Geimpft, Getestet, Genesen: Das sagt die neue 3G-Regel

In ganz Deutschland gilt ab heute die 3G-Regel. Ungeimpfte bzw. Personen die nicht genesen sind, müssen sich ab heute vor dem Restaurantbesuch, im Kino, im Schwimmbad beim Friseur oder anderen körpernahen Dienstleistungen testen lassen. In Baden-Württemberg gilt die 3G-Regel bereits seit dem 16. August .

Erhalten bleibt für alle jedoch weiter die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann gilt weiterhin die Maskenpflicht. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit. Auch die die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen.

Testpflicht für nicht geimpfte oder genesene Personen in Baden-Württemberg

Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss seit dem 16. August in einigen Bereichen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. In bestimmten Bereichen ist sogar ein negativer PCR-Test erforderlich – dieser darf höchstens 48 Stunden alt sein. Dies gilt für ganz Baden-Württemberg einheitlich – unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderausweis oder Schülerausweis. Ausgenommen sind auch sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.

Die Testpflicht für ungeimpfte Personen gilt in folgenden Bereichen:

  • Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Mehr Informationen zu den aktuellen Regelungen in diesem Bereich finden Sie in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
  • Galerien, Museen, Gedenkstätten sowie Archive, Bibliotheken und Büchereien – Personen die lediglich Medien abholen oder zurückgeben brauchen keinen 3G-Nachweis.
  • Gastronomische Angebote in Innenräumen – das Abholen von Speisen ist ohne 3G-Nachweis erlaubt.
  • Für externe Gäste in Betriebskantinen sowie Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz.
  • Vergnügungsstätten in Innenräumen wie Spielhallen, Wettstuben und Casinos.
  • Generell bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien, bei mehr als 5.000 Besucherinnen und Besuchern und/oder der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dazu zählen unter anderem:
    • Konzerte
    • Theater- oder Opernaufführungen
    • Stadtführungen
    • Betriebs- und Vereinsfeiern
    • Filmvorführungen
    • Stadt- und Volksfeste
    • Sportveranstaltungen
  • Messen Ausstellungen und Kongresse.
  • Bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Kosmetische Fußpflege, Massagestudios, Tattoo- und Piercingstudios, Laser- und IPL-Studios für kosmetische Behandlungen, Friseurbetriebe, Barbershops und Massagestudios.
  • Bei Sport im Innenbereich, etwa in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen.
  • Saunen und ähnlichen Einrichtungen wie Solarien, Dampfbäder oder Hamame.
  • Touristische Fahrtangebote wie Fluss- und Seeschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehre, Zeppelinrundflügen und Museumsflügen.
  • Zutritt zu geschlossenen Räumen in Freizeitparks und anderen Freizeiteinrichtungen wie zoologischen und botanischen Gärten sowie Hochseilgärten, Indoor-Spielplätze und Minigolf-Anlagen.
  • Angebote der Erwachsenenbildung wie Volkshochschulkursen in geschlossenen Räumen.
  • Bei Angeboten von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen.
  • In Beherbergungsbetrieben wie Hotels aller Art, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser , Ferienparks, Sharing-Unterkünfte wie etwa airbnb-Angebote, (Dauer-)Campingplätze und kostenpflichtige Wohnmobil-Stellplätze  ist ein Test bei Anreise und dann alle drei Tage während des Aufenthalts erforderlich.
  • Clubs und Diskotheken. Nicht geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen PCR-Test vorweisen.
  • Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen.

Die Testpflicht gilt nicht für Freizeit- und Amateursport in Sportstätten im Freien, Badeseen mit kontrolliertem Zugang und Freibädern sowie für Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb und Spitzen- oder Profisport.
Ausgenommen von der Testpflicht sind religiöse Veranstaltungen.

Bei Veranstaltungen/Aktivitäten in geschlossenen Räumen müssen alle Besucherinnen und Besucher müssen einen Geimpftennachweis, einen Genesenennachweis oder ein negativen Corona Antigen-Schnelltest vorweisen.

Anbieterinnen/Anbieter, Veranstalterinnen/Veranstalter, Betreiberinnen/Betreiber und Dienstleisterinnen/Dienstleister sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet.

Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen und privaten Feiern

Anbieterinnen/Anbieter, Veranstalterinnen/Veranstalter, Betreiberinnen/Betreiber und Dienstleisterinnen/Dienstleister sind generell verpflichtet ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher bzw. Kundinnen und Kunden zu erfassen. Er hat die Gesamtverantwortung für die Organisation zu übernehmen. Im Einzelhandel müssen die Kontaktdaten nicht erhoben werden.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucherinnen und Besucher muss der Veranstalter dem örtlichen Gesundheitsamt im Vorhinein das Hygienekonzept vorlegen.

Die Kontaktbeschränkungen und Regelungen für private Feiern werden aufgehoben.

Tests bleiben bis 11. Oktober kostenlos

Die Tests können weiter wie bisher vor Ort in der Einrichtung unter Aufsicht des Betreibers stattfinden, in einer Corona-Teststation oder am Arbeitsplatz, wenn dort entsprechend qualifiziertes Personal zur Bestätigung des Testergebnisses vorhanden ist.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass Antigen-Schnelltests  bis 11. Oktober 2021 weiter durch die öffentliche Hand finanziert werden und für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos bleiben. Danach müssen Personen, die sich nicht impfen lassen möchten die Antigen-Schnelltest selbst bezahlen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre. Kostenlose Tests gibt es weiterhin für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt – insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen  gibt es zudem weiter ein engmaschiges kostenloses Testangebot in den Schulen.

red

7-Tage-Inzidenz bei fast 50

Seit Montag spielt in Baden-Württemberg die Sieben-Tage-Inzidenz keine Rolle mehr: Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen.

Der Fokus liegt nun besonders auf der sogenannten „3G-Regel“. Für Geimpfte, Genesene oder (negativ) Getestete gibt es  erheblich weniger Einschränkungen – egal wie hoch die Corona-Inzidenz im jeweiligen Landkreis gerade ist.

Die Lage in Baden-Württemberg: 

Nach Daten des DIVI-Intensivregisters von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind insgesamt 75 COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizinischer Behandlung. Am Vortag waren es 73 Fälle. Davon werden 37 (49,33 %) invasiv beatmet (Vortag: 41). Die Inzidenz liegt Baden-Württemberg weit bei 46,6. Stand: 21.08.2021 20:19 Uhr

Und so sehen die aktuellen Zahlen vom Samstag im Landkreis Ludwigsburg aus: 

Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Samstag bei 49,9 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 43,5. Vor genau einer Woche bei 29,9. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand:21.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 47 Neuinfektionen registriert. (Vortag: 43; Vorwoche: 23). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt bei mindestens 520. Rund 26.750 (+29) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Anteil der COVID-19 PatientInnen an der Gesamtzahl der Intensivbetten:

Die dargestellten Zahlen basieren jeweils auf den aktuellsten Meldungen von 1310 Erwachsenen Meldebereichen* aus den letzten 7 Tagen. Dargestellte Kapazitäten und Fallzahlen umfassen Erwachsene. Stand: 21.08.2021 19:19 * umfasst ggf.nicht alle Meldebereiche eines Krankenhausstandortes. Quelle: DIVI-Intensivregister

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 21.08.)

Affalterbach ( 177 | 0 )
Asperg ( 757 | 0 )
Benningen am Neckar ( 261 | 1 )
Besigheim ( 677 | 2 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.569 | 6 )
Bönnigheim ( 552 | 1 )
Ditzingen ( 1.255 | 6 )
Eberdingen ( 311 | 1 )
Erdmannhausen ( 198 | 1 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 632 | 1 )
Freudental ( 168 | 0 )
Gemmrigheim ( 267 | 0 )
Gerlingen ( 743 | 2 )
Großbottwar ( 362 | 0 )
Hemmingen ( 342 | 2 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 277 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 378 | 1 )
Korntal-Münchingen ( 884 | 1 )
Kornwestheim ( 2.061 | 2 )
Löchgau ( 298 | 1 )
Ludwigsburg ( 5.034 | 8 )
Marbach am Neckar ( 737 | 1 )
Markgröningen ( 791 | 1 )
Möglingen ( 718 | 0 )
Mundelsheim ( 139 | 0 )
Murr ( 269 | 1 )
Oberriexingen ( 126 | 0 )
Oberstenfeld ( 394 | 1 )
Pleidelsheim ( 324 | 4 )
Remseck am Neckar ( 1.278 | 1 )
Sachsenheim ( 1.057 | 0 )
Schwieberdingen ( 488 | 0 )
Sersheim ( 324 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 489 | 0 )
Tamm ( 441 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 1.510 | 1 )
Walheim ( 148 | 3 )

red

Wasser ist der ideale Durstlöscher

Wasser ist ein Lebens-Elixier und das gesündeste Getränk überhaupt. Doch wenn es nicht aus dem Hahn kommen soll, ist die Auswahl riesig. Das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau gibt eine Entscheidungshilfe für den idealen Durstlöscher.

Leitungswasser oder Mineralwasser? Eine vom Bundesumweltministerium geförderte Studie hat gezeigt, dass Leitungswasser im Schnitt fast 600 Mal weniger CO2 erzeugt als ein Mineralwasser. Allerdings kann manches Wasser aus der Flasche mit hohen Mineralstoffgehalten punkten, die kein Trinkwasser erreicht.

Unter Klimaschutzaspekten ist Wasser aus der Region die erste Wahl. Eine Schweizer Vergleichsstudie hat ergeben: Mineralwasser aus der Auvergne in Frankreich beispielsweise, das 1.100 Kilometer entfernt in Hannover getrunken wird, belastet die Umwelt etwa dreimal mehr als ein Wasser, das aus dem nahen Weserbergland herübergefahren wird.

Übrigens sollte man mit dem Trinken nicht warten, bis der Durst kommt. Das Verlangen zeigt nämlich bereits einen Mangel an Flüssigkeit an. Daher lieber schon vorher zum Glas greifen. Tipp für Menschen, die leicht vergessen zu trinken: Es gibt Apps, die daran erinnern. Oder man stellt sich die Tagesration schon morgens bereit und gießt sich regelmäßig ein Glas ein.

Ob man dabei Wasser mit oder ohne Kohlensäure wählt, ist eine Frage des Geschmacks. Mit Kohlensäure schmeckt Wasser spritziger und erfrischender. Sollte die Kohlensäure zu vermehrtem Aufstoßen veranlassen, kann Sodbrennen die Folge sein. Verbraucherzentralen raten daher, bei empfindlichem Magen stilles Wasser zu wählen.

Rudolf Huber / glp

Tipps gegen Haarausfall

Kraftvolles und glänzendes Haar wünschen sich viele. Doch nicht jedem ist dies dauerhaft gegeben. Ein gesunder Mensch verliert zwischen 50 und 100 Haare pro Tag. Wenn es deutlich mehr sind, das Haar ausdünnt oder sich kahle Stellen bilden, spricht man von krankhaftem Haarausfall.

Dieser ist meist erblich bedingt, kann aber auch auf Erkrankungen wie Diabetes mellitus oder der Schilddrüse zurückzuführen sein. Auch Hormonveränderungen, zum Beispiel durch Schwangerschaft und Stillzeit oder nach dem Absetzen hormoneller Verhütungsmittel, kommen als Auslöser infrage. Darüber hinaus begünstigen Stress und ein Mikronährstoffmangel den Haarausfall. Auf die Versorgung mit Mikronährstoffen zu achten, kann Haarausfall verringern.

Haare bestehen hauptsächlich aus dem Eiweiß Keratin. Vitamin D und Biotin (Vitamin B7) werden für dessen Aufbau benötigt. Wer unter Haarausfall leidet, sollte ärztlich überprüfen lassen, ob ein Vitamin-D-Mangel vorliegt und diesen durch ein hochwertiges Mikronährstoff-Präparat ausgleichen.

Ein Biotinmangel ist selten, kann aber ebenfalls zu Haarausfall führen. Biotin ist beispielsweise in Trockenhefe, Rinderleber und Eiern enthalten. Auch der Mineralstoff Silizium ist in den Haaren, der Haut und den Nägeln zu finden. Erste Studien liefern Hinweise, dass er eine Wechselwirkung mit Keratin eingeht und so die Haare festigt. Ein hoher Siliziumgehalt in den Haarfasern könnte das Haar glänzender machen und Haarausfall verringern.

Omega-3-Fettsäuren verbessern die Feuchtigkeit von Haaren und Kopfhaut. Das stärkt die Haarwurzeln und die Hautschichten, in denen diese fest verankert sind. Dadurch wird Haarausfall unwahrscheinlicher. Der Haarverlust kann außerdem ein Anzeichen für einen Eisenmangel sein. Der Mineralstoff ist wichtig für die Zellteilung und so unter anderem am strukturellen Haaraufbau beteiligt. In der Nahrung kommt Eisen vermehrt in tierischen Produkten vor.

Ein erhöhtes Risiko für einen Mangel haben daher Vegetarier und Veganer. Wird dieser Mangel durch eine Blutuntersuchung festgestellt, kann die Einnahme von Eisenpräparaten zum Ausgleich sinnvoll sein. Auch der Mineralstoff Zink ist ein wichtiger Faktor im Zellzyklus. Ein Mangel kann dazu führen, dass Haare frühzeitig ausfallen. Ein besonders guter Zinklieferant ist Rindfleisch. Vegetarier können auf Linsen ausweichen.

 

Lars Wallerang / glp

Das müssen Sie vor dem Italien-Urlaub beachten

Corona macht das Reisen kompliziert. Besser gesagt: Die Behörden haben kleine Bürokratie-Monster erschaffen. Beispiel: Urlaubs-Land Italien. Der 3-G-Standard (Geimpfte, Genesene, Getestete) genügt nicht mehr. Ein online erhältliches Formular gilt es auszufüllen. Problem: Erstens wissen nicht alle Touristen, dass es diese Hürde gibt. Und zweitens ist das Procedere nicht gerade einfach.

“EU dPLF” heißt das Einreiseformular, dessen kryptische Abkürzung bereits Bände spricht. “Wir haben rein zufällig beim Gespräch mit einem ADAC-Mitarbeiter von diesen Bestimmungen erfahren”, sagt der Düsseldorfer Rentner Bernhard Wagner gegenüber dem Motor-Informations-Dienst (mid). Er und seine Frau seien derzeit im Schwarzwald und wollten mit dem Auto über die Schweiz nach Südtirol. Mit dem veralteten Handy könne man sich nicht registrieren. Und ein Smartphone besitze er nicht.

Die bisherige mid-Recherche nach Anlaufstellen, die im Bereich IT ungeübten Touristen behilflich sein könnten, blieb ergebnislos. Das Formular ist zudem trotz der umständlichen Menüführung inklusive Verifizierung der Mailadresse auch noch lückenhaft. Es fehlen Reiseziele und Grenzübergänge, die aber angegeben werden müssen. Selbst versierte PC-Nutzer schauen verdutzt auf den Bildschirm.

Den Tourismus-Behörden und auch dem Auswärtigen Amt fällt als Service nicht mehr ein, als das ziemlich monströse “EU digitales Passagier-Lokalisierungs-Formular (EU dPLF)” zu verlinken. Darüber, wie das italienische Behördenpersonal im Land und an den Grenzen konkret verfährt, ist noch nichts Spruchreifes bekannt. Dass es zu Konfusionen kommt, ist schon mal garantiert. Und ob dem Virus dadurch Einhalt geboten wird, müssen Gesundheitsexperten beurteilen.

Lars Wallerang / glp

Immer mehr bestätigte Corona-Neuinfektionen im Landkreis

Seit Montag spielt in Baden-Württemberg die Sieben-Tage-Inzidenz keine Rolle mehr: Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen. Damit setzt das Land die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August um.

Der Fokus liegt nun besonders auf der sogenannten „3G-Regel“. Für Geimpfte, Genesene oder (negativ) Getestete gibt es  erheblich weniger Einschränkungen – egal wie hoch die Corona-Inzidenz im jeweiligen Landkreis gerade ist.

Die Lage in Baden-Württemberg: 

Screenshot: Lagebericht / Landesgesundheitsamt BW – 19.08.21

Nach Daten des DIVI-Intensivregisters (www.intensivregister.de) von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 19.08.2021, 16 Uhr 64 COVID-19-Fälle in Baden- Württemberg in intensivmedizinischer Behandlung, davon werden 34 (53,1 %) invasiv beatmet. Der Anteil an COVID-19 Fällen in intensivmedizinischer Behandlung an der Gesamtzahl der betreibbaren ITS-Betten beträgt 2,7 %.

So sehen die aktuellen Zahlen vom Donnerstag im Landkreis Ludwigsburg aus: 

Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Donnerstag bei 40,5 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 33,9. Vor genau einer Woche bei 26,6. Das geht aus Zahlen von Donnerstagnachmittag hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand:19.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 62 Neuinfektionen registriert. (Vortag: 42; Vorwoche: 31). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 519. Rund 26.715 (+17) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 19.08.)

Affalterbach ( 177 | 1 )
Asperg ( 756 | 0 )
Benningen am Neckar ( 260 | 0 )
Besigheim ( 673 | 1 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.561 | 7 )
Bönnigheim ( 551 | 0 )
Ditzingen ( 1.247 | 3 )
Eberdingen ( 310 | 1 )
Erdmannhausen ( 196 | 2 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 631 | 4 )
Freudental ( 168 | 0 )
Gemmrigheim ( 267 | 0 )
Gerlingen ( 739 | 4 )
Großbottwar ( 360 | 2 )
Hemmingen ( 334 | 3 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 276 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 377 | 4 )
Korntal-Münchingen ( 881 | 0 )
Kornwestheim ( 2.059 | 1 )
Löchgau ( 297 | 0 )
Ludwigsburg ( 5.016 | 8 )
Marbach am Neckar ( 734 | 3 )
Markgröningen ( 791 | 2 )
Möglingen ( 716 | 0 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 266 | 0 )
Oberriexingen ( 126 | 1 )
Oberstenfeld ( 393 | 0 )
Pleidelsheim ( 319 | 1 )
Remseck am Neckar ( 1.276 | 3 )
Sachsenheim ( 1.057 | 4 )
Schwieberdingen ( 487 | 3 )
Sersheim ( 324 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 488 | 0 )
Tamm ( 441 | 2 )
Vaihingen an der Enz ( 1.508 | 1 )
Walheim ( 145 | 0 )

red

Herzprobleme nach Corona-Infektion

Eine SARS-CoV-2-Infektion kann das Herz schwächen, es erholt sich jedoch bei den meisten Patienten nach zwei Monaten wieder. Das haben Wissenschaftler des Deutschen Zentrums für Herz-Kreislauf-Forschung (DZHK) in München und des LMU Klinikums bei COVID-19-Patienten nachgewiesen.

Für ihre Studie untersuchten die Forscher 32 Patienten, die wegen ihrer Corona-Erkrankung im Krankenhaus behandelt wurden. Bei 18 Studienteilnehmern deuteten erhöhte Werte des Biomarkers Troponin darauf hin, dass das Herz geschädigt war. 14 Patienten hatten keine erhöhten Troponin-Werte. Die Forscher konnten in beiden Gruppen eine geschwächte Herzfunktion messen, insgesamt betraf das 66 Prozent der Patienten. “Dieser hohe Anteil hat uns überrascht, denn es war mehr als wir aufgrund der Symptome erwartet hätten”, sagt Dr. Ludwig Weckbach von der Medizinischen Klinik und Poliklinik I des LMU Klinikums. 16 der COVID-19-Patienten mit erhöhten Troponinwerten hatten eine verschlechterte Herzfunktion, in der Gruppe ohne erhöhte Troponinwerte waren es fünf Personen.

Bei den meisten Patienten waren beide Herzkammern betroffen, das galt insbesondere für die Gruppe mit Herzmuskelschädigungen. Hier hatten sich bei 80 Prozent die Werte für beide Herzkammern verschlechtert. “Die gute Nachricht ist, dass sich die Herzfunktion bei den meisten Patienten wieder erholt hat”, so Weckbach. Das ergab ein Kontrollcheck nach zwei Monaten.

In der untersuchten Patientengruppe waren neben zuvor gesunden Personen manche bereits vorerkrankt, etwa mit Bluthochdruck oder Diabetes. Das durchschnittliche Alter lag bei 62 Jahren. Verglichen mit der Gruppe ohne Schädigungen am Herz waren Patienten mit Herzschäden älter, hatten mehr Vorerkrankungen und mussten häufiger auf der Intensivstation behandelt und beatmet werden.

Bereits bei den ersten COVID-19-Patienten, die in einem Krankenhaus in China behandelt wurden, konnten erhöhte Troponinwerte festgestellt werden. Mittlerweile schätzen Forscher weltweit, dass bei 30 Prozent der COVID-19-Patienten akute Schäden am Herz auftreten können. Was diese Schäden für die Herzfunktion bedeuten, wird nun nach und nach erforscht. “Unsere Studie hat gezeigt, dass die fortgeschrittenen Ultraschallmethoden geeigneter sind, um zu erkennen, wie sich eine SARS-CoV2-Infektion auf die Herzfunktion auswirkt”, sagt Weckbach. Größere kontrollierte Studien seien nun nötig, um herauszufinden, was die vorübergehend verschlechterten Herzwerte für den langfristigen Verlauf der Erkrankung bedeuten.

Rudolf Huber / glp

Aromatisch gegen Plagegeister

Natürlich gegen Plagegeister: Bei Stechmücken scheinen die ätherischen Öle einiger Pflanzen sehr unbeliebt zu sein. Tatsächlich mögen die lästigen Insekten intensive Gerüche wie von Nelken, Minze, Eukalyptus oder Rosmarin überhaupt nicht. “Auch das weniger stark riechende Citronella-Öl aus Zitronengras kann Stechmücken für kurze Zeit fernhalten”, so Friederike Habighorst-Klemm, Apothekerin aus Emmendingen, im Apothekenmagazin “Senioren Ratgeber”.

Ganz wichtig ist, dass die Aroma-Öle nicht unverdünnt aufgetragen werden, sagt die Expertin: “Je konzentrierter sie sind, desto eher reizen sie die Haut. Die Mittel dürfen deshalb auf keinen Fall mit den Augen oder Schleimhäuten in Berührung kommen.”

Manche Menschen reagieren außerdem allergisch auf die Inhaltsstoffe. Und: Die Öle sollten grundsätzlich außer Reichweite von Kindern aufbewahrt werden – bei Babys und Kleinkindern können sie im schlimmsten Fall Atemnot auslösen.

Eine gute Alternative zu reinen Aroma-Ölen sind Fertigpräparate als Spray, die etwa Wirkstoffe aus Zitronengras, Geranie oder Eukalyptus enthalten. “Effektiver als Aroma-Öle wirken übrigens chemische Mückenabwehrmittel, sogenannte Repellents”, verrät die Apothekerin. “Die Mittel sind mindestens so hautverträglich wie die ätherischen Öle und halten Mücken viel länger fern.”

Zubereitungen mit Aroma-Ölen empfiehlt Habighorst-Klemm aber gerne zur Mückenstichbehandlung. Denn sie kühlen die Haut und desinfizieren die juckenden Stellen.

Rudolf Hube / glp

Die aktuellen Corona-Zahlen vom Mittwoch

Seit Montag spielt in Baden-Württemberg die Sieben-Tage-Inzidenz keine Rolle mehr: Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen. Damit setzt das Land die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August um.

Der Fokus liegt nun besonders auf der sogenannten „3G-Regel“. Für Geimpfte, Genesene oder (negativ) Getestete gibt es  erheblich weniger Einschränkungen – egal wie hoch die Corona-Inzidenz im jeweiligen Landkreis gerade ist.

Die Lage in Baden-Württemberg: 

Screenshot: Landesgesundheitsamt (Stand: 18.08.21 – 16Uhr)

Nach Daten des DIVI-Intensivregisters (www.intensivregister.de) von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 18.08.2021, 16 Uhr insgesamt 61 COVID-19-Fälle (Vortag: 58) in Baden-Württemberg in intensivmedizinischer Behandlung, davon werden 31 (Vortag: 31) invasiv beatmet. Insgesamt sind derzeit 2.010 Intensivbetten (Vortag:2009) von betreibbaren 2.349 Betten belegt.

So sehen die aktuellen Zahlen vom Mittwoch im Landkreis Ludwigsburg aus: 

Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Mittwoch bei 33,9 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 32,3. Vor genau einer Woche bei 24,2. Das geht aus Zahlen von Mittwochnachmittag hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand:18.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 42 Neuinfektionen registriert. (Vortag: 63; Vorwoche: 41). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 519. Rund 26.698 (+11) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 18.08.)

Affalterbach ( 176 | 0 )
Asperg ( 756 | 0 )
Benningen am Neckar ( 260 | 0 )
Besigheim ( 672 | 1 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.554 | 6 )
Bönnigheim ( 551 | 0 )
Ditzingen ( 1.244 | 1 )
Eberdingen ( 309 | 0 )
Erdmannhausen ( 194 | 0 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 627 | 1 )
Freudental ( 168 | 0 )
Gemmrigheim ( 267 | 1 )
Gerlingen ( 735 | 1 )
Großbottwar ( 358 | 0 )
Hemmingen ( 331 | 2 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 276 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 373 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 881 | 3 )
Kornwestheim ( 2.058 | 2 )
Löchgau ( 297 | 1 )
Ludwigsburg ( 5.008 | 5 )
Marbach am Neckar ( 731 | 0 )
Markgröningen ( 789 | 4 )
Möglingen ( 716 | 2 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 266 | 1 )
Oberriexingen ( 125 | 0 )
Oberstenfeld ( 393 | 1 )
Pleidelsheim ( 318 | 0 )
Remseck am Neckar ( 1.273 | 5 )
Sachsenheim ( 1.053 | 0 )
Schwieberdingen ( 484 | 4 )
Sersheim ( 324 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 488 | 0 )
Tamm ( 439 | 1 )
Vaihingen an der Enz ( 1.507 | 0 )
Walheim ( 145 | 0 )

red

Krankschreibungen: Rückenprobleme auf Platz eins

Die Arbeitsbedingungen im Home-Office sind oft nicht optimal. Häufig fehlen dort ein geeigneter Schreibtisch und Bürostuhl. Die Folge: Das lange Sitzen in ungesunder Haltung vor dem Rechner führt zu mehr Nacken-, Schulter- und Rückenbeschwerden. Und deshalb sind diese erstmals seit Jahren Ursache Nummer eins für Krankschreibungen.

Laut der Daten der KKH Kaufmännische Krankenkasse sind im ersten Halbjahr 2021 bundesweit rund ein Fünftel (20,4 Prozent) der eingereichten Atteste auf Muskel-Skelett-Erkrankungen zurückzuführen. Im ersten Corona-Jahr 2020 lag der Anteil noch bei 17,3 Prozent, die Jahre zuvor schwankte er zwischen 15 und 16 Prozent.

Im Vergleich zu anderen Diagnosen stiegen aber nicht nur die Fallzahlen, sondern auch die Krankheitsdauer: 25,4 Prozent der Fehltage führt die KKH bisher in diesem Jahr auf Erkrankungen des Bewegungsapparates zurück. In den Jahren zuvor schwankte der Anteil noch zwischen 22 und 23 Prozent. “Insgesamt verursachten KKH-versicherte Arbeitnehmer mit diagnostizierten Muskel-Skelett-Erkrankungen bis Ende Juni dieses Jahres 1,5 Millionen Fehltage im Job”, so die Assekuranz.

Außer unpassender Infrastuktur können auch psychische Belastungen Verspannungen und Schmerzen verursachen. So schlagen etwa die Corona-bedingte Wirtschaftskrise, Existenzängste, Unsicherheit und das Gefühl des Kontrollverlusts auf die Seele. Durch Home-Office verschwimmen außerdem die Grenzen zwischen Arbeits- und Privatleben immer mehr, etwa wenn es durch den Wegfall des Arbeitsweges vom Bett direkt an den Rechner geht und weit nach Feierabend noch berufliche Anrufe und Mails erledigt werden.

Weil viele Beschäftigte auch nach Ende der Pandemie von zu Hause aus arbeiten werden, rät die KKH Unternehmen, einen stärkeren Fokus auf die Gesundheit im Home-Office zu legen und ihr betriebliches Gesundheitsmanagement den neuen Herausforderungen anzupassen. Dazu gehören nicht nur im Büro, sondern auch zu Hause ein ergonomischer Arbeitsplatz und bedarfsgerechte Präventionsmaßnahmen, etwa aktive Pausen und spezifische Rückenübungen.

Rudolf Huber / glp