Runter mit dem Blutdruck: So geht’s natürlich

Ein erhöhter Blutdruck ist nicht sofort gefährlich. Er kann zum Beispiel die Folge von Anstrengung oder Stress und somit vorübergehend sein. Ist der Blutdruck aber dauerhaft zu hoch, werden die Arterien geschädigt. Langfristige Folgen können ein Schlaganfall oder ein Herzinfarkt sein. Eine Änderung des Lebensstils sowie bestimmte Mikronährstoffe können helfen, den Blutdruck natürlich zu senken.

Der Blutdruck wird durch folgende Faktoren bestimmt: Während des Herzschlags pumpt das Herz mit großer Kraft Blut in die Gefäße. Das fließende Blut übt dabei Druck auf die Gefäßwände aus, welche den sogenannten Gefäßwiderstand entgegensetzen. Für einen gesunden Blutdruck ist es wichtig, dass das Blut möglichst ungehindert durch die Gefäße fließen kann. Das gelingt zum Beispiel durch einen Lebensstil mit ausreichend Bewegung sowie einer ausgewogenen Ernährung mit viel Obst, Gemüse und Vollkornprodukten. Auch bestimmte Mikronährstoffe können die Fließeigenschaften des Blutes verbessern. Zunächst einmal gilt es festzustellen, ob ein Mangel besteht. So kann zum Beispiel ein Kaliummangel Bluthochdruck auslösen.

Der Mineralstoff Kalium ist unter anderem in Bananen und Vollkornbrot enthalten. Eine Versorgung mit Kalium kann auch über Mikronährstoffpräparate, allerdings nur unter ärztlicher Absprache, erfolgen. Denn liegt kein Mangel vor, kann es zu einem Kaliumüberschuss kommen. Dieser kann zum Beispiel zu Herzrhythmusstörungen führen.

Magnesium reguliert die Muskelspannung im Körper. Es sorgt dafür, dass sich die Gefäßmuskulatur entspannt, so wird die Dehnbarkeit der Blutgefäße erhöht. Gute Magnesiumlieferanten sind Weizenkleie und Haferflocken, aber auch Nüsse und Sonnenblumenkerne, Milchprodukte, Obst und Gemüse sowie magnesiumreiche Mineralwässer. Omega-3-Fettsäuren haben eine gefäßerweiternde Wirkung.

Außerdem hemmen sie Entzündungsprozesse im Körper und verlangsamen die Entstehung von Gefäßablagerungen. Somit können Omega-3-Fettsäuren auch die Wahrscheinlichkeit für Folgeerkrankungen verringern. Zu den wichtigsten Lieferanten gehören fettreiche Fische wie Lachs und Hering. Der Bedarf an Omega-3-Fettsäuren kann aber auch durch die Einnahme von Präparaten aus Fischöl oder deren vegane Alternative aus Algen gedeckt werden.

Andreas Reiners / glp

Die Krankschreibung wird digital

Die Krankschreibung für gesetzlich Versicherte wird digital: Arztpraxen übermitteln zukünftig die Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit (AU) online an die Krankenkassen. Der “gelbe Schein” auf Papier hat damit aber noch nicht vollends ausgedient. Der Grund: Arbeitgeber können laut Verbraucherzentrale NRW die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, erst ab dem 1. Juli 2022 bei den Krankenkassen ihrer Beschäftigten abrufen.

Nach Angaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen werden jährlich rund 77 Millionen Arbeitsunfähigkeiten festgestellt. Gesetzlich Versicherte haben die Pflicht, ihrer Krankenkasse die Krankschreibung rechtzeitig zu melden, um nicht später einen möglichen Krankengeldanspruch zu verlieren. Dieses Risiko entfällt nun durch den direkten Kommunikationsweg zwischen Arztpraxen und Krankenkassen. Versicherte müssen den altbekannten gelben Ausdruck ab 1. Oktober 2021 nicht mehr selbstständig an ihre Krankenkasse schicken, sondern können sich auf die digitale Übertragung über die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) verlassen. Sie sollten aber vorab in der Praxis nachfragen, ob diese bereits über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen.

Wer länger als drei Tage arbeitsunfähig ist, muss grundsätzlich eine ärztliche Bescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen, sofern dieser nicht schon früher ein Attest verlangt. Und zwar zunächst weiter als Papierausdruck – bis zum Juli 2022. Anstelle von vier Papierausdrucken – für Krankenkassen, Arbeitgeber, Ärzte und Versicherte – ist ab diesem Zeitpunkt dann nur noch ein Exemplar für die persönlichen Unterlagen der Versicherten vorgesehen. Dahinter steht das Ziel, Anspruchsverluste durch verspätete Weiterleitung der AU-Bescheinigung zu verhindern, Bürokratie und Kosten für den Papierversand zu vermindern und eine lückenlose Dokumentation von AU-Zeiten bei den Krankenkassen sicherzustellen.

Rudolf Huber / glp

So sehen die Corona-Zahlen am Montag aus

Um eine Überlastung des Gesundheitssystems durch ungeimpfte Menschen zu vermeiden, gelten seit dem (16. September) in Baden-Württemberg neue Corona-Maßnahmen . Für Ungeimpfte gelten jetzt strengere Regeln. Bund und Länder haben zudem heute beschlossen, das Ungeimpfte, die wegen eines Coronaverdachts in Quarantäne gehen müssen, ab dem 1. November keine finanzielle Unterstützung mehr vom Staat erhalten.

Die Corona-Lage in Baden-Württemberg: (Stand: 27.09.21)

Screenshot: Landesgesundheitsamt BW

Am Montag gab es laut dem Landesgesundheitsamt in Baden-Württemberg weitere 551 (Vorwoche: 503) bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus und 15 weitere COVID-19-Todesfälle. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt nun bei 79,1 (Vorwoche: 88,8).

Nach Daten des DIVI-Intensivregisters von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 27.09.2021, 16 Uhr insgesamt 200 (Vorwoche: 209) COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizinischer Behandlung, davon werden 104 (Vorwoche:106) invasiv beatmet.

Die 7-Tage Hospitalisierungsinzidenz (Hospitalisierungen bezogen auf 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg) liegt bei 2,25 (Vorwoche: 1,94).

Seit Beginn der Pandemie wurden bislang insgesamt 567.899 laborbestätigte COVID-19-Fälle aus allen 44 Stadt- bzw. Landkreisen berichtet, darunter 10.661 Todesfälle. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt landesweit 79,1 pro 100.000 Einwohner. Die 7-Tage-Inzidenz für COVID-19 Fälle mit einer abgeschlossenen Impfserie (zweimal geimpft oder mit Johnson geimpft) beträgt 19,2 / 100.000 Einwohner, gegenüber 178,8 / 100.000 Einwohner für Ungeimpfte, nicht vollständig geimpfte COVID-19 Fälle und Fälle ohne Angaben zum Impfstatus.

So sehen die Corona-Zahlen für den Landkreis Ludwigsburg aus:

 

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 44 Neuinfektionen registriert. Die Zahl der Corona-Toten im Kreis Ludwigsburg bleibt unverändert bei mindestens 523. Rund 28.949 (+97) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden. Die 7-Tage-Inzidenz sinkt leicht auf 69,5.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 27.09.)

Affalterbach ( 196 | 0 )
Asperg ( 789 | -1 )
Benningen am Neckar ( 275 | 0 )
Besigheim ( 739 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.808 | 4 )
Bönnigheim ( 596 | 0 )
Ditzingen ( 1.367 | 4 )
Eberdingen ( 332 | 0 )
Erdmannhausen ( 213 | 1 )
Erligheim ( 160 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 670 | 1 )
Freudental ( 172 | 0 )
Gemmrigheim ( 291 | 1 )
Gerlingen ( 801 | 3 )
Großbottwar ( 393 | 0 )
Hemmingen ( 376 | 2 )
Hessigheim ( 74 | 0 )
Ingersheim ( 317 | 1 )
Kirchheim am Neckar ( 410 | 2 )
Korntal-Münchingen ( 998 | 4 )
Kornwestheim ( 2.211 | 4 )
Löchgau ( 315 | 0 )
Ludwigsburg ( 5.502 | 10 )
Marbach am Neckar ( 814 | 1 )
Markgröningen ( 837 | 1 )
Möglingen ( 780 | 1 )
Mundelsheim ( 144 | 0 )
Murr ( 303 | 0 )
Oberriexingen ( 138 | 0 )
Oberstenfeld ( 419 | 0 )
Pleidelsheim ( 353 | 0 )
Remseck am Neckar ( 1.417 | 1 )
Sachsenheim ( 1.159 | 1 )
Schwieberdingen ( 573 | 2 )
Sersheim ( 335 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 549 | 1 )
Tamm ( 489 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 1.628 | 0 )
Walheim ( 157 | 0 )

red

Alkohol-Studie: Das bringen höhere Steuern

 In einer aktuellen Studie haben Forschende der Technischen Universität Dresden (TUD) den Einfluss höherer Steuern für alkoholische Getränke auf alkoholbedingte Krebserkrankungen in Europa untersucht. Die Ergebnisse sind überaus beeindruckend: Sie zeigen, dass eine Verdopplung der aktuellen Verbrauchssteuer allein im Jahr 2019 mehr als 10.700 neue Krebserkrankungen sowie 4.850 Todesfälle hätte verhindern können.

Europa ist die Region mit dem weltweit höchsten Pro-Kopf-Konsum von Alkohol. “Um den Alkoholkonsum und die einhergehenden Folgeerkrankungen zu reduzieren, stellt die Erhöhung der Verbrauchssteuern eine vielversprechende Maßnahme dar”, heißt es bei der TUD.

Höhere Alkoholsteuern zählen neben Maßnahmen wie einem Werbeverbot für alkoholische Getränke oder der reduzierten Verfügbarkeit von Alkohol zu den sogenannten “Best Buys” der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Das sind gesundheitspolitische Maßnahmen, die besonders kosteneffektiv zur Verringerung der durch einen Risikofaktor wie Alkohol verursachten Krankheitslast beitragen. In Europa sind die Alkoholsteuern allerdings oft sehr niedrig.

Mit Hilfe von mathematischen Modellen schätzten die TUD-Wissenschaftler die Auswirkungen von drei verschiedenen Steuererhöhungs-Szenarien (20 Prozent, 50 Prozent und 100 Prozent) auf den Pro-Kopf-Alkoholkonsum in 50 Mitgliedstaaten der europäischen Region. Allein in Deutschland könnten demnach bei einer Verdopplung der aktuellen Alkoholsteuern mehr als 1.200 Krebserkrankungen und 525 Todesfälle vermieden werden. Mit mehr als zwei Dritteln handelt es sich bei den meisten dieser vermeidbaren Erkrankungsfälle um Brust- und Darmkrebs.

“In Deutschland sind die Verbrauchssteuern für alkoholische Getränke, insbesondere für Bier und Wein, besonders gering”, so TUD-Psychologin Carolin Kilian. “Während bei einer großen Flasche Bier zirka fünf Cent auf die Biersteuer entfallen, ist keine extra Besteuerung von Wein vorgesehen.” Angesichts der hohen Zahl an vermeidbaren alkoholbedingten Krebserkrankungen wäre es also mehr als ratsam, die Alkoholsteuern insbesondere in Deutschland zu erhöhen.

Rudolf Huber / glp

Keine Urlaubs-Gutschrift wegen Quarantäne

Wer während seines Urlaubs wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne muss, bekommt seine Urlaubstage nicht gutgeschrieben. Ein Anspruch auf Nachgewährung besteht nur, wenn der Arzt auch die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat.

So hat das Arbeitsgerichts Bonn am 7. Juli 2021 entschieden (AZ: 2 Ca 504/21). Laut der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hatte die betroffene Arbeitnehmerin vom 30. November bis zum 12. Dezember 2020 Urlaub. Nachdem sie sich mit Corona infiziert hatte, musste sie auf behördliche Anordnung in der Zeit vom 27. November bis zum 7. Dezember in Quarantäne. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) gab es nicht. Die Arbeitnehmerin klagte auf die Gewährung von fünf Urlaubstagen durch den Arbeitgeber.

Ohne Erfolg. Denn für das Gericht lagen die dafür nötigen Voraussetzungen nicht vor. Bei einer Erkrankung während des Urlaubs würden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitstage auf den Jahresurlaub angerechnet. Die Klägerin habe aber keine Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen. Eine behördliche Quarantäne-Anordnung stehe einem ärztlichen Zeugnis über die Arbeitsunfähigkeit nicht gleich.

Rudolf Huber / glp

So sehen die Corona-Zahlen am Donnerstag aus

Um eine Überlastung des Gesundheitssystems durch ungeimpfte Menschen zu vermeiden, gelten seit dem (16. September) in Baden-Württemberg neue Corona-Maßnahmen . Für Ungeimpfte gelten jetzt strengere Regeln. Bund und Länder haben zudem heute beschlossen, das Ungeimpfte, die wegen eines Coronaverdachts in Quarantäne gehen müssen, ab dem 1. November keine finanzielle Unterstützung mehr vom Staat erhalten.

Die Corona-Lage in Baden-Württemberg: (Stand: 23.09.21)

Screenshot: Landesgesundheitsamt BW

Am Donnerstag gab es laut dem Landesgesundheitsamt in Baden-Württemberg weitere 1.744 (Vortag: 1.987) bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus und 3 weitere COVID-19-Todesfälle. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt nun bei 81 (Vortag: 80,7).

Nach Daten des DIVI-Intensivregisters von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 23.09.2021, 16 Uhr insgesamt 195 (Vortag: 202) COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizinischer Behandlung, davon werden 103 (Vortag:103) invasiv beatmet.

Die 7-Tage Hospitalisierungsinzidenz (Hospitalisierungen bezogen auf 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg) liegt bei 2,11 (Vortag: 1,99).

Seit Beginn der Pandemie wurden bislang insgesamt 564.173 laborbestätigte COVID-19-Fälle aus allen 44 Stadt- bzw. Landkreisen berichtet, darunter 10.639 Todesfälle. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt landesweit 81 pro 100.000 Einwohner. Die 7-Tage-Inzidenz für COVID-19 Fälle mit einer abgeschlossenen Impfserie (zweimal geimpft oder mit Johnson geimpft) beträgt 18,2 (Vortag:18,1)  / 100.000 Einwohner, gegenüber 184 (Vortag: 182,8) / 100.000 Einwohner für Ungeimpfte, nicht vollständig geimpfte COVID-19 Fälle und Fälle ohne Angaben zum Impfstatus.

So sehen die Corona-Zahlen für den Landkreis Ludwigsburg aus:

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 67 Neuinfektionen registriert. Die Zahl der Corona-Toten im Kreis Ludwigsburg bleibt unverändert bei mindestens 522. Rund 28.651 (+46) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden. Die 7-Tage-Inzidenz sinkt leicht auf 75,2.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 23.09.)

Affalterbach ( 194 | 1 )
Asperg ( 787 | 1 )
Benningen am Neckar ( 275 | 1 )
Besigheim ( 738 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.795 | 7 )
Bönnigheim ( 596 | 1 )
Ditzingen ( 1.351 | 3 )
Eberdingen ( 332 | 0 )
Erdmannhausen ( 209 | 1 )
Erligheim ( 160 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 668 | 0 )
Freudental ( 172 | 0 )
Gemmrigheim ( 289 | 1 )
Gerlingen ( 792 | 1 )
Großbottwar ( 386 | 1 )
Hemmingen ( 373 | 0 )
Hessigheim ( 74 | 0 )
Ingersheim ( 315 | 1 )
Kirchheim am Neckar ( 404 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 989 | 3 )
Kornwestheim ( 2.197 | 6 )
Löchgau ( 315 | 1 )
Ludwigsburg ( 5.470 | 12 )
Marbach am Neckar ( 811 | 3 )
Markgröningen ( 834 | 1 )
Möglingen ( 777 | 3 )
Mundelsheim ( 144 | 1 )
Murr ( 303 | 1 )
Oberriexingen ( 138 | 2 )
Oberstenfeld ( 415 | 1 )
Pleidelsheim ( 352 | 0 )
Remseck am Neckar ( 1.414 | 3 )
Sachsenheim ( 1.153 | 1 )
Schwieberdingen ( 570 | 1 )
Sersheim ( 332 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 545 | 0 )
Tamm ( 488 | 3 )
Vaihingen an der Enz ( 1.620 | 6 )
Walheim ( 157 | 0 )

red

Erleichterung für Pflegende

Ab sofort können Angehörige pflegebedürftiger Versicherter noch zwölf Monate nach deren Tod die Kosten für bestimmte Pflegeleistungen von der Pflegekasse zurück fordern. Darunter fallen beispielsweise die Kosten für Ersatzpflegekräfte, wenn die eigentlich pflegende Person abwesend ist (“Verhinderungspflege”).

Der Gesetzgeber hat einen entsprechenden Anspruch im Sozialgesetzbuch verankert, nachdem die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) im Monitor Patientenberatung 2020 die damals aktuelle Rechtslage kritisiert hatte. “Wir freuen uns, dass die Politik den Missstand erkannt hat und hier aktiv geworden ist”, sagt Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der UPD.

Durch das “Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz” (kurz: GVWG) haben Angehörige seit dem 20. Juli 2021 innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod des Berechtigten Anspruch auf eine rückwirkende Kostenerstattung für Pflegeleistungen. Bisher wurden ausgelegte Kosten von der Pflegekasse meist nicht erstattet, wenn der Pflegebedürftige zwischenzeitlich verstorben war.

Vor dem Inkrafttreten des GVWG bestand ein entsprechender Anspruch auf Erstattung von Pflegekosten nur dann, wenn die Pflegekasse den Anspruch durch Bescheid festgestellt hatte oder die Pflegebedürftigen die Kostenerstattung zum Zeitpunkt des Todes bereits beantragt hatten.

Damit hatten Angehörige im Fall eines überraschenden Todes des Pflegebedürftigen meist keine Möglichkeit, sich die ausgelegten Kosten für bestimmte Pflegeleistungen erstatten zu lassen. Beispielsweise konnten pflegende Angehörige, die wegen eines Urlaubs oder einer Krankheit eine Ersatzpflegeperson beauftragt hatten, im Falle des Todes des Pflegebedürftigen rückwirkend keinen Antrag auf Verhinderungspflege stellen.

“Viele Ratsuchende sind davon ausgegangen, den Antrag ohne weiteres im Nachhinein stellen zu können. In unserer Beratung berichten sie, dass die Pflegekasse sie nicht über den Verlust des Anspruchs informiert hatte, falls der Pflegebedürftige verstirbt”, sagt Thorben Krumwiede. “Das war für viele Ratsuchende bitter, denn die dadurch entstandene finanzielle Belastung konnte bis zu 2.418 Euro betragen.”

Mit der neuen gesetzlichen Regelung können auch weitere Ansprüche auf Kostenerstattung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod des Pflegebedürften geltend gemacht werden: Das betrifft neben der Verhinderungspflege beispielsweise auch Aufwendungen für Pflegehilfsmittel, für Angebote zur Unterstützung im Alltag und weitere Leistungen, für die Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag einsetzen konnten.

“Bei diesen Ansprüchen gehen die Berechtigten in der Regel in Vorleistung und erhalten die Erstattung erst im Nachhinein”, erläutert Heike Morris, juristische Leiterin der UPD. “Gerade in Fällen, in denen Pflegebedürfte derartige Kosten nur jährlich abgerechnet haben, war der Schaden für die Angehörigen groß, wenn die Pflegebedürftigen plötzlich verstarben. Wir freuen uns, dass den Betroffenen mit der neuen gesetzlichen Regelung eine große Last von den Schultern genommen wird.”

Rudolf Huber / glp

So sehen die Corona-Zahlen am Mittwoch aus

Um eine Überlastung des Gesundheitssystems durch ungeimpfte Menschen zu vermeiden, gelten seit dem (16. September) in Baden-Württemberg neue Corona-Maßnahmen . Für Ungeimpfte gelten jetzt strengere Regeln. Bund und Länder haben zudem heute beschlossen, das Ungeimpfte, die wegen eines Coronaverdachts in Quarantäne gehen müssen, ab dem 1. November keine finanzielle Unterstützung mehr vom Staat erhalten.

Die Corona-Lage in Baden-Württemberg: 

Screenshot: Landesgesundheitsamt BW

Am Mittwoch gab es laut dem Landesgesundheitsamt in Baden-Württemberg weitere 1.987 (Vortag: 1.901) bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus und 59 weitere COVID-19-Todesfälle. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt nun bei 80,7 (Vortag: 83,8).

Nach Daten des DIVI-Intensivregisters von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 22.09.2021, 16 Uhr insgesamt 202 (Vortag: 203) COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizinischer Behandlung, davon werden 103 (Vortag:101) invasiv beatmet.

Die 7-Tage Hospitalisierungsinzidenz (Hospitalisierungen bezogen auf 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg) liegt bei 1,99 (Vortag: 2,06).

Seit Beginn der Pandemie wurden bislang insgesamt 562.429 laborbestätigte COVID-19-Fälle aus allen 44 Stadt- bzw. Landkreisen berichtet, darunter 10.636 Todesfälle. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt landesweit 80,7 pro 100.000 Einwohner. Die 7-Tage-Inzidenz für COVID-19 Fälle mit einer abgeschlossenen Impfserie (zweimal geimpft oder mit Johnson geimpft) beträgt 18,1 (Vortag:18,2)  / 100.000 Einwohner, gegenüber 182,8 (Vortag: 190,4) / 100.000 Einwohner für Ungeimpfte, nicht vollständig geimpfte COVID-19 Fälle und Fälle ohne Angaben zum Impfstatus.

So sehen die Corona-Zahlen für den Landkreis Ludwigsburg aus:

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 112 Neuinfektionen registriert. Die Zahl der Corona-Toten im Kreis Ludwigsburg bleibt unverändert bei mindestens 522. Rund 28.605 (+67) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden. Die 7-Tage-Inzidenz steigt leicht auf 75,8.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 22.09.)

Affalterbach ( 193 | 1 )
Asperg ( 786 | 1 )
Benningen am Neckar ( 274 | 0 )
Besigheim ( 738 | 4 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.788 | 14 )
Bönnigheim ( 595 | 1 )
Ditzingen ( 1.348 | 11 )
Eberdingen ( 332 | 0 )
Erdmannhausen ( 208 | 1 )
Erligheim ( 160 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 668 | 2 )
Freudental ( 172 | 0 )
Gemmrigheim ( 288 | 1 )
Gerlingen ( 791 | 4 )
Großbottwar ( 385 | 0 )
Hemmingen ( 373 | 2 )
Hessigheim ( 74 | 0 )
Ingersheim ( 314 | 3 )
Kirchheim am Neckar ( 404 | 1 )
Korntal-Münchingen ( 986 | 3 )
Kornwestheim ( 2.191 | 1 )
Löchgau ( 314 | 0 )
Ludwigsburg ( 5.458 | 26 )
Marbach am Neckar ( 808 | 5 )
Markgröningen ( 833 | 1 )
Möglingen ( 774 | 2 )
Mundelsheim ( 143 | 1 )
Murr ( 302 | 1 )
Oberriexingen ( 136 | 1 )
Oberstenfeld ( 414 | 0 )
Pleidelsheim ( 352 | 1 )
Remseck am Neckar ( 1.411 | 5 )
Sachsenheim ( 1.152 | 5 )
Schwieberdingen ( 569 | 2 )
Sersheim ( 332 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 545 | 3 )
Tamm ( 485 | 4 )
Vaihingen an der Enz ( 1.614 | 3 )
Walheim ( 157 | 0 )

red

Fast 2,5 Millionen weniger Krankenhausbehandlungen in 2020

Die Corona-Pandemie hatte im Jahr 2020 deutliche Auswirkungen auf die Zahl der stationären Behandlungsfälle und Operationen in den deutschen Krankenhäusern: Insgesamt wurden 16,4 Millionen Patientinnen und Patienten in den allgemeinen Krankenhäusern stationär behandelt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 13 % beziehungsweise fast 2,5 Millionen Fälle weniger als im Vorjahr. Besonders stark war der Rückgang in der ersten Corona-Welle im April 2020 mit über einem Drittel (-35 %) weniger stationärer Behandlungsfälle als im Vorjahresmonat. Die Zahl der Operationen ging im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 9,7 % auf 6,4 Millionen zurück. Mit oder wegen einer Corona-Infektion wurden 176 100 Menschen behandelt. Ein Drittel (33 %) davon waren über 80-Jährige, ein weiteres gutes Drittel (36 %) war 60 bis 80 Jahre alt.

Viele Behandlungen ausgesetzt, nur wenige Fachgebiete mit steigenden Fallzahlen

Die Zahl stationärer Krankenhausbehandlungen war im Jahr 2020 in fast allen Bereichen rückläufig. Besonders deutlich sanken die Zahlen in medizinischen Fachgebieten, in denen nicht dringend erforderliche Behandlungen ausgesetzt werden konnten, um Klinikkapazitäten freizuhalten. Am stärksten waren die Rückgänge in der Rheumatologie (-21,5 %), der Hals-, Nasen-Ohren-Heilkunde (-21,2 %) und der Pädiatrie (-20,5 %). Steigende Fallzahlen wiesen lediglich die Fachabteilungen Kardiologie (+3,0 %), Gastroenterologie (+2,6 %) und Geburtshilfe (+0,7 %) auf.

Menschen ab 60 Jahren besonders häufig mit oder wegen COVID-19 im Krankenhaus – 176 100 Menschen mit oder wegen einer Corona-Infektion stationär behandelt 

Mit oder wegen einer COVID-19-Infektion wurden insgesamt 176 100 Patientinnen und Patienten behandelt. Jüngere Menschen waren davon deutlich weniger betroffen als ältere: 33 % der Menschen, die aufgrund einer COVID-19- Diagnose im Krankenhaus behandelt wurden, waren über 80 Jahre alt. 60 bis 80-Jährige machten 36 % dieser Patientinnen und Patienten aus, 31 % waren jünger. In den Monaten November (54 282 Fälle), Dezember (49 990 Fälle) und Oktober (23 919 Fälle) wurden die meisten Behandlungen mit oder wegen einer COVID-19-Infektion durchgeführt, in den Monaten Januar (61 Fälle), Februar (312 Fälle) und Juli (1 949 Fälle) die wenigsten. Die tatsächliche Zahl der COVID-19-Behandlungsfälle im November und Dezember ist dabei höher als die angegebenen Zahlen, da in die Statistik für das Jahr 2020 nur diejenigen Fälle eingehen, die bis zum Jahresende entlassen wurden. Patientinnen und Patienten, die über den Jahreswechsel im Krankenhaus waren, fließen in die Statistik für das Jahr 2021 ein.

Patientinnen und Patienten ab 60 Jahren am häufigsten am Darm operiert

6,4 Millionen der 16,4 Millionen stationär in allgemeinen Krankenhäusern in Deutschland behandelten Personen im Jahr 2020 wurden operiert. Das waren 39,4 % der stationär behandelten Patientinnen und Patienten. Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl der Operationen um 9,7 % oder 690 000 Fälle zurück. Mehr als die Hälfte (53 %) der Personen, die sich 2020 während ihres Krankenhausaufenthaltes einer Operation unterziehen mussten, waren 60 Jahre und älter. Dabei wird eine Person mehrfach gezählt, wenn sie mehrmals operiert wurde.

Zu den häufigsten Operationen in der Altersgruppe der ab 60-Jährigen zählten mit 262 250 Maßnahmen sogenannte „andere Operationen am Darm“, bei denen zum Beispiel Verwachsungen gelöst oder Darmabschnitte aufgedehnt werden (-8,0 % zum Vorjahr). Danach folgten endoskopische Operationen an den Gallengängen (216 502, +0,2 %) und das Einsetzen von Hüftgelenk-Prothesen (191 956, -6,3 %).

red

Antikörper gegen Demenz

 Zu den häufigsten Demenz-Erkrankungen gehört Alzheimer. Dabei lagern sich Eiweiße zwischen den Nervenzellen ab und bilden sogenannte “Plaques”. Diese Plaques behindern die Verbindung von Nervenzellen und zerstören ihr umliegendes Nervengewebe. In der Folge verlieren Betroffene oft ihre kognitiven Fähigkeiten – ihr Gedächtnis, ihren Orientierungssinn, ihre Sprache. Jetzt gibt es einen neuen Therapieansatz.

Dieser setzt anders als bisherige Arzneimitteltherapien an dem zu Grunde liegenden Krankheitsmechanismus an: Monoklonale Antikörper zielen darauf ab, den Krankheitsverlauf zu verlangsamen und die gefährlichen Eiweißablagerungen zwischen den Nervenzellen entweder gar nicht erst entstehen zu lassen oder aufzulösen.

“Ziel der pharmazeutischen Forschung und Entwicklung ist es, Arzneimittel zu entwickeln, die bestenfalls einem Entstehen der Erkrankung vorbeugen oder zumindest in einem frühen Krankheitsstadium zum Einsatz kommen”, teilt der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) mit.

Alzheimer beginnt meist schleichend. Heutzutage ist bekannt, dass die Erkrankung bereits etwa zwanzig Jahre vor dem Auftreten erster Symptome beginnt. Daher forschen Pharmaunternehmen intensiv daran, mit Therapeutika einen vorbeugenden Effekt zu generieren, oder zumindest den Zerfall des Nervensystems maximal zu verzögern.

Trotz eines meist ungewissen Ausgangs über den Erfolg von Forschungsprojekten stieg in den vergangenen drei Jahren die Anzahl an Forschungsprojekten in der klinischen Arzneimittelentwicklung für Erkrankungen des Zentralen Nervensystems (ZNS) um 30 Prozent an. Jedes fünfte Entwicklungsprojekt für Arzneimittel aus dem ZNS-Bereich zielt auf einen Einsatz bei der Alzheimer-Erkrankung ab. Aktuell laufen laut dem EU-Studienregister 76 Studien mit Arzneimitteln gegen Alzheimer, die sich in der klinischen Phase III befinden – die Hälfte davon auch in Deutschland.

Lars Wallerang / glp