Was Sie über die richtige Ernährung wissen sollten

Die richtige Ernährung hat großen Einfluss auf die Gesundheit. Also Finger weg vom Fett und mehr Vitamine auf den Tisch. An dieses recht simple Rezept erinnert jetzt die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V. (DGEM) anlässlich der bundesweiten Herzwochen.

Viel Gemüse, Hülsenfrüchte, Salat, Obst, Fisch und Vollkornprodukte – dagegen eher wenige, vor allem aber die richtigen Fette, wenig Zucker, Salz und Alkohol. “Präventive Ernährung funktioniert nicht über einzelne Nahrungsbestandteile, sondern vielmehr über Ernährungsmuster”, sagt Professor Dr. Anja Bosy-Westphal, Leiterin der Abteilung Humanernährung an der Agrar- und Ernährungswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität Kiel.

Nicht nur die klassische Mittelmeerkost hat sich als wirksame Ernährungsform bewährt, auch die sogenannte New Nordic Diet ist durch eine gesunde und nachhaltige Lebensmittelauswahl charakterisiert und erweitert damit die Auswahl von gesunden Rezepten.

In Studien konnte das Risiko für Herzinfarkte, Schlaganfälle und andere akute Herz-Kreislauf-Ereignisse damit deutlich gesenkt werden. Auch Menschen, die bereits mit Herzproblemen zu kämpfen haben – bei denen etwa die Herzkranzgefäße bereits verengt sind oder die bereits einen Infarkt erlitten haben – profitieren von einem gesunden Ernährungsmuster. “Um das Risiko eines weiteren kritischen Ereignisses zu reduzieren gelten prinzipiell dieselben Empfehlungen wie in der Primärprävention”, erklärt Bosy-Westphal.

Laut Gesundheitsexperten ist eine gesunde Ernährungsweisen bereits im Kindergarten und in der Schule sehr wichtig. Auch Maßnahmen wie die Kennzeichnung und Verteuerung ungesunder Lebensmittel könnten dazu beitragen, das Ernährungsverhalten langfristig zu verbessern.

Ralf Loweg / glp

Ab 01.12. – Land verschärft Corona-Regeln

Das öffentliche Leben in wird im Dezember weiter eingeschränkt. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am Montag eine Verschärfung der Corona-Verordnung des Landes beschlossen. Ab dem 01.12. dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Verschärfung der Regelungen der Corona-Verordnung ab dem 1. Dezember und zur Maskenpflicht:

Es dürfen sich statt bisher zehn ab dem 1. Dezember 2020 nur noch maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Anders als bisher zählen die Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren nicht zur Personenzahl und sind von dieser Regelung ausgenommen. Bestehen zwei Haushalte aus mehr als fünf Personen über 14 Jahren, gilt trotzdem die Obergrenze von fünf Personen.

Die Ausnahme für geradlinige Verwandte (Großeltern-Eltern-Kinder) jeweils einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt weiter. Diese dürfen auch aus mehr als zwei Haushalten kommen. Es dürfen aber auch hier insgesamt nicht mehr als fünf Personen sein.

Ja, da es darum geht, die Kontakte weiter einzuschränken ist es dann nicht mehr möglich Besuch zu empfangen.

Kinder bis einschließlich 14 Jahren (also bis zu ihrem 15. Geburtstag) zählen bei der Berechnung der Personenzahl nicht mit. Damit soll vermieden werden, dass es ob der Begrenzung auf fünf Personen zu besonderen sozialen Härten kommt.

Es gilt aber auch hier weiter die Beschränkung, dass die Kinder aus maximal zwei Haushalten kommen dürfen oder mit der Ausgangsperson (Einladender) geradlinig verwandt sein müssen. So sind Treffen oder Feiern mit Kindern aus mehr als zwei Haushalten weiterhin nicht erlaubt.

Bei nicht privaten Veranstaltungen wie Eigentümerversammlung, Vereinsversammlungen, Kirchengemeinderäte sind keine Änderungen geplant. Es gilt weiterhin kritisch zu prüfen, ob die Veranstaltung nicht verschoben, oder virtuell durchgeführt werden kann. Wenn die Veranstaltung durchgeführt werden muss gelten die in der Corona-Verordnung beschriebenen Hygieneauflagen.

Ab dem 1. Dezember gilt auch für Arbeits- und Betriebsstätten eine Maskenpflicht. Diese Pflicht besteht insbesondere in Fluren, Treppenhäusern, Teeküchen, Pausenräumen, sanitären Einrichtungen und sonstigen Begegnungsflächen.

Von dieser Pflicht kann am eigenen Arbeitsplatz abgewichen werden, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen dauerhaft sicher eingehalten werden kann. Die Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass die Maßnahmen eingehalten werden.

Die Maskenpflicht gilt auch in Arbeitsstätten unter freiem Himmel, auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle.

Die Maskenpflicht gilt nicht in Einrichtungen wie Kindergärten, Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen und Einrichtungen zur Kleinkindbetreuung, für Kinder, pädagogisches Personal und Zusatzkräfte dieser Einrichtungen.

Des weiteren gilt ab dem 1. Dezember eine Maskenpflicht auch vor Einkaufszentren, Ladengeschäften und Märkten sowie den zugehörigen Parkplätzen.

Wie bisher gilt die Maskenpflicht auch weiter in stark frequentierten Fußgängerbereichen wie Einkaufsstraßen, Fußgängerzonen und Plätzen. Dazu können jetzt auch je nach zeitlichen und räumlichen Gegebenheiten auch Friedhofs-, Kirch-, Schul-, Wander- und sonstige Fußwege zählen, wenn dort viel Fußgänger unterwegs sind und der Abstand nicht eingehalten werden kann. Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch Städte und Gemeinden.

In den Schulen gilt weiter die Maskenpflicht ab der fünften Klasse. Dies ist in der Corona-Verordnung des Kultusministeriums geregelt.

Darüber hinaus gelten die bisherigen Regeln zur Maskenpflicht weiter.

An den Weihnachtstagen dürfen maximal zehn Personen zusammenkommen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren (also bis zu ihrem 15. Geburtstag) zählen bei der Berechnung der Personenzahl nicht mit. Ansonsten gilt die obere Begrenzung auf zehn Personen unabhängig von Verwandtheitsgrad der Personen.

Für Weihnachten ist die Beschränkung auf zwei Haushalte aufgehoben. Mit dieser Regelung soll Weihnachten auch in diesem besonderen Jahr als Fest im Kreise von Familie und Freunden, wenn auch im kleineren Rahmen, möglich sein. Denn diese Tage sind für den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders wichtig.

Ob eine solche Lockerung realisiert werden kann, hängt entscheidend von der weiteren Entwicklung des pandemischen Geschehens ab und wird Mitte Dezember 2020 geprüft und entschieden.

In Baden-Württemberg wird es für Silvester keine Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen geben.

Ähnlich wie in anderen Bundesländern dürfen in Baden-Württemberg Hotels über die Weihnachtstage öffnen. Diese Regel gilt für Reisende, die zu einem Familienbesuch unterwegs sind und ist auf den Zeitraum vom 23. bis 27. Dezember 2020 beschränkt. Weiterhin nicht erlaubt sind in dieser Zeit Beherbergungen zu touristischen Zwecken (Urlaub, Städtereisen etc.).

In den kommenden Wochen stellt die Landesregierung für Lehrkräfte, Pflegeeinrichtungen, die Impfzentren und Obdachlose mehrere zehn Millionen FFP2-Masken zur Verfügung.

Die Verteilung der Masken soll in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Landesverbänden erfolgen. Für die Lehrkräfte und das Personal an den Schulen versendet das Kultusministerium die Masken direkt an die Schulen.

Die Landesregierung plant die Weihnachtsferien auf den 19. Dezember vorzuziehen. Dies ist unabhängig von der Corona-Verordnung und wird in den kommenden Tagen final geklärt.

Für die Ferienregelung der Kitas sind die Träger – in der Regel die Städte und Gemeinden – verantwortlich. Das Land hat auf die Ferienregelung hier keinen Einfluss.

Das Sozialministerium kann den Städten und Gemeinden im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht weitere Weisungen für ergänzende regionale Maßnahmen bei außergewöhnlich starkem Infektionsgeschehen (Hotspotstrategie) erteilen. Hierfür ist eine Grenze von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen innerhalb von sieben Tagen angesetzt. Die genauen Maßnahmen werden derzeit noch festgelegt.

red

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

RKI meldet am Montag 11.169 Corona-Neuinfizierte – Im Vergleich zur Vorwoche fast unverändert

Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut am Montagmorgen +11.169 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Montag vor einer Woche stieg die Zahl der Neuinfektionen um rund 300. Damals waren 10.864 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern waren es 14.611 Fälle. Erfahrungsgemäß fallen jedoch die Zahlen am Wochenende niedriger aus, da nicht alle Gesundheitsämter am Wochenende ihre Daten rechtzeitig übermitteln und auch weniger Menschen sich testen lassen. (Stand: 30.11.)

Am vergangenen Freitag (20.11.) wurde mit 23.648 Neuinfizierten, der höchste Wert seit Ausbruch der Pandemie gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden.  

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.053.869 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 16.248. Das sind 125 mehr als am Vortag. Rund 739.100 (+16.800) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 30.11)

red

So denken die Menschen in Deutschland über die Corona-Impfung

Gleich mehrere Impfstoffen gegen das Coronavirus befinden sich weltweit in der Pipeline. Schon bald könnte die ersten Impfungen starten. Doch wie sieht es eigentlich mit der Impfbereitschaft der Menschen aus?

In einer Ipsos-Umfrage in 15 Ländern, die in Zusammenarbeit mit dem Weltwirtschaftsforum durchgeführt wurde, geben im Oktober 2020 immerhin 69 Prozent der Deutschen an, dass sie sich impfen lassen würden, wenn ein Impfstoff gegen das Coronavirus verfügbar wäre – zwei Prozentpunkte mehr als drei Monate zuvor. In den meisten anderen untersuchten Ländern nimmt die Impfbereitschaft dagegen spürbar ab. Große Unterschiede bestehen auch hinsichtlich des Zeitpunktes, ab wann man sich impfen lassen würde, sobald ein COVID-19-Impfstoff für alle verfügbar ist.

Danach gefragt, wie schnell man eine Schutzimpfung vornehmen würde, wenn ein Impfstoff für alle verfügbar wäre, äußern sich viele Befragte eher zögerlich. In Deutschland würde sich nicht einmal jeder vierte Befragte (23 Prozent) sofort impfen lassen.

Etwa die Hälfte der Bundesbürger (47 Prozent) würde zumindest nicht länger als drei Monate abwarten wollen, zwei Drittel der Deutschen (66 Prozent) planen eine Impfung innerhalb eines Jahres nach der Zulassung und Auslieferung eines Corona-Impfstoffs. Lediglich eine kleine Minderheit der Befragten beabsichtigt, länger als ein Jahr (5,0 Prozent) oder sogar mehr als zwei Jahre (6,0 Prozent) abzuwarten, bevor sie sich gegen COVID-19 impfen lässt.

Im internationalen Vergleich ist die generelle Bereitschaft zur Impfung in Indien (87 Prozent), China (85 Prozent) und Südkorea (83 Prozent) am höchsten.

Am geringsten ist die Akzeptanz eines Corona-Impfstoffs in Frankreich: 54 Prozent der Befragten würden sich momentan für eine Impfung entscheiden. Auch in anderen Ländern wie Australien, Spanien oder Brasilien sinkt die Impfbereitschaft der Bürger spürbar.

Die Beweggründe für die Ablehnung eines Impfstoffs in Teilen der Bevölkerung sind vielfältig. In Deutschland fürchtet ein Drittel der Befragten, dass dieses die klinische Prüfungsphase wohlmöglich zu schnell durchläuft (33 Prozent). Drei von zehn Befragten dieser Personengruppe haben laut eigener Aussage Bedenken wegen möglicher Nebenwirkungen. 15 Prozent bezweifeln wiederum, dass die Impfung überhaupt wirksam sein wird. Und rund zehn Prozent lehnen Impfstoffe grundsätzlich.

Ralf Loweg / glp

Rund 1.300 Corona-Infizierte weniger als in der Vorwoche

Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter am Samstag + 21.695 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Samstag vor einer Woche sank die Zahl der Neuinfektionen um rund 1.300. Damals waren 22.964 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern waren es 22.806 Fälle(Stand: 28.11.)

Am vergangenen Freitag wurde mit 23.648 Neuinfizierten, der höchste Wert seit Ausbruch der Pandemie gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden. (Stand: 28.11)  

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.028.089 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 15.965. Das sind 379 mehr als am Vortag. Der bislang höchste Stand war am Freitag mit 426 gemeldeten Todesfällen binnen eines Tages erreicht worden. Rund 711.000 (+14.900) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 28.11)

red

Neue Corona-Quarantäne-Verordnung ab Samstag

Ab Samstag, 28. November 2020, gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung-Absonderung. Danach müssen sich Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder sein könnten – das sind Krankheitsverdächtige, positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen engen Kontaktpersonen der Kategorie I – zum Schutz ihrer Mitmenschen in häusliche Quarantäne begeben. Sie sollten sich also sofort und ohne Umwege nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und dort möglichst keinen Besuch empfangen. Das gab das Sozialministerium am Freitag bekannt,

Die Verordnung enthält einheitliche Regelungen für Baden-Württemberg, wonach sich die genannten Personen sofort und ohne weitere Anordnung der örtlich zuständigen Behörde selbständig in Quarantäne begeben müssen. Dadurch sollen mögliche weitere Ansteckungen oder Übertragungen besser verhindert sowie eine Entlastung der Gesundheitsämter erreicht werden.

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Die Quarantäne ist aus infektiologischer Sicht eine entscheidende Maßnahme zur Unterbrechung möglicher Infektionsketten und damit zum Schutz aller Menschen schnellstmöglich umzusetzen“.

Die wesentlichen Regelungsinhalte im Überblick

  • Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus haben und damit krankheitsverdächtig sind (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns etc.), müssen sich unverzüglich nach Anordnung oder Durchführung eines PCR-Tests in Quarantäne begeben. Erhält diese Person ein negatives Testergebnis, so endet die Quarantäne automatisch.
  • Positiv auf das Coronavirus getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntnisnahme des positiven Testergebnisses zuhause isolieren. Die häusliche Isolation endet in der Regel 10 Tage nach dem positiven Test oder nach Symptombeginn.
  • Wenn eine Person mittels Antigentest positiv getestet wurde, wird empfohlen eine PCR-Testung anzuschließen. Ist auch der PCR-Test positiv, so verbleibt die Person bis zum Ende der 10 Tage in häuslicher Isolation.
  • Für Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen beginnt die Quarantäne unverzüglich nachdem diese von dem positiven Test der im Haushalt lebenden Person erfahren haben. Die Quarantäne endet frühestens 14 Tage (ab dem 1. Dezember 2020 frühestens 10 Tage) nach der Testung oder nach dem Symptombeginn der positiv getesteten Person.
  • Hatte man Kontakt zu einer positiv getesteten Person, muss man sich dann unverzüglich in Quarantäne begeben, wenn einem mitgeteilt wird, dass man vom Gesundheitsamt als Kontaktpersonen der Kategorie I eingestuft wurde. Die Quarantäne endet in der Regel 14 Tage (ab dem 1. Dezember 2020 in der Regel 10 Tage) nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person.

Hinweis zu der Quarantänedauer

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 25. November 2020 sind Bund und Länder darin übereingekommen, das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne ab dem 1. Dezember 2020 grundsätzlich einheitlich auf im Regelfall 10 Tage festzulegen. Die Verordnung wird in diesem Punkt zum 1. Dezember 2020 entsprechend angepasst.

Das Recht der zuständigen Behörden, von der Verordnung abweichende oder weitergehende Maßnahmen zu erlassen, bleibt unberührt.

Das Ministerium für Soziales und Integration wiederholt seinen Appell an alle Menschen in Baden-Württemberg, den Infektionsschutz sehr ernst zu nehmen und sich entsprechend freiwillig bei ersten Symptomen, die auf eine Infektion hindeuten, in häusliche Quarantäne zu begeben. Gesundheitsminister Manne Lucha: „Die Ansage muss ganz klar heißen: Wir bleiben zuhause und retten damit Menschenleben.“

red

Mehr als eine Million Corona-Infizierte in Deutschland – Höchstwert bei Corona-Todesfällen

In Deutschland hat die Gesamtzahl der mit dem Corona-Virus infizierte Menschen die traurige Marke von einer Million überschritten, das meldete das RKI am Freitagmorgen. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion hat nach RKI-Angaben einen neuen Höchstwert erreicht. 426 Fälle meldete das RKI innerhalb eines Tages.

Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter am Freitag + 22.806 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Freitag vor einer Woche sank die Zahl der Neuinfektionen um rund 800. Damals waren 23.648 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern waren es 22.268 Fälle. (Stand: 27.11.)

Am vergangenen Freitag wurde mit 23.648 Neuinfizierten, der höchste Wert seit Ausbruch der Pandemie gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden. (Stand: 27.11)  

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.006.394 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 15.586.Das sind 426 mehr als am Vortag. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Pandemie. Der bislang höchste Stand war am  vergangenen Mittwoch mit 410 gemeldeten Todesfällen binnen eines Tages erreicht worden. Rund 696.100 (+20.000) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 27.11)

red

Corona-Verordnungen werden ab 01. Dezember verschärft – Das sind die Maßnahmen

Der starke Anstieg der Corona-Neuinfektionen konnte zwar gestoppt werden, jedoch haben die Maßnahme die Infektionszahlen nicht so gedrückt, wie die Bundesregierung und die Länderchefs gehofft haben. Am Mittwoch wurden daher verschärfte Corona-Verordnungen beschlossen, die ab dem 01. Dezember gelten.

Bund und Länder hatten am 28. Oktober einschneidende, bis Ende November befristete Maßnahmen beschlossen, um die erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen. Schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle und auch eine Überlastung des Gesundheitssystems sollten damit verhindert werden.

Einen Monat später ist festzustellen: Der exponentielle Anstieg der Infektionen konnte gebremst, die erhoffte Trendwende im November jedoch noch nicht erreicht werden. “Wir können uns mit diesem Teilerfolg auf gar keinen Fall begnügen”, erklärte dazu Kanzlerin Merkel. “Die Nachricht des Robert-Koch-Instituts, dass in den letzten 24 Stunden 410 Menschen an COVID-19 gestorben sind, erinnert uns auf traurigste Weise daran, dass hinter den Statistiken eben menschliche Schicksale und Lebenswege stehen, die zum Teil viel zu früh enden”, so Merkel.

“Wir brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung”

Angesichts dieser Entwicklung habe man zwei Botschaften an die Bürgerinnen und Bürger: “einmal Danke”, dass sie “in den letzten Wochen in ihrer großen Mehrheit die gravierenden Einschränkungen erneut solidarisch mitgetragen haben”. Aber auch die klare Aussage, dass die Lage es Bund und Ländern nicht erlaubt, die Maßnahmen aus dem November aufzuheben.

Es komme weiterhin auf jeden Einzelnen an, so Merkel. “Wir brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung. Geduld, Solidarität und Disziplin werden noch einmal auf eine harte Probe gestellt.” Vieles deute darauf hin, dass 2021 Erleichterungen mit sich bringen wird – gerade mit Blick auf die Impfstoffe. Dieser Ausblick könne helfen, “Schritt für Schritt die Pandemie zu überwinden und bis dahin noch die Geduld, die Solidarität aufzubringen”, so Merkel.

Maßnahmen bundesweit verlängert

Bund und Länder haben die bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie daher bundesweit bis zum 20. Dezember 2020 verlängert. Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Die Bevölkerung wird aufgerufen, die Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen. Die Anzahl der sich in den Geschäften befindlichen Kunden wird begrenzt – bei einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich im Geschäft nur eine Person pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche befinden. Auch für größere Einrichtungen gibt es entsprechende Beschränkungen.

Die finanzielle Unterstützung des Bundes und der Länder für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird fortgeführt. Die Novemberhilfe wird in den Dezember verlängert und das Regelwerk der Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst.

Kontakte vermeiden

Alle Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Auch alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen, insbesondere touristische Reisen auch ins Ausland unter anderem in Hinblick auf die Skisaison sind zu vermeiden. Die Bundesregierung wird gebeten, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass bis zum 10. Januar Skitourismus nicht zugelassen wird.

Mit der Verlängerung der bestehenden Maßnahmen soll bis zum 20. Dezember 2020 eine bundesweit signifikante Verbesserung der Situation erreicht werden. Wegen des hohen Infektionsgeschehens werden jedoch auch über den Jahreswechsel hinaus umfassende Beschränkungen notwendig sein. Davon gehen Bund und Länder aus. Deshalb werden sie vor Weihnachten eine weitere Überprüfung vornehmen.

Weitere Maßnahmen nötig

Um die Eindämmung des Infektionsgeschehens in den Wintermonaten mittelfristig abzusichern, halten Bund und Länder weitere spezielle Maßnahmen für erforderlich. Sie sollen ab 1. Dezember gelten und werden von den Ländern umgesetzt:

  • Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
  • Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten.
  • In Arbeits- und Betriebsstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen; dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.
  • Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen.

Diese Maßnahmen werden im Rahmen künftiger Konferenzen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder regelmäßig bewertet.

Besondere Regeln für Weihnachtsfeiertage

Für die Weihnachtstage gelten gesonderte Regeln für die Kontaktbeschränkungen. Denn diese Tage sind für den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders wichtig.

  • Für die Zeit vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 können die Personenobergrenzen für Zusammenkünfte in Innenräumen und im Freien erweitert werden: Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis sind bis maximal 10 Personen insgesamt möglich. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
    Um Ansteckungsrisiken zu vermeiden ist es sinnvoll, wo immer möglich, fünf bis sieben Tage vor familiären Begegnungen insbesondere mit älteren Familienmitgliedern die Kontakte auf wirklich notwendigste zu reduzieren.
  • Zum Jahreswechsel empfehlen Bund und Länder den Verzicht auf Silvesterfeuerwerk. Auf belebten Straßen und Plätzen ist die Verwendung von Pyrotechnik untersagt.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.

Schulen und Kitas bleiben offen

Nach wie vor hat das Offenhalten von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen höchste Priorität. Schule ist ein Ort des Lernens, aber auch ein Ort des sozialen Miteinanders. Bund und Länder wollen deshalb so lange wie möglich am Unterricht vor Ort festhalten und haben gleichzeitig den Infektions- und Gesundheitsschutz im Blick.

In Regionen mit einer Indizenz von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gilt auf dem Schulgelände aller Schulen dort, wo der Abstand nicht eingehalten wird/im Unterricht in weiterführenden Schulen ab Klasse 7 für alle Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Bei hoher Inzidenz weitergehende Maßnahmen

Bei einem Infektionsgeschehen mit einer Indizenz oberhalb von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche sollen darüber hinaus weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den Jahrgängen ab Jahrgangsstufe 8 schulspezifisch umgesetzt werden, welche die Umsetzung der AHA+L-Regeln besser gewährleisten – etwas Hybrid- oder Wechselunterricht.

Auf regionale Situationen regional reagieren

Um auf besondere regionale Situationen angemessen reagieren zu können, haben Länder die Möglichkeit, von den verschärften Regeln abzuweichen – und zwar bei einer Inzidenz von deutlich unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen an sieben aufeinander folgenden Tagen und einer sinkenden Tendenz der Inzidenz. Dies gilt, sofern andere relevante Indikatoren, wie zum Beispiel die Auslastung der Intensivkapazitäten und die Handlungsfähigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdiensts dem nicht entgegenstehen.

Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen diese Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung der Infektionszahlen zu erreichen.

red

Quelle: Bundesregierung

22.268 Corona-Neuinfizierte binnen 24 Stunden in Deutschland

In Deutschland meldeten die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut binnen 24 Stunden + 22.268 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Donnerstag vor einer Woche fiel die Zahl der Neuinfektionen um rund 300. Damals waren 22.609 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern waren es 18.633 Fälle. (Stand: 26.11.)

Am vergangenen Freitag wurde mit 23.648 Neuinfizierten, der höchste Wert seit Ausbruch der Pandemie gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden. (Stand: 26.11)  

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 983.588 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 15.160. Das sind 389 mehr als am Vortag. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Pandemie. Der bislang höchste Stand war gestern mit 410 gemeldeten Todesfällen binnen eines Tages. Rund 676.100 (+19.600) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 26.11)

red

Wenn Kinder-Spielzeug zur Gefahr wird

Weihnachten ist immer auch die Zeit der Geschenke. Vor allem die Kleinen machen dann große Augen. Doch Vorsicht, liebe Eltern: Damit die Kinder auch lange Freude an ihren neuen Spielsachen haben, kommt es auf eine bedachte Auswahl beim Kauf an. Die Experten vom TÜV Süd geben ein paar wichtige Tipps.

Spielzeug soll robustem Umgang Stand halten, nicht abfärben und dem Kind Spaß machen. Deshalb möchten sich die Verbraucher vor dem Kauf vergewissern, ein qualitativ gutes Produkt zu erwerben. Die TÜV SÜD-Studie “Safety Gauge” Studie zeigt, dass für 70 Prozent der Verbraucher die Produktsicherheit das wichtigste Auswahlkriterium ist. Funktionalität, Leistung und Preis rangieren dahinter.

Vorsicht ist geboten, wenn die vollständige Adresse des Herstellers oder des Importeurs nicht angegeben ist. Handelt es sich dabei auch noch um ein unverhältnismäßig billiges Produkt, ist das häufig ein Indiz, dass sich der Hersteller nicht mit den gesetzlichen und normativen Regelungen auseinandergesetzt hat.

Deutsche Unternehmen betreiben in der Regel einen großen Aufwand, um sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Haben Spielzeuge einen eigenartigen oder chemischen Geruch, sollten sie nicht in Kinderhände gelangen. Besonders Kleinkinder, die ihr Spielzeug ertasten und häufig auch in den Mund nehmen, sind hier durch Schadstoffe wie Weichmacher oder Phtalate gefährdet.

Bevor das Spielzeug in Kinderhände kommt, sollten sich Eltern mit der Bedienungsanleitung vertraut machen und die Warnhinweise des Herstellers beachten. Plastikspielzeuge sollten vor dem ersten Gebrauch und regelmäßig gereinigt sowie kontrolliert werden.

Plüsch- und Stofftiere sollten ebenfalls vor dem ersten Gebrauch gewaschen werden. Dabei bestehen sie schon den ersten Test, ob Bänder, Schleifen oder Knöpfe auch wirklich gut befestigt sind. Auch hier ist regelmäßiges Waschen empfehlenswert.

Als Prüfgrundlage werden produktspezifische Normen und Prüfprogramme herangezogen. Zusätzlich gibt das Siegel “Schadstoffgeprüft” Auskunft, ob die entsprechenden Grenzwerte eingehalten beziehungsweise unterschritten werden.

Ralf Loweg / glp