Keine Panik, wenn ausgerechnet vor der ersten Corona-Impfung der Impfpass partout nicht aufzufinden ist: Auch ohne Pass kann man sich impfen lassen. In diesem Fall wird eine Bescheinigung ausgestellt. Später kann ein Arzt oder eine Ärztin die Impfung im Heft nachtragen.
Auch wenn Covid-19-Impfungen in Kürze digital nachweisbar sein sollen: Frühere Impfungen sollte man trotzdem belegen können. Fehlen die Nachweise, gilt man als ungeimpft, so heißt es im Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau”.
Wenn eine gründliche Suche nach dem Heft erfolglos geblieben ist “beginnt meist eine mühsame Detektivarbeit”, sagt Professor Martin Scherer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin. Die Betroffenen können versuchen, aus ärztlichen Unterlagen Infos zu früheren Impfungen sammeln. So bleiben sie mindestens zehn Jahre in der Patientenakte gespeichert.
Gute Adresse für junge Erwachsene: die Kinderarztpraxis. Nach der Kindheit wird vor allem in der Hausarztpraxis geimpft. Wer diese lange nicht gewechselt hat, findet Infos leichter heraus. Sonderimpfungen wie Gelbfieber oder Tollwut übernehmen oft spezialisierte Reisemediziner.
Lassen sich keine Infos in Erfahrung bringen, sollte man wichtige Impfungen wie Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung, Diphterie oder Tetanus lieber nachholen. Im Zweifel wird also doppelt gepiekst – denn das schadet nicht: Laut Ständige Impfkommission (Stiko) geht von zusätzlich verabreichten Impfungen in der Regel kein erhöhtes Risiko aus. Das Wichtigste ist ein sicherer Schutz.
Rudolf Huber / glp