bei der Kinderernährung. Lediglich 17 Prozent schließen kategorisch aus, einem Kleinkind abgelaufene Lebensmittel zu essen zu geben. 29 Prozent dagegen sehen in der abgelaufenen Haltbarkeit kein Hindernis. Die Hälfte der Befragten macht die Entscheidung von der Art der Lebensmittel abhängig.

Und noch etwas: Immerhin 79 Prozent der Befragten geben an, sich immer oder zumindest hin und wieder Essen im Restaurant einpacken zu lassen. Besonders für jüngere Befragte unter 30 Jahren (40 Prozent) und Frauen (39 Prozent) ist die Mitnahme der übrig gebliebenen Mahlzeit völlig normal. Nur 15 Prozent der Bundesbürger ist es unangenehm, dass Restaurant mit eingepacktem Essen zu verlassen.

Ralf Loweg

 

Coronavirus: Digitale Helfer sind gefragt

Mit digitalen Hilfsmitteln wollen die Chinesen den Kampf gegen das gefährliche Coronavirus gewinnen. Hintergrund: Nirgendwo sind mehr Überwachungskameras installiert als im Reich der Mitte, die Marktforscher von IHS Markit schätzen ihre Zahl auf fast 400 Millionen.

In der Coronavirus-Krise liefern sie den chinesischen Behörden jetzt Datenmassen, glaubt Katja Drinhausen vom Mercator Institut für China-Studien (MERICS): “Die Kameraüberwachung auf öffentlichen Plätzen und an Bahnhöfen spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht nachzuvollziehen: Wo haben sich die Menschen – wo haben sich Infizierte – im Land hinbewegt?” Auf Grundlage dieser Daten würden auch Apps für Smartphones entwickelt.

So zeigen Handy-Apps auf Umgebungskarten, in welchen Wohnanlagen Menschen mit einer Coronavirus-Infektion leben. Fragt man Menschen in Peking auf der Straße, befürworten das viele: “Es ist gut, dass diese Informationen bekannt gegeben werden, je detaillierter, desto besser”, sagt einer. Ein anderer meint: “Die Karte dient der Gesellschaft und hilft allen Bürgern.”

In Shanghai haben Taxis seit einigen Tagen innen einen QR-Code angebracht. Fahrgäste sollen diesen mit ihrem Handy scannen und in einer App persönliche Informationen sowie ihre Handynummer eintragen, damit sie befördert werden. Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters sagte ein Taxifahrer: “Ich habe den QR-Code seit heute im Taxi angebracht, das hilft uns dabei, die Epidemie einzudämmen.”

Ralf Loweg

Erster Fall: Mann aus der Region Stuttgart mit Corona-Virus infiziert

Nach Angaben des Gesundheitsamts in Stuttgart wurde am Dienstagabend bei einem 25-jährigen Mann aus dem Landkreis Göppingen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Das ist die erste bestätigte Infektion im Land.

Bei dem Patienten handelt es sich um einen 25-jährigen Mann aus dem Landkreis Göppingen, der sich vermutlich während einer Italienreise in Mailand angesteckt hat. Die Person erkrankte nach ihrer Rückkehr mit grippeähnlichen Symptomen und hat daraufhin Kontakt mit dem örtlichen Gesundheitsamt aufgenommen. Es erfolgte ein Test auf Coronaviren. Nach dem positiven Ergebnis sollte der Patient noch heute Abend in eine Klinik eingeliefert und dort isoliert von den übrigen Patientinnen und Patienten untergebracht und behandelt werden.

Das zuständige Gesundheitsamt ermittelt zur Stunde gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt die Kontaktpersonen des Patienten und veranlasst die entsprechenden Schutzmaßnahmen. Das bedeutet, dass enge Kontaktpersonen häuslich abgesondert werden. Sobald eine Kontaktperson Symptome entwickelt, wird sie ebenfalls in einem Krankenhaus isoliert. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten eng zusammen.

Jetzt kommt das Masernschutzgesetz

Lange wurde darüber heftig diskutiert. Jetzt kommt das Masernschutzgesetz. Ab dem 1. März 2020 tritt es in Kraft. Doch was bedeutet dieses Gesetz überhaupt?

Mit dem Masernschutzgesetz müssen Eltern gegenüber der Schule oder Kita nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind. Der Nachweis gilt auch für Erwachsene, die in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen tätig sind. Die Masernimpfung wird im Impfausweis oder im gelben Kinderuntersuchungsheft als Nachweis vermerkt.

“Die Zahl der Impfgegner steigt, da viele die Erkrankungen nicht mehr kennen und die Gefahr dieser Erkrankung zu gering einschätzen”, erklärt Kinder- und Jugendärztin Dr. Annette Lingenauber. Daher habe der Gesetzgeber nach langer Zeit von seinem Recht Gebrauch gemacht und die Pflichtimpfung entschieden.

Kinder und Erwachsene, die bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder arbeiten, müssen den Nachweis bis spätestens zum 31. Juli 2021 erbringen. Geschieht das nicht, droht zum Beispiel den Eltern von betreuten Kindern ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro – oder der Verlust des Kitaplatzes.

Und warum ist diese Pflichtimpfung so wichtig? “Nach einer Masernerkrankung ist das Immunsystem für bis zu drei Jahren geschwächt. Die betroffenen Kinder erkranken wiederholt an Infekten. Nach einer Masernimpfung besteht dieses Risiko nicht”, so Dr. Annette Lingenauber.

Ralf Loweg

Schmerzen einfach wegbaden

Schon die alten Römer kannten die heilende Kraft von Thermalwasser. Und auch heute wollen viele Menschen ihre Schmerzen, Gelenk- und Rückenprobleme einfach “wegbaden”.

Studien bestätigen: Heilmittel aus der Natur helfen oft mehr als so manche Hightech-Arznei. Forschungsergebnisse unter anderem der Universität Würzburg zeigen, dass eine Woche Schwefel-Thermalwasser-Kur wirkungsvoll und messbar gegen Stress und die Gefahren eines Burnout schützen kann. Regelmäßiges Thermalbaden sei zudem eine belebende “Altersbremse”, sagen die Wissenschaftler.

Wiener Forscher haben im Rahmen von fünfjährigen Untersuchungen festgestellt, dass Schwefelwasser die Schutzmechanismen des Körpers gegen die freien Radikale stärkt und das gesundheitsschädliche LDL-Cholesterin Homocystein im Blut senkt. Homocystein steht in Verdacht, ein mitauslösender Faktor für Herzinfarkt und Schlaganfall, Depressionen und Demenzerkrankungen im Alter zu sein.

Rund 800.000 Deutsche leiden unter Rheuma. Auch hier berichteten mehr als 70 Prozent von über 2.000 befragten Badegästen von einer spürbaren Reduzierung ihrer Schmerzen und einer deutlich verbesserten Beweglichkeit. Die Kombination verschiedenster Heilverfahren eröffnet speziell auch Rheumapatienten ganz neue Therapie-Chancen: etwa die Verbindung von Thermalwasser und traditioneller chinesischer Medizin, die Kombi-Therapie mit Thermalwasser und Naturfango oder das breite Angebot an Aquafit-Kursen in den Thermen.

Ralf Loweg

Kinder konsequent von der Sonne abschirmen

Wollen Eltern verhindern, dass bei ihrem Kind die Zahl der Leberflecke auf der Haut stark zunimmt, sollten sie die Kleinen konsequent von der Sonne abschirmen.

“Am besten über einen mechanischen Schutz, etwa ein Sonnenrollo im Auto und einen Hut mit Nackenschutz, kombiniert mit Sonnencreme”, sagt Hautärztin Ulrike Blume-Peytavi, stellvertretende Direktorin der Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie an der Charite Berlin, im Apothekenmagazin “Baby und Familie”.

Gerade falls beim Vater oder der Mutter familienbedingt sehr viele Leberflecke (lateinisch: Nävus) auftreten, steht konsequenter Sonnenschutz an erster Stelle.

Ist der Pigmentfleck klein und klar abgegrenzt, können Eltern in der Regel unbesorgt sein. Je größer und erhabener ein Leberfleck ausfällt, desto eher sollte man ihn beobachten. Auch eine große Anzahl und eine ungewöhnliche Färbung sind Gründe für eine ärztliche Kontrolle.

“Passt die Farbe des Nävus überhaupt nicht zum Hauttyp des Kindes, fällt sie etwa bei einem blonden, hellhäutigen Kind bläulich-schwarz aus, sollte ein Hautarzt draufschauen”, sagt die Expertin.

Insgesamt kann die Dermatologin jedoch beruhigen: “Bösartige Hautmale treten bei unter 0,1 Prozent der Kinder und Jugendlichen auf, sie sind also äußerst selten.”

Ralf Loweg

Coronavirus: Zahl der Neuinfektionen geht zurück

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus ist in China nach offiziellen Angaben auf den tiefsten Stand seit Wochen gefallen. Der starke Rückgang geht wohl auf eine erneut geänderte Zählmethode der Behörden zurück. Wie die Gesundheitskommission in Peking mitteilt, sank die Zahl neu bestätigter Infektionen auf 394, nachdem es am Vortag noch 1.749 gewesen waren. Die Zahl neuer Todesopfer wurde mit 114 angegeben.

Wie aus einem Papier der Gesundheitskommission hervorgeht, sollen klinische Diagnosen nicht mehr als offiziell bestätigte Fälle in die Statistik einfließen. Die besonders stark betroffene Provinz Hubei, wo das Virus in der Millionenstadt Wuhan ausgebrochen war, hatte kürzlich damit begonnen, auch solche Diagnosen zu zählen, die auf einer Kombination von Faktoren wie etwa Lungenbildern und dem körperlichen Zustand beruhen. Nun sollen auch dort wieder nur Labortests maßgeblich sein, die aber laut Experten in der Vergangenheit auch offensichtliche Erkrankungen nicht immer gleich erkannt haben.