Neue Corona-Quarantäne-Verordnung ab Samstag

Ab Samstag, 28. November 2020, gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung-Absonderung. Danach müssen sich Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder sein könnten – das sind Krankheitsverdächtige, positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen engen Kontaktpersonen der Kategorie I – zum Schutz ihrer Mitmenschen in häusliche Quarantäne begeben. Sie sollten sich also sofort und ohne Umwege nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und dort möglichst keinen Besuch empfangen. Das gab das Sozialministerium am Freitag bekannt,

Die Verordnung enthält einheitliche Regelungen für Baden-Württemberg, wonach sich die genannten Personen sofort und ohne weitere Anordnung der örtlich zuständigen Behörde selbständig in Quarantäne begeben müssen. Dadurch sollen mögliche weitere Ansteckungen oder Übertragungen besser verhindert sowie eine Entlastung der Gesundheitsämter erreicht werden.

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Die Quarantäne ist aus infektiologischer Sicht eine entscheidende Maßnahme zur Unterbrechung möglicher Infektionsketten und damit zum Schutz aller Menschen schnellstmöglich umzusetzen“.

Die wesentlichen Regelungsinhalte im Überblick

  • Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus haben und damit krankheitsverdächtig sind (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns etc.), müssen sich unverzüglich nach Anordnung oder Durchführung eines PCR-Tests in Quarantäne begeben. Erhält diese Person ein negatives Testergebnis, so endet die Quarantäne automatisch.
  • Positiv auf das Coronavirus getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntnisnahme des positiven Testergebnisses zuhause isolieren. Die häusliche Isolation endet in der Regel 10 Tage nach dem positiven Test oder nach Symptombeginn.
  • Wenn eine Person mittels Antigentest positiv getestet wurde, wird empfohlen eine PCR-Testung anzuschließen. Ist auch der PCR-Test positiv, so verbleibt die Person bis zum Ende der 10 Tage in häuslicher Isolation.
  • Für Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen beginnt die Quarantäne unverzüglich nachdem diese von dem positiven Test der im Haushalt lebenden Person erfahren haben. Die Quarantäne endet frühestens 14 Tage (ab dem 1. Dezember 2020 frühestens 10 Tage) nach der Testung oder nach dem Symptombeginn der positiv getesteten Person.
  • Hatte man Kontakt zu einer positiv getesteten Person, muss man sich dann unverzüglich in Quarantäne begeben, wenn einem mitgeteilt wird, dass man vom Gesundheitsamt als Kontaktpersonen der Kategorie I eingestuft wurde. Die Quarantäne endet in der Regel 14 Tage (ab dem 1. Dezember 2020 in der Regel 10 Tage) nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person.

Hinweis zu der Quarantänedauer

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 25. November 2020 sind Bund und Länder darin übereingekommen, das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne ab dem 1. Dezember 2020 grundsätzlich einheitlich auf im Regelfall 10 Tage festzulegen. Die Verordnung wird in diesem Punkt zum 1. Dezember 2020 entsprechend angepasst.

Das Recht der zuständigen Behörden, von der Verordnung abweichende oder weitergehende Maßnahmen zu erlassen, bleibt unberührt.

Das Ministerium für Soziales und Integration wiederholt seinen Appell an alle Menschen in Baden-Württemberg, den Infektionsschutz sehr ernst zu nehmen und sich entsprechend freiwillig bei ersten Symptomen, die auf eine Infektion hindeuten, in häusliche Quarantäne zu begeben. Gesundheitsminister Manne Lucha: „Die Ansage muss ganz klar heißen: Wir bleiben zuhause und retten damit Menschenleben.“

red

Mehr als eine Million Corona-Infizierte in Deutschland – Höchstwert bei Corona-Todesfällen

In Deutschland hat die Gesamtzahl der mit dem Corona-Virus infizierte Menschen die traurige Marke von einer Million überschritten, das meldete das RKI am Freitagmorgen. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion hat nach RKI-Angaben einen neuen Höchstwert erreicht. 426 Fälle meldete das RKI innerhalb eines Tages.

Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter am Freitag + 22.806 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Freitag vor einer Woche sank die Zahl der Neuinfektionen um rund 800. Damals waren 23.648 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern waren es 22.268 Fälle. (Stand: 27.11.)

Am vergangenen Freitag wurde mit 23.648 Neuinfizierten, der höchste Wert seit Ausbruch der Pandemie gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden. (Stand: 27.11)  

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.006.394 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 15.586.Das sind 426 mehr als am Vortag. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Pandemie. Der bislang höchste Stand war am  vergangenen Mittwoch mit 410 gemeldeten Todesfällen binnen eines Tages erreicht worden. Rund 696.100 (+20.000) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 27.11)

red

Corona-Verordnungen werden ab 01. Dezember verschärft – Das sind die Maßnahmen

Der starke Anstieg der Corona-Neuinfektionen konnte zwar gestoppt werden, jedoch haben die Maßnahme die Infektionszahlen nicht so gedrückt, wie die Bundesregierung und die Länderchefs gehofft haben. Am Mittwoch wurden daher verschärfte Corona-Verordnungen beschlossen, die ab dem 01. Dezember gelten.

Bund und Länder hatten am 28. Oktober einschneidende, bis Ende November befristete Maßnahmen beschlossen, um die erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen. Schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle und auch eine Überlastung des Gesundheitssystems sollten damit verhindert werden.

Einen Monat später ist festzustellen: Der exponentielle Anstieg der Infektionen konnte gebremst, die erhoffte Trendwende im November jedoch noch nicht erreicht werden. “Wir können uns mit diesem Teilerfolg auf gar keinen Fall begnügen”, erklärte dazu Kanzlerin Merkel. “Die Nachricht des Robert-Koch-Instituts, dass in den letzten 24 Stunden 410 Menschen an COVID-19 gestorben sind, erinnert uns auf traurigste Weise daran, dass hinter den Statistiken eben menschliche Schicksale und Lebenswege stehen, die zum Teil viel zu früh enden”, so Merkel.

“Wir brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung”

Angesichts dieser Entwicklung habe man zwei Botschaften an die Bürgerinnen und Bürger: “einmal Danke”, dass sie “in den letzten Wochen in ihrer großen Mehrheit die gravierenden Einschränkungen erneut solidarisch mitgetragen haben”. Aber auch die klare Aussage, dass die Lage es Bund und Ländern nicht erlaubt, die Maßnahmen aus dem November aufzuheben.

Es komme weiterhin auf jeden Einzelnen an, so Merkel. “Wir brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung. Geduld, Solidarität und Disziplin werden noch einmal auf eine harte Probe gestellt.” Vieles deute darauf hin, dass 2021 Erleichterungen mit sich bringen wird – gerade mit Blick auf die Impfstoffe. Dieser Ausblick könne helfen, “Schritt für Schritt die Pandemie zu überwinden und bis dahin noch die Geduld, die Solidarität aufzubringen”, so Merkel.

Maßnahmen bundesweit verlängert

Bund und Länder haben die bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie daher bundesweit bis zum 20. Dezember 2020 verlängert. Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Die Bevölkerung wird aufgerufen, die Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen. Die Anzahl der sich in den Geschäften befindlichen Kunden wird begrenzt – bei einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich im Geschäft nur eine Person pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche befinden. Auch für größere Einrichtungen gibt es entsprechende Beschränkungen.

Die finanzielle Unterstützung des Bundes und der Länder für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird fortgeführt. Die Novemberhilfe wird in den Dezember verlängert und das Regelwerk der Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst.

Kontakte vermeiden

Alle Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Auch alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen, insbesondere touristische Reisen auch ins Ausland unter anderem in Hinblick auf die Skisaison sind zu vermeiden. Die Bundesregierung wird gebeten, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass bis zum 10. Januar Skitourismus nicht zugelassen wird.

Mit der Verlängerung der bestehenden Maßnahmen soll bis zum 20. Dezember 2020 eine bundesweit signifikante Verbesserung der Situation erreicht werden. Wegen des hohen Infektionsgeschehens werden jedoch auch über den Jahreswechsel hinaus umfassende Beschränkungen notwendig sein. Davon gehen Bund und Länder aus. Deshalb werden sie vor Weihnachten eine weitere Überprüfung vornehmen.

Weitere Maßnahmen nötig

Um die Eindämmung des Infektionsgeschehens in den Wintermonaten mittelfristig abzusichern, halten Bund und Länder weitere spezielle Maßnahmen für erforderlich. Sie sollen ab 1. Dezember gelten und werden von den Ländern umgesetzt:

  • Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
  • Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten.
  • In Arbeits- und Betriebsstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen; dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.
  • Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen.

Diese Maßnahmen werden im Rahmen künftiger Konferenzen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder regelmäßig bewertet.

Besondere Regeln für Weihnachtsfeiertage

Für die Weihnachtstage gelten gesonderte Regeln für die Kontaktbeschränkungen. Denn diese Tage sind für den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders wichtig.

  • Für die Zeit vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 können die Personenobergrenzen für Zusammenkünfte in Innenräumen und im Freien erweitert werden: Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis sind bis maximal 10 Personen insgesamt möglich. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
    Um Ansteckungsrisiken zu vermeiden ist es sinnvoll, wo immer möglich, fünf bis sieben Tage vor familiären Begegnungen insbesondere mit älteren Familienmitgliedern die Kontakte auf wirklich notwendigste zu reduzieren.
  • Zum Jahreswechsel empfehlen Bund und Länder den Verzicht auf Silvesterfeuerwerk. Auf belebten Straßen und Plätzen ist die Verwendung von Pyrotechnik untersagt.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.

Schulen und Kitas bleiben offen

Nach wie vor hat das Offenhalten von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen höchste Priorität. Schule ist ein Ort des Lernens, aber auch ein Ort des sozialen Miteinanders. Bund und Länder wollen deshalb so lange wie möglich am Unterricht vor Ort festhalten und haben gleichzeitig den Infektions- und Gesundheitsschutz im Blick.

In Regionen mit einer Indizenz von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gilt auf dem Schulgelände aller Schulen dort, wo der Abstand nicht eingehalten wird/im Unterricht in weiterführenden Schulen ab Klasse 7 für alle Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Bei hoher Inzidenz weitergehende Maßnahmen

Bei einem Infektionsgeschehen mit einer Indizenz oberhalb von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche sollen darüber hinaus weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den Jahrgängen ab Jahrgangsstufe 8 schulspezifisch umgesetzt werden, welche die Umsetzung der AHA+L-Regeln besser gewährleisten – etwas Hybrid- oder Wechselunterricht.

Auf regionale Situationen regional reagieren

Um auf besondere regionale Situationen angemessen reagieren zu können, haben Länder die Möglichkeit, von den verschärften Regeln abzuweichen – und zwar bei einer Inzidenz von deutlich unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen an sieben aufeinander folgenden Tagen und einer sinkenden Tendenz der Inzidenz. Dies gilt, sofern andere relevante Indikatoren, wie zum Beispiel die Auslastung der Intensivkapazitäten und die Handlungsfähigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdiensts dem nicht entgegenstehen.

Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen diese Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung der Infektionszahlen zu erreichen.

red

Quelle: Bundesregierung

22.268 Corona-Neuinfizierte binnen 24 Stunden in Deutschland

In Deutschland meldeten die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut binnen 24 Stunden + 22.268 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Donnerstag vor einer Woche fiel die Zahl der Neuinfektionen um rund 300. Damals waren 22.609 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern waren es 18.633 Fälle. (Stand: 26.11.)

Am vergangenen Freitag wurde mit 23.648 Neuinfizierten, der höchste Wert seit Ausbruch der Pandemie gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden. (Stand: 26.11)  

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 983.588 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 15.160. Das sind 389 mehr als am Vortag. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Pandemie. Der bislang höchste Stand war gestern mit 410 gemeldeten Todesfällen binnen eines Tages. Rund 676.100 (+19.600) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 26.11)

red

Wenn Kinder-Spielzeug zur Gefahr wird

Weihnachten ist immer auch die Zeit der Geschenke. Vor allem die Kleinen machen dann große Augen. Doch Vorsicht, liebe Eltern: Damit die Kinder auch lange Freude an ihren neuen Spielsachen haben, kommt es auf eine bedachte Auswahl beim Kauf an. Die Experten vom TÜV Süd geben ein paar wichtige Tipps.

Spielzeug soll robustem Umgang Stand halten, nicht abfärben und dem Kind Spaß machen. Deshalb möchten sich die Verbraucher vor dem Kauf vergewissern, ein qualitativ gutes Produkt zu erwerben. Die TÜV SÜD-Studie “Safety Gauge” Studie zeigt, dass für 70 Prozent der Verbraucher die Produktsicherheit das wichtigste Auswahlkriterium ist. Funktionalität, Leistung und Preis rangieren dahinter.

Vorsicht ist geboten, wenn die vollständige Adresse des Herstellers oder des Importeurs nicht angegeben ist. Handelt es sich dabei auch noch um ein unverhältnismäßig billiges Produkt, ist das häufig ein Indiz, dass sich der Hersteller nicht mit den gesetzlichen und normativen Regelungen auseinandergesetzt hat.

Deutsche Unternehmen betreiben in der Regel einen großen Aufwand, um sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Haben Spielzeuge einen eigenartigen oder chemischen Geruch, sollten sie nicht in Kinderhände gelangen. Besonders Kleinkinder, die ihr Spielzeug ertasten und häufig auch in den Mund nehmen, sind hier durch Schadstoffe wie Weichmacher oder Phtalate gefährdet.

Bevor das Spielzeug in Kinderhände kommt, sollten sich Eltern mit der Bedienungsanleitung vertraut machen und die Warnhinweise des Herstellers beachten. Plastikspielzeuge sollten vor dem ersten Gebrauch und regelmäßig gereinigt sowie kontrolliert werden.

Plüsch- und Stofftiere sollten ebenfalls vor dem ersten Gebrauch gewaschen werden. Dabei bestehen sie schon den ersten Test, ob Bänder, Schleifen oder Knöpfe auch wirklich gut befestigt sind. Auch hier ist regelmäßiges Waschen empfehlenswert.

Als Prüfgrundlage werden produktspezifische Normen und Prüfprogramme herangezogen. Zusätzlich gibt das Siegel “Schadstoffgeprüft” Auskunft, ob die entsprechenden Grenzwerte eingehalten beziehungsweise unterschritten werden.

Ralf Loweg / glp

So hat Karies keine Chance

Karies wird durch bestimmte Bakterien im Zahnbelag ausgelöst. Diese Plaquebakterien wandeln Zucker aus der Nahrung in Säuren um, welche den Zahnschmelz angreifen und die Zahnsubstanz zerstören. Wird Karies nicht behandelt, droht der Verlust der betroffenen Zähne. Vorbeugen kann man unter anderem mit einer zuckerarmen Ernährung. Bestimmte Mineralstoffe können den Zahnschmelz stärken.

Zweimal täglich Zähneputzen, idealerweise mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta, ist ein Muss für gesunde Zähne. Zu einer gründlichen Mundhygiene gehört außerdem das Reinigen der Zahnzwischenräume mit Zahnseide oder einer Interdentalbürste. Gehen Sie zweimal jährlich zu den Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt. So kann Karies früh genug erkannt und behandelt werden.

Fluorid ist im Speichel enthalten und verhindert, dass Mineralstoffe aus der Zahnsubstanz herausgelöst werden. Gleichzeitig macht es den Zahnschmelz widerstandsfähiger. Fluorid bindet in der Mundhöhle zahnschädigende Säuren und trägt damit zu deren Neutralisierung bei.

Dabei wird Fluorid allerdings aus dem Zahnschmelz herausgelöst. Es ist deshalb sinnvoll, regelmäßig kleine Mengen Fluorid, zum Beispiel durch die Zahnpasta, aufzunehmen. Zudem wirkt Fluorid antibakteriell, indem es das Wachstum der Kariesbakterien hemmt.

Ein weiterer wichtiger Mineralstoff im Speichel ist Calcium. Er remineralisiert die Zähne. Das bedeutet, kleine Schäden im Zahnschmelz werden repariert. Das Zusammenspiel aus Vitamin D und Calcium stärkt die Zähne nachweislich, denn Vitamin D stellt die Aufnahme von Calcium im Darm sicher.

Es wird von der Haut meistens nur zwischen Mai und September bei direkter Sonneneinwirkung gebildet. In Winter und Frühjahr leiden viele Deutsche an Vitamin-D-Mangel. Es kann daher sinnvoll sein, Vitamin D in Form von Präparaten einzunehmen. Mehr Infos unter www.vitamindoctor.com/karies.

Neben den enthaltenen Mineralstoffen im Speichel selbst, ist auch ein ausreichender Speichelfluss im Kampf gegen Karies wichtig. So können Nahrungsreste aus dem Mundraum gespült werden.

Eine gute Möglichkeit, den Speichelfluss anzuregen, ist ausreichend zu trinken – allerdings keine zucker- oder säurehaltigen Getränke wie Limonaden oder Fruchtsäfte. Auch sinnvoll: Nach den Mahlzeiten zuckerfreies Kaugummi kauen.

Ralf Loweg / glp

18.663 Corona-Neuinfizierte binnen 24 Stunden – Höchstwert bei Corona-Todesfällen

Viele Bereiche im öffentlichen Leben sind bis Ende November von erheblichen Einschränkungen betroffen um die Corona-Pandemie einzudämmen:

Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut am Mittwochmorgen + 18.633 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Mittwoch vor einer Woche stieg die Zahl der Neuinfektionen um rund 1.100. Damals waren 17.561 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern waren es 13.554 Fälle. (Stand: 25.11.)

Am vergangenen Freitag wurde mit 23.648 Neuinfizierten, der höchste Wert seit Ausbruch der Pandemie gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden. (Stand: 25.11)  

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 961.320 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 14.771. Das sind 410 mehr als am Vortag. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Pandemie. Der bislang höchste Stand war Mitte April mit 315 gemeldeten Todesfällen binnen eines Tages erreicht worden. Rund 656.400 (+19.800) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 25.11)

red

Aus die Laus

Die Insekten übertragen keine Krankheiten, sind kein Hygieneproblem, und sie lassen sich sicher entfernen”, erklärt Dr. Rolf-Günther Westhaus, Inhaber einer Apotheke in Essen, im Apothekenmagazin “Baby und Familie”.

Läuse beim eigenen Kind zu entdecken, ist oft gar nicht so leicht, so Westhaus. Denn die Tiere halten sich nahe der Kopfhaut auf und heften dort winzige Eier ans Haar. Sie verursachen in der Regel höchstens Juckreiz – oft nicht mal das, wenn es wenige sind.

“Lebende Läuse findet und entfernt man beim nassen Auskämmen: Das Haar mit Conditioner befeuchten und Strähne für Strähne mit einem speziellen Läusekamm mit engen Zinken durchziehen”, rät der Apotheker. “Entdeckt man eine Laus, sollte man sofort mit einem zugelassenen, für das Alter des Kindes geeigneten Kopflausmittel behandeln.”

Rolf-Günther Westhaus empfiehlt gerade bei kleinen Kindern Mittel, die die Läuse ohne Insektizidzusatz einfach ersticken. “Dimeticon-Präparate sind ab sechs Monaten und für Schwangere zugelassen”, so der Apotheker, der gute Erfahrungen auch mit einem Präparat auf Neemöl-Basis gemacht hat.

Läusemittel müssen eine bestimmte Zeit einwirken, nach dem Auswaschen sollten Eltern nochmal mit dem Läusekamm durchs Haar gehen. Vorsicht: Noch sieben bis neun Tage danach können Larven aus den Eiern schlüpfen, deshalb die Behandlung nach dieser Zeit wiederholen.

“Lassen Sie sich am besten in der Apotheke zur Anwendung beraten, da man viel falsch machen kann”, empfiehlt Westhaus. Übrigens: Nach der Behandlung darf das Kind wieder eine Einrichtung besuchen, diese muss zuvor jedoch über den Lausbefall informiert werden.

Ralf Loweg / glp

Corona-Impfung in Baden-Württemberg: Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten

Baden-Württemberg bereitet sich mit Hochdruck auf eine bald verfügbare Corona-Impfung vor. Zunächst sollen zentrale Impfzentren Corona-Risikogruppen versorgen. 

Die ersten Zentralen Corona-Impfzentren für Baden-Württemberg stehen fest: Neben den Messen Freiburg, Ulm und Offenburg soll es Zentren an der Karlsruher Messe sowie am Stuttgarter Robert-Bosch-Krankenhaus geben. Weitere Standorte sind noch in Planung. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag, 24. November 2020, dem Ministerrat mit. Die Zentralen Impfzentren (ZIZ) sind Teil der vom Sozialministerium erarbeiteten Impfkonzeption, die das Kabinett in seiner heutigen Sitzung gebilligt hat.

Ministerpräsident Kretschmann betonte: „Die internationale Entwicklung wirksamer Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 ist bereits weit vorangeschritten. Darüber bin ich sehr froh, denn ein wirksamer Impfstoff ist der Schlüssel für die Rückkehr zum gewohnten Leben.“ Voraussichtlich werden spätestens ab Jahresbeginn 2021 Impfstoffe verfügbar sein, die unterschiedlich hergestellt werden, unterschiedliche Wirkprinzipien haben und verschiedene Anforderungen an die Lagerung und den Transport stellen. „Die Landesregierung bereitet sich mit Hochdruck darauf vor, die Infrastruktur aufzubauen, um unmittelbar nach den ersten Lieferungen mit den Impfungen beginnen zu können. Sobald der Impfstoff verfügbar ist, können wir loslegen“, sagte Kretschmann. „Bei dieser Herkulesaufgabe arbeiten wir eng mit den Kommunen, der Ärzteschaft, den Uniklinika, den Hilfsorganisationen und weiteren Partnern im ganzen Land zusammen. Diesen Kraftakt können wir als solidarische Gesellschaft nur gemeinsam stemmen.“

Herkulesaufgabe für das ganze Land

Da eine Impfung über das reguläre System, also die Regelversorgung in den Arztpraxen, zu Beginn der Verfügbarkeit der Impfstoffe noch nicht umsetzbar ist, wird es von 15. Dezember 2020 an in einem ersten Schritt zwei bis drei Zentrale Impfzentren (ZIZ) pro Regierungsbezirk geben, die dann in einem zweiten Schritt bis zum 15. Januar 2021 auf sämtliche Stadt- und Landkreise (Kreisimpfzentren, KIZ) ausgeweitet werden, um eine bestmögliche Impfung der Bevölkerung sicherzustellen. Mittelfristig sollen die Impfungen dann in den Regelstrukturen, also in den Arztpraxen, stattfinden.

Gesundheitsminister Manne Lucha sagte: „Ich danke allen unseren Partnern in Baden-Württemberg ganz herzlich, die dazu beitragen, dass wir in kürzester Zeit eine flächendeckende Impf-Infrastruktur aus dem Boden stampfen können. Da die Impfstoffe nur nach und nach zur Verfügung stehen werden, wird die Durchimpfung aller impfwilligen Bürgerinnen und Bürger mehrere Monate in Anspruch nehmen.“ Flankierend zu den Impfzentren werde es mobile Impfteams geben, beispielsweise für Menschen, die daheim bettlägerig sind oder in Pflegeheimen wohnen. „Vor allem ein Teil der Risikogruppen wird auf aufsuchende Angebote zur Impfung angewiesen sein. Daher stellen die mobilen Impfteams eine wichtige Ergänzung zu den geplanten Zentren dar. Darüber hinaus erarbeiten wir gerade ein Konzept für die Impfung von Personal an den Kliniken aus“, so der Gesundheitsminister.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Impfstrategie im Überblick:

Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl eines Standorts als Impfzentrum?

red

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg / Gesundheitsministerium Baden-Württemberg

RKI meldet am Dienstag 13.554 Corona-Neuinfizierte – Rund 900 Fälle weniger als in der Vorwoche

Viele Bereiche im öffentlichen Leben sind bis Ende November von erheblichen Einschränkungen betroffen um die Corona-Pandemie einzudämmen:

Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut am Dienstagmorgen + 13.554 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Dienstag vor einer Woche sank die Zahl der Neuinfektionen um rund 900. Damals waren 14.419 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern waren es 10.864 Fälle. Erfahrungsgemäß fallen jedoch die Zahlen am Wochenende und zu Wochenbeginn niedriger aus, da nicht alle Gesundheitsämter am Wochenende ihre Daten rechtzeitig übermitteln bzw. weniger Tests durchgeführt werden. (Stand: 24.11.)

Am vergangenen Freitag wurde mit 23.648 Neuinfizierten, der höchste Wert seit Ausbruch der Pandemie gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden. (Stand: 24.11)  

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 942.687 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 14.361. Das sind 249 mehr als am Vortag. Rund 636.700 (+17.900) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 24.11)

red