Darum ist umfassender Impfschutz so wichtig

Ohne Impfschutz können zahlreiche Krankheiten schnell lebensbedrohlich werden. Am 24. April 2021 erinnert der Welt-Meningitis-Tag an eine davon: die Hirnhautentzündung.

Besonders für Immungeschwächte ist es entscheidend, den Impfstatus zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Denn Menschen, deren Immunsystem durch eine Vorerkrankung oder Therapie geschwächt ist, sind anfälliger für Infektionskrankheiten und haben ein erhöhtes Risiko für schwerere Verläufe sowie Komplikationen.

Gründe für eine Immunschwäche können zum Beispiel rheumatische Erkrankungen oder Krebserkrankungen sein. Sogenannte immunmodulierende Therapien, die bei diesen Erkrankungen häufig zum Einsatz kommen, greifen ins Immunsystem ein und schwächen die körpereigene Abwehr. Für Betroffene ist ein umfassender Impfschutz besonders wichtig.

Ein Aspekt beim Einsatz der Impfstoffe ist – neben dem Schutz, den sie bieten können – die gute Verträglichkeit. Für Immungeschwächte werden Totimpfstoffe als unproblematisch eingestuft. Diese Impfstoffe, bei denen abgetötete Krankheitserreger oder Teile davon verwendet werden, können jederzeit bei Menschen mit geschwächter Abwehr (auch unter Therapie) verabreicht werden.

Zu den Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut für Menschen mit Immunschwäche empfohlen werden, gehören die saisonale Grippe (Influenza), Hepatitis B und Herpes Zoster (Gürtelrose). Außerdem die Immunisierung gegen Pneumokokken oder Meningokokken. Infektionen mit diesen beiden Erregern können schwere Erkrankungen wie eine Lungenentzündung (Pneumonie) oder eine Hirnhautentzündung (Meningitis) verursachen.

Eine Meningokokken-Infektion ist eine schwere Krankheit, die innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich werden kann. Daran erkranken kann jeder. Am häufigsten trifft es Säuglinge im ersten Lebensjahr, aber auch Kleinkinder oder Jugendliche.

In den meisten Fällen werden Meningokokken durch Tröpfcheninfektionen weitergegeben. Das heißt, die Erreger siedeln sich im Rachenraum oder Atmungstrakt an und werden beim Sprechen, Husten, Niesen, Küssen oder sogar durch die Atemluft übertragen. Auch Schmierinfektionen sind möglich. Gelangen die Bakterien in die Blutlaufbahn, kann es zu lebensbedrohlichen Blutvergiftungen kommen.

Die STIKO sowie das Bundesministerium für Gesundheit empfehlen, auch während der Pandemie, notwendige Impfungen gegen weitere Infektionskrankheiten durchführen oder auffrischen zu lassen. Wenn Sie betroffen sind oder wissen möchten, ob Sie eine Immunschwäche haben, und unsicher sind, welche Impfungen in Ihrem Fall sinnvoll sind, fragen Sie Ihren Haus- oder einen Facharzt. Lassen Sie Ihren Impfstatus überprüfen und vervollständigen.

Ralf Loweg / glp

Gewusst wie: Kortison richtig anwenden

Kortison ist ein Allrounder in der Medizin. Egal ob Sonnenbrand, Mückenstich oder Ekzem – Kortison kann Schmerzen und Juckreiz wirksam lindern.

“Leichtere Hautprobleme lassen sich oft mit verschreibungsfreien niedrig dosierten Kortisonpräparaten aus der Apotheke gut behandeln”, erklärt Dr. Matthias Wilken, Apotheker beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI).

Bei schwereren Hauterkrankungen verschreibt der Arzt oftmals höher dosiertes Kortison. “In jedem Fall ist bei kortisonhaltigen Präparaten einiges zu beachten, damit sie richtig wirken können”, betont Apotheker Wilken.

Hier seine Empfehlungen des Experten: Tragen Sie das Kortisonpräparat dünn und nur lokal auf die betroffene Hautstelle auf. In der Regel gilt: Ein- bis zweimal täglich auftragen. Beachten Sie dabei in jedem Fall die Angaben in der Packungsbeilage und die speziellen Dosierungsvorgaben für Kinder, Schwangere und ältere Menschen. Und: Wenden Sie rezeptfreie Hydrokortisonpräparate nur wenige Tage, aber nicht länger als zwei Wochen an.

Wenden Sie die Kortisonsalbe nicht unmittelbar in der Nähe von Schleimhäuten, den Augen, den Genitalien oder offenen Hautstellen an. Im Anschluss an das Eincremen sollten gründlich die Hände gewaschen werden. Pflegen Sie Ihre Haut zusätzlich mit feuchtigkeitsspendenden Präparaten. Pausieren Sie nach dem Auftragen der Kortisonsalbe mindestens 15 Minuten, bevor sie das Pflegemittel auftragen. Lassen Sie sich hierzu von fachkundigem Personal in Ihrer Apotheke vor Ort beraten.

Bei anhaltenden oder stärker werdenden Beschwerden sollten Betroffene einen Arzt aufsuchen.

Ralf Loweg / glp

Wie Sie Ihre Medikamente am besten aufbewahren

Egal, ob Kopfschmerztabletten oder Erkältungsmittel: Kein Haushalt kommt ohne die gängigen Medikamente aus. Und in der Regel muss die gute Medizin immer griffbereit sein. Wer möchte im Notfall schon lange suchen?

Manche Zeitgenossen legen ihre Medizin aber auch recht lieblos in Schubladen oder Schränke. Klar: Das geht natürlich, doch das kann mitunter fatale Folgen haben. Denn es gibt Medikamente, die sollten unbedingt kühl gelagert werden. Damit sie ihre Wirkung nicht verlieren, müssen sie bei Temperaturen zwischen zwei und acht Grad Celsius aufbewahrt werden.

Dazu gehören zum Beispiel Antibiotikasäfte, manche Augentropfen, aber auch der Insulinvorrat für Menschen mit Diabetes wie auch Biologicals, die etwa bei Krebs oder bei Rheuma zum Einsatz kommen. “Bei falscher Lagerung können die Mittel ihre Wirksamkeit verlieren”, sagt die Münchner Apothekerin Angela Heim im Apothekenmagazin “Senioren Ratgeber”.

Ob ein Medikament kühl gelagert werden muss, steht auf der Verpackung. Auch der Apotheker wird den Patienten im Beratungsgespräch nochmal ausdrücklich darauf hinweisen. Für diese Medikamente ist der beste Platz das Gemüsefach im Kühlschrank, sagt Apothekerin Heim: “In der Ablage der Kühlschranktür schwankt die Temperatur durch das häufige Öffnen zu stark. Auch die Rückwand vom Kühlschrank ist nicht geeignet.”

Für die meisten Medikamente allerdings gilt: dunkel und trocken und bei Raumtemperatur (15 bis 25 Grad Celsius) aufbewahren, etwa in einem kleinen Medizinschrank im Schlafzimmer.

Ralf Loweg / glp

Die optimale Pflege für Ihre Haut

Viele Menschen klagen über empfindliche und trockene Haut. Die Gründe dafür reichen von Allergien, einer Belastung durch UV-Strahlen bis hin zu einer nicht auf den Haut-Typ abgestimmten Kosmetik.

Wie die optimale Pflege der jeweiligen Hauttypen gelingt, zeigt das Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau” in seinem neuen Ratgeberbuch “Schöne Haut”.

Wirkstoffe wie Zink, Panthenol oder Aloe vera eignen sich speziell für sensible oder irritierte Haut. Produkte mit entspannendem Thermalwasser runden die Pflegeroutine ab.

Bei fettiger, unreiner Haut hilft eine regelmäßige Ausreinigung im Kosmetikstudio. Doch auch selbst lässt sich einiges für einen verbesserten Zustand tun: Weil dieser Haut-Typ viel Talg produziert, die von den Poren nicht ausreichend abgeführt werden, entstehen Unreinheiten auf Stirn, Nase, Kinn und im unteren Wangenbereich, aber auch am Rücken oder am Dekollete.

Dieser genetisch oder auch hormonell bedingte Hautzustand lässt sich mit der passenden Kosmetik behandeln: Keine fetthaltigen Produkte verwenden, sondern auf leichte sogenannte Öl-in-Wasser-Texturen setzen. Empfehlenswert ist auch die Pflege mit Salicylsäure oder Masken mit Fruchtsäuren, die die Erneuerung der obersten Hautschicht ankurbeln und für ein geklärteres Hautbild sorgen. Wichtig: Da die Haut danach lichtempfindlicher ist, besser abends oder als Nachtpflege verwenden.

Ralf Loweg

Die Pflicht des Arztes zum Hausbesuch

Ältere und pflegebedürftige Personen sind oft nicht mehr mobil genug, um für eine Untersuchung in die Praxis ihres Arztes zu fahren. In Zeiten von Corona kommt die Angst hinzu, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken. Lehnt der Arzt es ab, die Betroffenen zu Hause zu besuchen und dort zu behandeln, kann dies Konsequenzen haben.

Denn gerade bei älteren Menschen kann es unter Umständen lebensgefährlich sein, wenn Erkrankungen unbehandelt bleiben. Zudem sind Hausärzte gegenüber gesetzlich Versicherten zu einer Behandlung im Rahmen von Hausbesuchen verpflichtet.

Jeder Hausarzt muss gesetzlich versicherte Patienten zu Hause behandeln, sofern diese bettlägerig, gebrechlich und pflegebedürftig sind. Sie haben einen Anspruch darauf, dass der Hausarzt für die Behandlung zu ihnen nach Hause kommt, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen: Es muss ihnen wegen einer Krankheit nicht möglich sein, die Arztpraxis aufzusuchen und eine Krankenbehandlung muss notwendig sein. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hin.

Auch Fachärzte müssen ihre Patienten in den eigenen vier Wänden behandeln, sofern eine Erkrankung aus ihrem Fachgebiet den Besuch notwendig macht. Eine Ausnahme greift allerdings, wenn sich die Wohnung des Patienten außerhalb des Praxisbereichs des Arztes befindet. In diesem Fall entfällt die Hausbesuchspflicht für Vertragsärzte.

Unklar ist allerdings, ab wann die Grenze erreicht ist, denn eine genaue Kilometerangabe gibt es in den Berufsvorschriften für Vertragsärzte nicht. Grund dafür ist, dass die Grenzen der Praxisbereiche nicht überall gleich sind, sondern von der Siedlungsstruktur und der Arztdichte im betreffenden Gebiet abhängen:

Um für den konkreten Fall vorbereitet zu sein, kann es für Patienten sinnvoll sein, bereits vorab mit dem Arzt zu klären, ob ihr Zuhause innerhalb seines Praxisbereichs liegt. Anderenfalls können sie sich immer für einen anderen Arzt entscheiden (freie Arztwahl).

Es besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zu beschweren, wenn der Arzt trotz erfüllter Voraussetzungen einen Hausbesuch verweigert. Zuständig ist die KV, in deren Bundesland der Arzt seinen Praxissitz hat.

Betroffene sollten dabei allerdings bedenken, dass durch eine Beschwerde das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient dauerhaft gestört werden kann. Im schlimmsten Fall könnte der Arzt auch den Behandlungsvertrag kündigen. Langfristig gesehen kann eine Beschwerde aber dennoch sinnvoll sein.

Ralf Loweg / GLP

Rund 9.600 Corona-Neuinfektionen binnen 24 Stunden

Die Gesundheitsämter meldeten am Dienstag dem Robert-Koch-Institut binnen 24 Stunden insgesamt 9.609 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden innerhalb eines Tages weitere 297 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Im Vergleich zum vergangenen Dienstag ist die die Zahl gesunken. Vor genau einer Woche waren 10.810 Neuinfektionen und 294 Todesfälle registriert worden. (Stand: 20.04.)

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) sinkt laut RKI auf 162,4 (Vortag: 165,3). In der Vorwoche am Dienstag lag der Wert bei 108. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 3.163.308 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 80.303. Das sind 297 mehr als am Vortag. Rund 2.803.600 (+16.400) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 20.04.)

red

Diese Corona-Regeln sind ab Montag in Baden-Württemberg gültig

Die baden-württembergische Landesregierung hat am Samstagabend die ab Montag geltende Corona-Verordnung beschlossen. Damit gelten ab Montag (19. April) in Baden-Württemberg schärfere Corona-Regeln. In Stadt- und Landkreisen mit hohen Inzidenzen müssen etwa Schulen, Kitas und Baumärkte schließen. Für geschlossene Einzelhandelsbetriebe bleibt “Click&Collect” jedoch weiterhin möglich. Das Land setzt damit bereits vorab die Beschlüsse “Bundes-Notbremse” der Bundesregierung um.

Diese Corona Regeln sind ab Montag gültig:

Stationäre Behandlung: Pro Patient 5.088 Euro

Die Kosten der stationären Krankenhausversorgung in Deutschland steigen permanent – nicht erst seit Corona. Bei der Auswertung der Daten fürs Jahr 2019 stellte das Statistische Bundesamt (Destatis) gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 5,7 Prozent auf rund 98,8 Milliarden Euro fest.

Umgerechnet auf die rund 19,4 Millionen vollstationär im Krankenhaus behandelten Patienten betrugen die Kosten je Fall im Jahr 2019 durchschnittlich 5.088 Euro und damit um 5,5 Prozent mehr als 2018 (4.823 Euro). Und im Fünfjahresvergleich stiegen die Krankenhauskosten um 18,8 Milliarden Euro oder knapp ein Viertel. Die Behandlungskosten je Fall stiegen in diesem Zeitraum um 912 Euro oder gut ein Fünftel.

Am höchsten waren die durchschnittlichen stationären Kosten je Fall übrigens mit 6.146 Euro in Hamburg. Auch in Bremen, Berlin, Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein und Bayern lagen sie über dem Bundesdurchschnitt. Die niedrigsten Kosten hatte Thüringen mit durchschnittlich 4.679 Euro. Diese regionalen Unterschiede werden laut Destatis vom Versorgungsangebot sowie von der Art und Schwere der behandelten Erkrankungen beeinflusst.

red

Kinderlos wegen Diabetes: Bewegung und Ernährung helfen

Die gute Nachricht: Haben Frauen Diabetes, dafür aber gute Zuckerwerte, bringen sie in der Regel trotzdem ein gesundes Baby zur Welt. Die schlechte Nachricht: Übergewicht kann die Chance auf ein Baby mindern und zu Problemen in der Schwangerschaft führen. Das Apothekenmagazin “Diabetes Ratgeber” gibt Tipps, was Betroffene tun können.

Für die Kinderlosigkeit bei Frauen mit Typ-2-Diabetes oder Übergewicht ist in einigen Fällen ein sogenanntes polyzystisches Ovarsyndrom, kurz PCOS, verantwortlich. Bei dieser Hormonstörung bilden sich statt einer einzelnen heranreifenden Eizelle in den Eierstöcken der Betroffenen viele kleine Eibläschen, die selten die Größe für einen Eisprung erreichen. Oft sind die Abstände zwischen zwei Blutungen sehr lang, oder die Monatsblutung bleibt ganz aus. Mit der richtigen Behandlung können Betroffene aber dennoch häufig auf natürlichem Wege schwanger werden.

Die beste Therapie besteht darin, sich viel zu bewegen sowie sich gesund zu ernähren mit mehrstündigen Pausen zwischen den Mahlzeiten. “Wenn Betroffene ihr Übergewicht abbauen, kommen die Eisprünge und die Fruchtbarkeit häufig von alleine wieder, manchmal schon nach wenigen Monaten”, sagt Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte.

Zu Medikamenten sollten Frauen mit Typ-2-Diabetes erst dann greifen, wenn Bewegung und Abnehmen nicht reichen. Bestimmte Hormone können die Eizellreifung unterstützen. Eine künstliche Befruchtung ist meist aber nicht notwendig und immer nur die letzte Option, so die Einschätzung von Kinderwunschspezialisten.

Andreas Reiners / glp

Verschärfte Corona-Regeln ab Montag in Baden-Württemberg

Die Corona-Fallzahlen liegen in Baden-Württemberg schon seit einiger Zeit über einer Sieben-Tages-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Aus diesem Grund wird das Land die angekündigte “Notbremse der Bundesregierung” bereits ab kommenden Montag (19.04.) umsetzen. Damit sind weitere Einschränkungen für Bereiche wie bspw. Einzelhandel, Kultur und Schulen verbunden. Das hat das baden-württembergische Gesundheitsministerium am Freitagnachmittag bekannt gegeben.

Diese verschärften Regeln sollen ab Montag (19. April) vorbehaltlich der Zustimmung der Ressorts in Baden-Württemberg gelten:

Die Notbremse (ab einer Inzidenz von 100) enthält folgende Regelungen:

  1. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur noch zulässig, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen.
  2. Der Betrieb von Wettannahmestellen, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr bleibt insgesamt untersagt.
  3. Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden sowie bei Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs des Spitzen- und Profisports.
  4. Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo– und Piercingstudios sowie von kosmetischen Fußpflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen sind mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen (insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege) geschlossen. Auch Sonnenstudios sind zu schließen.
  5. Für Kundinnen und Kunden von Friseurbetrieben und Barbershops ist ein vorheriger Schnelltest erforderlich.
  6. Der Betrieb von Musik-, Kunst– und Jugendkunstschulen ist nur im Rahmen des Onlineunterrichts zulässig.
  7. Ladengeschäfte dürfen keine Abholangebote mehr anbieten. Es sind nur noch Lieferdienste zulässig.
  8. Soweit Ladengeschäfte der Grundversorgung, also insbesondere aus dem Lebensmittelbereich, geöffnet bleiben, wird die Begrenzung der maximal zulässigen Verkaufsfläche pro Kundin oder Kunde nochmals verschärft von 10 auf 20 Quadratmeter (bei Ladenflächen bis 800 Quadratmeter) und von 20 auf 40 Quadratmeter (für die über 800 Quadratmeter hinausgehenden Flächen).
  9. Baumärkte sind geschlossen.
  10. Es gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr. Das Verlassen der Wohnung ist nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
  11. Kindertagesstätten und Schulen sind ab einer Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen für den Präsenzbetrieb geschlossen. Ausnahmen sind insbesondere für Abschlussklassen vorgesehen.

red

Quelle: Gesundheitsministerium Baden-Württemberg