Darf ich während der Arbeit zum Arzt?

Wer sich eine Erkältung, eine Magenverstimmung oder gar eine Grippe eingefangen hat, der geht morgens besser zum Arzt statt in die Firma. Gerade während der Pandemie wäre es geradezu fahrlässig, mit einschlägigen Symptomen zur Arbeit zu gehen. Doch für Arztbesuche während der Arbeitszeit gibt es auch in Corona-Zeiten Regeln.

– Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt gehen?

Zunächst einmal hat der Chef seinen Mitarbeitern gegenüber eine Fürsorgepflicht. Demnach darf er ihnen nicht grundsätzlich verbieten, während der Arbeitszeit zum Arzt zu gehen, so der ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer. Die Gründe müssen allerdings eindeutig sein, wie etwa heftige Zahnschmerzen, plötzlich einsetzendes Fieber oder ein kleinerer Unfall am Arbeitsplatz.

Wer in Teilzeit arbeitet, wird allerdings meist Probleme haben, einen triftigen Grund für einen Arztbesuch während der Arbeitszeit zu finden. Im schlimmsten Fall müssen Teilzeitbeschäftigte damit rechnen, dass sie ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung verlieren oder die ausgefallene Arbeitszeit nachholen müssen.

Was gilt für das Home-Office?

Wenn Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten, gelten die gleichen Regeln wie für das Büro: Wer zum Arzt muss, sollte einen Arztbesuch nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeit planen.

Muss ich einen Arzttermin beim Chef begründen?

Abmelden ja, den Grund nennen, nein. Streng genommen sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, dem Chef zu verraten, was ihnen fehlt und warum sie zum Arzt gehen. Deshalb steht auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch keine Diagnose. Was der Chef jedoch einfordern darf, ist eine vom Arzt unterschriebene Bescheinigung über den Besuch.

Kann der Chef wegen eines Arztbesuchs den Lohn kürzen?

Geht ein Arbeitnehmer aus einem nachvollziehbaren Grund zum Arzt, muss der Arbeitgeber ihn bezahlt freistellen. Davon sind auch die Wegezeiten zum und vom Arzt betroffen.

Wann darf der Chef einen Arztbesuch während der Arbeitszeit verbieten?

Wenn eine sofortige Behandlung nicht nötig ist, kann der Arbeitgeber vom Mitarbeiter verlangen, seinen Arztbesuch in die Freizeit zu verlegen. Eine herausgefallene Plombe etwa oder Vorsorge- und Routineuntersuchungen wären typische Fälle.

Wie ist es bei regelmäßig nötigen Arztbesuchen?

Je häufiger ein Arbeitnehmer zum Arzt muss, desto größer ist natürlich sein Arbeitsausfall und damit wächst seine Pflicht, möglichst viele der Termine in die Freizeit zu verlegen. Vor allem, wenn die Notwendigkeit fragwürdig ist. Ein nierenkranker Arbeitnehmer, der mehrmals die Woche zur Dialyse geht, muss natürlich vom Chef freigestellt werden.

Rudolf Huber / glp

RKI: 1.113 Todesfälle und 22.368 Neuinfektionen – mehr als zwei Millionen Corona-Infektionen

Deutschland ging am Mittwoch (16.12.) in den Shutdown und so ist die Lage am Freitag 15. Januar:

Das RKI meldet binnen 24 Stunden weitere 1.113 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind. Außerdem wurden +22.368 neue Corona-Infizierte übermittelt. Vergangenen Freitag (08.01.) waren +31.849 Corona-Neuinfektionen und 1.188 Tote verzeichnet worden. Gestern waren es 25.164 Corona-Fälle. (Stand: 15.01.)

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.000.958 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 44.994. Das sind 1.188 mehr als am Vortag. Rund 1.641.200 (+21.000) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 15.01.)

Laut dem RKI wurden bisher 842.455 Menschen in Deutschland geimpft. (Stand: 14.01.)

Eine Interpretation der Daten ist jedoch momentan schwierig, weil während der Weihnachtsfeiertage und um den Jahreswechsel herum wahrscheinlich weniger Menschen getestet werden und möglicherweise nicht alle Ämter ihre Daten übermitteln. Dadurch kann es laut RKI noch zu Nachmeldungen kommen.

red

Blutvergiftung: Infektion außer Kontrolle

Es kann ganz schnell gehen – und dann wird es eng: Blutvergiftung ist in Deutschland eine der häufigsten Todesursachen. Denn die Gefahr durch eine Sepsis wird oft zu spät erkannt. Dabei zählt in diesem Notfall jede Minute.

Auslöser einer Sepsis kann ein eitriger Zahn oder Zehennagel ebenso sein wie eine Lungen- oder Blasenentzündung, eine Verletzung, ein Mückenstich. “Der Ursprung ist immer eine örtlich begrenzte Infektion, meist ausgelöst durch Bakterien, seltener durch Viren oder Pilze”, heißt es im Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau”.

In aller Regel wird der Körper allein mit so einer Infektion fertig. Manchmal aber reicht die Kraft des Immunsystems nicht aus, um die Entzündung direkt an ihrem Entstehungsort zu beseitigen. Die Infektion gerät außer Kontrolle und zieht das Versagen von Organen nach sich.

Betrifft das Herz und Kreislauf, droht der septische Schock. Zwischen Vorstufe und Schock vergeht oft nicht viel Zeit. “Daher muss bei Verdacht auf Sepsis sehr schnell reagiert werden, um noch gegensteuern zu können. Sepsis ist ein Notfall”, betont Professor Mathias Pletz, Mitglied des Center for Sepsis Control and Care (CSCC) der Universitätsklinik Jena.

Die Symptome einer Sepsis können auch andere Ursachen haben. Zudem müssen nicht alle Symptome auftreten. Sofort ärztliche Hilfe holen sollte auf jeden Fall, wer sich mit einem Infekt oder einer Verletzung plötzlich sehr schlecht fühlt, Fieber oder Schüttelfrost und gelegentlich auch Untertemperatur hat. Eine Sepsis kann sich auch durch Atemnot, akute Flecken oder Verfärbungen der Haut, schnellen Herzschlag oder niedrigen Blutdruck zeigen.

Undeutliches Sprechen und Verwirrtheit sind ebenfalls mögliche Symptome einer Blutvergiftung. Auch wenn man sich nicht in der Lage fühlt, Wasser zu lassen, kann dies ein Hinweis auf eine Sepsis sein – oder das Gefühl, als ob man sterben müsse.

Rudolf Huber / glp

Kostenlose Schnelltests für Personal von Schulen und Kitas werden erweitert

Das Personal an Schulen, Kitas sowie in Einrichtungen der Kindertagespflege kann sich bis zum Ende der Osterferien auf freiwilliger Basis bis zu dreimal testen lassen. Die Tests sind, wie bisher, auch ohne Vorliegen von Symptomen möglich, das Land übernimmt die anfallenden Kosten. Das gab die Landesregierung an Donnerstag bekannt. 

Seit den Sommerferien hatte das gesamte Personal der Schulen, der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege Anspruch auf ein mit bislang maximal viermaliger Testung pro Person, ohne dass entsprechende Symptome vorliegen mussten. Die Landesregierung hat beschlossen, diese freiwillige Testmöglichkeit mit je drei zusätzlichen Testmöglichkeiten je Person auszuweiten. Das Personal an Schulen, Kitas sowie in Einrichtungen der Kindertagespflege kann sich nun bis zum Ende der Osterferien am 11. April 2021 auf freiwilliger Basis bis zu dreimal testen lassen. Die Testungen können mittels PCR oder Antigen-Test durchgeführt werden. Sie sind wie bisher auch ohne das Vorliegen von Symptomen möglich, das Land übernimmt die anfallenden Kosten.

Drei zusätzliche Testmöglichkeiten bis zum Ende der Osterferien

Kultusministerin Eisenmann hatte sich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass diese freiwillige Testmöglichkeit weitergeführt wird: „Das Testangebot ist ein zentraler Baustein für den Gesundheits- und Infektionsschutz an den Schulen, den Kindertageseinrichtungen und den Einrichtungen der Kindertagespflege. Die freiwilligen Tests sollen aber auch die Sicherheit und das individuelle Sicherheitsgefühl der Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher erhöhen. Die Fortführung des Angebots ist mir deshalb ein wichtiges Anliegen“, sagt Eisenmann.

Testungen bei Auftreten eines COVID-19-Erkrankungsfalles

Ein weiterer Baustein der Teststrategie des Landes an den Schulen, Kitas sowie in Einrichtungen der Kindertagespflege sind Testungen bei Auftreten eines COVID-19 Erkrankungsfalles. Bei Auftreten eines Falles in einer Schule, Kindertageseinrichtung oder in einer Einrichtung der Kindertagespflege können Kontaktpersonen, die dort betreut werden oder tätig sind, auf SARS-CoV-2 getestet werden. Hierfür sollen Antigen-Schnelltests zum Einsatz kommen, um ein möglichst schnelles Ergebnis zu ermöglichen. Die namentliche Festlegung der Personen, denen eine Testung angeboten wird, erfolgt durch die zuständigen Gesundheitsämter in Abstimmung mit den Schulleitungen beziehungsweise den Einrichtungsleitungen/-trägern. Auch werden künftig Apotheken vor Ort als zusätzliche Anlaufstellen für die Testungen einbezogen, um die Testkapazitäten für Schulen und Kitas nachhaltig auszuweiten, heißt es in der Meldung der Landesregierung.

Das Kultusministerium hat die Schulen, Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kindertagespflege nach eigenen Angaben heute über die Ausweitung der Testmöglichkeiten informiert. Darüber hinaus wurden den Schulen und Einrichtungen ein Handlungsleitfaden des Sozialministeriums zum Kontaktpersonenmanagement und Umgang mit SARS-CoV-2 positiven Fällen (PDF) übermittelt. Dieser Handlungsleitfaden soll eine einheitliche Vorgehensweise der Gesundheitsämter beim Auftreten von Fällen in Schulen und Kindertageseinrichtungen gewährleisten und den Schulleitungen bzw. den Leitungen und Trägern von Kindertageseinrichtungen sowie den Kindertagespflegepersonen Informationen zum Vorgehen der zuständigen Behörden liefern.

red

Neuer Höchstwert: RKI meldet 1.244 Todesfälle am Donnerstag

Deutschland ging am Mittwoch (16.12.) in den Shutdown und so ist die Lage am Donnerstag 14. Januar:

Das RKI meldet binnen 24 Stunden weitere 1.244 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind. Noch nie sind so viele Menschen binnen eines Tages seit Beginn der Pandemie an den Folgen des Virus gestorben. Außerdem wurden +25.164 neue Corona-Infizierte übermittelt. Vergangenen Donnerstag (07.01.) waren +26.391 Corona-Neuinfektionen und 1070 Tote verzeichnet worden. Gestern waren es 19.600 Fälle. (Stand: 14.01.)

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.978.590 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 43.881. Das sind 1.244 mehr als am Vortag. Rund 1.620.600 (+23.600) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 14.01.)

Laut dem RKI wurden bisher 758.093  Menschen in Deutschland geimpft. (Stand: 13.01.)

Eine Interpretation der Daten ist jedoch momentan schwierig, weil während der Weihnachtsfeiertage und um den Jahreswechsel herum wahrscheinlich weniger Menschen getestet werden und möglicherweise nicht alle Ämter ihre Daten übermitteln. Dadurch kann es laut RKI noch zu Nachmeldungen kommen.

red

So funktioniert das Kinderkrankengeld

Auch wenn Kindergarten oder Schule pandemiebedingt geschlossen bleiben oder Kinder im Distanzunterricht beschult werden, haben gesetzlich versicherte Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld. Und zwar auch dann, wenn der Nachwuchs gar nicht krank ist.

Das Kinderkrankengeld wird für alle Sprösslinge unter zwölf Jahren gezahlt und beträgt etwa 90 Prozent des monatlichen Nettoverdienstes. Bei Elternpaaren hat jeder Elternteil Anspruch auf 20 bezahlte Krankentage pro Kind, Alleinerziehende können 40 Tage bezahlt daheim bleiben, um den Nachwuchs zu betreuen.

Wegen der Corona-Pandemie wurde die Anzahl der Kinderkrankentage bereits letztes Jahr aufgestockt und – wie in der letzten Corona-Runde beschlossen – für 2021 verlängert. Der Anspruch gilt rückwirkend ab 5. Januar 2021. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass bei Krankheit des Kindes ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss, bei geschlossener Bildungs- oder Betreuungseinrichtung hingegen eine Bescheinigung der Einrichtung.

Rudolf Huber / glp

Corona: Baden-Württemberg beim Impftempo fast Schlusslicht

Seit Sonntag 27.12. wird in Deutschland offiziell gegen das Coronavirus geimpft. Am Mittwoch hat das Robert-Koch-Institut weitere Zahlen veröffentlicht. Demnach ließen sich laut dem RKI bereits 758.093 Menschen mit dem Impf-Wirkstoff von Biontech-Pfizer und Moderna impfen (Stand: 13.01. – 08.00Uhr).

Der Anstieg im Vergleich zum Vortag betrug für Deutschland 69.178 Impfungen. In Baden-Württemberg wurden bis Mittwoch 76.762 Personen geimpft. Das sind 5.869 mehr als am Vortag. Pro 1.000 Einwohner wurden im Land somit bisher 6,9 Impfungen vorgenommen. Im Vergleich mit den anderen Bundesländern verschlechtert sich Baden-Württemberg auf den vorletzten Platz. Nur Thüringen steht mit einem Wert von 6,1 pro 1.000 Einwohner noch schlechter da. Den höchsten Impfwert weist das Land Mecklenburg-Vorpommern mit 18,1 Impfungen pro 1.000 Einwohnen aus.

Es kann vorkommen, dass Meldungen einzelner Bundesländer vervollständigt oder korrigiert werden. In diesen Fällen wird die Tabelle nachträglich aktualisiert.

RS Bundesland Impfungen kumulativ Differenz zum Vortag Impfungen pro 1.000 Einwohner Indikation nach Alter* Berufliche Indikation* Medizinische Indikation* Pflegeheim-bewohnerIn*
08 Baden-Württemberg 76.762 5.869 6,9 41.457 22.519 2.980 12.781
09 Bayern 150.511 14.525 11,5 35.434 76.344 2.606 48.443
11 Berlin 35.893 2.095 9,8 24.446 11.010 105 21.428
12 Brandenburg 19.590 4.499 7,8 3.920 15.352 193 2.009
04 Bremen 7.753 753 11,4 1.104 3.346 60 3.115
02 Hamburg 15.980 1.707 8,7 5.578 6.866 1.503 3.891
06 Hessen 60.344 2.869 9,6 15.955 34.864 3.172 23.182
13 Mecklenburg-Vorpommern 29.100 2.059 18,1 2.076 14.928 376 13.031
03 Niedersachsen 63.200 7.749 7,9 13.316 32.710 10.409 33.078
05 Nordrhein-Westfalen 129.472 3.994 7,2 0 59.599 0 69.881
07 Rheinland-Pfalz 45.326 8.012 11,1 10.246 22.730 9 12.341
10 Saarland 11.199 1.069 11,3 8.358 1.791 0 3.790
14 Sachsen 29.421 5.720 7,2 2.210 23.650 1 5.770
15 Sachsen-Anhalt 27.320 2.907 12,4 8.533 13.373 1.178 12.736
01 Schleswig-Holstein 43.162 4.611 14,9 13.202 17.149 5.452 18.056
16 Thüringen 13.060 740 6,1 1.149 9.798 81 1.491
Gesamt 758.093 69.178 9,1 186.984 366.029 28.125 285.023

ÜBERSICHT: IMPFUNGEN PRO TAG IN DEUTSCHLAND

Datum Gesamtzahl Impfungen
27.12.20 23.672
28.12.20 19.084
29.12.20 42.268
30.12.20 56.795
31.12.20 37.533
01.01.21 30.301
02.01.21 44.459
03.01.21 24.236
04.01.21 47.583
05.01.21 49.367
06.01.21 54.388
07.01.21 55.470
08.01.21 56.151
09.01.21 52.668
10.01.21 32.069
11.01.21 62.871
12.01.21 69.178
Impfungen gesamt 758.093

Quelle: RKI – (Stand 13.01. 08.00Uhr)

red

Bundeskabinett beschließt neue Coronavirus-Verordnung für Einreise aus Risikogebieten

Wer aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss künftig spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Das gab das Bundesgesundheitsministerium am Mittwoch bekannt. Die Verordnung tritt morgen, ab 14. Januar in Kraft.

Die von den Bundesländern angeordneten Quarantänepflichten bei Einreise aus Risikogebieten gelten weiterhin. Die „Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag“ sieht im Wesentlichen vor:

  • Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen die elektronische Einreiseanmeldung (DEA) unter www.einreiseanmeldung.de nutzen. Beförderungsunternehmen müssen den DEA-Nachweis kontrollieren.
  • Einreisende aus einem Gebiet außerhalb des Schengen-Raumes müssen den DEA-Nachweis auch bei der Einreisekontrolle vorlegen. Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach Einreise über ein negatives Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis verfügen. Dieses müssen sie dem zuständigen Gesundheitsamt auf Anforderung vorlegen.
  • Wer aus einem Risikogebiet einreist, in dem besonders hohe Inzidenzen bestehen oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind, muss bereits vor der Einreise – gegebenenfalls gegenüber dem Beförderungsunternehmen – nachweisen können, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Dieser Nachweis kann auch bei der Einreisekontrolle verlangt werden.
  • Ab 1. März müssen Betreiber von Mobilfunknetzen ihre Kunden per SMS über die in Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzmaßnahmen informieren.

red

RKI meldet 1.060 neue Todesfälle am Mittwoch

Deutschland ging am Mittwoch (16.12.) in den Shutdown und so ist die Lage am Mittwoch 13. Januar:

Das RKI meldet binnen 24 Stunden weitere 1.060 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind. Außerdem wurden +19.600 neue Corona-Infizierte übermittelt. Vergangenen Mittwoch (06.01.) waren +21.237 Corona-Neuinfektionen und 1019 Tote verzeichnet worden. Gestern waren es 12.802 Fälle. (Stand: 13.01.)

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.953.426 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 42.637. Das sind 1.060 mehr als am Vortag. Rund 1.596.600 (+26.600) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 13.01.)

Laut dem RKI wurden bisher 688.782 Menschen in Deutschland geimpft. (Stand: 12.01.)

Eine Interpretation der Daten ist jedoch momentan schwierig, weil während der Weihnachtsfeiertage und um den Jahreswechsel herum wahrscheinlich weniger Menschen getestet werden und möglicherweise nicht alle Ämter ihre Daten übermitteln. Dadurch kann es laut RKI noch zu Nachmeldungen kommen.

red

Südafrikanische Corona-Mutation in Baden-Württemberg nachgewiesen

Nach Angaben der Landesregierung von Baden-Württemberg wurde jetzt bei einer Familie, die im Dezember aus Südafrika ins Land eingereist ist, erstmals die mutierte Variante B.1.351 des Coronavirus nachgewiesen. Abstrich-Untersuchungen weiterer Kontaktpersonen wurden in die Wege geleitet, teilte das Sozialministerium mit.

Bei einer Familie, die am 13. Dezember 2020 aus Südafrika nach Baden-Württemberg eingereist ist, wurde erstmals die mutierte Variante B.1.351 des Coronavirus nachgewiesen. Es handelt sich damit um den ersten bekannten Fall in Deutschland. Am 18. Dezember 2020 berichtete die südafrikanische Regierung über die Entstehung und rasche Zunahme der neuen Virusvariante. Sie wurde erstmals in einer Probe von August 2020 am Ostkap in Südafrika nachgewiesen.

Ein Sprecher des Sozialministeriums teilte dazu mit: „Die betreffenden Personen kehrten von einem längeren Aufenthalt aus Südafrika nach Baden-Württemberg in den Zollernalbkreis zurück. Nach der Einreise ging die Familie pflichtgemäß in Quarantäne und ließ sich anschließend fünf Tage später testen. Diese Tests fielen negativ aus. In der darauffolgenden Woche entwickelten die ersten Familienmitglieder milde Krankheitssymptome. Zwischenzeitlich gibt es sechs Virus-Nachweise bei sechs Personen aus drei Haushalten. Die SARS-CoV-2 positive Abstrichprobe der zuerst erkrankten Person wurde zur Virussequenzierung an das Nationale Konsiliarlabor für Coronaviren (Charité Berlin) gesandt. Dort erfolgte gestern die Bestätigung des Nachweises der Virusvariante B.1.351. Die Abstrich-Untersuchungen weiterer Kontaktpersonen wurden in die Wege geleitet. Das örtliche Gesundheitsamt im Zollernalbkreis steht dazu in enger Abstimmung mit dem Landesgesundheitsamt und dem Gesundheitsministerium Baden-Württemberg.“

red