Rund 210.000 neue Corona-Fälle binnen 24 Stunden – 198 Tote

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Samstagmorgen vorläufig 209.789 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 3,7 Prozent oder 8.026 Fälle weniger als am Samstagmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz stieg trotzdem laut RKI-Angaben von gestern 1472,2 auf heute 1474,3 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Das ist wie schon in den letzten Tagen wieder ein Allzeithoch. Dass die Zahl der neuen Fälle gegenüber der Vorwoche sank, der Inzidenzwert aber stieg, ist nur möglich, weil das RKI letzte Woche zahlreiche Nachmeldungen aus früheren Zeiträumen hatte, die aber in die Inzidenzwertberechnung nicht eingehen. Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 3.420.200 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 665.500 mehr als vor einer Woche und mehr als jemals zuvor.

Außerdem meldete das RKI nun 198 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus. Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 1.201 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 172 Todesfällen pro Tag (Vortag: 168). Damit liegt die Zahl der Todesfälle nun bei 119.877. Insgesamt wurden bislang 12,22 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet.

Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.

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Leiter DIVI-Intensivregister: Noch keine Entwarnung bei Klinik-Belastung durch Omikron-Welle

Der Leiter des DIVI-Intensivregisters und Corona-Expertenratsmitglied, Christian Karagiannidis, hält die Entwarnung bei der Klinik-Belastung durch die Omikron-Welle für zu früh. “Ob es zu einer starken Belastung im Gesundheitswesen kommt oder nicht, lässt sich noch nicht sicher abschätzen”, sagte er dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Samstagausgaben). Karagiannidis nannte drei Unsicherheitsfaktoren: “Wenn sich noch viele Ältere und Ungeimpfte infizieren, ist die Belastung der Kliniken deutlich höher.”

Die Intensivmediziner beobachten gerade bei Omikron, dass “deutlich mehr Ältere von schweren Verläufen betroffen sind” und “die Ungeimpften werden auch häufig schwer krank”. Als zweite Unsicherheit nannte der Experte die Omikron-Variante BA2: “Möglicherweise sorgt BA2 noch einmal für eine Verlängerung der Welle – das lässt sich jetzt noch nicht absehen.” Als dritter Faktor komme hinzu, dass in den Krankenhäusern weiterhin Personalengpässe drohen: “Einige Kliniken haben schon jetzt mit sehr viel Personalausfällen zu kämpfen, weil das Personal als Kontaktperson in Quarantäne oder selbst erkrankt ist.”

Mit Blick auf die geplanten Öffnungsschritte beim Bund-Länder-Treffen am Mittwoch forderte Karagiannidis: “Wir müssen aber unbedingt in kleinen Schritten lockern, und vor allem nicht im Anstieg der Infektionen. Wenn wir alle Maßnahmen aufgeben, werden wir einen Rebound-Effekt sehen und deutlich mehr ältere und ungeimpfte Patienten in den Krankenhäusern haben.” Bei den Lockerungen sei entscheidend, “dass wir solange es geht die medizinischen Masken, am besten FFP-2 Masken, aufbehalten”, sagte Karagiannidis dem RND.

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Virologe Streeck: Einrichtungsbezogene-Impfpflicht virologisch fragwürdig

Der Bonner Virologe Hendrik Streeck, Mitglied des Corona-Expertenrates der Bundesregierung, hält aus virologischer Sicht nichts von einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Pflegebereich, wie sie heute vom Bundesverfassungsgericht indirekt bestätigt wurde. Das sagte er dem Fernsehsender “Welt” dazu. “Über die rechtliche Einschätzung darüber kann ich gar nichts sagen. Rein virologisch gesehen bin ich sehr überrascht darüber, weil wir wissen, zum Beispiel aus sehr guten Haushaltsstudien aus Dänemark, dass ein Geimpfter genauso das Virus weitergeben kann, wie ein Ungeimpfter”, so der Virologe. Zusätzlich gebe es aber eine sehr gute Studie von der CDC, dem Center of Disease Control in den USA, die gezeigt habe, dass eine FFP2-Maske das Risiko einer Ansteckung um 80 Prozent ungefähr reduziere, so dass eine Maske einen besseren Effekt habe als Fremdschutz, als eine Impfung. Eine Empfehlung für eine allgemeine vierte Impfung sieht Streeck noch nicht, dafür fehle die Datenbasis: “Die STIKO hat eine vierte Impfung für vulnerablen Gruppen, also auch Personen ab 70 Jahren empfohlen. Aber ob das für eine Allgemeinheit kommen sollte, davon habe ich erstens noch nicht gehört und da muss man auch das ein bisschen skeptisch sehen.” Man müsse erstmal abwarten, wie die Europäische Arzneimittelbehörde und die STIKO das einschätzen. “Mir sind keine Daten bekannt, die sich das längerfristig angeschaut haben. Es gibt nur so die kurzfristigen Publikationen, direkt nach der vierten Impfung, aber es geht ja auch darum, wie wir nächsten Herbst und Winter und auch im nächsten Jahr damit weitermachen.”

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So sehen die aktuellen Corona-Zahlen für den Landkreis vor dem Wochenende aus

Das Bundesverfassungsgericht gibt vorerst grünes Licht für die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Das letzte Wort ist in der Sache noch nicht gesprochen, ein entsprechender Eilantrag gegen die Umsetzung wurde aber abgelehnt. Zwar sei die Verfassungsbeschwerde nicht offensichtlich unbegründet, allerdings verlange das Gesetz den Betroffenen „nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen“, wie es zur Begründung hieß.

Und sehen die Corona-Zahlen im Landkreis am Freitag aus:

Die aktuelle Corona-Zahlen sind weiterhin auf einem hohen Niveau: Das Landratsamt Ludwigsburg hat am Freitag vorläufig 1.364 Fälle gemeldet. Die Inzidenz sinkt laut dem Gesundheitsamt in Ludwigsburg auf 1.237,7 (- 43,7) neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage. Die Zahl der Corona-Toten im Kreis Ludwigsburg liegt bei mindestens 652 (Vortag: 652) (Stand: 11.02..22 – 18Uhr)

Bestätigte Fälle nach Gemeinde | (Differenz zum Vortag) Stand: 11.02.2022

Affalterbach ( 599 | 7 )
Asperg ( 2.116 | 38 )
Benningen am Neckar ( 853 | 11 )
Besigheim ( 2.059 | 18 )
Bietigheim-Bissingen ( 7.153 | 72 )
Bönnigheim ( 1.260 | 8 )
Ditzingen ( 3.690 | 21 )
Eberdingen ( 881 | 13 )
Erdmannhausen ( 592 | 11 )
Erligheim ( 357 | 3 )
Freiberg am Neckar ( 1.982 | 36 )
Freudental ( 437 | 12 )
Gemmrigheim ( 740 | 20 )
Gerlingen ( 2.382 | 24 )
Großbottwar ( 1.135 | 29 )
Hemmingen ( 1.155 | 24 )
Hessigheim ( 307 | 6 )
Ingersheim ( 831 | 10 )
Kirchheim am Neckar ( 1.121 | 17 )
Korntal-Münchingen ( 3.107 | 70 )
Kornwestheim ( 5.840 | 81 )
Löchgau ( 781 | 12 )
Ludwigsburg ( 15.104 | 279 )
Marbach am Neckar ( 2.146 | 27 )
Markgröningen ( 2.118 | 38 )
Möglingen ( 1.742 | 45 )
Mundelsheim ( 420 | 10 )
Murr ( 962 | 16 )
Oberriexingen ( 319 | 7 )
Oberstenfeld ( 959 | 37 )
Pleidelsheim ( 856 | 5 )
Remseck am Neckar ( 3.974 | 46 )
Sachsenheim ( 2.993 | 133 )
Schwieberdingen ( 1.725 | 34 )
Sersheim ( 879 | 6 )
Steinheim an der Murr ( 1.398 | 38 )
Tamm ( 1.434 | 14 )
Vaihingen an der Enz ( 4.106 | 104 )
Walheim ( 407 | 1 )

Corona-Zahlen für Deutschland:

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Freitagmorgen vorläufig 240.172 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 3,5 Prozent oder 8.666 Fälle weniger als am Freitagmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz stieg trotzdem laut RKI-Angaben von gestern 1465,4 auf heute 1472,2 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage. (Stand: 11.02.21 – 05.45Uhr)

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red

 

SPD-geführte Bundesländer wollen Corona-Regeln im März weitgehend beenden

Die SPD-regierten Bundesländer wollen sich bei der Ministerpräsidenten-Konferenz am 16. Februar für eine weitgehende Rücknahme der Corona-Maßnahmen bis zum 19. März einsetzen. Darauf haben sich die sozialdemokratischen Länder-Regierungschefs am Donnerstagabend in einer Schaltkonferenz verständigt, berichtet die “Welt am Sonntag”. Danach sollen die derzeit noch bestehenden Kontaktbeschränkungen und die Regeln für Gastronomie, Kultur- und Sportveranstaltungen bis Mitte März schrittweise außer Kraft gesetzt werden.

In einem ersten Schritt sollen vor allem die bestehenden Kontaktbeschränkungen für Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum fallen. Weiter festgehalten werden soll danach an den AHA-Regeln und an einer Maskenpflicht in den Bereichen des öffentlichen Lebens, in denen die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Die sozialdemokratisch regierten Bundesländer wollen sich zugleich die Möglichkeit offenhalten, die Beschränkungen des öffentlichen Lebens für den Fall einer absehbaren Überlastung des Gesundheitssystems wieder in Kraft zu setzen.

Dazu müssten die entsprechenden Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes um drei Monate verlängert werden. Die FDP-Fraktion im Bundestag hatte sich am Donnerstag dafür ausgesprochen, die entsprechenden Regelungen zum 19. März endgültig auslaufen zu lassen. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) fordert mit Blick auf die auslaufenden Regeln des Infektionsschutzgesetzes eine einheitliche Linie des Bundes.

“Es braucht für die Zeit danach eine klare Regelung, die der Bund einheitlich vorgeben sollte. Wir werden ja auf Abstand- und Hygieneregeln nicht verzichten können. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung jetzt im Bundesinfektionsschutzgesetz vorbereiten”, sagte Ramelow der “Welt am Sonntag”.

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Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Pflege-Impfpflicht ab

EILMELDUNG:

Das Bundesverfassungsgericht gibt vorerst grünes Licht für die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Das letzte Wort ist in der Sache noch nicht gesprochen, ein entsprechender Eilantrag gegen die Umsetzung wurde aber abgelehnt. Zwar sei die Verfassungsbeschwerde nicht offensichtlich unbegründet, allerdings verlange das Gesetz den Betroffenen “nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen”, wie es zur Begründung hieß.

“Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein. Dass die in der begrenzten Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde möglicherweise eintretenden beruflichen Nachteile irreversibel oder auch nur sehr erschwert revidierbar sind oder sonst sehr schwer wiegen, haben die Beschwerdeführenden jedoch nicht dargelegt”. Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, seien “grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen”, so die Verfassungsrichter (Beschluss vom 10. Februar 2022, 1 BvR 2649/21).

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Unionsfraktion für gestaffelte Impfpflicht

Die Unionsfraktion hat nun einen eigenen Vorschlag für eine Corona-Impfpflicht fertiggestellt. Dieser soll einen gestaffelten “Impfmechanismus” enthalten, berichtete das ARD-Hauptstadtstudio am Freitagmorgen. Dabei soll auch die aktuelle Infektionslage berücksichtigt werden, die Impfpflicht soll je nach Infektionsgeschehen nach und nach für verschiedenen Personengruppen greifen.

Zuerst für Personen ab 60 Jahren, dann für alle ab 50 Jahren, und zuletzt für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur sowie Mitarbeiter in Schulen, Kitas und der Polizei, wie die Union vorschlägt. Überschrieben ist der Entwurf demnach als “Impfvorsorgegesetz”. Der Antrag sprich nicht wörtlich von einer Impfpflicht, sondern von einem “Impfmechanismus”, der bei Bedarf vom Bundestag aktiviert werden kann.

Dieser soll dann bei Bedarf auch die verschiedenen Personengruppen anders definieren können. Zur Umsetzung fordert die Union zudem ein Impfregister, wie das ARD-Hauptstadtstudio weiter berichtet. Wer sich trotz der geplanten gesetzlichen Pflicht nicht impfen lassen will, soll Strafe zahlen – genaue Details lässt der Unions-Entwurf aber offen.

Eigentlich sollte bereits in der kommenden Woche in erster Lesung über eine mögliche Impfpflicht im Bundestag debattiert werden. Laut verschiedener Medienberichte wurde die Debatte aber nun auf März verschoben. Wie die “Bild” in ihrer Freitagausgabe berichtet, liege die Verschiebung daran, dass einer der geplanten Gruppenanträge kommende Woche nicht rechtzeitig fertig werde.

Es handele sich dabei “um den Entwurf für eine Impfpflicht ab 50 Jahren”, wie die Zeitung schreibt. Die SPD-Fraktion rechnet laut des Berichtes in der Folge auch mit einer späteren Abstimmung als geplant, allerdings noch vor Ostern.

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Drogenbeauftragter: Erwerbsalter für Bier, Wein und Schaumwein auf 18 Jahre erhöhen

Der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert (SPD) ist dagegen, dass bereits 16-Jährige Bier und Wein kaufen dürfen. “Für mich sprechen viele medizinische Argumente dafür, das Erwerbsalter für Bier, Wein und Schaumwein auf 18 Jahre zu erhöhen”, sagte er der “Welt” (Freitagausgabe). “Was politisch möglich ist, werden wir sehen. Was jedenfalls so gar nicht geht, ist das sogenannte begleitete Trinken.” Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ab 14 Jahren im Beisein einer sorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Schaumwein trinken. “Wir müssen von einem freien Wildwuchs sukzessive zu einem regulierten, kontrollierten Umgang mit Tabak und Alkohol kommen. Die Verfügbarkeit ist zu niedrigschwellig”, sagte der SPD-Politiker. Blienert hält es für “paradox, dass man ausgerechnet Tabak rund um die Uhr quasi überall am Automaten kaufen kann”. Auch hierzu brauche man “eine fundierte Debatte”.

Der Drogenbeauftragte sagte, dass für Alkohol und Tabak nicht geworben werden dürfe. “Ich halte es für erforderlich, die Werbemöglichkeiten für Alkohol und Tabak ganz deutlich zu beschränken. Auch die Werbung für Glücksspiel halte ich für unangebracht.”

Hier liege die Verantwortung allerdings nicht beim Bund, sondern den Ländern. “Persönlich würde ich aber sagen: Diese Werbung sollte unterbunden werden.” Auch über die kontrollierte Abgabe von Cannabis hinaus forderte Blienert eine “Neuausrichtung” der Drogenpolitik.

“In gesundheitlichen Fragen ist das Strafrecht keine Therapie, sondern eher problematisch und behindernd.” Im Mittelpunkt sollte die Gesundheit stehen, nicht das Strafrecht, so der Bundesdrogenbeauftragte. “Drogenkonsumierende sollten nicht stigmatisiert werden, sondern Gehör und Akzeptanz finden. Wir sollten das Thema aber nicht überreizen. Es stehen nun große Aufgaben vor uns, die zum ersten Mal angepackt werden.” Blienert kündigte zudem an, mit den Ländern und Kommunen “über den Ausbau und die Unterstützung von Drogenkonsumräumen” zu sprechen.

red / dts

Rund 240.000 Neuinfektionen – 226 Tote

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Freitagmorgen vorläufig 240.172 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 3,5 Prozent oder 8.666 Fälle weniger als am Freitagmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz stieg trotzdem laut RKI-Angaben von gestern 1465,4 auf heute 1472,2 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Das ist wie schon in den letzten Tagen wieder ein Allzeithoch. Dass die Zahl der neuen Fälle gegenüber der Vorwoche sank, der Inzidenzwert aber stieg, ist nur möglich, weil das RKI letzte Woche zahlreiche Nachmeldungen aus früheren Zeiträumen hatte, die aber in die Inzidenzwertberechnung nicht eingehen. Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 3.292.700 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 692.800 mehr als vor einer Woche und mehr als jemals zuvor.

Außerdem meldete das RKI nun 226 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus. Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 1.175 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 168 Todesfällen pro Tag (Vortag: 160). Damit erhöhte sich die Zahl der Todesfälle binnen 24 Stunden auf 119.679. Insgesamt wurden bislang 12,01 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet.

Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.

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red / dts

Bundestag verschiebt Debatte um mögliche Impfpflicht

Die anstehende Debatte im Bundestag über eine mögliche Impfpflicht wird laut Medienberichten in den März verschoben. Grund sei, dass die verschiedenen Entwürfe noch nicht vollständig vorlägen, berichtet unter anderem die “Süddeutsche Zeitung” (Freitagausgabe). Eigentlich war die erste Lesung der verschiedenen Gesetzentwürfe für die kommende Woche geplant.

Die Regierung hat selbst keinen Vorschlag vorgelegt, sondern dies dem Parlament überlassen. Dort war der “Fraktionszwang”, den es streng genommen eigentlich sowieso nicht gibt, demonstrativ aufgehoben worden. Zahlreiche Bundestagsabgeordnete haben sich parteiübergreifend für Gruppenanträge zusammengeschlossen.

Im Gespräch ist unter anderem eine Impfpflicht ab 18 Jahren, eine Impfpflicht ab 50 Jahren, oder die Pflicht zur Beratung mit anschließender Impfmöglichkeit.

red / dts