Krankenhausreform beschlossen: Bund und Länder haben sich geeinigt

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben sich auf Eckpunkte für eine Krankenhausreform geeinigt. Es sei eine “Revolution”, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag nach dem Treffen mit seinen Landeskollegen. Es sei 14 zu 1 abgestimmt worden, so der Minister.

Ostdeutschland habe geschlossen für die Reform gestimmt, wo die Krankenhäuser wirtschaftlich zuletzt besonders schlecht dastanden. Das System der Fallpauschalen werde durch “Vorhaltepauschalen” ersetzt, die die Krankenhäuser für das Bereitstellen von Leistungen erhalten sollen. “Das nimmt den ökonomischen Druck weg”, sagte Lauterbach.

Die nun vereinbarten Eckpunkte seien schon sehr detailliert, über den Sommer werde nun an einem Gesetzentwurf gearbeitet und er gehe davon aus, dass die neuen Regeln zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, sagte Lauterbach.

red

Gesundheitsminister plant Rauchverbot im Auto wenn Kinder und Schwangere mitfahren

Berlin – Nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll künftig in allen Fahrzeugen ein Rauchverbot gelten, wenn Minderjährige und Schwangere mit im Auto sitzen. Das geht aus dem Referentenentwurf für die Cannabis-Legalisierung hervor, in dem auch eine Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes geplant ist und über den das “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben) berichtet. “Durch die Ausweitung des Rauchverbotes auf geschlossene Fahrzeuge in Anwesenheit von Minderjährigen und Schwangeren wird für diese besonders vulnerable Personengruppe der erforderliche Schutz vor dem Passivrauchen gewährleistet”, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Ungeborene und Minderjährige könnten sich der besonderen Belastung, die durch das Passivrauchen drohe, nicht entziehen, sie seien besonders gefährdet. “Verschiedene Studien belegen, dass die Rauchbelastung im Auto wegen des geringen Raumvolumens extrem hoch ist”, wird in der Gesetzesbegründung ausgeführt. Wie das Rauchen selbst könne auch das Einatmen von Tabakrauch aus der Umgebungsluft schwere Erkrankungen auslösen.

“Nach gesicherter Studienlage verursacht auch das Passivrauchen viele schwere Erkrankungen und Todesfälle, wie koronare Herzkrankheit, Schlaganfall, chronisch-obstruktive Lungenerkrankungen und plötzlichen Kindstod.” Ein kausaler Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Lungenkrebs sei durch verschiedene Studien belegt. “Bereits beim Rauchen einer Zigarette steigt die Konzentration der Tabakrauchpartikel im Fahrzeug rapide an”, heißt es weiter.

Das Rauchverbot soll für Tabakzigaretten, E-Zigaretten, erhitzte Tabakprodukte und Cannabis gelten. Der Referentenentwurf ist noch nicht mit allen Ressorts abgestimmt. Es könnte daher vor einem Beschluss des Bundeskabinetts noch zu Änderungen kommen.

Das Bundesnichtraucherschutzgesetz sieht bei einem Vorstoß gegen Rauchverbote eine Geldbuße vor, wobei dort aber kein konkreter Betrag genannt wird.

red

Bundestag lehnt beide Vorschläge zur Sterbehilfe ab

In der mit Spannung erwarteten Bundestagsdebatte über eine Neuregelung der Sterbehilfe hat keiner der beiden Vorschläge eine Mehrheit erhalten. In namentlichen Abstimmungen, bei denen auf die übliche Fraktionsdisziplin verzichtet wurde, votierte am Donnerstag jeweils die Mehrheit der Parlamentarier gegen die Entwürfe. Der Plan einer Gruppe um den Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) kam auf 304 Ja- und 363 Nein-Stimmen sowie 23 Enthaltungen, für den Vorschlag einer Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) stimmten 287 Abgeordnete, bei 375 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen.

Der Entwurf der ersten Gruppe hätte eine begrenzte Strafbarkeit der Sterbehilfe vorgesehen, die zweite Gruppe wollte eine generelle Straffreiheit. Durch das Scheitern der Abstimmungen gibt es vorerst keine neue Regelung zur Suizidbeihilfe. Dabei gilt es als unstrittig, dass gesetzliche Regeln für den assistierten Suizid nötig sind – in einem nächsten Schritt stehen deshalb demnächst wohl neue Initiativen im Bundestag an.

Hintergrund der avisierten Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020. Das Gericht hatte das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt und betont, dass die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, – als Ausdruck des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben – auch die Freiheit umfasse, “hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen”.

red

Lebensmittelrückrufe auf hohem Niveau: Gewürze, Fertiggerichte und Fleisch betroffen

Die Zahl der Lebensmittelrückrufe in Deutschland befindet sich weiter auf hohem Niveau. Behörden mussten im ersten Halbjahr Verbraucher vor insgesamt 141 Produkte warnen. Das sind genauso viele Meldungen wie im Vorjahreshalbjahr, teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Anfrage der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) mit.

117 Produkte davon betrafen Lebensmittel. Die Gründe für Lebensmittelrückrufe waren vor allem mikrobiologische Kontaminationen (36), unzulässige Inhaltsstoffe (34) und Fremdkörper (26) wie Metallspäne. Betroffen waren vor allem Gewürze und Kräuter, Fertiggerichte, Fleisch, Milchprodukte sowie Obst und Gemüse.

Grundsätzlich bezeichnet das Bundesamt für Verbraucherschutz die Sicherheit von Lebensmitteln in Deutschland als “sehr hoch”. Alle Lebensmittel, die in Deutschland angeboten werden, müssten sicher sein, sagte Harald Händel, Pressesprecher des BVL. “Zur Gewährleistung gibt es ein EU-weit und international abgestimmtes Sicherungssystem für Lebensmittel.” Dieses sehe vor, dass grundsätzlich das jeweilige Lebensmittelunternehmen für die Sicherheit seiner Produkte sowie die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben verantwortlich sei.

red

Bundestag entscheidet über Sterbehilfe-Gesetze

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin warnt vor falschen Weichenstellungen bei der Sterbehilfe. “Der Individualität der Sterbewünsche sollte individuell begegnet werden im Beziehungsgeschehen – das lässt sich nicht in eine Checkliste oder eine Rechtsnorm pressen”, sagte Heiner Melching, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). Es sei nicht klug, Personengruppen vom jungen Menschen in einer depressiven Phase bis zum todkranken Alten denselben Regelungen zu unterwerfen.

Der Bundestag soll am Donnerstag über zwei Gesetzesentwürfe abstimmen, die das Thema Sterbehilfe regeln sollen. Ethikratsmitglied Helmut Frister hält es für wahrscheinlich, dass keiner der beiden Vorschläge eine breite Unterstützung im Bundestag findet. “Das wäre keine Katastrophe, wenn sich der Bundestag auf keinen der beiden Entwürfe einigen kann. Dann würde im deutschen Strafrecht weiterhin die Gesetzeslage gelten, die bis 2015 ohnehin bestand, das heißt die Beihilfe zum Suizid ist straflos, aber nur wenn der Suizident gemäß einer frei verantwortlichen Willensentscheidung handelt. Sonst wird aus der Hilfeleistung eine Täterschaft”, sagte Frister den Funke-Zeitungen.

red

Klimawandel und Hautkrebs: Verdopplung der Fälle bis 2030 erwartet

Bis 2030 soll es infolge des Klimawandels und der damit verbundenen Verstärkung der UV-Strahlung zu einer Verdopplung der Hautkrebsfälle kommen. Die Krankenkasse Knappschaft rät zu regelmäßigen Hautkrebsscreenings.

Durch den Klimawandel steigen die Temperaturen weltweit an, auch die Anzahl der warmen Tage im Jahr und der Sonnenstunden pro Tag erhöhen sich beständig. Ebenfalls wird die Stärke der UV-Strahlung durch den Klimawandel beeinflusst. Laut dem Bundesamt für Strahlenschutz führt der Abbau der stratosphärischen Ozonschicht zu einem Anstieg der sonnenbrandwirksamen UV-Bestrahlungsstärke um ungefähr sieben Prozent im Winter und Frühling sowie ungefähr vier Prozent in Sommer und Herbst.

Prof. Dr. Rolf-Markus Szeimies, Chefarzt der Klinik für Dermatologie und Allergologie am Klinikum Vest und Experte im medizinischen Kompetentnetz der Knappschaft: “Studien zeigen, dass es durch die Folgen des Klimawandels zu einer Verdopplung der Hautkrebsfälle bis 2030 kommen kann. Der richtige Umgang mit der Sonne ist daher wichtiger denn je. Hohe Lichtschutzfaktoren bei der Sonnencreme, auch im Winter, sind mittlerweile ein ‘Muss’. Außerdem sollte man sich öfter im Schatten aufhalten und die Sonne am Nachmittag meiden.”

Neben ausreichendem Sonnenschutz werden Früherkennungsuntersuchungen, wie
ein regelmäßiges Hautkrebsscreening, immer wichtiger. Sie können das persönliche Hautkrebsrisiko ermitteln, um geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln.
“Wird Hautkrebs früh erkannt, ist er in den meisten Fällen heilbar. Vorsorgeuntersuchungen, wie das Hautkrebsscreening, sind daher sehr wichtig. Zudem sollte jeder seine Haut im Auge behalten und auf mögliche Veränderungen regelmäßig untersuchen”, so Prof. Dr. Szeimies.

Eine Auswertung der Knappschaft zeigt, dass die Anzahl der Versicherten, die ein Hautkrebsscreening in Anspruch nehmen, in den letzten Jahren gesunken ist. Waren es 2019 noch knapp über 37 Prozent der Versicherten, so waren es im Jahr 2021 nur noch knapp über 33 Prozent der Versicherten, die den ganzen Körper von geschulten Hautärzten haben verdachtsunabhängig untersuchen lassen.

“Hautkrebsscreening tut nicht weh. Es ist eine harmlose Untersuchung mit großem Effekt”, erklärt Prof. Dr. Szeimies. Hautärzte würden sich jede Hautveränderung genau anschauen und direkt sehen, ob es sich um eine Krebsvorstufe oder um ein harmloses Muttermal handele. Daraufhin könne vor Ort entschieden werden, ob eine Therapie, beispielsweise das Entfernen des Muttermals, notwendig sei.

Der Gesetzgeber sieht kostenlose Screenings ab dem 35. Lebensjahr vor. Die Knappschaft appelliert, sich schon frühzeitig regelmäßig untersuchen zu lassen und bietet daher alle zwei Jahre ein kostenloses Hautkrebsscreening für alle Altersgruppen an.

red / mp / asg

Uniklinik-Chef attackiert Lauterbach: Revolutionäre Ankündigungen, aber keine Taten

Der Chef der Universitätsmedizin Essen, Jochen Werner, kritisiert Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wegen der Krankenhaus-Reform: “Minister Lauterbach hat eine Jahrhundertreform angekündigt und von Revolution gesprochen, davon sehe ich nichts”, sagte Werner der “Rheinischen Post” (Dienstagsausgabe). “Er ist als Tiger gestartet, droht aber als Bettvorleger zu landen. Warum muss er seine Gedanken immer wieder im Gebrüll der Superlative ankündigen, statt sie leise in die Umsetzung zu überführen?” Bis zum 10. Juli wollen Bund und Länder sich über die Reform einigen.

Dazu sagte Werner: “Irgendein Eckpunkte-Papier wird man bis zum 10. Juli geeint bekommen und natürlich wird man dieses abgespeckte Resultat gebührend beklatschen. Das alles hilft aber nur im zweiten Schritt. Ohne einen belastbaren Finanzierungsplan für die perspektivisch zu erhaltenden und weiterzuentwickelnden Krankenhäuser wird es, auch in Anbetracht der steigenden Energie- und Lohnkosten, nicht gehen.”

Der Uniklinik-Chef fordert die planvolle Schließung von 25 Prozent der Häuser: “Manche sagen, dass Deutschland auch mit der Hälfte der Häuser auskommt. Wir sollten uns erst mal eine Zielmarke setzen, Schließung von etwa 25 Prozent der Häuser – und zwar nach einer festgelegten, transparenten Agenda.” Danach müsse die Lage beurteilt werden: “Klinikschließungen sind eine emotionale Sache. Damit dürfen wir den Landrat nicht allein lassen.”

red

Krankenkassen werfen Gesundheitsminister Lauterbach verpatzte Pflegereform vor

Zum Inkrafttreten der Pflegereform samt Beitragserhöhung haben die Kassen scharfe Kritik an Bund und Ländern geübt. Für eine nachhaltige und tragfähige pflegerische Versorgung und deren Finanzierung sei mit der Reform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach “nach wie vor keine Lösung gefunden”, heißt es in einem noch unveröffentlichten Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes, über das die “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Samstagausgabe) berichtet. Das Pflegeentlastungsgesetz erfülle die selbst gesteckten Ziele der Regierung “bei Weitem nicht”.

Die Lasten würden allein bei den Beitragszahlenden abgeladen, “weil Bund und Länder ihrer Finanzierungsverantwortung nicht nachkommen”. Zu den Teilen der Reform, die an diesem Samstag in Kraft treten, gehört die Anhebung der Beiträge um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent. Dies soll zu Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr führen.

Konkret wirft der GKV der Bundesregierung vor, rund 5,3 Milliarden Euro nicht erstattet zu haben, die die Pflegekasse zur Sicherung der Pflegeinfrastruktur in der Corona-Pandemie aufgebracht habe. Das Geld müsse der Bund “vollständig” zurückzahlen, weil es für versicherungsfremde Leistungen genutzt wurde. Gleiches gelte für die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige in Höhe von 3,5 Milliarden Euro jährlich, die ebenfalls vom Bund zurückzuzahlen seien.

Den Ländern werfen die Kassen vor, sich vor Investitionen in Pflegeeinrichtungen zu drücken, was zu Mehrkosten für Pflegebedürftige von im Schnitt 470 Euro pro Monat führe. Zudem würden Heimbewohnern Ausbildungskosten aufgedrückt, obwohl dies ebenfalls Ländersache sei. Allein dadurch könnten Pflegebedürftige um 105 Euro jeden Monat entlastet werden.

Dass stattdessen die Eigenanteile stetig stiegen, führe “faktisch zu einer Aushöhlung und damit Entwertung der bestehenden Leistungen”, beklagt der Kassen-Spitzenverband.

red

Derzeit 209 Impfstoff-Schadenersatzklagen anhängig

Im Vorfeld des für Montag am Landgericht Rottweil anberaumten Schadenersatzprozesses gegen den Impfstoffhersteller Biontech hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die exakte Zahl der vor Gericht anhängigen Schadenersatzklagen gegen Impfstoffhersteller veröffentlicht. “Derzeit sind 209 Schadensersatzbegehren gegen die Hersteller von Covid-19-Impfstoffen vor Gericht anhängig”, teilte das BMG auf Anfrage der “Welt am Sonntag” mit. Die Anzahl der Prozesse ist dem Ministerium auch deshalb bekannt, weil die Bundesrepublik Deutschland die Rechtsanwaltskosten und mögliche Schadenersatzforderungen für die Herstellerfirmen weitgehend trägt.

Dazu ist die Bundesrepublik gemäß den Verträgen mit den Impfstoffherstellern verpflichtet, welche die EU-Kommission während der Pandemie geschlossen hat. Anwälte der möglicherweise impfgeschädigten Kläger kritisieren die staatliche Kostenübernahme als Nachteil für die Kläger in den anlaufenden Prozessen. “Der Staat nimmt in den Covid-19-Prozessen eine Doppelrolle ein, die problematisch ist”, sagte der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, der den Kläger im Rottweiler Prozess gegen Biontech vertritt.

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, der nach eigenen Angaben rund 1.500 Mandanten in der Angelegenheit vertritt, befürchtet durch die staatliche Kostenübernahme Auswirkungen auf die anlaufenden Schadenersatzprozesse. “Die Hersteller haben aufgrund der staatlichen Bezahlung ihrer Anwälte nicht das geringste Interesse, einen Vergleich zu schließen”, sagte Ulbrich in der “Welt am Sonntag”. Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Linken, nannte es verständlich, “dass der Staat in der Pandemielage den Herstellern das Haftungsrisiko weitgehend abgenommen hat, um die Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoffen sicherzustellen”.

Allerdings sorge das bei den Betroffenen dafür, “dass sie sich einer kaum überwindbar erscheinenden Phalanx von Anwälten und Gutachtern entgegensehen, die sie im Auftrag der Rechtsabteilungen der Konzerne, aber auf Kosten der Steuerzahlenden, in einen Kampf David gegen Goliath drängen”, so Vogler. Zudem kritisierte sie, dass der Staat hier vollständig an der Seite der Konzerne stehe und den Bürgern bestenfalls nach einer Einkommensprüfung Rechtsberatungshilfe zukommen lasse. Dies “verschärft diese Schräglage und bedarf dringender Korrektur”, so Vogler.

red

Deutscher Städte- und Gemeindebund fordert mehr Geld für Krankenhausreform

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat Bund und Länder aufgefordert, für die Krankenhausreform mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. “Eine echte Krankenhaus- und Gesundheitsreform, die die Patienten im Blick hat, braucht Zeit und natürlich auch Geld”, sagte der Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben). “Ohne zusätzliche Mittel von Bund und Ländern wird die Transformation nicht umsetzbar sein.”

Landsberg verlangte ein Ende der Unterfinanzierung der Kliniken. “Aus Sicht der Kommunen ist es entscheidend, dass Bund und Länder mit einer nachhaltigen Krankenhausreform die Unterfinanzierung beseitigen und gleichzeitig qualitativ gute medizinische Versorgung in der Fläche sicherstellen”, mahnte der Verbandschef, der weiter auf eine bessere Vernetzung der stationären und ambulanten Einrichtungen pochte. “Dazu gilt es die stationäre und ambulante Gesundheitsversorgung stärker als bisher zu verzahnen. Hier greift die angedachte Reform viel zu kurz.”

red