Apothekerverband kritisiert Lauterbach: E-Rezept bereits seit September 2022 verfügbar

Berlin – Der Deutsche Apothekerverband hat Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als “missverständlich und irreführend” bezeichnet, wonach das E-Rezept ab 1. Juli komme und bis Ende Juli voraussichtlich alle Apotheken “an das System angeschlossen” sein würden. “Alle Apotheken in Deutschland sind bereits seit dem 1. September 2022 an das E-Rezept-System angebunden und somit technisch in der Lage, E-Rezepte zu empfangen”, sagte Anke Rüdinger, stellvertretende Vorsitzende des Apothekerverbandes. “Wenn E-Rezepte beispielsweise ausgedruckt oder über die Gematik-App zu uns kommen, können wir sie jetzt schon beliefern.”

Lauterbachs Äußerung bezögen sich offenbar auf den neuen Einlöseweg, bei dem die GKV-Versicherten die Elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke in ein Kartenlesegerät stecken und die Apotheke somit ermächtigen, offene E-Rezepte zu beliefern. Tatsächlich würden innerhalb des Monats Juli voraussichtlich alle Apotheken den eGK-Einlöseweg anbieten können. “Fraglich ist allerdings, ob die Ärzte diese neue, digitale Verordnungsvariante dann auch nutzen werden”, sagte Rüdinger.

red

Tödliche Gefahr für Hunde: Autohalter unterschätzen die Hitzeentwicklung im Fahrzeug

Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) warnt: Ein Fahrzeug kann sich binnen Minuten extrem aufheizen. Und Hunde können nicht schwitzen. Nur kurz einkaufen gehen und den Hund im Auto lassen? Was harmlos klingt, kann im Sommer schnell zur tödlichen Gefahr für Vierbeiner werden.

Trotz Warnungen unterschätzen Hundehalter immer wieder, wie schnell sich ein geparktes Fahrzeug aufheizen kann. “Lassen Sie Ihren Hund im Sommer keinesfalls im Auto zurück”, appelliert Norbert Holthenrich, Präsident des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) eindringlich an alle Hundehalter. “Selbst bei relativ milden Temperaturen oder bewölktem Wetter droht dem Tier im Fahrzeug ein Hitzschlag.” Im Schatten zu parken und das Fenster einen Spalt zu öffnen, reichten bei Weitem nicht aus, macht Holthenrich deutlich. “Nehmen Sie Ihren Hund auch bei kurzen Erledigungen mit oder lassen Sie ihn zu Hause.”

Auch wenn die Temperaturen im Freien für Menschen noch eher angenehm sind, kann sich das Innere eines Fahrzeugs bereits nach kurzer Zeit extrem aufheizen: Bei moderaten 26 Grad Celsius steigt die Temperatur bereits nach 30 Minuten auf 44 Grad. Bei 36 Grad draußen sind nach einer halben Stunde 52 Grad im Auto erreicht.

Hunde haben meist ein wärmeisolierendes Fell und können nicht schwitzen. Sie regulieren ihre Körpertemperatur, indem sie sehr schnell Luft ein- und ausatmen, um Wasser über die große, gut durchblutete Zunge zu verdunsten, was den Körper herunterkühlt. Dieses Hecheln funktioniert allerdings nicht bei sehr hohen Temperaturen und hoher Luftfeuchte. Deshalb halten die meisten Hunde Temperaturen ab 40 Grad höchstens 15 Minuten lang aus.

red / mid / wal

Krankenkassenbeiträge steigen 2024

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rechnet nicht mit steigenden Steuerzuschüssen zur Gesetzlichen Krankenversicherung und schließt Leistungskürzungen aus. Deswegen werden nach Angaben des SPD-Politikers die Kassenbeiträge im Jahr 2024 angesichts des Milliardendefizits der GKV wieder steigen. “Finanzminister Christian Lindner hat klar gemacht, dass die Steuerzuschüsse an die Gesetzliche Krankenversicherung nicht erhöht werden können”, sagte Lauterbach dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”.

“Mit mir wird es keine Leistungskürzungen geben. Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird daher im nächsten Jahr erneut leicht steigen müssen.” Er gehe nicht davon aus, dass das Defizit der Gesetzlichen Krankenkassen bei 7 Milliarden Euro liege, betonte der Sozialdemokrat.

“Trotzdem wird es wohl ein Defizit geben”, sagte der Minister. Weiter erteilte Lauterbach den Forderungen nach einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV eine Absage. Um die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben, müsse man gleichzeitig die Versicherungspflichtgrenze anheben, sagte der Sozialdemokrat.

“Das ist durch den Koalitionsvertrag aber ausgeschlossen”, betonte Lauterbach. “Ich hätte selber kein Problem damit, die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben. Aber ich halte mich an Abmachungen.”

red

Bundesgesundheitsminister: Ab Juli E-Rezepte mit Versichertenkarte erhältlich

Ab dem 1. Juli wird es Rezepte auch digital geben. Das hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigt. “Das E-Rezept ist endlich alltagstauglich”, sagte er dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”.

“Zum 1. Juli 2023 können Patienten das erste Mal das E-Rezept in den Apotheken ganz einfach mit ihrer Versichertenkarte abrufen. Bis Ende Juli werden voraussichtlich schon 80 Prozent der Apotheken in Deutschland an das System angeschlossen sein.” Lauterbach fügte hinzu: “Wenn die Patienten ihre Versichertenkarte in den Apotheken in die Lesegeräte einstecken, liegt das E-Rezept dann bereits in der Datenbank vor. Es geht jetzt mit der Digitalisierung los.”

red

Deutschland altert: Weniger Kinder, mehr ältere Menschen

Der Anteil an Über-65-Jährigen hat in Deutschland stark zugenommen. 2021 stieg ihr Anteil auf mehr als ein Fünftel (22 Prozent), teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit. 1950 war noch jede zehnte Person auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland 65 Jahre und älter.

Der Anteil der jüngeren Bevölkerungsgruppen im Alter von unter 15 Jahren nahm im selben Zeitraum ab – von 23 Prozent im Jahr 1950 auf 14 Prozent im Jahr 2021. Wenig Veränderung gab es dagegen in der Gruppe der Menschen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis einschließlich 64 Jahren. Sie stellten auch 2021 den größten Anteil an der Bevölkerung mit 64 Prozent.

1950 lag ihr Anteil mit 67 Prozent nur wenig höher. Insgesamt ist die Bevölkerung in Deutschland stark gewachsen. 1950 lebten auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland gut 69,3 Millionen Menschen, 2021 waren es rund 83,2 Millionen – eine Zunahme von 20 Prozent.

Ein Grund für die veränderte Altersstruktur der Bevölkerung ist die steigende Lebenserwartung. Hatten Jungen bei Geburt um das Jahr 1950 in der Bundesrepublik Deutschland noch durchschnittlich 64,6 Lebensjahre zu erwarten, waren es um 2020 hierzulande bereits 78,5 Jahre. Bei den Mädchen stieg die Lebenserwartung im selben Zeitraum von 68,5 Jahren auf 83,4 Jahre.

Nachdem die Lebenserwartung bis Ende der 2000er-Jahre für beide Geschlechter damit deutlich zugenommen hat, hat sich der Anstieg seitdem verlangsamt. Gründe hierfür sind unter anderem die Auswirkungen außergewöhnlich starker Grippewellen sowie der Corona-Pandemie. Neben der steigenden Lebenserwartung nimmt auch der starke Geburtenrückgang der vergangenen Jahrzehnte Einfluss auf die Alterung der deutschen Gesellschaft.

1950 wurden auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland gut 1,1 Millionen Kinder geboren, 2022 waren es rund 739.000. Besonders stark stiegen die Geburtenzahlen Ende der 1950er-Jahre und erreichten 1964 mit knapp 1,4 Millionen Neugeborenen einen Höchststand. Nach diesem sogenannten Babyboom folgte ein starker Rückgang der Geburten. Wichtige Faktoren hierfür waren unter anderem die mit der Emanzipation der Frauen einhergehende Erwerbsbeteiligung sowie die Verbreitung der Pille.

Die niedrigste Geburtenzahl seit 1946 wurde 2011 registriert: In diesem Jahr kamen knapp 662.700 Kinder zur Welt, teilte das Bundesamt mit. Auch die Zahl der Gestorbenen stieg auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland zwischen 1950 und 1970 von rund 750.000 auf knapp eine Million. Während aber die Zahl der Geburten in den 1970er-Jahren deutlich sank, unterlag die Zahl der Sterbefälle weniger starken Veränderungen.

Infolgedessen verzeichnete Deutschland seit 1972 ein Geburtendefizit, das heißt, es starben jährlich mehr Menschen, als Kinder geboren wurden. Sowohl die Größe der Bevölkerung in Deutschland als auch ihre Altersstruktur werden wesentlich von Zuwanderung aus dem Ausland geprägt. Seit 1950 gab es nur wenige Jahre, in denen die Zahl der Fortzüge ins Ausland die der Zuzüge überstieg.

Der überwiegend positive Wanderungssaldo der vergangenen Jahrzehnte wirkte damit der negativen Differenz zwischen Geburten und Sterbefällen seit 1972 entgegen und bremste aufgrund des im Schnitt jüngeren Alters der Zugewanderten die Alterung der Gesellschaft, so Destatis. In den 1950er- bis frühen 1970er-Jahren wurde das Wanderungsgeschehen vom Zuzug von Gastarbeitern aus Staaten mit einem Anwerbeabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Aus Jugoslawien, Italien, der Türkei, Griechenland, Spanien, Portugal, Tunesien und Marokko wurden 1970, dem Jahr mit der höchsten Nettozuwanderung in diesem Zeitraum, gut 792.500 Zuwanderungen registriert.

Das entsprach einem Wanderungssaldo von gut 447.800. In den 1990er-Jahren zogen vor allem Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion sowie Asylsuchende zu. So betrug allein der Wanderungssaldo aus Jugoslawien 1992 infolge des Jugoslawienkrieges knapp 171.300 Wanderungsfälle. Seit Mitte der 2010er-Jahre kam es zu einem zunehmenden Zuzug von Geflüchteten mit einem ersten Hochstand im Jahr 2015.

Im vergangenen Jahr verzeichnete Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen mit einem Wanderungssaldo von knapp 1,5 Millionen Fällen die höchste Nettozuwanderung seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1950. Schutzsuchende aus der Ukraine machten dabei den größten Anteil der Zugezogenen aus, so die Behörde.

red

Gemeinsamer Gesetzentwurf zur Sterbehilfe in Deutschland geplant

In Deutschland steigen die Chancen für eine liberale Regelung der Sterbehilfe. Die beiden parteiübergreifenden Abgeordnetengruppen, die sich für einen derartigen Weg einsetzen, haben ihre unterschiedlichen Vorstellungen zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf zusammengeführt, um eine Chance gegen einen weiteren, restriktiven Gruppenantrag zu haben, wie die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” (Montagsausgaben) unter Berufung auf Parlamentskreise berichten. Über Details wurde demnach “striktes Stillschweigen” vereinbart.

Der Gesetzentwurf soll dem Vernehmen nach Mitte Juni vorgestellt werden. Den Informationen zufolge ist geplant, dass der Bundestag abschließend in der ersten Juliwoche über die Gesetzentwürfe entscheidet. Das ist die letzte Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause.

Bisher gibt es über die Tagesordnung aber keine Festlegung. Für eine liberale Regelung setzt sich zum einen die Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Petra Sitte (Linke) und Helge Lindh (SPD) ein. Ihr Gesetzentwurf für ein “Suizidhilfegesetz” sieht den Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannten Beratungsstellen vor, die Sterbewillige ergebnisoffen aufklären.

Ärzten soll es frühestens zehn Tage nach einer solchen Beratung erlaubt sein, Medikamente zur Selbsttötung zu verschreiben. Der Gesetzentwurf der zweiten Parlamentariergruppe um die Grünen-Abgeordnete Renate Künast verfolgt ebenfalls einen liberalen Ansatz, differenziert aber danach, ob die Betroffenen ihren Tod wegen einer schweren Krankheit anstreben oder aus anderen Gründen. Dann gelten höhere Anforderungen für eine Verschreibung von todbringenden Medikamenten.

Dagegen steht der Gesetzentwurf der Abgeordneten um den SPD-Politiker Lars Castellucci: Die fraktionsübergreifende Gruppe will die auf Wiederholung angelegte, sogenannte geschäftsmäßige Suizidassistenz in Anlehnung an eine 2015 beschlossene, aber 2020 vom Bundesverfassungsgericht gekippte Neuregelung erneut im Strafrecht verbieten. Nur unter strengen Bedingungen, zu denen eine zweifache ärztliche Begutachtung gehört, soll die Beihilfe ausnahmsweise erlaubt werden. Dieser Gesetzentwurf wurde von 111 Abgeordneten unterzeichnet.

Die liberalen Entwürfe haben bisher 69 (Helling-Plahr) beziehungsweise 45 (Künast) Unterzeichner. Gemessen an diesen Zahlen könnte durch die Fusion eine Mehrheit für eine liberale Regelung erreicht werden.

red

Organspende in Deutschland: Mehr Menschen offen für lebensrettende Maßnahmen

Die Zahl der Menschen, die zu einer Organspende bereit sind, ist in den vergangenen zwölf Monaten gestiegen. Das hat eine Umfrage der Krankenkasse Barmer unter rund 1.000 Versicherten im Alter von 16 bis 64 Jahren ergeben, über die das “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Samstagausgaben) berichtet. Danach erklärten 39 Prozent der Befragten, dass sie “bestimmt” zur Organspende nach ihrem Tod bereit wären.

Bei der Erhebung im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 34 Prozent. Die Zahl der Befragten, die für sich eine Organspende sicher ausschließen, beträgt unverändert neun Prozent. Die restlichen Befragten antworteten mit “wahrscheinlich ja” (18 Prozent, 2022: 20 Prozent), “wahrscheinlich nicht” (9 Prozent, 2022: 13 Prozent) oder “eventuell” (25 Prozent, 2022: 24 Prozent).

Mit 41 Prozent ist die Spendenbereitschaft in der Altersgruppe der 51- bis 64-Jährigen am größten. Bei den 18- bis 25-Jährigen ist sie laut aktueller Umfrage mit 40 Prozent ähnlich hoch. Am niedrigsten liegt die Spendenbereitschaft bei den 39- bis 50-Jährigen mit 36 Prozent.

Weiterhin deutliche Unterschiede gibt es bei Männern und Frauen. Bei den Frauen ist die Spendenbereitschaft von 40 Prozent im Jahr 2022 auf jetzt 44 Prozent gestiegen. Bei den Männern ist ein Anstieg von 27 auf 33 Prozent zu verzeichnen.

Dabei lassen sich die Männer stärker von Organspende-Skandalen der vergangenen Jahre beeinflussen. 14 Prozent gaben an, ihr Vertrauen sei dadurch negativ beeinflusst worden. Bei den Frauen waren es zehn Prozent.

Kaum gewachsen ist laut der Umfrage der Anteil der Versicherten mit einem Organspendeausweis. Während im vergangenen Jahr 38 Prozent und damit mehr als jeder Dritte angab, einen solchen Ausweis zu besitzen, liegt die Quote aktuell bei 39 Prozent. Barmer-Chef Christoph Straub warb dafür, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen.

“Es gibt gute Gründe für oder gegen eine Organspende. In jedem Fall sollte diese sehr persönliche Entscheidung aber auf Grundlage von verlässlichen und ausgewogenen Informationen getroffen werden”, sagte er dem RND.

red

Ärzteverband fordert Beibehaltung der Corona-Warn-App für zukünftige Infektionsgeschehen

Zum vorläufigen Ende der Corona-Warn-App, die am 1. Juni in einen Ruhemodus versetzt wird, hat der Chef der deutschen Amtsärzte sich dafür ausgesprochen, die App auch weiterhin beizubehalten. “Bei der Bewältigung von besonderen Krisenereignissen, zu denen Epidemien und Pandemien gehören, ist die Nutzung digitaler Tools wie die Corona-Warn-App nicht mehr wegzudenken”, sagte der Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Johannes Nießen, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben). Durch solche Tools gelinge es, die Bürger zeitnah, qualifiziert und zuverlässig zu informieren.

“Von daher sollte die App unbedingt auch beibehalten und auf andere Infektionsgeschehen ausgeweitet werden”, fügte er hinzu. Insgesamt sei die Corona-Warn-App ein modernes und wichtiges Tool im Management der Pandemie gewesen, so der Amtsärzte-Chef. Auch wenn sich nicht benennen lasse, wie viele Erkrankungs- und Todesfälle tatsächlich durch die App verhindert worden sein, habe sie in jedem Fall zu einer verstärkten Testbereitschaft und einem umsichtigeren Verhalten gegenüber gefährdeten Personen geführt.

red

Lauterbach: Ohne Reform droht unkontrolliertes Krankenhaussterben

Vor einer weiteren Verhandlungsrunde mit den Bundesländern am Donnerstag warnt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor einem Scheitern seiner umstrittenen Krankenhausreform. “Wir stehen am Beginn eines unkontrollierten Krankenhaussterbens, ohne die Reform würden wohl 25 Prozent der Krankenhäuser sterben”, sagte er der “Bild” (Donnerstagsausgabe). Er gehe davon aus, “dass die notwendigen Kliniken überleben können – im Einzelfall auch mit einem abgespeckten, aber bedarfsgerechten Leistungsspektrum”.

Der Minister verwies darauf, dass neben den knapp 700 auf das unterste Level der Versorgung herunterzustufenden Level-1-Kliniken mindestens 600 Kliniken bundesweit für ein höheres Level vorgesehen seien, die eine flächendeckende Versorgung gewährleisteten. “Das ist eine Klinik für 100.000 erwachsene Einwohner, das ist mehr als ausreichend.” Die übrigen Level-1-Kliniken seien Häuser, “die den Armbruch richten können, aber nicht den akuten Herzinfarkt”.

Diese Unterscheidung sei auch im Interesse der Patienten. Lauterbach monierte Schwachstellen im Gesundheitssystem: “Wir haben die höchste Bettendichte pro Kopf und mit Österreich die höchsten Kosten für Krankenhäuser in der EU – 3,4 Prozent unserer Wirtschaftsleistung geben wir für ein System aus, das nicht funktioniert.” Man habe “sehr hohe Kosten” bei zum Teil “schlechten oder mittelmäßigen” Ergebnissen.

“Wir haben ja nicht einmal mehr genügend Personal, um die alte ineffiziente Struktur aufrechterhalten zu können, wir brauchen Klasse statt Masse – und das bundesweit.” Darüber hinaus wandte sich der Minister erneut gegen eine “Zwei-Klassen-Medizin” mit besserer Versorgung für Menschen mit mehr Bildung oder besseren Kontakten: In vielen kleinen Kliniken ließen sich “weder der Arzt noch seine Familie” behandeln, wenn zum Beispiel eine große Krebs-OP anstehe. Sie suchten sich “natürlich größere, spezialisierte Häuser”.

Viele der kleinen Kliniken überlebten derzeit nur, weil sie diejenigen behandeln, die von den Qualitätsunterschieden nichts wüssten. Wer sich als Patient auskenne, meide schon heute bestimmte Kliniken, suche und bekomme oft die gute Versorgung. “Im Ergebnis der Reform müssen wir dahin kommen, dass die Eingriffe nur noch dort gemacht werden, wo sich die Ärzte auch selbst behandeln lassen würden”, so Lauterbach.

red

Patientenschützer kritisieren lange Wartezeiten für Kassenpatienten

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisiert, dass gesetzlich Versicherte wieder länger auf Termine warten müssen. “Kassenpatienten werden nach wie vor häufig vertröstet, zum Teil beträgt die Wartezeit 30 Tage und mehr, schneller geht es bei Privatpatienten”, sagte er der “Rheinischen Post” (Dienstagsausgabe). Seit dem Wegfall der Neupatientenregelung Anfang dieses Jahres habe sich die Lage erneut verschärft.

“Abhilfe konnten auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen nicht wirklich leisten”, so Brysch weiter. Zwar habe die Bundesregierung kürzlich die Extravergütung für Arztpraxen erhöht, die Patienten über die Terminservicestellen vermittelt bekommen, aber “die Wirkung bleibt abzuwarten”. Zugleich fordert der Patientenschützer, dass die Terminservicestellen künftig auch Hausbesuche bei Kassenpatienten vermitteln.

“Pflegebedürftige, schwerstkranke und nicht mobile Menschen drohen weiter abgehängt zu werden, sie sind ans Bett gebunden oder nicht in der Lage, die Praxis aufzusuchen, und benötigen den Arzt zu Hause.” Es sei aber nicht vorgesehen, dass für diese Patientengruppen gezielt auch Hausbesuche über die Terminservicestellen vermittelt werden könnten. “Das muss jetzt kommen”, so Brysch.

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