Zeckenstich-Risiko bei der Urlaubsplanung beachten

Viele Menschen machen sich in den Sommermonaten Gedanken um Zeckenstiche und mögliche Konsequenzen für die Gesundheit. Vor allem diejenigen, die sich viel im Freien aufhalten, sollten auch bei der Urlaubsplanung das Risiko von Zeckenstichen berücksichtigen, so die der Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).

In den meisten Fällen sind Zeckenstiche harmlos. Nur selten werden dabei Krankheiten übertragen. In Deutschland spielen vor allem zwei Krankheiten eine Rolle: die Borreliose und die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis).

Borrelien – die Erreger der Borreliose – kommen überall in Deutschland vor, aber nur ein geringer Teil der Zecken ist infiziert. Eine Borreliose äußert sich meist durch eine ringförmige, wandernde Hautrötung um die Einstichstelle. Sie kann aber auch zu Entzündungen des Nervensystems oder der Gelenke führen. Die Borreliose ist eine bakterielle Erkrankung, die wirksam mit Antibiotika behandelt werden kann. Viele Mythen, die in den sozialen Medien über die Borreliose zu lesen sind, basieren nicht auf belegten, wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Die FSME ist eine Entzündung des Gehirns und der Hirnhäute. Das Risiko einer FSME-Infektion ist wesentlich kleiner als das, eine Borreliose zu bekommen. Nur wenige Zecken tragen das FSME-Virus. Allerdings kommen diese infizierten Zecken in manchen Regionen vermehrt vor. Aktuelle Karten und Informationen zu den Risikogebieten bietet beispielsweise das Robert Koch- Institut (RKI) an. Eine FSME kann leicht verlaufen und nur Grippe-ähnliche Symptome verursachen. Manchmal zieht sie aber auch schwere Erkrankungen und Langzeitschäden nach sich. Die UPD: “Es gibt keine direkte Behandlung gegen das Virus. Bei einer Erkrankung können lediglich die Symptome behandelt werden.”

Einfache Verhaltensmaßnahmen helfen, das Risiko für Zeckenstiche zu senken: Dazu gehören geschlossene Schuhe und lange Kleidung, die eine Barriere für die Zecken darstellen. Auf heller Kleidung sind Zecken zudem leichter erkennbar und können direkt entfernt werden. Auch zeckenabweisende Mittel können unterstützend eingesetzt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die keinen absoluten Schutz bieten und die Wirkung zeitlich begrenzt ist.

Wichtig ist es auch, den Körper gleich nach einem Aufenthalt in der freien Natur wie Wald und Wiesen auf Zecken zu untersuchen. Zecken bewegen sich häufig länger auf dem Körper, bevor sie stechen. Aber auch nach einem Stich sollten Betroffene die Zecken schnellstmöglich entfernen. Das verhindert vor allem die Infektion mit Borrelien: Diese werden nicht sofort bei dem Stich, sondern erst nach vielen Stunden übertragen.

Gegen die FSME gibt es eine Impfung. Das RKI empfiehlt sie für Menschen, die sich in einem FSME-Risikogebiet aufhalten und viel in der Natur unterwegs sind.

Wer trotz aller Vorsicht von einer Zecke gestochen wird, kann diese mit einer Zeckenzange, Pinzette oder Zecken-Karte entfernen. Anschließend sollte die Stelle möglichst desinfiziert werden. Verbleibt ein Teil der Zecke in der Wunde, ist dies kein Grund zur Panik: In der Regel fällt er nach einiger Zeit von alleine ab.

Wichtig ist es, nach dem Stich auf Beschwerden zu achten. Wenn sich die Einstichstelle entzündet, Hautreaktionen oder andere Beschwerden auftreten, sollte ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden.

Rudolf Hube / glp

So sehen die aktuellen Corona-Zahlen am Montag aus

In Baden-Württemberg spielt ab heute die Sieben-Tage-Inzidenz keine Rolle mehr: Ab Montag, 16. August, sollen alle Menschen, unabhängig vom Inzidenzwert, wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen. Damit setzt das Land die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August um.

Der Fokus liegt nun besonders auf der sogenannten „3G-Regel“. Für Geimpfte, Genesene oder (negativ) Getestete gibt es demnach dann keine Einschränkungen mehr – egal wie hoch die Corona-Inzidenz im jeweiligen Landkreis gerade ist.

Unabhängig von der neuen Regelung wird Ludwigsburg24 weiterhin täglich über wichtige Entwicklungen im Landkreis berichten.

Die Lage in Baden-Württemberg: 

Screenshot: Landesgesundheitsamt (Stand: 16.08.21 – 16Uhr)

Nach Daten des DIVI-Intensivregisters (www.intensivregister.de) von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 16.08.2021, 16 Uhr 54 COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizinischer Behandlung, davon werden 29 (53,7 %) invasiv beatmet. Insgesamt sind derzeit 1.949 Intensivbetten von betreibbaren 2.357 Betten (82,7 %) belegt.

So sehen die aktuellen Zahlen vom Montag im Landkreis Ludwigsburg aus: 

Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Montag bei 26,6 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 30,3. Vor genau einer Woche bei 17,1. Das geht aus Zahlen von Montagnachmittag hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand:16.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 11 Neuinfektionen registriert. (Vortag: 8; Vorwoche: 5). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 519. Rund 26.669 (+14) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 16.08.)

Affalterbach ( 174 | 0 )
Asperg ( 756 | 1 )
Benningen am Neckar ( 259 | 1 )
Besigheim ( 671 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.538 | 1 )
Bönnigheim ( 550 | 0 )
Ditzingen ( 1.240 | 0 )
Eberdingen ( 309 | 0 )
Erdmannhausen ( 194 | 0 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 624 | 1 )
Freudental ( 168 | 0 )
Gemmrigheim ( 266 | 0 )
Gerlingen ( 733 | 0 )
Großbottwar ( 357 | 0 )
Hemmingen ( 326 | 0 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 276 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 373 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 878 | 0 )
Kornwestheim ( 2.054 | 1 )
Löchgau ( 296 | 0 )
Ludwigsburg ( 4.997 | 0 )
Marbach am Neckar ( 730 | 0 )
Markgröningen ( 781 | 0 )
Möglingen ( 708 | 0 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 265 | 0 )
Oberriexingen ( 125 | 0 )
Oberstenfeld ( 391 | 0 )
Pleidelsheim ( 316 | 0 )
Remseck am Neckar ( 1.263 | 0 )
Sachsenheim ( 1.049 | 0 )
Schwieberdingen ( 478 | 5 )
Sersheim ( 324 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 486 | 0 )
Tamm ( 438 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 1.506 | 1 )
Walheim ( 145 | 0 )

red

Diese neuen Corona-Regeln gelten ab Montag in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wird ab Montag die Sieben-Tage-Inzidenz keine Rolle mehr spielen. Stattdessen gelten bspw. auf Veranstaltungen schärfere Testregeln für Ungeimpfte.

Ab Montag, 16. August, sollen alle Menschen, unabhängig vom Inzidenzwert, wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen. Damit setzt das Land die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August um.

Erhalten bleibt für alle jedoch weiter die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann gilt weiterhin die Maskenpflicht. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit. Auch die die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen. Pflicht bleibt auch die Erfassung der Kontaktdaten, so das Gesundheitsministerium.

Die Landesregierung behält sich vor, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, wenn das Ausbruchsgeschehen sich verstärkt und eine Überlastung des Gesundheitswesen droht. Dazu wird sie  die Auslastung der Intensivbetten, die Sieben-Tage-Inzidenz, die Impfquote und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe fortlaufend beobachten.

Zum Schulstart gilt inzidenzunabhängig für zunächst zwei Wochen wieder generell die Maskenpflicht im Unterricht. Auch werden die Schulen weiter ein kostenloses engmaschiges Testangebot für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte und das Personal anbieten.

Testpflicht für nicht geimpfte oder genesene Personen

Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss künftig in mehr Bereichen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. In bestimmten Bereichen sind ist ein negativer PCR-Test erforderlich – dieser darf höchstens 48 Stunden alt sein. Dies gilt für ganz Baden-Württemberg einheitlich – unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Damit vereinfacht Baden-Württemberg die Regelungen, da diese nun wieder landesweit einheitlich gelten.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderausweis oder Schülerausweis. Ausgenommen sind auch sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.

Die Testpflicht für ungeimpfte Personen gilt in folgenden Bereichen:

  • Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Mehr Informationen zu den aktuellen Regelungen in diesem Bereich finden Sie in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
  • Galerien, Museen, Gedenkstätten sowie Archive, Bibliotheken und Büchereien – Personen die lediglich Medien abholen oder zurückgeben brauchen keinen 3G-Nachweis.
  • Gastronomische Angebote in Innenräumen – das Abholen von Speisen ist ohne 3G-Nachweis erlaubt.
  • Für externe Gäste in Betriebskantinen sowie Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz.
  • Vergnügungsstätten in Innenräumen wie Spielhallen, Wettstuben und Casinos.
  • Generell bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien, bei mehr als 5.000 Besucherinnen und Besuchern und/oder der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dazu zählen unter anderem:
    • Konzerte
    • Theater- oder Opernaufführungen
    • Stadtführungen
    • Betriebs- und Vereinsfeiern
    • Filmvorführungen
    • Stadt- und Volksfeste
    • Sportveranstaltungen
  • Messen Ausstellungen und Kongresse.
  • Bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Kosmetische Fußpflege, Massagestudios, Tattoo- und Piercingstudios, Laser- und IPL-Studios für kosmetische Behandlungen, Friseurbetriebe, Barbershops und Massagestudios.
  • Bei Sport im Innenbereich, etwa in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen.
  • Saunen und ähnlichen Einrichtungen wie Solarien, Dampfbäder oder Hamame.
  • Touristische Fahrtangebote wie Fluss- und Seeschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehre, Zeppelinrundflügen und Museumsflügen.
  • Zutritt zu geschlossenen Räumen in Freizeitparks und anderen Freizeiteinrichtungen wie zoologischen und botanischen Gärten sowie Hochseilgärten, Indoor-Spielplätze und Minigolf-Anlagen.
  • Angebote der Erwachsenenbildung wie Volkshochschulkursen in geschlossenen Räumen.
  • Bei Angeboten von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen.
  • In Beherbergungsbetrieben wie Hotels aller Art, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser , Ferienparks, Sharing-Unterkünfte wie etwa airbnb-Angebote, (Dauer-)Campingplätze und kostenpflichtige Wohnmobil-Stellplätze  ist ein Test bei Anreise und dann alle drei Tage während des Aufenthalts erforderlich.
  • Clubs und Diskotheken. Nicht geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen PCR-Test vorweisen.
  • Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen.

Die Testpflicht gilt nicht für Freizeit- und Amateursport in Sportstätten im Freien, Badeseen mit kontrolliertem Zugang und Freibädern sowie für Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb und Spitzen- oder Profisport.
Ausgenommen von der Testpflicht sind religiöse Veranstaltungen.

Bei Veranstaltungen/Aktivitäten in geschlossenen Räumen müssen alle Besucherinnen und Besucher müssen einen Geimpftennachweis, einen Genesenennachweis oder ein negativen Corona Antigen-Schnelltest vorweisen.

Anbieterinnen/Anbieter, Veranstalterinnen/Veranstalter, Betreiberinnen/Betreiber und Dienstleisterinnen/Dienstleister sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet.

Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen und privaten Feiern

Anbieterinnen/Anbieter, Veranstalterinnen/Veranstalter, Betreiberinnen/Betreiber und Dienstleisterinnen/Dienstleister sind generell verpflichtet ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher bzw. Kundinnen und Kunden zu erfassen. Er hat die Gesamtverantwortung für die Organisation zu übernehmen. Im Einzelhandel müssen die Kontaktdaten nicht erhoben werden.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucherinnen und Besucher muss der Veranstalter dem örtlichen Gesundheitsamt im Vorhinein das Hygienekonzept vorlegen.

Die Kontaktbeschränkungen und Regelungen für private Feiern werden aufgehoben.

Tests bleiben bis 11. Oktober kostenlos

Die Tests können weiter wie bisher vor Ort in der Einrichtung unter Aufsicht des Betreibers stattfinden, in einer Corona-Teststation oder am Arbeitsplatz, wenn dort entsprechend qualifiziertes Personal zur Bestätigung des Testergebnisses vorhanden ist.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass Antigen-Schnelltests  bis 11. Oktober 2021 weiter durch die öffentliche Hand finanziert werden und für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos bleiben. Danach müssen Personen, die sich nicht impfen lassen möchten die Antigen-Schnelltest selbst bezahlen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre. Kostenlose Tests gibt es weiterhin für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt – insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen  gibt es zudem weiter ein engmaschiges kostenloses Testangebot in den Schulen.

Der Bund wird die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anpassen und verlängern. Dies gilt insbesondere für die Pflicht betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und aktualisieren sowie die Testangebotsverpflichtung für die Mitarbeitenden. Hierrüber wird das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales zeitnah informieren.

red

Inzidenz im Landkreis kratzt an der 30er-Marke

Die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen ist am Samstag weiter gestiegen und kratzt an der 30er-Marke. Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Samstag bei 29,9 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 28,8. Vor genau einer Woche bei 18,3. Das geht aus Zahlen von Samstagnachmittag hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand:14.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 23 Neuinfektionen registriert. (Vortag: 22; Vorwoche: 26). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 519. Rund 26.631 (+10) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 14.08.)

Affalterbach ( 174 | 0 )
Asperg ( 755 | 2 )
Benningen am Neckar ( 258 | 0 )
Besigheim ( 671 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.537 | 1 )
Bönnigheim ( 550 | 0 )
Ditzingen ( 1.234 | 1 )
Eberdingen ( 309 | 0 )
Erdmannhausen ( 194 | 0 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 623 | 0 )
Freudental ( 168 | 0 )
Gemmrigheim ( 266 | 3 )
Gerlingen ( 733 | 1 )
Großbottwar ( 357 | 0 )
Hemmingen ( 324 | 0 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 276 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 373 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 878 | 1 )
Kornwestheim ( 2.053 | 1 )
Löchgau ( 296 | 0 )
Ludwigsburg ( 4.997 | 1 )
Marbach am Neckar ( 730 | 1 )
Markgröningen ( 781 | 0 )
Möglingen ( 708 | 2 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 265 | 0 )
Oberriexingen ( 125 | 0 )
Oberstenfeld ( 391 | 1 )
Pleidelsheim ( 316 | 1 )
Remseck am Neckar ( 1.264 | 2 )
Sachsenheim ( 1.049 | 2 )
Schwieberdingen ( 473 | 0 )
Sersheim ( 324 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 486 | 0 )
Tamm ( 438 | 2 )
Vaihingen an der Enz ( 1.505 | 0 )
Walheim ( 145 | 0 )

red

Ungesundes Dosenfutter

Stark verarbeitete Lebensmittel tun dem Körper nicht gerade gut. Mit den Ravioli fing es vor vielen Jahren an: Die Pasta aus der Dose gilt als das erste echte Fertiggericht auf dem deutschen Markt. Heute sind zwischen 80 und 90 Prozent aller Lebensmittel industriell verarbeitet.

Besonders hochverarbeitete Produkte sind in den Augen von Ernährungsmedizinern riskant für die Gesundheit. “Hochverarbeitete Lebensmittel enthalten häufig extrem viel Zucker und ungesunde Fette”, sagt der bekannte Ernährungsmediziner Dr. Matthias Riedl im Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau”.

Gesundheitlich ebenfalls problematisch seien zugesetzte Vitamine, Geschmacksverstärker, Aromastoffe und Zusatzstoffe. 320 verschiedene Zusatzstoffe sind derzeit in Europa zugelassen – ohne dass bislang beispielsweise ihre Wirkung auf die Darmflora untersucht wurde.

Ein Beispiel: Carragen, das unter dem Kürzel E 407 in vielen industriellen Lebensmitteln wie Joghurts, Sprühsahne und Wurst enthalten ist. “Einige Studien zeigen, dass der Emulgator den Oberflächenschutz der Darmschleimhaut stören kann und auf diese Weise etwa zur Entstehung von Diabetes oder bestimmten Krebsarten beitragen könnte”, sagt Matthias Riedl.

Zur Orientierung der Verbraucher gibt es zwar den Nutri-Score, doch der ist immer noch eine rein freiwillige Angelegenheit. Viele Expertinnen und Experten halten diese Kennzeichnung ohnehin für unzureichend. Denn der Nutri-Score beurteilt zwar die Nährstoffzusammensetzung von Lebensmitteln, aber nicht den Grad der Verarbeitung. Olivenöl zum Beispiel, das sehr viele wertvolle ungesättigte Fettsäuren enthält, kann da schlechter bewertet sein als so manche Tiefkühlpizza.

Lars Wallerang / glp

Weiterer Anstieg der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis

Die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen ist am Freitag weiter gestiegen. Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Freitag bei 28,8 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 26,6. Vor genau einer Woche bei 15,8. Das geht aus Zahlen von Freitagnachmittag hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand:13.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 22 Neuinfektionen registriert. (Vortag: 31; Vorwoche: 11). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 519. Rund 26.621 (7) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 13.08.)

Affalterbach ( 174 | 0 )
Asperg ( 753 | 0 )
Benningen am Neckar ( 258 | 0 )
Besigheim ( 671 | 1 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.536 | 2 )
Bönnigheim ( 550 | 0 )
Ditzingen ( 1.233 | 1 )
Eberdingen ( 309 | 0 )
Erdmannhausen ( 194 | 0 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 623 | 2 )
Freudental ( 168 | 1 )
Gemmrigheim ( 263 | 0 )
Gerlingen ( 732 | 1 )
Großbottwar ( 357 | 0 )
Hemmingen ( 324 | 0 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 276 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 373 | 1 )
Korntal-Münchingen ( 877 | 0 )
Kornwestheim ( 2.052 | 2 )
Löchgau ( 296 | 0 )
Ludwigsburg ( 4.996 | 4 )
Marbach am Neckar ( 729 | 0 )
Markgröningen ( 781 | 0 )
Möglingen ( 706 | 0 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 265 | 0 )
Oberriexingen ( 125 | 0 )
Oberstenfeld ( 390 | 1 )
Pleidelsheim ( 315 | 1 )
Remseck am Neckar ( 1.262 | 1 )
Sachsenheim ( 1.047 | 3 )
Schwieberdingen ( 473 | 1 )
Sersheim ( 324 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 486 | 0 )
Tamm ( 436 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 1.505 | 0 )
Walheim ( 145 | 0 )

red

1.500 neue Diabetes-Fälle pro Tag

Die Welt spricht noch immer über Corona. Dabei breitet sich auch die Zuckerkrankheit Diabetes rasant aus. Hauptursache: Übergewicht.

Täglich erkranken in Deutschland rund 1.500 Menschen, bis 2040 wären es insgesamt zwölf Millionen – rund fünf Millionen Menschen mehr als heute. Das Apothekenmagazin “Diabetes Ratgeber” hat kurz vor der Bundestagswahl im September nachgeforscht, welche Lösungswege die Parteien zur Bekämpfung dieser Diabetes-Pandemie vorschlagen.

Ein Blick in die Wahlprogramme von CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP zeige, dass Diabetes selbst kaum eine Rolle spielt – meist nur indirekt – wenn es etwa um gesündere Ernährung in Schule und Kita geht, teilt der Diabetes-Ratgeber mit. Die Union wolle eine “Nationale Diabetesstrategie” weiter vorantreiben, die zum Amtsantritt 2017 verkündet wurde. Danach sollen Hersteller etwa den Zucker in Softdrinks um 15 Prozent reduzieren. Die Kritik daran, wie an der inzwischen eingeführten Lebensmittelampel (“Nutri-Score”): Gegenüber den Herstellern setzt die Regierung auf Freiwilligkeit.

Zudem hat der “Diabetes Ratgeber” sich bei den Gesundheitspolitikern der Parteien umgehört. Die Resultate: Dietrich Monstadt, CDU, selbst von Diabetes Betroffener, ist für Steuern und Vorgaben. Sabine Dittmar, SPD, will bei den Ursachen von Diabetes “substanziell” vorankommen. Professor Dr. Andrew Ullmann, FDP, setzt auf Aufklärung und Eigenverantwortung. Dr. Kirsten Kappert-Gonter, Grüne, ist außerdem für verbindliche Vorgaben und Verbote. Bislang seien das reine Absichtserklärungen – ob sie den Weg in den Koalitionsvertrag finden und umgesetzt werden, bleibe abzuwarten.

Vor allem dürfe es künftig nicht mehr bei reinen Gesten bleiben, schreibt der “Diabetes Ratgeber”. So fordert etwa Professorin Monika Kellerer von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) insbesondere verbindliche Vorgaben für die Lebensmittelindustrie. Das beherrschende Thema dabei ist der Zucker: Die DDG fordert etwa, den Gehalt in Softdrinks zu halbieren. Man könnte sich auch eine Besteuerung wie in Großbritannien vorstellen, wo Hersteller heute weniger Zucker in Getränke geben, um Steuern zu vermeiden.

Die zweite große Forderung gilt der besseren Versorgung von Betroffenen: “Die Schere zwischen immer mehr Diabetesfällen in deutschen Kliniken und immer weniger qualifizierten Fachkräften geht weiter auseinander”, sagt Kellerer. Manche Patienten benötigten spezielle Betreuung, an der oft gespart werde. Zudem müsse bei Studierenden das Interesse für Diabetologie gestärkt werden: Wenn es aber immer weniger diabetologische Abteilungen und Klinikkapazitäten gibt, dann kämen sie immer weniger damit in Berührung.

Lars Wallerang / glp

Corona-Zahlen: 7-Tage-Inzidenz im Landkreis steigt weiter

Die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen ist am Donnerstag weiter gestiegen und nähert sich der 30er-Marke. Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Donnerstag bei 26,6 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 24,2. Vor genau einer Woche bei 15. Das geht aus Zahlen von Donnerstagnachmittag hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand:12.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 31 Neuinfektionen registriert. (Vortag: 41; Vorwoche: 12). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 519. Rund 26.614 (12) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 12.08.)

Affalterbach ( 174 | 0 )
Asperg ( 753 | 0 )
Benningen am Neckar ( 258 | 0 )
Besigheim ( 670 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.534 | 4 )
Bönnigheim ( 550 | 0 )
Ditzingen ( 1.232 | 1 )
Eberdingen ( 309 | 2 )
Erdmannhausen ( 194 | 0 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 621 | 0 )
Freudental ( 167 | 3 )
Gemmrigheim ( 263 | 2 )
Gerlingen ( 731 | 0 )
Großbottwar ( 357 | 0 )
Hemmingen ( 324 | 0 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 276 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 372 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 877 | 1 )
Kornwestheim ( 2.050 | 0 )
Löchgau ( 296 | 0 )
Ludwigsburg ( 4.992 | 9 )
Marbach am Neckar ( 729 | 0 )
Markgröningen ( 781 | 0 )
Möglingen ( 706 | 2 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 265 | 1 )
Oberriexingen ( 125 | 0 )
Oberstenfeld ( 389 | 0 )
Pleidelsheim ( 314 | 1 )
Remseck am Neckar ( 1.261 | 2 )
Sachsenheim ( 1.044 | 0 )
Schwieberdingen ( 472 | 1 )
Sersheim ( 324 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 486 | 0 )
Tamm ( 436 | 1 )
Vaihingen an der Enz ( 1.505 | 0 )
Walheim ( 145 | 1 )

red

Mit Salz gegen Corona

Salz hat nicht nur als Würze, sondern auch in der Eigenschaft als Konservierungsmittel Tradition. Denn das aromatische Mineral macht Keimen das Leben schwer. Forscher fanden nun heraus: Salz wirkt auch gegen Coronaviren.

Der deutschen Forschungsgruppe (oji Raumluft Forschung) ist es in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern gelungen, ein Salz als Grundstoff zur Virenbekämpfung in der Raumluft einzusetzen. In dieser für Menschen unschädlichen Schutzatmosphäre sollen Viren und Bakterien zerstört und der Übertragungsweg unterbrochen werden.

Gerade in geschlossenen Räumen ergebe sich ein evidenter Vorteil zu Systemen bei denen Viren erst zu einer Filter- oder UVC-Einheit gelangen müssen, teilen die Wissenschaftler mit. “Denn bis sie in das Gerät eingesaugt werden, sind sie weiter infektiös.” Das neu entwickelte Verfahren greife sie aber bereits dort an, wo sie infektiös sind, direkt in der Luft, die uns umgibt.

Der Effekt der “immunisierten” Raumluft sei in vielen Experimenten mit hunderten von Messergebnissen bestätigt worden, heißt es im Studienreport. “Die in eigens gebauten Testräumen ermittelten Werte wurden analysiert und in praktischen Tests, in Supermärkten, Kliniken, Fitnesscentern oder Bildungseinrichtungen überprüft.”

So will die oji Raumluft Forschung beweisen, dass eine sogenannte “HOCl-Schutzatmosphäre” die Bakterienkonzentration in der Luft und auf Oberflächen auf ein Niveau bringt, wie sie als Standard in Operationssälen erwartet wird.

Lars Wallerang / glp