Frauen tragen Hauptlast der häuslichen Altenpflege in Deutschland

Berlin – In Deutschland leisten Frauen im Vergleich zu Männern deutlich mehr häusliche Altenpflege als in anderen europäischen Staaten. Das geht aus der Studie “Ausbau der Pflegeversicherung könnte Gender Care Gap in Deutschland verringern” des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben) berichten.

Die Forscher haben 17 europäische Länder verglichen; in einigen dieser Staaten ist die Ungleichverteilung der privaten Pflegeleistungen zwischen den Geschlechtern weniger stark ausgeprägt als in Deutschland. Dazu gehören etwa Portugal, Schweden, die Schweiz, Italien, Polen und Frankreich.

Die Ungleichheit der Pflegearbeit zwischen den Geschlechtern ist demnach in den Ländern kleiner, in denen mehr Geld für das formelle Pflegesystem ausgegeben wird. Mitverantwortlich sei auch der Arbeitsmarkt: In Deutschland gingen Frauen seltener einer Erwerbsarbeit nach und verdienten weniger, weshalb sie dann öfter als Männer für die Pflege von Angehörigen ihre Arbeitszeit reduzieren oder die Erwerbstätigkeit ganz aufgeben, so die Studie.

red

 

Eltern besorgt über geplante Cannabis-Legalisierung

Die Bundesregierung hält an der geplanten Legalisierung von Cannabis für Erwachsene ab 18 Jahren fest. Ein entsprechendes Gesetz soll Mitte Februar verabschiedet werden. Laut einer forsa-Umfrage im Auftrag der Kaufmännischen Krankenkasse Hannover (KKH) meinen fast zwei Drittel der befragten Eltern mit Kindern unter 18 Jahren, dass die Hemmschwelle für den Cannabis-Konsum bei Minderjährigen sinkt, wenn das Kiffen für Erwachsene legal wird.

Eine klare Mehrheit denkt zudem, dass sich ein häufiger Konsum von Cannabis bei Kindern und Jugendlichen sowohl körperlich als auch psychisch negativ auswirkt: Fast drei Viertel der Eltern (73 Prozent) befürchten eine Schädigung des Gehirns oder andere körperliche Probleme wie Benommenheit.

Fast ebenso viele (70 Prozent) meinen, dass es in der Folge zu psychischen Problemen wie Stimmungsschwankungen oder Angstzuständen kommt. Gut zwei Drittel der Eltern (69 Prozent) denken, dass ein häufiger Konsum von Cannabis Kinder und Jugendliche abhängig macht. 64 Prozent befürchten dadurch einen Leistungsabfall in der Schule, 55 Prozent denken, Minderjährige könnten auf die schiefe Bahn geraten.

Die Sorgen der Eltern bezüglich einer Abhängigkeit scheinen nicht unbegründet zu sein. So zeigen KKH-Daten bereits jetzt ein starkes Plus beim schädlichen Gebrauch von Cannabis bei jungen Menschen. In der Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen stiegen die Diagnosen wegen eines akuten Rausches, einer Abhängigkeit, Entzugserscheinungen oder psychischer Probleme aufgrund von Cannabinoiden von 2012 auf 2022 um das Anderthalbfache an.

Doch ist Cannabis wirklich so schädlich für das Gehirn von Kindern und Jugendlichen, wie die Mehrheit der Eltern glaubt? Hirnforscher Prof. Dr. Martin Korte von der Technischen Universität Braunschweig erläutert: “Cannabinoide wirken sich besonders auf den Stirnlappen aus, einen wichtigen Teil unseres Frontalhirns. Diese Hirnregion verleiht uns die Fähigkeit, Handlungen zu planen, Probleme zu lösen und Impulse zu kontrollieren. Wenn Jugendliche regelmäßig kiffen, riskieren sie eine Minderung dieser Fähigkeiten, sie reagieren impulsiver und können sich schlechter auf eine Aufgabe konzentrieren. Insgesamt lässt die geistige Leistungsfähigkeit nach.”

Zudem können durch starken Cannabis-Konsum Regionen im Gehirn aktiviert werden, die Halluzinationen auslösen und zu psychotischen Symptomen führen. Je jünger die Konsumenten sind, desto höher ist das Risiko für all diese Auswirkungen.

Doch auch junge Erwachsene spielen mit ihrer Gesundheit, wenn sie häufig kiffen. “Die Entwicklung des Frontalhirns ist erst mit Mitte 20 abgeschlossen. Die geplante Legalisierung von Cannabis soll aber ab einem Alter von 18 Jahren gelten. Auch dann reagiert das Gehirn noch besonders empfindlich auf Drogen”, betont Martin Korte. Deshalb sei es besser, einen legalen Erwerb von Cannabis frühestens ab dem 25. Lebensjahr zuzulassen.

Justin Onyechi vom Präventionsteam der KKH gibt darüber hinaus zu bedenken, dass sich das Risiko einer späteren Abhängigkeit sowie des exzessiven Gebrauchs weiterer Drogen drastisch erhöht, wenn Cannabis bereits im Jugendalter regelmäßig konsumiert wird. Die geplante Legalisierung dürfe sich zudem nicht negativ auf die bisherigen Erfolge des Nichtraucherschutzes und der Nichtraucherkampagnen auswirken.

mp/asg

Müssen Patienten bei abgesagten Arztterminen zahlen?

Ausfallhonorare von Arztpraxen für verpasste oder abgesagte Arzttermine sind in bestimmten Fällen zulässig, berichtet die Verbraucherzentrale NRW. Gerichte haben dazu jedoch bislang nicht einheitlich geurteilt, so dass keine allgemein gültige Rechtsgrundlage existiert.

Rechtlich gesehen handelt es sich beim Arzt-Patienten-Verhältnis um einen Behandlungsvertrag (§ 630a BGB). Dieser verpflichtet Ärzte zur vereinbarten Behandlung und Patienten zur Bezahlung, falls die Krankenkasse die Behandlung nicht übernimmt.

Aus ärztlicher Sicht kann es den Praxisablauf erheblich durcheinanderbringen, wenn Patienten einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen und nicht rechtzeitig absagen. In bestimmten Konstellationen dürfen Arztpraxen ein Ausfallhonorar für kurzfristig oder gar nicht abgesagte Termine verlangen. Entscheidend ist vor allem die Art der Praxisorganisation, so Sabine Wolter, Gesundheitsrechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.

Gerade sehr spezialisierte Praxen mit wochenlangen Wartezeiten auf neue Termine wie etwa die eine Praxis für Gefäßchirurgie oder reine Bestellpraxen dürfen Ausfallhonorare berechnen. Das gleiche gilt für Eingriffe, die vorbereitet werden müssen oder für die besonderes Personal nötig ist, etwa bei ambulanten Operationen. Arztpraxen mit vollen Wartezimmern haben dagegen in der Regel keine Probleme, frei gewordene Termine neu zu besetzen.

Arztpraxen dürfen Patient grundsätzlich ablehnen, aber nur, wenn kein Notfall vorliegt. Ärzte mit Kassenzulassung brauchen jedoch einen triftigen Grund für die Behandlungsablehnung, denn sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Ein zulässiger Grund ist eine Überlastung der Praxis. Praxen mit Kassenzulassung müssen nicht über ihr Kassen-Soll hinaus Patienten annehmen. Ob allerdings ein Nichterscheinen oder eine kurzfristige Absage einen triftigen Grund darstellt, ist nicht geregelt.

Aus Patientensicht gilt: Wenn das Arzt-Patienten-Verhältnis schon längere Zeit bestand und es sich um eine einmalige kurzfristige Absage handelt, ist das anders zu bewerten als bei Neupatienten, die wiederholt unentschuldigt nicht erscheinen. Auch ein triftiger Grund wie eine kurzfristige akute Erkrankung sollte nicht zu einer Gebühr führen.

Manche Praxen sind heutzutage schlecht telefonisch erreichbar, manche vergeben vor allem oder ausschließlich Online-Termine. Gerade ältere Patienten, die Online-Buchungssysteme wie “Doctolib” oder anderes nicht nutzen können oder wollen, sind dann benachteiligt, sowohl bei der Terminanfrage als auch bei einer Absage.

Deshalb rät die Verbraucherzentrale NRW, Arzttermine, die nicht wahrgenommen werden können, so früh wie möglich abzusagen, entweder telefonisch oder per E-Mail, Ist eine E-Mail nicht möglich, kann man Verwandte oder Freunde bitten, stellvertretend abzusagen. Wird eine Gebühr fällig, müssen nicht nur privat Versicherte, sondern auch gesetzlich versicherte Patienten diese selbst bezahlen. Die Krankenkassen kommen dafür nicht auf.

mp/asg

Gesetzliche Krankenkassen fordern grundlegende Reform der Pflegeversicherung

Berlin – Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen fordert eine grundlegende Überarbeitung der sozialen Pflegeversicherung. “Wenn die Pflegeversicherung auch in den Jahren 2025 bis 2040 funktionieren soll, muss das System jetzt reformiert werden”, sagte Vize-Vorstand Gernot Kiefer der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ).

Das könne die Regierung aber nicht alleine gewährleisten. Er fordert daher eine Enquete-Kommission, um mit allen relevanten Gruppen – Parteien, Arbeitgebern, Gewerkschaften, Wissenschaft und pflegenden Angehörigen – in eine breite Diskussion zu gehen. Noch in diesem Jahr sollte diese Kommission ihre Arbeit aufnehmen. “Die Zeit drängt, wir stehen schon für die Jahre 2025 und 2026 vor großen Problemen”, sagte Kiefer.

Die Ausgaben der Pflegeversicherung beliefen sich 2023 auf 56 Milliarden Euro. Bei steigendem Bedarf sei schon ab 2025 die Finanzierung nicht mehr gewährleistet. “Wir steuern auf eine Notlage zu”, sagte Kiefer.

red

Überfüllte Praxen durch ausgeprägte Grippewelle

Die Hausärzte haben eine hohe Belastung wegen der aktuellen Grippewelle beklagt. “Die Hausarztpraxen sind derzeit einmal mehr randvoll”, sagte Nicola Buhlinger-Göpfarth, Bundesvorsitzende des Hausärzteverbandes, der “Rheinischen Post” (Freitagausgabe). Man beobachte aktuell unter anderem eine ausgeprägte Grippewelle.

“Wie bei Grippe üblich kann es teilweise mehrere Wochen dauern, bis die Symptome vollständig abklingen. Der Verlauf kann, gerade bei einem fehlenden Impfschutz, auch heftig ausfallen”, so Buhlinger-Göpfarth. “Das ist auch nichts Neues, wird aber von vielen immer noch unterschätzt. Hinzu kommt, dass auch Corona-Infektionen nach wie vor zum Alltag gehören.”

Die Hausarztpraxen arbeiteten seit Langem unter “absoluten Hochdruck”, beklagte die Verbandsvorsitzende. “Das hat mit der jahreszeitbedingten Infektionswelle zu tun, aber immer mehr auch mit den strukturellen Problemen in unserem Gesundheitswesen.”

Buhlinger-Göpfarth forderte, die Praxen zu entlasten. “Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat vor Wochen ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Hausarztpraxen angekündigt, welches unter anderem auch eine Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen beinhalten soll.” Geschehen sei bisher nichts, sagte sie. “Einen Gesetzesentwurf ist Herr Lauterbach nach wie vor schuldig.”

Die Verbandschefin mahnte zur Eile. “Ansonsten geht das Wegbrechen der Versorgung Stück für Stück weiter”, so Buhlinger-Göpfarth. “Herr Lauterbach und die Ampel stehen bei den Patienten und Hausarztpraxen im Wort.”

red

Weichmacher im Urin von Menschen gefunden: Sonnenschutzmittel unter Verdacht

Das Umweltbundesamt sieht einen Zusammenhang zwischen dem im Urin zahlreicher Menschen gefundenen Abbauprodukt eines verbotenen Weichmachers und dem Gebrauch von kosmetischen Produkten. “Unser erster und vorläufiger Verdacht fällt auf Sonnenschutzmittel”, sagte Marike Kolossa, Toxikologin beim Umweltbundesamt, dem “Spiegel”.

In zwei Untersuchungen waren kürzlich stark erhöhte Werte von Mono-n-hexyl-Phthalat in Hunderten Urinproben gefunden worden, darunter auch bei Kindergartenkindern. Bei dem Stoff handelt es sich vermutlich um das Abbauprodukt eines Phthalats namens Di-n-hexyl-Phthalat, welches als Weichmacher verwendet wird. Sein Einsatz ist in der EU weitgehend verboten, weil er die menschliche Fruchtbarkeit schädigen kann.

Auf den Zusammenhang zwischen Sonnenschutzmitteln und der Belastung mit dem Stoff stieß Kolossa mit ihrem Team bei einer vorläufigen Auswertung der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit. Bei dieser Studie geben Teilnehmer nicht nur eine Urinprobe ab, sondern werden auch zu Konsumgewohnheiten gefragt.

Noch sei es zu früh, spezifische Aussagen zu betroffenen Sonnenschutz-Produkten zu machen, sagte Kolossa. Sie warnte zudem davor, wegen des Verdachtsfalls vorläufig auf Sonnenschutzmittel zu verzichten. “Sonnencreme schützt die Haut”, sagte sie. “Ein Verzicht ist schädlich.”

Das Umweltbundesamt arbeitet für weitere Untersuchungen in einem europaweiten Forschungsverbund mit anderen Instituten zusammen. Verdächtige Produkte sollen nun gezielt untersucht werden. “Wir müssen diese Belastung schleunigst abstellen”, sagte Kolossa.

red

Erstmals im Ausstand: Arzthelfer streiken für gerechtere Bezahlung

Wegen eines Warnstreiks von Arzthelfern kann es am Donnerstag in zahlreichen Arztpraxen in Deutschland zu längeren Wartezeiten kommen. Der Verband medizinischer Fachberufe (VMF) hat bundesweit 330.000 Medizinische Fachangestellte (MFA), Arzthelfer sowie Auszubildende, die in Einrichtungen der ambulanten Versorgung tätig sind, aufgefordert, ihre Arbeit niederzulegen.

Ziel der Maßnahme ist es dem Verband zufolge, den Druck auf die Arbeitgeberseite zu verstärken und grundlegende Verbesserungen beim Gehalt zu erzielen. Die Tarifverhandlungen mit der zuständigen Arbeitsgemeinschaft AAA laufen bereits seit Oktober. Die Arbeitgeberseite hat laut VMF ein Gesamtpaket von 5,5 Prozent Erhöhung angeboten.

“Damit können wir uns nicht zufriedengeben”, sagte VMF-Präsidentin Hannelore König. Mit dem aktuellen Angebot der AAA erhielten die Berufsanfänger nach ihrer dreijährigen Ausbildung immer noch weniger als Pflegekräfte nach einjähriger Ausbildung. Kollegen mit 17 Jahren Berufserfahrung und hohen Zusatzausbildungen seien zudem nur 0,1 Prozent Plus vorgeschlagen worden.

Parallel zum Warnstreik finden am Donnerstag eine zentrale Kundgebung vor der Bundesärztekammer in Berlin sowie weitere Protestaktionen in Dortmund, Hamburg, Marburg, Nürnberg und Stuttgart statt.

red

Krankheitswelle 2023: Deutschland meldet höchsten Krankenstand aller Zeiten

Die Krankheitsausfälle von Arbeitnehmenden bewegten sich auch im Jahr 2023 mit einem Krankenstand von 5,2 Prozent auf Rekordhöhe. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Datenanalyse der Handelskrankenkasse (hkk) von 579.000 Erwerbstätigen. Demnach waren 2023 durchschnittlich jeden Tag 52 von 1.000 Beschäftigten arbeitsunfähig (AU).

Wie bereits im Jahr 2022 fehlten im vergangenen Jahr mehr als zwei Drittel aller Beschäftigten mindestens einen Tag krankheitsbedingt am Arbeitsplatz (AU-Quote 2023: 67,0 Prozent; 2022: 66,8 Prozent). Insgesamt waren Arbeitnehmende 2023 durchschnittlich 19 Tage krankgeschrieben – 2022 waren es noch 18 Tage gewesen. Die durchschnittliche Fehlzeit pro AU-Fall sank hingegen von 11,5 Tagen im Jahr 2022 auf 10,9 Tage im Jahr 2023.

Die meisten Fehltage am Arbeitsplatz wurden durch Erkrankungen des Atmungssystems (2023: 20,7 Prozent) verursacht, gefolgt von psychischen Erkrankungen (2023: 18,3 Prozent) und Beschwerden des Muskel-Skelett-Systems (2023: 17,2 Prozent). Obwohl gegenüber dem Vorjahr insgesamt weniger Fehltage wegen Atemwegserkrankungen (-4,2 Prozent) gemeldet wurden, blieben Erkältungen, Bronchitis und Grippe an der Spitze der Fehlzeitenstatistik.

Bemerkenswert ist zudem der Anstieg an Ausfällen wegen psychischen Erkrankungen um 19,6 Prozent. “Die Arbeitswelt hat sich verändert. Gewohnte Strukturen sind in vielen Bereichen weggefallen. So viel Veränderung kann auch zur Belastung werden”, so hkk-Gesundheitsexpertin Andrea Gumtau “Hier brauchen wir klare betriebliche Regelungen und gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen, um auch in diesen Umbruchzeiten eine gute Orientierung für die Mitarbeitenden sicherzustellen.”

Im Vergleich verschiedener Berufsgruppen hatten Mitarbeitende in der Altenpflege den höchsten Krankenstand (9,9 Prozent), gefolgt von Gesundheits- und Krankenpflegepersonal (7,8 Prozent). Somit hatten Altenpflegende 2023 mit Abstand die meisten Fehltage und waren im Schnitt 36,1 Tage krankgeschrieben.

mp/asg

Tierärztekosten explodieren: Reitervereinigung appelliert an Bundeslandwirtschaftsminister

Der Präsident der Deutschen Reiterlichen Vereinigung FN, Hans-Joachim Erbel, fordert eine Anpassung der im November 2022 in Kraft getretenen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

“Unsere Sicht der Dinge ist, dass über das Ziel hinausgeschossen wurde”, sagte er der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ). Man sei mit der Prämisse gestartet, die Gebühren um ungefähr 20 bis 30 Prozent erhöhen zu wollen. Das habe sich jedoch nicht bewahrheitet. “Da liegen wir deutlich, oftmals sogar im Vielfachen, drüber”, so Erbel weiter. Mit einer Petition solle nun das Bundeslandwirtschaftsministerium um Cem Özdemir aufgefordert werden, die Gebührenordnung schnellstmöglich zu evaluieren.

Durch die neue Gebührenordnung haben sich die Tierarztkosten insbesondere für Pferdehalter deutlich erhöht. Für jede Untersuchung im Stall wird jetzt beispielsweise eine Hausbesuchsgebühr von 34,50 Euro fällig – auch, wenn ein Tierarzt mehrere Pferde im selben Stall behandelt. Das stoße vielen Pferdebesitzern sauer auf, sagte Erbel der NOZ. Die FN fordert jetzt, die Gebührenordnung nicht erst nach vier Jahren, sondern so früh wie möglich zu evaluieren. So könne man rechtzeitig nachsteuern, wenn man merke, “dass Sachen in die falsche Richtung laufen”, erklärte der FN-Präsident.

red

Verbotener Weichmacher im Urin von Kindern entdeckt

Nach dem Fund eines seit Jahren verbotenen Weichmachers im Urin nordrhein-westfälischer Kinder schlägt das Umweltbundesamt (UBA) Alarm. Der Stoff, der die Fruchtbarkeit schädigen soll, ist auch bundesweit im Blut und Urin Erwachsener nachgewiesen worden, wie die Behörde den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben) bestätigte. Auch in Dänemark sei dieser Weichmacher in Proben aufgetaucht.

“Wir nehmen diese Belastung sehr ernst, denn der Fund dieses Stoffes ist eine wirklich heikle Sache”, sagte die Toxikologin Marike Kolossa, Fachgebietsleiterin im Umweltbundesamt. Kolossa erklärte, dass der Weichmacher Di-n-hexyl-Phthalat auch bei der momentan laufenden 6. Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit bundesweit in Urinproben Erwachsener festgestellt wurde. 37 Prozent der Proben seien mit diesem Stoff belastet gewesen.

Die festgestellten Werte seien besorgniserregend, so Kolossa. “Wir haben eine erste, grobe toxikologische Abschätzung der Belastung erstellt. Dabei haben wir einzelne Belastungen festgestellt, die für diesen Einzelstoff so hoch sind, dass wir gesundheitliche Risiken nicht mehr mit ausreichender Sicherheit ausschließen können.”

Das Umweltbundesamt spricht von einem ernsten Problem, für das es noch keine Erklärung gebe. Die Herkunft des Stoffes sei nach wie vor unbekannt. Das UBA hat nun die EU-Chemikalienbehörde ECHA und die Europäischen Umweltbehörde EEA alarmiert, damit europaweit nach dem Stoff gesucht werde. “Wir müssen gerichtsfeste Daten haben”, so Kolossa. “Es müssen nun knallharte Daten auf den Tisch, denn wir müssen nun dringend herausfinden, welche Empfehlung wir der Bevölkerung geben können.”

red