7-Tage-Inzidenz im Landkreis steigt stark

Seit Samstag gelten in Baden-Württemberg neue Corona-Regeln. Viele Maßnahmen wurden gelockert, einige wie die Maskenpflicht bis zum 02. April verlängert.

Das Landratsamt Ludwigsburg hat am Sonntagnachmittag vorläufig 1.421 neue Corona-Fälle gemeldet. Die Inzidenz steigt laut dem Gesundheitsamt in Ludwigsburg deutlich und liegt aktuell bei 1.325. Am Vortag: 1.196,8. Am vergangenen Donnerstag lag der Wert noch bei 951,8. Die Zahl der Corona-Toten im Kreis Ludwigsburg liegt bei mindestens 692 (Vortag: 692) (Stand: 20.03.22 – 17Uhr)

Grafik: Gesundheitsamt LB

Bestätigte Fälle nach Gemeinde | (Differenz zum Vortag) Stand: 20.03.2022

Affalterbach ( 920 | 21 )
Asperg ( 3.179 | 4 )
Benningen am Neckar ( 1.389 | 7 )
Besigheim ( 2.923 | 29 )
Bietigheim-Bissingen ( 10.239 | 65 )
Bönnigheim ( 1.991 | 5 )
Ditzingen ( 5.409 | 32 )
Eberdingen ( 1.284 | 60 )
Erdmannhausen ( 1.095 | 9 )
Erligheim ( 610 | 26 )
Freiberg am Neckar ( 3.260 | 2 )
Freudental ( 618 | 1 )
Gemmrigheim ( 1.164 | 0 )
Gerlingen ( 3.738 | 15 )
Großbottwar ( 2.001 | 6 )
Hemmingen ( 1.728 | 2 )
Hessigheim ( 531 | 22 )
Ingersheim ( 1.347 | 14 )
Kirchheim am Neckar ( 1.730 | 31 )
Korntal-Münchingen ( 4.527 | 74 )
Kornwestheim ( 8.297 | 211 )
Löchgau ( 1.207 | 3 )
Ludwigsburg ( 21.273 | 78 )
Marbach am Neckar ( 3.420 | 115 )
Markgröningen ( 3.238 | 8 )
Möglingen ( 2.598 | 19 )
Mundelsheim ( 704 | 42 )
Murr ( 1.503 | 4 )
Oberriexingen ( 537 | 4 )
Oberstenfeld ( 1.687 | 1 )
Pleidelsheim ( 1.387 | 66 )
Remseck am Neckar ( 5.690 | 60 )
Sachsenheim ( 4.267 | 39 )
Schwieberdingen ( 2.685 | 43 )
Sersheim ( 1.199 | 19 )
Steinheim an der Murr ( 2.469 | 18 )
Tamm ( 2.379 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 6.044 | 154 )
Walheim ( 659 | 0 )

red

 

Gesetzliche Krankenkassen halten Impfpflicht für nicht umsetzbar

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hält die geplante Umsetzung der allgemeinen Impfpflicht für nicht umsetzbar. Das berichtet “Bild” (Montagausgabe) unter Berufung auf die Vorlage für die Anhörung am heutigen Montag im Bundestag. Demnach sei allein die organisatorische Umsetzung des Briefanschreibens an alle Versicherten “mit Haus- und Bordmitteln der Krankenkassen unmöglich”, zitiert “Bild” aus dem Papier.

Eine notwendige europaweite Ausschreibung und der Papiermangel würden eine fristgerechte Versendung der Briefe bis zum 15. Mai ausschließen. Auch warnen die Kassen vor millionenfachen Nachfragen und Beschwerden, die ihre hauseigenen Callcenter überlasten könnten. Technisch sei zudem nicht möglich, Impf-Nachweise abgesehen vom digitalen Impf-Zertifikat sicher zu überprüfen, merken die Kassen.

Wie “Bild” weiter schreibt, nennen die Krankenkassen außerdem die Übertragung der Kontrolle einer staatlichen Impfpflicht “ordnungspolitisch falsch” und beziehen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss vom 09. Juni 2004 – 2 BvR 1248/03), wonach ihre Hauptaufgabe die Gewährleistung des öffentlich-rechtlich geregelten Krankenversicherungsschutzes ist: “Durch die Übertragung von Kontrollpflichten auf die Krankenkassen wird von diesem Grundsatz erheblich abgewichen.”

red / dts

RKI meldet rund 92 000 Corona-Neuinfektionen – Inzidenz fast unverändert

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Montagmorgen vorläufig 92.314 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 0,1 Prozent oder 64 Fälle weniger als am Montagmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz stieg trotzdem laut RKI-Angaben von gestern 1708,7 auf heute 1714,2 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Dass die Zahl der neuen Fälle gegenüber der Vorwoche sank, der Inzidenzwert aber stieg, ist nur möglich, weil das RKI letzte Woche zahlreiche Nachmeldungen aus früheren Zeiträumen hatte, die aber in die Inzidenzwertberechnung nicht eingehen. Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 3.964.700 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 358.000 mehr als vor einer Woche. Außerdem meldete das RKI nun 13 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus.

Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 1.339 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 191 Todesfällen pro Tag (Vortag: 192). Damit liegt die Zahl der Todesfälle nun bei 126.929. Insgesamt wurden bislang 18,77 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet. Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.

red

Umfrage: Nur zwei Prozent der Ungeimpften würden sich bei Impfpflicht impfen lassen

Nur zwei Prozent der Ungeimpften würden sich nach Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht impfen lassen. Das ist das Ergebnis einer Befragung des Allensbach-Instituts im Auftrag des Berufsverbands der Präventologen, über die die “Welt” (Samstagausgabe) berichtet. Die große Mehrheit der ungeimpften Befragten (61 Prozent) will im Falle der Impfpflicht-Einführung Bußgelder auf sich nehmen oder sich von der Pflicht befreien lassen.

37 Prozent der Ungeimpften haben sich demnach noch nicht entschieden. Doch auch, wenn sich von den Unentschlossenen die Hälfte für eine Impfung entscheiden würde, würde die Impfquote ab 16 Jahren das laut Allensbach nur um 1,7 Prozent steigern, heißt es in einer Mitteilung des Berufsverbands der Präventologen. “Mit diesem Ergebnis der Allensbach-Studie wird klar, dass die Impfpflicht die erhoffte Wirkung, einer Steigerung der Impfquote, nicht erreichen kann. Die Impfquote aus Österreich, nach Einführung der Pflicht, belegt diese Realität zusätzlich”, sagte Ellis Huber, Vorsitzender des Berufsverbands der Präventologen, zu den Umfrageergebnissen. Insgesamt befürworten 51 Prozent aller Befragten die Einführung der Impfpflicht. Von den geimpften Personen spricht sich ein Viertel gegen die Einführung einer Impfpflicht aus und knapp die Hälfte der Bevölkerung bezweifelt laut der Umfrage, dass eine allgemeine Impfpflicht durchsetzbar und die Einhaltung kontrollierbar sei.

Auch sind 44 Prozent der Bevölkerung demnach überzeugt, dass die Pandemie durch eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland nicht enden werde. 34 Prozent gaben an, dass eine Impfpflicht keinen Sinn ergebe, wenn immer wieder neue Varianten des Coronavirus auftauchten. Für die Erhebung im Februar 2022 befragte das Allensbach-Institut insgesamt 1.033 Personen ab 16 Jahren.

Von den Befragten waren 84 Prozent mindestens doppelt geimpft, 69 Prozent auch mit einer Auffrischungsimpfung und elf Prozent waren demnach ungeimpft.

red /  dts

RKI meldet rund 260.000 Corona-Neuinfektionen

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Samstagmorgen vorläufig 260.239 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 9,8 Prozent oder 23.153 Fälle mehr als am Samstagmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz stieg laut RKI-Angaben von gestern 1706,3 auf heute 1735 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Das ist wie schon in den letzten Tagen wieder ein Allzeithoch. Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 3.973.200 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 377.600 mehr als vor einer Woche und mehr als jemals zuvor. Außerdem meldete das RKI nun 221 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus.

Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 1.346 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 192 Todesfällen pro Tag (Vortag: 196). Damit liegt die Zahl der Todesfälle nun bei 126.867. Insgesamt wurden bislang 18,55 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet. Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.

red

Diese neuen Corona-Regeln gelten ab Samstag in Baden-Württemberg

Der Bundestag hat am Freitag und damit einen Tag vor Auslaufen der alten Corona-Regeln die von den Koalitionsfraktionen geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Die Länder sollen demnach ab dem 20. März nur noch befugt sein, bestimmte Auflagen anzuordnen. Dazu zählen die Maskenpflicht in Krankenhäusern und im ÖPNV, sowie Testpflicht unter anderem in Krankenhäusern, Schulen, Kitas oder Asylbewerberunterkünften. Zudem soll die Maskenpflicht auch im Luft- und Personenfernverkehr bestehen bleiben, die jedoch von der Bundesregierung ausgesetzt werden kann.

Das Land Baden-Württemberg hat am Freitag eine geänderte Corona-Verordnung veröffentlicht, die ab Samstag, 19. März 2022 gilt. Danach bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.

Wesentliche Punkte der neuen Verordnung:

  • Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt.
  • Kapazitätsbeschränkungen sowie Kontaktbeschränkungen sind ab 19. März 2022 ebenfalls nicht mehr Teil der Verordnung (da im künftigen IfSG nicht mehr vorgesehen).
  • Die allgemeine Maskenpflicht bleibt auf Grundlage der Übergangsfrist bis 2. April 2022 bestehen: Das gilt insbesondere für die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr für Personen über 18 Jahre. Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch an Schulen gilt weiterhin die Maskenpflicht.
  • Ebenfalls Teil der Übergangsregel sind weiterhin Test(nachweis)pflichten, das heißt:
    • unverändert 3G bei öffentlichen Veranstaltungen, beim Betrieb von Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen, bei Messen und Ausstellungen, bei Angeboten außerschulischer und beruflicher Bildung, in der Gastronomie und Beherbergung sowie bei körpernahen Dienstleistungen und so weiter
    • 2G mit zusätzlichem Test in Diskotheken, Clubs.
  • Auch die Regeln betreffend die Pflichten zur Erstellung von Hygienekonzepten bleiben – wie gehabt – bestehen (zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen und in Diskotheken und Clubs).
  • Die Testpflicht an Schulen (zwei Mal pro Woche), in Krankenhäusern oder in Pflegeeinrichtungen wird fortgeführt. Die allgemeine Abstandsempfehlung (1,5 Meter) bleibt erhalten.

Link:

red

Bundestag stimmt für Corona-Lockerungen

Der Bundestag hat am Freitag und damit einen Tag vor Auslaufen der alten Corona-Regeln die von den Koalitionsfraktionen geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 388 Abgeordnete für den Ampel-Entwurf, 277 dagegen, zwei enthielten sich. Bereits bei der Abstimmung nach der zweiten Lesung hatte sich gezeigt, dass CDU/CSU, Linke und AfD gegen den Koalitionsentwurf stimmen.

Die Länder sollen demnach ab dem 20. März nur noch befugt sein, bestimmte Auflagen anzuordnen. Dazu zählen die Maskenpflicht in Krankenhäusern und im ÖPNV, sowie Testpflicht unter anderem in Krankenhäusern, Schulen, Kitas oder Asylbewerberunterkünften. Zudem soll die Maskenpflicht auch im Luft- und Personenfernverkehr bestehen bleiben, die jedoch von der Bundesregierung ausgesetzt werden kann.

Bei einer lokal begrenzten, bedrohlichen Infektionslage soll künftig eine Hotspot-Regelung greifen: In dem Fall können die betroffenen Gebietskörperschaften erweiterte Schutzvorkehrungen anwenden, etwa Maskenpflicht, Abstandsgebote oder Hygienekonzepte. Voraussetzung ist ein Beschluss des Landesparlaments und die Feststellung der konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage. Die auf diesen neuen Regelungen beruhenden Auflagen sollen spätestens mit Ablauf des 23. September 2022 außer Kraft treten.

Dann soll, auf Basis der aktuellen Infektionslage, neu bewertet werden, welche Schutzvorkehrungen im Herbst und Winter erforderlich sind. Die am Freitag beschlossenen Neuerungen sollen am gleichen Tag auch noch vom Bundesrat beschlossen werden, was aber als sicher gilt.

red / dts

7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis sinkt weiter

Das Landratsamt Ludwigsburg hat am Donnerstagnachmittag vorläufig 1.296 neue Corona-Fälle gemeldet. Die Inzidenz sinkt laut dem Gesundheitsamt in Ludwigsburg und liegt aktuell bei 951,8 Am Vortag lag der Wert bei 995,5. Die Zahl der Corona-Toten im Kreis Ludwigsburg liegt bei mindestens 692 (Vortag: 690) (Stand: 17.03..22 – 17Uhr)

Grafik: Landratsamt LB

Bestätigte Fälle nach Gemeinde | (Differenz zum Vortag) Stand: 17.03.2022

Affalterbach ( 881 | 20 )
Asperg ( 3.040 | 16 )
Benningen am Neckar ( 1.322 | 41 )
Besigheim ( 2.778 | -1 )
Bietigheim-Bissingen ( 9.897 | 35 )
Bönnigheim ( 1.906 | 80 )
Ditzingen ( 5.230 | 14 )
Eberdingen ( 1.221 | 11 )
Erdmannhausen ( 1.051 | 63 )
Erligheim ( 531 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 3.024 | 44 )
Freudental ( 585 | 0 )
Gemmrigheim ( 1.060 | 3 )
Gerlingen ( 3.595 | 32 )
Großbottwar ( 1.925 | 24 )
Hemmingen ( 1.673 | 63 )
Hessigheim ( 506 | 24 )
Ingersheim ( 1.211 | 9 )
Kirchheim am Neckar ( 1.618 | -2 )
Korntal-Münchingen ( 4.373 | 96 )
Kornwestheim ( 7.960 | 98 )
Löchgau ( 1.109 | 1 )
Ludwigsburg ( 20.607 | 134 )
Marbach am Neckar ( 3.174 | 38 )
Markgröningen ( 3.120 | 23 )
Möglingen ( 2.440 | 37 )
Mundelsheim ( 650 | 11 )
Murr ( 1.455 | 28 )
Oberriexingen ( 524 | 37 )
Oberstenfeld ( 1.618 | 40 )
Pleidelsheim ( 1.311 | 26 )
Remseck am Neckar ( 5.557 | 74 )
Sachsenheim ( 4.181 | 3 )
Schwieberdingen ( 2.559 | 73 )
Sersheim ( 1.144 | 10 )
Steinheim an der Murr ( 2.321 | 35 )
Tamm ( 2.349 | 5 )
Vaihingen an der Enz ( 5.671 | 37 )
Walheim ( 640 | 1 )

red

 

Erneut fast 300.000 Neuinfektionen – Inzidenz steigt auf über 1700

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Freitagmorgen vorläufig 297.845 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 17,8 Prozent oder 45.009 Fälle mehr als am Freitagmorgen vor einer Woche und mehr als jemals zuvor seit Beginn der Pandemie. Der bisherige Höchstwert lag bei 294.931 neuen Fällen binnen eines Tages.

Die Inzidenz stieg laut RKI-Angaben von gestern 1651,4 auf heute 1706,3 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage. Das ist wie schon in den letzten Tagen wieder ein Allzeithoch. Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 3.837.800 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 358.800 mehr als vor einer Woche und mehr als jemals zuvor.

Außerdem meldete das RKI nun 226 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus. Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 1.374 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 196 Todesfällen pro Tag (Vortag: 200). Damit liegt die Zahl der Todesfälle nun bei 126.646. Insgesamt wurden bislang 18,29 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet.

Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.

red / dts

Demenz: Was Angehörige wissen sollten

Wenn ein Familienmitglied an Demenz erkrankt ist, glauben die nächsten Angehörigen – wie Ehepartner oder Kinder – oft, dass sie im Ernstfall alle Entscheidungen für diejenige Person treffen können. “Doch dem ist nicht so”, erklärt die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).

Denn Angehörige sind nicht automatisch berechtigt, das betroffene Familienmitglied rechtlich zu vertreten. Nur ein minderjähriges Kind können die sorgeberechtigten Eltern ohne weiteres in allen Angelegenheiten vertreten. Für einen Volljährigen dürfen die Angehörigen nur in zwei Fällen rechtsverbindliche Entscheidungen treffen:

– wegen einer Vollmacht oder

– wenn sie gerichtlich bestellte Betreuungsperson sind.

Menschen mit Demenz können mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen, wer sie im Ernstfall vertreten soll. Der oder die Betroffene muss in gesunden Tagen eine Person des Vertrauens bevollmächtigen. Die kann dann im Namen des oder der Betroffenen Rechtsgeschäfte vornehmen, etwa Verträge schließen oder kündigen oder in Angelegenheiten der Gesundheitssorge Entscheidungen für ihn oder sie treffen. Der oder die Betroffene kann auch mehreren Personen für verschiedene Aufgabenbereiche Vollmacht erteilen.

Wichtig zu wissen: Menschen, die bereits an Demenz erkrankt sind, müssen die Vollmacht ausstellen, solange sie noch geschäftsfähig sind. Die Geschäftsfähigkeit kann durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt bestätigt werden.

Wenn Menschen mit Demenz ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können und keine Vorsorgevollmacht existiert, kann eine rechtliche Betreuung erforderlich sein. Die kann jedermann, auch der Betroffene selbst, beim Betreuungsgericht anregen – allerdings erst, wenn bereits ein tatsächlicher Hilfebedarf vorliegt.

Das Betreuungsgericht muss dann die betroffene Person anhören und ein psychiatrisches Gutachten einholen. Aus dem Gutachten muss hervorgehen, wo genau Betreuungsbedarf besteht. Ein Betreuer oder eine Betreuerin kümmert sich nämlich nicht automatisch um alle Angelegenheiten, sondern nur um die Aufgabenkreise, in denen Hilfe benötigt wird.

Ist die betroffene Person beispielsweise nicht mehr allein in der Lage, ihre Finanzen zu regeln, wird ihr ein Betreuer oder eine Betreuerin lediglich für den Aufgabenkreis “Vermögensverwaltung” zur Seite gestellt. Wenn die oder der Betroffene den Ehepartner oder nahe Angehörige für die Betreuer-Aufgabe vorschlägt, muss das Gericht dies in der Regel berücksichtigen. Wenn die Wunschperson die Betreuung nicht übernehmen kann, wird das Gericht einen Berufsbetreuer bestellen.

Ein entscheidender Unterschied, so die UPD: Rechtliche Betreuer sind dem Betreuungsgericht gegenüber rechenschaftspflichtig und werden von diesem bei ihrer Aufgabenerfüllung kontrolliert. Ein Vorsorgebevollmächtigter dagegen unterliegt in der Regel keiner Kontrolle.

Rudolf Huber / glp