Mehr Transparenz in der Krankenversicherung: Lauterbach plant Vergleichsportal für Kassen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die gesetzlichen Krankenkassen zu mehr Transparenz zwingen und plant dazu ein Online-Portal mit einem umfassenden Vergleich der Servicequalität aller Kassen. “Für gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte wird ein übersichtliches und niedrigschwelliges digitales Informations- und Vergleichsangebot geschaffen”, heißt es im Referentenentwurf für ein “Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz”, über den die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” (Donnerstagausgaben) berichten. Danach müssen die Kassen auf dem Portal unter anderem veröffentlichen, wie oft sie Anträge von Versicherten auf bestimmte Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung abgelehnt haben und wie hoch die Zahl der Widersprüche und Klagen ist.

Dabei muss mindestens nach den Bereichen Zahnersatz, Hilfsmittel und Rehabilitation differenziert werden. Zudem werden die Kassen verpflichtet zu veröffentlichen, wie lange die Versicherten auf die Bearbeitung eines Antrags im Schnitt warten müssen. Darüber hinaus müssen sie Details zum Beschwerdemanagement und zur Förderung der Patientensicherheit veröffentlichen.

Auch der Grad der Digitalisierung, etwa die Zahl der mit einer elektronischen Patientenakte ausgestatteten Versicherten, soll auf dem Portal ausgewiesen werden. Der Gesetzesentwurf muss nun noch mit den anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt werden.

red

Studie: Tausende Menschen sterben jährlich in deutschen Krankenhäusern unnötig

In deutschen Kliniken kommt es jedes Jahr zu Tausenden vermeidbaren Todesfällen. Das geht aus einem Papier der Regierungskommission zur Krankenhausversorgung hervor, über das die “Süddeutsche Zeitung” (Donnerstagausgabe) berichtet. Demnach hat die Frage, wo Patienten mit schweren Erkrankungen behandelt werden, weitreichende Auswirkungen auf ihre Überlebenschancen.

Denn in vielen Krankenhäusern entspricht die Behandlungsqualität nicht den höchsten Standards. Als konkrete Beispiele werden in dem Papier der Kommission Schlaganfälle und Krebserkrankungen genannt. So könnten jedes Jahr fast 5.000 Menschen mehr einen Schlaganfall überleben, wenn alle in den dafür zertifizierten Krankenhäusern behandelt würden.

In diesen Kliniken, die über sogenannte “Stroke Units” verfügen, überleben 23,9 Prozent der eingelieferten Patienten das erste Jahr nach dem Schlaganfall nicht. In anderen Häusern sterben im Schnitt 30,4 Prozent binnen zwölf Monaten. Die Behandlungsqualität im Krankenhaus ist demnach relevanter für die Chancen der betroffenen Patienten als eine geringfügig längere Anfahrtszeit bis zur Klinik.

Auch bei Krebspatienten sind die Aussichten laut Papier deutlich besser, wenn die Behandlung in spezialisierten Zentren stattfindet. Insgesamt könnten jährlich 20.404 Lebensjahre von Krebspatienten gerettet werden, würde die Behandlung in zertifizierten Häusern nach höchsten Standards stattfinden, schreibt die Kommission. Diese Kennzahl lässt sich nicht präzise in vermeidbare Todesfälle umrechnen, weil bei manchen Patienten das Leben nur um einige Monate, bei anderen um viele Jahre verlängert und bei dritten vielleicht Heilung erreicht wird.

In einer früheren Analyse der AOK wird die Zahl der vermeidbaren Todesfälle auf etwa 4.700 im Jahr geschätzt. Die Unterschiede zwischen zertifizierten Kliniken und anderen, meist kleineren Krankenhäusern sind je nach Krebsart unterschiedlich groß. Besonders deutlich wird der Unterschied bei Brustkrebspatientinnen.

Hier bedeutet die Behandlung in einer Spezialklinik einen sogenannten “relativen Vorteil im Gesamtüberleben” von 23 Prozent. Bei Prostata- und Gebärmutterhalskarzinomen sind die Erfolgsaussichten mit 17 und 16 Prozent Überlebensvorteil in der Spezialklinik ebenfalls deutlich besser. Grundlage für die Analyse waren Daten der gesetzlichen Krankenversicherung, Qualitätsberichte der Krankenhäuser sowie Daten von medizinischen Registern und Fachgesellschaften.

Auch der GKV-Spitzenverband, der AOK Bundesverband und das Wissenschaftliche Institut der AOK waren beteiligt. Das Papier der Kommission soll am Donnerstag offiziell vorgestellt werden. Es kommt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zupass, der seit Monaten mit den Ländern um eine Krankenhausreform ringt.

red

Personalnot verschärft sich: Deutschland braucht bis 2035 132.000 zusätzliche Altenpflegekräfte

Mit der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen droht sich die Personalnot von Pflegeheimen und -diensten in Deutschland bald noch deutlich zu verschärfen: Allein bis zum Jahr 2035 werden deswegen voraussichtlich mindestens 132.000 zusätzliche Altenpflegekräfte benötigt. Das zeigt eine neue Bedarfsprognose, die ein Verbändebündnis unter Beteiligung der Privaten Krankenversicherung (PKV) auf Grundlage amtlicher Bevölkerungsdaten erstellt hat und über die die “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (Donnerstagausgabe) berichtet. Zugleich sind überproportional viele der derzeit 655.000 Beschäftigten in der Altenpflege älter als 50 Jahre, wie die Analyse weiter zeigt.

Mehr als ein Drittel erreiche bis zur Mitte des kommenden Jahrzehnts das Rentenalter und müsse deshalb durch Nachwuchskräfte ersetzt werden. Schon heute gilt die Altenpflege als eines der Berufsfelder mit den größten Personalengpässen. Der voraussichtliche Mehrbedarf an Altenpflegekräften unterscheidet sich allerdings stark je nach Bundesland, so die Prognose: Während etwa in Sachsen und Sachsen-Anhalt bis 2035 nur knapp 12 Prozent mehr Pflegestellen geschaffen und besetzt werden müssten, seien es in Nordrhein-Westfalen gut 17 Prozent und in Bayern sogar 25 Prozent.

Zu dem Bündnis, das als “Initiative für eine nachhaltige und generationengerechte Pflegereform” auftritt, gehören neben dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) etwa die Arbeitgeber-Bundesvereinigung BDA und der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe.

red

Stammzellenforscher: Geklonte Menschen sind in absehbarer Zukunft unwahrscheinlich

Münster – Der Stammzellforscher Hans Schöler glaubt nicht, dass es in absehbarer Zukunft geklonte Menschen geben wird. “Ich bin der festen Überzeugung: Bevor nicht eine Maus auf diese Weise auf die Welt kommt, müssen wir keine Angst vor dem Menschen aus dem Labor haben”, sagte er der “Zeit”. “Meines Erachtens wird es den geklonten Menschen nicht geben.”

Die Hürden seien einfach zu hoch, so Schöler. Amerikanischen und israelischen Forschern war es zuletzt gelungen, aus menschlichen Körperzellen im Labor frühe Embryonen heranzuziehen. Die Forscher sprechen bei ihren Erfolgen von einem menschlichen Embryonenmodell, das sie im Labor geschaffen haben.

Sie wollen an diesem Modell die frühe Embryonalentwicklung studieren, individuelle Zelltherapien für Patienten entwickeln oder Fehlgeburten vermeiden helfen.

red

Bundesweite Razzien wegen gefälschter Corona-Atteste

Dresden – Am Dienstag hat die Polizei bundesweit etliche Einrichtungen wegen des Verdachts auf gefälschte Corona-Atteste durchsucht. In insgesamt 142 Objekten in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Berlin, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden 174 unrichtige Atteste sichergestellt, wie die Staatsanwaltschaft Dresden am Mittwoch mitteilte. Hintergrund der Ermittlungen ist der Fall einer in Sachsen ansässigen Ärztin, der vorgeworfen wird, seit Beginn der Corona-Pandemie gewerbsmäßig sogenannte Gefälligkeitsatteste ausgestellt zu haben, in denen dem jeweiligen Patienten pauschal und zu Unrecht bescheinigt werde, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kontraindiziert sei, ein unbegrenztes Impfverbot jeglicher Art bestehe oder aus medizinischen Gründen Covid-19-Testungen nur über den Speichel möglich seien.

Die Ausstellung der Atteste soll hierbei im Vorfeld ausschließlich ohne eigene Wahrnehmungen vom körperlichen Zustand des Attestempfängers, ohne Anamneseerhebung, ohne Untersuchung sowie ohne Abklärung der tatsächlichen medizinischen Befunde erfolgt sein. In den vergangenen Monaten hatte im Zusammenhang mit den Ermittlungen es bereits Durchsuchungen gegeben.

red

Nutzung von Gesundheitsdaten soll zukünftig auch ohne Einwilligung erlaubt sein

Die Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten sollen künftig ohne deren ausdrückliche Einwilligung für verschiedene Forschungszwecke und von den Krankenkassen zur Früherkennung zum Beispiel von Krebserkrankungen genutzt werden. Das geht aus dem Referentenentwurf aus dem Haus von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für ein “Gesundheitsdatennutzungsgesetz” hervor, über den die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” (Mittwochausgaben) berichten. Mit der Gesetzesänderung würden bürokratische und organisatorische Hürden bei der Datennutzung abgebaut, heißt es in dem Entwurf, der nun mit den anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt werden muss.

Konkret können danach sämtliche in der elektronischen Patientenakte gespeicherten Daten wie Befunde oder Laborwerte zum Beispiel von Pharmakonzernen für die Forschung verwendet werden – solange der einzelne Versicherte nicht aktiv widerspricht. Die Nutzung dieser Gesundheitsdaten, die pseudonymisiert vorliegen, muss bei einer neu zu schaffenden “Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten” beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt und genehmigt werden. Eine elektronische Patientenakte soll allen Versicherten ab Anfang 2025 automatisch zur Verfügung stehen.

Neu ist zudem, dass die Krankenkassen künftig die Gesundheitsdaten ihrer Versicherten für die Steuerung der Versorgung nutzen dürfen. Auch hier gilt eine “Opt-out-Regelung” – die Versicherten müssen also aktiv widersprechen, wenn sie das nicht wollen. Die Datennutzung war bisher ausgeschlossen, um zu verhindern, dass die gesetzlichen Kassen besonders kranke und damit kostenintensive Versicherte vergraulen.

Die von den Kassen erhobenen Daten dürfen zum Beispiel verwendet werden, um seltene Krankheiten oder Krebsrisiken früh zu erkennen oder gefährliche Wechselwirkungen beziehungsweise falsche Dosierungen bei Arzneimitteln zu entdecken. Im Entwurfstext ist allerdings von einer Begrenzung auf “schwerwiegende gesundheitliche Risiken” die Rede. Sofern eine konkrete Gefahr entdeckt wird, sind die Kassen verpflichtet, die Versicherten darüber umgehend zu informieren.

“Diese Empfehlung ist als unverbindliche Empfehlung auszugestalten, medizinische Unterstützung eines Leistungserbringers in Anspruch zu nehmen”, heißt es in dem Entwurf.

red

Telefonische Krankschreibung soll unbefristet möglich werden

Die in der Pandemie erprobte telefonische Krankschreibung soll jetzt unbefristet eingeführt werden. Ärzte sollen bei Patienten, die keine schweren Krankheitssymptome haben, die Arbeitsunfähigkeit nach einer telefonischen Beratung feststellen können, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben) berichten. Das Angebot soll sich jedoch ausschließlich auf in der jeweiligen ärztlichen Praxis “bekannte” Patienten beschränken, heißt es im neuen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Telefonische Krankschreibung erspare Patienten den Weg zum Arzt und erleichtere den Praxen die Arbeit, sagte der SPD-Politiker den Funke-Zeitungen. “Das macht Sinn bei Fällen ohne schwere Symptomatik.” Wer wolle, könne in solchen Fällen auch weiter zum Arzt gehen.

Ziel sei es aber, die überfüllten Praxen zu entlasten. Die zwischenzeitlich ausgelaufene Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese, die im Rahmen der Corona-Pandemie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gestattet wurde, habe sich in der Praxis als sinnvolle Entlastung erwiesen, heißt es im Gesetzentwurf.

red

Patientenschützer warnen vor Kliniksterben “in ungeahntem Ausmaß”

Zum bundesweiten Krankenhaus-Aktionstag am Dienstag haben Patientenschützer eine Strukturreform zur Abwendung von “Insolvenzen in ungeahntem Ausmaß” angemahnt. “Dazu muss vor allem im ländlichen Raum sowohl die stationäre Grund- als auch die Schwerpunktversorgung gestärkt werden”, sagte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Dienstagsausgabe). “Ohne Milliardeninvestitionen der Länder wird es aber in einem strukturarmen Gebiet nicht möglich sein, aus zwei maroden alten Häusern ein modernes Klinikum zu errichten. Aber nur so ergibt es Sinn, mit den geplanten Vorhaltekosten den Betrieb für die Zukunft abzusichern.” Angesichts massiver Finanzprobleme zahlreicher Kliniken hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) für Dienstag zu einem bundesweiten Aktionstag aufgerufen. Dabei wird es auch um die umstrittene Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gehen.

Eine Strukturreform zum Wohle der Patienten sei überfällig, sagte Brysch der “NOZ”. Patienten seien auch nicht grundsätzlich gegen Schließungen, die Menschen wollten aber wissen, was sie in Zukunft bekommen. “Ebenso braucht es für die Laien brauchbare Instrumente, um die Qualität von Kliniken transparent und vergleichbar zu machen”, forderte Brysch.

“Wer wie die deutschen Krankenhäuser auf Steuermittel angewiesen bleibt, muss für seine Leistung Rechenschaft ablegen.”

red

Deutsche Krankenhausgesellschaft lehnt geplante ‘Qualitätsampel’ für Kliniken ab

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lehnt die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante “Qualitätsampel” für Kliniken strikt ab. DKG-Chef Gerald Gaß sagte dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Montagausgaben): “Wir halten von solchen Ampelsystemen überhaupt nichts.” Lauterbach tue so, als könne man an ein paar Werten ablesen, ob ein Krankenhaus gut oder schlecht sei.

“Das ist Augenwischerei”, betonte Gaß. “Die Zahl der möglichen Parameter ist so hoch, dass man das nicht in ein einfaches Ampelsystem gießen kann”, argumentierte er. Krankenhäuser seien schon heute über ihre Qualitätsberichte so transparent wie kein anderer Bereich im Gesundheitswesen, sagte Gaß und betonte: “Suchen Sie einmal im Internet nach der Qualität einzelner Arztpraxen.”

Er ergänzte, auch der Zugang zur Versorgung sei ein Qualitätskriterium, das international gemessen werde. “Und da halte ich es für sehr fragwürdig, wenn Lauterbach neuerdings auf lange Wartezeiten setzt, damit die Menschen am Ende auf eine Hüft- oder Knieoperation verzichten, weil ja angeblich in Deutschland zu viel operiert werde”, betonte Gaß. “Das ist eine Aussage, die eines Gesundheitsministers unwürdig ist. Wenn er so etwas behauptet, muss er schon konkret belegen, welche Patienten da nicht notwendigerweise operiert werden”, mahnte der DKG-Chef.

red

Zuzahlungs-Meister: Gesetzlich Krankenversicherte zahlen jährlich durchschnittlich 1.500 Euro

Nicht alle ärztlichen Behandlungen werden in Deutschland von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Auch nach einer möglichen Erstattung durch die GKV bezahlen Versicherte häufig dazu. Das geht aus dem großen Zuzahlungsreport hervor, den die Generali Deutschland Krankenversicherung erstmals veröffentlicht hat. Dafür wurden die Leistungsfälle der Kunden hinsichtlich der Kosten untersucht, die nach Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung von den Versicherten selbst zu zahlen sind.

Die meisten und auch die teuersten Zuzahlungsleistungen decken dabei wichtige und medizinisch sinnvolle Behandlungsfelder ab. Das macht gesetzlich Krankenversicherte zu Zuzahlungs-Meistern: Im Durchschnitt kosteten die zusätzlichen Behandlungen pro Person im Jahr 2021 knapp 1.500 Euro. Betroffen war davon im Schnitt fast jeder fünfte Versicherte (Zuzahlungsquote von 17,6 Versicherten mit Leistungen pro 100 Einwohner).

Den deutlich überwiegenden Anteil aller Extrakosten für Gesundheitsleistungen (mehr als 60 Prozent) stemmen Menschen, die 50 Jahre oder älter sind. Dabei steigen die Kosten pro Person mit zunehmendem Alter: Krankenversicherte ab 50 Jahren zahlen im Schnitt 2.100 Euro pro Jahr dazu. Ab 70 Jahren liegt dieser Betrag bereits bei 3.500 Euro und ab 80 Jahren sogar bei 4.800 Euro pro Jahr.

Allerdings zeigt sich insbesondere bei den Kosten für stationäre Behandlungen und für Zahnbehandlungen schon in jüngeren Jahren eine erhebliche Zuzahlungsleistung: Bei den unter 50-Jährigen beträgt sie bis zu 1.100 Euro bzw. 1.035 Euro durchschnittlich pro Jahr.

“Zusatzleistungen sind für viele Menschen medizinisch notwendig und zudem eine echte finanzielle Herausforderung”, sagt Uli Rothaufe, Chief Insurance Officer Life and Health der Generali Deutschland. Diese nicht kalkulierbaren Kosten würden einen Privathaushalt empfindlich belasten. Das beträfe vor allem die über 50-Jährigen, insbesondere Rentner, die solch hohe Ausgaben aufgrund fehlender Einnahmen nicht kompensieren könnten.

Mit 50 Prozent entfallen die meisten Versicherten mit Zusatzleistungen auf den Bereich der Zahnzusatzversicherung. Häufigster Kostenfaktor für rund die Hälfte aller Versicherten: Zahnbehandlung. Direkt danach folgen die Versicherten, die für Zahnersatz zugezahlt haben.

Mit einem Anteil von 40 Prozent an allen erfassten Versicherten mit Leistungen wird im ambulanten Bereich am zweihäufigsten privat zugezahlt. Vor allem Zahlungen für Hilfsmittel, wie zum Beispiel Sehhilfen, Hörgeräte, Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen (48 Prozent), fallen häufig an. Stationäre Leistungen wie die privatärztliche Behandlung oder Zuschläge für Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer machen rund neun Prozent aller Zusatzzahlenden aus.

mp/asg