Rauchen tötet: 127.000 Verstorbene pro Jahr

Rauchen ist in Deutschland nach wie vor in hohem Maße verantwortlich für Krankheit und Tod. Im Jahr 2018 wurden dadurch rund 85.000 Krebsfälle verursacht, etwa 127.000 Menschen starben an den Folgen von tabakbedingten Erkrankungen. Das sind 13,3 Prozent aller Todesfälle. So steht es im Tabak-Atlas 2020 des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ).

Dessen Vorstandsvorsitzender Michael Baumann: “Rauchen ist nach wie vor der wichtigste vermeidbare Krebsrisikofaktor, die Tabakkontrolle hat daher enormes Potenzial für die Krebsprävention.” Mit dem neuen Tabakatlas wolle man auch politische Entscheidungsträger zum Handeln veranlassen.

Den Zahlen zufolge rauchen immer noch 26,4 Prozent der Männer und 18,6 Prozent der Frauen sowie sechs Prozent der Jungen im Alter von zwölf bis 17 Jahren und 5,2 Prozent der gleichaltrigen Mädchen.

Neben den gesundheitlichen Konsequenzen des Tabakkonsums beleuchtet der Tabakatlas auch die massiven Folgen der Nikotinsucht für Gesellschaft und Umwelt: So belaufen sich die Kosten, die das Rauchen verursacht, in Deutschland auf jährlich 97 Milliarden Euro.

Rudolf Huber / glp

Neue Regelung: Quarantäne wird auf zehn Tage verkürzt

Die Landesregierung passt die Corona-Verordnung von diesem Mittwoch erneut an. Danach wird die häusliche Quarantäne ab dem 2. Dezember auf grundsätzlich zehn Tage festgelegt. Zudem gelten neue Regelungen zur Quarantäne in Schulen. Das gab das Staatsministerium am Dienstag bekannt.

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 25. November 2020 sind Bund und Länder darin übereingekommen, das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne grundsätzlich einheitlich auf im Regelfall 10 Tage festzulegen. Zuvor waren es 14 Tage. Wer sich bereits in Quarantäne befindet profitiert nicht von der neuen Regelung.

Zudem gelten neue Regelungen zur Quarantäne in Schulen. Schüler, die Kontakt mit einem positiv getesteten Schüler aus der eigenen Klasse hatten. In einem solchem Fall könne die zuständige Behörde denjenigen als „Cluster-Schüler“ einstufen. In diesem Fall ist es ab Mittwoch möglich, die Quarantäne bereits nach dem fünften Tag zu beenden. Voraussetzung ist ein negativer Coronatest.

red

 

RKI meldet am Mittwoch 17.270 neue Fälle – Tageshöchstwert bei Todeszahlen

Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter +17.270 neue Corona-Infizierte an das Robert-Koch-Institut. Das sind etwa 1.400 weniger als in der Vorwoche, in der am Mittwoch 18.633 neue Fälle hinzukamen. Gestern waren es 13.604 Fälle. (Stand: 02.12.)

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.084.743 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 17.123. Das sind 487 mehr als am Vortag, so viele wie nie zuvor. Der bisherige Höchststand von 410 Todesfällen binnen eines Tages war am vergangenen Mittwoch erreicht worden. Rund 779.500 (+20.700) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 02.12.)

Am vergangenen Freitag (20.11.) wurde mit 23.648 Neuinfizierten, der höchste Wert seit Ausbruch der Pandemie gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden.  

red

Corona-Viren: Klassenzimmer-Lüften ist “kaum praktikabel”

Seit Wochen diskutieren Elternverbände, Lehrer und Kultusministerkonferenz hitzig über das Thema virenfreie Raumluft in Schulen. Die Behörden setzen auf regelmäßiges Lüften als Mittel der Wahl – auch, weil es am preiswertesten ist. Doch Experten widersprechen jetzt vehement – etwa die Ingenieurkammer-Bau NRW und die EnergieAgentur.NRW.

Bei einer Online-Diskussion kristallisierte sich schnell heraus: Ein ausreichender Austausch der Raumluft in Klassenräumen ist im Winter nur durch Stoßlüften “kaum praktikabel”. Prof. Dr. Christian Kähler, Leiter des Instituts für Strömungsmechanik und Aerodynamik an der Universität der Bundeswehr in München, erklärte, effektiv sei vor allem das sogenannte Querlüften. Doch wenn es wirklich kalt sei, nehme die Bereitschaft dazu ab. Das Problem: Um einen ausreichenden Luftaustausch zu erreichen, müsse man in Klassenräumen alle zehn Minuten für fünf Minuten die Fenster öffnen. Diplom-Ingenieur Ralph Wortmann formulierte leicht überspitzt: Wolle man ausreichend lüften, brauche man eigentlich keine Schulgebäude mehr und könne gleich draußen unterrichten.

Als kurzfristige Lösung empfiehlt Kähler mobile Luftreiniger in den Klassenzimmern, und zwar solche mit hochwertigen HEPA-Filtern der Klassen H13 und H14. Damit würden 99,995 Prozent der Aerosolpartikel in der Raumluft entfernt. Pro Unterrichtsraum müsse man für diese Geräte rund 4.000 Euro investieren, für 1,5 Mrd. Euro könne man also sämtliche Schulen in Deutschland mit mobilen Luftreinigern ausstatten.

Rudolf Huber / glp

Richtig sitzen im Homeoffice

Bei vielen deutschen Arbeitnehmern ist das Homeoffice das Gebot der Lockdown-Stunde. Doch zuhause klappt es oft nicht mit der richtigen Arbeitshaltung am Computer – die Folge sind Rücken- oder Kopfschmerzen.

Letzteren kann man vorbeugen, indem man den Bildschirm nicht direkt vor das Fenster, sondern parallel dazu aufstellt. So wird der Kontrast zwischen Monitor und Außenwelt nicht zu groß. Hilfreich sind auch Jalousien, eine blendfreie Deckenbeleuchtung, ein nicht-spiegelnder Schreibtisch und eine angepasste Lichtintensität, so Gesundheitsexperten.

Eine Faustregel besagt, dass der Abstand zwischen den Oberschenkeln und der Tischplatte rund zehn Zentimeter betragen soll. Der Schreibtischstuhl sollte höhenverstellbar sein und über eine passende Rückenlehne verfügen. Die Distanz zwischen Augen und Bildschirm sollte zwischen 50 und 80 Zentimeter betragen. Dabei gilt: Je größer der Monitor, desto größer der Abstand. Der Blickwinkel sollte um 20 Grad geneigt sein. Und wenn die Hände auf dem Tisch aufliegen, beträgt der Winkel zwischen Unter- und Oberarm idealerweise zwischen 90 und 100 Grad.

Doch diese Bedingungen sind im Homeoffice häufig nicht oder zumindest nur teilweise möglich. Rücken und Nacken kann man aber trotzdem fit halten. So sollte die Arbeit auch mal stehend zu erledigt werden. Und wer regelmäßige Übungen macht, beugt ebenfalls Beschwerden vor. So sollte alle drei Stunden eine Bewegungspause eingelegt werden. Das Bundesgesundheitsministerium hat dafür Übungen mit mehreren Wiederholungen ausgearbeitet:

– Legen Sie die Hände auf die Oberschenkel und bewegen Sie den Kopf von rechts nach links. Atmen Sie dabei bewusst ein und aus.

– Lassen Sie Ihre Arme entspannt hängen und kreisen Sie mit Ihren Schultern nach vorne, dann nach hinten. Zuletzt die Schultern hochziehen und fallen lassen.

– Die Arme entspannt neben den Oberschenkeln hängen und die Schultern nach vorne fallen lassen, die Daumen nach innen drehen . Danach ziehen Sie die Schultern nach hinten und die Daumen drehen sich nach außen.

– Sitzen Sie gerade auf dem Stuhl und legen Sie die Hände hinter den Rücken übereinander. Spannen Sie Bauch und Gesäßmuskeln an und drücken Sie den Körper gegen die Lehne. Entspannen Sie dann die Muskeln und atmen dabei aus.

Rudolf Huber / glp

Schulferien starten in Baden-Württemberg doch nicht früher

Die Schulferien in Baden-Württemberg starten nun doch nicht früher wie Bund und Ländern ursprünglich vereinbart hatten. Das Kultusministerium hat sich gegen eine Verlängerung der Ferien entschieden. Das gab das Staatsministerium am Dienstag bekannt. Ziel ist die Minimierung der Kontakte vor den Feiertagen, insbesondere bei den vom Infektionsgeschehen besonders betroffenen älteren Jugendlichen, heißt es in der Mitteilung.

Die Landesregierung greift den Grundgedanken auf und will sicherstellen, dass möglichst viele Familien in den Tagen vor Heiligabend und Weihnachten ihre Kontakte nach Möglichkeit minimieren, um sich dann an den Festtagen sicherer mit ihren Verwandten treffen zu können, auch mit den Großeltern oder Familienmitgliedern, die zu den vulnerablen Gruppen gehören, so das Staatsministerium.

Deshalb haben sich Ministerpräsident Kretschman und Kultusministerin Eisenmann für den 21. und 22. Dezember 2020 darauf geeinigt, dass für die Klassen eins bis sieben regulärer Präsenzunterricht an den Schulen vor Ort vorgesehen ist. Die Präsenzpflicht ist an diesen beiden Tagen jedoch ausgesetzt, sodass Eltern ihre Kinder zuhause lassen können, wenn sie die Tage vor Weihnachten für die Minimierung der Kontakte nutzen wollen. Schülerinnen und Schüler ab Klasse acht werden im Fernunterricht unterrichtet.

Ursprünglich geplanter Ferienbeginn war am 19. Dezember

Ab dem 23. Dezember beginnen dann wie ursprünglich vorgesehen regulär die Weihnachtsferien. Schulen, die die beweglichen Ferientage  nutzen wollen, um die Weihnachtsferien früher beginnen zu lassen, steht dies selbstverständlich frei. Die bislang entsprechend getroffenen Entscheidungen bleiben unberührt, heißt es abschließen in der Pressemitteilung.

red

RKI meldet am Dienstag 13. 604 neue Fälle – Fast keine Veränderung zur Vorwoche

Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut am Dienstagmorgen +13.604 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Dienstag vor einer Woche blieb die Zahl der Neuinfektionen fast unverändert. Damals waren 13.554 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern waren es 11.169 Fälle. (Stand: 30.11.)

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.067.473 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 16.636. Das sind 388 mehr als am Vortag. Rund 758.800 (+19.800) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 30.11)

Am vergangenen Freitag (20.11.) wurde mit 23.648 Neuinfizierten, der höchste Wert seit Ausbruch der Pandemie gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden.  

red

So gefährlich ist Plastik für unsere Gesundheit

Berge von Plastikmüll verunstalten unsere Umwelt. Doch damit nicht genug. Plastik kann auch schwerwiegende gesundheitliche Schäden bei Menschen hinterlassen.

Die toxischen Stoffe, die in Plastik enthalten sind, können über Nahrungsmittel in den menschlichen Körper gelangen. Mögliche Folgen sind Übergewicht, Schilddrüsenerkrankungen, Diabetes oder Unfruchtbarkeit. Das Foodpackaging Forum in Zürich veröffentliche zu diesem Thema jetzt eine Datenbank, die zeigt, dass in der Lebensmittelverpackungsindustrie bis zu 12.200 chemische Substanzen eingesetzt werden. Davon gelten 608 Chemikalien als besonders gefährlich.

Plastik wird aus den nicht-erneuerbaren Rohstoffen Erdöl und Erdgas hergestellt. Dazu kommen chemische Zusatzstoffe, die Plastikprodukten ihre spezifischen Eigenschaften geben. Allerdings fehlt es an Transparenz. Welche Chemikalien im Herstellungsprozess verwendet werden, sind gut gehütete Geheimnisse der Kunststoffindustrie.

Besonders schädlich sind Weichmacher oder die Chemikalie Bisphenol-A, die für Trinkflaschen, Plastikbehälter oder Dosenbeschichtungen verwendet wird. Sie sind nervenschädigend, beeinflussen das Hormonsystem und bringen den Stoffwechsel durcheinander.

Ralf Loweg

Was Sie über die richtige Ernährung wissen sollten

Die richtige Ernährung hat großen Einfluss auf die Gesundheit. Also Finger weg vom Fett und mehr Vitamine auf den Tisch. An dieses recht simple Rezept erinnert jetzt die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V. (DGEM) anlässlich der bundesweiten Herzwochen.

Viel Gemüse, Hülsenfrüchte, Salat, Obst, Fisch und Vollkornprodukte – dagegen eher wenige, vor allem aber die richtigen Fette, wenig Zucker, Salz und Alkohol. “Präventive Ernährung funktioniert nicht über einzelne Nahrungsbestandteile, sondern vielmehr über Ernährungsmuster”, sagt Professor Dr. Anja Bosy-Westphal, Leiterin der Abteilung Humanernährung an der Agrar- und Ernährungswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität Kiel.

Nicht nur die klassische Mittelmeerkost hat sich als wirksame Ernährungsform bewährt, auch die sogenannte New Nordic Diet ist durch eine gesunde und nachhaltige Lebensmittelauswahl charakterisiert und erweitert damit die Auswahl von gesunden Rezepten.

In Studien konnte das Risiko für Herzinfarkte, Schlaganfälle und andere akute Herz-Kreislauf-Ereignisse damit deutlich gesenkt werden. Auch Menschen, die bereits mit Herzproblemen zu kämpfen haben – bei denen etwa die Herzkranzgefäße bereits verengt sind oder die bereits einen Infarkt erlitten haben – profitieren von einem gesunden Ernährungsmuster. “Um das Risiko eines weiteren kritischen Ereignisses zu reduzieren gelten prinzipiell dieselben Empfehlungen wie in der Primärprävention”, erklärt Bosy-Westphal.

Laut Gesundheitsexperten ist eine gesunde Ernährungsweisen bereits im Kindergarten und in der Schule sehr wichtig. Auch Maßnahmen wie die Kennzeichnung und Verteuerung ungesunder Lebensmittel könnten dazu beitragen, das Ernährungsverhalten langfristig zu verbessern.

Ralf Loweg / glp

Ab 01.12. – Land verschärft Corona-Regeln

Das öffentliche Leben in wird im Dezember weiter eingeschränkt. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am Montag eine Verschärfung der Corona-Verordnung des Landes beschlossen. Ab dem 01.12. dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Verschärfung der Regelungen der Corona-Verordnung ab dem 1. Dezember und zur Maskenpflicht:

Es dürfen sich statt bisher zehn ab dem 1. Dezember 2020 nur noch maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Anders als bisher zählen die Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren nicht zur Personenzahl und sind von dieser Regelung ausgenommen. Bestehen zwei Haushalte aus mehr als fünf Personen über 14 Jahren, gilt trotzdem die Obergrenze von fünf Personen.

Die Ausnahme für geradlinige Verwandte (Großeltern-Eltern-Kinder) jeweils einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt weiter. Diese dürfen auch aus mehr als zwei Haushalten kommen. Es dürfen aber auch hier insgesamt nicht mehr als fünf Personen sein.

Ja, da es darum geht, die Kontakte weiter einzuschränken ist es dann nicht mehr möglich Besuch zu empfangen.

Kinder bis einschließlich 14 Jahren (also bis zu ihrem 15. Geburtstag) zählen bei der Berechnung der Personenzahl nicht mit. Damit soll vermieden werden, dass es ob der Begrenzung auf fünf Personen zu besonderen sozialen Härten kommt.

Es gilt aber auch hier weiter die Beschränkung, dass die Kinder aus maximal zwei Haushalten kommen dürfen oder mit der Ausgangsperson (Einladender) geradlinig verwandt sein müssen. So sind Treffen oder Feiern mit Kindern aus mehr als zwei Haushalten weiterhin nicht erlaubt.

Bei nicht privaten Veranstaltungen wie Eigentümerversammlung, Vereinsversammlungen, Kirchengemeinderäte sind keine Änderungen geplant. Es gilt weiterhin kritisch zu prüfen, ob die Veranstaltung nicht verschoben, oder virtuell durchgeführt werden kann. Wenn die Veranstaltung durchgeführt werden muss gelten die in der Corona-Verordnung beschriebenen Hygieneauflagen.

Ab dem 1. Dezember gilt auch für Arbeits- und Betriebsstätten eine Maskenpflicht. Diese Pflicht besteht insbesondere in Fluren, Treppenhäusern, Teeküchen, Pausenräumen, sanitären Einrichtungen und sonstigen Begegnungsflächen.

Von dieser Pflicht kann am eigenen Arbeitsplatz abgewichen werden, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen dauerhaft sicher eingehalten werden kann. Die Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass die Maßnahmen eingehalten werden.

Die Maskenpflicht gilt auch in Arbeitsstätten unter freiem Himmel, auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle.

Die Maskenpflicht gilt nicht in Einrichtungen wie Kindergärten, Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen und Einrichtungen zur Kleinkindbetreuung, für Kinder, pädagogisches Personal und Zusatzkräfte dieser Einrichtungen.

Des weiteren gilt ab dem 1. Dezember eine Maskenpflicht auch vor Einkaufszentren, Ladengeschäften und Märkten sowie den zugehörigen Parkplätzen.

Wie bisher gilt die Maskenpflicht auch weiter in stark frequentierten Fußgängerbereichen wie Einkaufsstraßen, Fußgängerzonen und Plätzen. Dazu können jetzt auch je nach zeitlichen und räumlichen Gegebenheiten auch Friedhofs-, Kirch-, Schul-, Wander- und sonstige Fußwege zählen, wenn dort viel Fußgänger unterwegs sind und der Abstand nicht eingehalten werden kann. Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch Städte und Gemeinden.

In den Schulen gilt weiter die Maskenpflicht ab der fünften Klasse. Dies ist in der Corona-Verordnung des Kultusministeriums geregelt.

Darüber hinaus gelten die bisherigen Regeln zur Maskenpflicht weiter.

An den Weihnachtstagen dürfen maximal zehn Personen zusammenkommen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren (also bis zu ihrem 15. Geburtstag) zählen bei der Berechnung der Personenzahl nicht mit. Ansonsten gilt die obere Begrenzung auf zehn Personen unabhängig von Verwandtheitsgrad der Personen.

Für Weihnachten ist die Beschränkung auf zwei Haushalte aufgehoben. Mit dieser Regelung soll Weihnachten auch in diesem besonderen Jahr als Fest im Kreise von Familie und Freunden, wenn auch im kleineren Rahmen, möglich sein. Denn diese Tage sind für den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders wichtig.

Ob eine solche Lockerung realisiert werden kann, hängt entscheidend von der weiteren Entwicklung des pandemischen Geschehens ab und wird Mitte Dezember 2020 geprüft und entschieden.

In Baden-Württemberg wird es für Silvester keine Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen geben.

Ähnlich wie in anderen Bundesländern dürfen in Baden-Württemberg Hotels über die Weihnachtstage öffnen. Diese Regel gilt für Reisende, die zu einem Familienbesuch unterwegs sind und ist auf den Zeitraum vom 23. bis 27. Dezember 2020 beschränkt. Weiterhin nicht erlaubt sind in dieser Zeit Beherbergungen zu touristischen Zwecken (Urlaub, Städtereisen etc.).

In den kommenden Wochen stellt die Landesregierung für Lehrkräfte, Pflegeeinrichtungen, die Impfzentren und Obdachlose mehrere zehn Millionen FFP2-Masken zur Verfügung.

Die Verteilung der Masken soll in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Landesverbänden erfolgen. Für die Lehrkräfte und das Personal an den Schulen versendet das Kultusministerium die Masken direkt an die Schulen.

Die Landesregierung plant die Weihnachtsferien auf den 19. Dezember vorzuziehen. Dies ist unabhängig von der Corona-Verordnung und wird in den kommenden Tagen final geklärt.

Für die Ferienregelung der Kitas sind die Träger – in der Regel die Städte und Gemeinden – verantwortlich. Das Land hat auf die Ferienregelung hier keinen Einfluss.

Das Sozialministerium kann den Städten und Gemeinden im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht weitere Weisungen für ergänzende regionale Maßnahmen bei außergewöhnlich starkem Infektionsgeschehen (Hotspotstrategie) erteilen. Hierfür ist eine Grenze von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen innerhalb von sieben Tagen angesetzt. Die genauen Maßnahmen werden derzeit noch festgelegt.

red

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg