Beschlossen: Deutschland geht ab Mittwoch erneut in den Shutdwon

Bundesregierung und die Länderchefs verschärfen aufgrund immer weiter steigenden Neuinfektionen die Corona-Maßnahmen: Ab kommenden Mittwoch, 16. Dezember tritt in Deutschland erneut ein harter Shutdown in Kraft. Der Einzelhandel wird mit Ausnahme von Geschäften für den täglichen Bedarf geschlossen. 

Bereits ab dem kommenden Mittwoch wird das öffentliche Leben in Deutschland drastisch heruntergefahren. Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss vom 16. Dezember bis zum 10. Januar schließen. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten am Sonntag mit.

Das sind die neuen Beschlüsse:

  • Kontakte: Private Treffs sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall aber auf maximal fünf Personen limitiert. Ausnahmen: Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
  • Weihnachten: Vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. Die Länder sollen in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen in dieser Zeit Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zulassen.
  • Einzelhandel: Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte; Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.
  • Schulen: Schulen sollen grundsätzlich geschlossen werden, oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Fernunterricht angeboten. In einigen Bundesländern gelten solche Regeln bereits ab Montag.
  • Kitas:  In Kindertagesstätten wird analog zu Schulen verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
  • Arbeitsplatz: Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.
  • Alkohol: Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
  • Silvester: Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk wird generell verboten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.
  • Friseure: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und vergleichbare Betriebe werden geschlossen.
  • Notwendige Behandlungen: Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich.
  • Gottesdienste: Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

red

RKI meldet am Samstag mehr als 28.000 Neuinfizierte – Ausgangsbeschränkung im Südwesten

Wegen immer weiter steigenden Corona-Infektionen, gilt bereits ab heute, 12. Dezember, in ganz Baden-Württemberg eine “Ausgangsbeschränkung”. Die Landesregierung beschloss gestern, dass der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr nur noch aus “triftigen Gründen” erlaubt ist.

Die Corona-Lage in Deutschland am Samstag, 12. Dezember:

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen und Todesfällen in Deutschland ist auch am Samstag weiterhin extrem hoch: Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut +28.438 neue Corona-Infizierte. Gestern wurden 29.875 neue Corona-Infektionen gemeldet, der höchste je registrierte Wert seit Beginn der Pandemie.

Die Zahl der Menschen, die an oder unter Beteiligung einer nachgewiesenen Infektion mit Corona gestorben sind, stieg innerhalb eines Tages um 496. Insgesamt stieg die Gesamtzahl der Todesfälle seit Beginn der Pandemie auf 20.970. (Stand: 12.12.). Gestern waren es 598 Tote, und somit so hoch wie nie zuvor an einem Tag.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.300.516 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Rund 957.500 (+15.400) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 12.12.)

Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden.  

red

RKI meldet am Freitag fast 30.000 Neuinfizierte und knapp 600 Tote

Die Corona-Lage in Deutschland am Freitag, 11. Dezember:

Das RKI meldet neue traurige Höchstwerte an Corona-Neuinfektionen und Todesfällen: Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut +29.875 neueCorona-Infizierte und erreichten somit den höchsten Stand seit Beginn der Pandemie. Im Vergleich zum Vortag stieg die Zahl um mehr als 6.000. Gestern wurden 23.679 neue Corona-Infektionen gemeldet. 

Auch die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion hat nach RKI-Angaben einen neuen Höchstwert erreicht. So wurden 598 Tote mehr als am Vortag registriert. Die Gesamtzahl der Menschen, die an oder unter Beteiligung einer nachgewiesenen Infektion mit Corona gestorben sind, stieg auf 20.970. (Stand: 11.12.)

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.272.078 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Rund 942.100 (+20.000) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 11.12.)

Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden.  

red

Schöne Bescherung: Bloß keine Weihnachtsmigräne

Das ist für viele Betroffene ein echter Albtraum, der sich da plötzlich ohne Vorwarnung im Kopf abspielt. Denn eine Migräne-Attacke unterm Weihnachtsbaum macht die festliche Stimmung mit einem Schlag zunichte. Menschen mit Migräneneigung wird das auch diesmal wieder passieren. Im schlimmsten Fall droht pünktlich zur Bescherung der Kopfschmerz-Hammer. Aber warum ist das so?

Dass Stress das Ausbrechen einer Migräne begünstigen kann, ist bekannt. US-Wissenschaftler haben nun bei einer Studie herausgefunden, dass ein Migräneanfall mit einem Abfallen des Stresslevels am Vortag zusammenhängen kann. Migränepatienten hatten im Rahmen der Studie Tagebuch geführt. Sie machten auch Angaben zu ihrer Stressbelastung. 110 Migräneattacken wurden untersucht.

Fazit der Forscher: Wenn Migränepatienten ihren gewohnten Stresslevel abrupt reduzieren, sollten sie auf eine Attacke am nächsten Tag vorbereitet sein. Eine solche Situation könnte an den Feiertagen gegeben sein. Denn bei vielen macht die Arbeit nach einem oft kräftezehrenden Dezember-Endspurt dann unversehens “Pause”. Und die häufig bis zur letzten Minute andauernden Festvorbereitungen sind auch gerade abgeschlossen.

Wenn Patienten Anfälle an Feiertagen oder zu Ferienbeginn schon mehrfach erlebt haben und “ihr” Migränemuster kennen, können sie versuchen, sich darauf einzustellen. Sie können zum Beispiel zu den für sie kritischen Zeiten wie etwa am Vorabend des Weihnachtsfests gezielt mit Achtsamkeitstraining, Atemtechniken oder Yoga arbeiten.

Auch eine medikamentöse Behandlung kann helfen, einer Attacke vorzubeugen. Eine vorbeugende Therapie ist unter anderem mit Wirkstoffen aus der Gruppe der sogenannten CGRP-Antikörper möglich. Sie blockieren im trigeminalen Nervensystem jene Botenstoffe, die an der Schmerzauslösung beteiligt sind.

Wirkstoffe wie Fremanezumab, Galcanezumab oder Erenumab können die Häufigkeit oder Stärke von Migräneattacken verringern.

Die Therapie kommt für Erwachsene infrage, die häufiger als vier Tage im Monat von Migräne betroffen sind und bei denen andere prophylaktische Therapien versagt haben. Die Medikamente werden einmal pro Monat injiziert – bei Fremanezumab ist es möglich, die Therapie in einer höheren Dosierung nur vierteljährlich anzuwenden.

Migräne gehört zu den häufigsten Kopfschmerzerkrankungen in Deutschland. Nach Angaben der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft leiden etwa zehn bis 15 Prozent der Bevölkerung an Migräne. Am deutlichsten ausgeprägt sind die Beschwerden meist zwischen dem 40. und 50. Lebensjahr.

Ralf Loweg / glp

Kostenlose FFP2-Masken für über 60-Jährige

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus will die Bundesregierung mehr als 27 Millionen Bundesbürger mit gut schützenden Mund-Nasen-Masken ausstatten. Menschen ab 60 Jahren oder mit Vorerkrankungen sollen jeweils 15 FFP2-Masken erhalten. Die Ausgabe der Masken starte bereits im Dezember, um in der Weihnachtszeit das Infektionsrisiko zu verringern, heißt es.

In einem ersten Schritt sollen sich die Menschen drei kostenlose Masken in der Apotheke holen können. Dazu soll die Vorlage des Personalausweises oder die Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ausreichen. Diese Regelung soll bis 31. Dezember 2020 gültig sein.

Für die Zeit ab Neujahr 2021 sollen die betroffenen Menschen zwölf solcher Masken erhalten. Dafür bekommen sie zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen zugeschickt. Diese sollen sie in zwei dabei genannten Zeiträumen im neuen Jahr in Apotheken einlösen können. Pro eingelöstem Coupon wird allerdings ein Eigenanteil von zwei Euro fällig. 2,5 Milliarden Euro zahlt der Bund für die Maßnahme. Eine Maske kostet 6 Euro.

Ralf Loweg / glp

Fernunterricht ab der 8. Klasse in Corona-Hotspots mit einer Inzidenz über 300

Das Land Baden-Württemberg hat am Donnerstag beschlossen, dass bei Corona-Hotspots mit Inzidenzen von über 300 Schüler ab Klasse 8 verpflichtend in den Fernunterricht wechseln müssen. Ab Montag, 14. Dezember gilt die neue Maßnahme.

Vor dem Hintergrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens verständigte sich die Landesregierung aktuell auf eine erweiterte „Hotspot-Strategie“ mit Beschränkungen für Stadt- oder Landkreise, in denen die 7-Tages-Inzidenz auf über 300 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner steigt. Über die entsprechenden Maßnahmen für die Schulen in diesen Regionen hat das Kultusministerium bereits gestern alle Schulen im Land informiert. Ein entsprechender Erlass des Kultusministeriums regelt für den Fall einer 7-Tages-Inzidenz von über 300 – aktuell ist davon der Stadtkreis Pforzheim betroffen, so die Landesregierung.

Alle allgemein bildenden und beruflichen Schulen gehen ab der Klassenstufe 8 vollständig in den Fernunterricht über. Diese Regelung gilt für die betroffenen Stadt- oder Landkreise spätestens ab dem kommenden Montag, den 14. Dezember 2020.

Ausgenommen von dieser Regelung sind folgende Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Klassen:

  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 2020/2021 die Abschlussprüfung ablegen,
  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 202012021 die Abschlussprüfung ablegen,
  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 in zieldifferenten inklusiven Bildungsangeboten, die sich auf ein nahtlos anschließendes Bildungsangebot vorbereiten,
  • Schülerinnen und Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren,
  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 des allgemein bildenden Gymnasiums, des beruflichen Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule,
  • Schülerinnen und Schüler der berufsvorbereitenden Bildungsgänge.
  • Abschluss- und Prüfungsklassen der beruflichen Schulen (Ausnahmen hiervon sind unter anderem einjährige Berufsfachschulen oder Berufskollegs).

Für den Zeitraum des Fernunterrichts müssen in den betroffenen Klassenstufen bereits geplante Klassenarbeiten abgesagt werden. Sofern diese für die Notenbildung zwingend erforderlich sind, sollen diese, sobald wieder Präsenzunterricht an der Schule möglich ist, nachgeholt werden. Sobald die 7-Tage-Inzidenz wieder unter die 300-Inzidenz fällt, gelten für die Rückkehr zum Präsenzunterricht erneut die Regelungen von Paragraf 6b der Corona-Verordnung Schule.

red

RKI meldet am Donnerstag mehr als 23.000 Neuinfizierte

Die Corona-Lage in Deutschland am 10.12.

Neuer trauriger Höchstwert an Corona-Neuinfektionen: Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut +23.679 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Donnerstag vor einer Woche blieb die Zahl der Neuinfektionen fast unverändert. Damals waren 23.591 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern waren es 20.815 Fälle. (Stand: 10.12.)

Die bisher höchste Zahl an Neuansteckungen wurde am 20.11. gemeldet. 23.648 Corona-Fälle wurde zu der Zeit registriert.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.242.203 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 20.372. Das sind 440 mehr als am Vortag. Rund 922.100 (+20.000) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 10.12.)

Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden.  

red

Wein ist fein: Aber es kommt auf die Menge an

Der Verkauf von alkoholischen Getränken hat in der Corona-Krise deutlich zugelegt. Gegen ein Glas Wein ist auch nichts einzuwenden. Aber wo sind die Grenzen? Ab wann ist es zu viel?

Ein Test verrät, wann man ein ernstes Alkoholproblem entwickelt hat und dann besser eine Beratung aufsuchen sollte. Allerdings muss man Wein oder Bier nicht generell verteufeln. “Das Trinkmotiv ist ganz wesentlich”, sagt Dr. Dieter Geyer, Neurologe und Psychiater an der Fachklinik für Suchterkrankungen in Bad Fredeburg, im “Senioren Ratgeber”.

Es sei nichts dagegen einzuwenden, Alkohol – in Maßen – zu trinken, weil er einem schmeckt, so der Experte: “Damit das eigene Befinden verändern zu wollen, birgt dagegen immer ein Risiko.”

Bier und Wein zu konsumieren, ist in Ordnung, solange drei Voraussetzungen erfüllt sind. Erstens: Es bleibt bei einem Gläschen. Zweitens: Es kommt höchstens drei- bis viermal die Woche vor. Drittens: Es liegt keine Erkrankung vor, bei der es besser wäre, keinen Alkohol zu trinken. Studien zufolge sollten gesunde erwachsene Männer nicht mehr als 24 Gramm reinen Alkohol am Tag trinken, was einem halben Liter Bier oder 0,2 Liter Wein entspricht. Für Frauen ist es jeweils die Hälfte.

Wer regelmäßig mehr trinkt, riskiert Gesundheitsschäden wie zum Beispiel Diabetes, Bluthochdruck, Herzerkrankungen oder Leberschäden, egal, ob man abhängig ist oder nicht.

Experten empfehlen mindestens zwei “trinkfreie” Tage pro Woche. Wer ein Suchtproblem erkennt und Hilfe sucht, sollte seinen Hausarzt ansprechen oder die Sucht & Drogen-Hotline unter 0 18 06 / 31 30 31 anrufen.

Die “Einrichtungssuche” der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (www.dhs.de) liefert alle wichtigen Infos zu den bundesweit mehr als 1.400 ambulanten Suchtberatungsstellen und 800 stationären Suchthilfeeinrichtungen.

Ralf Loweg / glp

Den Stress besser verdauen

Die Corona-Krise setzt den Menschen zu. Ängste und Sorgen schlagen sich auch auf die Gesundheit nieder. Denn Stress und Druck führen bei Betroffenen zu Verdauungsbeschwerden wie Magenkrämpfen, Übelkeit, Sodbrennen, Durchfall oder Verstopfung.

Doppelt bitter: Eine chronische Belastung von Geist und Bauch schwächt zudem das Immunsystem. Denn im Verdauungstrakt sitzen 75 Prozent aller Immunzellen des Körpers. Es macht also Sinn, ein aus dem Takt geratenes Verdauungssystem zu behandeln, gerade jetzt.

In den meisten Fällen kommen die Magen-Darm-Beschwerden aber nicht von Krankheiten. Auslöser ist viel häufiger eine akute funktionelle Störung der sensiblen Verdauungsfunktionen. Eine ärztliche Abklärung ist dennoch angeraten, denn natürlich können sich hinter Magen- und Darmbeschwerden ein Infekt oder auch ernste Erkrankungen wie etwa eine akute Lebensmittelvergiftung, eine Blinddarmentzündung oder ein Magengeschwür verbergen.

Findet sich bei wiederkehrenden Magen- und Darmbeschwerden keine organische Ursache, ist es sinnvoll, sich einmal mit der individuellen Stressbelastung auseinanderzusetzen. In einer Statista-Umfrage gab knapp die Hälfte der Befragten an, dass sie Stress als Ursache ihrer Magen-Darmprobleme vermuteten.

Dauerhafter Stress bringt das hormonelle und physiologische Gleichgewicht im Körper durcheinander. Und unter Stress leiden aktuell besonders viele Menschen: Die Belastungen durch Home-Schooling oder Home-Office, Zukunftsangst sowie Einsamkeit und Isolation können den Organismus in einen Dauer-Alarmzustand versetzen.

Ralf Loweg / glp

Covid-19-Ansteckungsrisiko selbst berechnen

Auch wenn sich die Fachwelt noch nicht ganz einig ist, gehen viele Experten davon aus, dass Aerosolpartikel bei der Übertragung von Sars-CoV-2-Viren eine wichtige Rolle spielen. Aerosole entstehen beim Atmen, Husten oder Niesen, aber auch beim Reden und Singen. Anders als Tröpfchen fallen sie nicht schnell zu Boden, sondern können längere Zeit in der Luft bleiben und sich im ganzen Raum verteilen. In Innenräumen, in denen viele Menschen längere Zeit zusammen sind, ist die Gefahr also besonders groß, sich auch über Aerosole mit dem Coronavirus anzustecken.

Doch wie hoch ist das Infektionsrisiko wirklich? Und wie stark lässt es sich durch Maske Tragen, Lüften und Abstandhalten reduzieren? Wie hoch das Risiko ist, sich in einem geschlossenen Raum über winzige Schwebteilchen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 anzustecken? Das Max-Planck-Institut für Chemie ist dieser Frage nachgegangen und hat einen Corona-Algorithmus erstellt mit dem jede Person sein individuelles Ansteckungsrisiko errechnen kann.

Forscher des Max-Planck-Instituts für Chemie und des Cyprus Instituts, Zypern, haben nun eine Studie veröffentlicht, in der sie einen einfachen Rechenalgorithmus vorstellen, um die Wahrscheinlichkeit von Coronavirusinfektionen durch Aerosole in Innenräumen abzuschätzen. Der Algorithmus beruht unter anderem auf Messdaten zur Virenlast in Aerosolen, zur Menge der Schwebteilchen, die Menschen bei verschiedenen Aktivitäten abgeben, und zum Verhalten der Partikel in Räumen. Eine große Unsicherheit ist dabei die Anzahl an Viren, die Aerosole enthalten, da sie sich zwischen verschiedenen Trägern stark unterscheiden kann. Das Modell ermittelt zudem gezielt das Ansteckungsrisiko über die Tröpfchen und Partikel, die so klein sind, dass sie lange in der Luft bleiben und sich in Räumen verteilen. Zur Gefahr, sich über größere, schnell zu Boden fallende Tröpfchen zu infizieren, wenn man mit Trägern des Virus über kurze Distanz spricht, lacht oder singt, erlaubt es keine Aussagen.

Verschiedene Szenarien wählbar: Klassenraum, Büro, Feier oder Chorprobe

Die Berechnung des Ansteckungsrisikos über Aerosole ist über eine Eingabemaske auf der Webseite des Max-Planck-Instituts für Chemie möglich. Darin kann man verschiedene Parameter wie Raumgröße, Personenzahl und Dauer des Aufenthaltes eintragen. Mit der Annahme, dass eine Person in dem Raum hochinfektiös ist, errechnet der Algorithmus automatisch die Übertragungswahrscheinlichkeit für die vom Nutzer eingestellten Szenarien. Und zwar sowohl die individuelle Ansteckungsgefahr, als auch diejenige für irgendeine Person im Raum. Zudem kann man zwischen verschiedenen Szenarien wählen: einem Klassenraum, einem Büro, einer Feier und einer Chorprobe. Für Experten stehen zudem Felder zur Verfügung, in denen man Angaben wie die Infektionsdosis, die Viruskonzentration des Infizierten und Überlebenszeit des Virus in der Luft variieren kann. Auch die Filtereffizienz von Gesichtsmasken oder die Luftwechselrate sind flexibel einzustellen.

„Wir möchten einen Beitrag leisten, damit zum Beispiel eine Schule oder ein Geschäft selbst ausrechnen kann, wie hoch das Infektionsrisiko in den Räumen ist und wie effektiv welche Sicherheitsmaßnahme ist,“ sagt Jos Lelieveld, Direktor am Max-Planck-Institut für Chemie und Erstautor der in der Fachzeitschrift International Journal of Environmental Research and Public Health veröffentlichten Studie. Darin stellen die Mainzer Wissenschaftler die Berechnungsgrundlage und die Annahmen vor, die der Rechnung zugrunde liegen. So atmet ein Erwachsener durchschnittlich etwa 10 Liter Luft pro Minute ein und wieder aus. Zudem nehmen sie an, dass die infektiöse Dosis, sich mit Sars-CoV-2 zu infizieren, größenordnungsmäßig bei etwa 300 Viren bzw. RNA-Kopien pro Person liegt. Verdeutlicht wird die Berechnung anhand einer Schulklasse, in der keine Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden: Ein 60 Quadratmeter großer und drei Meter hoher Klassenraum mit 25 Schülern älter als zehn Jahre und sechs Stunden Unterricht, in dem ein Schüler zwei Tage lang hoch-infektiös ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine bestimmte Person unter diesen Umständen infiziert, liegt laut Rechnung bei knapp 10 Prozent, die, dass sich eine beliebige Person ansteckt, jedoch bei über 90 Prozent. Eine Ansteckung ist also nahezu unvermeidbar. Hoch-infektiös ist eine infizierte Person in der Regel nur wenige Tage. Von den Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, sind immer etwa 20 Prozent hoch-infektiös. Sie sind nicht zu verwechseln mit den sogenannten Superspreadern, von denen bisher nicht bekannt ist, wie häufig sie auftreten.

Variablen machen das Modell individuell nutzbar

„Unsere Berechnungen zeigen, dass man das Infektionsrisiko durch regelmäßiges Stoßlüften etwa um die Hälfte, durch zusätzliches Maskentragen sogar um einen Faktor fünf bis zehn senken kann“, ergänzt Atmosphärenforscher Lelieveld. Am Beispiel der Schulklasse heißt das: Lüftet die Klasse aus dem Beispiel oben einmal Mal pro Stunde, reduziert sich die Wahrscheinlichkeit auf 60 Prozent. Tragen zudem alle Schüler Masken, sinkt das Infektionsrisiko auf etwa 24 Prozent. Gibt man nun noch in die Eingabemaske ein, dass nur die Hälfte der Schüler am Unterricht teilnimmt, sinkt die Übertragungswahrscheinlichkeit auf 12 Prozent. Das individuelle Risiko, sinkt im gleichen Fall von zehn Prozent auf ein Prozent. Dabei ermittelt das Modell ausschließlich das Ansteckungsrisiko über die Aerosolpartikel, die so klein sind, dass sie lange in der Luft bleiben und sich in Räumen verteilen. Zur Gefahr, sich über größere, schnell zu Boden fallende Tröpfchen zu infizieren, wenn man mit Trägern des Virus über kurze Distanz spricht, lacht oder singt, erlaubt es keine Aussagen.

In ihrer Publikation gehen die Forscher auch darauf ein, welche Unsicherheiten es in den Berechnungen gibt. Diese liegen zum Beispiel in Annahmen wie der Überlebensdauer der SARS-CoV-2 Viren in der Luft oder der Virusmenge, die ein Infizierter abgibt. „Unseren Annahmen liegt der derzeitige Stand der Wissenschaft zugrunde,“ sagt Frank Helleis, Physiker am Max-Planck-Institut für Chemie. „In der Rechnung stecken mehrere Variablen und Annahmen. So machte es einen Unterschied, ob und wie viel Menschen in einem Raum sprechen und singen, wie hoch die Viruskonzentration im Speichel ist und wie die Raumluftwechselrate ist, aber jeder Faktor geht über einen einfachen Dreisatz in die Kalkulation ein“, so Helleis, der die Rechenbasis erstellt hat.

Helleis und seine Kollegen sind überzeugt, dass ihr Algorithmus vielen helfen kann, das Risiko von Infektionen in Innenräumen besser zu verstehen und durch geeignete Maßnahmen zu verringern.

red

Der Algorithmus ist unter nachfolgenden Link verfügbar:
https://www.mpic.de/4747361/risk-calculator