Welche Rechte Patienten haben

Worauf muss ich beim Arztbesuch achten? Wer erklärt mir die Anwendung eines neuen Medikaments? Was ist für den anstehenden Krankenhausaufenthalt wichtig? Anlässlich des Welttages der Patientensicherheit am 17. September 2021 klären Versicherungs-Experten auf.

Der diesjährige Aktionstag steht nach Auskunft von Rechtsexperten unter dem Motto “Sicherheit vom ersten Atemzug an”. Seit 2015 bietet das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) in Deutschland eine Plattform, auf der Patienten und alle übrigen Beteiligten im Gesundheitswesen Informationen über sichere Versorgungsangebote von Patienten finden.

Darüber hinaus stellt der gemeinnützige Verein Patienten auf seiner Internetseite zahlreiche Informationen zur Verfügung, etwa eine Checkliste zur Nutzung von Gesundheits-Apps, einen Ratgeber nach einem Behandlungsfehler oder Tipps zum häuslichen Umgang mit Medikamenten. APS wird vom Bundesministerium für Gesundheit unterstützt und arbeitet unter anderem mit Verbänden, Forschungsinstituten, Krankenkassen und anderen Patientenorganisationen zusammen.

APS ermutigt Patienten, auch für die eigene Sicherheit zu sorgen. Beispielsweise, indem man sich notiert, worüber man mit seinem Arzt sprechen möchte oder nachfragt, wenn man etwas nicht verstanden hat oder wenn es Fragen zu neuen Medikamenten oder zur Behandlung gibt. Gleichzeitig erinnert der Verein alle Patienten an ihr Recht auf umfassende Aufklärung und Beteiligung an allen Entscheidungen, die ihre Gesundheit betreffen.

Bereits seit 2013 ist das Patientenrechtegesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben. Darauf können sich Patienten berufen, wenn sie ihre Rechte gegenüber dem Behandelnden – wie beispielsweise dem Arzt, Zahnarzt, Physiotherapeuten oder dem Heilpraktiker – einfordern möchten.

Welche weiteren Rechte den Bürgern per Gesetz zustehen und welche Ansprechpartner Patienten mit Beratungsangeboten zur Seite stehen, hat das Bundesgesundheitsministerium in einem Ratgeber zusammengestellt. Hier erfahren Betroffene beispielsweise, welche Widerspruchsmöglichkeiten sie gegen Entscheidungen der Krankenkasse haben, wann Anspruch auf Schadensersatz bei Behandlungsfehlern besteht oder welche Informationen in eine Patientenakte gehören.

Diagnose, voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, anschließende Therapie – nur eine sorgfältige Aufklärung führt nach Auffassung der Experten dazu, dass die Bürger ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben und über ihre Einwilligung in einen Eingriff wohlüberlegt entscheiden können. Bei der Aufklärung über Risiken, Chancen und Behandlungsalternativen sind die Behandelnden laut Patientenrechtegesetz verpflichtet, sich sprachlich auf den Patienten einzustellen und Informationen ohne Fachjargon verständlich zu übermitteln.

Lars Wallerang / glp

Corona-Zahlen am Mittwoch: Zahl der beatmeten Patienten steigt

Das Land Baden-Württemberg passt die Corona-Verordnung an. Um eine Überlastung des Gesundheitssystems durch ungeimpfte Menschen zu vermeiden, treten ab Donnerstag (16. September) neue Corona-Maßnahmen in Kraft. Für Ungeimpfte gelten dann strengere Regeln. Das beschloss am Mittwoch das Regierungskabinett von Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Die Corona-Lage in Baden-Württemberg: 

Am Mittwoch gab es laut dem Landesgesundheitsamt in Baden-Württemberg weitere 2.320 (Vortag: 2.367) bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus und 12 weitere COVID-19-Todesfälle. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt nun bei 92,9 (Vortag: 91,4).

Screenshot: Landesgesundheitsamt BW

Nach Daten des DIVI-Intensivregisters von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 15.09.2021, 16 Uhr insgesamt 193 (Vortag: 206) COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizinischer Behandlung, davon werden 103 (Vortag: 95) invasiv beatmet. Am vergangenen Freitag waren es noch 171 Intensivpatienten, von denen 82 beatmet wurden.

Die 7-Tage Hospitalisierungsinzidenz (Hospitalisierungen bezogen auf 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg) liegt bei 2,25 (Vortag: 2,25).

Seit Beginn der Pandemie wurden bislang insgesamt 552.600 laborbestätigte COVID-19-Fälle aus allen 44 Stadt- bzw. Landkreisen berichtet, darunter 10.572 Todesfälle. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt landesweit 92,2 pro 100.000 Einwohner. Die 7-Tage-Inzidenz für COVID-19 Fälle mit einer abgeschlossenen Impfserie (zweimal geimpft oder mit Johnson geimpft) beträgt 18,3 (Vortag: 18,5) / 100.000 Einwohner, gegenüber 210 (Vortag: 205,5) / 100.000 Einwohner für Ungeimpfte, nicht vollständig geimpfte COVID-19 Fälle und Fälle ohne Angaben zum Impfstatus.

Aufgrund von technischen Problemen werden heute keine Corona-Zahlen vom Landkreis Ludwigsburg veröffentlicht. Das teilte Landratsamt-Sprecher Dr. Andreas Fritz heute mit.

red

Strengere Corona-Verordnung für Ungeimpfte – Diese Maßnahmen treten ab Donnerstag in Kraft

Das Land Baden-Württemberg passt die Corona-Verordnung an. Um eine Überlastung des Gesundheitssystems durch ungeimpfte Menschen zu vermeiden, treten ab dem 16. September neue Corona-Maßnahmen in Kraft. Für Ungeimpfte gelten dann strengere Regeln. Das beschloss das Regierungskabinett von Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Mittwoch.

Ab dem 16. September gelten in Baden-Württemberg strengere Corona-Regeln. Die Maßnahmen der neuen Corona-Verordnung sollen ein schnelles Ansteigen von Corona-Fällen vermeiden, teilte die Landesregierung am Mittwoch mit. Dazu wird ein dreistufiges System eingeführt. In der ersten Stufe (Basisstufe), bleiben die bisherigen Regeln mit 3G in den meisten Bereichen bestehen. In der Warnstufe gibt es dann eine PCR-Testpflicht in vielen Bereichen. In der Alarmstufe gilt für ungeimpfte Personen in einigen Bereichen ein Zutritts- und Teilnahmeverbot (2G).

Ausgenommen von der PCR-Testpflicht (Warnstufe) bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot (Alarmstufe) sind zudem:

  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
  • Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt.

Diese Personen müssen in beiden Stufen alternativ einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.

Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft zweimal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Schülerinnen und Schüler sind in der Alarmstufe ebenfalls von 2G ausgenommen.

Für alle Personen ab 0 Jahren mit typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.

Wann die Warnstufe ausgerufen wird

Indikatoren für die drei Stufen ist künftig die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz – also wie viele Menschen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert werden – und die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB). Dabei gelten die vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlichten Zahlen.

Warnstufe

Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 8,0 oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 250 erreicht oder überschreitet. Am Dienstag lag sie landesweit bei 206.

In der Warnstufe gelten abgesehen von den oben genannten Ausnahmen in vielen Bereichen für nicht geimpfte oder genesene Personen bei 3G eine PCR-Testpflicht.

In der Warnstufe gibt es zudem Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte und genesene Personen. Ein Haushalt darf sich mit fünf weiteren Personen treffen. Ausgenommen von der Personenzahl sind genesene und geimpfte Personen, Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt – dazu zählen auch Schwangere und Stillende, da es sie erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt. Paare die nicht zusammen leben gelten als ein Haushalt.

Alarmstufe

Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 12,0 oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 390 erreicht oder überschreitet.

In der Alarmstufe gelten abgesehen von den oben genannten Ausnahmen in vielen Bereichen für nicht geimpfte oder genesene Personen in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G).

In der Alarmstufe gibt es zudem Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte und genesene Personen. Ein Haushalt darf sich nur mit einer weiteren Person treffen. Ausgenommen von der Personenzahl sind genesene und geimpfte Personen, Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt – dazu zählen auch Schwangere und Stillende, da es sie erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt. Paare die nicht zusammen leben gelten als ein Haushalt.

Die Regelungen der Warn- bzw. Alarmstufe werden aufgehoben, wenn die maßgeblichen Werte – also 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz oder AIB an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert der jeweiligen Stufe liegen.

red

Kind mit Herzfehler nicht in Watte packen

Kinder mit angeborenem Herzfehler haben die Chance auf ein ganz normales Leben. Und sie sollten stärker in alle Prozesse eingebunden werden. Zwar können Herzoperationen, Maschinen und Medikamente wichtige Hilfe leisten, einen Herzfehler zu korrigieren. “Doch für die langfristige gesunde Entwicklung ist es wohl mindestens ebenso wichtig, die Eltern von Anfang an eng miteinzubeziehen”, sagt Prof. Dr. Katharina Schmitt, Oberärztin an der Klinik für Angeborene Herzfehler – Kinderkardiologie des Deutschen Herzzentrums Berlin, im Gespräch mit dem Apothekenmagazin “Baby und Familie”.

Mit dem Forschungsprojekt “Familienzentrierte Versorgung”, das Katharina Schmitt im Deutschen Herzzentrum Berlin gemeinsam mit der Psychologin Dr. Hannah Ferentzi leitet, soll die Zufriedenheit der betroffenen Familien gesteigert werden. “Die Eltern nehmen an interdisziplinären Besprechungen mit allen Personen teil, die das Kind behandeln”, erklärt die Kardiologin. “Das gibt den Eltern die Gelegenheit, Fragen zu stellen und ihre Einschätzung zum Zustand ihres Kindes mitzuteilen.” Das Ziel: Die Eltern sollen möglichst viel zum Umgang mit der Krankheit ihres Kindes erfahren. Dazu beitragen soll unter anderem, dass Eltern während des gesamten Aufenthaltes eine Kontaktschwester als Ansprechpartnerin haben.

Dass eine derartige Versorgung langfristig positive Effekte zeigt, konnten Katharina Schmitt und ihre Kollegin im Rahmen einer bundesweiten Studie nachweisen: “Kinder mit Herzfehler erreichen im Schnitt das gleiche Bildungsniveau wie andere, wenn die Eltern gut informiert sind und sie entsprechend fördern. Viele Kinder mit angeborenem Herzfehler haben eine verzögerte Entwicklung – etwa in ihrer Sprache, Wahrnehmung und Motorik”, sagt Schmitt.

Ob die Kinder Einschränkungen in ihrer körperlichen Aktivität erleben, hängt von der Schwere des Herzfehlers ab. “Der Großteil unserer Kinder kann ebenso viel Sport treiben wie gesunde Kinder”, so Herzspezialistin Katharina Schmitt. “Noch vor 20 Jahren hat man Kinder, die schwere Herzfehler hatten, in Watte gepackt.” Doch diese Praxis gelte mittlerweile als überholt.

Lars Wallerang / glp

So sehen die Corona-Zahlen am Dienstag aus

Am Dienstag gab es laut dem Landesgesundheitsamt in Baden-Württemberg weitere 2.367 (Vortag: 663) bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus und 14 weitere COVID-19-Todesfälle. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt nun bei 91,4 (Vortag: 91).

Die Lage in Baden-Württemberg: 

Screenshot: Landesgesundheitsamt BW

Nach Daten des DIVI-Intensivregisters von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 14.09.2021, 16 Uhr insgesamt 206 (Vortag:204) COVID-19-Fälle in Baden- Württemberg in intensivmedizinischer Behandlung, davon werden 95 (Vortag: 89) invasiv beatmet. Am vergangenen Freitag waren es noch 171 Intensivpatienten, von denen 82 beatmet wurden.

Die 7-Tage Hospitalisierungsinzidenz (Hospitalisierungen bezogen auf 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg) liegt bei 2,25 (Vortag 2,2).

Seit Beginn der Pandemie wurden bislang insgesamt 550.280 laborbestätigte COVID-19-Fälle aus allen 44 Stadt- bzw. Landkreisen berichtet, darunter 10.560 Todesfälle. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt landesweit 91,4 pro 100.000 Einwohner. Die 7-Tage-Inzidenz für COVID-19 Fälle mit einer abgeschlossenen Impfserie (zweimal geimpft oder mit Johnson geimpft) beträgt 18,5 (Vortag: 18,9) / 100.000 Einwohner, gegenüber 205,5 (Vortag: 203,8) / 100.000 Einwohner für Ungeimpfte, nicht vollständig geimpfte COVID-19 Fälle und Fälle ohne Angaben zum Impfstatus.

Und so sehen die aktuellen Zahlen vom Montag im Landkreis Ludwigsburg aus: 

Screenshot: Landratsamt LB

Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Dienstag bei 86,4 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 87,9. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand: 14.09.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 111 Neuinfektionen registriert. Die Zahl der Corona-Toten im Kreis Ludwigsburg  bleibt unverändert bei mindestens 521. Rund 27.967 (+71) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt LB

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 14.09.)

Affalterbach ( 192 | 0 )
Asperg ( 781 | 1 )
Benningen am Neckar ( 274 | 0 )
Besigheim ( 715 | 1 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.721 | 12 )
Bönnigheim ( 587 | 2 )
Ditzingen ( 1.324 | 4 )
Eberdingen ( 328 | 0 )
Erdmannhausen ( 206 | 0 )
Erligheim ( 160 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 657 | 1 )
Freudental ( 172 | 0 )
Gemmrigheim ( 285 | 0 )
Gerlingen ( 780 | 1 )
Großbottwar ( 380 | 1 )
Hemmingen ( 360 | 1 )
Hessigheim ( 72 | 1 )
Ingersheim ( 303 | 4 )
Kirchheim am Neckar ( 396 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 964 | 6 )
Kornwestheim ( 2.157 | 7 )
Löchgau ( 312 | 2 )
Ludwigsburg ( 5.360 | 22 )
Marbach am Neckar ( 787 | 3 )
Markgröningen ( 824 | 1 )
Möglingen ( 766 | 0 )
Mundelsheim ( 142 | 0 )
Murr ( 293 | 2 )
Oberriexingen ( 132 | 0 )
Oberstenfeld ( 411 | 1 )
Pleidelsheim ( 342 | 0 )
Remseck am Neckar ( 1.371 | 7 )
Sachsenheim ( 1.130 | 2 )
Schwieberdingen ( 550 | 13 )
Sersheim ( 332 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 524 | 3 )
Tamm ( 470 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 1.585 | 8 )
Walheim ( 156 | 2 )

red

Impfzentren in Baden-Württemberg schließen am 30. September – auch Ludwigsburg betroffen

Zum 30. September schließt das Land Baden-Württemberg alle Impfzentren: Die derzeit noch 45 baden-württembergischen Impfzentren schließen zum 30. September 2021. Corona-Impfungen werden danach durch die Ärzteschaft durchgeführt. Bis Ende Dezember soll es zusätzlich weiterhin Mobile Impfteams geben. Das gab das Gesundheitsministerium am Dienstag bekannt.

Die derzeit noch 45 baden-württembergischen Impfzentren schließen nach Angaben des Miinisteriums planmäßig zum 30. September 2021. Die Impfungen sollen dann noch stärker als schon bisher durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie die Betriebsärzteschaft durchgeführt werden. Für eine Übergangszeit von drei Monaten wird es zusätzlich weiterhin Mobile Impfteams in Baden-Württemberg geben, um die niedergelassene Ärzteschaft zu unterstützen – bei der Durchführung von Auffrischimpfungen von immobilen Personen zum Beispiel in Altenheimen oder Pflegeeinrichtungen sowie bei Impfungen an Schulen oder bei offenen Impf-Aktionen. Dies teilte Gesundheitsminister Lucha am Dienstag in Stuttgart mit.

Unterstützung durch Mobile Impfteams

Ab 1. Oktober bis Ende Dezember werden dazu 30 Mobile Impfteams (MIT) in Baden-Württemberg landkreisübergreifend im Einsatz sein, so das Ministerium. Die MIT sind regional ausgewogen an zwölf ausgewählte Krankenhausstandorte angebunden. Den einzelnen Standorten werden konkrete Landkreise zugeordnet, die gleichberechtigt versorgt werden sollen.

Bei den Standorten handelt es sich um Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Offenburg, Ravensburg, Schwäbisch Hall, Stuttgart, Tübingen, Ulm und Villingen-Schwenningen. Damit ist die landesweit flächendeckende Unterstützung der niedergelassenen Ärzteschaft sichergestellt. Dabei wurden die Standorte so ausgewählt, dass sie regional ausgeglichen über das Land verteilt sind. Zusätzlich wurden nach Angaben des Ministeriums vor allem die Zahlen der zu versorgenden Heime und deren Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigt. Die Standorte versorgen dabei die ihnen zugeordneten Kreise.

„Mittlerweile haben rund 64 Prozent der Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger mindestens eine erste Impfung erhalten, 61 Prozent sind bereits voll immunisiert. Auf dieser Grundlage können die Impfzentren wie geplant zum 30. September schließen und die Impfungen, wie bei allen anderen Impfungen üblich, wieder vorrangig in die Regelversorgung übergehen, so Minister Lucha und mahnte gleichzeitig: “Die Corona-Pandemie ist noch nicht überstanden. Mit den ausgewogen im Land verteilten Mobilen Impfteams sind wir aber gut auf den Herbst vorbereitet“.

red

Helfen gibt dem Leben Sinn

Für den gebrechlichen Nachbarn den Rasen mähen, ein Paket mit Geschenken für bedürftige Kinder schnüren oder einfach jemandem die Tür aufhalten: Wer anderen hilft, aktiviert die gleichen Hirnareale des Belohnungssystems wie beim Essen oder Sex. “Zu helfen zählt zu den Dingen, die dem Leben überhaupt erst Sinn geben”, so der britische Anthropologe Dr. Oliver Scott Curry.

Für Curry, der seit mehr als 20 Jahren die Gründe und Auswirkungen von Hilfsbereitschaft untersucht, sind Gesundheit, Glück und Helfen eng miteinander verknüpft. Völlig frei von egoistischen Motiven muss Hilfsbereitschaft deshalb nicht sein. Jedes bisschen zählt, wird mit Glücksgefühlen belohnt und macht die Welt tatsächlich ein Stückchen besser, zitiert ihn das Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau”.

Dabei erzielen keineswegs nur große Heldentaten positive Effekte. Wirkungsvoll sind schon ganz kleine, alltägliche Gesten. Dass viele kleine Akte der Hilfsbereitschaft die Gesellschaft tragen, wird gerade in Krisen wie der Corona-Pandemie deutlich. In einer Umfrage des Zukunftsforschers Dr. Horst Opaschowski gaben jüngst 86 Prozent der Befragten an, zuletzt hilfsbereiter geworden zu sein.

Übrigens: Es ist nie früh und selten zu spät, ein fürsorglicher Mensch zu werden. Erster Schritt: Sich bewusst zu machen, womit man anderen etwas Gutes tun kann. Und zwar indem man die Perspektive wechselt und sich in das Gegenüber und seine Situation hineinversetzt.

Manchmal motivieren auch andere Menschen zum Helfen. Denn Helfen steckt an, fand Anthropologe Curry in mehreren Studien heraus: “Wird man Zeuge, wie eine andere Person selbstlos handelt, weckt dies ein heimliches Bedürfnis, genauso zu handeln.” Dies steigere die eigene Hilfsbereitschaft spürbar.

Rudolf Huber  glp

Besserer Grippe-Schutz für Senioren

Die Grippesaison 2021/2022 könnte heftig ausfallen. Die beiden wichtigsten Gründe dafür: Durch die Corona-Lockerungen kommt es erstens wieder zu mehr Begegnungen. Zweitens kamen die Menschen in der vergangenen Saison mit weniger Viren in Kontakt, so dass das Immunsystem kaum trainiert wurde. “Menschen ab 60 Jahren, Schwangere sowie diejenigen, die aufgrund einer chronischen Erkrankung ein erhöhtes Risiko haben sich anzustecken und einen schweren Verlauf zu erleiden, sollten möglichst für Oktober-November einen Termin für die Grippe-Schutzimpfung mit ihrem Haus- oder Facharzt vereinbaren”, rät der Pharmakonzern Sanofi.

Da die Wirksamkeit einer Impfung gegen Influenza bei älteren Erwachsenen geringer sein kann, sind für Menschen ab 60 Jahren Hochdosis-Grippe-Impfstoffe entwickelt worden, die einen besseren Schutz vor einer Grippe-Infektion und möglichen Komplikationen bieten können als standarddosierte Grippe-Impfstoffe. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt daher allen Personen ab 60 Jahren einen Hochdosis-Grippe-Impfstoff.

In der Grippesaison 2018/19 war rund die Hälfte der Patienten, die aufgrund einer Grippe-Erkrankung stationär behandelt werden mussten, älter als 60 Jahre. In dieser Altersgruppe kam es häufiger zu schweren Verläufen bis hin zu Todesfällen. Mit dem Alter sinkt die Abwehrfähigkeit des Körpers, Gebrechlichkeit und Grunderkrankungen nehmen zu. Deshalb haben Grippeviren ein leichteres Spiel als bei jüngeren Menschen. Ältere Menschen vor der Grippe und ihren schwerwiegenden Folgen zu schützen, ist daher besonders wichtig.

“Ob erhöhtes Risiko oder nicht, eine Grippe sollte niemand unterschätzen”, sagen die Experten. “Erwachsene haben unmittelbar nach der Infektion ein höheres Risiko, einen Schlaganfall bzw. Herzinfarkt zu erleiden.” Bereits bestehende Grunderkrankungen könnten sich verschlimmern und schwerer, sogar lebensbedrohlich, verlaufen; darunter Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenentzündungen, chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD, sowie Stoffwechselerkrankungen, insbesondere Diabetes mellitus.

Wer gegen Covid19 geimpft worden ist, senke damit nicht sein Risiko, an der Grippe zu erkranken. Nur wer den Impfschutz gegen beide Erkrankungen wahrnehme, beuge einer Erkrankung mit diesen schweren Atemwegserkrankungen vor. Die Grippe-Impfung ist für jeden kostenlos, für den sie empfohlen wird, und kann – im Abstand von mindestens 14 Tagen, wie es die Stiko derzeit empfiehlt – auch vor oder nach einer Covid19-Schutzimpfung erfolgen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt jedenfalls eine Impfquote von 75 Prozent unter Erwachsenen ab 60 Jahren.

Lars Wallerang / glp

 

So sehen die Corona-Zahlen am Montag aus

Am Montag gab es laut dem Landesgesundheitsamt in Baden-Württemberg weitere 663 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus und 14 weitere COVID-19-Todesfälle. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt nun bei 91.

Die Lage in Baden-Württemberg: 

Screenshot: Landesgesundheitsamt BW

Nach Daten des DIVI-Intensivregisters von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 13.09.2021, 16 Uhr insgesamt 204 COVID-19-Fälle in Baden- Württemberg in intensivmedizinischer Behandlung, davon werden 89 invasiv beatmet. Am vergangenen Freitag waren es noch 171 Intensivpatienten, von denen 82 beatmet wurden.

Die 7-Tage Hospitalisierungsinzidenz (Hospitalisierungen bezogen auf 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg) liegt bei 2,2.

Seit Beginn der Pandemie wurden bislang insgesamt 547.913 laborbestätigte COVID-19-Fälle aus allen 44 Stadt- bzw. Landkreisen berichtet, darunter 10.549 Todesfälle. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt landesweit 91 pro 100.000 Einwohner. Die 7-Tage-Inzidenz für COVID-19 Fälle mit einer abgeschlossenen Impfserie (zweimal geimpft oder mit Johnson geimpft) beträgt 18,9 (Vergangenen Freitag: 18,7) / 100.000 Einwohner, gegenüber 203,8 / 100.000 Einwohner (Vergangenen Freitag: 208) für Ungeimpfte, nicht vollständig geimpfte COVID-19 Fälle und Fälle ohne Angaben zum Impfstatus.

Und so sehen die aktuellen Zahlen vom Montag im Landkreis Ludwigsburg aus: 

Screenshot: Landratsamt LB

Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Montag bei 87,9 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 95,3. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand: 13.09.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 31 Neuinfektionen registriert. Die Zahl der Corona-Toten im Kreis Ludwigsburg  bleibt unverändert bei mindestens 521. Rund 27.896 (+91) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt LB

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 13.09.)

Affalterbach ( 192 | 0 )
Asperg ( 780 | 0 )
Benningen am Neckar ( 274 | 0 )
Besigheim ( 714 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.709 | 1 )
Bönnigheim ( 585 | 0 )
Ditzingen ( 1.320 | 1 )
Eberdingen ( 328 | 1 )
Erdmannhausen ( 206 | 0 )
Erligheim ( 160 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 656 | 2 )
Freudental ( 172 | 0 )
Gemmrigheim ( 285 | 0 )
Gerlingen ( 779 | 0 )
Großbottwar ( 379 | 0 )
Hemmingen ( 359 | 0 )
Hessigheim ( 71 | 0 )
Ingersheim ( 299 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 396 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 958 | 0 )
Kornwestheim ( 2.150 | 1 )
Löchgau ( 310 | 0 )
Ludwigsburg ( 5.338 | 13 )
Marbach am Neckar ( 784 | 2 )
Markgröningen ( 823 | 0 )
Möglingen ( 766 | 1 )
Mundelsheim ( 142 | 0 )
Murr ( 291 | 1 )
Oberriexingen ( 132 | 0 )
Oberstenfeld ( 410 | 0 )
Pleidelsheim ( 342 | 0 )
Remseck am Neckar ( 1.364 | 7 )
Sachsenheim ( 1.128 | 3 )
Schwieberdingen ( 537 | 1 )
Sersheim ( 332 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 521 | 2 )
Tamm ( 470 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 1.577 | 3 )
Walheim ( 154 | 0 )

red

So sehen die Corona-Zahlen am Sonntag aus

Die Lage in Baden-Württemberg: Am Sonntag gab es laut dem Landesgesundheitsamt in Baden-Württemberg weitere 503 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus und 2 weitere COVID-19-Todesfälle. Vor genau einer Woche waren es 662 Neuinfektionen und ein Todesfall. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz sinkt leicht und liegt bei 91,8.

Und so sehen die aktuellen Zahlen vom Sonntag im Landkreis Ludwigsburg aus: 

Screenshot: Landratsamt LB

Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Sonntag bei 95,3 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 98,6. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand: 12.09.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 4 Neuinfektionen registriert. Die Zahl der Corona-Toten im Kreis Ludwigsburg  bleibt unverändert bei mindestens 521. Rund 27.805 (+111) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt LB

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 12.09.)

Affalterbach ( 192 | 0 )
Asperg ( 780 | 0 )
Benningen am Neckar ( 274 | 0 )
Besigheim ( 714 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.708 | 0 )
Bönnigheim ( 585 | 1 )
Ditzingen ( 1.319 | 0 )
Eberdingen ( 327 | 0 )
Erdmannhausen ( 206 | 0 )
Erligheim ( 160 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 654 | 0 )
Freudental ( 172 | 0 )
Gemmrigheim ( 285 | 0 )
Gerlingen ( 779 | 0 )
Großbottwar ( 379 | 0 )
Hemmingen ( 359 | 0 )
Hessigheim ( 71 | 0 )
Ingersheim ( 299 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 396 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 958 | 0 )
Kornwestheim ( 2.149 | 0 )
Löchgau ( 310 | 0 )
Ludwigsburg ( 5.325 | 0 )
Marbach am Neckar ( 782 | 0 )
Markgröningen ( 823 | 0 )
Möglingen ( 765 | 0 )
Mundelsheim ( 142 | 0 )
Murr ( 290 | 0 )
Oberriexingen ( 132 | 0 )
Oberstenfeld ( 410 | 0 )
Pleidelsheim ( 342 | 1 )
Remseck am Neckar ( 1.357 | 1 )
Sachsenheim ( 1.125 | 1 )
Schwieberdingen ( 536 | 0 )
Sersheim ( 332 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 519 | 0 )
Tamm ( 470 | -1 )
Vaihingen an der Enz ( 1.574 | 1 )
Walheim ( 154 | 0 )

red