Besorgniserregender Anstieg: Immer mehr Jugendliche wegen psychischer Erkrankungen im Krankenhaus behandelt

In Deutschland werden immer mehr 10- bis 17-Jährige wegen psychischer Erkrankungen und Verhaltensstörungen stationär behandelt. Im Jahr 2011 waren es noch knapp 75.200 oder 13 Prozent der gut 588.300 Klinikpatienten in diesem Alter, 2021 knapp 81.000 oder 19 Prozent von 427.600 Fällen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mitteilte. Damit stellten psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen die häufigste Ursache für stationäre Krankenhausbehandlungen von Kindern und Jugendlichen dar.

2011 waren sie noch der zweithäufigste Grund. Bei Erwachsenen machte die Diagnose 2021 dagegen nur sechs Prozent der insgesamt gut 15,3 Millionen Krankenhausbehandlungen aus. Unter den Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 17 Jahren werden Mädchen anteilig häufiger aufgrund von psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen im Krankenhaus behandelt: Während bei ihnen im Jahr 2021 knapp ein Viertel (24 Prozent) der Behandlungsfälle auf diese Diagnose entfiel, waren es bei den Jungen 13 Prozent.

Nach psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen waren Verletzungen und Vergiftungen (ebenfalls 19 Prozent) 2021 der zweithäufigste Grund für einen Klinikaufenthalt von Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 17 Jahren. Gut 79.700 Patienten dieser Altersgruppe wurden deshalb stationär behandelt. An dritter Stelle folgten mit knapp 46.100 Behandlungsfällen Symptome, bei denen keine spezifischere Diagnose gestellt werden konnte (elf Prozent).

Darunter fallen beispielsweise Bauch- und Beckenschmerzen, Ohnmacht und Kollaps oder Kopfschmerzen. Im Vor-Corona-Jahr 2019 wurden knapp 83.900 Kinder und Jugendliche aufgrund von psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen stationär im Krankenhaus behandelt. Mit einem Anteil von 16 Prozent an den gut 533.400 Klinikpatienten im Alter von 10 bis 17 Jahren waren psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen nach Verletzungen und Vergiftungen (19 Prozent oder 102.100 Fälle) 2019 ebenfalls der zweithäufigste Grund für stationäre Krankenhausbehandlungen in dieser Altersgruppe, so das Bundesamt.

Psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche werden am häufigsten wegen Depressionen im Krankenhaus behandelt. Im Jahr 2021 waren gut 21.900 der 10- bis 17-Jährigen wegen sogenannter depressiver Episoden stationär in Behandlung. Zu den psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen zählen auch solche, die durch Alkohol bedingt sind.

Sie umfassen unter anderem Folgen von Alkoholmissbrauch und akuten Alkoholvergiftungen wie Abhängigkeits- oder Entzugssyndrome. Unter den psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen waren 2021 die alkoholbedingten mit knapp 9.300 Behandlungsfällen die zweithäufigste Diagnose für Kinder und Jugendliche. Bei gut 7.700 der aufgrund psychischer Erkrankungen und Verhaltensstörungen behandelten 10- bis 17-Jährigen standen zudem Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen im Fokus der Behandlung.

Diese können durch das Eintreten von außergewöhnlich belastenden Lebensereignissen hervorgerufen werden oder durch besondere Veränderungen im Leben, die zu einer anhaltend unangenehmen Situation führen. Psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen werden oft von Psychotherapeuten behandelt – sowohl stationär im Krankenhaus als auch in ambulanten psychotherapeutischen Praxen. Im Jahr 2021 gab es hierzulande rund 53.000 Psychotherapeuten, der Frauenanteil lag bei 76 Prozent.

Die Zahl der Psychotherapeuten hat während des vorangegangenen Jahrzehnts kontinuierlich zugenommen, gegenüber 2011 stieg sie um 45 Prozent. Damals hatte es noch rund 36.000 Psychotherapeuten gegeben. Mit einem Anteil von 45 Prozent übte fast die Hälfte der Psychotherapeuten ihre Tätigkeit 2021 in Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte aus, darunter waren 84 Prozent Frauen, so die Statistiker.

red

Ministerin Stark-Watzinger kritisiert hohen Internet-Konsum von Schülern

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) glaubt nicht, dass bei einer durchschnittlichen Internet-Nutzung von 63 Stunden wöchentlich, wie sie eine Digitalstudie der Postbank für Jugendliche ermittelt hat, noch eine Balance zwischen Schule, Sport und digitalem Konsum gegeben ist. “Ich persönlich sehe das als definitiv zu viel an”, sagte sie am Mittwoch der “Bild”. Zudem mahnte sie Leistungsbereitschaft von Schülern an und forderte Lehrer dazu auf, Leistung einzufordern.

Schüler mit schwachen Leistungen würden in Deutschland zu oft einfach durchkommen. “Wichtig ist, dass nicht weggeguckt wird, wenn die Leistung oder die Kompetenz nicht da ist”, mahnte die Ministerin. “Lernen ist keine Körperverletzung.”

Leistung sei auch “keine Charakterschwäche”, so Stark-Watzinger. Gleichzeitig kritisierte sie, dass vor wenigen Wochen alle Abi-Klausuren in Mecklenburg-Vorpommern um eine Note aufgewertet wurden, weil die Ergebnisse dort zu schwach waren. Auf die Frage, ob diese Entscheidung im Sinne des Leistungsprinzips getroffen worden sei, antwortete die Ministerin: “Persönlich kann ich sagen: Nein, weil man damit niemandem hilft.”

In der Diskussion um eine Abschaffung der “Bundesjugendspiele” zeigte Stark-Watzinger Verständnis für alle Kritiker des Sport-Wettkampfs. “Ich habe auch negative Erinnerungen an Bundesjugendspiele. Das war nie mein Lieblingstag. Ich würde die Bundesjugendspiele freiwillig stellen.”

red

Patientenschutz warnt vor Benachteiligung älterer Patienten bei geplanter Krankenhaus-Reform

Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, fürchtet, dass die geplante Krankenhaus-Reform ältere Patienten benachteiligen könnte. “Karl Lauterbach muss mit seiner Qualitätsoffensive verhindern, dass vornehmlich jüngere, erfolgversprechende Patienten bevorzugt werden. Tatsächlich wäre das eine Diskriminierung von alten, chronisch kranken und pflegebedürftigen Menschen”, sagte Brysch der “Rheinischen Post” (Mittwochausgabe).

“Es muss in den Blick genommen werden, dass ältere Kranke deutlich häufiger im Krankenhaus versorgt werden als der Rest der Bevölkerung. Das sind Menschen mit Mehrfacherkrankungen, deren Therapie oft langwieriger ist.” Der Patientenschützer schlägt vor, dass Kliniken für die Behandlung älterer Patienten Bonuspunkte erhalten, wie es auch beim Finanzausgleich der Krankenkassen der Fall ist.

“Für diese Patientengruppe muss es Bonuspunkte geben ähnlich dem Risikostrukturausgleich bei den Krankenkassen. Hier werden Merkmale der Versicherten wie Alter, Geschlecht oder kostenintensive Krankheiten gegenfinanziert”, so Brysch. Zudem fordert der Patientenschützer, dass bei der Qualitätsoffensive auch die Zeit nach der Entlassung berücksichtigt wird: “Die Anzahl der Behandlungen eines Krankheitsbildes und das zuständige Personal vor Ort reichen allein nicht aus, die Qualität einer stationären Versorgung zu beurteilen.”

Wer nur auf diese Kennziffern setze, mache es sich zu einfach, so Brysch. “Erfolg misst sich auch daran, wie es dem Patienten nach der Entlassung geht. Deshalb wird es darauf ankommen, welche Parameter der Bundesgesundheitsminister bei der Qualitätsbewertung festlegt.”

red

Umweltbundesamt: Chemikalienpolitik der EU bietet unzureichenden Schutz vor gesundheitsschädlichen Belastungen

Die Pläne der EU-Kommission zur Überarbeitung der Chemikalien-Verordnung (Reach) stoßen auf Kritik. Von ursprünglich großen Versprechen für weitreichende Verbote eventuell gesundheitsschädlicher Chemikalien ist laut aktuellen Recherchen des CHEM Trust und des European Environmental Bureau, über die der “Spiegel” berichtet, wenig übrig. Angekündigt hatte die EU-Kommission, “die schädlichsten Chemikalien in Konsumgütern zu verbieten und nur noch dort zu erlauben, wo es keine Alternative gibt”.

In einem bislang unveröffentlichten Dokument zur Folgenabschätzung der überarbeiteten Chemikalien-Verordnung, beinhaltet das ambitionierteste Szenario mittlerweile jedoch lediglich ein Verbot für die Hälfte aller Konsumgüter, die die schädlichsten Chemikalien enthalten. Im mittleren Szenario würde die Zahl der Produkte mit den schädlichsten Chemikalien nur um zehn Prozent sinken, im zurückhaltendsten um ein Prozent. Der CHEM Trust und das European Environmental Bureau befürchten, dass sich die Mitgliedstaaten für eines der lascheren Modelle oder eines dazwischen entscheiden werden.

“Das Bewertungsdokument wird mit dem Reformvorschlag veröffentlicht. Es ist unwahrscheinlich, dass die beiden Dokumente im Widerspruch zueinander stehen werden”, heißt es von den Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Dabei könnte eine lasche Regulierung hohe Gesundheitskosten verursachen, die etwaige Folgekosten für die Industrie deutlich übersteigen würden.

Zuvor hatte ein fünfjähriges Großprojekt ergeben, dass erhebliche Teile der EU-Bevölkerung stärker mit Schadstoffen belastet sind als nach jetziger Kenntnis empfehlenswert ist. Für die Human Biomonitoring Initiative (HBM4EU) hatten Forscher die Schadstoffbelastung von mehr als 10.000 EU-Bürgern untersucht. Es bestehe “dringender Bedarf an politischen Maßnahmen”, schlussfolgerten die Beteiligten.

“Die Chemikalienpolitik der EU ist nicht ausreichend, um alle Bürgerinnen und Bürger zuverlässig vor potenziell gesundheitsschädlichen Chemikalienbelastungen zu schützen”, sagte Marike Kolossa-Gehring vom Umweltbundesamt (Uba), die das Projekt koordiniert hat, dem “Spiegel”. “Ich wundere mich, dass der Aufschrei in der Bevölkerung bei dem Thema nicht viel größer ist.” In der Diskussion stehen eine ganze Reihe Stoffe, die jeder mit der Luft einatmet, mit dem Wasser aus alten Leitungen oder der Nahrung aufnimmt.

Neben Weichmachern, die in zu hohen Konzentrationen die männliche Fruchtbarkeit einschränken können oder Fettleibigkeit begünstigen, gehören etwa Bisphenol A oder Schwermetalle wie Cadmium dazu. Die diskutierten Schadstoffe stecken unter anderem in Möbeln, Tapeten oder Kosmetik und gelangen von dort in die Luft und den Hausstaub.

red

Krankenhausreform beschlossen: Bund und Länder haben sich geeinigt

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben sich auf Eckpunkte für eine Krankenhausreform geeinigt. Es sei eine “Revolution”, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag nach dem Treffen mit seinen Landeskollegen. Es sei 14 zu 1 abgestimmt worden, so der Minister.

Ostdeutschland habe geschlossen für die Reform gestimmt, wo die Krankenhäuser wirtschaftlich zuletzt besonders schlecht dastanden. Das System der Fallpauschalen werde durch “Vorhaltepauschalen” ersetzt, die die Krankenhäuser für das Bereitstellen von Leistungen erhalten sollen. “Das nimmt den ökonomischen Druck weg”, sagte Lauterbach.

Die nun vereinbarten Eckpunkte seien schon sehr detailliert, über den Sommer werde nun an einem Gesetzentwurf gearbeitet und er gehe davon aus, dass die neuen Regeln zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, sagte Lauterbach.

red

Gesundheitsminister plant Rauchverbot im Auto wenn Kinder und Schwangere mitfahren

Berlin – Nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll künftig in allen Fahrzeugen ein Rauchverbot gelten, wenn Minderjährige und Schwangere mit im Auto sitzen. Das geht aus dem Referentenentwurf für die Cannabis-Legalisierung hervor, in dem auch eine Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes geplant ist und über den das “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben) berichtet. “Durch die Ausweitung des Rauchverbotes auf geschlossene Fahrzeuge in Anwesenheit von Minderjährigen und Schwangeren wird für diese besonders vulnerable Personengruppe der erforderliche Schutz vor dem Passivrauchen gewährleistet”, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Ungeborene und Minderjährige könnten sich der besonderen Belastung, die durch das Passivrauchen drohe, nicht entziehen, sie seien besonders gefährdet. “Verschiedene Studien belegen, dass die Rauchbelastung im Auto wegen des geringen Raumvolumens extrem hoch ist”, wird in der Gesetzesbegründung ausgeführt. Wie das Rauchen selbst könne auch das Einatmen von Tabakrauch aus der Umgebungsluft schwere Erkrankungen auslösen.

“Nach gesicherter Studienlage verursacht auch das Passivrauchen viele schwere Erkrankungen und Todesfälle, wie koronare Herzkrankheit, Schlaganfall, chronisch-obstruktive Lungenerkrankungen und plötzlichen Kindstod.” Ein kausaler Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Lungenkrebs sei durch verschiedene Studien belegt. “Bereits beim Rauchen einer Zigarette steigt die Konzentration der Tabakrauchpartikel im Fahrzeug rapide an”, heißt es weiter.

Das Rauchverbot soll für Tabakzigaretten, E-Zigaretten, erhitzte Tabakprodukte und Cannabis gelten. Der Referentenentwurf ist noch nicht mit allen Ressorts abgestimmt. Es könnte daher vor einem Beschluss des Bundeskabinetts noch zu Änderungen kommen.

Das Bundesnichtraucherschutzgesetz sieht bei einem Vorstoß gegen Rauchverbote eine Geldbuße vor, wobei dort aber kein konkreter Betrag genannt wird.

red

Bundestag lehnt beide Vorschläge zur Sterbehilfe ab

In der mit Spannung erwarteten Bundestagsdebatte über eine Neuregelung der Sterbehilfe hat keiner der beiden Vorschläge eine Mehrheit erhalten. In namentlichen Abstimmungen, bei denen auf die übliche Fraktionsdisziplin verzichtet wurde, votierte am Donnerstag jeweils die Mehrheit der Parlamentarier gegen die Entwürfe. Der Plan einer Gruppe um den Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) kam auf 304 Ja- und 363 Nein-Stimmen sowie 23 Enthaltungen, für den Vorschlag einer Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) stimmten 287 Abgeordnete, bei 375 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen.

Der Entwurf der ersten Gruppe hätte eine begrenzte Strafbarkeit der Sterbehilfe vorgesehen, die zweite Gruppe wollte eine generelle Straffreiheit. Durch das Scheitern der Abstimmungen gibt es vorerst keine neue Regelung zur Suizidbeihilfe. Dabei gilt es als unstrittig, dass gesetzliche Regeln für den assistierten Suizid nötig sind – in einem nächsten Schritt stehen deshalb demnächst wohl neue Initiativen im Bundestag an.

Hintergrund der avisierten Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020. Das Gericht hatte das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt und betont, dass die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, – als Ausdruck des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben – auch die Freiheit umfasse, “hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen”.

red

Lebensmittelrückrufe auf hohem Niveau: Gewürze, Fertiggerichte und Fleisch betroffen

Die Zahl der Lebensmittelrückrufe in Deutschland befindet sich weiter auf hohem Niveau. Behörden mussten im ersten Halbjahr Verbraucher vor insgesamt 141 Produkte warnen. Das sind genauso viele Meldungen wie im Vorjahreshalbjahr, teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Anfrage der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) mit.

117 Produkte davon betrafen Lebensmittel. Die Gründe für Lebensmittelrückrufe waren vor allem mikrobiologische Kontaminationen (36), unzulässige Inhaltsstoffe (34) und Fremdkörper (26) wie Metallspäne. Betroffen waren vor allem Gewürze und Kräuter, Fertiggerichte, Fleisch, Milchprodukte sowie Obst und Gemüse.

Grundsätzlich bezeichnet das Bundesamt für Verbraucherschutz die Sicherheit von Lebensmitteln in Deutschland als “sehr hoch”. Alle Lebensmittel, die in Deutschland angeboten werden, müssten sicher sein, sagte Harald Händel, Pressesprecher des BVL. “Zur Gewährleistung gibt es ein EU-weit und international abgestimmtes Sicherungssystem für Lebensmittel.” Dieses sehe vor, dass grundsätzlich das jeweilige Lebensmittelunternehmen für die Sicherheit seiner Produkte sowie die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben verantwortlich sei.

red

Bundestag entscheidet über Sterbehilfe-Gesetze

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin warnt vor falschen Weichenstellungen bei der Sterbehilfe. “Der Individualität der Sterbewünsche sollte individuell begegnet werden im Beziehungsgeschehen – das lässt sich nicht in eine Checkliste oder eine Rechtsnorm pressen”, sagte Heiner Melching, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). Es sei nicht klug, Personengruppen vom jungen Menschen in einer depressiven Phase bis zum todkranken Alten denselben Regelungen zu unterwerfen.

Der Bundestag soll am Donnerstag über zwei Gesetzesentwürfe abstimmen, die das Thema Sterbehilfe regeln sollen. Ethikratsmitglied Helmut Frister hält es für wahrscheinlich, dass keiner der beiden Vorschläge eine breite Unterstützung im Bundestag findet. “Das wäre keine Katastrophe, wenn sich der Bundestag auf keinen der beiden Entwürfe einigen kann. Dann würde im deutschen Strafrecht weiterhin die Gesetzeslage gelten, die bis 2015 ohnehin bestand, das heißt die Beihilfe zum Suizid ist straflos, aber nur wenn der Suizident gemäß einer frei verantwortlichen Willensentscheidung handelt. Sonst wird aus der Hilfeleistung eine Täterschaft”, sagte Frister den Funke-Zeitungen.

red

Klimawandel und Hautkrebs: Verdopplung der Fälle bis 2030 erwartet

Bis 2030 soll es infolge des Klimawandels und der damit verbundenen Verstärkung der UV-Strahlung zu einer Verdopplung der Hautkrebsfälle kommen. Die Krankenkasse Knappschaft rät zu regelmäßigen Hautkrebsscreenings.

Durch den Klimawandel steigen die Temperaturen weltweit an, auch die Anzahl der warmen Tage im Jahr und der Sonnenstunden pro Tag erhöhen sich beständig. Ebenfalls wird die Stärke der UV-Strahlung durch den Klimawandel beeinflusst. Laut dem Bundesamt für Strahlenschutz führt der Abbau der stratosphärischen Ozonschicht zu einem Anstieg der sonnenbrandwirksamen UV-Bestrahlungsstärke um ungefähr sieben Prozent im Winter und Frühling sowie ungefähr vier Prozent in Sommer und Herbst.

Prof. Dr. Rolf-Markus Szeimies, Chefarzt der Klinik für Dermatologie und Allergologie am Klinikum Vest und Experte im medizinischen Kompetentnetz der Knappschaft: “Studien zeigen, dass es durch die Folgen des Klimawandels zu einer Verdopplung der Hautkrebsfälle bis 2030 kommen kann. Der richtige Umgang mit der Sonne ist daher wichtiger denn je. Hohe Lichtschutzfaktoren bei der Sonnencreme, auch im Winter, sind mittlerweile ein ‘Muss’. Außerdem sollte man sich öfter im Schatten aufhalten und die Sonne am Nachmittag meiden.”

Neben ausreichendem Sonnenschutz werden Früherkennungsuntersuchungen, wie
ein regelmäßiges Hautkrebsscreening, immer wichtiger. Sie können das persönliche Hautkrebsrisiko ermitteln, um geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln.
“Wird Hautkrebs früh erkannt, ist er in den meisten Fällen heilbar. Vorsorgeuntersuchungen, wie das Hautkrebsscreening, sind daher sehr wichtig. Zudem sollte jeder seine Haut im Auge behalten und auf mögliche Veränderungen regelmäßig untersuchen”, so Prof. Dr. Szeimies.

Eine Auswertung der Knappschaft zeigt, dass die Anzahl der Versicherten, die ein Hautkrebsscreening in Anspruch nehmen, in den letzten Jahren gesunken ist. Waren es 2019 noch knapp über 37 Prozent der Versicherten, so waren es im Jahr 2021 nur noch knapp über 33 Prozent der Versicherten, die den ganzen Körper von geschulten Hautärzten haben verdachtsunabhängig untersuchen lassen.

“Hautkrebsscreening tut nicht weh. Es ist eine harmlose Untersuchung mit großem Effekt”, erklärt Prof. Dr. Szeimies. Hautärzte würden sich jede Hautveränderung genau anschauen und direkt sehen, ob es sich um eine Krebsvorstufe oder um ein harmloses Muttermal handele. Daraufhin könne vor Ort entschieden werden, ob eine Therapie, beispielsweise das Entfernen des Muttermals, notwendig sei.

Der Gesetzgeber sieht kostenlose Screenings ab dem 35. Lebensjahr vor. Die Knappschaft appelliert, sich schon frühzeitig regelmäßig untersuchen zu lassen und bietet daher alle zwei Jahre ein kostenloses Hautkrebsscreening für alle Altersgruppen an.

red / mp / asg