Grüne gegen Corona-Kommission: Keine Kommission zur Pandemie-Aufarbeitung notwendig

In der Debatte um die Aufarbeitung der Corona-Pandemie wenden sich die Grünen gegen die Einrichtung einer speziellen Kommission. Es komme jetzt nicht darauf an, mit viel Aufwand in einer Enquete-Kommission oder einem Untersuchungsausschuss theoretische Erörterungen zu offensichtlichen Schwachstellen anzustellen, sagte der Gesundheitsexperte der Bundestagsfraktion, Janosch Dahmen, der “Rheinischen Post”. Gesundheitspolitik habe “kein Erkenntnis- sondern ein Umsetzungsdefizit”.

Die Pandemie habe wie mit einem Brennglas die Probleme des Gesundheitswesens aufgezeigt. “Diese gilt es nach Jahren des Reformstaus nun abzustellen.” Das Gesundheitswesen müsse krisenfester werden, um auf zukünftige Pandemien besser vorbereitet zu sein.

Dazu gehöre Tempo bei der Digitalisierung, der Bekämpfung des Fachkräftemangels “und eine dringend benötigte Krankenhausstrukturreform”, so Dahmen. Der Bundestag wird am Mittwoch über einen Antrag der AfD beraten, in dem die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses gefordert wird.

red

Streit um Kassenärztlichen Notdienst: Soll er an Rettungsleitstellen angeschlossen werden?

Im Zuge der geplanten Reform der Notaufnahmen von Krankenhäusern ist ein Streit um die Zuständigkeiten des Kassenärztlichen Notdienstes entbrannt. Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst fordert, den Kassenärztlichen Notdienst an die Rettungsleitstellen anzuschließen. “Der Kassenärztliche Notdienst sollte unter dem Dach der Rettungsleitstellen organisiert und von diesen geführt werden. Damit ließe sich die Koordination, wann der Rettungsdienst und wann ein Arzt des Kassenärztlichen Notdienstes ausgeschickt wird, wesentlich vereinfachen”, sagte Marco König, erster Vorsitzender des Deutschen Berufsverbands Rettungsdienst, der “Welt”. König begründet seine Forderung damit, dass die Koordination nach dem derzeitigen System nicht optimal funktioniere. “Der Kassenärztliche Notdienst wäre sehr gut geeignet, die Notaufnahmen zu entlasten. Allerdings funktioniert der Kassenärztliche Notdienst im Moment nicht so, wie er funktionieren sollte”, so König. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, lehnt den Vorschlag von König ab. “Der Vorschlag des Berufsverbands Rettungsdienst zeugt von einer tiefen Unkenntnis des Systems. Man kann freiberufliche Ärzte nicht einfach einer Leitstelle unterstellen, die in manchen Fällen von privaten Anbietern geführt werden. Das ist eine vollkommen absurde Vorstellung, für die es auch keinerlei Rechtsgrundlage gibt”, sagte Gassen der “Welt”. Er spricht sich dafür aus, die Nummer 116117 des Kassenärztlichen Notdienstes als erste Anlaufstelle für Patienten zu etablieren, die keinen akut lebensbedrohlichen Notfall haben.

“Die Bundesregierung ist nun gefordert, die Bekanntheit der Nummer durch Mittel der öffentlichen Hand weiter zu stärken”, so Gassen.

red

Wegen übler Nachrede: Twitter-Nutzerin muss Lauterbach 12.000 Euro zahlen

Eine Twitter-Nutzerin ist wegen übler Nachrede über Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vom Amtsgericht Sinsheim zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt worden. Nachdem Lauterbach im September 2022 auf Twitter “Der Holocaust ist und bleibt hoffentlich das größte Verbrechen der Menschheit – Das dürfen wir nie vergessen” geschrieben hatte, soll die Frau öffentlich “Das wird man später über deine Verbrechen an der Menschheit auch sagen” geantwortet haben. “Dein Gen-Experiment wird wahrscheinlich noch schlimmer”, ergänzte die Dame auf Twitter.

Hierfür erhielt sie zunächst einen Strafbefehl wegen “Beleidigung” über 2.000 Euro Buße, gegen den sie Einspruch einlegte. In der darauffolgenden Verhandlung am Mittwoch vertrat die zuständige Richterin vom Amtsgericht Sinsheim die Auffassung, es habe sich nicht um “Beleidigung”, sondern um “üble Nachrede” gehandelt – wofür der Strafrahmen entsprechend höher sei. Der Anwalt der Frau argumentierte vergeblich, es handele sich um freie Meinungsäußerung, und ihre Mandantin sei der festen Überzeugung, dass Millionen Menschen an den Folgen der Corona-Schutzimpfung sterben werden.

red

Besorgniserregender Trend: Krankschreibungen wegen Atemwegserkrankungen auf Fünfjahreshoch

In den ersten drei Monaten des laufenden Jahres sind so viele Menschen wegen Atemwegserkrankungen wie Corona, Grippe oder Erkältungen krankgeschrieben worden wie seit fünf Jahren nicht mehr. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung des zur Krankenkasse Barmer gehörenden Instituts für Gesundheitssystemforschung, über die das “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben) berichtet. Darin hat das Institut die Raten der Krankschreibungen in den ersten zwölf Wochen der Jahre 2018 bis 2023 analysiert.

Demnach waren im Beobachtungszeitraum in diesem Jahr pro Woche im Schnitt 368 je 10.000 Barmer-Versicherte wegen Atemwegserkrankungen arbeitsunfähig. Dieser Wert ist fast viermal so hoch wie zu Jahresbeginn 2021. Damals waren durchschnittlich lediglich 98 Betroffene je 10.000 Versicherte aus diesem Grund krankgeschrieben. Selbst im Vergleich zum Jahr 2018, als eine ungewöhnlich starke Grippe-Welle grassierte, liegen die Zahlen in diesem Jahr höher.

Damals betrug die Rate 300 je 10.000 Versicherte mit Krankengeld-Anspruch. 2018 waren pro Woche in der Spitze bis zu 55 je 10.000 Versicherte allein wegen Grippe krankgeschrieben. In diesem Jahr lag der Höchstwert in einer Woche dagegen nur bei neun Grippe-Kranken je 10.000 Versicherten.

red

Arzneimittel richtig einnehmen: Wann Sie die Tablette teilen dürfen und auf was noch zu achten ist

Schätzungen zufolge nimmt etwa jeder zweite Patient hierzulande seine dauerhaft verordneten Medikamente nicht richtig ein. Deshalb ist es hilfreich, einige Grundregeln zu kennen. Der Experte des Bundesverbands der Pharmazeutschen Industrie e.V. (BPI) und Apotheker Thomas Brückner erklärt, was bei der Anwendung von Arzneimitteln zu beachten ist. Die genannten allgemeinen Ratschläge bieten aber keine Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung und können keinen Arztbesuch ersetzen.

Ob Tablette, Tropfen, Salbe oder Saft – damit eine Therapie erfolgreich ist, muss man Arzneimittel ordnungsgemäß anwenden. Das klingt einfacher, als es ist.
Bei allen Arzneimitteln gilt immer: Lesen Sie die Hinweise in der Packungsbeilage aufmerksam und fragen Sie im Zweifel Ihren Arzt oder Ihren Apotheker vor Ort.

“Sie sind Hauptansprechpartner, zum Beispiel wenn es um die genaue Dosierung und richtige Anwendung des Arzneimittels geht”, sagt Brückner. “Verschreibungspflichtige Arzneimittel bekommen Sie ohnehin nur auf ärztliche Verordnung, nichtverschreibungspflichtige Präparate gegen leichtere Beschwerden können Sie nach der Beratung in der Apotheke kaufen.”

Ist eine genaue Tageszeit für die Einnahme von Tabletten vorgeschrieben, sollten Sie diese einhalten. Dabei hilft es, einen Wecker oder ein Mobiltelefon zu stellen. Nehmen Sie die Tabletten in einer aufrechten Körperhaltung ein und schlucken Sie diese am besten mit 100 Millilitern stillen Wassers. Schwarzer Tee, Kaffee, Milch, Säfte und Alkoholika sind nicht geeignet. Diese Getränke können das Arzneimittel unwirksam machen, Grapefruitsaft kann Nebenwirkungen sogar verstärken.

Nur, wenn eine Sollbruchstelle in der Mitte der Tablette zu erkennen ist, dürfen Sie eine Tablette teilen oder vierteln. Dann ist gewährleistet, dass jeweils die Hälfte oder ein Viertel der Wirkstoffe auch genau in der Teilmenge enthalten sind. Diese Kerbe ist nicht zu verwechseln mit der sogenannten “Schmuckrille”, die man nicht aufbrechen darf. Lesen Sie aufmerksam die Hinweise in der Packungsbeilage und fragen Sie im Zweifelsfall in Ihrer Apotheke nach. Wenn es zu schwierig ist, die dafür geeigneten Tabletten mit den Fingern zu zerteilen, können Sie in der Apotheke einen Tablettenteiler kaufen.

Viele Arzneimittel, besonders Flüssigkeiten oder Cremes, die am Auge angewendet werden, sind im Interesse der Patientinnen und Patienten frei von Konservierungsmitteln. Werden diese steril abgefüllten Produkte nach Öffnung des Behältnisses monatelang gelagert und danach erneut benutzt, besteht eine potenziell hohe Gefahr für Infektionen. Zwischenzeitlich können sich Keime aus der Luft in diesen Produkten vermehrt haben. Außerdem ist es wichtig, dass die Arzneimittel nur von ein und derselben Person benutzt werden, damit sich keine Keime übertragen.

mp/asg

Kassenärzte-Chef: Wer die Notaufnahme ohne Ersteinschätzung aufsucht, soll zahlen

Kassenärzte-Chef Andreas Gassen fordert eine Gebühr für Patienten, die künftig ohne vorherige telefonische Ersteinschätzung die Notaufnahme aufsuchen. Er begrüße die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), den Rettungsdienst unter 112 und den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 virtuell zusammenzuschalten, um dort eine Ersteinschätzung vorzunehmen und den Anrufenden anschließend richtig zu leiten, sagte Gassen dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. Wer weiterhin direkt in die Notaufnahme gehe, ohne vorher die Leitstelle anzurufen, müsse gegebenenfalls eine Notfallgebühr entrichten, “denn das kostet die Solidargemeinschaft unterm Strich mehr Geld und bindet unnötig medizinische Ressourcen”.

Es werde immer argumentiert, derartige Gebühren seien unsozial, sagte er: “Unsozial ist in meinen Augen jedoch, den Notdienst unangemessen in Anspruch zu nehmen und damit das Leben anderer Menschen zu gefährden”, so der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Und er fügte hinzu: “Wer noch selbst in eine Notaufnahme gehen kann, ist oft kein echter medizinischer Notfall.”

red

Kiffen bald erlaubt: Lauterbach plant Cannabis-Legalisierung

Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von drei Pflanzen zum Eigenkonsum soll in Deutschland künftig legal sein. Das schreibt das “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Mittwochausgaben) unter Berufung auf überarbeitete Gesetzespläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die Cannabis-Legalisierung. Demnach werden auch sogenannte “Cannabis Social Clubs” legalisiert.

Diese Vereine versorgen ihre Mitglieder mit Cannabisprodukten aus dem eigenen Anbau. Dieses Modell gibt es bereits in Spanien und auf Malta. Damit die EU die deutsche Cannabis-Legalisierung genehmigt, soll es allerdings anderes als bisher vorgesehen zunächst keinen generellen freien Verkauf von Cannabis-Produkten geben.

Vielmehr ist die Abgabe in lizenzierten Geschäften nur in regionalen Modellprojekten geplant, die auf fünf Jahre befristet sind. In den betreffenden Regionen soll dann wissenschaftlich untersucht werden, wie sich der legale Verkauf auf den Konsum und den Schwarzmarkt auswirkt.

red

Wenn Arbeit krank macht: Suchthaft Beschäftigte haben doppelt so viele Gesundheitsprobleme

Wer arbeitssüchtig ist, ist deutlich kränker als andere Beschäftigte. Das geht aus einer Studie für die Hans-Böckler-Stiftung hervor, über die die “Süddeutsche Zeitung” berichtet. Demnach arbeiten zehn Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland suchthaft.

Das heißt, sie arbeiten nicht nur exzessiv, sondern auch zwanghaft. 28 Prozent der Betroffenen bezeichnen ihre Gesundheit als weniger gut oder schlecht. Das ist ein doppelt so hoher Anteil wie bei Menschen, die normal arbeiten, so die Studienautoren des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der TU Braunschweig.

90 Prozent der Suchtarbeiter melden binnen eines Jahres Beschwerden, und zwar im Schnitt sieben Stück: von Rückenschmerzen über Probleme an Muskeln und Skelett bis zu Psychosomatischem wie Schlafstörungen und Niedergeschlagenheit. Die Arbeitssucht hat gravierende gesellschaftliche Folgen, warnen die Forscher. Suchthaft Arbeitende seien besonders von einem erhöhten Risiko für Burnout und depressiven Verstimmungen betroffen – und können dadurch länger ausfallen.

Das halten die Forscher nicht nur aus der Perspektive der Betroffenen, sondern auch für Betriebe und die Gesellschaft problematisch. Arbeitsausfälle könnten zu Unterbrechungen der Produktion führen. Wegen des demografischen Wandels sind Arbeitskräfte schon jetzt in vielen Branchen knapp.

red

TÜV-Verband fordert mehr Tempo beim Ausbau der Radinfrastruktur: Unfallzahlen steigen besorgniserregend

Die Zahl der Fahrradunfälle stieg 2022 um 16 Prozent auf fast 97.700. Dabei kamen 470 Radfahrer ums Leben – der höchste Wert seit 2006. E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden wuchsen um 49 Prozent auf 8.260. Der TÜV-Verband fordert mehr Tempo beim Ausbau der Radinfrastruktur.

“Die Radverkehrsinfrastruktur muss dringend ausgebaut werden, um Zweiradfahrende besser zu schützen”, sagt Marc-Philipp Waschke, Experte für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. Eine wichtige Voraussetzung dafür sei die angekündigte Reform des Straßenverkehrsrechts in Deutschland. Die Kommunen bräuchten mehr eigene Zuständigkeiten und Kompetenzen, um den Straßenverkehr zu entflechten, bei Bedarf zu verlangsamen und ein flüssiges und sicheres Nebeneinander verschiedener Fortbewegungsformen zu ermöglichen.

Besonders besorgniserregend sind aus Sicht des TÜV-Verbands die stark steigenden Unfallzahlen mit Pedelecs. So waren von den 470 im Jahr 2022 tödlich verunglückten Radfahrenden 206 mit einem Pedelec unterwegs. Das entspricht einem Anteil von 44 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der getöteten Pedelec-Fahrenden um 57 Prozent angestiegen.

“Räder und E-Scooter brauchen für mehr Sicherheit mehr Straßenfläche”, sagt Waschke. Durchgängige Radverkehrsnetze in Ballungszentren und Radschnellwege im ländlichen Raum könnten mehr direkte Verbindungen schaffen und somit einen sicheren Radverkehr fördern. Auch ausreichend gute und sichere Abstellanlagen seien vielerorts Mangelware. Das komme letztlich auch dem Fußverkehr zu Gute.

Das Verbot von E-Scooter-Angeboten in Städten sei die falsche Antwort auf die steigende Beliebtheit dieser Fahrzeuge. Mehr Akzeptanz und Vertrauen würden europaweit einheitliche Vorschriften schaffen, die grundlegende Anforderungen an die technische Sicherheit und die jeweiligen Straßenverkehrsordnungen in den EU-Mitgliedsstaaten stellen.

Gleichzeitig fordert der TÜV-Verband die Einhaltung und Überwachung der Verkehrsregeln im Zweiradverkehr. “Nicht wenige Radfahrende halten sich nicht an grundlegende Verkehrsregeln, überfahren Ampeln bei Rot oder fahren mit hoher Geschwindigkeit auf Gehwegen und gefährden damit Zufußgehende”, sagt Waschke.

E-Scooter-Fahrende sind häufig unerlaubt auf Bürgersteigen, zu zweit oder alkoholisiert unterwegs. Im Jahr 2021 war bei fast jedem fünften Unfall mit Elektrorollern Alkohol im Spiel (18,1 Prozent). “Die polizeiliche Verkehrsüberwachung darf angesichts des steigenden Verkaufsaufkommens nicht vernachlässigt werden”, sagt Waschke. Die personellen Kapazitäten für diesen Kernbereich der Polizeiarbeit müssten erhöht werden, um aggressives Fahrverhalten, Falschfahrten sowie Alkohol- und Drogenverstöße im Sinne der Verkehrssicherheit zu ahnden.

mid/asg

Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr bleibt bestehen

Die im November 2021 eingeführte Corona-Impfpflicht für Soldaten der Bundeswehr soll aufrechterhalten werden. “Aktuell besteht kein Grund, etwas an der Duldungspflicht der Corona-Impfung in der Bundeswehr zu ändern”, sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums der “Welt” (Freitagausgabe). “Ziel der Impfpflicht ist der Schutz des Individuums und der militärischen Gemeinschaft vor der Ausbreitung von Infektionskrankheiten.”

Die Pflicht orientiert sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und beinhaltet daher drei Impfungen. Aus der Opposition im Bundestag wird die Corona-Impfpflicht für Bundeswehr-Soldaten infrage gestellt. Rüdiger Lucassen, verteidigungspolitischer Sprecher der AfD, sagte: “Die Corona-Impfpflicht war von Anfang an völlig unverhältnismäßig und hat das Vertrauen vieler treuer Bundeswehr-Soldaten in die politische und militärische Führung erschüttert. Die Covid-19-Impfung muss, insbesondere aufgrund der nicht unerheblichen Nebenwirkungen, sofort aus der Liste der duldungspflichtigen Impfungen gestrichen werden.” Die Melderate für schwerwiegende unerwünschte Wirkungen liegt laut Gesundheitsministerium bei 0,02 Prozent. Diese Melderate bezieht sich auf alle Verdachtsmeldungen, unabhängig davon, ob tatsächlich die Impfung die Ursache für die Beschwerden darstellt.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Linke-Fraktion, Kathrin Vogler, sagte, nach dem Auslaufen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 sei die Impfpflicht für Soldaten der Bundeswehr aus der Zeit gefallen. Wenn für Menschen, die mit besonders vulnerablen Personen arbeiteten, eine Impfpflicht nicht mehr erforderlich erscheine, dann sei sie für Soldaten erst recht nicht begründbar. “Sie muss aufgehoben werden”, sagte Vogler.

Der verteidigungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Alexander Müller, verteidigt hingegen die Impfpflicht für Soldaten. “Eine allgemeine Impfpflicht lehne ich aus verschiedenen Gründen ab. Die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr hängt jedoch auch am Gesundheitszustand der Frauen und Männer, welche sich freiwillig zum Dienst verpflichtet haben.”

Vor diesem Hintergrund halte er in diesem speziellen Kontext die Aufrechterhaltung einer Impfpflicht für Bundeswehrangehörige für vertretbar, so Müller. Regelmäßig werden Soldaten wegen Gehorsamsverweigerung verurteilt, weil sie der Pflicht zur Corona-Impfung nicht nachgekommen sind. In den meisten Fällen geht es um Geldstrafen, in wenigen Fällen sogar um Freiheitsstrafen auf Bewährung.

In einigen Fällen wurden die Verfahren eingestellt – wegen Geringfügigkeit oder unter Geldauflagen. So verurteilte etwa das Amtsgericht Neuburg im Oktober 2022 einen Soldaten zu einem Strafarrest von sechs Monaten, dessen Vollstreckung für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Bewährungsauflage gilt zudem eine Zahlung in Höhe von 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, wie eine Richterin am Amtsgericht mitteilte.

red