RKI meldet rund 222 000 Corona-Neuinfektionen

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Dienstagmorgen vorläufig 222.080 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 11,7 Prozent oder 23.192 Fälle mehr als am Dienstagmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz stieg laut RKI-Angaben von gestern 1714,2 auf heute 1733,4 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 3.963.100 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 370.600 mehr als vor einer Woche. Außerdem meldete das RKI nun 264 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus. Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 1.320 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 189 Todesfällen pro Tag (Vortag: 191).

Damit erhöhte sich die Zahl der Todesfälle binnen 24 Stunden auf 127.193. Insgesamt wurden bislang 18,99 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet. Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.

red

“Suizidhilfegesetz”: Gesetzentwurf für Sterbehilfe-Regelung vorgelegt

Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat einen Gesetzentwurf für eine Sterbehilfe-Regelung vorgelegt. Mit dem Entwurf für ein “Suizidhilfegesetz” solle das Recht auf einen selbstbestimmten Tod legislativ abgesichert und klargestellt werden, dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich sei, heißt es in dem Antrag, über den die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” in ihren Dienstagausgaben berichten. Initiatoren sind die FDP-Abgeordneten Katrin Helling-Plahr und Otto Fricke, Petra Sitte (Linke) und Helge Lindh (SPD).

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der die Absichten dieser Gruppe in der vorigen Wahlperiode unterstützt hatte, tritt nun nicht mehr als Erstunterzeichner in Erscheinung. Der Antrag sieht eine Regelung außerhalb des Strafrechtes vor. Konkret ist der Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannten Beratungsstellen geplant, die Sterbewillige ergebnisoffen aufklären.

Ärzten soll es frühestens zehn Tage nach einer solchen Beratung erlaubt sein, Medikamente zur Selbsttötung zu verschreiben. Helling-Plahr sagte dem RND, seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts seien über zwei Jahre vergangen. Es gelte, keine Zeit mehr zu verlieren.

“Menschen, die selbstbestimmt sterben möchten, brauchen endlich Rechtssicherheit”, forderte sie. Sie bräuchten bundesweit niedrigschwellige Beratungsangebote und eine transparente Möglichkeit, auch Medikamente zur Selbsttötung erhalten zu können. “Menschen, die helfen möchten, müssen wir mit Respekt begegnen statt ihnen mit Strafrecht zu drohen”, mahnte die FDP-Politkerin.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2020 das erst 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Seitdem ist die Sterbehilfe wieder straffrei und ohne jede staatliche Regelung möglich. Bisher liegen zwei weitere Gruppenanträge vor, um die Sterbehilfe neu zu regeln.

red / dts

Corona-Lage in Baden-Württemberg: Diese Landkreise weisen den höchsten und niedrigsten Inzidenzwert aus

Die Corona-Zahlen in Baden-Württemberg sind weiterhin sehr hoch: Seit vergangenen Samstag gilt im Land eine neue Corona-Verordnung. Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes fährt die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige Basismaßnahmen zurück. Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutzt das Land Baden-Württemberg die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel, die zumindest bis zum 2. April 2022 ergänzende Schutzmaßnahmen ermöglicht.

Am Montag, 21. März 2022, hat das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg binnen 24 Stunden insgesamt weitere 30.564 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der seit Beginn der Pandemie Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 2.747.880 an. Davon sind ungefähr 2.003.719 (+12.093) Personen bereits wieder von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. Derzeit sind geschätzt 729.348 (+18.283) Menschen im Land mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert.

Dem Landesgesundheitsamt wurden heute 23 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Die Zahl der Todesfälle steigt auf insgesamt 14.813. (Stand: 21.03. 16.00 Uhr)

Den niedrigsten Inzidenzwert weist der Landkreis Ludwigsburg (1.268,1) aus. Schlusslicht ist weiterhin der Landkreis  Sigmaringen mit einem Wert von 3.535,0.

Und so sehen die aktuellen Inzidenzwerte der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg aus:

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg beträgt im Landes-Durchschnitt 1.951,6 (+9,3).

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 1.000 und 1.500:

  • LK Ludwigsburg (1.268,1)
  • LK Reutlingen (1.437,2)
  • SK Stuttgart (1.469,4)

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 1.500 und 2.000:

  • LK Böblingen (1.725,9)
  • LK Bodenseekreis (1.901,8)
  • LK Breisgau-Hochschwarzwald (1.759,8)
  • LK Calw (1.501,1)
  • LK Esslingen (1.986,8)
  • SK Freiburg im Breisgau (1.864,6)
  • LK Göppingen (1.711,1)
  • SK Heidelberg (1.598,2)
  • LK Heidenheim (1.855,3)
  • SK Heilbronn (1.689,1)
  • LK Konstanz (1.832,2)
  • LK Lörrach (1.886,5)
  • SK Mannheim (1.935,6)
  • LK Rems-Murr-Kreis (1.673,6)
  • LK Rhein-Neckar-Kreis (1.711,9)
  • LK Schwarzwald-Baar-Kreis (1.851,8)
  • SK Ulm (1.992,8)
  • LK Waldshut (1.610,6)

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 2.000 und 2.500:

  • LK Alb-Donau-Kreis (2.383,9)
  • SK Baden-Baden (2.079,4)
  • LK Biberach (2.249,7)
  • LK Emmendingen (2.207,2)
  • LK Enzkreis (2.146,2)
  • LK Heilbronn (2.269,3)
  • LK Hohenlohekreis (2.248,0)
  • LK Karlsruhe (2.350,2)
  • SK Karlsruhe (2.157,3)
  • LK Main-Tauber-Kreis (2.481,1)
  • LK Ortenaukreis (2.138,6)
  • LK Ostalbkreis (2.005,8)
  • SK Pforzheim (2.014,8)
  • LK Rastatt (2.248,7)
  • LK Ravensburg (2.374,7)
  • LK Rottweil (2.271,6)
  • LK Schwäbisch Hall (2.126,8)
  • LK Tübingen (2.125,9)
  • LK Zollernalbkreis (2.103,6)

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 2.500 und 3.000:

  • LK Freudenstadt (2.592,0)
  • LK Neckar-Odenwald-Kreis (2.545,3)
  • LK Tuttlingen (2.576,2)

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz über 3.500:

  • LK Sigmaringen (3.535,0)

red

Quelle: Baden-Württemberg.de / RKI

Kostenlose Corona-Tests sollen Ende Mai abgeschafft werden

Die Möglichkeit kostenloser Bürgertests in Corona-Testzentren soll Ende Mai enden. Darauf haben sich Bundesgesundheitsministerium und Bundesfinanzministerium geeinigt, berichtet “Business Insider”. Demnach soll die Finanzierung der sogenannten Bürgertests durch den Bund um weitere zwei Monate bis Ende Mai gewährleistet werden.

Eigentlich wäre in ein paar Tagen Schluss gewesen mit den kostenlosen Corona-Schnelltests. Denn die entsprechende Testverordnung, die Grundlage für den Betrieb der Zentren ist, endet Ende März. Doch angesichts zuletzt wieder gestiegener Infektionszahlen will die Bundesregierung die Frist nun verlängern.

Seit ihrer erstmaligen Einführung im vergangenen Frühjahr haben die Bürgertests den Staat bereits 10,7 Milliarden Euro gekostet.

red / dts

7-Tage-Inzidenz im Landkreis steigt stark

Seit Samstag gelten in Baden-Württemberg neue Corona-Regeln. Viele Maßnahmen wurden gelockert, einige wie die Maskenpflicht bis zum 02. April verlängert.

Das Landratsamt Ludwigsburg hat am Sonntagnachmittag vorläufig 1.421 neue Corona-Fälle gemeldet. Die Inzidenz steigt laut dem Gesundheitsamt in Ludwigsburg deutlich und liegt aktuell bei 1.325. Am Vortag: 1.196,8. Am vergangenen Donnerstag lag der Wert noch bei 951,8. Die Zahl der Corona-Toten im Kreis Ludwigsburg liegt bei mindestens 692 (Vortag: 692) (Stand: 20.03.22 – 17Uhr)

Grafik: Gesundheitsamt LB

Bestätigte Fälle nach Gemeinde | (Differenz zum Vortag) Stand: 20.03.2022

Affalterbach ( 920 | 21 )
Asperg ( 3.179 | 4 )
Benningen am Neckar ( 1.389 | 7 )
Besigheim ( 2.923 | 29 )
Bietigheim-Bissingen ( 10.239 | 65 )
Bönnigheim ( 1.991 | 5 )
Ditzingen ( 5.409 | 32 )
Eberdingen ( 1.284 | 60 )
Erdmannhausen ( 1.095 | 9 )
Erligheim ( 610 | 26 )
Freiberg am Neckar ( 3.260 | 2 )
Freudental ( 618 | 1 )
Gemmrigheim ( 1.164 | 0 )
Gerlingen ( 3.738 | 15 )
Großbottwar ( 2.001 | 6 )
Hemmingen ( 1.728 | 2 )
Hessigheim ( 531 | 22 )
Ingersheim ( 1.347 | 14 )
Kirchheim am Neckar ( 1.730 | 31 )
Korntal-Münchingen ( 4.527 | 74 )
Kornwestheim ( 8.297 | 211 )
Löchgau ( 1.207 | 3 )
Ludwigsburg ( 21.273 | 78 )
Marbach am Neckar ( 3.420 | 115 )
Markgröningen ( 3.238 | 8 )
Möglingen ( 2.598 | 19 )
Mundelsheim ( 704 | 42 )
Murr ( 1.503 | 4 )
Oberriexingen ( 537 | 4 )
Oberstenfeld ( 1.687 | 1 )
Pleidelsheim ( 1.387 | 66 )
Remseck am Neckar ( 5.690 | 60 )
Sachsenheim ( 4.267 | 39 )
Schwieberdingen ( 2.685 | 43 )
Sersheim ( 1.199 | 19 )
Steinheim an der Murr ( 2.469 | 18 )
Tamm ( 2.379 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 6.044 | 154 )
Walheim ( 659 | 0 )

red

 

Gesetzliche Krankenkassen halten Impfpflicht für nicht umsetzbar

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hält die geplante Umsetzung der allgemeinen Impfpflicht für nicht umsetzbar. Das berichtet “Bild” (Montagausgabe) unter Berufung auf die Vorlage für die Anhörung am heutigen Montag im Bundestag. Demnach sei allein die organisatorische Umsetzung des Briefanschreibens an alle Versicherten “mit Haus- und Bordmitteln der Krankenkassen unmöglich”, zitiert “Bild” aus dem Papier.

Eine notwendige europaweite Ausschreibung und der Papiermangel würden eine fristgerechte Versendung der Briefe bis zum 15. Mai ausschließen. Auch warnen die Kassen vor millionenfachen Nachfragen und Beschwerden, die ihre hauseigenen Callcenter überlasten könnten. Technisch sei zudem nicht möglich, Impf-Nachweise abgesehen vom digitalen Impf-Zertifikat sicher zu überprüfen, merken die Kassen.

Wie “Bild” weiter schreibt, nennen die Krankenkassen außerdem die Übertragung der Kontrolle einer staatlichen Impfpflicht “ordnungspolitisch falsch” und beziehen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss vom 09. Juni 2004 – 2 BvR 1248/03), wonach ihre Hauptaufgabe die Gewährleistung des öffentlich-rechtlich geregelten Krankenversicherungsschutzes ist: “Durch die Übertragung von Kontrollpflichten auf die Krankenkassen wird von diesem Grundsatz erheblich abgewichen.”

red / dts

RKI meldet rund 92 000 Corona-Neuinfektionen – Inzidenz fast unverändert

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Montagmorgen vorläufig 92.314 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 0,1 Prozent oder 64 Fälle weniger als am Montagmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz stieg trotzdem laut RKI-Angaben von gestern 1708,7 auf heute 1714,2 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Dass die Zahl der neuen Fälle gegenüber der Vorwoche sank, der Inzidenzwert aber stieg, ist nur möglich, weil das RKI letzte Woche zahlreiche Nachmeldungen aus früheren Zeiträumen hatte, die aber in die Inzidenzwertberechnung nicht eingehen. Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 3.964.700 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 358.000 mehr als vor einer Woche. Außerdem meldete das RKI nun 13 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus.

Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 1.339 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 191 Todesfällen pro Tag (Vortag: 192). Damit liegt die Zahl der Todesfälle nun bei 126.929. Insgesamt wurden bislang 18,77 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet. Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.

red

Umfrage: Nur zwei Prozent der Ungeimpften würden sich bei Impfpflicht impfen lassen

Nur zwei Prozent der Ungeimpften würden sich nach Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht impfen lassen. Das ist das Ergebnis einer Befragung des Allensbach-Instituts im Auftrag des Berufsverbands der Präventologen, über die die “Welt” (Samstagausgabe) berichtet. Die große Mehrheit der ungeimpften Befragten (61 Prozent) will im Falle der Impfpflicht-Einführung Bußgelder auf sich nehmen oder sich von der Pflicht befreien lassen.

37 Prozent der Ungeimpften haben sich demnach noch nicht entschieden. Doch auch, wenn sich von den Unentschlossenen die Hälfte für eine Impfung entscheiden würde, würde die Impfquote ab 16 Jahren das laut Allensbach nur um 1,7 Prozent steigern, heißt es in einer Mitteilung des Berufsverbands der Präventologen. “Mit diesem Ergebnis der Allensbach-Studie wird klar, dass die Impfpflicht die erhoffte Wirkung, einer Steigerung der Impfquote, nicht erreichen kann. Die Impfquote aus Österreich, nach Einführung der Pflicht, belegt diese Realität zusätzlich”, sagte Ellis Huber, Vorsitzender des Berufsverbands der Präventologen, zu den Umfrageergebnissen. Insgesamt befürworten 51 Prozent aller Befragten die Einführung der Impfpflicht. Von den geimpften Personen spricht sich ein Viertel gegen die Einführung einer Impfpflicht aus und knapp die Hälfte der Bevölkerung bezweifelt laut der Umfrage, dass eine allgemeine Impfpflicht durchsetzbar und die Einhaltung kontrollierbar sei.

Auch sind 44 Prozent der Bevölkerung demnach überzeugt, dass die Pandemie durch eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland nicht enden werde. 34 Prozent gaben an, dass eine Impfpflicht keinen Sinn ergebe, wenn immer wieder neue Varianten des Coronavirus auftauchten. Für die Erhebung im Februar 2022 befragte das Allensbach-Institut insgesamt 1.033 Personen ab 16 Jahren.

Von den Befragten waren 84 Prozent mindestens doppelt geimpft, 69 Prozent auch mit einer Auffrischungsimpfung und elf Prozent waren demnach ungeimpft.

red /  dts

RKI meldet rund 260.000 Corona-Neuinfektionen

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Samstagmorgen vorläufig 260.239 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 9,8 Prozent oder 23.153 Fälle mehr als am Samstagmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz stieg laut RKI-Angaben von gestern 1706,3 auf heute 1735 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Das ist wie schon in den letzten Tagen wieder ein Allzeithoch. Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 3.973.200 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 377.600 mehr als vor einer Woche und mehr als jemals zuvor. Außerdem meldete das RKI nun 221 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus.

Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 1.346 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 192 Todesfällen pro Tag (Vortag: 196). Damit liegt die Zahl der Todesfälle nun bei 126.867. Insgesamt wurden bislang 18,55 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet. Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.

red

Diese neuen Corona-Regeln gelten ab Samstag in Baden-Württemberg

Der Bundestag hat am Freitag und damit einen Tag vor Auslaufen der alten Corona-Regeln die von den Koalitionsfraktionen geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Die Länder sollen demnach ab dem 20. März nur noch befugt sein, bestimmte Auflagen anzuordnen. Dazu zählen die Maskenpflicht in Krankenhäusern und im ÖPNV, sowie Testpflicht unter anderem in Krankenhäusern, Schulen, Kitas oder Asylbewerberunterkünften. Zudem soll die Maskenpflicht auch im Luft- und Personenfernverkehr bestehen bleiben, die jedoch von der Bundesregierung ausgesetzt werden kann.

Das Land Baden-Württemberg hat am Freitag eine geänderte Corona-Verordnung veröffentlicht, die ab Samstag, 19. März 2022 gilt. Danach bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.

Wesentliche Punkte der neuen Verordnung:

  • Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt.
  • Kapazitätsbeschränkungen sowie Kontaktbeschränkungen sind ab 19. März 2022 ebenfalls nicht mehr Teil der Verordnung (da im künftigen IfSG nicht mehr vorgesehen).
  • Die allgemeine Maskenpflicht bleibt auf Grundlage der Übergangsfrist bis 2. April 2022 bestehen: Das gilt insbesondere für die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr für Personen über 18 Jahre. Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch an Schulen gilt weiterhin die Maskenpflicht.
  • Ebenfalls Teil der Übergangsregel sind weiterhin Test(nachweis)pflichten, das heißt:
    • unverändert 3G bei öffentlichen Veranstaltungen, beim Betrieb von Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen, bei Messen und Ausstellungen, bei Angeboten außerschulischer und beruflicher Bildung, in der Gastronomie und Beherbergung sowie bei körpernahen Dienstleistungen und so weiter
    • 2G mit zusätzlichem Test in Diskotheken, Clubs.
  • Auch die Regeln betreffend die Pflichten zur Erstellung von Hygienekonzepten bleiben – wie gehabt – bestehen (zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen und in Diskotheken und Clubs).
  • Die Testpflicht an Schulen (zwei Mal pro Woche), in Krankenhäusern oder in Pflegeeinrichtungen wird fortgeführt. Die allgemeine Abstandsempfehlung (1,5 Meter) bleibt erhalten.

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red