Wenn die Ohren klingeln

Rauschen, Klingeln, Surren, Heulen, Pfeifen – Geräusche dieser Art können durch einen Tinnitus entstehen. Unhörbar für andere, permanent zu hören vom Betroffenen. Wirkliche Stille gibt es nicht. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass fast 60 Prozent der Betroffenen offensichtlich nicht an die Möglichkeit einer effektiven Therapie glauben und ihr Tinnitus daher unbehandelt bleibt.

Studien zufolge leiden rund 15 Prozent aller Erwachsenen an den Symptomen eines chronischen Tinnitus. In absoluten Zahlen sind das allein in Deutschland mehr als zehn Millionen Menschen. Kortison, Verhaltenstherapie, Tinnitus-App oder Noiser sind bisher die üblichen Behandlungsoptionen. Bei der Wahl der Mittel ist entscheidend, ob es sich um einen akuten Tinnitus handelt oder ob er als “chronifiziert” zu gelten hat, was nach rund drei Monaten Dauergeräusch der Fall ist.

Dass es eine Behandlungsmöglichkeit für die unzähligen Tinnitus-Patienten gibt, wurde im Rahmen einer Studie belegt. Innerhalb von zwölf Wochen konnte bei mehr als 86 Prozent der Studienteilnehmer eine Linderung der Beschwerden festgestellt werden, die bei einer erneuten Befragung bei über 80 Prozent der Teilnehmer auch noch ein Jahr nach Therapieabschluss angehalten hatte.

Und so funktioniert die Therapie: Über einen Kopfhörer und ein kleines Gerät zur Zungenstimulation werden zwei Sinne des Patienten gleichzeitig angesprochen. Das Gehör empfängt individuell an die Hörleistung angepasste akustische Signale und gleichzeitig wird die Zunge durch ein sanftes Prickeln mittels leichtester elektrischer Impulse stimuliert.

Diese zweifache und gleichzeitige Anregung löst im Gehirn Prozesse aus, die von der Wissenschaft als Neuroplastizität bezeichnet werden und letztlich ausnutzen, dass das menschliche Gehirn ein Leben lang lernen und unsere Wahrnehmung verändern kann.

Ralf Loweg / glp

Das Geschäft mit den Impfstoffen

Der Wettlauf um wirksame Impfstoffe gegen das Coronavirus ist weltweit im Gange. Eine wichtige Rolle spielen dabei deutsche Biotechunternehmen. Da überrascht es nicht, dass deren Finanzierung im Corona-Jahr 2020 auf einen Rekordwert von 3,1 Milliarden Euro gestiegen ist, mehr als doppelt so viel wie im bisherigen Rekordjahr 2018.

Etwa die Hälfte der Summe entfiel auf die Finanzierungen der beiden Impfstoffentwickler BioNTech und CureVac. Doch auch ohne diese beiden Unternehmen hätten die heimischen Biotechfirmen eine Rekordsumme von rund 1,5 Milliarden Euro eingesammelt, wie Zahlen der Prüfungsgesellschaft EY jetzt zeigen.

“2020 war ein in jeder Hinsicht außergewöhnliches Jahr für die deutsche Biotechnologie-Branche”, erklärt einer der Autoren der Studie, Alexander Nuyken. “Die Corona-Pandemie hat Biotechunternehmen aus Deutschland und ihre Lösungen für Impfstoffe schlagartig in den Fokus gerückt. Die Finanzierungszahlen explodieren geradezu.”

Wie 2019 haben sich auch 2020 gleich zwei Biotechnologie-Unternehmen aus Deutschland aufs Börsenparkett begeben – und zwar an der US-Technologiebörse Nasdaq in New York: CureVac und das ebenfalls in Tübingen ansässige Unternehmen Immatics. Sie nahmen auf diesem Weg 215 beziehungsweise 224 Millionen Euro ein.

Insgesamt sind die deutschen Biotechunternehmen zu einer echten Größe aufgestiegen. Den EY-Zahlen zufolge erwirtschafteten sie 2020 einen Umsatz von 3,2 Milliarden Euro, 43 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Beschäftigten legte um rund 18 Prozent auf 13.995 zu. Bei den Ausgaben für Forschung und Entwicklung können die börsennotierten Biotechs ein Wachstum um zwei Drittel auf 1,4 Milliarden Euro vermelden.

Ralf Loweg / glp

RKI: Mehr als 29.500 Corona-Neuinfektionen binnen 24 Stunden

Die Gesundheitsämter meldeten am Donnerstag dem Robert-Koch-Institut binnen 24 Stunden insgesamt 29.518 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden innerhalb eines Tages weitere 259 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Im Vergleich zum vergangenen Donnerstag ist die Zahl fast unverändert geblieben. Vor genau einer Woche waren 29.426 Neuinfektionen und 293 Todesfälle registriert worden. (Stand: 22.04.)

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) steigt laut RKI auf 161,1. In der Vorwoche am Donnerstag lag der Wert bei 160. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 3.217.710 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 80.893. Rund 2.845.300 (+21.200) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 22.04.)

red

Darum ist umfassender Impfschutz so wichtig

Ohne Impfschutz können zahlreiche Krankheiten schnell lebensbedrohlich werden. Am 24. April 2021 erinnert der Welt-Meningitis-Tag an eine davon: die Hirnhautentzündung.

Besonders für Immungeschwächte ist es entscheidend, den Impfstatus zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Denn Menschen, deren Immunsystem durch eine Vorerkrankung oder Therapie geschwächt ist, sind anfälliger für Infektionskrankheiten und haben ein erhöhtes Risiko für schwerere Verläufe sowie Komplikationen.

Gründe für eine Immunschwäche können zum Beispiel rheumatische Erkrankungen oder Krebserkrankungen sein. Sogenannte immunmodulierende Therapien, die bei diesen Erkrankungen häufig zum Einsatz kommen, greifen ins Immunsystem ein und schwächen die körpereigene Abwehr. Für Betroffene ist ein umfassender Impfschutz besonders wichtig.

Ein Aspekt beim Einsatz der Impfstoffe ist – neben dem Schutz, den sie bieten können – die gute Verträglichkeit. Für Immungeschwächte werden Totimpfstoffe als unproblematisch eingestuft. Diese Impfstoffe, bei denen abgetötete Krankheitserreger oder Teile davon verwendet werden, können jederzeit bei Menschen mit geschwächter Abwehr (auch unter Therapie) verabreicht werden.

Zu den Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut für Menschen mit Immunschwäche empfohlen werden, gehören die saisonale Grippe (Influenza), Hepatitis B und Herpes Zoster (Gürtelrose). Außerdem die Immunisierung gegen Pneumokokken oder Meningokokken. Infektionen mit diesen beiden Erregern können schwere Erkrankungen wie eine Lungenentzündung (Pneumonie) oder eine Hirnhautentzündung (Meningitis) verursachen.

Eine Meningokokken-Infektion ist eine schwere Krankheit, die innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich werden kann. Daran erkranken kann jeder. Am häufigsten trifft es Säuglinge im ersten Lebensjahr, aber auch Kleinkinder oder Jugendliche.

In den meisten Fällen werden Meningokokken durch Tröpfcheninfektionen weitergegeben. Das heißt, die Erreger siedeln sich im Rachenraum oder Atmungstrakt an und werden beim Sprechen, Husten, Niesen, Küssen oder sogar durch die Atemluft übertragen. Auch Schmierinfektionen sind möglich. Gelangen die Bakterien in die Blutlaufbahn, kann es zu lebensbedrohlichen Blutvergiftungen kommen.

Die STIKO sowie das Bundesministerium für Gesundheit empfehlen, auch während der Pandemie, notwendige Impfungen gegen weitere Infektionskrankheiten durchführen oder auffrischen zu lassen. Wenn Sie betroffen sind oder wissen möchten, ob Sie eine Immunschwäche haben, und unsicher sind, welche Impfungen in Ihrem Fall sinnvoll sind, fragen Sie Ihren Haus- oder einen Facharzt. Lassen Sie Ihren Impfstatus überprüfen und vervollständigen.

Ralf Loweg / glp

Gewusst wie: Kortison richtig anwenden

Kortison ist ein Allrounder in der Medizin. Egal ob Sonnenbrand, Mückenstich oder Ekzem – Kortison kann Schmerzen und Juckreiz wirksam lindern.

“Leichtere Hautprobleme lassen sich oft mit verschreibungsfreien niedrig dosierten Kortisonpräparaten aus der Apotheke gut behandeln”, erklärt Dr. Matthias Wilken, Apotheker beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI).

Bei schwereren Hauterkrankungen verschreibt der Arzt oftmals höher dosiertes Kortison. “In jedem Fall ist bei kortisonhaltigen Präparaten einiges zu beachten, damit sie richtig wirken können”, betont Apotheker Wilken.

Hier seine Empfehlungen des Experten: Tragen Sie das Kortisonpräparat dünn und nur lokal auf die betroffene Hautstelle auf. In der Regel gilt: Ein- bis zweimal täglich auftragen. Beachten Sie dabei in jedem Fall die Angaben in der Packungsbeilage und die speziellen Dosierungsvorgaben für Kinder, Schwangere und ältere Menschen. Und: Wenden Sie rezeptfreie Hydrokortisonpräparate nur wenige Tage, aber nicht länger als zwei Wochen an.

Wenden Sie die Kortisonsalbe nicht unmittelbar in der Nähe von Schleimhäuten, den Augen, den Genitalien oder offenen Hautstellen an. Im Anschluss an das Eincremen sollten gründlich die Hände gewaschen werden. Pflegen Sie Ihre Haut zusätzlich mit feuchtigkeitsspendenden Präparaten. Pausieren Sie nach dem Auftragen der Kortisonsalbe mindestens 15 Minuten, bevor sie das Pflegemittel auftragen. Lassen Sie sich hierzu von fachkundigem Personal in Ihrer Apotheke vor Ort beraten.

Bei anhaltenden oder stärker werdenden Beschwerden sollten Betroffene einen Arzt aufsuchen.

Ralf Loweg / glp

Wie Sie Ihre Medikamente am besten aufbewahren

Egal, ob Kopfschmerztabletten oder Erkältungsmittel: Kein Haushalt kommt ohne die gängigen Medikamente aus. Und in der Regel muss die gute Medizin immer griffbereit sein. Wer möchte im Notfall schon lange suchen?

Manche Zeitgenossen legen ihre Medizin aber auch recht lieblos in Schubladen oder Schränke. Klar: Das geht natürlich, doch das kann mitunter fatale Folgen haben. Denn es gibt Medikamente, die sollten unbedingt kühl gelagert werden. Damit sie ihre Wirkung nicht verlieren, müssen sie bei Temperaturen zwischen zwei und acht Grad Celsius aufbewahrt werden.

Dazu gehören zum Beispiel Antibiotikasäfte, manche Augentropfen, aber auch der Insulinvorrat für Menschen mit Diabetes wie auch Biologicals, die etwa bei Krebs oder bei Rheuma zum Einsatz kommen. “Bei falscher Lagerung können die Mittel ihre Wirksamkeit verlieren”, sagt die Münchner Apothekerin Angela Heim im Apothekenmagazin “Senioren Ratgeber”.

Ob ein Medikament kühl gelagert werden muss, steht auf der Verpackung. Auch der Apotheker wird den Patienten im Beratungsgespräch nochmal ausdrücklich darauf hinweisen. Für diese Medikamente ist der beste Platz das Gemüsefach im Kühlschrank, sagt Apothekerin Heim: “In der Ablage der Kühlschranktür schwankt die Temperatur durch das häufige Öffnen zu stark. Auch die Rückwand vom Kühlschrank ist nicht geeignet.”

Für die meisten Medikamente allerdings gilt: dunkel und trocken und bei Raumtemperatur (15 bis 25 Grad Celsius) aufbewahren, etwa in einem kleinen Medizinschrank im Schlafzimmer.

Ralf Loweg / glp

Die optimale Pflege für Ihre Haut

Viele Menschen klagen über empfindliche und trockene Haut. Die Gründe dafür reichen von Allergien, einer Belastung durch UV-Strahlen bis hin zu einer nicht auf den Haut-Typ abgestimmten Kosmetik.

Wie die optimale Pflege der jeweiligen Hauttypen gelingt, zeigt das Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau” in seinem neuen Ratgeberbuch “Schöne Haut”.

Wirkstoffe wie Zink, Panthenol oder Aloe vera eignen sich speziell für sensible oder irritierte Haut. Produkte mit entspannendem Thermalwasser runden die Pflegeroutine ab.

Bei fettiger, unreiner Haut hilft eine regelmäßige Ausreinigung im Kosmetikstudio. Doch auch selbst lässt sich einiges für einen verbesserten Zustand tun: Weil dieser Haut-Typ viel Talg produziert, die von den Poren nicht ausreichend abgeführt werden, entstehen Unreinheiten auf Stirn, Nase, Kinn und im unteren Wangenbereich, aber auch am Rücken oder am Dekollete.

Dieser genetisch oder auch hormonell bedingte Hautzustand lässt sich mit der passenden Kosmetik behandeln: Keine fetthaltigen Produkte verwenden, sondern auf leichte sogenannte Öl-in-Wasser-Texturen setzen. Empfehlenswert ist auch die Pflege mit Salicylsäure oder Masken mit Fruchtsäuren, die die Erneuerung der obersten Hautschicht ankurbeln und für ein geklärteres Hautbild sorgen. Wichtig: Da die Haut danach lichtempfindlicher ist, besser abends oder als Nachtpflege verwenden.

Ralf Loweg

Die Pflicht des Arztes zum Hausbesuch

Ältere und pflegebedürftige Personen sind oft nicht mehr mobil genug, um für eine Untersuchung in die Praxis ihres Arztes zu fahren. In Zeiten von Corona kommt die Angst hinzu, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken. Lehnt der Arzt es ab, die Betroffenen zu Hause zu besuchen und dort zu behandeln, kann dies Konsequenzen haben.

Denn gerade bei älteren Menschen kann es unter Umständen lebensgefährlich sein, wenn Erkrankungen unbehandelt bleiben. Zudem sind Hausärzte gegenüber gesetzlich Versicherten zu einer Behandlung im Rahmen von Hausbesuchen verpflichtet.

Jeder Hausarzt muss gesetzlich versicherte Patienten zu Hause behandeln, sofern diese bettlägerig, gebrechlich und pflegebedürftig sind. Sie haben einen Anspruch darauf, dass der Hausarzt für die Behandlung zu ihnen nach Hause kommt, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen: Es muss ihnen wegen einer Krankheit nicht möglich sein, die Arztpraxis aufzusuchen und eine Krankenbehandlung muss notwendig sein. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hin.

Auch Fachärzte müssen ihre Patienten in den eigenen vier Wänden behandeln, sofern eine Erkrankung aus ihrem Fachgebiet den Besuch notwendig macht. Eine Ausnahme greift allerdings, wenn sich die Wohnung des Patienten außerhalb des Praxisbereichs des Arztes befindet. In diesem Fall entfällt die Hausbesuchspflicht für Vertragsärzte.

Unklar ist allerdings, ab wann die Grenze erreicht ist, denn eine genaue Kilometerangabe gibt es in den Berufsvorschriften für Vertragsärzte nicht. Grund dafür ist, dass die Grenzen der Praxisbereiche nicht überall gleich sind, sondern von der Siedlungsstruktur und der Arztdichte im betreffenden Gebiet abhängen:

Um für den konkreten Fall vorbereitet zu sein, kann es für Patienten sinnvoll sein, bereits vorab mit dem Arzt zu klären, ob ihr Zuhause innerhalb seines Praxisbereichs liegt. Anderenfalls können sie sich immer für einen anderen Arzt entscheiden (freie Arztwahl).

Es besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zu beschweren, wenn der Arzt trotz erfüllter Voraussetzungen einen Hausbesuch verweigert. Zuständig ist die KV, in deren Bundesland der Arzt seinen Praxissitz hat.

Betroffene sollten dabei allerdings bedenken, dass durch eine Beschwerde das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient dauerhaft gestört werden kann. Im schlimmsten Fall könnte der Arzt auch den Behandlungsvertrag kündigen. Langfristig gesehen kann eine Beschwerde aber dennoch sinnvoll sein.

Ralf Loweg / GLP

Rund 9.600 Corona-Neuinfektionen binnen 24 Stunden

Die Gesundheitsämter meldeten am Dienstag dem Robert-Koch-Institut binnen 24 Stunden insgesamt 9.609 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden innerhalb eines Tages weitere 297 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Im Vergleich zum vergangenen Dienstag ist die die Zahl gesunken. Vor genau einer Woche waren 10.810 Neuinfektionen und 294 Todesfälle registriert worden. (Stand: 20.04.)

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) sinkt laut RKI auf 162,4 (Vortag: 165,3). In der Vorwoche am Dienstag lag der Wert bei 108. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 3.163.308 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 80.303. Das sind 297 mehr als am Vortag. Rund 2.803.600 (+16.400) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 20.04.)

red

Diese Corona-Regeln sind ab Montag in Baden-Württemberg gültig

Die baden-württembergische Landesregierung hat am Samstagabend die ab Montag geltende Corona-Verordnung beschlossen. Damit gelten ab Montag (19. April) in Baden-Württemberg schärfere Corona-Regeln. In Stadt- und Landkreisen mit hohen Inzidenzen müssen etwa Schulen, Kitas und Baumärkte schließen. Für geschlossene Einzelhandelsbetriebe bleibt “Click&Collect” jedoch weiterhin möglich. Das Land setzt damit bereits vorab die Beschlüsse “Bundes-Notbremse” der Bundesregierung um.

Diese Corona Regeln sind ab Montag gültig: