Impfzertifikate ohne “Booster” sind ab Februar nur noch 9 Monate gültig

EU-Impfzertifikate sollen künftig nur noch bis zu neun Monate nach der Grundimmunisierung ihre Gültigkeit behalten. Die neuen Vorschriften sollen ab dem 1. Februar 2022 gelten, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit. Die Übergangsfrist soll demnach ausreichend Zeit für die technische Umsetzung und für die Auffrischungsimpfkampagnen der Mitgliedstaaten schaffen.

Künftig sollen die EU-Impfzertifikate ohne “Booster”-Impfung nach 270 Tagen ablaufen. EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides sagte zu der Entscheidung, dass die harmonisierte Gültigkeitsdauer des digitalen Covid-Zertifikats eine Notwendigkeit für das sichere Reisen in der EU sei. Jetzt gelte es sicherzustellen, dass die “Booster”-Kampagnen der Mitgliedstaaten so schnell wie möglich voranschreiten, sodass möglichst viele Bürger durch eine zusätzliche Dosis geschützt würden.

red

 

Deutschlandweite Inzidenz sinkt weiter – 462 Tote binnen eines Tages

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Dienstagmorgen vorläufig 23.428 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 24 Prozent oder 7.395 Fälle weniger als am Dienstagmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz sank laut RKI-Angaben von gestern 316,0 auf heute 306,4 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 857.300 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 101.600 weniger als vor einer Woche. Außerdem meldete das RKI nun 462 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus. Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 2.587 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 370 Todesfällen pro Tag (Vortag: 371).

Damit liegt die Zahl der Todesfälle nun bei 108.814. Insgesamt wurden bislang 6,83 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet. Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.

red / dts

Dieser Impfstoff ist jetzt offiziell zugelassen

Der Corona-Impfstoff von Novavax ist offiziell zugelassen. Das teilte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Montagnachmittag mit. Erst gut zwei Stunden vorher hatte die Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen.

Novavax ist der fünfte in der EU zugelassene Impfstoff gegen das Coronavirus. Zulassungen haben außerdem Biontech, Moderna, Astrazeneca und Johnson&Johnson. Im Gegensatz zu den Vorgängern hat Novavax einen Impfstoff auf Protein-Basis.

Für die Grundimmunisierung sind aber auch zwei Dosen notwendig, so wie bei allen anderen zugelassenen Impfstoffen außer dem von Johnson&Johnson. Möglicherweise könnte Novavax manche Impfskeptiker, die mRNA- und Vektor-Impfstoffe ablehnen, doch noch dazu bewegen, sich eine Spritze setzen zu lassen.

red

Bundesliga-Partien wieder nur noch als Geisterspiele?

Bund und Länder wollen in der Bundesliga nur noch Geisterspiele ohne Publikum zulassen. Das geht aus einer aktualisierten Beschlussvorlage (Stand: 15:45 Uhr Montag) für die Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag hervor, über die die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” in ihren Dienstagausgaben berichten. “Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen finden spätestens ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer statt”, heißt es in der Vorlage.

In einer früheren Version war noch von einer Festlegung von Obergrenzen für die Zuschauerzahl die Rede. Nach den Beschlüssen von Bund und Ländern von Anfang Dezember gilt derzeit als Mindeststandard bei Großveranstaltungen eine Begrenzung von 5.000 Personen in geschlossenen Räumen und von 15.000 Personen im Freien, wobei die Kapazitäten höchstens zu 50 Prozent ausgelastet werden dürfen. Die Bundesliga nimmt ihren Spielbetrieb nach der Winterpause am 7. Januar wieder auf.

red / dts Nachrichtenagentur

So sehen die Corona-Zahlen am Montag für den Landkreis aus

Seit heute, Montag, 20. Dezember gelten in Baden-Württemberg verschärfte Corona-Regeln. Unter anderem gilt dann eine Obergrenze für Treffen von Geimpften und Genesenen. Zudem gibt es ein Ansammlungs- und Verweilverbot an Silvester. Messen und Ausstellungen sind nicht mehr erlaubt.

Und so sehen die Corona-Zahlen am Montag für den Landkreis Ludwigsburg aus:

Das Landratsamt Ludwigsburg hat am Montagnachmittag vorläufig 99 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Die Inzidenz sinkt laut dem Gesundheitsamt Ludwigsburg deutlich und liegt aktuell bei 231,6 ( Minus 24,4 zum Vortag) neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Die Zahl der Corona-Toten im Kreis Ludwigsburg steigt um 3 auf mindestens 578. Rund 44.725 (+444) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden. (Stand: 20.12. – 16Uhr)

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

 

Bestätigte Fälle nach Gemeinde | (Differenz zum Vortag) Stand: 20.12.202

Affalterbach ( 379 | 1 )
Asperg ( 1.244 | 4 )
Benningen am Neckar ( 515 | 1 )
Besigheim ( 1.111 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 4.524 | 10 )
Bönnigheim ( 804 | 0 )
Ditzingen ( 2.017 | 0 )
Eberdingen ( 550 | 0 )
Erdmannhausen ( 313 | 2 )
Erligheim ( 226 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 1.134 | 13 )
Freudental ( 229 | 0 )
Gemmrigheim ( 438 | 0 )
Gerlingen ( 1.301 | 4 )
Großbottwar ( 665 | 0 )
Hemmingen ( 647 | 2 )
Hessigheim ( 188 | 0 )
Ingersheim ( 504 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 658 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 1.690 | 4 )
Kornwestheim ( 3.510 | 5 )
Löchgau ( 444 | 0 )
Ludwigsburg ( 8.722 | 18 )
Marbach am Neckar ( 1.310 | 16 )
Markgröningen ( 1.266 | 3 )
Möglingen ( 1.129 | 1 )
Mundelsheim ( 238 | 0 )
Murr ( 570 | 6 )
Oberriexingen ( 182 | 0 )
Oberstenfeld ( 593 | 1 )
Pleidelsheim ( 551 | 4 )
Remseck am Neckar ( 2.186 | 21 )
Sachsenheim ( 1.790 | 3 )
Schwieberdingen ( 1.078 | 3 )
Sersheim ( 473 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 803 | 4 )
Tamm ( 831 | 3 )
Vaihingen an der Enz ( 2.570 | 10 )
Walheim ( 248 | 0 )

red

Proteinbasierter Corona-Impfstoff: EMA empfiehlt Zulassung von Novavax

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) empfiehlt offiziell die Zulassung des proteinbasierten Corona-Impfstoffs von Novavax. Der Wirkstoff mit dem Handelsnamen Nuvaxovid könne bei Personen ab 18 Jahren eingesetzt werden, teilte die EU-Behörde am Montag mit. Der Humanarzneimittelausschuss (CHMP) der EMA sei nach der Prüfung von Studienergebnissen einvernehmlich zu dem Schluss gekommen, dass die Daten zum Impfstoff robust seien und die EU-Kriterien für Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität erfüllten.

Zur Wirksamkeit von Nuvaxovid gegen die neue Omikron-Variante des Coronavirus liegen bisher allerdings nur begrenzte Daten vor. Die in den Studien mit Nuvaxovid beobachteten Nebenwirkungen seien in der Regel “leicht bis mittelschwer” gewesen, so die EMA weiter. Am häufigsten waren demnach Schmerzen an der Injektionsstelle, Müdigkeit, Muskelschmerzen, Kopfschmerzen, allgemeines Unwohlsein, Gelenkschmerzen und Übelkeit oder Erbrechen.

Nuvaxovid wird nach Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca und Johnson & Johnson der fünfte Impfstoff sein, der in der EU zugelassen wird. Der Wirkstoff von Novavax kann der Kategorie der Totimpfstoffe zugeordnet werden. Wie andere Impfstoffe soll er den Körper auf die Abwehr von Infektionen vorbereiten – der Wirkstoff enthält winzige Partikel, die aus einer Version eines Spikeproteins bestehen, das auf der Oberfläche von Coronaviren gefunden und im Labor repliziert wurde.

Es enthält auch ein “Adjuvans”, eine Substanz, die zur Stärkung der Immunantwort auf den Impfstoff beiträgt. Wenn eine Person den Impfstoff erhält, erkennt ihr Immunsystem die Proteinpartikel als fremd und produziert natürliche Abwehrkräfte gegen sie. Im Gegensatz zu klassischen Totimpfstoffen enthält das Novavax-Mittel keine abgetöteten Viren.

Die eigentliche Zulassung für die EU erfolgt durch die Europäische Kommission, was aber als reine Formalie gilt

red / dts Nachrichtenagentur

Weniger Corona-Neuinfektionen als im Vergleich zur Vorwoche

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Montagmorgen vorläufig 16.086 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 26 Prozent oder 5.657 Fälle weniger als am Montagmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz stieg trotzdem laut RKI-Angaben von gestern 315,4 auf heute 316 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Dass die Zahl der neuen Fälle gegenüber der Vorwoche sank, der Inzidenzwert aber stieg, ist nur möglich, weil das RKI letzte Woche zahlreiche Nachmeldungen aus früheren Zeiträumen hatte, die aber in die Inzidenzwertberechnung nicht eingehen. Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 899.900 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 90.300 weniger als vor einer Woche. Außerdem meldete das RKI nun 119 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus.

Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 2.598 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 371 Todesfällen pro Tag (Vortag: 371). Damit liegt die Zahl der Todesfälle nun bei 108.352. Insgesamt wurden bislang 6,81 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet. Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.

red / dts Nachrichtenagentur

 

So sehen die Corona-Zahlen am Samstag für den Landkreis aus

Ab Montag, 20. Dezember gelten in Baden-Württemberg verschärfte Corona-Regeln. Das teilte das Gesundheitsministerium in Stuttgart am Freitagnachmittag mit. Unter anderem gilt dann eine Obergrenze für Treffen von Geimpften und Genesenen. Zudem gibt es ein Ansammlungs- und Verweilverbot an Silvester. Messen und Ausstellungen sind nicht mehr erlaubt.

Und so sehen die Corona-Zahlen am Samstag für den Landkreis Ludwigsburg aus:

Das Landratsamt Ludwigsburg hat am Samstagnachmittag vorläufig 193 (Vortag: 209) Corona-Neuinfektionen gemeldet. Die Inzidenz bleibt laut dem Gesundheitsamt Ludwigsburg fast unverändert und liegt aktuell bei 265.2 (Vortag: 263,1neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Die Zahl der Corona-Toten im Kreis Ludwigsburg bleibt unverändert bei mindestens 575. Rund 43.807 (+280) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden. (Stand: 18.12. – 16Uhr)

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Bestätigte Fälle nach Gemeinde | (Differenz zum Vortag) Stand: 18.12.202

Affalterbach ( 378 | 0 )
Asperg ( 1.240 | 6 )
Benningen am Neckar ( 514 | 5 )
Besigheim ( 1.111 | 5 )
Bietigheim-Bissingen ( 4.513 | 27 )
Bönnigheim ( 803 | 1 )
Ditzingen ( 2.017 | 7 )
Eberdingen ( 549 | 4 )
Erdmannhausen ( 311 | 1 )
Erligheim ( 226 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 1.127 | 19 )
Freudental ( 229 | 0 )
Gemmrigheim ( 439 | 6 )
Gerlingen ( 1.297 | 5 )
Großbottwar ( 665 | 9 )
Hemmingen ( 645 | 1 )
Hessigheim ( 188 | 3 )
Ingersheim ( 505 | 3 )
Kirchheim am Neckar ( 657 | 1 )
Korntal-Münchingen ( 1.682 | 9 )
Kornwestheim ( 3.503 | 12 )
Löchgau ( 444 | 1 )
Ludwigsburg ( 8.701 | 28 )
Marbach am Neckar ( 1.305 | 11 )
Markgröningen ( 1.263 | 7 )
Möglingen ( 1.128 | 9 )
Mundelsheim ( 238 | 1 )
Murr ( 563 | 2 )
Oberriexingen ( 182 | 0 )
Oberstenfeld ( 591 | 0 )
Pleidelsheim ( 548 | 0 )
Remseck am Neckar ( 2.180 | 20 )
Sachsenheim ( 1.787 | 7 )
Schwieberdingen ( 1.074 | 7 )
Sersheim ( 473 | 1 )
Steinheim an der Murr ( 799 | 0 )
Tamm ( 828 | 2 )
Vaihingen an der Enz ( 2.564 | 13 )
Walheim ( 248 | 0 )

red

Corona-Inzidenz im Landkreis Ludwigsburg sinkt auch am Freitag weiter

Ab Montag, 20. Dezember gelten in Baden-Württemberg verschärfte Corona-Regeln. Das teilte das Gesundheitsministerium in Stuttgart am Freitagnachmittag mit. Unter anderem gilt dann eine Obergrenze für Treffen von Geimpften und Genesenen. Zudem gibt es ein Ansammlungs- und Verweilverbot an Silvester. Messen und Ausstellungen sind nicht mehr erlaubt.

Und so sehen die Corona-Zahlen am Freitag für den Landkreis Ludwigsburg aus:

Das Landratsamt Ludwigsburg hat auch am Freitagnachmittag vorläufig 209 (Vortag: 209) Corona-Neuinfektionen gemeldet. Die Inzidenz sinkt laut Gesundheitsamt Ludwigsburg weiter und liegt aktuell bei 263,1 (Vortag: 280,2neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Die Zahl der Corona-Toten im Kreis Ludwigsburg steigt um 6 auf mindestens 575. Rund 43.527 (+83) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden. (Stand: 17.12. – 16Uhr)

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

 

Bestätigte Fälle nach Gemeinde | (Differenz zum Vortag) Stand: 17.12.2021

Affalterbach ( 378 | 1 )
Asperg ( 1.234 | 4 )
Benningen am Neckar ( 509 | 1 )
Besigheim ( 1.106 | 11 )
Bietigheim-Bissingen ( 4.486 | 18 )
Bönnigheim ( 802 | 3 )
Ditzingen ( 2.010 | 12 )
Eberdingen ( 545 | 4 )
Erdmannhausen ( 310 | 0 )
Erligheim ( 226 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 1.108 | -4 )
Freudental ( 229 | 2 )
Gemmrigheim ( 433 | 6 )
Gerlingen ( 1.292 | 11 )
Großbottwar ( 656 | 7 )
Hemmingen ( 644 | 3 )
Hessigheim ( 185 | 2 )
Ingersheim ( 502 | 4 )
Kirchheim am Neckar ( 656 | 4 )
Korntal-Münchingen ( 1.673 | 4 )
Kornwestheim ( 3.491 | 18 )
Löchgau ( 443 | 0 )
Ludwigsburg ( 8.673 | 26 )
Marbach am Neckar ( 1.294 | -4 )
Markgröningen ( 1.256 | 7 )
Möglingen ( 1.119 | 7 )
Mundelsheim ( 237 | 1 )
Murr ( 561 | 1 )
Oberriexingen ( 182 | 0 )
Oberstenfeld ( 591 | 5 )
Pleidelsheim ( 548 | 4 )
Remseck am Neckar ( 2.160 | -8 )
Sachsenheim ( 1.780 | 8 )
Schwieberdingen ( 1.067 | 3 )
Sersheim ( 472 | 1 )
Steinheim an der Murr ( 799 | 1 )
Tamm ( 826 | 3 )
Vaihingen an der Enz ( 2.551 | 2 )
Walheim ( 248 | 0 )

red

Land verschärft ab Montag die Corona-Regeln – Ansammlungs- und Verweilverbot an Silvester

Ab Montag, 20. Dezember gelten in Baden-Württemberg verschärfte Corona-Regeln. Das teilte das Gesundheitsministerium in Stuttgart am Freitagnachmittag mit. Unter anderem gilt dann eine Obergrenze für Treffen von Geimpften und Genesenen. Zudem gibt es ein Ansammlungs- und Verweilverbot an Silvester. Messen und Ausstellungen sind nicht mehr erlaubt.

In der derzeitigen Alarmstufe II gelten künftig auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Treffen mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen sind nur noch mit maximal 50 Personen in Innenräumen und mit maximal 200 Personen im Freien gestattet. Daneben kann an Silvester auf von den Behörden festzulegenden öffentlichen Plätzen ein Ansammlungs- und Verweilverbot gelten. Um größere Ansammlungen zu vermeiden, sollen dort keine Gruppen von mehr als zehn Personen zusammenkommen. Mit der neuen Verordnung werden zudem Messen untersagt.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Konkretisierung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung. Ausgenommen von der Testpflicht bei 2G+ sind:
    • Personen, deren Zweitimpfung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
    • Personen, die mit dem Impfstoff Johnson & Johnson geimpft wurden und deren Impfung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
    • Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben – dazu zählen auch genesene Personen, die eine Auffrischungsimpfung bekommen haben.
    • Genesene Personen, deren Genesenennachweis nicht älter als sechs Monate ist.
    • Personen, für die keine Empfehlung der STIKO zur Auffrischimpfung vorliegt. Das betrifft Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel mit ärztlicher Bescheinigung.
  • Anpassung der Kontaktbeschränkungen
    • In der Alarmstufe II gilt für private Zusammenkünfte bei denen eine nicht geimpfte und nicht genesene Person teilnimmt, die Begrenzung auf einen Haushalt plus eine weitere Person. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre zählen zur Personenzahl nicht hinzu. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
    • In der Alarmstufe II gelten auch für geimpfte und genesene Personen Kontaktbeschränkungen. In geschlossenen Räumen dürfen maximal 50 Personen zusammenkommen. Im Freien dürfen nicht mehr als 200 Personen zusammenkommen. Dabei zählen jeweils auch Personen dazu, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und für die es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt. Ausgenommen bei der Zählung der Personen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre.
  • Untersagung von Messen und Ausstellungen in der Alarmstufe II
  • Für Kongresse gelten die gleichen Regelungen wie bei Freizeit- u. Kulturveranstaltungen (höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität sowie Personenobergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern).
  • Der Zutritt zu Landesbibliotheken und Archiven ist genesenen und geimpften Personen in der Alarmstufe II ohne Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich. Nicht geimpfte und nicht genesene Personen müssen einen negativen PCR-Test vorlegen.
  • Für die Inanspruchnahme von Physio- und Ergotherapie, Geburtshilfe, Logopädie und Podologie sowie medizinische Fußpflege und ähnliche gesundheitsbezogene Dienstleistungen gilt in allen Stufen 3G. Wobei ein negativer Schnelltest ausreichend ist.
  • Zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, sind auf von den Städten und Gemeinden festzulegenden Plätzen Ansammlungen von mehr als zehn Personen untersagt.
  • In den Alarmstufen gilt ab dem 1. Januar 2022 für die Gebäude kommunaler Verwaltungen wie etwa Bürgerämter, Zulassungsstellen, Führerscheinstellen, Einwohnermeldeämter und Rathäuser 3G, wobei ein negativer Schnelltest ausreichend ist. Die Behörden können vor Ort Ausnahmen von dieser Regelung zulassen.

red