Zahl der Corona-Neuinfektionen leicht rückläufig

Berlin – Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Montagmorgen vorläufig 27.836 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 5,2 Prozent oder 1.528 Fälle weniger als am Montagmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz stieg trotzdem laut RKI-Angaben von gestern 439,2 auf heute 441,9 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.
Dass die Zahl der neuen Fälle gegenüber der Vorwoche sank, der Inzidenzwert aber stieg, ist nur möglich, weil das RKI letzte Woche zahlreiche Nachmeldungen aus früheren Zeiträumen hatte, die aber in die Inzidenzwertberechnung nicht eingehen. Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 962.700 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 125.400 mehr als vor einer Woche. Außerdem meldete das RKI nun 81 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus.
Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 2.165 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 309 Todesfällen pro Tag (Vortag: 308). Damit erhöhte sich die Zahl der Todesfälle binnen 24 Stunden auf 103.121. Insgesamt wurden bislang 6,19 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet. Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.

red / dts Nachrichtenagentur

Mehr als 64.000 Corona-Neuinfektionen

Berlin – Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Samstagmorgen vorläufig 64.510 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 3,9 Prozent oder 2.615 Fälle weniger als am Samstagmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz stieg trotzdem laut RKI-Angaben von gestern 442,1 auf heute 442,7 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Dass die Zahl der neuen Fälle gegenüber der Vorwoche sank, der Inzidenzwert aber stieg, ist nur möglich, weil das RKI letzte Woche zahlreiche Nachmeldungen aus früheren Zeiträumen hatte, die aber in die Inzidenzwertberechnung nicht eingehen. Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 954.900 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 141.500 mehr als vor einer Woche und mehr als jemals zuvor. Außerdem meldete das RKI nun 378 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus.

Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 2.167 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 310 Todesfällen pro Tag (Vortag: 299). Damit liegt die Zahl der Todesfälle nun bei 102.946. Insgesamt wurden bislang 6,12 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet. Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.

red / dts Nachrichtenagentur

 

In diesen Bereichen führt Baden-Württemberg ab Samstag 2G bzw. 2G-Plus ein

Die Corona-Zahlen in Baden-Württemberg sind weiterhin sehr hoch. Die Landesregierung hat nach dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern die Corona-Maßnahmen weiter verschärft. Die 2G- und 2GPlus-Regelungen werden ab Samstag in vielen Bereichen ausgeweitet. 

Baden-Württemberg plant weitere Verschärfungen der bisherigen Corona-Regeln, die ab dem 4. Dezember 2021 in Kraft tritt.

Das betrifft insbesondere zwei Bereiche: 

  • Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden stärker eingeschränkt. In der Alarmstufe II sind höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität zulässig und es gilt grundsätzlich eine Personenobergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern. Im Profifußball bedeutet das faktisch, dass es Geisterspiele gibt.
  • Für die Gastronomie gilt generell die 2GPlus-Regel. Das gilt auch für Hotelgastronomie.

Die neuen Regelungen in der Alarmstufe II im Einzelnen

  • Untersagung von Weihnachtsmärkten, Stadt- und Volksfesten.
  • Bei Veranstaltungen, wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen, sind nur noch 50 Prozent der Auslastung erlaubt. Jedoch sind nicht mehr als 750 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen.
  • Diskotheken und Clubs und Einrichtungen, die clubähnlich betrieben werden, müssen schließen.
  • Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken, Messen, Ausstellungen und Kongresse, Sportstätten, Bäder und Badeseen mit kontrolliertem Zugang, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehren, Ski- und Sessellifte, Freizeitparks, zoologischen und botanischen Gärten, Hochseilgärten und ähnlichen Einrichtungen, gilt 2G+. In Bibliotheken und Archiven können Medien ohne Einschränkung abgeholt und zurückgebracht werden.
  • Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt generell 2G. Eine Liste des zur Grundversorgung zählenden Einzelhandels finden Sie in unserer Übersicht (PDF).
  • In der Gastronomie gilt 2G+. Das gilt auch für die Hotelgastronomie und externe Besucherinnen und Besucher von Mensen, Cafeterien und Kantinen. Der Außer-Haus-Verkauf ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
  • Alkoholverkaufs- und Konsumverbot an Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten und sonstigen öffentlichen Plätzen, auf denen sich viele Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Die genauen Orte werden von den Städten und Gemeinden festgelegt. An diesen Plätzen darf auch kein Feuerwerk gezündet werden.

Geboosterte müssen bei 2G+ keinen Test vorlegen

Mit der neuen Corona-Verordnung entfällt in Baden-Württemberg bei der 2G-plus-Regelung die Testpflicht für Geboosterte – also für alle Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten haben. Das teilte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Professor Uwe Lahl mit: „Personen, die bereits geboostert sind, müssen überall dort, wo die 2G-plus-Regel gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen – also zum Beispiel in Gaststätten, im Zoo oder bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen.“ Damit wolle man den hohen Schutz vor Infektionen berücksichtigen, den Menschen nach drei Impfungen hätten.

Zudem hat der Amtschef in einem Brief die Ortspolizeibehörden gebeten, mit der Ahndung der Verstöße bis Anfang nächster Woche kulant umzugehen, das heißt, diese noch nicht zu sanktionieren. „Die Lage ist sehr ernst, deshalb sollen wir uns natürlich alle an die neuen Regeln halten. Wir wissen aber, dass die neue Verordnung sehr kurzfristig kommt. Das ist eine riesige Herausforderung, etwa für Veranstalterinnen und Gastronomen. Deshalb sollten die Ortspolizeibehörden der Städte und Gemeinde, die für die Kontrolle der Corona-Verordnung zuständig sind, dies auch bei der Ahndung etwaiger Verstöße berücksichtigen. Das gilt vor allem für die Gastronomie und Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Aber klar ist: Wir brauchen diese neuen Regeln, um die Infektionslage und die Situation in den Krankenhäusern einigermaßen in den Griff zu bekommen. Von Ende nächster Woche an werden die neuen Regeln deshalb kontrolliert und sanktioniert.“

Die strengen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte von einem Haushalt plus maximal einer weiteren Person bleiben bestehen. Gemäß dem Beschluss von Bund und Ländern soll zudem eine Teilnehmergrenze für geimpfte und genesene Personen bei privaten Feiern und Zusammenkünften von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich eingeführt werden. Bevor eine solche in Baden-Württemberg eingeführt werden kann, muss der Bund jedoch noch die Voraussetzungen schaffen.

In Hotspot-Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 500 gelten weiter nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte.

18 Tote in Altenheim – Gesundheitsexperte Lauterbach erbost

Berlin  – Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat erschüttert auf eine Serie von Todesfällen in einem Altenheim im thüringischen Rudolstadt reagiert, wo 18 Bewohner am Coronavirus gestorben sind, 14 von ihnen ungeimpft. “Das ist traurig und das Ende von völliger Unvernunft”, sagte er dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. Und weiter: “Hier war offenbar weder den Angehörigen noch der Heimleitung ausreichend bewusst, dass sie Leben auf Spiel setzen. Das ist unverzeihlich.” Er könne nur appellieren, Impfmöglichkeiten zu nutzen, um solche Fälle künftig zu verhindern, so Lauterbach. Der scheidende Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU), sagte dem RND: “Das macht ein Stück weit sprachlos. Impfen hilft zumindest gegen schwere Verläufe. Man kann das nur immer wieder wiederholen. Mehr nicht.”

Insgesamt 18 der 141 Bewohner waren in dem Heim in Rudolstadt laut übereinstimmender Medienberichte gestorben. Bei 14 von ihnen bestand kein vollständiger Impfschutz, wie das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt am Freitag mitteilte. Nur eine Person habe demnach drei Impfungen erhalten, drei weitere waren doppelt geimpft.

Behauptungen in sozialen Netzwerken, wonach die Todesfälle in Zusammenhang mit einer Booster-Impfung stünden, widersprach das Landratsamt und verwies auf den Anteil der Ungeimpften unter den Todesfällen. Auch habe es genügend Impfmöglichkeiten für die Bewohner von Pflegeeinrichtungen gegeben. “Die Nicht-Impfung ist in diesen Fällen also eine bewusste Entscheidung der Bewohner beziehungsweise von deren Angehörigen und Betreuern und liegt nicht an Terminengpässen in der Impfstelle”, hieß es.

red / dts Nachrichtenagentur

 

 

7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ludwigsburg steigt deutlich

Bund und Länder haben sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag auf eine Reihe von Corona-Verschärfungen geeignet. Die Regelungen hier im Detail: Von 2G bis Böllerverbot: Diese neuen Corona-Einschränkungen sollten Sie kennen

Und so sehen die Corona-Zahlen am Freitag  für den Landkreis Ludwigsburg aus:

Das Landratsamt Ludwigsburg hat am Freitagnachmittag vorläufig 524 (Vortag: 439) Corona-Neuinfektionen gemeldet. Die Inzidenz stieg laut Gesundheitsamt Ludwigsburg deutlich und liegt aktuell bei 456,5 (Vortag: 425,2) neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Die Zahl der Corona-Toten im Kreis Ludwigsburg steigt um 1 auf mindestens 551. Rund 38.446 (+76) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden. (Stand: 03.12. – 16Uhr)

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 03.12.21)

Affalterbach ( 349 | 5 )
Asperg ( 1.139 | 9 )
Benningen am Neckar ( 447 | 7 )
Besigheim ( 989 | 12 )
Bietigheim-Bissingen ( 4.126 | 55 )
Bönnigheim ( 756 | 7 )
Ditzingen ( 1.895 | 14 )
Eberdingen ( 498 | 4 )
Erdmannhausen ( 290 | 5 )
Erligheim ( 202 | 3 )
Freiberg am Neckar ( 1.004 | 23 )
Freudental ( 210 | 1 )
Gemmrigheim ( 389 | 4 )
Gerlingen ( 1.196 | 8 )
Großbottwar ( 573 | 10 )
Hemmingen ( 559 | 8 )
Hessigheim ( 164 | 3 )
Ingersheim ( 463 | 5 )
Kirchheim am Neckar ( 587 | 9 )
Korntal-Münchingen ( 1.553 | 8 )
Kornwestheim ( 3.237 | 34 )
Löchgau ( 412 | 7 )
Ludwigsburg ( 7.928 | 121 )
Marbach am Neckar ( 1.218 | 18 )
Markgröningen ( 1.161 | 19 )
Möglingen ( 1.038 | 8 )
Mundelsheim ( 211 | 3 )
Murr ( 537 | 4 )
Oberriexingen ( 174 | 0 )
Oberstenfeld ( 533 | 4 )
Pleidelsheim ( 498 | 4 )
Remseck am Neckar ( 1.990 | 20 )
Sachsenheim ( 1.653 | 16 )
Schwieberdingen ( 940 | 12 )
Sersheim ( 444 | 6 )
Steinheim an der Murr ( 742 | 11 )
Tamm ( 756 | 15 )
Vaihingen an der Enz ( 2.380 | 26 )
Walheim ( 228 | 1 )

red

Die aktuellen Corona-Zahlen am Donnerstag für den Landkreis Ludwigsburg

Bund und Länder haben sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag auf eine Reihe von Corona-Verschärfungen geeignet. Die Regelungen hier im Detail: Von 2G bis Böllerverbot: Diese neuen Corona-Einschränkungen sollten Sie kennen

Und so sehen die Corona-Zahlen am Donnerstag für den Landkreis Ludwigsburg aus:

Das Landratsamt Ludwigsburg hat am Donnerstagnachmittag vorläufig 439 (Vortag: 502) Corona-Neuinfektionen gemeldet. Die Inzidenz stieg laut Gesundheitsamt Ludwigsburg leicht und liegt aktuell bei 425,2 (Vortag: 423,3) neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Die Zahl der Corona-Toten im Kreis Ludwigsburg steigt um 2 auf mindestens 554. Rund 38.370 (+253) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden. (Stand: 02.12. – 16Uhr)

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

 

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 02.12.21)

Affalterbach ( 344 | 5 )
Asperg ( 1.130 | 18 )
Benningen am Neckar ( 440 | 7 )
Besigheim ( 977 | 16 )
Bietigheim-Bissingen ( 4.071 | 44 )
Bönnigheim ( 749 | 5 )
Ditzingen ( 1.881 | 10 )
Eberdingen ( 494 | 7 )
Erdmannhausen ( 285 | 2 )
Erligheim ( 199 | 3 )
Freiberg am Neckar ( 981 | 9 )
Freudental ( 209 | 4 )
Gemmrigheim ( 385 | 5 )
Gerlingen ( 1.188 | 11 )
Großbottwar ( 563 | 7 )
Hemmingen ( 551 | 4 )
Hessigheim ( 161 | 6 )
Ingersheim ( 458 | 3 )
Kirchheim am Neckar ( 578 | 8 )
Korntal-Münchingen ( 1.545 | 12 )
Kornwestheim ( 3.203 | 30 )
Löchgau ( 405 | 3 )
Ludwigsburg ( 7.807 | 70 )
Marbach am Neckar ( 1.200 | 14 )
Markgröningen ( 1.142 | 9 )
Möglingen ( 1.030 | 9 )
Mundelsheim ( 208 | 0 )
Murr ( 533 | 5 )
Oberriexingen ( 174 | 1 )
Oberstenfeld ( 529 | 6 )
Pleidelsheim ( 494 | 4 )
Remseck am Neckar ( 1.970 | 17 )
Sachsenheim ( 1.637 | 23 )
Schwieberdingen ( 928 | 18 )
Sersheim ( 438 | 2 )
Steinheim an der Murr ( 731 | 6 )
Tamm ( 741 | 7 )
Vaihingen an der Enz ( 2.354 | 26 )
Walheim ( 227 | 2 )

red

Von 2G bis Böllerverbot: Diese neuen Corona-Einschränkungen sollten Sie kennen

Berlin – Bund und Länder haben sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag auf eine Reihe von Corona-Maßnahmen geeignet. Die Regelungen im Detail: Im Bundeskanzleramt soll ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab eingerichtet werden, “der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und -verteilung erkennen und beheben soll”, wie es im Beschluss wörtlich heißt. Bis Weihnachten soll allen eine Erst-, Folge oder Auffrischungsimpfung ermöglicht werden.

“Bei einer hohen Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern”, heißt es im Beschluss. Der Kreis der Personen, die Impfungen durchführen dürfen, soll deutlich ausgeweitet werden. Kurzfristig sollen Ärzte eine Impfung an Apotheker oder Pflegefachkräfte “delegieren” dürfen.

Apotheker, Zahnärzte und “weitere” nicht im Beschlusspapier konkret benannte Personengruppen sollen künftig aber auch auf neuer gesetzlicher Grundlage Corona-Impfungen durchführen können. Sofern keine Auffrischungsimpfung erfolgt, wird der Status “vollständig geimpft” künftig wohl schon früher entfallen. Bis zum Jahresende soll es hier Klarheit geben.

Der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) soll nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich sein, ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu soll es Ausnahmen für Personen geben, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren möglich.

2G gilt bundesweit und inzidenzunabhängig künftig auch im Einzelhandel. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. “Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden”, so der Bund-Länder-Beschluss.

In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sollen künftig auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt werden. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon ausgenommen.

Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sollen davon nicht berührt sein. Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt.

Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine absolute Obergrenze von Zuschauern festgelegt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauern. Bei Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Personen.

Dabei müssen medizinische Masken getragen werden. Auch hier gilt mindestens 2G, eventuell plus Test. “In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden”, heißt es dazu im Bund-Länder-Beschluss.

Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der Reform des Infektionsschutzgesetzes soll das aber noch einmal “unzweifelhaft klargestellt” werden.

In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 Infektionen je 100.000 Einwohner müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen. Das Infektionsschutzgesetz soll um weitere Regelungen ergänzt werden, damit Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen “weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B. zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben”, heißt es im Bund-Länder-Beschluss. Zudem soll die noch laufende Übergangsfrist für Maßnahmen, die bis zum 25. November schon in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember hinaus verlängert werden. Der Bund will zudem eine “einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte” auf den Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Der Deutsche Bundestag soll “zeitnah” über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden. “Sie kann greifen, sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also etwa ab Februar 2022”. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten – “auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems”, wie es heißt.

red / dts Nachrichtenagentur

Neue Corona-Verschärfung: Ungeimpfte werden bundesweit eingeschränkt

Berlin – Bund und Länder haben sich auf eine weitere Verschärfung der Corona-Maßnahmen geeinigt. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag mit. Vor allem soll es demnach bundesweit deutlich mehr Einschränkungen für Ungeimpfte geben.

So soll zum Beispiel der Zugang zum Einzelhandel nur noch Geimpften und Genesenen gestattet werden. Ausgenommen sind dabei Geschäfte des täglichen Bedarfs. Es brauche einen “Akt der nationalen Solidarität”, so Merkel.

Ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD) drängte nochmal auf eine beschleunigte Impfkampagne zeigte sich froh über die kommende Bundestags-Abstimmung zu einer allgemeinen Impfpflicht. Auch den Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung soll es künftig bundesweit nur noch mit 2G geben, wo notwendig auch mit 2G+. Dazu zählen unter anderem Kinos, Theater und Restaurants.

Für Ungeimpfte sollen zudem strenge Kontaktbeschränkungen gelten. Private Treffen, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sollen demnach auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt werden, ausgenommen Kinder bis 14 Jahren. Großveranstaltungen sollen vorerst deutlich eingeschränkt werden.

Zudem beschlossen Bund und Länder die Rückkehr der Inzidenz als Entscheidungsgröße. So sollen in Gebieten mit mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen werden. Auch eine allgemeine Impfpflicht rückt näher.

Zunächst will der Bund eine einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Weg bringen. Über eine generelle Impfpflicht soll der Bundestag “zeitnah anhand von Gruppenanträgen” entscheiden – dies dürfte im Februar 2022 geschehen. Zudem soll es ein Feuerwerksverbot an Silvester geben.

red / dts Nachrichtenagentur

STIKO-Chef Mertens würde eigene Kinder nicht gegen Corona impfen lassen

Berlin – Der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission (STIKO), Thomas Mertens, würde angesichts fehlender Daten eigene kleine Kinder derzeit nicht gegen das Coronavirus impfen lassen. Das sagte er in einem Podcast der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (Donnerstagausgabe). Mertens sagte, es gebe jenseits der Daten zu den Kindern aus der Zulassungsstudie des Impfstoffs “keinerlei Daten” zur Verträglichkeit des Impfstoffs in der Gruppe der Kinder zwischen fünf und elf Jahren.

Die aktuellen Publikationen zeigten, dass Aussagen über Langzeitschäden kaum zu machen seien. Gerade weil Corona-Infektionen bei Kindern in der Regel harmlos verliefen, müsse man umso sicherer sein, dass die Impfung auf Dauer gut verträglich sei. Vor dieser Abwägung stehe die STIKO. Die wechselnde Stimmung in der Öffentlichkeit und auch bei Politikern könne nicht das Maß für die Entscheidung der STIKO sein, ob eine Impfung von Kindern empfohlen wird.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur hatte den mRNA-Kinderimpfstoff von Biontech bereits Mitte November zugelassen. Wie Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch sagte, werde die Lieferung des Impfstoffes an die EU-Mitgliedsstaaten nun schon am 13. Dezember erfolgen.

red / dts Nachrichtenagentur

 

 

Mehr als 73.000 Neuinfektionen – Inzidenz geht weiter zurück

Berlin – Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Donnerstagmorgen vorläufig 73.209 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 3,6 Prozent oder 2.752 Fälle weniger als am Donnerstagmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz sank laut RKI-Angaben von gestern 442,9 auf heute 439,2 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 895.300 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 166.100 mehr als vor einer Woche und mehr als jemals zuvor. Außerdem meldete das RKI nun 388 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus. Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 2.059 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 294 Todesfällen pro Tag (Vortag: 289).

Damit erhöhte sich die Zahl der Todesfälle binnen 24 Stunden auf 102.178. Insgesamt wurden bislang 5,98 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet. Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.

red / dts Nachrichtenagentur