Was sich 2024 im Gesundheitswesen ändert: E-Rezepte, GesundheitsID und Beitragserhöhungen

Für das Jahr 2024 stehen viele Veränderungen im Gesundheitsbereich an: Während einige Gesundheitsthemen wie die Krankenhausreform und die Cannabis-Legalisierung noch nicht endgültig beschlossen sind, stehen andere Änderungen für das kommende Jahr schon weitestgehend fest.

So werden ab dem 1. Januar 2024 Ärzte dazu verpflichtet, elektronische Rezepte auszustellen. Den rosa Zettel wird es nicht mehr geben. Stattdessen kann das E-Rezept in der Apotheke mit der elektronischen Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte) eingelöst oder digital mit dem Smartphone eingereicht werden. Alternativ gibt es den Code auch als Papierausdruck. Auch erste private Krankenversicherer werden ihren Versicherten 2024 ermöglichen, das E-Rezept zu nutzen.

Die so genannte GesundheitsID hält ebenfalls ab dem 1. Januar 2024 Einzug in die Arztpraxis. Sie soll eine Ergänzung der elektronischen Gesundheitskarte darstellen und sie langfristig sogar ersetzen. Sie kann genutzt werden, um sich bei Gesundheitsapps anzumelden. Die Nutzung bleibt für die Anwender zunächst freiwillig.

Zum 1. Januar 2024 steigt das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge sowohl in der gesetzlichen Kranken- als auch in der Pflegeversicherung erhoben werden, auf 62.100 Euro im Jahr, was einem Monatseinkommen von 5.175 Euro entspricht. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt ebenfalls. 2024 beläuft sie sich auf 69.300 Euro (monatlich 5.775 Euro). Wer mehr als diesen Betrag verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent. Darauf einigte sich das Bundesministerium für Gesundheit auf der Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises. Der durchschnittliche Beitrag der Versicherten liegt damit bei 16,3 Prozent des Bruttolohns. Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze steigt zudem der Höchstbeitrag. Versicherte, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, und Versicherte, die eine Gehaltserhöhung bekommen, haben deshalb 2024 erkennbar höhere Krankenkassenbeiträge. Die Beiträge für Privatversicherte werden 2024 um durchschnittlich sieben Prozent steigen.

Ein Vergleich der Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung seit 2004 durch den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) zeigt, dass sich die Beiträge über den Zeitraum der letzten zehn Jahre ähnlich entwickelten. In der privaten Pflege werden die Beiträge zum 1. Januar 2024 für alle Personen mit Anspruch auf Beihilfe angehoben. Die Anpassungen sind im Wesentlichen eine Folge der jüngsten Pflegereformen mit ihren zusätzlichen Leistungsansprüchen.

Voraussichtlich ab 1. Juli 2024 haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, eine zweite ärztliche Meinung bei einem künstlichen Hüftgelenk einzuholen, wenn ihnen der Einsatz, der Wechsel oder auch die Entfernung einer Total- oder Teilprothese am Hüftgelenk empfohlen wird. Ärzte, die als Zweitmeiner tätig sein werden, sollen zukünftig prüfen können, ob diese operative Behandlung aus ihrer Sicht angezeigt ist oder ob eventuell andere Behandlungsmöglichkeiten in Frage kommen können.
Für Privatversicherte bedarf es keiner Änderung: Sie können grundsätzlich eine Zweitmeinung einholen.

mp/asg

 

Durchbruch im Kampf gegen Malaria: Neuer Impfstoff erhält WHO-Empfehlung

Malaria gilt als eine der häufigsten Todesursachen für Kinder unter fünf Jahren. Die Chancen stehen gut, dass sich das bald ändert. Darüber berichten die SOS-Kinderdörfer in ihren “Good News”.

Die Entwicklung von Malaria-Impfstoffen gilt als Meilenstein in der Bekämpfung der Infektionskrankheit. Jahrzehntelang hatten Wissenschaftler vergeblich geforscht.
Nun hat der neue Malaria-Impfstoff R21 hat die offizielle Empfehlung der WHO zur Malaria-Prophylaxe erhalten. Nach ersten Prognosen kann er bereits im kommenden Jahr produziert und verabreicht werden. Bereits jetzt wird er in Ghana angewandt. Aufgrund der Dringlichkeit und der guten Prognosen hatte sich das Land für einen frühzeitigen Einsatz entschieden.

Gleichzeit wurden andere afrikanische Staaten bereits mit einem anderen Malaria-Impfstoff beliefert, RSS,S, auch Mosquirix genannt, den die WHO im Jahr 2021 freigegeben hatte. Unter anderem erhielten Kamerun sowie Kenia mehrere hunderttausend Dosen. Weitere Länder wie Burkina Faso, Sierra Leone oder Liberia sollen in den kommenden Wochen folgen. Erste Studien zeigen positive Verläufe: In den Pilot-Ländern sank die Kindersterblichkeit nach Verabreichung des Vakzins um 13 Prozent.

mp/asg

Schutz vor Ansteckung: Hausärzteverband empfiehlt Corona-Schnelltests zu Weihnachten

Der Hausärzteverband hat an die Familien appelliert, an den Weihnachtsfeiertagen bei Corona-Symptomen Schnelltests zu nutzen, um eine Ansteckung von älteren und chronisch kranken Angehörigen zu verhindern. Schwere Verläufe seien zwar die Ausnahme, gerade für hochbetagte Menschen oder Patienten mit bestimmten Vorerkrankungen, könne eine Corona-Infektion aber unter Umständen auch deutlich heftiger verlaufen, sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Beier, dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben). Deshalb sei beim Auftreten der typischen Symptome die Anwendung von Corona-Schnelltests nach wie vor sinnvoll.

“Gerade an den Weihnachtsfeiertagen, an denen viele Menschen mit ihren Verwandten und Freunden auf engem Raum zusammenkommen, schadet es definitiv nicht, im Zweifel schnell einen Test zu machen”, sagte der Mediziner. Er bekräftige zudem die Forderung der Ärzteschaft, sich mit einem angepassten Covid-19-Impfstoff impfen zu lassen. “Leider ist auch die Quote bei der Grippeschutzimpfung seit Jahren zu niedrig”, beklagte er.

“Es ist noch nicht zu spät, sich gegen Grippe impfen zu lassen oder sich eine Corona-Auffrischungsimpfung abzuholen.” Eine Grippeschutzimpfung empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) für Personen ab 60 Jahren, chronisch Kranke aller Altersstufen und Schwangere sowie für Medizin- und Pflegepersonal, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und Kontaktpersonen bestimmter Risikogruppen. Im Fall von Corona empfiehlt die Stiko allen Personen ab 18 Jahren eine Basisimmunität, die durch mindestens drei Antigenkontakte erreicht wird – entweder durch Impfungen oder durchgemachte Infektionen.

Zudem empfiehlt die Stiko, dass Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf sowie Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko weitere Auffrischungsimpfungen – in der Regel im Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion – erhalten.

red

Kliniksterben: Krankenhausgesellschaft wollen 50-Milliarden-Sondervermögen

Angesichts des Kliniksterbens und der alternden Bevölkerung fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vom Bund, ein Sondervermögen zu schaffen. “Die Bundesregierung muss gemeinsam mit der Union die Voraussetzungen schaffen, um den Umbau des Gesundheitswesens durch ein zweckgebundenes Sondervermögen über die kommenden zehn Jahre zu ermöglichen”, sagte Gerald Gaß, Chef der DKG, der “Rheinischen Post” (Donnerstagausgabe). “Für diese Transformation werden wir in den kommenden zehn Jahren mindestens 50 Milliarden Euro benötigen.”

Er forderte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Gesundheitsminister der Länder auf, “sich mit diesem Anliegen in die politische Debatte zur Finanzierung der Transformation der Wirtschaft einzubringen”, sagte Gaß. Das Statistische Bundesamt rechne mit einem Anstieg der pflegebedürftigen Menschen um 37 Prozent in den nächsten zwei Jahrzehnten, gleichzeitig sinke das Erwerbspersonenpotenzial um 20 Prozent, warnt der DKG-Chef. “Wenn es uns nicht gelingt, unser Gesundheitswesen darauf einzustellen, werden wir schon in wenigen Jahren erhebliche Lücken in der Patientenversorgung akzeptieren müssen.”

Bislang haben in diesem Jahr bundesweit 33 Klinikstandorte Insolvenz angemeldet. Die DKG fürchtet, dass im nächsten Jahr 60 bis 80 Häuser in die Insolvenz gehen, so Gaß. Für die Wirtschaft bestehe die Herausforderung darin, auf CO2-neutrale Produktion umzuschalten, das Gesundheitswesen müsse sich für den demografischen Wandel neu aufstellen.

red

Hohe Zahl von Kranken: Hausärzteverband schlägt Alarm wegen drohendem Praxis-Notstand

Angesichts der hohen Zahl von Atemwegserkrankungen und steigender Corona-Infektionen hat der Hausärzteverband vor einem Notstand in den Praxen gewarnt. “Wir erleben aktuell genau das, wovor wir bereits im Sommer gewarnt haben: Die Hausarztpraxen laufen einmal mehr auf dem Zahnfleisch – und das, obwohl die Grippesaison noch gar nicht angefangen hat”, sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Beier, dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Mittwochausgaben). “Die Wartezeiten werden immer länger, vielerorts kriegt man überhaupt keine Termine mehr”, fügte er hinzu.

Für den einzelnen Patienten bleibe kaum noch Zeit. Das seien die konkreten Folgen der politischen Fehlentscheidungen in den vergangenen Jahren, so der Verbandschef. Beier forderte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erneut auf, einen Krisengipfel zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung einzuberufen.

Dabei müsse es unter anderem um die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen gehen und um den Abbau von Bürokratie. “Ansonsten werden immer mehr Menschen schlichtweg ohne Hausarztpraxis dastehen”, warnte der Hausärzte-Chef. Zum Aufruf des Ärzteverbandes Virchow-Bund, die Praxen aus Protest zum Jahreswechsel geschlossen zu halten, äußerte sich Beier allerdings zurückhaltend.

“Grundsätzlich ist es für die Hausarztpraxen häufig besonders schwierig die Praxen komplett zu schließen, denn sie gewährleisten die Akutversorgung, die in der Regel keinen Aufschub duldet”, sagte er.

red

Jeder dritte Widerspruch gegen Pflegegrad-Einstufung erfolgreich

Seit 2020 sind jährlich rund 30 Prozent der eingelegten Widersprüche gegen die Einstufung des Pflegegrads in Erstgutachten, die vom Medizinischen Dienst (MD) durchgeführt werden, erfolgreich. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf schriftliche Anfragen des Bundestagsabgeordneten Ates Gürpinar (Linke), hervor, über die die “Mediengruppe Bayern” (Samstagausgaben) berichtet. Die Antwort basiert auf bundesweit erhobenen Daten des MD, die bis 2011 zurückreichen.

So hatten 2020, 2021 und 2022 je 29,6 Prozent der Widersprüche gegen die Erstgutachten Erfolg. Im 1. bis 3. Quartal 2023 waren es bisher 28,3 Prozent. In früheren Jahren lagen die Quoten teils deutlich darunter.

2016 waren es nur 17,5 Prozent. Die Gutachter haben es dabei generell mit stark steigenden Zahlen an Erstgutachten und Widersprüchen zu tun. Während 2011 noch 700.000 Erstgutachten vom MD durchgeführt wurden, waren es 2022 rund 1,15 Millionen.

Proportional dazu stieg laut der Daten auch die Anzahl der Widerspruchsgutachten an. “Es ist nicht hinnehmbar, dass ausgerechnet diejenigen, die unsere Gesellschaft schützen sollte, kämpfen müssen, um ihre Ansprüche durchzusetzen”, sagte Ates Gürpinar den Zeitungen der “Mediengruppe Bayern”. Die Pflegesätze und das Pflegegeld seien ohnehin zu gering bemessen.

“Wenn Pflegebedürftige dann auch noch falsch eingestuft werden, führen die finanziellen Einbußen unweigerlich zu schlechter Pflege – vor allem bei Personen, die es nicht privat ausgleichen können.” Regional liegen die Erfolgsquoten noch höher. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) führt einige der Widerspruchsverfahren für Pflegebedürftige durch und berichtet von einer 60-prozentigen Erfolgsquote in Niedersachsen.

Laut einer Sprecherin sei auch in anderen Bundesländern von ähnlich hohen Erfolgsquoten auszugehen. Ein großes Problem sei, dass die Gutachter höchstens eine Stunde Zeit hätten, um die Begutachtung durchzuführen, so der SoVD. Zudem dürften zwischen Antragstellung und Erteilung des Bescheids nur 25 Tage vergehen, da die Pflegekasse sonst eine Strafe zahlen müsse. “Aufgrund des Zeitdrucks können sehr schnell Fehler entstehen”, sagte die Sprecherin.

red

Elektronische Patientenakte: Bundestag gibt grünes Licht für Digitalgesetz

Der Bundestag hat mehrere Gesetzespläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gebilligt, mit denen die Digitalisierung des Gesundheitswesens beschleunigt werden soll. Sie wurden am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition beschlossen. Die AfD stimmte dagegen, während die Union sich enthielt.

Das Digitalgesetz sieht unter anderem vor, dass die elektronische Patientenakte (ePA) Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet wird. Zugleich soll dann auf das Widerspruchsverfahren gesetzt werden – wer die Akte nicht nutzen will, muss also widersprechen. Unterdessen soll das elektronische Rezept (E-Rezept) schon ab dem 1. Januar 2024 als verbindlicher Standard etabliert werden.

Beschlossen wurde am Donnerstag auch ein Gesetzentwurf “zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten”, mit dem Gesundheitsdaten für “gemeinwohlorientierte Zwecke” leichter und schneller nutzbar gemacht werden sollen. Dazu soll unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgebaut werden.

red

Telefonische Krankschreibung auch für Eltern von erkrankten Kindern gefordert

Telefonische Krankschreibungen sind für Erkrankte mittlerweile wieder erlaubt, jetzt will der Bundesgesundheitsminister das auch für Eltern ermöglichen, deren kranke Kinder zu Hause betreut werden müssen. Darauf hat Karl Lauterbach (SPD) in einem Brief gedrungen, über den die “Rheinische Post” in ihrer Donnerstagsausgabe berichtet. In dem Schreiben an die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) heißt es: “Ich bitte Sie, wie schon in der Vergangenheit zeitnah eine Vereinbarung über die Übertragung der Regelungen der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit auch auf die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld zu treffen.”

Damit solle die telefonische Krankschreibung nicht nur in den Fällen Patienten sowie die Arztpraxen entlasten, in denen Versicherte selbst erkrankt und arbeitsunfähig seien, sondern auch dann, wenn Kinder erkrankt sind und Eltern zur Inanspruchnahme des Kinderkrankengeldes ein ärztliches Zeugnis benötigten. Damit will der Minister dazu beitragen, dass Praxen entlastet und Ansteckungsrisiken reduziert werden. “Die Übertragung der Regelungen der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit auch auf die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Infektionen in Wartezimmern von Arztpraxen”, schreibt Lauterbach.

Anfang Dezember hatte der Gemeinsame Bundesausschuss des Gesundheitswesens beschlossen, dass Patienten ab sofort bei leichteren Erkrankungen nicht mehr zwingend zur Arztpraxis gehen müssen, um eine Krankschreibung zu erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das nun dauerhaft möglich und geht auf eine frühere Corona-Sonderregelung zurück. Ob und wann die von Lauterbach angeregte Möglichkeit auch für Eltern beim Kinderkrankengeld kommen wird, ist noch offen.

red

Krankenhausgesellschaft warnt vor Grippewelle: Appell zur Impfung

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, hat vor der bevorstehenden Grippewelle gewarnt und zu Schutzimpfungen aufgerufen. “Die Krankenhäuser sind heute weit davon entfernt, aufgrund von Corona-Patienten wieder Belastungsszenarien wie 2020 und 2021 zu erleben”, sagte Gaß der “Rheinischen Post” (Dienstagsausgaben). Durch Infektionen und Impfungen habe die Bevölkerung eine gute Grundimmunität erreicht, die dafür sorge, dass Erkrankte im Regelfall ihre Symptome gut zu Hause auskurieren könnten.

“Sorgen machen wir uns allerdings um die bevorstehende Grippewelle, die üblicherweise nach den Feiertagen beginnt, und über Nachrichten, wonach die Impfbereitschaft sehr niedrig ist”, sagte Gaß. “2018 hat die Grippe 25.000 Todesopfer in Deutschland gefordert. Die Grippe ist keine harmlose Erkältung, sondern eine ernste Viruserkrankung. Mit einer Impfung schützt man sich am besten vor Erkrankungen – und die Krankenhäuser vor Überlastung”, so der DKG-Chef. Er erteilte einer pauschal verordneten Maskenpflicht eine Absage. Zugleich wies Gaß auf einen hohen Krankenstand beim Krankenhauspersonal hin.

“Die Krankenhäuser bemerken die vermehrten Atemwegserkrankungen besonders in Form von Personalausfällen. In der Vergangenheit haben die Kliniken oftmals auf Zeitarbeitskräfte zurückgegriffen, um Spitzen abzudecken”, sagte er. “Durch die extrem angespannte Wirtschaftslage in den Krankenhäusern ist dies aber immer häufiger nicht möglich, da Zeitarbeit sehr teuer ist und nicht vollständig erstattet wird”, sagte Gaß.

“Einige Krankenhäuser melden daher bereits Kapazitäten ab, das heißt, Betten werden nicht belegt oder elektive Leistungen verschoben”, sagte Gaß.

red

Kampf gegen Einsamkeit: Bundesregierung will mit Forschung und Modellprojekten gegen soziale Isolation vorgehen

Die Bundesregierung will auf zunehmende Einsamkeit in der Gesellschaft mit mehr Forschung, Modellprojekten in Kommunen und kürzeren Wartezeiten auf Therapieplätze reagieren. Das geht aus der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit hervor, über die der “Spiegel” berichtet und an diesem Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden soll. “Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie haben zu einem signifikanten Anstieg von Einsamkeit in der Gesellschaft und insbesondere unter jungen Menschen geführt”, heißt in dem Papier aus dem Bundesfamilienministerium.

Millionen Menschen in Deutschland fühlten sich einsam. Einsamkeit könne vielfältige negative Auswirkungen nicht nur auf die psychische und physische Gesundheit von Menschen haben, sondern auch auf das gesellschaftliche Miteinander. Es gehe um “eines der drängendsten Themen unserer Zeit”.

Die Regierung zielt auf mehr Forschung und eine verbesserte Datenlage. Man wolle “in Zusammenarbeit und Absprache mit den Ländern wird eine Förderung von universitären Lehrstühlen zum Thema Einsamkeit” prüfen, heißt es in dem Papier. Auf der Liste mit möglichen Vorhaben steht auch ein “Einsamkeitsbarometer”.

Damit sollen Ausmaß und Verbreitung von Einsamkeit in unterschiedlichen sozialen Gruppen regelmäßig untersucht werden, ebenso wie “besondere Risikofaktoren und vulnerable Gruppen”. Auch will die Regierung “eine bundesweite Koalition gegen Einsamkeit” schaffen. Dabei sein sollen interessierte Akteure – etwa Unternehmen, Gewerkschaften, Verbänden, Initiativen, Stiftungen, Vereinen oder Religionsgemeinschaften.

Geplant sind auch Modellprojekte gegen Einsamkeit in der Altersgruppe der 28- bis 59-Jährigen. In der Strategie kommt das Familienressort auch auf die Ankündigung des Koalitionsvertrags zurück, Wartezeiten auf psychotherapeutische Behandlungsplätze zu verkürzen.

red